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Unfallhelfer – Nicht immer mit guten Absichten unterwegs

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Unfallhelfer dem Opfer schaden wollen

Ein Unfallhelfer kann beispielsweise eine Werkstatt sein, die mit anderen Unternehmern kooperiert.
Ein Unfallhelfer kann beispielsweise eine Werkstatt sein, die mit anderen Unternehmern kooperiert.

Verkehrsunfälle stellen für alle Beteiligten immer eine Ausnahmesituation dar. Denn nicht nur der Schock über den plötzlichen Aufprall ist groß.

Besonders dann, wenn Personen bei dem Unfall zu Schaden kamen, muss nach dem Geschehen oft zunächst verarbeitet werden, was überhaupt passiert ist.

Aus diesem Grund sind Unfallbeteiligte oft in einer labilen und hilflosen Situation, wenn nicht nur das eigene Fahrzeug, sondern vielleicht auch Angehörige bei einem Autounfall verletzt wurden.

Gerade in diesen Situationen gibt es sogenannte Unfallhelfer, die Profit aus der Hilflosigkeit der beteiligten Personen schlagen wollen. Aber wie genau wollen die Unfallhelfer ihr Ziel erreichen? Was ist ein Unfallhelferring? Und wer beteiligt sich an solchen Geschäften?

FAQ: Unfallhelfer

Was ist ein Unfallhelferring?

Dieser negativ behaftete Begriff beschreibt den systematischen Zusammenschluss mehrerer Dienstleister, die sich beim Unfallbeteiligten gegenseitig empfehlen, um so geschäftliche Vorteile zu erhalten.

Welche Dienstleister arbeiten bei einem Unfallhelferring zusammen?

Dies können Versicherungen, Abschleppunternehmen, Autowerkstätten, Gutachter, Autovermieter und sogar Anwälte sein.

Wie kann ich vermeiden, an einen Unfallhelferring zu geraten?

Indem Sie die einzelnen Dienstleister nach Möglichkeit selbst auswählen und sich nicht dazu drängen lassen, z. B. den Anwalt zu beauftragen, den Ihre Werkstatt Ihnen empfiehlt.

Weiterführende Ratgeber zur Unfallbeteiligung

wer ist Unfallbeteiligter?Was als Unfallbeteiligter von Ihnen erwartet wird

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie als Unfallbeteiligter angesehen werden und welche Definition die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu dem Thema vorsieht. Zudem informieren wir Sie über das korrekte Verhalten als Unfallbeteiligter am Unfallort sowie die Strafe für Unfallbeteiligte, die Fahrerflucht begehen.

Verkehrsunfall: richtige UnfallhilfePannen- und Unfallhilfe nach einer Kollision

Was ist eine Unfallhilfe? Welches Angebotsspektrum umfasst die Pannen- und Unfallhilfe? Welche Vorteile bietet sie und wo finde ich den passenden Anbieter, der meinen Bedürfnisses gerecht wird? In diesem Ratgeber erhalten Sie Informationen rund um das Thema “Unfallhilfe”.

Nach dem Unfall Zeugenaussage tätigenUnfallzeuge im Straßenverkehr – Das richtige Verhalten

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Autounfall: Was ist ein Knallzeuge?Was ist ein Knallzeuge und kann er bei der Klärung der Schuldfrage helfen?

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kracht es zumeist recht laut. Nicht alle Zeugen also sehen das Ereignis direkt, sondern es kann auch nur akustisch wahrgenommen werden. Aber kann ein sogenannter Knallzeuge bei der Klärung der Schuldfrage wirklich helfen?

Zusammenschluss zum Unfallhelferring

Unfallhelfer, die nicht im positiven Sinne an der Bewältigung eines Unfallschadens beteiligt sind, schließen sich oft zu einem sogenannten Unfallhelferring zusammen, um besser kooperieren zu können.

Bei solchen Helfern kann es sich um die verschiedensten Personen- und Unternehmenskreise handeln: Werkstätten, Abschleppunternehmen, Autovermietungen, Sachverständige bzw. Gutachter oder Anwälte können sich zu solchen Unfallhelferringen zusammenschließen. Da diese Anbieter oft als Unfallhelfer zusammenarbeiten, empfehlen sich die einzelnen Dienstleister in der Regel gegenseitig bei den Geschädigten.

Das kann dann zu einem Problem werden, wenn das Unfallopfer sich durch Unwissenheit auf dieses Geschäft einlässt. Ein bis dahin geringer Unfallschaden kann sich durch den angebotenen Komplettservice nach einem Unfall dann insoweit vergrößern, dass weitaus höhere – zum Teil überflüssige – Kosten gezahlt werden.

Wie können Sie gegen den Unfallhelferring vorgehen?

Holen Sie sich mehrere Meinungen ein, um nicht an einen Unfallhelfer zu geraten.
Holen Sie sich mehrere Meinungen ein, um nicht an einen Unfallhelfer zu geraten.

Sollten Sie als Geschädigter an einen Unfallhelferring geraten, ist es nicht immer einfach, aus dieser Sache ohne finanzielle Nachteile wieder herauszukommen.

Denn vor Gericht sind Sie in der Beweispflicht, dass beispielsweise der für Sie zuständige Anwalt mit dem Mietwagenhändler kooperiert hat und Ihnen deshalb höhere Kosten entstanden sind.

Eine Beteiligung dieser Unternehmen oder Personen am Unfallhelferring liegt dann vor, wenn der Anwalt auf Veranlassung des Mietwagenkonzerns und in dessen Interesse agiert, nicht aber im Interesse des Auftraggebers – also des Unfallgeschädigten. Ein Beweis dieser Tatsache kann sich allerdings als sehr schwierig herausstellen.

Wie können Sie sich im Vorhinein vor Unfallhelfern schützen?

Einen zu 100 % sicheren Schutz vor einem Unfallhelferring gibt es nicht. Sie können allerdings versuchen, auf einige Dinge zu achten.

Zuallererst sollten Sie – wenn der Verkehrsunfall die Beauftragung eines Anwalts zur Schadenregulierung erfordert – diesen eigenständig beauftragen. Eine Empfehlung seitens der Werkstatt, der Autovermietung oder anderer Unternehmen kann – muss aber nicht – auf eine Zusammenarbeit mit diesem Rechtsanwalt im Rahmen eines Unfallhelferrings hinweisen.

Generell sollten Sie angebotene Dienste immer hinsichtlich ihrer Notwendigkeit hinterfragen: Ist das Einschalten des Anwalts zur Lösung Ihres Problems nötig? Sind die auf Anraten Ihrer Rechtsberatung empfohlenen Reparaturen in der Werkstatt tatsächlich sinnvoll?

Um Unfallhelfer mit bösen Absichten möglichst aus dem Weg zu gehen, sollten Sie die Angebote kritisch beleuchten und gegebenenfalls auch eine zweite Meinung dazu einholen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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