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Sicherheitsabstand auf der Landstraße: Diese Vorgaben gelten!

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldrechner für den Sicherheitsabstand

Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt

Video: So halten Sie den Mindestabstand richtig ein!

Wonach sich der Sicherheitsabstand auf der Landstraße richtet

Wie weit muss der Sicherheitsabstand auf der Landstraße sein?
Wie groß muss der Sicherheitsabstand auf der Landstraße sein?

Wenn vom Sicherheitsabstand die Rede ist, geht es nicht nur um den Abstand zum Vordermann, sondern auch zur Seite. Letzterer ist vor allem beim Passieren des Gegenverkehrs und dem Überholen von Bedeutung.

Der Sicherheitsabstand auf der Landstraße richtet sich in erster Linie nach der Geschwindigkeit. Aber auch andere Faktoren wie der Fahrzeugtyp, Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse sind maßgebend für den richtigen Sicherheitsabstand auf der Landstraße.

Wie viel Sicherheitsabstand auf der Landstraße einzuhalten ist, wie sich dieser ermitteln lässt und welche Folgen ein Unterschreiten des Abstands hat, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Sicherheitsabstand auf der Landstraße

Wie teuer ist ein Abstandsverstoß auf der Landstraße?

Der Bußgeldkatalog hält bis zu 400 Euro Bußgeld bereit. Mit einem Klick können Sie auf unseren kostenlosen Bußgeldrechner zugreifen, und ein etwaiges Bußgeld selbst herausfinden.

Welcher Sicherheitsabstand gilt auf der Landstraße zum Vordermann?

Halten Sie immer halb so viel Abstand wie Sie schnell fahren, also “Abstand gleich halber Tacho”.

Wie viel Abstand muss ich einhalten, wenn ich auf der Landstraße überhole?

In der Regel sind auf der Landstraße zwischen 1 und 2 Meter seitlicher Abstand beim Überholen einzuhalten. Detaillierte Infos dazu finden Sie hier.

Seitlicher Sicherheitsabstand auf der Landstraße

Bei einspurigen Kfz beträgt der Sicherheitsabstand auf der Landstraße seitlich 1,5 Meter.
Bei einspurigen Kfz beträgt der Sicherheitsabstand auf der Landstraße seitlich 1,5 Meter.

Der seitliche Sicherheitsabstand auf der Landstraße ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. In § 5 Abs. 4 StVO heißt es:

[…] Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. […]”

Wie Sie dem Zitat entnehmen können, beziehen sich die gesetzlichen Werte jedoch nur auf Radfahrer, Fahrer von E-Scootern und Fußgänger. Bei anderen Verkehrsteilnehmern finden die Angaben zum Sicherheitsabstand auf Landstraße, Autobahn und innerorts Anwendung, die sich in der Rechtsprechung als ausreichend durchgesetzt haben. Der seitliche Mindestabstand beträgt zusammengefasst für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer:

  • 1,5 Meter (innerorts) bzw. 2 Meter (außerorts) bei Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen (gemäß § 5 Absatz 4 Satz 4 StVO gilt Letzteres nicht, wenn Fahrradfahrer wartende Kfz an Kreuzungen rechts überholen oder sich daneben stellen),
  • 1,5 Meter bei einspurigen Kfz (Motorrad),
  • 1 Meter bei mehrspurigen Kfz (Pkw),
  • und 2 Meter bei wartenden Linien- und Schulbussen.

Sicherheitsabstand zum Vordermann

Der Sicherheitsabstand auf der Landstraße nach vorne ist wichtig, falls plötzlich gebremst werden muss.
Der Sicherheitsabstand auf der Landstraße nach vorne ist wichtig, falls plötzlich gebremst werden muss.

Was den Sicherheitsabstand auf der Landstraße zum jeweils vorausfahrenden Fahrzeug betrifft, so drückt sich die StVO in § 4 Abs. 1 StVO wie folgt aus:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.”

Der Sicherheitsabstand zum Vordermann ist also grundsätzlich vom Bremsweg abhängig und steht damit in direktem Zusammenhang mit der gefahrenen Geschwindigkeit. 15 Meter oder drei Pkw-Längen sollten zwischen dem eigenen Auto und dem Vordermann liegen, wenn Sie innerorts unterwegs sind.

Außerhalb geschlossener Ortschaften herrscht ein größerer Sicherheitsabstand. Auf der Landstraße gilt in der Regel eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h. Hier kann die Faustregel „Abstand gleich halber Tacho“ weiterhelfen. Bei 100 km/h müssen mindestens 50 Meter Abstand eingehalten werden.

Nicht nur die Geschwindigkeit ist relevant für den Sicherheitsabstand. Die Landstraße kann je nach Jahreszeit (z. B. Erntezeit) mit Erde beschmutzt oder mit Laub bedeckt sein. Reduzierte Haftung wirkt sich negativ auf den Bremsweg aus und muss deshalb beim Sicherheitsabstand auf der Landstraße berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Straßen, die sich in einem schlechten Zustand befinden.

Verstoß gegen den Sicherheitsabstand auf der Landstraße

Das Verkehrszeichen Nr. 273 kann den Sicherheitsabstand auf der Landstraße vorschreiben.
Das Verkehrszeichen Nr. 273 kann den Sicherheitsabstand auf der Landstraße vorschreiben.

Beachten Sie, dass nicht nur die Faustregel „Abstand gleich halber Tacho“ von Bedeutung ist. Das Verkehrszeichen Nummer 273 kann speziell für Kfz über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts einen zwingenden Mindestabstand vorschreiben.

Haben Sie den Sicherheitsabstand auf der Landstraße nicht eingehalten, können dem Bußgeldkatalog zufolge ein Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen. Die Bußgelder richten sich, ebenso wie der Sicherheitsabstand, nach der Geschwindigkeit.

Nachfolgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick. Nutzen Sie auch obigen Bußgeldrechner, um zu ermitteln, wie teuer der ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand auf der Landstraße sein kann.

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

So können Sie den Sicherheitsabstand auf der Landstraße ermitteln

Sicherheitsabstand auf der Landstraße: Bei schlechter Bodenhaftung muss der Abstand größer sein.
Sicherheitsabstand auf der Landstraße: Bei schlechter Bodenhaftung muss der Abstand größer sein.

Wer sich mit dem Abschätzen von Abständen schwertut, kann sich der 2-Sekunden-Regel bedienen, um den idealen Sicherheitsabstand auf der Landstraße einzuhalten. Das bedeutet, dass der Sicherheitsabstand der Strecke entsprechen muss, die Sie in zwei Sekunden zurücklegen.

Hilfreich sind dabei die Leitpfosten, die im Straßenverkehr üblicherweise am Fahrbahnrand befinden. Sobald Ihr Vordermann den Leitpfosten passiert, zählen Sie die Sekunden, die Sie benötigen, um denselben Pfosten zu erreichen.

Zählen Sie weniger als zwei Sekunden, ist der Sicherheitsabstand, der auf Landstraße und Autobahn eingehalten werden sollte, zu gering (innerorts ist es eine Sekunde).

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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