Um den Bußgeldkatalog bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen durchzusetzen, werden neben bekannten Methoden wie dem Radar auch Laser zum Messen eingesetzt.
Um den zu schnell gefahrenen Autofahrer zu identifizieren, wird dieser direkt nach der Lasermessung angehalten.
In Deutschland ist eine Video- oder Fotodokumentation bei dieser Art von Blitzer nämlich nicht gebräuchlich. Um das Bußgeld und gegebenenfalls die Punkte und das Fahrverbot zu verhängen, erfragt der Zuständige nach dem Anhalten des Rasers dessen Daten und die Fahrzeugdaten. Eine Erhebung dieser Daten im Nachhinein ist nur noch mit Hilfe des Messprotokolls und Aussagen der anderen Beamten möglich.
Kosten für Blitzer
Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:
Vom Gerät wird ein Lichtsignal an ein vorbeifahrendes Kfz gesendet, welches dieses reflektiert. Verändert sich der Abstand zum Blitzer, kann per Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.
Können beim Laser-Blitzer Messfehler auftreten?
Bei dieser Form der Geschwindigkeitsmessung können Fehler auftreten. So kann es beispielsweise zur Verwechslung kommen, wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren.
Wird bei Lasermessgeräten eine Toleranz abgezogen?
Es erfolgt stets ein Toleranzabzug. Unter 100 km/h sind dies 3 km/h, bei Geschwindigkeiten darüber werden drei Prozent abgezogen.
Können Messungen durch Laser-Blitzer trotz fehlender Rohmessdaten verwendet werden?
Der Poliscan FM1 ist ein Blitzer-System mit Tücken. Wurden Sie von einem Blitzer dieses Typs erwischt, kann es sich lohnen, den Bescheid zu prüfen. Warum, das erfahren Sie in diesem Beitrag. » Weiterlesen...
Sie wurden vom TraffiStar S350 auf frischer Tat ertappt? Ein Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung kann sich durchaus lohnen. Mehr zu den Problemen bei dem Laser-Blitzer und früheren Urteilen lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Mobile Blitzer überraschen Autofahrer in viele Fällen. Eine dieser vielseitig einsetzbaren Radarfallen ist das Laserhandmessgerät TraffiPatrol XR. Hier lesen Sie alles zur Funktionsweise des Blitzers. Außerdem: Wann kann sich ein Einspruch nach so einer Messung lohnen? » Weiterlesen...
Auch mit einem Fernglas lässt sich die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge überprüfen; es muss aber ein besonderes Fernglas sein, nämlich das LAVEG. Wie funktioniert es? » Weiterlesen...
Mit einem größeren Toleranzabzug kann sich das zunächst verhängte Bußgeld reduzieren lassen. Ist dies bei einem LTI 20.20 TS/KM ein realistisches Vorhaben? Lesen Sie hier einige Argumente hierfür. » Weiterlesen...
Mit dem TraffiPatrol sind Geschwindigkeitsmessung über eine Distanz von 1000 Metern möglich! Wie kann das funktionieren? In diesem Artikel erfahren Sie alles über Funktionsweise und Fehlerquellen dieses Messgeräts. » Weiterlesen...
Viele Autofahrer wissen nicht, dass die Messgeräte zur Geschwindigkeitskontrolle sehr oft fehlerhaft eingestellt sind. Am Beispiel des Leivtec XV3 können Sie sehen, wie vielfältig die Messfehler sein können. » Weiterlesen...
Die Techniken der Geschwindigkeitsmessung sind für viele Autofahrer ein Buch mit sieben Siegeln. Das muss aber nicht so bleiben, denn wir erklären Ihnen, wie beispielsweise der Laser Patrol funktioniert, und machen Sie zum Experten, was Fehlerquellen bei der Laser-Messung angeht. » Weiterlesen...
Die Infrarotlasermessung ähnelt vom Prinzip her der normalen Lasermessung. Doch es gibt einige Unterschiede, die sich auf das Messergebnis und die Fehleranfälligkeit des Leivtec XV2 auswirken. » Weiterlesen...
Um Ihnen die Frage zu erleichtern, ob Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsmessung einlegen sollten, informieren Sie sich über die Fehleranfälligkeit der Messgeräte - beispielsweise beim RIEGL FG21-P. » Weiterlesen...
Wenn die Visierhilfe ungenau justiert ist, kann die Messung eines RIEGL LR90-235P-Messgerätes fehlerhaft sein. Doch das ist nicht die einzige Fehlerquelle bei dieser Messung. » Weiterlesen...
Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung (Laser)
Manch ein Autofahrer fragt sich sicherlich: Wie funktioniert ein Lasermessgerät überhaupt? Grundsätzlich arbeiten Lasergeschwindigkeitsmessgeräte mit einem Sender der Lichtimpulse, also einer Sendeoptik mit Festkörper- oder Diodenlaser und einer Steuerelektronik. Dazu kommt ein Empfänger des Signals, also eine Empfangsoptik mit Fotodetektor und einer Auswertungselektronik. Letztere ermittelt das Tempo, indem sie den gesendeten Lichtimpuls mit dem reflektierten vergleicht.
Welche Toleranz gibt es bei der Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Blitzer?
Der Laser-Radar sendet ungefähr 40 bis 75 Lichtimpulse aus. Oftmals merkt der Fahrer nicht, dass er von einer Messung einer Pistole mit Laser betroffen ist, da diese Lichtimpulse für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar sind. Daraufhin reflektiert der Pkw den Blitz. Als Messobjekt kommt meistens das Kennzeichen infrage. Es stellt am Fahrzeug schließlich das Objekt dar, das am besten zur Reflektion geeignet ist. Anschließend ermittelt die Auswertungselektronik die Geschwindigkeit, indem es den gesendeten Impuls mit dem empfangenen vergleicht.
Geschwindigkeitskontrolle Laser: Welche Toleranz gibt es?
Wenn der Autofahrer zu schnell fährt, die gefahrene Geschwindigkeit allerdings noch unter 100 km/h liegt, werden bei diesem Blitzer 3 km/h Toleranz gewährt. Bei über 100 km/h gelten 3% der gefahrenen Geschwindigkeit als Toleranz. In einigen Ausnahmefällen werden weitere Toleranzen gewährt. Dies muss allerdings in einem Sachverständigengutachten ermittelt und festgehalten werden. Weitere Toleranzen kommen bei Messfehlern oder unter besonderen Umständen infrage.
Wenn beim Blitzer Störungen vorliegen, wird die Messung mit eventuell folgendem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot komplett verworfen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht alle reflektierten Lichtimpulse von der Empfangsoptik mit Fotodetektor aufgenommen werden können. Die Reflektion der Lichtimpulse kann durch sehr verschmutzte Fahrzeuge behindert werden. Auch eine Verwackelung oder eine Vollbremsung kann das Ergebnis verfälschen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung mit Laser?
Bei der Lasermessung kommt es, wie bei jedem Blitzer, gelegentlich zu Fehlern, die einen Einspruch durchaus sinnvoll machen. Jeder Autofahrer muss allerdings selbst entscheiden, ob es sich lohnt, Verfahrens- und Anwaltskosten zu zahlen, die möglicherweise höher sind als die in der Bußgeldtabelle vorgesehene Sanktion.
Eine mögliche Situation, in der der Fahrer die Laser-Geschwindigkeitsmessung anfechten kann, entsteht bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung-Entfernung zum Pkw. Bei einer Entfernung von über 300 Metern muss die Polizei oder der Messbeamte gewährleisten, dass das überprüfte Auto freifahrend ist. Einige Bundesländer erlauben zwar die Messung mit Laser bei einer Gruppe von Autos selbst bei einer großen Entfernung, jedoch muss der Messbeamte eine genaue Zuordnung garantieren. Die Zuordnung ist allerdings aufgrund der Technik trotzdem nicht immer möglich. Bei einem hohen Tempo und nachts gelten dieselben Regelungen.
Laut einer Umfrage des ADAC verfälschten im Jahr 2005 dejustierte Zieloptiken 1% aller Lasermessungen. Ist die Zieloptik nicht korrekt eingestellt, kann das Messgerät eine Geschwindigkeitsmessung möglicherweise einem falschen Auto zuordnen. Besonders häufig kommt es bei den Autos zu Verwechslungen, die am Anfang eines Autopulks fahren.
Der Blitz vom Laser-Geschwindigkeitsmessgerät arbeitet bei einem Messwinkel von 0° am besten. Da die Blitzer-Laser allerdings in den meisten Fällen am Rand der Straße positioniert sind, führt das zu einer leichten Verfälschung des Ergebnisses. Allerdings äußert sich diese Verfälschung zu Gunsten des Betroffenen, denn das angezeigte Tempo liegt unter der tatsächlich gefahrenen. Ein Einspruch unter diesem Vorwand sollte folglich keinen Erfolg versprechen.
Wie funktionieren Laserstörer?
Sind Laserstörer in Deutschland legal?
Laserstörer, die auch Laser-Jammer oder Laser-Blinder heißen, besitzen die Technik, um vor der Geschwindigkeitsmessung mit Laserpistole zu warnen. Laut einem Hersteller solcher Laserstörer warnt das Gerät den Fahrer durch einen Ton vor Radarfallen. Zudem sendet der Laser-Jammer ein Signal, das den Pistolen-Laser bei der Messung hindert. Während dieser Zeit kann das Messgerät keine Geschwindigkeit erkennen und der Fahrer kann die Geschwindigkeitsüberschreitung reduzieren. Laut dem Hersteller kann der Fahrer das Störsignal durch einen Knopfdruck ausschalten. Dann kann die Laserpistole wieder fehlerfrei arbeiten. Auf diese Weise umgeht der Fahrer einen Bußgeldbescheid.
Sind Laserstörer legal?
Der Besitz und der Verkauf von Laserstörern ist tatsächlich legal. Jedoch ist die tatsächliche Nutzung zur Störung von Messungen des Tempos vom Fahrzeug in Deutschland illegal. Das Verkehrsrecht sieht ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wenn die Polizei lasert, können die Beamten das Gerät beschlagnahmen und vernichten. Da der Preis dafür bei über 500 Euro liegen kann, stellt dies quasi eine noch höhere Geldstrafe dar.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.
Hallo, ich bin am Ende einer 50er Zone außerhalb einer Ortschaft (in Bayern) mit dem Motorrad mit 98km/h gelasert worden. Ich wurde auch angehalten und meine Personalien überprüft. Soweit ist ja leider alles klar. Die Deteils sind jedoch folgende:
1.Die Polizei stand 280 m vom “Ende Schild” entfernt, gegen die Fahrtrichtung. Gelasert wurde ich 315 m von der Polizei entfernt. Das heist, ich war 35m innerhalb der 50er Zone.
2. Laut Polizei hatte ich gerade zum Überholen angesetzt.
3. Ich war, als ich sehr stark beschleunigte (114PS) klar außerhalb der “Gefahrenzone” (beidseitig der Strasse Parkplätze), jedoch anscheinend noch nicht am “Ende Schild” vorbei.
Frage: Darf ich nicht schon vor erreichen des Schildes beschleunigen, wenn der Ort des Grundes der Beschilderung bereits passiert ist? Gibt es dafür keinen Toleranzbereich? Da das Motorrad gerade eingefahren war, habe ich es zum ersten mal höher ausgedreht, im zweiten Gang. Frage: Gibt es hier keine Unterscheidung, ob man durch eine solche Zone durchrast, oder am Ende beschleunigt? Kann es ein, dass die Entfernungsmessung mit dem Laser zuerst erfolgt, dann über etwa eine Sekunde Zeitdauer die Geschwindigkeit, die sich ja stark ändert? In diesem Falle wäre ich schon etwa auf gleicher Höhe mit dem Schild gewesen. Zum Schluss: Macht es Sinn, diese Gedanken bei der Anhörung zu Äußern?
MfG, Herbert
zwischen durchgängigem Fahren mit hoher Geschwindigkeit und Beschleunigung wird kein Unterschied gemacht. Wer in einem Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung schneller fährt als erlaubt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zum Ortsausgangsschild, es gibt keinen Toleranzbereich.
Hallo,
ich wurde in einer Entfernung von 480 m mit einer Geschwindigkeit von 88 km/h ca. 70 m nach dem Passieren des Orteingangsschildes (50 km/h) von der Polizei gelasert. Vor mit gab es mehrere vorausfahrender Fahrzeuge. Die Personalien wurden aufgenommen.
Nun meine Fragen:
a) Ist die Messung aus dieser Entfernung zulässig, obwohl es mehrere vorausfahrende Fahrzeuge gab?
b) Ist die Messung ca. 70 m hinter dem Ortseingangsschild zulässig. Habe gelesen, dass es in Niedersachsen eine 150 m-Regelung gibt.
wie Sie richtig schreiben, sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine Einschätzung zur Zulässigkeit Ihres konkreten Falles können wir Ihnen leider nicht geben – hierzu müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Hallo gestern wurde eine Laser Messung durch geführt, ich war zu schnell, mein Kollege aber auch. Der war 3 Autos vor mir, den haben sie angehalten, mich nicht… jetzt ist die Frage. Ist es wahrscheinlich das sie mich garnicht auf dem Laser hatten? Weil die ja nur mit einem Gerät gelasert haben oder können die mehrer Autos gleichzeitig messen
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, werden bei einer Lasermessung in der Regel keine Fotos gemacht. Der betroffene Fahrer wird deshalb sofort angehalten. Wurden Sie nicht angehalten, sollte es für Sie noch einmal glimpflich ausgegangen sein.
Ich wurde von einem Polizisten mit Geschwindigkeitsüberprüfung gelastert. Ist es aber nicht üblich, dass mindestens zwei Beamte (einer zur Kontrolle) solche Messungen durchführen müssen?
ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen, weil ich gelasert wurde, ich wurde aber nicht angehalten um die Richtigkeit zu prüfen.
Was mache ich jetzt, muss ich trotzdem bezahlen.
Hallo,
ich wurde eben gelasert und wollte von den Polizisten das Messprotokoll, die Prüfbescheinigung vom Polizisten dass er die Pistole bedienen darf und die Bescheinigung dass das Gerät geeicht ist haben. Daraufhin wurde ich angemacht dass mich das gar nichts angeht und er mir nichts zeigen müsste. Da ich von mehreren Leuten schon gehört habe dass ihnen das gezeigt wurde und die Messung auch als ungültig angesehen wurde wenn sie nicht alle Dokumente dabei hatten, habe ich eine Freundin die bei der Polizei in einem anderen Bezirk arbeitet angerufen und dort wurde mir von ausgebildeten Polizisten bestätigt dass wenn ich danach vor Ort frage sie es mir auch zeigen müssen weil inzwischen die Dokumente mitgeführt werden müssen.
Jetzt meine Frage: Wo steht das und wer kann es mir bestätigen so dass ich in einem anderen Fall direkt sagen kann wo steht dass sie mir die drei Dokumente zeigen müssen.
Guten Abend ich wurde gerade gelasert ist es erlaubt das man aus dem Auto raus lasert??? Denn ich habe vor dem Auto des zivilen Wagens keine Person gesehen.
ist das Gerät laut Bedienungsanleitung zur Messung aus dem Auto geeignet, sollte dies erlaubt sein. Weitere Fragen beantwortet ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Hallo zusammen
Ich bin heute Mittag an einem Polizei gerät auf einem dreibein vorbeigefahren. Es handelt sich wohl auch um ein Lasergerät.
Ich bin glaube ich ca. 60kmh in einer 50er Zone gefahren. Ich habe das lasergerät aber nur im Augenwinkel gesehen, da ich auf die linke Seite der Fahrbahn konzentiert war.
Am lasergeqrät befanden sich aber keine Polizisten, da diese in dem Moment mit einem anderen Pkw Fahrer beschäftigt waren, den sie raus genommen haben.
Wäre es möglich geblitzt zu werden, obwohl sich keine Beamten dahinter befinden?
es ist in der Tat möglich, dass dort Beamte waren, welche Sie aus dem Augenwinkel nicht gesehen haben. Grundsätzlich erfordert eine gültige Messung die Anwesenheit eines geschulten Beamten.
Hallo,hätte eine wichtige Frage,bin mit dem LKW zu schnel gefahren und mit Lasergäret aufgenomen,aber die zeit mener Fahrerkarte und die zeit von Lasergäret überstimen nicht,beispil aufgenommen am 11.30uhr,aber meine Fahrerkarte zeigt genau an,das ich um 11.27uhr still stand,was mache ich,lonte es einschpruch beantrage?
vermutlich müssten Sie in diesem Fall den Beweis erbringen, dass Sie auch um 11.30 – zur angegebenen Messzeit – nicht gefahren sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit ein Einspruch sich lohnen könnte. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Hallo zusammen, ich bin gerade eben mit dem Motorrad gefahren habe in einer 70er Zone überholt. Das ganze auf einer Strecke mit langgezogenen nicht scharfen Kurven. Dort stand ein Auto dahinter ein Mann. Dieser lief an ein Stativ und blickte darauf.
Ich gehe davon aus das es eine Lasermessung war. Der Mann war alleine.
Ist es üblich das nur eine Person lasert?
Habe ich auf dem Motorrad etwas zu befürchten?
Rausgezogen wurde ich nirgendwo. Was der Mann gemacht hat als ich durch fuhr kann ich nicht sagen denn ich habe meinen Blick abgewandt.
wenn es sich um eine Lasermessung gehandelt hat, dann müssen Sie vermutlich nicht mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Bei einer solchen Messung werden, sollte ein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden, die Temposünder direkt von der Polizei herausgewunken. Insbesondere die Messung am Motorrad und beim Überholen kann problematisch sein. Vermutlich konnte keine valide Messung durchgeführt werden.
Meine Frau wurde in der Nacht ca.0.15-0.30 Uhr gelasert und die Polizei Beamte war auf der anderen Straßenseite und hat sich ohne Warnweste nur mit schwarzer Lederjacke gekleidet mit ihrer Kelle auf ihre Fahrbahn begeben darauf hin hat meine Frau eine Vollbremsung hinlegen müssen da Gefahr gegeben war jetzt war ein dahinter fahrenden Kfz ebenfalls zu schnell und hatte nicht ausreichend Abstand Fazit er ist ihr trotz ausweichversuch hinten rein gefahren! Meine Frage ist das Verhalten der Polizei so in Ordnung ich habe meine Bedenken. Wie sieht es mit der Schuldfrage aus ?
der Abstand zwischen Kfz muss immer so groß sein, dass auch bei einer Gefahrenbremsung kein Auffahrunfall entsteht. Vermutlich hat der Hintermann nicht genügend Abstand eingehalten. Wer letztendlich Schuld am Unfall hat, dürfen wir nicht beurteilen, da wir nicht rechtsberatend tätig sein dürfen.
Hallo.
Ich erhielt heute eine Anhörung. Bin wohl vor genau 2 Monaten geblitzt worden.
Im Schreiben steht nicht die gemessene Geschwindigkeit, sondern die überschrittene 28 kmh, bzw. festgestellte (nach Toleranzabzug) 108 kmh.
Ist das so rechtens? Muss nicht auch die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit angegeben werden?
Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Ist es zulässig, dass ich nach Messung nicht rausgeholt wurde und erst 2 Monate später eine Anhörung mit folglichem Bußgeldbescheid bekomme?
Gibt es Erfahrungen, WIE zuverlässig diese Lasergeräte sind?
Weil – ich bezweifle ganz stark, dass ich sooo viel zu schnell gefahren bin. Zu schnell vielleicht. Aber nicht fast 30 kmh .
Das mache ich nie.
Kann ich bei der Behörde Unterlagen zur Ansicht und Prüfung anfordern und wenn ja, WELCHE ?
Danke schon mal für die Antwort
und freundliche Grüße
laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid unter anderem über die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften enthalten. Die Angaben in Ihrem Bescheid sind demnach korrekt. Auch dass Sie nicht sofort angehalten wurden, sondern den Bußgeldbescheid per Post erhalten, ist so in Ordnung. Besonders bei Lasermessungen können Fehler auftreten. Diese müssen ganz genau ausgerichtet und von geschultem Fachpersonal bedient werden. Bei einer Akteneinsicht können die Hintergründe genau beleuchtet werden. Für Laien ohne entsprechendes Fachwissen ist dies jedoch oft wenig hilfreich. Die kompetente Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wäre in solch einem Fall angemessen.
Hallo,
Ich wurde gelasert, daraufhin angehalten.
Mir wurde nicht gezeigt das ich wirklich zu schnell war. Sondern als erstes wurde mir gesagt das es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt. Darauf hin gab ich meine Daten weiter. Im Laufe des gespräches wurde ich in Kenntnis gesetzt das ich zu schnell gefahren wäre mit 21 kmh abzüglich der Toleranz. Daraufhin kam erst der 2 Polizist mit einem Zettel wo dies drin stand. Und meinte ich könnte mich weigern das zu unterschreiben aber dann würde es durchaus teurer werden. Auf die Frage hin was das für Konsequenzen für mich hat da ich in Probezeit bin , haben sie erst mal blöd geschaut und nochmal richtig auf mein Führerschein gesehen. Sie meinten dann das nur ein Bußgeld kommen würde das ich zahlen müsse. Daraufhin unterschrieb ich natürlich. Jetzt kamm ein Brief das ich ein Aufbauseminar absolvieren müsse und 2 Jahre Probezeit drauf bekomme. Ich habe aber auch im auto 2 zeugen die bestätigen können das es so abgelaufen ist. Ist das überhaupt erlaubt so aussagen zu tätigen erst eine allgemeine Verkehrskontrolle und dann mal nebenbei eine Straftat die noch falsch erklärt wird mit den Konsequenzen??? Wir alle fanden das seltsam … Und haben sie überhaupt den Beweis das es so war? Beim blitzen ist mir der Tatbestand klar aber beim lasern… LG Daniel
Hallo,
wir sind gestern in einer kleinen Gruppe mit Motorrädern gefahren. Vor uns fuhr ein Pkw, alle überholten das Auto. Nur ich blieb als letzter hinter dem Auto. Nach ca. 700 Meter zog die Polizei uns alle raus und mir als einzigen wird vorgeworfen, dass ich 50 kmh zu schnell war, obwohl ich die ganze Zeit hinter dem Auto war.
wenn Sie der Meinung sind, dass die Messergebnisse nicht korrekt sind, können Sie Einspruch einlegen. Möglicherweise war auch nur Ihre Messung valide, weshalb auch nur Ihnen ein Verstoß nachgewiesen wurde.
Hallo,
ich wurde heute mit einer Laserpistole gemessen und auch direkt angehalten.
Allerdings wurden mir 101 gemessene km/h vorgeworfen die ich nicht nachvollziehen kann. Ich bin mir sehr sicher deutlich unter 100 km/h gefahren zu sein. Gemessen wurde mit einer Laserpistole aus einem Polizeiauto heraus. Freihändig durch die Windschutzscheibe.
Kann das zu Verfälschungen führen?
Es wurden (mündlich) 5 Km/h abgezogen somit verbleiben 96 km/h mit einem Anhänger. Das wären 70€ zzgl 1 Punkt.
grundsätzlich haben Sie immer das Recht, Einspruch einzulegen. Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich der Erfolgschancen beraten. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ich wurde heute gelasert, aber ich wurde danach nicht mehr angehalten. Situation, über eine Brücke standen zwei Beamte mit einem Laser. Ein paar hundert Meter weiter, stand ein ganzer haufen von Polizisten mit Fahrzeugen. Ein Beamter, der eine Kelle hatte (wahrscheinlich zum rauswinken), hat nicht reagiert, als ich vorei fuhr. Er drehte sich jedoch um und “ärgerte sich” – das sah ich im Rückspiegel.
Wie sieht da nun die Situation aus. Muss ich da etwas befürchten, dass da noch was kommt oder eher nicht, da das ja mit “Sofortkasse” war allem anschein nach? :)
da wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir keine Antwort auf Ihre Frage geben. Generell können die Messungen der Beamten allerdings die Grundlage für die Eröffnung von einem Bußgeldverfahren bilden. Darüber werden Sie mit Zusendung vom Anhörungsbogen informiert.
Servus gilt das für 2017 auch noch, wenn man gelasert und darauf hin nicht angehalten wird. Das man kein Bußgeld bekommt. Oder haben die schon Foto zum Laser verbaut? Die das dokumentiert, weil nur Kennzeichen aufschreiben reicht ja nicht mit der Geschwindigkeit.
es gibt mittlerweile Laser-Blitzer, welche ein Foto aufzeichnen. Bei der gängigen Handlasermessung mittels Pistole wird aber auch weiterhin kein Foto geschossen. Bei einem Verstoß werden Sie zur Personenfeststellung angehalten. Passierte dies nicht, lag vermutlich kein Verstoß vor.
Hallo,
ein Bekannter wurde heute gelasert, ist aber einfach weiter gefahren. Ein Polizist hatte nur Handzeichen gegeben. Ist das strafbar? Kann er trotzdem mit Post (beispielsweise Foto) rechnen?
Danke und Grüße
Sonja
es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß Bußgeldkatalog wären das 70 Euro und ein Punkt. Ein Blitzerfoto wird es nicht geben, da bei einer Lasermessung in der Regel keine Fotos erstellt werden. Dennoch ist eine Verfolgung der Geschwindigkeitsüberschreitung denkbar.
Und zwar habe ich das Problem ich wurde heute gelasert innerorts und soll innerhalb von 50 Meter nach einer ampelphase 100kmh erreicht haben sagte der Polizist zu mir laut lasermessung. als ich den Beamten fragte das Ergebniss einzusehen sagte er nur zu mir was auf mich zu kommt und das ich Post bekommen würde da ich noch 3 Tage in meiner Probezeit bin und wünschte mir eine gute Fahrt jetzt ist meine Frage wie soll ich das angehen da mir das Messergebniss nicht gezeigt wurde nach Aufforderung zur Info ich fahre ein Fahrzeug mit nicht mal 90ps(opel corsa)
wir dürfen leider keine Rechtsberatung durchführen. Grundsätzlich dürfen Sie aber einen Einspruch einlegen, wenn Sie die Messergebnisse anzweifeln. Diesbezüglich wäre eine Rücksprache mit einem Anwalt sinnvoll.
gestern bin ich (mit Motorrad) innerorts gelasert worden. Nach Abzug der Toleranz soll ich noch 61km/h gefahren sein. Noch vor dem bezahlen vor Ort machte ich noch die Äußerung, dass ich mir dies gar nicht vorstellen könne (ja, ich weiß, macht wohl jeder ;) ), bezahlte aber brav 25 Euro. Zuhause habe ich meinen GPS-Track ausgewertet, an Hand dessen bin ich auf der infrage kommenden Strecke max. 53 km/h gefahren. Wie sollte ich mich nun verhalten? Grundsätzlich geht es mir nicht um die 25 Euro.
Mfg. Mark
wenn Sie das Bußgeld bezahlt haben, ist die Rechtskraft bereits eingetreten. In der Regel können Sie dann keine Maßnahmen mehr ergreifen. Soll nach Eintritt der Rechtskraft ein Beschluss, Bescheid oder Urteil geändert werden, ist dies sehr schwierig. Eine Aufhebung ist zum Beispiel nur dann möglich, wenn schwerwiegende Mängel vorlagen, die zur Nichtigkeit oder zur Wiederaufnahme eines Verfahrens führen würden. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Hallo,
Ich wurde gestern Abend gelasert. Ich bin in der probezeit und wurde mit 32 nach Toleranzabzug gelasert. Ich wurde angehalten und war alleine im Auto. Die Beamten haben meinen Führerschein genommen und meine Daten Notiert. Kann ich trotzdem im nachinein eine andere Person angeben?
Moin, so ich wurde gelasert innorts und war angeblich ca 50 km/h zu schnell da aber der laser gerade mal ca 30 cm vielleicht auch ein halben meter von der Straße entfernt und genau auf ein bürgersteig war und die beamten haben von links nach rechts gelasert so und der eine beamte ist auch plötzlich von der linken seite hevor gesprungem und hat mich zum anhalten gefordert sie haben sich denn auch kenntlich gemacht bloß es war eine ganz andere Polizei also sie haben sich als autobahnpolizei angeben. So nochmal kurz befasst efasst sind meine fragen
Dürfen die von links nach rechts lasern?
Sich mitten auf dem bürgersteig stellen?
Einfach sich von der linken seite auf der Straße rennen und denn mich zum anhalten aufvordern?
Und Dürfen autobahnpolizei in innorts lasern obwohl es ein polizeipräsidium in der nähreren stadt gibt und nicht unterbesetz ist? Und es war nachts umd die entfernung war 200 m
in der Regel entscheiden die beauftragten Beamten an welcher Stelle sie eine Geschwindigkeitsmessung durchführen. Dies kann zu jeder Tages- und Jahreszeit geschehen. Da wir keine Rechtsberatung durchführen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen beraten und abschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
Hallo,
ich wurde Nachts auf der Autobahn geblitzt.
Es handelt sich um sich um einen Firmenfahrzeug und ich war dienstlich mit Kunden unterwegs.
Heute habe ich an Fiema einen Anhörungsbogen bekommen und es steht nur die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug (43kmh)
Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge: Xy
Klar ich war zu schnell unterwegs, weil dort ansonsten keine Beschränkung gibt und ich zusätzlich ins Gespräch mit den Insassen vertieft war.
Die Strecke (3 Spurig, keine Baustelle, keine abrücken) wurde auf 100kmh begrenzt und vom Rastplatz aus geblitzt.
Sollte ich dagegen über einen Anwalt Einspruch einlegen bzw. fällt euch bereits ein offensichtlicher Formfehler auf?
Ich stelle mir nur die Frage, wie jemand etwas bezeugen kann, wenn er im dunkeln im Auto sitzt und auf eine nicht beleuchtet Str. mit zwei Fahrzeugen schaut.
Hallo Isi,
es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Grundsätzlich kann die gefahrene Geschwindigkeit jedoch auch im Dunkeln mit einem Lasergerät gemessen werden.
Hallo, ich bin am Ende einer 50er Zone außerhalb einer Ortschaft (in Bayern) mit dem Motorrad mit 98km/h gelasert worden. Ich wurde auch angehalten und meine Personalien überprüft. Soweit ist ja leider alles klar. Die Deteils sind jedoch folgende:
1.Die Polizei stand 280 m vom “Ende Schild” entfernt, gegen die Fahrtrichtung. Gelasert wurde ich 315 m von der Polizei entfernt. Das heist, ich war 35m innerhalb der 50er Zone.
2. Laut Polizei hatte ich gerade zum Überholen angesetzt.
3. Ich war, als ich sehr stark beschleunigte (114PS) klar außerhalb der “Gefahrenzone” (beidseitig der Strasse Parkplätze), jedoch anscheinend noch nicht am “Ende Schild” vorbei.
Frage: Darf ich nicht schon vor erreichen des Schildes beschleunigen, wenn der Ort des Grundes der Beschilderung bereits passiert ist? Gibt es dafür keinen Toleranzbereich? Da das Motorrad gerade eingefahren war, habe ich es zum ersten mal höher ausgedreht, im zweiten Gang. Frage: Gibt es hier keine Unterscheidung, ob man durch eine solche Zone durchrast, oder am Ende beschleunigt? Kann es ein, dass die Entfernungsmessung mit dem Laser zuerst erfolgt, dann über etwa eine Sekunde Zeitdauer die Geschwindigkeit, die sich ja stark ändert? In diesem Falle wäre ich schon etwa auf gleicher Höhe mit dem Schild gewesen. Zum Schluss: Macht es Sinn, diese Gedanken bei der Anhörung zu Äußern?
MfG, Herbert
Hallo Herbert,
zwischen durchgängigem Fahren mit hoher Geschwindigkeit und Beschleunigung wird kein Unterschied gemacht. Wer in einem Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung schneller fährt als erlaubt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zum Ortsausgangsschild, es gibt keinen Toleranzbereich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde in einer Entfernung von 480 m mit einer Geschwindigkeit von 88 km/h ca. 70 m nach dem Passieren des Orteingangsschildes (50 km/h) von der Polizei gelasert. Vor mit gab es mehrere vorausfahrender Fahrzeuge. Die Personalien wurden aufgenommen.
Nun meine Fragen:
a) Ist die Messung aus dieser Entfernung zulässig, obwohl es mehrere vorausfahrende Fahrzeuge gab?
b) Ist die Messung ca. 70 m hinter dem Ortseingangsschild zulässig. Habe gelesen, dass es in Niedersachsen eine 150 m-Regelung gibt.
Vielen Dank im voraus für Ihre Einschätzung.
Hallo Ansgar,
wie Sie richtig schreiben, sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine Einschätzung zur Zulässigkeit Ihres konkreten Falles können wir Ihnen leider nicht geben – hierzu müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo gestern wurde eine Laser Messung durch geführt, ich war zu schnell, mein Kollege aber auch. Der war 3 Autos vor mir, den haben sie angehalten, mich nicht… jetzt ist die Frage. Ist es wahrscheinlich das sie mich garnicht auf dem Laser hatten? Weil die ja nur mit einem Gerät gelasert haben oder können die mehrer Autos gleichzeitig messen
Hallo Philipp,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, werden bei einer Lasermessung in der Regel keine Fotos gemacht. Der betroffene Fahrer wird deshalb sofort angehalten. Wurden Sie nicht angehalten, sollte es für Sie noch einmal glimpflich ausgegangen sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde von einem Polizisten mit Geschwindigkeitsüberprüfung gelastert. Ist es aber nicht üblich, dass mindestens zwei Beamte (einer zur Kontrolle) solche Messungen durchführen müssen?
Hallo Oli,
rechtlich ist kein zweiter Polizist notwendig. Meist ist dieser zugegen, um entsprechend auffällige Fahrzeuge rauswinken zu können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen, weil ich gelasert wurde, ich wurde aber nicht angehalten um die Richtigkeit zu prüfen.
Was mache ich jetzt, muss ich trotzdem bezahlen.
Hallo Micha,
ein Anwalt für Verkehrsrecht könnte Ihnen bei Ihrer Frage helfen und evtl. vertreten, falls Sie Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen.
Die Bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde eben gelasert und wollte von den Polizisten das Messprotokoll, die Prüfbescheinigung vom Polizisten dass er die Pistole bedienen darf und die Bescheinigung dass das Gerät geeicht ist haben. Daraufhin wurde ich angemacht dass mich das gar nichts angeht und er mir nichts zeigen müsste. Da ich von mehreren Leuten schon gehört habe dass ihnen das gezeigt wurde und die Messung auch als ungültig angesehen wurde wenn sie nicht alle Dokumente dabei hatten, habe ich eine Freundin die bei der Polizei in einem anderen Bezirk arbeitet angerufen und dort wurde mir von ausgebildeten Polizisten bestätigt dass wenn ich danach vor Ort frage sie es mir auch zeigen müssen weil inzwischen die Dokumente mitgeführt werden müssen.
Jetzt meine Frage: Wo steht das und wer kann es mir bestätigen so dass ich in einem anderen Fall direkt sagen kann wo steht dass sie mir die drei Dokumente zeigen müssen.
Danke vorab. :)
Hallo Karen Karen M.-B.,
solche Regelungen sind uns leider nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Guten Abend ich wurde gerade gelasert ist es erlaubt das man aus dem Auto raus lasert??? Denn ich habe vor dem Auto des zivilen Wagens keine Person gesehen.
Hallo Julia,
ist das Gerät laut Bedienungsanleitung zur Messung aus dem Auto geeignet, sollte dies erlaubt sein. Weitere Fragen beantwortet ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen
Ich bin heute Mittag an einem Polizei gerät auf einem dreibein vorbeigefahren. Es handelt sich wohl auch um ein Lasergerät.
Ich bin glaube ich ca. 60kmh in einer 50er Zone gefahren. Ich habe das lasergerät aber nur im Augenwinkel gesehen, da ich auf die linke Seite der Fahrbahn konzentiert war.
Am lasergeqrät befanden sich aber keine Polizisten, da diese in dem Moment mit einem anderen Pkw Fahrer beschäftigt waren, den sie raus genommen haben.
Wäre es möglich geblitzt zu werden, obwohl sich keine Beamten dahinter befinden?
Hallo Timo,
es ist in der Tat möglich, dass dort Beamte waren, welche Sie aus dem Augenwinkel nicht gesehen haben. Grundsätzlich erfordert eine gültige Messung die Anwesenheit eines geschulten Beamten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,hätte eine wichtige Frage,bin mit dem LKW zu schnel gefahren und mit Lasergäret aufgenomen,aber die zeit mener Fahrerkarte und die zeit von Lasergäret überstimen nicht,beispil aufgenommen am 11.30uhr,aber meine Fahrerkarte zeigt genau an,das ich um 11.27uhr still stand,was mache ich,lonte es einschpruch beantrage?
Hallo,
vermutlich müssten Sie in diesem Fall den Beweis erbringen, dass Sie auch um 11.30 – zur angegebenen Messzeit – nicht gefahren sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit ein Einspruch sich lohnen könnte. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
wie bekommt man über das Bussgeld einer Laisermessung bescheid ?
Kann es sein das mich ein einschreiben erwartet!?
Hallo Rene,
ein Bußgelodbescheid wird in der Regel nicht per Einschreiben, sondern als Sendung mit Zustellungsurkunde verschickt. Weitere Informationen erhalten Sie auf: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/per-einschreiben/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen, ich bin gerade eben mit dem Motorrad gefahren habe in einer 70er Zone überholt. Das ganze auf einer Strecke mit langgezogenen nicht scharfen Kurven. Dort stand ein Auto dahinter ein Mann. Dieser lief an ein Stativ und blickte darauf.
Ich gehe davon aus das es eine Lasermessung war. Der Mann war alleine.
Ist es üblich das nur eine Person lasert?
Habe ich auf dem Motorrad etwas zu befürchten?
Rausgezogen wurde ich nirgendwo. Was der Mann gemacht hat als ich durch fuhr kann ich nicht sagen denn ich habe meinen Blick abgewandt.
Lg
Hallo Fabian,
wenn es sich um eine Lasermessung gehandelt hat, dann müssen Sie vermutlich nicht mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Bei einer solchen Messung werden, sollte ein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden, die Temposünder direkt von der Polizei herausgewunken. Insbesondere die Messung am Motorrad und beim Überholen kann problematisch sein. Vermutlich konnte keine valide Messung durchgeführt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meine Frau wurde in der Nacht ca.0.15-0.30 Uhr gelasert und die Polizei Beamte war auf der anderen Straßenseite und hat sich ohne Warnweste nur mit schwarzer Lederjacke gekleidet mit ihrer Kelle auf ihre Fahrbahn begeben darauf hin hat meine Frau eine Vollbremsung hinlegen müssen da Gefahr gegeben war jetzt war ein dahinter fahrenden Kfz ebenfalls zu schnell und hatte nicht ausreichend Abstand Fazit er ist ihr trotz ausweichversuch hinten rein gefahren! Meine Frage ist das Verhalten der Polizei so in Ordnung ich habe meine Bedenken. Wie sieht es mit der Schuldfrage aus ?
Hallo Roy,
der Abstand zwischen Kfz muss immer so groß sein, dass auch bei einer Gefahrenbremsung kein Auffahrunfall entsteht. Vermutlich hat der Hintermann nicht genügend Abstand eingehalten. Wer letztendlich Schuld am Unfall hat, dürfen wir nicht beurteilen, da wir nicht rechtsberatend tätig sein dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Ich erhielt heute eine Anhörung. Bin wohl vor genau 2 Monaten geblitzt worden.
Im Schreiben steht nicht die gemessene Geschwindigkeit, sondern die überschrittene 28 kmh, bzw. festgestellte (nach Toleranzabzug) 108 kmh.
Ist das so rechtens? Muss nicht auch die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit angegeben werden?
Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Ist es zulässig, dass ich nach Messung nicht rausgeholt wurde und erst 2 Monate später eine Anhörung mit folglichem Bußgeldbescheid bekomme?
Gibt es Erfahrungen, WIE zuverlässig diese Lasergeräte sind?
Weil – ich bezweifle ganz stark, dass ich sooo viel zu schnell gefahren bin. Zu schnell vielleicht. Aber nicht fast 30 kmh .
Das mache ich nie.
Kann ich bei der Behörde Unterlagen zur Ansicht und Prüfung anfordern und wenn ja, WELCHE ?
Danke schon mal für die Antwort
und freundliche Grüße
Hallo Karo,
laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid unter anderem über die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften enthalten. Die Angaben in Ihrem Bescheid sind demnach korrekt. Auch dass Sie nicht sofort angehalten wurden, sondern den Bußgeldbescheid per Post erhalten, ist so in Ordnung. Besonders bei Lasermessungen können Fehler auftreten. Diese müssen ganz genau ausgerichtet und von geschultem Fachpersonal bedient werden. Bei einer Akteneinsicht können die Hintergründe genau beleuchtet werden. Für Laien ohne entsprechendes Fachwissen ist dies jedoch oft wenig hilfreich. Die kompetente Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wäre in solch einem Fall angemessen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde gelasert, daraufhin angehalten.
Mir wurde nicht gezeigt das ich wirklich zu schnell war. Sondern als erstes wurde mir gesagt das es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt. Darauf hin gab ich meine Daten weiter. Im Laufe des gespräches wurde ich in Kenntnis gesetzt das ich zu schnell gefahren wäre mit 21 kmh abzüglich der Toleranz. Daraufhin kam erst der 2 Polizist mit einem Zettel wo dies drin stand. Und meinte ich könnte mich weigern das zu unterschreiben aber dann würde es durchaus teurer werden. Auf die Frage hin was das für Konsequenzen für mich hat da ich in Probezeit bin , haben sie erst mal blöd geschaut und nochmal richtig auf mein Führerschein gesehen. Sie meinten dann das nur ein Bußgeld kommen würde das ich zahlen müsse. Daraufhin unterschrieb ich natürlich. Jetzt kamm ein Brief das ich ein Aufbauseminar absolvieren müsse und 2 Jahre Probezeit drauf bekomme. Ich habe aber auch im auto 2 zeugen die bestätigen können das es so abgelaufen ist. Ist das überhaupt erlaubt so aussagen zu tätigen erst eine allgemeine Verkehrskontrolle und dann mal nebenbei eine Straftat die noch falsch erklärt wird mit den Konsequenzen??? Wir alle fanden das seltsam … Und haben sie überhaupt den Beweis das es so war? Beim blitzen ist mir der Tatbestand klar aber beim lasern… LG Daniel
Hallo Daniel,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir sind gestern in einer kleinen Gruppe mit Motorrädern gefahren. Vor uns fuhr ein Pkw, alle überholten das Auto. Nur ich blieb als letzter hinter dem Auto. Nach ca. 700 Meter zog die Polizei uns alle raus und mir als einzigen wird vorgeworfen, dass ich 50 kmh zu schnell war, obwohl ich die ganze Zeit hinter dem Auto war.
Hallo Stefan,
wenn Sie der Meinung sind, dass die Messergebnisse nicht korrekt sind, können Sie Einspruch einlegen. Möglicherweise war auch nur Ihre Messung valide, weshalb auch nur Ihnen ein Verstoß nachgewiesen wurde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde heute gelsaert.
Jedoch bin ich nur Fahrer und mein Papa der Halter.
Ich wurde gleich vor ort angehalten und meine Personalien wurden aufgenommen.
Wer bekommt jetzt die Post?
Hallo Christian,
wurden Ihre Personalien direkt aufgenommen, sollte der Bußgeldbescheid in der Regel direkt an Sie verschickt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ja Meine Personalien wurden gleich or Ort aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen Christian
Hallo,
ich wurde heute mit einer Laserpistole gemessen und auch direkt angehalten.
Allerdings wurden mir 101 gemessene km/h vorgeworfen die ich nicht nachvollziehen kann. Ich bin mir sehr sicher deutlich unter 100 km/h gefahren zu sein. Gemessen wurde mit einer Laserpistole aus einem Polizeiauto heraus. Freihändig durch die Windschutzscheibe.
Kann das zu Verfälschungen führen?
Es wurden (mündlich) 5 Km/h abgezogen somit verbleiben 96 km/h mit einem Anhänger. Das wären 70€ zzgl 1 Punkt.
Lohnt sich eine Einspruch?
Ich habe aktuell keine Punkte.
Hallo Bernhard,
grundsätzlich haben Sie immer das Recht, Einspruch einzulegen. Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich der Erfolgschancen beraten. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde heute gelasert, aber ich wurde danach nicht mehr angehalten. Situation, über eine Brücke standen zwei Beamte mit einem Laser. Ein paar hundert Meter weiter, stand ein ganzer haufen von Polizisten mit Fahrzeugen. Ein Beamter, der eine Kelle hatte (wahrscheinlich zum rauswinken), hat nicht reagiert, als ich vorei fuhr. Er drehte sich jedoch um und “ärgerte sich” – das sah ich im Rückspiegel.
Wie sieht da nun die Situation aus. Muss ich da etwas befürchten, dass da noch was kommt oder eher nicht, da das ja mit “Sofortkasse” war allem anschein nach? :)
Hallo Hubert,
da wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir keine Antwort auf Ihre Frage geben. Generell können die Messungen der Beamten allerdings die Grundlage für die Eröffnung von einem Bußgeldverfahren bilden. Darüber werden Sie mit Zusendung vom Anhörungsbogen informiert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Servus gilt das für 2017 auch noch, wenn man gelasert und darauf hin nicht angehalten wird. Das man kein Bußgeld bekommt. Oder haben die schon Foto zum Laser verbaut? Die das dokumentiert, weil nur Kennzeichen aufschreiben reicht ja nicht mit der Geschwindigkeit.
Hallo Mex,
es gibt mittlerweile Laser-Blitzer, welche ein Foto aufzeichnen. Bei der gängigen Handlasermessung mittels Pistole wird aber auch weiterhin kein Foto geschossen. Bei einem Verstoß werden Sie zur Personenfeststellung angehalten. Passierte dies nicht, lag vermutlich kein Verstoß vor.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ein Bekannter wurde heute gelasert, ist aber einfach weiter gefahren. Ein Polizist hatte nur Handzeichen gegeben. Ist das strafbar? Kann er trotzdem mit Post (beispielsweise Foto) rechnen?
Danke und Grüße
Sonja
Hallo Sonja,
es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß Bußgeldkatalog wären das 70 Euro und ein Punkt. Ein Blitzerfoto wird es nicht geben, da bei einer Lasermessung in der Regel keine Fotos erstellt werden. Dennoch ist eine Verfolgung der Geschwindigkeitsüberschreitung denkbar.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Und zwar habe ich das Problem ich wurde heute gelasert innerorts und soll innerhalb von 50 Meter nach einer ampelphase 100kmh erreicht haben sagte der Polizist zu mir laut lasermessung. als ich den Beamten fragte das Ergebniss einzusehen sagte er nur zu mir was auf mich zu kommt und das ich Post bekommen würde da ich noch 3 Tage in meiner Probezeit bin und wünschte mir eine gute Fahrt jetzt ist meine Frage wie soll ich das angehen da mir das Messergebniss nicht gezeigt wurde nach Aufforderung zur Info ich fahre ein Fahrzeug mit nicht mal 90ps(opel corsa)
Hallo Jannik,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung durchführen. Grundsätzlich dürfen Sie aber einen Einspruch einlegen, wenn Sie die Messergebnisse anzweifeln. Diesbezüglich wäre eine Rücksprache mit einem Anwalt sinnvoll.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin zusammen,
gestern bin ich (mit Motorrad) innerorts gelasert worden. Nach Abzug der Toleranz soll ich noch 61km/h gefahren sein. Noch vor dem bezahlen vor Ort machte ich noch die Äußerung, dass ich mir dies gar nicht vorstellen könne (ja, ich weiß, macht wohl jeder ;) ), bezahlte aber brav 25 Euro. Zuhause habe ich meinen GPS-Track ausgewertet, an Hand dessen bin ich auf der infrage kommenden Strecke max. 53 km/h gefahren. Wie sollte ich mich nun verhalten? Grundsätzlich geht es mir nicht um die 25 Euro.
Mfg. Mark
Hallo Mark,
wenn Sie das Bußgeld bezahlt haben, ist die Rechtskraft bereits eingetreten. In der Regel können Sie dann keine Maßnahmen mehr ergreifen. Soll nach Eintritt der Rechtskraft ein Beschluss, Bescheid oder Urteil geändert werden, ist dies sehr schwierig. Eine Aufhebung ist zum Beispiel nur dann möglich, wenn schwerwiegende Mängel vorlagen, die zur Nichtigkeit oder zur Wiederaufnahme eines Verfahrens führen würden. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde gestern Abend gelasert. Ich bin in der probezeit und wurde mit 32 nach Toleranzabzug gelasert. Ich wurde angehalten und war alleine im Auto. Die Beamten haben meinen Führerschein genommen und meine Daten Notiert. Kann ich trotzdem im nachinein eine andere Person angeben?
Vielen Dank im voraus.
Hallo Erka,
das wird nicht gelingen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin, so ich wurde gelasert innorts und war angeblich ca 50 km/h zu schnell da aber der laser gerade mal ca 30 cm vielleicht auch ein halben meter von der Straße entfernt und genau auf ein bürgersteig war und die beamten haben von links nach rechts gelasert so und der eine beamte ist auch plötzlich von der linken seite hevor gesprungem und hat mich zum anhalten gefordert sie haben sich denn auch kenntlich gemacht bloß es war eine ganz andere Polizei also sie haben sich als autobahnpolizei angeben. So nochmal kurz befasst efasst sind meine fragen
Dürfen die von links nach rechts lasern?
Sich mitten auf dem bürgersteig stellen?
Einfach sich von der linken seite auf der Straße rennen und denn mich zum anhalten aufvordern?
Und Dürfen autobahnpolizei in innorts lasern obwohl es ein polizeipräsidium in der nähreren stadt gibt und nicht unterbesetz ist? Und es war nachts umd die entfernung war 200 m
Hallo Eric,
in der Regel entscheiden die beauftragten Beamten an welcher Stelle sie eine Geschwindigkeitsmessung durchführen. Dies kann zu jeder Tages- und Jahreszeit geschehen. Da wir keine Rechtsberatung durchführen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen beraten und abschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde Nachts auf der Autobahn geblitzt.
Es handelt sich um sich um einen Firmenfahrzeug und ich war dienstlich mit Kunden unterwegs.
Heute habe ich an Fiema einen Anhörungsbogen bekommen und es steht nur die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug (43kmh)
Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge: Xy
Klar ich war zu schnell unterwegs, weil dort ansonsten keine Beschränkung gibt und ich zusätzlich ins Gespräch mit den Insassen vertieft war.
Die Strecke (3 Spurig, keine Baustelle, keine abrücken) wurde auf 100kmh begrenzt und vom Rastplatz aus geblitzt.
Sollte ich dagegen über einen Anwalt Einspruch einlegen bzw. fällt euch bereits ein offensichtlicher Formfehler auf?
Ich stelle mir nur die Frage, wie jemand etwas bezeugen kann, wenn er im dunkeln im Auto sitzt und auf eine nicht beleuchtet Str. mit zwei Fahrzeugen schaut.
Wäre über Tipps sehr dankbar.
Hallo Isi,
es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Grundsätzlich kann die gefahrene Geschwindigkeit jedoch auch im Dunkeln mit einem Lasergerät gemessen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org