Anhänger parken gemäß StVO: Ohne Zugfahrzeug erlaubt?
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Anhänger richtig parken und Bußgelder vermeiden

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 31. Mai 2023

Wo finde ich einen Parkplatz für meinen Anhänger?

Darf ich einen Pkw-Anhänger ohne Zugfahrzeug abstellen?
Darf ich einen Pkw-Anhänger ohne Zugfahrzeug abstellen?

Steht ein Besuch im Baumarkt oder Möbelhaus an, kann ein Anhänger sehr praktisch sein, denn nicht immer passen alle Einkäufe auch ins Auto. Wer häufig Besorgungen dieser Art tätigt, möchte vielleicht nicht immer einen Anhänger mieten und entschließt sich daher, ein entsprechendes Fahrzeug zu erwerben.

Allerdings überlegen wohl nicht alle Interessenten vor dem Kauf gründlich, wo ein geeigneter Stellplatz für den Anhänger wäre. Denn dass das Parken nicht überall möglich ist, ergibt sich aus den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Doch wo dürfen Sie innerorts gemäß StVO einen Anhänger parken? Gibt es dafür spezielle Stellplätze? Wie lange darf ein Anhänger auf einem Parkplatz stehen? Und was droht bei einem Verstoß gegen die Vorschriften? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Anhänger parken

Welche Vorschriften gelten beim Parken von Anhängern?

Ohne Zugfahrzeug dürfen Anhänger nicht länger als zwei Wochen auf einem Parkplatz stehen.

Gelten für Lkw-Anhänger besondere Vorgaben?

Ja, in Wohngebieten gelten für Lkw mit Anhängern über 2 t nachts und an Sonn- sowie Feiertagen Parkverbote.

Wie teuer ist ein Parkverstoß mit einem Anhänger?

Bei Verstößen gegen die geltenden Verkehrsregeln sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ein Verwarngeld vor. Die konkreten Bußgelder können Sie der Bußgeldtabelle hier entnehmen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Thema „Anhänger parken“

TatbestandBußgeld
Sie parkten Ihren Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen.20 €
Sie parkten einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies zu dieser Zeit untersagt war.30 €

Video: Infos zum Fahren mit Anhänger

Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Fahren mit einem Anhänger.
Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Fahren mit einem Anhänger.

Was besagt die StVO zum Parken mit dem Anhänger?

Kann ich meinen Anhänger im Wohngebiet parken? Die StVO erlaubt dies maximal zwei Wochen.
Kann ich meinen Anhänger im Wohngebiet parken? Die StVO erlaubt dies maximal zwei Wochen.

Wo und wie lange Anhänger auf der Straße parken dürfen, ergibt sich dabei vor allem aus § 12 StVO, denn dieser beschäftigt sich mit den Vorgaben zum Halten und Parken. Zur Frage, ob beim Anhänger das Parken auf öffentlichen Straßen zulässig ist, heißt es unter § 12 Abs. 3b StVO:

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.

Möchten Sie also nur einen Anhänger abstellen – also ohne das entsprechende Zugfahrzeug –, ist dies für maximal vierzehn Tage gestattet. Ist diese Frist verstrichen, muss der Halter den Anhänger umsetzen. Versäumt er dies, kann gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro drohen.

Natürlich müssen die Beamten dazu erst einmal feststellen, wie lange Sie dort schon parken. Befindet sich der Stellplatz, auf dem Sie ihren Anhänger abstellen, allerdings im Wohngebiet, kann es schon sein, dass sich Anwohner beim Ordnungsamt beschweren.

Wichtig! Beim aufmerksamen Lesen des Auszugs aus der StVO fällt unter Umständen eine Besonderheit auf. Denn es kann einen großen Unterschied machen, ob Sie den Anhänger beim Parken mit oder ohne Zugfahrzeug abstellen. Denn der Gesetzgeber begrenzt grundsätzlich nur die Parkdauer für Anhänger ohne Zugfahrzeug, für ein Gespann gilt somit keine Frist. Allerdings ist es im Alltag durchaus schwierig, eine passende Lücke zu finden, die ausreichend Platz für Pkw und Anhänger zum Parken im Wohngebiet bietet.

Besondere Vorschriften können übrigens auch gelten, wenn Sie einen Anhänger mit Werbung abstellen wollen. Denn manche Gemeinden werten diese Art des Marketings als Sondernutzung, sodass Sie eine Sondergenehmigung benötigen, wenn Sie einen solchen Anhänger auf Straßen parken. Informieren Sie sich ggf. bei der zuständigen Behörde über die regionalen Regelungen.

Wo lasse ich meinen Anhänger, wenn ein öffentlicher Parkplatz nicht in Frage kommt?

Wer einen Platz sucht, auf dem er seinen Anhänger länger parken kann, der hat mehrere Optionen. So gibt es zum Beispiel spezielle Plätze für Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile parken dürfen. Allerdings handelt es sich hierbei in der Regel um ein Angebot zum Dauerparken, sodass Sie mit dem Besitzer einen Mietvertrag vereinbaren und entsprechende Gebühren zahlen müssen.

Am einfachsten ist natürlich das Abstellen auf dem eigenen Grundstück. Denn dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Zudem steht der Hänger auch für spontane Erledigungen jederzeit parat. Wer kein eigenes Grundstück mit Haus besitzt, kann alternativ dazu bei vielen Miethäusern einen Stellplatz mieten.

Lkw-Anhänger abstellen: Was gilt es zu beachten?

Anhänger auf öffentlichem Parkplatz abstellen: Halter müssen verschiedene Vorschriften beachten.
Anhänger auf öffentlichem Parkplatz abstellen: Halter müssen verschiedene Vorschriften beachten.

Der Gesetzgeber sieht für das Parken von Lkw und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2 t besondere Vorgaben vor. In § 12 Abs. 3a StVO heißt es dazu:

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Demnach ist ein regelmäßiges Parken der Lkw-Anhänger im Wohngebiet nachts sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Gemäß Bußgeldkatalog droht für Lkw-Fahrer, die ihren Anhänger unerlaubt parken, ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro.

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32 Kommentare

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  1. Nicole sagt:

    Reicht es den Anhänger nach 2 Wochen ein Stück weiter zu schieben, damit die Ventile eine andere Stellung haben, oder muss der Anhänger mit dem Auto umgestellt werden? Wie viel Meter weiter muss der Anhänger mindestens umgestellt werden? Darf er in der gleichen Straße abgestellt werden, nur halt auf einem anderen Parkplatz? …..Unser Nachbar ist nämlich der Ansicht , dass ich den Anhänger nur 2 Wochen in der Straße parken darf, in welcher ich übrigens auch wohne, und dann nie wieder! Er müsste dann alle 2 Wochen in einer anderen Strasse stehen! Würde mich über korrekte Zeitnahe Informationen sehr freuen….

  2. Holger sagt:

    Lass dich nicht von deinem Nachbarn in die Irre führen.
    Eigentlich reicht es aus, den Anhänger ein Stück weiter zu bewegen.
    Das Ordnungsamt (für den ruhenden Verkehr zuständig) wird die Dauer des Parkens lediglich an der Stellung der Ventile feststellen und wenn diese nach zwei Wochen eine andere Stellung aufweisen, genügt dies um nachzuweisen, dass das Fz. bewegt wurde.
    Der Aussage deines Nachbarn zu schließen, ist er lediglich durch deinen Anhänger genervt.
    Sollte ererneut mit einer deratigen Aussage aufwarten, frage ihn nach der Rechtsgrundlage für seine Aussage (Durchführungsverordnung o.ä.)
    Hier wird er definitiv passen müssen.

    • Mike B sagt:

      Das stimmt so nicht. Man sollte sich erstmal informieren ,bevor man Ratschläge gibt. Der Anhänger muss die betroffene Straße verlassen.

  3. Rolf sagt:

    …eigentlich soll der Anhänger dort nicht länger als 14 Tage stehen.
    Es geht in der Vorschrift ja darum, keinen Parkplatz für einen Anhänger auf der Straße zu schaffen.
    Es geht in der Vorschrift NICHT darum, einen Standplatten der Räder zu verhindern.

    Wenn mit Fotos durch den Anwohner bestätigt wird, dass Sie den Angänger nicht entfernen sondern nur versetzen,
    droht Ihnen natürlich die Strafe.

    Der Anhänger darf maximal 14 Tage in dem Bereich stehen. Auf Nachfrage wurde mir mal erklärt, der Anhänger muß das Gebiet (den Bezirk) verlassen.

    Grundlage siehe oben:
    “zur Frage, ob beim Anhänger das Parken auf öffentlichen Straßen zulässig ist, heißt es unter § 12 Abs. 3b StVO:

    Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden”

  4. Peter sagt:

    Das Weiterrücken um ein paar Zentimeter reicht nicht. Das Parken ist erst beendet, wenn der Anhänger durch ein Zugfahrzeug von der Parkposition entfernt wird.
    Wenn dein Nachbar schlau ist, macht er täglich ein Foto mit Datumsanzeige und schickt die dem Ordnungsamt.

  5. Harry sagt:

    Auch ich habe einen Strafzettel wegen meines Anhängers bekommen. Obwohl dieser definitiv in der 14-tägigen Frist ca. 2 Stunden bewegt wurde. Auch hier schrieb das Ordnungsamt, daß der Anhänger für 14 Tage aus dem Bereich verschwinden muß. Meine Frage ist, wo das steht. Trotz intensiver Suche könnte ich darüber nichts finden.

  6. Patric R. sagt:

    Meine Frage wurde leider nicht eindeutig beantwortet!
    Ich wollte wissen, ob man einen Anhänger ohne Zugfahrzeug in einer Kurzparkzone abstellen darf, weil ja keine Parkscheibe vorhanden ist bzw. keine Vorrichtung um diese sicher auszulegen.
    Die gleiche Frage betrifft auch eine gebührenpflichtige Kurzparkzone,; wo sollte man den Parkschein deponieren?
    Danke für eine Antwort.

  7. Frank sagt:

    Da ist der Gesetzgeber gefordert.Den Hängerbesitzer interessiert das nicht.Immer noch billiger,als einen Stellplazz mieten.Polizei ist auch fast machtlos.Das Ordnungsamt sollte selber Foto machen.Ventilstellung bringt ja nichts.
    Dann fahre ich einmal um den Block und stelle ihn wieder da hin.

  8. Burkhard S. sagt:

    Allso ich habe mit dem Ordnungsamt gesprochen ,Hänger 14tage
    Dann Ordnungswidrigkeit Strafe von 20-30€ aber nichts weiter
    es besteht kein Grund den Hänger ab zu schleppen..Er stört nicht
    Den fließenden Verkehr.. Also nach dieser Aussage beraucht
    Mann auch den Paragraph 12 nicht.
    Ordnungsamt kann ihn nicht weg schleppen lassen. Außer
    2 Tonnen dann darf er nicht stehen bleiben.

  9. Jürgen S. sagt:

    Den Anhänger im öffentlichen Raum parken

    Das vorübergehende Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen oder auf der Straße stellt überhaupt kein Problem dar. Allerdings ist die maximale Parkdauer auf 14 Tage beschränkt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass regelmäßiges Umparken keine Lösung darstellt. Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Chance haben, dort ebenfalls zu parken. Wer seinen Anhänger fortlaufend umparkt, riskiert also auch ein Bußgeld.

  10. Thomas F. sagt:

    Wenn jemand durch einen Anhänger von einem Nachbarn genervt ist, wäre es doch das Naheliegendste, erst einmal mit dem Nachbarn zu sprechen.
    Weiterhin ist es recht unwahrscheinlich, dass man sich durch abgestellte Anhänger im öffentlichen Straßenraum genervt fühlen kann, es sei denn, es handelt sich um einen wirklich riesigen Anhänger. Ein kleiner PkW-Anhänger sollte niemanden nerven.
    Hier gleich mit Ordnungsamt, Beweisfotos oder gar einem Rechtsanwalt zu drohen, halte ich für völlig überzogen und spiegelt den westdeutschen Zeitgeist im Sinne einer gut bekannten Verklagementalität wieder !

  11. Snjezi sagt:

    HALLO..bei uns in der Straße ist sehr schwierig einer Parkp. zu bekommen.Und dann steht noch einer Anhänger über 1 Jahr auf gl.Stelle- wird nicht Bewegt.Melden- ja- nein?Es gibt P- not und dan sowas!

  12. Walter sagt:

    Mal ne doofe Frage wegen den 2Tonnen.
    Verstehe ich das richtig, dass ich meinen Autoanhänger ( zul. Gesamtmasse 3,5Tonnen ) in der Zeit von 22Uhr bis 6Uhr mit Zugfahrzeug nicht vor meinem Haus auf der Straße (ist reines Wohngebiet) parken darf? Ich frag deshalb, weil wir eh schon “Stress” mit unserem Nachbarn haben und wir demnächst ne größere Aktion haben, wo das Parken für ca. 1 – 2 Wochen auf der Straße unausweichlich ist, weil da wo der Hänger normalerweise auf meinem Grundstück steht frisch gepflastert wird und sonst nirgends Platz ist.

  13. Florian D sagt:

    Hallo darf ein Lkw 3,5 T mit einem Anhänger 3,5 T Gesamtlänge 13,5 m gesamtbreite 2,4 m in der stadt parken wenn sich eine geeignete Parklücke findet?

    Freundliche Grüße

  14. Jens sagt:

    Was soll das! Welcher Schwachsinn besteht solch eine Diskussion zu führen. Wegen solchen ist der Gesetzgeber immer wieder angehalten Neue Gesetze zu schaffen. Kein Problem mal einen Hänger sogar etwas länger als zwei Wochen zu parken aber es sollte kein Dauerzustand werden oder Baut wer auch einen Bungalow in einen Campingplatz. Es gibt auch noch unzählige Beispiele für Gewerbeanhänger. Usw.

  15. Lutz sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid von der Polizei erhalten, obwohl mein Anhänger an der Zugfahrzeug gekuppelt war. Dies wurde vom Ordnungsamt damit begründet, dass weder Sicherungsseil noch Elektrik verbunden war. In der StVO konnte ich hierzu nichts finden. Gibt es hierzu ein Urteil?
    Viele Grüße

  16. Holger W sagt:

    Ich habe ein Ticket von 10 €bekommen weil ich auf einem riesigen freien Parkplatz meinen Anhänger abgestellt habe, obwohl ein Schild steht Parkplatz PKW. Darf ich auf dem Parkplatz nicht Stehen?

  17. Karsten A sagt:

    Ein Einachshänger steht nachts ohne Beleuchtung in einer Kurve. Ist das erlaubt?

  18. Zwopfe sagt:

    Die Notwendigkeit, den Anhänger nach zwei Wochen aus dem “Gebiet” zu entfernen ergibt sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
    zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Diese Vorschrift gibt den Ordnungsämtern eine “Hilfestellung” bei der Auslegung der StVO.
    Dort heißt es
    “Zu § 12 Halten und Parken
    […]
    Zu Absatz 3a
    […]
    4 II. Wirkt sich das regelmäßige Parken schwerer Kraftfahrzeuge oder Anhänger in anderen als den aufgeführten Gebieten, z. B. in Mischgebieten, störend aus, kommen örtliche, zeitlich beschränkte Parkverbote in Betracht (§ 45 Abs. 1).”

    Entscheidend sind hier die Wörter “regelmäßig” und “in anderen als den aufgeführten Gebieten”. Regelmäßig ist etwas, wenn es wiederholt und/oder fortgesetzt erfolgt. Das Abstellen eines Anhängers ohne Zugfahrzeug sieht der Gesetzgeber dann als regelmäßig an, wenn es länger als zwei Wochen dauert (§ 12 Absatz 3b der StVO). In der o.g. Vorschrift wird zudem über das Wort “Mischgebiet” eine Abgrenzung zum (stärker geschützten) Wohngebiet gemacht. Aus der o.g. Ausführung, dass sich regelmäßiges Parken von zugfahrzeuglosen Anhängern sogar in Mischgebieten (also z.B. Gewerbegebieten) ggf. störend auswirken KANN, darf die Behörde im Umkehrschluss ableiten, dass es sich in reinen Wohngebieten AUF JEDEN FALL störend auswirkt und dies mit einem Bußgeld sanktionieren. Was genau unter “Gebiet/Bezirk” fällt, ist Auslegungssache des jeweiligen Ordnungsamtes, in dessen örtlicher Zuständigkeit die Ordnungswidrigkeit stattfindet. In jedem Fall reicht ein einfaches Verschieben des Hängers nicht aus. Stattdessen muss dieser mit einem Zugfahrzeug entfernt und in einem gänzlich anderen Gebiet abgestellt werden. Aus meiner obigen Ausführung zu “wiederholt” folgt zudem auch, dass bei erneutem Abstellen des Hängers an derselben Stelle (auch wenn dazwischen einige Zeit vergangen ist) eine Regelmäßigkeit abgeleitet werden kann, die den Bußgeldtatbestand erfüllt. Ein weiterer Umstand, der zwar SEHR unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist: Fällt man mit dem ordnungswidrig geparkten Anhänger immer wieder in der gleichen Stadt auf, kann es zu Zweifeln an der Fahreignung kommen mit entsprechenden Konsequenzen für den Führerschein.

    In der Praxis ist es so oder so einfacher, sich einen regulären Anhängerstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zu mieten. Der kostet meist 15 Euro/Monat und ist damit in der Regel günstiger UND stressfreier als das alle zwei Wochen notwendige Umparken des Hängers oder das Bußgeld (20 Euro).

    • Hans vB sagt:

      Dieser Vorschift handelt sich um Absatz 3a. Regel für PKW Anhänger sind in 3B vorgesehen.
      Also meine einsicht is. Anhänger ankoppeln, wegfahren un neu Parken ist rechtlich kein Problem.

    • ich sagt:

      Worin besteht der Unterschied zwischen PKW und PKW-Anhänger wenn beide angemeldet, versucht und versteuert sind?
      Ob ich den PKW nur 2x im Jahr nutze, oder den Anhänger? Mir erschließt sich die Logik nicht? Elektrische Mietroller dürfen auf Fußwegen kreuz und quer stehen?

  19. Johanna R sagt:

    Leider steht auf der Bodelschwingher Straße in Dortmund schon seit länger Zeit ein Hänger ,der die Sicht auf die Vorfahrtstrasse behindert.Schon bei
    normal großen Fahrzeugen ist die Sicht schwierig die Straße einzusehen.ist das schon eine Verkehrsbehinderung?wer kann mir darauf eine Antwort geben?

  20. Stefan Z sagt:

    Welchen Hintergrund hat die 2-Wochen Beschränkung? Für den (zugelassenen) Anhänger zahlt man doch auch Steuern und Versicherung. Er braucht exakt gleichviel Raum, egal ob angehängt oder hier oder woanders geparkt oder in Betrieb. Und er stört in der Regel auch nicht mehr als ein Auto (auch Zwei- und Drittfahrzeug). Warum soll ich für einen Anhänger extra Parkraum anmieten und mim Auto darf ich unbeschränkt parken? Wer kann aufklären?

  21. Micha sagt:

    Ganz ehrlich, ich finde das eine Frechheit. Ich kann mein Auto meines Wissens auch stehen lassen, und das unbegrenzt, warum geht das mit dem Anhänger nicht auch ? Ich zahle Steuern dafür, oder wafür sind die Steuern ?
    Es ist ein öffentlicher Platz, und da sehe ich das mit den Steuern auch bezahlt.
    Warum wird denn ein Unterschied mein Autos und Anhängern gemacht ?
    Wenn ich 3 Autos hätte und diese einfach stehen lassen würde ohne diese zu bewegen, lassen wir die Sinnhaftigkeit außenvor, würde ich auch drei Plätze dauerhaft belegen, das würde aber niemanden interessieren.
    Habe ich einen Anhänger für den ich steuern zahle, da stellt sich mit gerade auch die Frage, wofür die Steuern, darf ich den nicht länger als 2 Wochen abstellen.
    Merken diese Menschen jetzt etwas ?

  22. Sandra76 sagt:

    Ein Nachbar von mir hat sich eine Motorradgarage für zwei Motorräder selbst gebaucht. Diese Garage steht auf einem öffentlichen Parkplatz.
    Ist es erlaubt selbstgebaute Garagen auf einem öffentlichen Parkplatz dauerhaft abzustellen?

  23. Franz sagt:

    Ein Anhänger ist kein PKW, oder war er mit dem PKW verbunden. Vielleicht war auch auf dem Verkehrszeichen ein Hinweis nur PKW allein

  24. Klaus sagt:

    4 öffentliche parkplätze sind vorhanden,ein parkplatz wird ständig von einem abgestellten kastenanhänger belegt.
    der anhänger wird zum beispiel 14 tage auf dem 1. platz abgestellt, dann wird er per hand die straße herunter geschoben
    am pkw angehangen und wieder zurück auf den parkplatz geschoben,diesmal aber auf den 3.platz.
    das wird sich dann wohl über das ganze jahr wiederholen.
    Ist das im sinne einer geltenden verordnung oder im wahrsten sinne des wortes eine volksver……..äppelung ???

  25. Bruno sagt:

    Ich finde die gesetzliche Regelung schon als großzügig, das solo-parken zwei Wochen zuzulassen. Angehängt sowieso unbegrenzt. Reicht das nicht?
    Zudem wird das in der Regel auch kaum kontrolliert und wenn doch, erst nachdem sich jemand beim Ordnungsamt beschwert hat.
    Die Beschwerde hat normalerweise auch einen guten Grund (wenn man nicht gerade einen “Hilfssheriff” zum Nachbarn hat, der jegliches Fehlverhalten
    gleich zur Anzeige bringt). In vielen Wohngebieten ist der Parkraum knapp, da ist doch natürlich ein Anhänger, der über Wochen ungenutzt ist, ein Ärgernis. Hier geht es aber scheinbar nur darum, wie man die gesetzlichen Vorschriften umgehen kann, oder wie man die Kontrolleure austrickst.
    Die Egoisten wollte ich mal sehen, wenn in ihrem Bezirk sich auch andere so verhielten und überall ungenutzte Hänger stünden. Wo dann selbst einen Parkplatz finden (bzw. zwei, zum Ankoppeln)? Oder wenn das Ordnungsamt irgenwann genervt die Vorschrift erließ “Hängerzulassung nur gegen
    Stellplatznachweis?

  26. Sandra sagt:

    Trotz schlechter Parksituation parkt ein ehemaliger Nachbar (wohnt seit Monaten nicht mehr im Ort) seine Hänger trotzdem permanent bei uns an der Straße. Nach 14 Tagen stellt er einen neuen Hänger hin und so geht es immer fort. So betreibt er es seit Oktober, nur um die ehemaligen Nachbarn zu ärgern.
    Kann man da nichts machen?

  27. Christian sagt:

    Servus,

    wie sieht es mit einer Park-Warntafel aus? Oder allgemein mit der Beleuchtung für einen Anhänger ohne Zugfahrzeug in Ortschaften und Gewerbegebieten?

    Situation: 1. Auf der Straße, 2. In Parkbuchten parallel zur Fahrbahn, 3. In Parkbuchten längs zur Fahrbahn.

  28. Christian sagt:

    Hallo
    Ich parkte imeinen WoWa n einer Parkraumbewirtschaftszone (Anwohner parken) in Hamburg. Ich bekam ein 20 Euro Ticket, weil ich keine Parkscheibe! am Anhänger hatte und man nur mit dem Fahrzeug 3 Std. parken dürfe. War bei der Polizei und die sagten man dürfe 2 Wo. auch dort stehen. Was stimmt denn jetzt?

  29. Efried sagt:

    Für welche Art Anhänger gilt das?
    auch landwirtschaftliche und Moped und Radanhänger ohne Kennzeichen?

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