Mobile Verkehrsüberwachung (M5 Radar): Messfehler sind möglich
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Verkehrssünder mit Radartechnik überführen
Das M5 Radar ist ein mobil einsetzbares Messgerät der Geschwindigkeitskontrolle, das mit der Radar-Messtechnik arbeitet. Hergestellt wird es von der Firma VDS Verkehrssicherheit. Das Gerät ermittelt die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge durch ein Radarsignal. Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird durch eine installierte Kamera ein Beweisfoto gemacht, infolgedessen der Bußgeldbescheid auf den Weg gebracht wird.
Neben der Überwachung mit Foto kann auch ein Video gemacht werden, um die gefahrene Geschwindigkeit zu überprüfen. Das M5 Radar ist an verschiedenen Stellen einsetzbar. Über unterschiedlich erhältliche Montageeinrichtungen kann es im Fahrzeug eingebaut werden und dort durch das Autofenster der Polizeibeamten eine Geschwindigkeitsmessung vornehmen.
Es ist auch möglich, das M5 Radar außerhalb eines Autos zur Geschwindigkeitskontrolle einzusetzen, dann wird es durch ein Stativ an der gewünschten Stelle aufgebaut. Wie das M5 Radar funktioniert und wann sich ein Einspruch gegen diesen Blitzer lohnt, lesen Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: M5 Radar
Wie der Name schon sagt, handelt es sich beim M5 Radar um ein Messgerät, welches mittels Radartechnik funktioniert und sich dazu elektromagnetischer Wellen bedient.
War der betroffene Fahrer mit weniger als 100 km/h unterwegs, werden 3 km/h vom Ergebnis des M5 Radar abgezogen. Bei einem Tempo von mehr als 100 km/h muss wiederum ein Toleranzabzug von 3 Prozent stattfinden.
Kam es zu einer „Knickstrahlreflektion“, bei dem die elektromagnetischen Wellen von anderen Fahrzeugen oder Hindernissen reflektiert werden, oder es wurden Fehler bei der Bedienung des Blitzers gemacht, kann das Ergebnis fehlerhaft sein.
M5 Radar – Messung mit der “Doppler-Technik”
Das M5 Radar ist ein mobiles Messgerät, das heißt, es wird nicht dauerhaft an einem Ort montiert, sondern je nach Bedarf verschoben. Es darf laut Verkehrsrecht für die Geschwindigkeitsmessung verwendet werden, da es von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen wurde. Dies geschah am 14. August 2008. Seitdem kommt es in Deutschland bei der Verkehrsüberwachung zum Einsatz.
Ein Radarsignal wird in einem bestimmten Winkel vom Messgerät abgestrahlt. Bei dem M5 Radar beträgt dieser Winkel 25 Grad. Fährt ein Fahrzeug durch dieses Signal, kommt es zu einer Frequenzverschiebung des Radarsignals. Aus dieser Verschiebung kann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet werden. Damit die Messung möglichst korrekt ist, wird sofort eine zweite Kontrollmessung veranlasst. Weicht diese zu stark von der ersten Messung ab, dann wird die Messung sofort gelöscht – natürlich ohne Konsequenzen wie einen Bußgeldbescheid.
Das M5 Radar kann beide Fahrtrichtugnen gleichzeitig überwachen, aber immer nur eine Messung gleichzeitig vornehmen. Das Messgerät kann durch ein zusätzliches Modul erweitert werden: durch eine “Zusatzblitzeinrichtung”. Diese wird aufgebaut, wenn beispielsweise eine dritte Fahrspur überwacht werden soll.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen das M5 Radar?
Fehlerhafte Messungen durch das M5 Radar sind nicht ausgeschlossen. Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, der auf einer Messung des M5 Radar beruht, sollte in Erwägung ziehen, Einspruch einzulegen. Bereits im Jahr 2012 waren einige im Kreis Heinsberg durch das Gerät entstandene Messungen erfolgreich angefechtet worden. Hier hatten die zuständigen Beamten die Eichscheinnummer mit der Gerätenummer verwechselt.
Zudem wurden die Eichscheine nicht rechtzeitig in die Akten aufgenommen. Die gerichtliche Entscheidung mahnte den Umgang des Landkreises Heinsberg mit den Messprotokollen an. Denn auch derartige Formfehler können das verhängte Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot verhindern!
In der erwähnten Gerichtsentscheidung ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h, die laut Bußgeldtabelle ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt nach sich zöge. Der Kläger bekam aber Recht und sein Verfahren wurde eingestellt.