Anhänger richtig parken und Bußgelder vermeiden
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wo finde ich einen Parkplatz für meinen Anhänger?
Steht ein Besuch im Baumarkt oder Möbelhaus an, kann ein Anhänger sehr praktisch sein, denn nicht immer passen alle Einkäufe auch ins Auto. Wer häufig Besorgungen dieser Art tätigt, möchte vielleicht nicht immer einen Anhänger mieten und entschließt sich daher, ein entsprechendes Fahrzeug zu erwerben.
Allerdings überlegen wohl nicht alle Interessenten vor dem Kauf gründlich, wo ein geeigneter Stellplatz für den Anhänger wäre. Denn dass das Parken nicht überall möglich ist, ergibt sich aus den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Doch wo dürfen Sie innerorts gemäß StVO einen Anhänger parken? Gibt es dafür spezielle Stellplätze? Wie lange darf ein Anhänger auf einem Parkplatz stehen? Und was droht bei einem Verstoß gegen die Vorschriften? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Anhänger parken
Ohne Zugfahrzeug dürfen Anhänger nicht länger als zwei Wochen auf einem Parkplatz stehen.
Ja, in Wohngebieten gelten für Lkw mit Anhängern über 2 t nachts und an Sonn- sowie Feiertagen Parkverbote.
Bei Verstößen gegen die geltenden Verkehrsregeln sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ein Verwarngeld vor. Die konkreten Bußgelder können Sie der Bußgeldtabelle hier entnehmen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Thema „Anhänger parken“
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie parkten Ihren Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen. | 20 € |
Sie parkten einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies zu dieser Zeit untersagt war. | 30 € |
Video: Infos zum Fahren mit Anhänger
Was besagt die StVO zum Parken mit dem Anhänger?
Wo und wie lange Anhänger auf der Straße parken dürfen, ergibt sich dabei vor allem aus § 12 StVO, denn dieser beschäftigt sich mit den Vorgaben zum Halten und Parken. Zur Frage, ob beim Anhänger das Parken auf öffentlichen Straßen zulässig ist, heißt es unter § 12 Abs. 3b StVO:
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
Möchten Sie also nur einen Anhänger abstellen – also ohne das entsprechende Zugfahrzeug –, ist dies für maximal vierzehn Tage gestattet. Ist diese Frist verstrichen, muss der Halter den Anhänger umsetzen. Versäumt er dies, kann gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro drohen.
Natürlich müssen die Beamten dazu erst einmal feststellen, wie lange Sie dort schon parken. Befindet sich der Stellplatz, auf dem Sie ihren Anhänger abstellen, allerdings im Wohngebiet, kann es schon sein, dass sich Anwohner beim Ordnungsamt beschweren.
Wichtig! Beim aufmerksamen Lesen des Auszugs aus der StVO fällt unter Umständen eine Besonderheit auf. Denn es kann einen großen Unterschied machen, ob Sie den Anhänger beim Parken mit oder ohne Zugfahrzeug abstellen. Denn der Gesetzgeber begrenzt grundsätzlich nur die Parkdauer für Anhänger ohne Zugfahrzeug, für ein Gespann gilt somit keine Frist. Allerdings ist es im Alltag durchaus schwierig, eine passende Lücke zu finden, die ausreichend Platz für Pkw und Anhänger zum Parken im Wohngebiet bietet.
Wo lasse ich meinen Anhänger, wenn ein öffentlicher Parkplatz nicht in Frage kommt?
Wer einen Platz sucht, auf dem er seinen Anhänger länger parken kann, der hat mehrere Optionen. So gibt es zum Beispiel spezielle Plätze für Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile parken dürfen. Allerdings handelt es sich hierbei in der Regel um ein Angebot zum Dauerparken, sodass Sie mit dem Besitzer einen Mietvertrag vereinbaren und entsprechende Gebühren zahlen müssen.
Am einfachsten ist natürlich das Abstellen auf dem eigenen Grundstück. Denn dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Zudem steht der Hänger auch für spontane Erledigungen jederzeit parat. Wer kein eigenes Grundstück mit Haus besitzt, kann alternativ dazu bei vielen Miethäusern einen Stellplatz mieten.
Lkw-Anhänger abstellen: Was gilt es zu beachten?
Der Gesetzgeber sieht für das Parken von Lkw und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2 t besondere Vorgaben vor. In § 12 Abs. 3a StVO heißt es dazu:
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und
- in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Demnach ist ein regelmäßiges Parken der Lkw-Anhänger im Wohngebiet nachts sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Gemäß Bußgeldkatalog droht für Lkw-Fahrer, die ihren Anhänger unerlaubt parken, ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro.
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Lass dich nicht von deinem Nachbarn in die Irre führen.
Eigentlich reicht es aus, den Anhänger ein Stück weiter zu bewegen.
Das Ordnungsamt (für den ruhenden Verkehr zuständig) wird die Dauer des Parkens lediglich an der Stellung der Ventile feststellen und wenn diese nach zwei Wochen eine andere Stellung aufweisen, genügt dies um nachzuweisen, dass das Fz. bewegt wurde.
Der Aussage deines Nachbarn zu schließen, ist er lediglich durch deinen Anhänger genervt.
Sollte ererneut mit einer deratigen Aussage aufwarten, frage ihn nach der Rechtsgrundlage für seine Aussage (Durchführungsverordnung o.ä.)
Hier wird er definitiv passen müssen.
Das stimmt so nicht. Man sollte sich erstmal informieren ,bevor man Ratschläge gibt. Der Anhänger muss die betroffene Straße verlassen.
Reicht es den Anhänger nach 2 Wochen ein Stück weiter zu schieben, damit die Ventile eine andere Stellung haben, oder muss der Anhänger mit dem Auto umgestellt werden? Wie viel Meter weiter muss der Anhänger mindestens umgestellt werden? Darf er in der gleichen Straße abgestellt werden, nur halt auf einem anderen Parkplatz? …..Unser Nachbar ist nämlich der Ansicht , dass ich den Anhänger nur 2 Wochen in der Straße parken darf, in welcher ich übrigens auch wohne, und dann nie wieder! Er müsste dann alle 2 Wochen in einer anderen Strasse stehen! Würde mich über korrekte Zeitnahe Informationen sehr freuen….