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EU- und Lkw-Führerschein verlängern: Wie geht das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

So gelingt die Führerscheinverlängerung von Klasse 2, C1, C1E, C und CE

Wie können Sie den Lkw-Führerschein verlängern?
Wie können Sie den Lkw-Führerschein verlängern?

In Deutschland sind 2,7 Millionen Lastkraftwagen zugelassen. Die Zahl steigt stetig. Lkw und ihre Fahrer sind wichtig – immerhin wollen die Deutschen ihre Güter und Lebensmittel kaufen und diese kommen nun mal per Lkw zum Geschäft oder Lebensmittelmarkt. Da Lkw jedoch in der Regel größer und schwerer als normale Pkw sind, wird ihnen auch ein höheres Risiko zuteil.

Denn sobald ein Lastkraftwagen in einen Unfall verwickelt wird oder gar einen verursacht, können die Auswirkungen verheerend sein. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat sprach mit einer Diplom-Psychologin von der Bundesanstalt für Straßenwesen, welche die größten Risikofaktoren während einer dreimonatigen bundesweiten Datenerhebung untersuchte. Die häufigste Unfallursache war dabei eine nicht angepasste oder zu hohe Geschwindigkeit seitens der Lkw; darauf folgte Übermüdung oder Ablenkung der Fahrer.

FAQ: Führerschein verlängern

Wer muss seinen Führerschein verlängern lassen?

Seit 2013 besitzen alle Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit. Alle Führerscheininhaber müssen ihren Füherschein zukünftig verlängern lassen. Lkw- und Busfahrer müssen ihren Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E grundsätzlich verlängern lassen.

Wann muss ich meinen Führerschein verlängern lassen?

Der EU-Führerschein muss nach 15 Jahren verlängert werden. Als Inhaber eines Bus– oder Lkw-Führerscheins müssen Sie diesen alle 5 Jahre verlängern lassen.

Was ist für die Verlängerung des Führerscheins nötig?

Für die Verlängerung des EU-Führerscheins benötigen Sie ein aktuelles Passfoto, den Personalausweis und den alten Führerschein. Lkw– und Busfahrer brauchen eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens und die körperliche und geistige Eignung.

Maßnahme gegen Risikogruppe

Nicht nur die Bundesanstalt für Straßenwesen versucht, gegen dieses hohe Risiko vorzugehen. Auch die Gesetze und Verordnungen in Deutschland möchten diesem negativen Trend entgegenwirken. Aus diesem Grund sind die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D und DE nur noch befristet gültig. Diese Regelung trat am 1. Januar 1999 in Kraft. So müssen Fahrer den Lkw-Führerschein verlängern lassen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestimmt, welche Fristen für die Führerscheinverlängerung gelten.

Die Verlängerung vom Führerschein betrifft jedoch nicht nur Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisse. Auch normale EU-Führerscheine (Scheckkartenführerscheine), die nach dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, besitzen nur noch eine begrenzte Gültigkeit. Doch auch Dokumente, die vor dem Stichtag ausgegeben wurden, bedürfen einer Verlängerung. Dies ist jedoch von der Maßnahme für Lkw-Führerscheine zu unterscheiden. In einem späteren Kapitel soll diese Führerscheinverlängerung beschrieben werden.

Neben der Führerscheinverlängerung für Lkw-Fahrer gibt es zudem eine weitere Regelung, die im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sowie in der gleichnamigen Verordnung (BKrFQG und BKrFQV) festgeschrieben wurde. Dabei handelt es sich um eine Grundqualifikation sowie eine Weiterbildungsmaßnahme, an denen Berufskraftfahrer teilnehmen müssen.

Auch diese Bestimmung soll die Lkw-Unfallstatistik und vor allem die Anzahl der verletzten oder gar getöteten Personen im Straßenverkehr reduzieren. Diese sogenannten Module oder Unterrichtsstunden müssen Berufskraftfahrer alle fünf Jahre absolvieren, um die Schlüsselnummer 95 auf ihrem Führerschein zu erhalten. Im Nachfolgenden sollen alle Arten, wie Fahrer ihren Lkw-Führerschein verlängern können, erklärt werden.

Normalen EU-Führerschein verlängern

Dieser Text behandelt hauptsächlich den Lkw-Führerschein sowie dessen Klassen. Nach einer neuen Verordnung, die am 19. Januar 2013 in Kraft trat, müssen die neuen EU-Führerscheine alle 15 Jahre verlängert werden. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als Dokument erneuert; die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen.

Wer aber noch ein altes Dokument besitzt, was vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurde, ist dennoch von der Verlängerung vom Führerschein betroffen. Er hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit, um den EU-Führerschein zu verlängern. Um die Behörden nicht zu überfordern, wenn Millionen von Führerscheinen gleichzeitig umgetauscht werden, gibt es jedoch je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gesonderte Stichtage, bis zu denen Sie ihn umtauschen lassen müssen.

Wie diese Umtauschfristen aussehen, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Für den Umtausch benötigen Sie lediglich ein neues biometrisches Passbild, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie natürlich Ihren alten Führerschein.

Lkw-Führerschein: Verlängerung und Frist im Gesetz

Wie bereits erwähnt, benennt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einige Paragraphen zur Führerscheinverlängerung für Lkw- und auch Bus-Fahrer. Dort heißt es zum Beispiel in Paragraph 23 zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen:

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

  1. Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,
  2. Klassen C, CE: für fünf Jahre,
  3. Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.

(Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 FeV)

Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind
Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind

Das bedeutet also, dass alle Besitzer der C1- und C1E-Klasse spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres (also dem 50. Geburtstag) den Lkw-Führerschein verlängern müssen. Die Klassen C und CE sind nicht auf ein bestimmtes Alter begrenzt. Ferner müssen sie Sie alle fünf Jahre verlängern, während wiederum die Klassen C1 und C1E erst nach dem 50. Geburtstag für jeweils fünf Jahre verlängert werden müssen.

Bei den Bus-Fahrerlaubnisklassen ist das Prozedere das gleiche wie bei C und CE: Die Klassen werden nach fünf Jahren ungültig und müssen neu beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht die komplette Fahrerlaubnis ungültig wird.

Lkw-Führerschein abgelaufen: Darf ich noch Lkw fahren?

Zuerst ist abzuklären, wie Sie merken, wann der Führerschein abläuft und Sie ihn verlängern müssen. Die FeV beschreibt dazu folgende Regelung:

Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. (Quelle: § 23 Abs. 1 S. 2 FeV)

Ab diesem Tag beginnt die Frist abzulaufen. Möchten Sie den Lkw-Führerschein verlängern, gilt diese Regelung nicht mehr. Das bedeutet, dass die Verlängerung um fünf Jahre nicht ab dem Tag der Bearbeitung gilt, sondern dann, wenn die Klasse offiziell abläuft. Doch auch hier gibt es Unterschiede:

  • Verlängerung kürzer als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist läuft ab dem offiziellen Ablaufdatum auf dem Führerschein ab
  • Verlängerung länger als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist beginnt ab Beantragungsdatum der Verlängerung

Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie lediglich die Klasse noch einmal neu beantragen müssen. Es ist also keinesfalls so, dass Sie die Fahrerlaubnis komplett neu absolvieren müssen – also Fahrschule inklusive Prüfungen. Wer einen Lkw-Führerschein besitzt und die Verlängerung beantragt, muss in der Regel die gleichen Dokumente mitbringen bzw. ausfüllen, die auch bereits bei der Erstausstellung nötig waren.

Ist der Lkw-Führerschein also abgelaufen, dürfen Sie selbstverständlich noch andere Klassen fahren. Denn im Gegenteil zu C1 und C mit ihren jeweiligen Anhängerklassen gilt beispielsweise die Fahrerlaubnisklasse B oder A1 unbegrenzt. Sie muss nicht erneuert bzw. verlängert werden. Entscheiden Sie sich also dafür, den Lkw-Führerschein einfach auslaufen zu lassen, dürfen Sie weiterhin andere Fahrzeuge fahren – jedoch keine Lkw mehr.

Führerschein für den Lkw nicht verlängern und dennoch Lkw fahren

Davon ist dringend abzuraten! Denn das Fahren mit einer abgelaufenen Klasse kommt dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Dies gilt als Straftat, weshalb bei diesem Vergehen kein Bußgeld als Bestrafung in Betracht kommt.

Denn im Rahmen von Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann diese Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Zudem macht sich nicht nur der Fahrer haftbar. Auch der Halter kann kann sich hierbei strafbar machen. Denn laut Absatz 1 Nummer 2 wird auch derjenige bestraft, der “als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“.

Begeht ein Fahrer diese Tat mehrmals, kann es auch dazu kommen, dass das Gericht das Fahrzeug, mit dem die Tat begangen wurde, eingezogen wird. Auch in besonders schweren Fällen ist dies möglich – die Wiederholung ist also nicht obligatorisch.

Möchten Sie den Lkw-Führerschein C1, C1E, C oder CE nicht verlängern, gibt es keine Frist, bis zu der Sie noch Lastkraftwagen führen dürfen. Ist das Ablaufdatum gekommen, verfällt somit die Erlaubnis, Lkw der jeweiligen Klasse zu bedienen.

Haben Sie Ihren Lkw-Führerschein jedoch vor dem 1. Januar 1999 erhalten, sind Sie noch bis zum 50. Lebensjahr von der Führerscheinverlängerung verschont. Dies betrifft vor allem C- und CE-Besitzer. Die Fahrerlaubnisklassen erlöschen grundsätzlich, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Vollendung des 50. Lebensjahres den Lkw-Führerschein verlängern.

Lkw-Führerschein vor Jahren abgelaufen – und nun verlängern

Ist der Lkw-Führerschein bereits seit einigen Jahren abgelaufen, müssen Sie oftmals mit einer Fahrschulprüfung rechnen
Ist der Lkw-Führerschein bereits seit einigen Jahren abgelaufen, müssen Sie oftmals mit einer Fahrschulprüfung rechnen

Eine Führerscheinverlängerung müssen Lkw-Fahrer nicht direkt im Anschluss an den Ablauf tätigen. Sie können sich natürlich auch dafür entscheiden, beispielsweise den CE-Führerschein nicht zu verlängern. Zwischen dem Ablauf und der Verlängerung können also auch Tage, Wochen, Monate oder sogar Jahre liegen.

Doch Vorsicht! Die Führerscheinstelle prüft individuell, ob Sie zum Fahren der Fahrzeuge in der beantragten Klasse geeignet sind. Das bedeutet, wenn Sie mehrere Jahre schon keine Lkw mehr gefahren sind, kann es vorkommen, dass die Behörde verlangt, dass Sie noch einmal eine Fahrschulprüfung absolvieren müssen.

Je nach individuellem Fall muss nur die positive Teilnahme an der praktischen Prüfung vorgelegt werden; manchmal genügt dies nicht und so muss der Fahrer auch die Theorieprüfung ablegen. Meist sind hierfür noch Fahrschulunterrichtsstunden vonnöten.

Vor einiger Zeit gab es eine Regelung, die eine Zwei-Jahres-Frist bestimmte. Sie besagte, dass ein Verkehrsteilnehmer eine erneute Fahrerlaubnisprüfung absolvieren musste, wenn er länger als zwei Jahre nicht mehr ein Kraftfahrzeug in der Klasse fuhr, die er nun wieder beantragte. Diese Regel ist nun aber weggefallen. Jede Behörde legt hier einen anderen Zeitrahmen fest. Der Rhein-Erft-Kreis beispielsweise, welcher bei Köln in Nordrhein-Westfalen liegt, geht bei etwa sieben Jahren ohne Fahrpraxis davon aus, dass noch Theorie- und Praxisprüfung notwendig sind.

Dokumente für die Führerscheinverlängerung für Lkw

Etwa drei Monate vor Ablauf der entsprechenden Klasse sollte ein Lkw-Fahrer den Führerschein verlängern. Die Behörde benötigt nämlich auch noch einmal Zeit, um alle eingereichten Dokumente zu prüfen sowie den Antrag korrekt zu bearbeiten.

Zudem wird bei jeder Führerscheinverlängerung auch gleich ein neuer Führerschein ausgestellt. Aus diesem Grund benötigen Sie ein biometrisches Foto bei jeder Verlängerung. Dieses muss u.a. folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Das Foto muss das Gesicht einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Ende des Kopfes zeigen.
  • Das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen.
  • Ist das Gesicht auf dem biometrischen Passbild kürzer als 27 Millimeter oder länger als 40 Millimeter, wird es womöglich von der Führerscheinstelle abgelehnt.
  • Das Bild muss scharf, klar und kontrastreich sein.
  • Der Hintergrund sollte einfarbig sein und zur Haarfarbe passen; für eine helle Haarfarbe eignet sich ein dunkelgrauer Hintergrund, für dunkle Haare ein hellgrauer.
  • Die Augen müssen geöffnet, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral sein.
  • Kopfbedeckungen sind verboten. Sollten Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, ist dies aber zulässig.
Der Lkw-Führerschein besitzt eine Verlängerung von fünf Jahren
Der Lkw-Führerschein besitzt eine Verlängerung von fünf Jahren

Neben dem biometrischem Passbild benötigen Sie zudem noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zusätzlich ist natürlich auch noch der alte Führerschein wichtig, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können.

Die Verlängerung muss persönlich erfolgen. Es ist also nicht möglich, dass Sie einen Vertreter zur Behörde schicken, der in Ihrem Namen die Führerscheinverlängerung beantragt. Außerdem benötigt derjenige Verkehrsteilnehmer, der seinen Lkw-Führerschein verlängern möchte, noch ein augenärztliches Gutachten sowie ein ärztliches Gutachten.

Das augenärztliche Gutachten

Dieser Nachweis ist sehr wichtig, da er bescheinigt, dass ein Lkw-Fahrer Gefahren, Verkehrsschilder und andere Verkehrsteilnehmer scharf und deutlich erkennen kann. Besitzen Sie also einen Lkw-Führerschein und möchten die Verlängerung beantragen, ist das augenärztliche Gutachten ein wichtiger Nachweis, der bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden muss. Die Bescheinigung des Sehvermögens ist alle fünf Jahre vorzulegen.

Die augenärztliche Untersuchung, die Sie benötigen, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können, muss nicht unbedingt von einem Augenarzt durchgeführt werden. Auch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung kann dies übernehmen. Hier ist es zudem möglich, bereits beide Untersuchungen durchführen zu lassen. Folgende Stellen dürfen dieses Gutachten auch erstellen:

  • Arzt des Gesundheitsamtes
  • Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin
  • Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin
  • anderweitiger Arzt der öffentlichen Verwaltung

Prinzipiell sind vier Werte für die Unterlagen von Belang: die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld sowie das Stereosehen. Grundsätzlich ist die Dioptrienzahl der Augen nicht relevant. Bewegt sie sich jedoch in einem hohen Umfeld, wird es schwierig, den Test zu bestehen.

Besitzen Sie nämlich einen höheren Wert als +/- 8,0 Dioptrien dürfen Sie lediglich spezielle Kontaktlinsen tragen, um die Korrektur vorzunehmen. Eine Brille ist laut Anlage 6 der FeV nicht zulässig. Die Leistung eines jeden Auges muss mindestens jeweils 0,8 (oder 80 Prozent) betragen. Dies ist natürlich auch mit einer Sehhilfe möglich. Wird diese benötigt, trägt die Führerscheinbehörde dies als Schlüsselzahl auf den Führerschein ein.

Mit beiden Augen muss der Lkw-Fahrer eine Leistung von 0,1, also 100 Prozent erreichen. Zudem ist wichtig, ob der Verkehrsteilnehmer ausreichend Kontraste wahrnimmt, in der Dämmerung sehen kann, mindestens 25 Grad nach oben sehen, 70 Grad nach rechts und links sowie 40 Grad nach unten gucken kann. Auch das räumliche Sehen wird überprüft.

Die augenärztliche Untersuchung, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können, darf nicht älter als zwei Jahre sein. Sie kostet etwa 80 bis 100 Euro.

Das ärztliche Gutachten

Neben der Augenuntersuchung ist auch eine hinreichende körperliche und psychische Überprüfung wichtig, um den Lkw-Führerschein verlängern zu lassen. Welche Punkte dabei wichtig sind, finden Sie in der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Diese Untersuchung dürfen ein Betriebsarzt, eine Institution wie der TÜV oder auch der Hausarzt durchführen.

Wichtig sind dabei hohe Anforderungen an die Reaktion, Aufmerksamkeit, Konzentration, Belastbarkeit und Orientierung. Dabei legt der Arzt Wert auf den allgemeinen Zustand des Lkw-Fahrers. Liegen Herz- oder Kreislauferkrankungen vor? Leiden Sie an Schlafstörungen? Haben Sie einen hohen Blutzuckerwert? All diese Komponenten werden abgefragt und getestet.

Viele Institute und Ärzte bieten zuerst Übungen an, sodass Sie sich gut auf den bevorstehenden Test einspielen können. Die Untersuchung besteht aus mehreren Tests.

Führerschein der Klasse 2 verlängern

Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, gibt es nur eine Frist, die beachtet werden muss
Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, gibt es nur eine Frist, die beachtet werden muss

Besitzen Sie noch den alten Lappen? Mit der Klasse 2 können Sie Lkw über 7,5 Tonnen fahren und verfügen zudem über die Berechtigung, auch mit einem Anhänger der Klasse CE zu fahren. Jedoch gibt es auch hier eine Ablauffrist.

Sie müssen den Führerschein der Klasse 2 spätestens dann verlängern, wenn Ihr 50. Geburtstag naht. Im Gegensatz zu neuen Führerscheinen müssen Sie das Dokument nicht alle fünf Jahre verlängern, sondern erst mit Vollendung des 50. Lebensjahres.

Sollten Sie dies aber nicht tun, dürfen Sie keine Lkw über 7,5 Tonnen mehr fahren. Fahrzeugkombinationen sowie Gespanne über 12 Tonnen sind tabu; auch Fahrzeuge und Kombinationen der Klasse T dürfen Sie nicht mehr bedienen.

Möchten Sie dem entgehen, müssen Sie den Lkw-Führerschein verlängern. Dann ist er nur noch für fünf Jahre gültig und muss wiederum verlängert werden. Danach gilt das gleiche wie beim CE-Führerschein oder Führerschein der Klasse C, wenn Sie diesen verlängern wollen. Sie benötigen also die gleichen Dokumente und Nachweise.

Lkw-Führerschein verlängern – Das sind die Kosten

Die Kosten für die Verlängerung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Das augenärztliche Gutachten kostet je nach Region und Institution etwa 80 bis 100 Euro. Die ärztliche Untersuchung, die übrigens nicht älter als ein Jahr sein darf, kostet etwa 30 bis 50 Euro.

Bei der Führerscheinstelle müssen Sie noch einmal ungefähr mit 40 Euro rechnen. Die Gesamtkosten hängen jedoch stark von der Region und den prüfenden Unternehmen ab, sodass hier Abweichungen entstehen können.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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157 Kommentare

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  1. Dietmar
    Am 12. August 2022 um 23:04

    Ich bin Berufskraftfahrer und lenke seit Jahren einen 40Tonner. Jetzt baue ich mir einen Bus als Wohnmobil um. Muss ich, insofern ich den Bus rein privat als WoMo nutze, meine CE Fahrerlaubnis auch alle 5 Jahre verlängern?

  2. Sepp L
    Am 20. November 2021 um 16:37

    Hallo
    mein Führerschein der Klasse C sowie CE ist 2014 abgelaufen.
    Möchte ihn nun verlängern lassen, die Führerscheinstelle verlangt jetzt aber eine neu Praktische Prüfung.
    Ist das tatsächlich so? Wer entscheidet das? Habe ich eine Möglichkeit dies zu verhindern?
    Bin bis 2014 Beruflich täglich LKW gefahren, Erfahrung also vorhanden. Bin 35 Jahre
    Vorab schonmal vielen Dank

  3. Uwe.G
    Am 10. August 2021 um 12:08

    Hallo mein busschein läuft 2021 ab ich werde 2023 50 Jahre wie lange bekomme ich jetzt den Führerschein wen ich nur die normale ärztliche untersuchung mache. Bekomme ich ihn für 5 Jahre oder nur für 2 Jahre

    Mfg
    U.g

  4. Sardaru
    Am 2. August 2021 um 20:39

    ich habe heute meinen verlängerten LKW Führerschein abgeholt. Ich habe versehentlich 6 Module gemacht statt 5.

    Kann ich das überflüssige Modul, ausgestellt 2018 für die nächste Verlängerung in 5 Jahren aufbewahren oder verfällt es?

  5. Klaus R
    Am 28. Juni 2021 um 4:19

    Habe aus gesundheitlichen Gründen meinen Klasse 2 schein nicht verlängert bin jetzt wieder gesundheitlich soweit hergestellt das alles im grünen Bereich ist meine Klasse 2 ist seit 4 Jahren nicht verlängert worden muss ich den klasse 2 schein jetzt neu machen oder gibt es Sonderregelungen mit denen ich meinen alten Klasse 2 schein wieder aktivieren kann

  6. Klaus R
    Am 28. Juni 2021 um 4:16

    Habe aus gesundheitlichen Gründen meine Klasse 2 scheinen nicht verlängert bin jetzt wieder gesundheitlich soweit hergestellt das alles im grünen Bereich ist meine Klasse 2 ist seit 4 Jahren nicht verlängert worden muss ich den nassen 2 scheinen jetzt neu machen oder gibt es Sonderregelungen mit denen ich meinen alten Klasse 2 scheint wieder aktivieren kann

  7. Detlev E
    Am 21. Mai 2021 um 11:31

    Guten Tag,
    werde demnächst meinen 1979 erworbenen und 2009 abgelaufenen LKW-FS C undC1E verlängern lassen;C1 u. C1E sind noch gültig.
    Lt. Auskunft der zuständigen FS-Stelle im LRA ist dies eine Lösung die nur sie praktizieren. Nachbar LRA`s verlängern den FS so nicht.
    Dachte dies sind Bundesgesetzte und sind für alle gleich anzuwenden ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Detlev E

  8. Claudio
    Am 2. April 2021 um 9:43

    “Doch Vorsicht! Die Führerscheinstelle prüft individuell, ob Sie zum Fahren der Fahrzeuge in der beantragten Klasse geeignet sind. Das bedeutet, wenn Sie mehrere Jahre schon keine Lkw mehr gefahren sind, kann es vorkommen, dass die Behörde verlangt, dass Sie noch einmal eine Fahrschulprüfung absolvieren müssen.”

    Auf welcher rechtlichen Grundlage passiert das? Es gab früher mal einen Paragraphen Ruhen der Fahrerlaubnis. Dort stand das die Fahrerlaubnis nach einem Jahr erlischt. Dieser ist meines wissens ersatzlos gestrichen worden aufgrund eines Gerichtsurteils wo ein LKW fahrer geklagt hatte, weil er ihn nicht immer verlängert hatte, sein Kollege wohl aber trotzdem nie gefahren ist. Beide Sind jahrelang kein LKW gefahren, und nur die ärztliche Bescheinigung ändert das ja auch nicht. Unterschiedliche Ämter handhaben das unterschiedlich. In einem Ort nur mit praktischer prüfung und im selben Bundesland ein Ort weiter reicht die ärtzliche Untersuchung. Das kann doch nicht rechtens sein.

  9. Bernd
    Am 15. März 2021 um 14:13

    Ein rumänischer LKW-Fahrer verfügt über einen Führerschein der Klasse CE, im Heimatland auf normalem Weg mit Prüfung erworben, insbes. kein Eintrag 70x unter Ziffer 12. Ausstellungsdatum: 2012. Gültigkeitsdatum auf der Vorderseite des Dokuments: 2022, kein Ablaufdatum in Spalte 11 (Rückseite). Der Kollege möchte in D LKW fahren und kehrt regelmäßig an den Heimatort zurück ( 3:1 Regelung / Berufspendler). Frage: Darf der Kollege in D fahren oder ist erst die 2017 fällige Verlängerung nachzuholen, wegen der in D gültigen Fünfjahresfrist?

  10. Marcus
    Am 15. März 2021 um 9:48

    Wird das Gesundheitsattest auch benötigt, wenn man C1E jedoch ausnahmslos ohne Anhänger fährt?

  11. Klaus
    Am 25. Januar 2021 um 21:23

    Guten Tag,

    für die Führerscheinklassen C1 und C1E muss ja das Sehvermögen besser sein als für alle anderen Klassen; bei einer Verlängerung muss man auch ein augenärztliches Gutachten vorlegen.

    Wenn nun ein Augenarzt feststellt, dass das Sehvermögen für alle andere Führerscheinklassen ausreichend ist, aber für C1 und C1E eine Sehhilfe getragen werden sollte, gilt diese Auflage dann nur für diese beiden Klassen oder für alle? Wird das so im Führerschein vermerkt?

    Danke im Voraus

  12. schauf
    Am 31. Dezember 2020 um 12:43

    Hallo meine Fahrerlaubnis Führerschein 2 ist seit 1ca.10 Jahren abgelaufen !
    Ich brauchte nicht mehr zu fahren.Jetzt habe ichmir einen Oldtimer LKW zu gelegt ,muß ich
    jetzt den Führerschein Komplet erneuern,danke

  13. Valeri P
    Am 25. Dezember 2020 um 14:29

    Hallo ich habe eine Frage!
    Ich muss mein Führerschein für 8 Monate Abgeben müssen.
    Frage:
    Muss ich bei Führerschein neuerteilung für C1 und C1E alte Führeschein Klassse 3, ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung machen?
    ich bin 42

  14. WJürgen
    Am 15. Dezember 2020 um 0:22

    Hallo, ich habe am 13.12.1995 meinen 2 Führerschein gemacht der am 13.02.2016 abgelaufen ist, ich habe bis dorthin immer mit Fahrten nebenberuflich Ausgeholfen. Jetzt bin ich eigentlich 6 Jahre gar nicht mehr gefahren bis auf Autofahrten mit Hänger mit Doppelachsen, ist es trotzdem möglich wieder die Fahrerlaubnis 2 Führerschein zu erreichen,
    Und was müsste ich machen und Geld investieren.
    Gruss Jürgen

  15. Fonzer
    Am 9. Dezember 2020 um 17:54

    Hallo ! Habe Probleme mit Verlängerung wegen Depressionen bin aber mit Tabletten gut ein gestellt wer kann helfen ?

  16. Uwe
    Am 7. Oktober 2020 um 20:08

    Hallo.
    Ich habe meinen Führerschein (alte Klasse 3) 1984 gemacht.
    Ich fahre seit 28 Jahren leichte LKW, und möchte jetzt zum zweiten Mal verlängern. Die fünf Module (Schlüsselzahl 95) habe ich absolviert.
    Ich möchte in Zukunft nur noch 7, 5t solo fahren.
    Reicht es, wenn ich dafür die Module einreiche?

    MfG

  17. Ralf
    Am 4. Oktober 2020 um 14:28

    Hallo, mein Führerschein C1 war im April 2020 abgelaufen ohne das ich es wusste dann hat mich die Polizei angehalten 6 Monate später habe 2 Tage später einen Vorläufigen bekommen mit welscher Strafe muss ich rechnen?

    • Thomas
      Am 12. Oktober 2022 um 17:15

      Hallo, die Themen auch mir interessiert weil das passiert mit mir auch gestern. Kann vielleicht mir Infos geben? Danke.

  18. Suschenko
    Am 9. September 2020 um 7:20

    Guten Morgen. Habe 2007 Klasse C Ce C1e über die Bundeswehr erworben. C UND Ce sind 2012 abgelaufen. Was muss ich tun um diesen wieder zu erlangen? Lg

  19. Heinz D.
    Am 6. August 2020 um 14:01

    Darf ich mit meiner Abgelaufener Klasse C.CE grosse Mobielheime (Busgrösse) privat oder leere Lkw zur Überführung Fahren ?

  20. Andreas
    Am 29. Juni 2020 um 20:29

    Hallo
    Ich bin über 50 besitze einen Klasse 2 Führerschein. Darf ich damit landwirtschaftliche Maschinrn noch führen oder muss ich umschreiben lassen?

    Danke für Ihre Hilfe
    Andreas

  21. Metin
    Am 25. März 2020 um 1:08

    Hallo ich habe klasse c/d bei Modul habe ich noch bis 31.05.2020 und habe alles gleich Zeit verengert habe ich hab gedacht läuft gleich Zeit ab aber Polizei meinte Bus ist am 09.07.2019 i abgelaufen jetzt ist Unfall passiert bin aber nicht schuld was mache ich jetzt

  22. Rolf K.
    Am 18. Januar 2020 um 12:38

    Hallo ,, Busgeldkatalog”,
    bei mir steht eine Führerscheinverlängerung C-CE an, bisher mit den Modulen 95.
    Ich fahre grundsätzlich nur für meinen Arbeitgeber und dazu entsprechendes Material.
    Soweit erst mal nicht gewerblich. Wir arbeiten mit einer festen Fremdfirma zusammen, bei der ich
    zu verarbeitendes Material zB. Schüttgut auf deren Firmengelände lade, dieses Material auf
    Firmeneigene Baustellen transportiere und ein Mitarbeiter der Fremdfirma wiederum das Material
    verarbeitet. Dazu jetzt die Frage: Sind das bei dieser Vorgehesweise gewerbliche Fahrten?
    Mein Arbeitgeber bzw. unsere Fuhrparkleitung sind der Meinung, NEIN.
    Vielen Dank vorab für ihre Antwort

  23. Joe
    Am 17. Dezember 2019 um 12:09

    Es ist eine Riesensauerei, dass der Bestandsschutz bei LKW-Führerscheinen nicht greift. Gesundheitstest in höherem Alter ist o.k., aber Deadline (entgültiger Verfall) darf nicht sein. Verheerende Unfälle können auch durch Radfahrer, Autofahrer oder Motorradfahrer hervorgerufen werden – hier gibt es keine gesundheitliche Prüfung – das entspricht nicht dem demokratischen Grundsatz von Gleichbehandlung. Vermehrte Unfälle mit LKW werden in erster Linie durch “Billigfahrer” aus Osteuropa verursacht, von denen man nicht einmal weiß, ob sie ihren LKW-Führerschein “gekauft” haben. Die Kosten für eine Verlängerung sind massiv zu hoch – man wird vom Staat erpresst diese für den Erhalt seines erworbenen Eigentums alle 5 Jahre zu entrichten. Demokratie sieht anderes aus.

  24. Anne
    Am 11. Dezember 2019 um 12:22

    Am 01.10.99 mir der Führerschein Klasse C1E erteilt. C1E Führerscheine (LKW bis 7,5t + Anhänger) müssen ab dem 50. Lebensjahr innerhalb von 5 Jahren verlängert werden, sonst verfällt die Erteilung. Knapp 1 Jahr vor Ablauf der Frist bemerkte ich dies und stellte den Antrag auf Verlängerung (Augenarzt, Gesundheitsüberprüfung). Am 21.02.2019 wollte ich den ausgedruckten Führerschein an der Führerscheinstelle in Pocking abholen wo er jedoch noch nicht fertig war. Die Behörde hat zweimalig versichert dass ich per SMS benachrichtigt werde sowie der Füherschein fertig gedruckt ist. Eine SMS habe ich “nie” bekommen sicherlich durch meinen Provider zu beweisen. Am 4 Nov. erhielt ich einen Brief mit Entzug der Fahrerlaubnis für den C1E wegen Ablauf der Frist. Angeblich hat das Landratsamt Passau mich davor 3 x angeschrieben das der Führerschein zur Abholung bereit läge. Ich behaupte ausser dem Brief am 4.11.19 habe ich kein weiteres Schreiben erhalten. Jetzt muss ich eine erneute Fahrprüfung für den C1E ablegen was für mich mit Kosten von ca. 800 € verbunden ist plus die Angst nicht zu bestehen. Ich bin 1964 geboren und brauche den Führerschein beruflich. Für mich ist das Behördenwillkür. Das neue Lichtbld, und die ärztlichen Gutachten sowie der der Antrag lagen innerhalb der Frist vor. Es ging lediglich um die Abholung des Dokuments

  25. David
    Am 27. Oktober 2019 um 15:14

    Der Paragraf 23 Fahrerlaubnisverordnung hat sich doch geändert. Auch dir Klasse C1 ist nur noch 5 Jahre lang gültig.

  26. MichaelS
    Am 28. September 2019 um 7:06

    Hallo,
    wie lange NACH der Ablauffrist, in meinem Fall der 17.10.2019, kann die Verlängerung beantragt werden. Ich bin den gesamten Monat im Urlaub und schaffe es nicht den Sehtest etc. vorher noch zu absolvieren.

    Freue mich auf eine Antwort.

  27. Stefan
    Am 8. September 2019 um 13:52

    Hallo Bussgeldkatalog!
    Ich habe A BE CE seit 1971/74 und bin jetzt 64 Jahre alt. Kein Berufskraftfahrer. EU-Karte ausgestellt 2006 in Herne/NRW. CE markiert als gueltig bis 2011. C1 markiert in Feld 12 mit der Ziffer 171. Ich lebe seit 2010 mit dem Wohnsitz in Schweden habe aber weiterhin den Deutschen Pass und Fahrerlaubnis doch ohne derzeitigen Wohnsitz dort. Nun die Fragen:
    LKW bis 7,5 t (zB Wohnmobil) reicht mir. Habe ich das weiterhin mit der alten B oder C1?
    Was ist das mit der Ziffer 171 bei C1 in Feld 12?
    Wenn ich etwas erneuern oder verlängern vill/muss welche Behörde ist fuer mich zuständig?
    In der Hoffnung auf eine Antwort
    Stefan

  28. Mike
    Am 8. September 2019 um 11:41

    Hallo ich habe die 35Stunden Module gemacht,und den Führerschein gestern beantragt.Heute läuft der Code95aus,kann ich bei einer Kontrolle die Nachweise vorlegen,und bekomme nur ein Bußgeld wegen dem fehlenden Eintrag,oder fahre ich ohne Fahrerlaubnis?Ich habe alle Unterlagen dabei,der neue ist in Bearbeitung,es fehlt nur der Eintrag,und Ablauf Code95 ist heute.
    Gruß Mike…

  29. Thiel
    Am 13. August 2019 um 8:08

    Hallo, wenn man seinen lkw- führeschein 2019 verlängern muss und die Module von 2017 bis 2019 gemacht wurden wird dann bis 2024 verlängert? Weil die ersten Module ja von 2017 sind!

  30. Jürgen
    Am 26. Juli 2019 um 10:15

    Hallo
    Habe grade mit meiner Führerscheinstelle wegen Verlängerung meiner Fahrerlaubnis CE gesprochen, da ich schon 55 Jahre alt bin und ich meine Fahrerlaubnis mit 50 Jahren nicht verlängert habe geht das ohne Prüfung nicht mehr! Ist das so korrekt? Da ich gelesen habe das in anderen Bundesländern bis 7 Jahre nach Ablauf verlängert wird! Ich lebe in Bayern.
    Gruß Jürgen.

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