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Radargeräte – So funktioniert die Messung mit Radaranlagen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wissenswertes zur Geschwindigkeitsmessung durch Radar

Um die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten, werden durch regelmäßige Verkehrskontrollen die Autofahrer zu regelkonformem Fahren erzogen: Es soll möglichst kein Verstoß gegen das Verkehrsrecht ohne Strafe bleiben, so dass sich ein Lerneffekt einstellt. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen erhalten deutsche Autofahrer die meisten Punkte: im Jahr 2013 bekamen 5.126 Autofahrer aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit einen oder mehrere Punkte, dazu kam auch immer ein Bußgeld und gelegentlich ein Fahrverbot.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Verkehrsradaranlagen

Wozu dienen Verkehrsradaranlagen?

Verkehrsradaranlagen dienen dazu, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu überprüfen.

Wie funktionieren Verkehrsradaranlagen?

Das Gerät sendet ein Signal an das vorbeifahrende Fahrzeug. Per Weg-Zeit Berechnung kann dann die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.

Können Fehler bei der Messung auftreten?

Messfehler sind bei Verkehrsradaranlagen nicht ausgeschlossen. Diese können beispielsweise entstehen, wenn die Blitzer nicht im richtigen Winkel zur Fahrbahn platziert wurden.

Diese Verkehrsradaranlagen gibt es in Deutschland:

Tempomessung durch Radar

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von Autos wäre kaum beweisbar, gäbe es nicht Messgeräte, die automatisch die vorbeifahrenden Autos “blitzen” und ihre Geschwindigkeit dokumentieren. Radargeräte erfüllen diese Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung der Verkehrsteilnehmer. Zwar gibt es auch andere Möglichkeiten, die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu ermitteln, wie z.B. durch Lichtschrankenmessgeräte, doch die Radarfallen sind aufgrund ihrer eher einfachen Technik die verbreitetsten Messgeräte bei der Geschwindigkeitsmessung.

Radargeräte: Physikalischer Effekt kommt zum Einsatz

Stationäre Verkehrsradaranlagen
Stationäre Verkehrsradaranlagen

Wie funktioniert ein Radargerät eigentlich? Die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Autos wird durch den Doppler-Effekt bestimmt. Es wird, vereinfacht gesagt, die Differenz zwischen gesendetem Signal vom Radargerät – dem Blitz – zum reflektierten Signal gemessen, denn im Vorbeifahren verändert sich die Wellenlänge des Signals, woraus Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit gezogen werden können. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, löst das Radargerät eine Fotoaufnahme auf. Dann ermitteln die Behörden den Fahrzeughalter und verschicken einen Bußgeldbescheid an ihn. Radargeräte können auch als mobile Geräte konzipiert sein.

Das ist für den Autofahrer tückisch: an ungewohnten Stellen kann plötzlich eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen werden, da ein mobiles Radargerät installiert wurde. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie dann ermitteln, wie hoch die Strafen sein können.

Radaranlagen Deutschland

Eine der bekanntesten und effizientesten Radargeräte in Deutschland ist die Radaranlage Bielefeld Berg. Sie ist auf der A2 installiert und konnte allein im Jahr 2010 so viele Verkehrssünder blitzen, dass 6 Mio. Euro Bußgeld aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen eingenommen werden konnten. Alle zwei Minuten macht sie durchschnittlich ein Foto eines zu schnellen Verkehrsteilnehmers. Die Radargeräte der Polizei sind oft mobile Geräte, während die Kommunen über fest installierte Radargeräte verfügen. Doch während man sich auf die stationären Radargeräte noch gut einstellen kann, sind neue Radargeräte ein Ärgernis für jeden Autofahrer. Denn wer kennt es nicht: Gerade dort, wo die Überprüfung stattfand, konnte man nicht mehr das Bremspedal erreichen –  und nach dem Foto ist der Bußgeldbescheid schon fast auf dem Weg.

Toleranz: Blitzer begehen Messfehler

Ein letzter Hoffnungsschimmer, noch einmal ohne Bußgeld davon zu kommen, ist dann die Erwartung, nach Abzug der Toleranz doch noch von Strafen verschont zu bleiben, oder zumindest wenigstens nicht ganz so viel zahlen zu müssen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Messfehler vorlag, wird zu Gunsten des beschuldigten Fahrers immer eine kleine Toleranz abgezogen. Diese hängt von Geschwindigkeit des Fahrers und Gerätemodell der Radaranlage ab. Normalerweise wird bei einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h 3 km/h  abgezogen, bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h werden 3 % abgezogen. Bei mobilen Radargeräten kann die Toleranz auch höher sein; je nach Radaranlagen-Hersteller sind unterschiedliche Toleranzen möglich. Übrigens kann auch der Tachowert in Ihrem Auto ungenau sein; er darf aber niemals die angezeigte Geschwindigkeit so verfälschen, dass diese niedriger ist als die tatsächlich gefahrene.

Wann kann sich ein Einspruch gegen eine Radaranlage lohnen?

Die Beweisfotos, die nach einer Radar-Messung entstehen, sind meistens scharf und der Beschuldigte ist gut erkennbar. Da jeder Verkehrssünder Einsicht auf das Beweisfoto nehmen darf, kann im Vorfeld bereits festgestellt werden, ob hier ein Einspruch gegen die Bußgelder angebracht ist: Denn wenn der Fahrer aufgrund schlechter Fotoqualität nicht zweifelsfrei erkannt werden kann, kann ein Einspruch erfolgreich sein. Doch heutzutage kommt es selten vor, dass aufgrund des Fotos ein Einspruch Erfolg hat.

Anders sieht dies bei der Messtechnik aus: Diese anzufechten hat laut Experten in 10 bis 20 Prozent der Fälle einen gravierenden Grund, und die Strafen, die laut Bußgeldkatalog anfallen würden, können Sie sich sparen. Folgende Störfaktoren gibt es für die Messung mit Radarfallen:

  • Ein falscher Winkel bei der Messung kann den Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung unbrauchbar machen.
  • Auch wenn das Fahrzeug die Spur wechselte ist die Messung anfechtbar – sie funktioniert nur bei geradeaus fahrenden Autos.
  • Durch Reflexionen des Blitzes an Verkehrsschildern kann das Messergebnis verfälscht werden.
  • das Gerät muss regelmäßig geeicht werden, damit es korrekte Ergebnisse liefert.

Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit der Messung haben, können Sie sich beispielsweise von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, ob in Ihrem Einzelfall ein Einspruch sinnvoll wäre.

Radargeräte ohne Blitz

Tatsächlich gibt es auch Radaranlagen, die keinen sichtbaren Blitz abgeben. Das digitale Geschwindigkeitsmesssystem “Traffistar S330” beispielsweise begnügt sich mit einem Infrarotblitz, den Menschen gar nicht wahrnehmen. So bemerkt ein Autofahrer gar nicht, dass er geblitzt wurde. Der Vorteil an diesen Radargeräten ohne Blitz ist, dass gerade in Tunneln die Autofahrer nicht durch das plötzliche Licht irritiert oder abgelenkt werden.

Radargeräte Österreich – Radargeräte Schweiz

Mehrere Autos auf der Autobahn
Fahrzeuge auf der Autobahn

Auch bei Fahrten ins Ausland können Radaranlagen Ihren Weg säumen. In Österreich gibt es 130 stationäre Radaranlagen. Da die meisten allerdings das Fahrzeug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nur von hinten fotografieren, entsteht dabei kein Beweismittel, mit dem die deutschen Behörden einverstanden wären. Denn der Fahrer muss auf dem Foto zu erkennen sein, um ihn wegen einer Ordnungswidrigkeit belangen zu können.

Gegen einen Bußgeldbescheid aus Österreich können Sie also bei dem Blitzer Einspruch erheben, wenn es kein Foto von Ihnen bei der Tat gibt. Inzwischen gibt es jedoch auch in Österreich genügend Radargeräte, die auch den Fahrer auf dem Foto festhalten – und dann kann der Bußgeldbescheid Sie auch bis nach Deutschland verfolgen. Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland muss im Normalfall auch bezahlt werden!

In der Schweiz setzt man auf mobile Radargeräte. Diese können ohne anwesendes Personal Verkehrssünder aufspüren und sind schnell an einen anderen Ort zu transportieren, so dass die Fahrer sich an die Anwesenheit einer Radaranlage nicht gewöhnen können und auch unvorbereitet auf die Geschwindigkeit kontrolliert werden können. Die Schweizer arbeiten zudem an einer automatisierten Erkennung des Autokennzeichens durch das Gerät, so dass der Bußgeldbescheid direkt von der Radarfalle an den Delinquenten verschickt werden kann.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Radargeräte – So funktioniert die Messung mit Radaranlagen
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5 Kommentare

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  1. woynar
    Am 2. Mai 2022 um 9:39

    hallo,
    leider nein, denn meine frage nach einer gesetzlichen vorgeschriebenen geraden mindestlänge einer fahrbahnstrecke für eine mobile radarmessung, konnte mir leider nicht beantwortet werden !
    gibt es eine solche und wenn ja, wie lange muss sie sein, um eine korrekte messung zu garantieren ?

    lg. woynar

  2. Heino
    Am 25. Oktober 2019 um 10:33

    Wie sieht es eigentlich mit der Messung der Geschwindigkeit bei Sportbooten aus?
    Ich könnte mir vorstellen, das die Messung mit “Strassengeräten” nicht so ohne weiteres auf Wasserfahrzeuge anwendbar ist.
    Kann z.B. von einem Polizeiboot, evtl. sogar in Fahrt, genügend genau gemessen werden?
    Kann der Schiffsführer überhaupt beweissicher ermittelt werden?

    Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Heino

  3. Leonardo
    Am 14. April 2019 um 6:41

    Wer kalibriert die Radargeräte in Deutschland? In meinem Land brauchen wir einen Expert. Wie kann ich mit den Experten Kontakt aufnehmen?
    Danke für die Hilfe

  4. A. Tasche
    Am 24. Oktober 2018 um 18:27

    Was soll man eigentlich machen, wenn das Radar Gerät aktiv wird, obwohl man nicht so schnell fährt? In Frankfurt, Hanauer Landstraße, steht eine sehr alte Radarfalle, die des öfteren unnötig blitzt. Soll man hier bereits vorab etwas unternehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 17:00

      Hallo,

      wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige verkehrsüberwachende Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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