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Laser-Blitzer: Funktionsweise und Besonderheiten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Alles Wichtige zur Lasermessung

Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.
Laser-Blitzer dienen der Geschwindigkeitsmessung.

Um den Bußgeldkatalog bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen durchzusetzen, werden neben bekannten Methoden wie dem Radar auch Laser zum Messen eingesetzt.

Um den zu schnell gefahrenen Autofahrer zu identifizieren, wird dieser direkt nach der Lasermessung angehalten.

In Deutschland ist eine Video- oder Fotodokumentation bei dieser Art von Blitzer nämlich nicht gebräuchlich. Um das Bußgeld und gegebenenfalls die Punkte und das Fahrverbot zu verhängen, erfragt der Zuständige nach dem Anhalten des Rasers dessen Daten und die Fahrzeugdaten. Eine Erhebung dieser Daten im Nachhinein ist nur noch mit Hilfe des Messprotokolls und Aussagen der anderen Beamten möglich.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Lasermessgeräte

Wie funktioniert ein Laser-Blitzer?

Vom Gerät wird ein Lichtsignal an ein vorbeifahrendes Kfz gesendet, welches dieses reflektiert. Verändert sich der Abstand zum Blitzer, kann per Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.

Können beim Laser-Blitzer Messfehler auftreten?

Bei dieser Form der Geschwindigkeitsmessung können Fehler auftreten. So kann es beispielsweise zur Verwechslung kommen, wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren.

Wird bei Lasermessgeräten eine Toleranz abgezogen?

Es erfolgt stets ein Toleranzabzug. Unter 100 km/h sind dies 3 km/h, bei Geschwindigkeiten darüber werden drei Prozent abgezogen.

Können Messungen durch Laser-Blitzer trotz fehlender Rohmessdaten verwendet werden?

Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss klargestellt, dass durch fehlende Rohmessdaten bei einer Geschwindigkeitsmessung kein unfaires Verfahren für Verkehrsteilnehmer entsteht.

Unterschiedliche Anlagen der Laser-Geschwindigkeitsmessung

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung (Laser)

Manch ein Autofahrer fragt sich sicherlich: Wie funktioniert ein Lasermessgerät überhaupt? Grundsätzlich arbeiten Lasergeschwindigkeitsmessgeräte mit einem Sender der Lichtimpulse, also einer Sendeoptik mit Festkörper- oder Diodenlaser und einer Steuerelektronik. Dazu kommt ein Empfänger des Signals, also eine Empfangsoptik mit Fotodetektor und einer Auswertungselektronik. Letztere ermittelt das Tempo, indem sie den gesendeten Lichtimpuls mit dem reflektierten vergleicht.

Welche Toleranz gibt es bei Geschwindigkeitskontrollen mit Lasern?
Welche Toleranz gibt es bei der Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser-Blitzer?

Der Laser-Radar sendet ungefähr 40 bis 75 Lichtimpulse aus. Oftmals merkt der Fahrer nicht, dass er von einer Messung einer Pistole mit Laser betroffen ist, da diese Lichtimpulse für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar sind. Daraufhin reflektiert der Pkw den Blitz. Als Messobjekt kommt meistens das Kennzeichen infrage. Es stellt am Fahrzeug schließlich das Objekt dar, das am besten zur Reflektion geeignet ist. Anschließend ermittelt die Auswertungselektronik die Geschwindigkeit, indem es den gesendeten Impuls mit dem empfangenen vergleicht.

Geschwindigkeitskontrolle Laser: Welche Toleranz gibt es?

Wenn der Autofahrer zu schnell fährt, die gefahrene Geschwindigkeit allerdings noch unter 100 km/h liegt, werden bei diesem Blitzer 3 km/h Toleranz gewährt. Bei über 100 km/h gelten 3% der gefahrenen Geschwindigkeit als Toleranz. In einigen Ausnahmefällen werden weitere Toleranzen gewährt. Dies muss allerdings in einem Sachverständigengutachten ermittelt und festgehalten werden. Weitere Toleranzen kommen bei Messfehlern oder unter besonderen Umständen infrage.

Wenn beim Blitzer Störungen vorliegen, wird die Messung mit eventuell folgendem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot komplett verworfen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht alle reflektierten Lichtimpulse von der Empfangsoptik mit Fotodetektor aufgenommen werden können. Die Reflektion der Lichtimpulse kann durch sehr verschmutzte Fahrzeuge behindert werden. Auch eine Verwackelung oder eine Vollbremsung kann das Ergebnis verfälschen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung mit Laser?

Bei der Lasermessung kommt es, wie bei jedem Blitzer, gelegentlich zu Fehlern, die einen Einspruch durchaus sinnvoll machen. Jeder Autofahrer muss allerdings selbst entscheiden, ob es sich lohnt, Verfahrens- und Anwaltskosten zu zahlen, die möglicherweise höher sind als die in der Bußgeldtabelle vorgesehene Sanktion.

  • Eine mögliche Situation, in der der Fahrer die Laser-Geschwindigkeitsmessung anfechten kann, entsteht bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung-Entfernung zum Pkw. Bei einer Entfernung von über 300 Metern muss die Polizei oder der Messbeamte gewährleisten, dass das überprüfte Auto freifahrend ist. Einige Bundesländer erlauben zwar die Messung mit Laser bei einer Gruppe von Autos selbst bei einer großen Entfernung, jedoch muss der Messbeamte eine genaue Zuordnung garantieren. Die Zuordnung ist allerdings aufgrund der Technik trotzdem nicht immer möglich. Bei einem hohen Tempo und nachts gelten dieselben Regelungen.
  • Laut einer Umfrage des ADAC verfälschten im Jahr 2005 dejustierte Zieloptiken 1% aller Lasermessungen. Ist die Zieloptik nicht korrekt eingestellt, kann das Messgerät eine Geschwindigkeitsmessung möglicherweise einem falschen Auto zuordnen. Besonders häufig kommt es bei den Autos zu Verwechslungen, die am Anfang eines Autopulks fahren.
  • Der Blitz vom Laser-Geschwindigkeitsmessgerät arbeitet bei einem Messwinkel von 0° am besten. Da die Blitzer-Laser allerdings in den meisten Fällen am Rand der Straße positioniert sind, führt das zu einer leichten Verfälschung des Ergebnisses. Allerdings äußert sich diese Verfälschung zu Gunsten des Betroffenen, denn das angezeigte Tempo liegt unter der tatsächlich gefahrenen. Ein Einspruch unter diesem Vorwand sollte folglich keinen Erfolg versprechen.

Wie funktionieren Laserstörer?

Sind Laserstörer in Deutschland legal?
Sind Laserstörer in Deutschland legal?

Laserstörer, die auch Laser-Jammer oder Laser-Blinder heißen, besitzen die Technik, um vor der Geschwindigkeitsmessung mit Laserpistole zu warnen. Laut einem Hersteller solcher Laserstörer warnt das Gerät den Fahrer durch einen Ton vor Radarfallen. Zudem sendet der Laser-Jammer ein Signal, das den Pistolen-Laser bei der Messung hindert. Während dieser Zeit kann das Messgerät keine Geschwindigkeit erkennen und der Fahrer kann die Geschwindigkeitsüberschreitung reduzieren. Laut dem Hersteller kann der Fahrer das Störsignal durch einen Knopfdruck ausschalten. Dann kann die Laserpistole wieder fehlerfrei arbeiten. Auf diese Weise umgeht der Fahrer einen Bußgeldbescheid.

Sind Laserstörer legal?

Der Besitz und der Verkauf von Laserstörern ist tatsächlich legal. Jedoch ist die tatsächliche Nutzung zur Störung von Messungen des Tempos vom Fahrzeug in Deutschland illegal. Das Verkehrsrecht sieht ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wenn die Polizei lasert, können die Beamten das Gerät beschlagnahmen und vernichten. Da der Preis dafür bei über 500 Euro liegen kann, stellt dies quasi eine noch höhere Geldstrafe dar.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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131 Kommentare

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  1. Karen M.-B.
    Am 22. November 2017 um 13:20

    Hallo,
    ich wurde eben gelasert und wollte von den Polizisten das Messprotokoll, die Prüfbescheinigung vom Polizisten dass er die Pistole bedienen darf und die Bescheinigung dass das Gerät geeicht ist haben. Daraufhin wurde ich angemacht dass mich das gar nichts angeht und er mir nichts zeigen müsste. Da ich von mehreren Leuten schon gehört habe dass ihnen das gezeigt wurde und die Messung auch als ungültig angesehen wurde wenn sie nicht alle Dokumente dabei hatten, habe ich eine Freundin die bei der Polizei in einem anderen Bezirk arbeitet angerufen und dort wurde mir von ausgebildeten Polizisten bestätigt dass wenn ich danach vor Ort frage sie es mir auch zeigen müssen weil inzwischen die Dokumente mitgeführt werden müssen.

    Jetzt meine Frage: Wo steht das und wer kann es mir bestätigen so dass ich in einem anderen Fall direkt sagen kann wo steht dass sie mir die drei Dokumente zeigen müssen.

    Danke vorab. :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:22

      Hallo Karen Karen M.-B.,

      solche Regelungen sind uns leider nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. Julia B.
    Am 2. Oktober 2017 um 20:30

    Guten Abend ich wurde gerade gelasert ist es erlaubt das man aus dem Auto raus lasert??? Denn ich habe vor dem Auto des zivilen Wagens keine Person gesehen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 9:46

      Hallo Julia,

      ist das Gerät laut Bedienungsanleitung zur Messung aus dem Auto geeignet, sollte dies erlaubt sein. Weitere Fragen beantwortet ein Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Timo
    Am 18. September 2017 um 0:34

    Hallo zusammen
    Ich bin heute Mittag an einem Polizei gerät auf einem dreibein vorbeigefahren. Es handelt sich wohl auch um ein Lasergerät.
    Ich bin glaube ich ca. 60kmh in einer 50er Zone gefahren. Ich habe das lasergerät aber nur im Augenwinkel gesehen, da ich auf die linke Seite der Fahrbahn konzentiert war.
    Am lasergeqrät befanden sich aber keine Polizisten, da diese in dem Moment mit einem anderen Pkw Fahrer beschäftigt waren, den sie raus genommen haben.
    Wäre es möglich geblitzt zu werden, obwohl sich keine Beamten dahinter befinden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:51

      Hallo Timo,

      es ist in der Tat möglich, dass dort Beamte waren, welche Sie aus dem Augenwinkel nicht gesehen haben. Grundsätzlich erfordert eine gültige Messung die Anwesenheit eines geschulten Beamten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. S.R.
    Am 2. September 2017 um 15:31

    Hallo,hätte eine wichtige Frage,bin mit dem LKW zu schnel gefahren und mit Lasergäret aufgenomen,aber die zeit mener Fahrerkarte und die zeit von Lasergäret überstimen nicht,beispil aufgenommen am 11.30uhr,aber meine Fahrerkarte zeigt genau an,das ich um 11.27uhr still stand,was mache ich,lonte es einschpruch beantrage?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 15:39

      Hallo,

      vermutlich müssten Sie in diesem Fall den Beweis erbringen, dass Sie auch um 11.30 – zur angegebenen Messzeit – nicht gefahren sind. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit ein Einspruch sich lohnen könnte. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Rene
    Am 8. Juli 2017 um 13:39

    Guten Tag,

    wie bekommt man über das Bussgeld einer Laisermessung bescheid ?
    Kann es sein das mich ein einschreiben erwartet!?

  6. Fabian
    Am 5. Juli 2017 um 22:58

    Hallo zusammen, ich bin gerade eben mit dem Motorrad gefahren habe in einer 70er Zone überholt. Das ganze auf einer Strecke mit langgezogenen nicht scharfen Kurven. Dort stand ein Auto dahinter ein Mann. Dieser lief an ein Stativ und blickte darauf.

    Ich gehe davon aus das es eine Lasermessung war. Der Mann war alleine.

    Ist es üblich das nur eine Person lasert?
    Habe ich auf dem Motorrad etwas zu befürchten?
    Rausgezogen wurde ich nirgendwo. Was der Mann gemacht hat als ich durch fuhr kann ich nicht sagen denn ich habe meinen Blick abgewandt.

    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 8:45

      Hallo Fabian,

      wenn es sich um eine Lasermessung gehandelt hat, dann müssen Sie vermutlich nicht mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Bei einer solchen Messung werden, sollte ein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden, die Temposünder direkt von der Polizei herausgewunken. Insbesondere die Messung am Motorrad und beim Überholen kann problematisch sein. Vermutlich konnte keine valide Messung durchgeführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Roy
    Am 12. Juni 2017 um 21:19

    Meine Frau wurde in der Nacht ca.0.15-0.30 Uhr gelasert und die Polizei Beamte war auf der anderen Straßenseite und hat sich ohne Warnweste nur mit schwarzer Lederjacke gekleidet mit ihrer Kelle auf ihre Fahrbahn begeben darauf hin hat meine Frau eine Vollbremsung hinlegen müssen da Gefahr gegeben war jetzt war ein dahinter fahrenden Kfz ebenfalls zu schnell und hatte nicht ausreichend Abstand Fazit er ist ihr trotz ausweichversuch hinten rein gefahren! Meine Frage ist das Verhalten der Polizei so in Ordnung ich habe meine Bedenken. Wie sieht es mit der Schuldfrage aus ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 12:02

      Hallo Roy,

      der Abstand zwischen Kfz muss immer so groß sein, dass auch bei einer Gefahrenbremsung kein Auffahrunfall entsteht. Vermutlich hat der Hintermann nicht genügend Abstand eingehalten. Wer letztendlich Schuld am Unfall hat, dürfen wir nicht beurteilen, da wir nicht rechtsberatend tätig sein dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Karo
    Am 1. Juni 2017 um 0:05

    Hallo.
    Ich erhielt heute eine Anhörung. Bin wohl vor genau 2 Monaten geblitzt worden.
    Im Schreiben steht nicht die gemessene Geschwindigkeit, sondern die überschrittene 28 kmh, bzw. festgestellte (nach Toleranzabzug) 108 kmh.
    Ist das so rechtens? Muss nicht auch die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit angegeben werden?
    Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
    Ist es zulässig, dass ich nach Messung nicht rausgeholt wurde und erst 2 Monate später eine Anhörung mit folglichem Bußgeldbescheid bekomme?
    Gibt es Erfahrungen, WIE zuverlässig diese Lasergeräte sind?
    Weil – ich bezweifle ganz stark, dass ich sooo viel zu schnell gefahren bin. Zu schnell vielleicht. Aber nicht fast 30 kmh .
    Das mache ich nie.
    Kann ich bei der Behörde Unterlagen zur Ansicht und Prüfung anfordern und wenn ja, WELCHE ?

    Danke schon mal für die Antwort
    und freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:10

      Hallo Karo,

      laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid unter anderem über die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften enthalten. Die Angaben in Ihrem Bescheid sind demnach korrekt. Auch dass Sie nicht sofort angehalten wurden, sondern den Bußgeldbescheid per Post erhalten, ist so in Ordnung. Besonders bei Lasermessungen können Fehler auftreten. Diese müssen ganz genau ausgerichtet und von geschultem Fachpersonal bedient werden. Bei einer Akteneinsicht können die Hintergründe genau beleuchtet werden. Für Laien ohne entsprechendes Fachwissen ist dies jedoch oft wenig hilfreich. Die kompetente Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht wäre in solch einem Fall angemessen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Daniel
    Am 31. Mai 2017 um 4:41

    Hallo,
    Ich wurde gelasert, daraufhin angehalten.
    Mir wurde nicht gezeigt das ich wirklich zu schnell war. Sondern als erstes wurde mir gesagt das es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt. Darauf hin gab ich meine Daten weiter. Im Laufe des gespräches wurde ich in Kenntnis gesetzt das ich zu schnell gefahren wäre mit 21 kmh abzüglich der Toleranz. Daraufhin kam erst der 2 Polizist mit einem Zettel wo dies drin stand. Und meinte ich könnte mich weigern das zu unterschreiben aber dann würde es durchaus teurer werden. Auf die Frage hin was das für Konsequenzen für mich hat da ich in Probezeit bin , haben sie erst mal blöd geschaut und nochmal richtig auf mein Führerschein gesehen. Sie meinten dann das nur ein Bußgeld kommen würde das ich zahlen müsse. Daraufhin unterschrieb ich natürlich. Jetzt kamm ein Brief das ich ein Aufbauseminar absolvieren müsse und 2 Jahre Probezeit drauf bekomme. Ich habe aber auch im auto 2 zeugen die bestätigen können das es so abgelaufen ist. Ist das überhaupt erlaubt so aussagen zu tätigen erst eine allgemeine Verkehrskontrolle und dann mal nebenbei eine Straftat die noch falsch erklärt wird mit den Konsequenzen??? Wir alle fanden das seltsam … Und haben sie überhaupt den Beweis das es so war? Beim blitzen ist mir der Tatbestand klar aber beim lasern… LG Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:47

      Hallo Daniel,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Stefan
    Am 29. Mai 2017 um 7:16

    Hallo,
    wir sind gestern in einer kleinen Gruppe mit Motorrädern gefahren. Vor uns fuhr ein Pkw, alle überholten das Auto. Nur ich blieb als letzter hinter dem Auto. Nach ca. 700 Meter zog die Polizei uns alle raus und mir als einzigen wird vorgeworfen, dass ich 50 kmh zu schnell war, obwohl ich die ganze Zeit hinter dem Auto war.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 10:19

      Hallo Stefan,

      wenn Sie der Meinung sind, dass die Messergebnisse nicht korrekt sind, können Sie Einspruch einlegen. Möglicherweise war auch nur Ihre Messung valide, weshalb auch nur Ihnen ein Verstoß nachgewiesen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Christian
    Am 6. April 2017 um 16:53

    Hallo,
    Ich wurde heute gelsaert.
    Jedoch bin ich nur Fahrer und mein Papa der Halter.

    Ich wurde gleich vor ort angehalten und meine Personalien wurden aufgenommen.

    Wer bekommt jetzt die Post?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 9:25

      Hallo Christian,

      wurden Ihre Personalien direkt aufgenommen, sollte der Bußgeldbescheid in der Regel direkt an Sie verschickt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Christian
        Am 10. April 2017 um 20:36

        Ja Meine Personalien wurden gleich or Ort aufgenommen.

        Mit freundlichen Grüßen Christian

  12. Bernhard
    Am 1. April 2017 um 18:45

    Hallo,
    ich wurde heute mit einer Laserpistole gemessen und auch direkt angehalten.
    Allerdings wurden mir 101 gemessene km/h vorgeworfen die ich nicht nachvollziehen kann. Ich bin mir sehr sicher deutlich unter 100 km/h gefahren zu sein. Gemessen wurde mit einer Laserpistole aus einem Polizeiauto heraus. Freihändig durch die Windschutzscheibe.

    Kann das zu Verfälschungen führen?
    Es wurden (mündlich) 5 Km/h abgezogen somit verbleiben 96 km/h mit einem Anhänger. Das wären 70€ zzgl 1 Punkt.

    Lohnt sich eine Einspruch?

    Ich habe aktuell keine Punkte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 9:21

      Hallo Bernhard,

      grundsätzlich haben Sie immer das Recht, Einspruch einzulegen. Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich der Erfolgschancen beraten. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Hubert
    Am 30. März 2017 um 18:50

    Ich wurde heute gelasert, aber ich wurde danach nicht mehr angehalten. Situation, über eine Brücke standen zwei Beamte mit einem Laser. Ein paar hundert Meter weiter, stand ein ganzer haufen von Polizisten mit Fahrzeugen. Ein Beamter, der eine Kelle hatte (wahrscheinlich zum rauswinken), hat nicht reagiert, als ich vorei fuhr. Er drehte sich jedoch um und “ärgerte sich” – das sah ich im Rückspiegel.

    Wie sieht da nun die Situation aus. Muss ich da etwas befürchten, dass da noch was kommt oder eher nicht, da das ja mit “Sofortkasse” war allem anschein nach? :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 8:40

      Hallo Hubert,

      da wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir keine Antwort auf Ihre Frage geben. Generell können die Messungen der Beamten allerdings die Grundlage für die Eröffnung von einem Bußgeldverfahren bilden. Darüber werden Sie mit Zusendung vom Anhörungsbogen informiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Mex
    Am 22. März 2017 um 18:27

    Servus gilt das für 2017 auch noch, wenn man gelasert und darauf hin nicht angehalten wird. Das man kein Bußgeld bekommt. Oder haben die schon Foto zum Laser verbaut? Die das dokumentiert, weil nur Kennzeichen aufschreiben reicht ja nicht mit der Geschwindigkeit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 11:37

      Hallo Mex,

      es gibt mittlerweile Laser-Blitzer, welche ein Foto aufzeichnen. Bei der gängigen Handlasermessung mittels Pistole wird aber auch weiterhin kein Foto geschossen. Bei einem Verstoß werden Sie zur Personenfeststellung angehalten. Passierte dies nicht, lag vermutlich kein Verstoß vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Sonja
    Am 22. März 2017 um 10:24

    Hallo,
    ein Bekannter wurde heute gelasert, ist aber einfach weiter gefahren. Ein Polizist hatte nur Handzeichen gegeben. Ist das strafbar? Kann er trotzdem mit Post (beispielsweise Foto) rechnen?
    Danke und Grüße
    Sonja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 9:17

      Hallo Sonja,

      es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß Bußgeldkatalog wären das 70 Euro und ein Punkt. Ein Blitzerfoto wird es nicht geben, da bei einer Lasermessung in der Regel keine Fotos erstellt werden. Dennoch ist eine Verfolgung der Geschwindigkeitsüberschreitung denkbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Janick
    Am 22. März 2017 um 1:29

    Und zwar habe ich das Problem ich wurde heute gelasert innerorts und soll innerhalb von 50 Meter nach einer ampelphase 100kmh erreicht haben sagte der Polizist zu mir laut lasermessung. als ich den Beamten fragte das Ergebniss einzusehen sagte er nur zu mir was auf mich zu kommt und das ich Post bekommen würde da ich noch 3 Tage in meiner Probezeit bin und wünschte mir eine gute Fahrt jetzt ist meine Frage wie soll ich das angehen da mir das Messergebniss nicht gezeigt wurde nach Aufforderung zur Info ich fahre ein Fahrzeug mit nicht mal 90ps(opel corsa)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 9:51

      Hallo Jannik,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung durchführen. Grundsätzlich dürfen Sie aber einen Einspruch einlegen, wenn Sie die Messergebnisse anzweifeln. Diesbezüglich wäre eine Rücksprache mit einem Anwalt sinnvoll.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Mark
    Am 12. März 2017 um 10:22

    Moin zusammen,

    gestern bin ich (mit Motorrad) innerorts gelasert worden. Nach Abzug der Toleranz soll ich noch 61km/h gefahren sein. Noch vor dem bezahlen vor Ort machte ich noch die Äußerung, dass ich mir dies gar nicht vorstellen könne (ja, ich weiß, macht wohl jeder ;) ), bezahlte aber brav 25 Euro. Zuhause habe ich meinen GPS-Track ausgewertet, an Hand dessen bin ich auf der infrage kommenden Strecke max. 53 km/h gefahren. Wie sollte ich mich nun verhalten? Grundsätzlich geht es mir nicht um die 25 Euro.
    Mfg. Mark

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 9:51

      Hallo Mark,

      wenn Sie das Bußgeld bezahlt haben, ist die Rechtskraft bereits eingetreten. In der Regel können Sie dann keine Maßnahmen mehr ergreifen. Soll nach Eintritt der Rechtskraft ein Beschluss, Bescheid oder Urteil geändert werden, ist dies sehr schwierig. Eine Aufhebung ist zum Beispiel nur dann möglich, wenn schwerwiegende Mängel vorlagen, die zur Nichtigkeit oder zur Wiederaufnahme eines Verfahrens führen würden. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Erka
    Am 15. Februar 2017 um 19:40

    Hallo,
    Ich wurde gestern Abend gelasert. Ich bin in der probezeit und wurde mit 32 nach Toleranzabzug gelasert. Ich wurde angehalten und war alleine im Auto. Die Beamten haben meinen Führerschein genommen und meine Daten Notiert. Kann ich trotzdem im nachinein eine andere Person angeben?

    Vielen Dank im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 10:54

      Hallo Erka,

      das wird nicht gelingen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Eric
    Am 28. November 2016 um 3:05

    Moin, so ich wurde gelasert innorts und war angeblich ca 50 km/h zu schnell da aber der laser gerade mal ca 30 cm vielleicht auch ein halben meter von der Straße entfernt und genau auf ein bürgersteig war und die beamten haben von links nach rechts gelasert so und der eine beamte ist auch plötzlich von der linken seite hevor gesprungem und hat mich zum anhalten gefordert sie haben sich denn auch kenntlich gemacht bloß es war eine ganz andere Polizei also sie haben sich als autobahnpolizei angeben. So nochmal kurz befasst efasst sind meine fragen
    Dürfen die von links nach rechts lasern?
    Sich mitten auf dem bürgersteig stellen?
    Einfach sich von der linken seite auf der Straße rennen und denn mich zum anhalten aufvordern?
    Und Dürfen autobahnpolizei in innorts lasern obwohl es ein polizeipräsidium in der nähreren stadt gibt und nicht unterbesetz ist? Und es war nachts umd die entfernung war 200 m

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 10:26

      Hallo Eric,

      in der Regel entscheiden die beauftragten Beamten an welcher Stelle sie eine Geschwindigkeitsmessung durchführen. Dies kann zu jeder Tages- und Jahreszeit geschehen. Da wir keine Rechtsberatung durchführen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen beraten und abschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Isi
    Am 11. November 2016 um 16:37

    Hallo,
    ich wurde Nachts auf der Autobahn geblitzt.
    Es handelt sich um sich um einen Firmenfahrzeug und ich war dienstlich mit Kunden unterwegs.

    Heute habe ich an Fiema einen Anhörungsbogen bekommen und es steht nur die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug (43kmh)

    Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
    Zeuge: Xy

    Klar ich war zu schnell unterwegs, weil dort ansonsten keine Beschränkung gibt und ich zusätzlich ins Gespräch mit den Insassen vertieft war.

    Die Strecke (3 Spurig, keine Baustelle, keine abrücken) wurde auf 100kmh begrenzt und vom Rastplatz aus geblitzt.

    Sollte ich dagegen über einen Anwalt Einspruch einlegen bzw. fällt euch bereits ein offensichtlicher Formfehler auf?

    Ich stelle mir nur die Frage, wie jemand etwas bezeugen kann, wenn er im dunkeln im Auto sitzt und auf eine nicht beleuchtet Str. mit zwei Fahrzeugen schaut.

    Wäre über Tipps sehr dankbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 10:41

      Hallo Isi,
      es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Grundsätzlich kann die gefahrene Geschwindigkeit jedoch auch im Dunkeln mit einem Lasergerät gemessen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Thomas
    Am 21. Oktober 2016 um 17:35

    Meine Frage wäre !
    Müssen 2 Polizisten an der Radarpistole stehen als Zeuge und Messer oder ist einer rechtens !
    Ich wurde letztens von der Polizei gelasert wo nur eine Person sich am lasergeraet befand ich diskutierte mit der Polizei aber stritten ab das 2 Polizisten nötig sind !
    Was ist richtig ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 10:56

      Hallo Thomas,

      solange das betreffende Radargerät von einem Beamten bedient werden kann, sollte die Messung rechtens sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Basti
    Am 21. Oktober 2016 um 10:56

    Hallo
    Wurde gestern gelasert und 15 min später geblitzt.

    Bekomme ich jetzt eine höhere Strafe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 11:07

      Hallo Basti,
      es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Strafe in diesem Fall höher ausfällt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Ataura
    Am 5. Oktober 2016 um 14:07

    Hallo, heute bin ich raus gezogen worden, weil ich erst 43 dann 40 km/h zu schnell gefahren sein soll.
    Auf der gegen Spur stand ein LKW, zusätzlich sind drei Fahrzeuge vor mir gewesen und ich musste plötzlich einem Fahrradfahrer ausweichen, der auch wiederum einem Auto in zweiter Spur auswich. Also wie können die behaupten dass die genau mich gelasert haben?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2016 um 9:10

      Hallo Ataura,

      wenn Sie sich bezüglich der Gültigkeit der Messung nicht sicher sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Elif
    Am 14. September 2016 um 2:48

    Hallo,
    Ich glaube, dass ich heute um ca. 23:30 Uhr auf einer 50er Weg gelasert wurde. Als ich noch meine Geschwindigkeit auf 100km/h beschleunigte sah ich von der Entfernung etwas und bremste schnell wieder. Ich fuhr genau 50km/h als ich neben der Polizist war. Der Polizist schaute auf einen ganz kleinen Kasten, der auf einem Stativen platziert war. Das Gerät war ziemlich klein und hatte nur einen runden “loch” und der Polizist hatte auch keine Ausrüstüng bei sich. Außerdem wurde ich auch nicht angehalten. Mit was kann ich rechnen?
    Gibt es kleinförmige Laserradars?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2016 um 10:01

      Hallo Elif,

      sollten Sie tatsächlich gelasert worden sein, wüssten Sie dies. Bei der Lasermessung erfolgt die Aufnahme der Personendaten direkt nach der Messung. Das bedeutet, dass Sie heraus gewunken werden. War dies nicht der Fall, gab es für die Polizisten nichts zu beanstanden oder es war keine Lasermessung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Andreas
    Am 21. August 2016 um 15:10

    Hallo,

    wurde vermutlich heute in der Nähe von Paderborn auf einer Bundesstrasse gelasert. Hatte ca.105 km/h auf dem Navi. Habe nach ca. einem Kilometer gedreht und bin zurückgefahren,da meine Schwester meinte ich hätte ein Verkehrsschild mit erlaubten 50 km/h übersehen. Dem war leider so. :-( Wurde aber nicht angehalten. Kann ich hier trotzdem noch ein Bußgeldbescheid bekommen, wenn ja wie hoch wäre dieser und bis wann habe ich diesen zu erwarten?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 9:16

      Hallo Andreas,

      es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie hierfür einen Bußgeldbescheid per Post erhalten. Sollte dies der Fall sein, erwartet Sie wahrscheinlich ein Bußgeld von etwa 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Für gewöhnlich dauert die Übermittlung des Bescheids nur wenige Wochen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Halil
    Am 16. August 2016 um 13:38

    Hallo,

    Wurde gestern gelasert direkt auch angehalten. Mit 100 km/h in einer 70 Zone. 1 Punkt 100 Euro Strafgeld + Anzeige. Das mit der Anzeige habe ich nicht ganz verstanden. könnt ihr mir erklären was es mit der Anzeige auf sich hat und was auf mich zukommt?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:31

      Hallo Halil,

      das hängt davon ab, wie die weiteren Bedingungen waren. Wurde eine Person dabei gefährdet oder ist ein Unfall entstanden? Dann kann eine Anzeige der Fall sein, insbesondere wenn Sie fahrlässig gehandelt haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Oidualk
    Am 7. August 2016 um 9:08

    Ich wurde aus 159 gemessen. 163 m ist das Schild entfernt. Mein wagen ist 4.55 lang. 1.Das heisst mein wagen hat bei der Messung nicht mal das Schild komplett überquert. 2. Wenn ich mit 58 kmh fahre sind das 16.1 m pro Sekunde. Geräte brauchen doch 0.3-0.5 sek für die messung. Das heißt ich bin mindestens 5-8 m unterwegs. vor dem 30er Schild konnte nicht eingesehen werden. Ist die Messung und anpeilen schon vor dem 30er Schild erlaubt? zählt die Geschwindigkeit schon obwohl das Fahrzeug das Schild noch nicht überquert hat? Ab wann darf angepeilt werden? mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 9:20

      Hallo Oidualk,

      die Richtwerte nach denen Messgeräte in der Nähe von Verkehrsschildern aufgestellt bzw. verwendet werden können, sind je nach Bundesland verschieden. Daher empfehlen wir Ihnen in diesem Fall sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich eines möglichen Einspruchs beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Felix
    Am 1. Juli 2016 um 11:08

    Ich wurde diese Woche von der Polizei gelasert.
    Ich bin 36 km/h in einer 50er Zone zu schnell gefahren.
    Ich hätte jetzt zwei Fragen.

    1tens : Mir wurde mein Ergebnis vom Lasern nicht gezeigt sondern es wurde nur ein Zettel geschrieben könnte ich dieses jetzt anfechten.

    2tens : Ich hätte meinen Führerschein eigentlich abgeben müssen konnte aber mit meinem Arbeitgeber und einer höheren Geldbuße dieses Fahrverbot abwenden. Jetzt wurde ich ja wieder mit mehr wie 26 geblitzt was erwartet mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 9:44

      Hallo Felix,

      Sie können mit einem Rechtsanwalt darüber beraten, ob sich ein Einspruch lohnt. Zu “2tens”: Es liegt nahe, dass Sie für die 2. Straftat als Wiederholungstäter bestraft werden. Damit droht definitiv ein Fahrverbot von einem Monat. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Ralf K.
    Am 21. Juni 2016 um 10:03

    Hallo,
    Ich wurde gestern (20.06.2016) von einem kleinen Waldstück links neben der Fahrbahn statt mit erlaubten 70 km/h mit 96 km/h gemessen. Nachdem ich dann angehalten und im Bulli dann meine Papiere aufgenommen wurden, fiel mir auf dass der Beamte am Lasermessgerät (auf 3 Beinstativ) das Gerät immer wieder um 180 Grad geschwenkt hat, um sowohl KFZ aus der einen Richtung als auch aus der anderen Richtung zu messen. Ist das üblich? Kann das ständige Schwenken die Optik verstellen bzw. das Messergebnis verfälschen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juni 2016 um 9:28

      Hallo Ralf,
      es ist möglich, dass dadurch das Ergebnis verfälscht wurde. Möchten Sie dagegen vorgehen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Janina
    Am 14. Juni 2016 um 17:52

    Hallo…
    Ich wurde am 21. April 2016 gelasert mit 45km/h zu schnell nach Toleranz Abzug…
    Meine Frage ist wie lange haben die Zeit mir Post zu schicken ?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 8:44

      Hallo Janina,

      in der Regel sollte dies in den nächsten drei Monaten erfolgen. In dieser Zeit liegt der Bußgeldbescheid in der genauen Frist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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