Leivtec XV2: Wie zuverlässig ist der Blitzer?
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Informationen zu Zuverlässigkeit und Funktionsweise
Das Leivtec XV2 ist ein Geschwindigkeitsmessgerät, das zur Klasse “Lasermessgerät” gehört. Es ist mobil einzusetzen, und kann an jedem beliebigen Ort aufgebaut werden, um dort die vorbeifahrenden Autos zu kontrollieren. Sogar Kurven stellen für diesen “Laser-Blitzer” der Firma Leivtec kein Problem dar – auch dort nimmt dieses Messgerät eine zuverlässige, mit dem Verkehrsrecht konforme, Geschwindigkeitsmessung vor.
In verkehrsberuhigten Zonen genauso wie auf Autobahnen, überall wird dieses Lassermessgerät für die Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt. Es funktioniert durch die sogenannte Infrarotlasermessung, die dem Prinzip der Laser-Messung ähnelt. Doch darf der Blitzer überall eingesetzt werden? Und wie zuverlässig sind die Messergebnisse des Leivtec XV2 wirklich? Alle Antworten darauf finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Leivtec XV2
Der Leivtec XV2 ist als Lasermessgerät zu klassifizieren und kommt vor allem bei der mobilen Geschwindigkeitskontrolle häufig zum Einsatz.
Wer mit dem Leivtec XV2 geblitzt wurde und mit weniger als 100 km/h unterwegs war, kann von einem Toleranzabzug von 3 km/h ausgehen. Bei einem Tempo von mehr als 100 km/h müssen 3 Prozent abgezogen werden.
Diese Möglichkeit besteht durchaus. Sobald sich beispielsweise mehrere Kfz im Messbereich befinden, kann dies das Ergebnis verfälschen. Hier sollte ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Erwägung gezogen werden.
Die Leivtec Verkehrstechnik GmBH macht bezüglich der Verlässlichkeit dieses Lasermessgeräts folgende Aussage:
Die lückenlose Videodokumentation des gesamten Meßvorgangs schließt Zweifel an der Beweissicherheit einer Messung zuverlässig aus.
Tatsächlich wurde dem Gerät von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ein Zulassungsschein ausgestellt. Dies geschah im September 1994. Ist ein Bußgeldbescheid, der auf Beweisen von diesem Laser-Blitzer beruht, also unmöglich anfechtbar?
Die Geschwindigkeitsmessung durch das Leivtec XV2 findet auf einer Strecke von 10 m statt. Über die Reflektion der Laserimpulse wird die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs ermittelt, dabei wird durch einen handelsüblichen Camcorder das betreffende Fahrzeug aufgezeichnet. Neben der Videoaufzeichnung des vorbeifahrenden Autos werden zusätzlich noch Daten zur Einstellung des Geräts in diesem Video dokumentiert, um noch mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Durch einen Videoprinter werden die passenden Beweisfotos ausgedruckt und bei der Bußgeld-Behörde hinterlegt.
Wo darf das Leivtec XV2 messen?
Seit einem Nachtrag in der Zulassung vom Lasermessgerät “Leivtec XV2” im Jahr 1996 darf auch durch Scheiben die Geschwindigkeit gemessen werden. Es ist also vorstellbar, dass in einem Polizeiauto das Gerät montiert wird und so sehr unauffällig die vorbeifahrenden Fahrzeuge auf ihre Geschwindigkeit hin kontrolliert werden können. Aus einem fahrenden Auto dürfen mit dem Leivtec XV2 aber keine Messungen vorgenommen werden. Bußgelder, Punkte und Fahrverbot können dementsprechend nicht fällig werden, wenn aus einem fahrenden Auto gemessen wurde. Sollten Sie auf diese Weise geblitzt worden sein, können Sie den Bußgeldbescheid anfechten, eventuell mit der Hilfe von einem Rechtsanwalt.
Es ist laut Verkehrsrecht auch möglich, dass das Leivtec XV2 überhalb der Fahrbahn montiert wird, beispielsweise auf einer Brücke. Die Geschwindigkeit-Lasermessung ist in diesem Fall auch zulässig. Dies gilt unter bestimmten Umständen auch für die Messung in der Nacht. Hier benötigt der Laser-Blitzer ein Zusatzteil, das aus zwei Infrarot-Scheinwerfern besteht, die am Sensor montiert werden. Im Umfeld von Ampeln und Kreuzungen ist das Leivtec XV2 fehl am Platz, da hier Verfälschungen der Messungen auftreten können.
Bei Messungen in Kurven müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, so dass die Messung laut Verkehrsrecht zulässig ist. Denn hier dürfen nur Fahrzeuge in der ankommenden Fahrtrichtung aufgenommen werden, sonst ist das Ergebnis nicht korrekt. Das Leivtec XV2 kann sowohl auf einem Stativ montiert sein, um den Messbetrieb aufzunehmen; es ist aber auch möglich, dass der Polizeibeamte den Sensoren in der Hand hält.
Verfälschungen der Messung vom Leivtec XV2
Das Leivtec XV2 gilt als ein sehr zuverlässiges Messgerät, doch auch hier treten hin und wieder Verfälschungen des Messergebnisses auf. Dies kann der Fall sein, wenn das betreffende Fahrzeug auf einer Strecke von um die 40 m Entfernung vor dem Messgerät plötzlich beschleunigt. Doch in diesem Fall ist das Leivtec XV2 in der Lage, die Messung automatisch abzubrechen. Dann wird gar kein Bußgeldbescheid verschickt. LKW und Busse können nach dem selben Prinzip wie handelsübliche PKW durch das Leivtec XV2 auf ihre Geschwindigkeit hin kontrolliert werden. Somit ist die Verkehrsüberwachung durch den Leivtec XV2 für verschiedene Fahrzeuge gleichermaßen möglich.
Beweisfoto im Bußgeldbescheid
Wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten, und daraus hervorgeht, dass die Messung durch das Leivtec XV2 vorgenommen wurde, so können Sie das Beweisfoto in der Bußgeld-Behörde einsehen. Diesem Beweisfoto können Sie folgende durch den “Laser-Blitzer” automatisch erhobene Daten entnehmen:
- IST: die gemessene Geschwindigkeit
- SOLL: die als Grenzwert eingegebene Geschwindigkeit
- DATUM: das Datum der Messung
- ZEIT: die Uhrzeit der Messung
- WO: ein sechsstelliger Code für den Meßort
- WER: ein sechsstelliger Code für den Meßbeamten
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Blitzer Leivtec XV2?
Unter Umständen kann sich ein Einspruch gegen den Leivtec XV2 durchaus lohnen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn Sie sich sicher sind, nicht zu schnell gefahren zu sein oder Hinweise vorliegen, dass es bei der Bedienung oder der Geschwindigkeitsmessung selbst zu Fehlern gekommen ist. Auch ein fehlerhafter Bußgeldbescheid kann einen Einspruch gegen den Blitzer rechtfertigen.
Wenn Sie unsicher sind, ob sich in Ihrem Fall der Einspruch lohnt, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, der Sie juristisch beraten und über mögliche Fehlerquellen bei dem Leivtev XV2 aufklären kann. Sie können aber auch ohne anwaltlichen Beistand Einspruch gegen den Blitzer einlegen.
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