Führerschein der Klasse 2 umschreiben: Heutige Entsprechungen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist ein alter Führerschein der Klasse 2 heute wert?

Diese Fahrzeuge dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 fahren.
Diese Fahrzeuge dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 fahren.

1950 waren kaum 2 Millionen Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. 2015 lag diese Zahl bei über 53 Millionen. Das Verkehrsaufkommen hat sich hierzulande also drastisch erhöht. Dies hat nicht nur eine Auswirkung auf das Straßennetz, sondern auch auf die Anforderungen für junge Fahrer.

So wurden die Bestimmungen zur Erlangung bestimmter Klassen der Fahrerlaubnis mehrfach verändert. Die letzte Reform des Führerscheinsystems fand 2013 statt. Bei einen älteren Führerschein – etwa der Klasse 2 – sind die heutigen Entsprechungen nicht immer klar.

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse 2 führen? Gelten bestimmte Einschränkungen bei den neuen Klassen?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche aktuellen Bestimmungen für Ihren Führerschein der Klasse 2 gelten.

FAQ: Führerscheinklasse 2

Was ist die heutige Entsprechung der Klasse 2?

Welche Fahrzeuge Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 führen dürfen, hängt davon ab, wann und wo Sie diesen erworben haben. Eine Übersicht dazu liefert diese Tabelle.

Muss der Führerschein umgetauscht werden?

Durch die Vereinheitlichung der Führerscheine in Europa ist es in Zukunft notwendig, den alten Führerschein umzutauschen. Danach ist diese nur noch 15 Jahre gültig und muss anschließend verlängert werden.

Dürfen mit Klasse 2 leistungsstarke Motorräder gefahren werden?

Zwar beinhaltet der alte Führerschein der Klasse 2 meist auch die Klasse A, allerdings wird diese durch eine Schlüsselzahl eingeschränkt. So sind Sie daher nur dazu berechtigt, Trikes zu fahren.

Diese aktuellen Führerscheine bekommen Sie bei einer Umschreibung der Führerscheinklasse 2: Tabelle

Möchten Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 2 in ein modernes Format übertragen, müssen Sie ihn umschreiben lassen. Je nachdem, wann und wo Sie die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben haben, bekommen Sie unterschiedliche aktuelle Führerscheinklassen.

Wo und wann erteilt?Entsprech­ungenBeschrän­ken­de Schlüs­sel­num­mern
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, TC172
BE 79.06
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, TC 172
BE 79.06
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BRD - nach dem 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, TC 172
BE 79.06
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
DDR - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
DDR - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980AM, A1, A, B, LL 174, 175
A1 79.05
A 79.03, 79.04
DDR - nach dem 1.04.1980AM, A1, A, B, LL 174, 175
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie Ihre alte Fahrerlaubnis nicht umschreiben, ermöglicht er Ihnen lediglich das Führen von Fahrzeugen gemäß folgender Klassen:

Lassen Sie eine nach 1985 erteilte Führerscheinklasse 2 heute umschreiben, welche auf Sattelzüge und dreiachsige Lkw beschränkt war, erhalten Sie die Klassen C und T nur, wenn Sie dies explizit beantragen.

Durch die Schlüsselzahl C 172 dürfen Sie auch Busse – also Fahrzeuge der Klasse D – fahren, sofern Sie keine Passagiere befördern.

Was geht mit dem scheinbaren Allrounder-Führerschein der Klasse 2 heute nicht?

Die Führerscheinklasse 2 mag alt sein, deren Besitzer sind jedoch breit aufgestellt.
Die Führerscheinklasse 2 mag alt sein, deren Besitzer sind jedoch breit aufgestellt.

Obige Tabelle zeigt deutlich, dass der Führerschein der Klasse 2 zwar alt, aber sehr vielfältig einsetzbar ist. Ob Motorrad, Auto, Lkw oder gar Bus: Als Inhaber des alten Klasse-2-Führerscheins dürfen Sie viele Fahrzeugtypen führen.

Doch Vorsicht! Haben Sie den Führerschein nach 1954 erhalten, gelten bei Motorrädern trotz Fahrerlaubnisklasse A enge Beschränkungen. Die Klasse A bezieht sich aufgrund der Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 lediglich auf dreirädrige Gefährte – also auf Trikes.

Lassen Sie sich von dem Eintrag „A“ auf Ihrem Führerschein dazu verleiten, leistungsstärkere Motorräder zu fahren, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor – hier droht eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe.

Ein Führerschein der Klasse 2 erlaubt es Ihnen in manchen Fällen, Motorräder der Klasse A1 zu fahren, auch wenn diese ein Leistungsgewicht von mehr als 0,1 aufweisen. Dieses ermitteln Sie, indem Sie das Leergewicht in kg Ihres Kfz durch seine Leistung in PS teilen. Hierzu muss die Klasse A1 jedoch durch die Schlüsselzahl 79.05 erweitert werden.

Ein Quad mit der alten Führerscheinklasse 2 fahren?

Kaum eine Fahrzeugart beschäftigt Führerscheininhaber so sehr wie Quads: Welcher Führerschein ist nötig, um die beliebten vierrädrigen Leichtkraftzeuge fahren zu dürfen? Lassen Sie Ihre alte Führerscheinklasse 2 umschreiben, erhalten Sie unter anderem den B-Führerschein.

Mit diesem dürfen Sie Quads unbeschränkter Leistung fahren.

Gut zu wissen: Haben Sie keinen B-Führerschein, aber einen Motorradschein, müssen Quads den AM-Bestimmungen genügen, damit Sie diese fahren dürfen – sonst liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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38 Kommentare

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  1. Ingo
    Am 21. April 2023 um 19:34

    Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Bis auf B1, D1 D D1E und DE habe ich alle Klassen. Alle Klassen ab 1983, lediglich bei den Klassen C und CE ist in der Spalte 10 das Jahr 2015 eingetragen. 2015 wurden diese beiden Klassen mit Güligkeit bis 2020 eingetragen.
    Wie verhält es sich jetzt, wenn ich eine der Klassen D noch machen möchte?? wird die Klasse C CE usw. mit beachtet??
    Ich habe auch noch einen Personenbeförderungsschein. Für Taxi, Mietwagen und Kleinbusse ( bis 8 Personen ). Kann der irgendwie mit einbezogen werden ??
    Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank im voraus.
    Gr. Ingo

  2. Bernd
    Am 24. Februar 2023 um 16:35

    Habe 1985 beim Bund den BCE Führerschein gemacht.Vor April 1986 umgeschrieben Kl.2. Beim neuen Führerschein möchte ich den Führerschein Kl 2 nicht gewerblich nutzen. Muss ich trotzdem alle 5 Jahren ein Gutachten vorlegen, für eine Verlängerung.Mir geht’s nur um die Eintragung,ein über 18 m LKW muss ich nicht fahren. Habe Kl 3 seit 1983.

  3. Heino R
    Am 11. Februar 2021 um 18:44

    Ich bin Jahrgang 1958 und habe 1976 den Führerschein der Klasse 3 und 1979 den der Klasse 2 gemacht. Angesichts eines Diebstahls musste ich jetzt den Führerschein erneuern und habe gleichzeitig den Antrag gestellt, den Führerschein der Klasse 2 zu verlängern und dazu auch ein ärztliches Gutachten vorgelegt.
    Ich habe jetzt den neuen Führerschein erhalten und stelle fest, dass ich keine Eintragungen bei den Klassen C und CE, sondern nur bei den Klassen C1 und C1E habe. Alle Eintragungen beziehen sich nur auf das Jahr 1979. Ist dies ein Fehler der Verwaltung, oder muss ich jetzt zusätzlich einen Berufskraftfahrerlehrgang machen, um die Einträge für C und CE zu erhalten?

    Mit freundlichen Grüßen
    Heino R

  4. Atiq
    Am 15. April 2020 um 13:34

    Hallo,
    Ich habe meine Führerschein klasse 2 (LKW) 1997 gemacht. steht es unbefristet.
    ich bin selbstständig (Nutzfahrzeuge Händler)
    bei Straßenverkehrsamt habe gefragt , sie haben gesagt, daß noch bis 2035 nicht ändern muss.
    ist okay so ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Atiq

  5. Marc
    Am 13. Februar 2020 um 11:31

    Hallo,

    ich habe noch den Rosa-Führerschein (1992 mit Klasse 3 erworben). Wenn ich die Klasse 2 (1996-97 beim Bund erworben und direkt danach eintragen lassen) umschreiben lasse, so habe ich eben gelesen, dass ich auch Motorräder der A1-Klasse fahren darf ? Oder gibt es da Einschränkungen bzw. habe ich etwas falsch verstanden ?. Aktuell ist ja der B196-Schein im Gespräch, müsste ich den dann überhaupt noch machen ?.

    Danke für ein Feedback hierzu :)

    Beste Grüße,

    Marc

  6. D. Z.
    Am 5. November 2019 um 14:52

    Guten Tag,
    ich habe 1985 FS Klasse 2 gemacht, graue Pappe. 1996 wurde das Dokument getauscht in rosa Pappe.
    Die letzten Jahre brauchte ich FS 2 nicht nutzen.
    Jetzt benötige ich für meine Arbeit FS C/CE
    Ich habe das ärztliche Gutachten, Sehtest, Module 95, sowie ein Passbild vorliegen.
    Kann ich jetzt meinen rosa Führerschein Kl 2 gegen einen digitalen Führerschein C/CE tauschen? Plus Fahrerkarte.
    MfG
    D.Z.

  7. E., Ulrich
    Am 17. Dezember 2018 um 17:12

    Guten Tag,
    Mein Klasse 2 ist von 1974, ich bin jetzt 65 Jahre alt und würde gern in Frankreich, wo ich seit 30 Jahren lebe, mit diesem Fuehrerschein Lkw überführen mit dem “W” – Kennzeichen. Ich habe gelesen, dass meine Fahrerlaubnis erloschen ist seit meinem 50. Lebensjahr, dass ich sie aber um 5 Jahre verlängern kann, wenn ich eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung mache. Ich muss den Lappen erst 2033 definitiv umschreiben lassen. Ist das richtig?
    Besten Dank für Ihre Antwort,
    Mit freundlichen Grüssen
    Ulrich E.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 11:06

      Hallo E., Ulrich,

      spätestens bis 2033 müssen alte Dokumente umgeschrieben werden, das ist richtig. Vermutlich erhalten Sie jedoch durch die Verlängerung automatisch den EU-Führerschein. Wenden Sie sich am besten an die Führerscheinstelle Ihres letzten deutschen Wohnortes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Edmund G.
    Am 2. November 2018 um 6:55

    Ich habe seit 1992 den Klasse 2 Führerschein bei der Bundeswehr gemacht darf ich damit 125 ccm Motorrad bewegen oder nur dreirädrige.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 11:39

      Hallo Edmund,

      wie Sie der oben stehenden Liste entnehmen können, wird die Klasse A1 durch die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 eingeschränkt. Sie dürfen deshalb nur dreirädrige Fahrzeuge dieser Klasse führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Elena
    Am 20. September 2018 um 21:38

    Ich besitze seit 1998 einen Führerschein der Klasse 2. Darf ich damit einen 12 Sitzer Minibus fahren, wenn ich nur privat und überwiegend mit Familienangehörigen fahre?

  10. Thomas H.
    Am 14. August 2018 um 9:48

    Ich bin 54.Habe seit 1990 Klasse 2,möchte umtauschen. Was darf ich fahren? Brauche ich ein Module um umzutauschen? Möchte vielleicht LKW beruflich wieder fahren.

  11. Burkhard
    Am 11. August 2018 um 18:34

    Ich besitze den Führerschein 2, seit 1988 bin jetzt 51 Jahre alt und fahre seit laengeren kaum noch einen Lkw. Ich möchte wissen ob Ich den Führerschein umschreiben muss, und was Ich tun muss um keine Führerscheinklasse zu verlieren falls Ich Ihn Umschreiben muss, was muss Ich beachten, das Ich auch wieder in D-land fahren möchte. Ich lebe seit 12 Jahren in Griechenland. Die LKW Mondule habe Ich auch noch nicht gemacht. Kann man die auch von GR machen. Und wo kann ich die Umschreiben beantragen? Konsul oder Botschaft?
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 12:46

      Hallo Burkhard,

      da Sie im Ausland leben, können sich Probleme hinsichtlich der Zuständigkeit ergeben. Kontaktieren Sie zunächst am besten die zuständige Botschaft. Dort sollten Sie weiterführende Informationen erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Ursula
    Am 30. Mai 2018 um 18:43

    Ich habe meine Fahrerlaubnis am 22.9.1980 in der DDR erhalten. Was darf ich fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 12:55

      Hallo Ursula,

      damit entspricht Ihr Führerschein, wie Sie auch der Tabelle entnehmen können, den folgenden Führerscheinklassen: AM, A1, A, B und L.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Andrzej C.
    Am 23. Mai 2018 um 19:27

    Hallo,ich komme aus Essen, seit 1989 habe ich FS KL. :1 1a 1b 2 3 4 und 5 – also quasi alle Klassen.
    Jetzt bin ich 58 J. alt und möchte mein rosa Führerschein umschreiben lassen und wieder LKW fahren. Was darf ich sonst fahren und welche Kriterien muss ich erfühlen um Kl C ,CE wieder zu bekommen?
    LG
    Andrzej

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:43

      Hallo Andrzej,

      welche Klassen Sie heute fahren dürfen, können wir nicht mit Sicherheit sagen, da dies von Ort und Datum der Ausstellung abhängt. Sie können dies jedoch dem obigen Artikel und unseren anderen Ratgebern zu den alten Führerscheinklassen entnehmen.

      Möchten Sie jetzt wieder Lkw fahren, dann muss der Führerschein verlängert und entsprechende Atteste erbracht werden. Näheres finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-verlaengern/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. toto07
    Am 22. Mai 2018 um 22:41

    Hallo,ich komme aus Essen, seit 1989 habe ich FS KL. :1 1a 1b 2 3 4 und 5 – also quasi alle Klassen.
    Jetzt bin ich 58 J. alt und möchte mein rosa Führerschein umschreiben lassen und wieder LKW fahren. Was darf ich sonst fahren und welche Kriterien muss ich erfühlen um Kl C ,CE wieder zu bekommen?
    LG
    Andrzej

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 9:46

      Hallo Andrzej,

      welche Führerscheinklassen Ihre Fahrerlaubnis heute entspricht, können wir nicht sagen, da dies von Datum und Ort der Ausstellung abhängig ist. Die einzelnen Klassen und ihre heutigen Entsprechungen können Sie zum einen der obigen Tabelle und unseren anderen Ratgebern entnehmen.

      LKW-Führerscheine müssen ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre verlängert werden; was das umfasst, entnehmen Sie bitte dem Ratgeber https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-verlaengern/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. mennillo
    Am 28. April 2018 um 21:32

    hallo ich habe die klasse 2 seit 11.02.1991 ich habe mit 50 Jahr verlengen lasen bis 05.04.2018 ich konnde die underlager zu verlengen nicht früher ab geben das die fier tage war und 09.04.2018 ab geben habe und ca.trei woche speter ab geholt habe die mir 09.04.2018 die verlegerung haber nicht die bestadateübernomen haben dei habe mit den hand geschrieben 26.04.2018 därfen der fuhrerschanstelle das danke in vor raus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 14:50

      Hallo mennillo,

      in der Regel gilt Bestandsschutz, wenden Sie sich ansonsten noch einmal an die Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Joe
    Am 8. Dezember 2017 um 22:29

    Hallo zu Euch,

    Wenn ich jetzt die Klasse 2 mache
    dann muß ich auch die Grundqualifikation LKW machen wenn ich Beruflich fahren möchte.
    nun meine Frage :
    Schliesst die Grundqualifikation LKW auch die Schlüsselzahl 95 mit ein
    oder muß ich die 5 Module noch extra machen ?
    DANKE für Euere Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:09

      Hallo Joe,

      genaue Informationen erhalten Sie bei einer spezialisierten Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Gerd
    Am 16. Oktober 2017 um 14:24

    Ich besitze die Kl. 1+3 s. 11/73; die Kl. 2 s. 11/85 ausgestellt in NRW.

    Leider habe ich es versäumt die Kl. 2 verlängern zu lassen…
    Vor vier Wochen habe ich die Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein für Mietwagen erfüllt und erteilt bekommen.

    Mittlerweile braucht mein Arbeitgeber einen Fahrer für einen Minibus bis 16 Plätze.
    Hab ich ein Anrecht auf die Klasse D1 ohne weitere Prüfung.??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:01

      Hallo Gerd,

      in der Regel nicht. Der Personenbeförderungsschein ist zwar in der Fahrerlaubnis D bzw. D1 mit inbegriffen, andersherum wahrscheinlich nicht. Außerdem gilt keine der alten Klassen laut Tabelle für den D1-Führerschein. Welche Auflagen für Sie gelten bzw. was Sie tun sollten, kann beim TÜV oder der Fahrerlaubnisbehörde erfragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Ratgeber: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/personenbefoerderungsschein/

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  18. Reinhard
    Am 2. September 2017 um 16:45

    Habe seid1979 alten klasse 2 bin jetzt 70 Jahre alt was bekomme ich nach Umschreibung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 15:53

      Hallo Reinhard,

      die Entsprechungen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Sie richten sich nach dem Datum der Fahrerlaubnis-Erteilung und dem jeweiligen Land (BRD/DDR).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Joachim
    Am 11. Juli 2017 um 5:32

    Es steht oben in ihrem Bericht rot Umrandet ein Leistungsgewicht von mindestens 0,1kwkg was stimmt den jetzt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:38

      Hallo Joachim,

      danke für den Hinweis, wir haben den Text dementsprechend angepasst und verständlicher formuliert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Joachim
    Am 9. Juli 2017 um 12:09

    Hab mein 2 Führerschein 1987gemacht bin jetzt über 50 kann ich 125ccm fahren ohne Umschreibung des rosa Lappen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:31

      Hallo Joachim,

      die folgenden Motorradklassen entsprechen dem alten Führerschein der Klasse 2: AM, A1, A. Die Klasse A wird allerdings durch die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 eingeschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge. Deshalb dürfen Sie nur Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Leergewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Zacherias
    Am 2. Juli 2017 um 12:56

    Hallo,
    ich habe noch die graue Pappe Kl.1b 07/80; Kl.1 & Kl.3 05/82
    sowie Kl.2 seit 02/86 (ohne Einschränkung)

    bin 53 und habe Kl.2 nicht umgeschrieben, also abgelaufen.
    den bräuchte ich theoretisch nur noch Privat für Wohnmobil >7,5t (lotto gewinn vorrausgesetzt)

    Darf ich jetzt mit dem “rest” (Kl.3 aus 82) noch 7,5t + 11t Anh =18,5t fahren oder nicht?
    oder fällt sogar der 3er automatisch auf 3,5t zurück wenn ich nicht vor 2033 umschreiben lasse?

    nebenbei bemerkt: 2048 bin ich 84J und ob ich den FS dann noch mal um 15j verlängere weis ich nicht ;-)

    Gruß
    Zacherias

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:29

      Hallo Zacherias,

      im alten Führerschein der Klasse 3 sind die folgenden Klassen enthalten: AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L. Sie dürfen einen Lkw bis 7,5 t sowie dreiachsige Züge bis 12 t Gesamtgewicht, wobei das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 t sein darf, führen. Weitere Fragen beantwortet die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Lars
    Am 13. Juni 2017 um 18:45

    ich habe den Klasse 2 seit 1992 bin bis zur Umschreibung international Bus und Lkw gefahren, habe nie Probleme gehabt.
    Bus ohne Personen Lkw ohne Ladung sprich Fahrzeugüberführung.
    Allerdings häufen sich die Problem im Ausland mi dem EU Führerschein, habe immer noch mein “alten” dabei obwohl ungültig
    Gibt es da eine andere Lösung?
    die Module habe ich für CE und DE gamacht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 14:01

      Hallo Lars,

      Sie könnten einen internationalen Führerschein beantragen. Dieser fungiert als eine Art Übersetzung für das deutsche Führerscheindokument. Der internationale Führerschein kann den ausländischen Behörden die Feststellung der Gültigkeit und des Umfangs Ihres deutschen Führerscheins erleichtern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Helmut
    Am 8. März 2017 um 9:18

    Ich besitze den Führerschein 2, seit 1988 bin jetzt 51 Jahre alt und fahre siet lengern kein Lkw mehr Ich möchte wissen ob Ich den Führerschein umschreiben muss ,und was Ich tun muss um keine Führerscheinklasse zu verlieren falls Ich Ihn Umschreiben muss, wenn
    Ja was muss Ich beachten das Ich auch weider Fahren möchte . Weil die LKW Mondule habe Ich auch noch nicht gemacht falls Ich wieder anfange zu Fahren ist es Eine Pfliecht das man hin Umschreiben muß. Bitte geben Sie mir Bescheit das Ich es Weis Danke.
    Helmut

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 11:09

      Hallo Helmut,

      wenn Sie gewerblich mit LKW fahren wollen, müssen Sie die Module nachweisen. Dies erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Der Führerschein wird dabei von der Führerscheinstelle direkt in das neue Format umgewandelt. Möglicherweise müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, um die Fahrerlaubnis für alle Klassen zu behalten. Dazu berät Sie aber auch die zuständige Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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