Anhänger für Personentransport benutzen: Was ist erlaubt?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldkatalog: Personentransport auf Anhänger

VerstoßBußgeld in Euro
Sie nutzten einen Anhänger, welcher nicht in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt wird, zur Personenbeförderung.5
Sie nutzten einen Anhänger, welcher in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt wird, zur Personenbeförderung, obwohl keine geeigneten Sitzgelegenheiten vorhanden waren.5
Sie transportierten in einem Fahrradanhänger, der für die Beförderung von Kindern ausgelegt ist, mehr als zwei Kinder.5
Sie transportierten in einem Fahrradanhänger, der für die Beförderung von Kindern ausgelegt ist, eine Person über 7 Jahre.5

FAQ: Personenbeförderung mit Anhänger

Darf man Personen auf einem Pkw-Anhänger transportieren?

Nein. § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet ausdrücklich den Personentransport auf oder in Anhängern. Dies betrifft z. B. auch Wohnwagen oder Pferdetransporter. Ausnahmen bestehen nur bei Brauchtumsveranstaltungen.

Darf ein Traktor-Anhänger für den Personentransport genutzt werden?

Ja. Auf Anhängern, die für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden, ist die Beförderung von Personen erlaubt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Es ist verboten, während der Fahrt auf dem Anhänger zu stehen, sofern dabei nicht auf der Ladefläche gearbeitet wird oder dies für die Begleitung der Ladung erforderlich ist.

Was droht mir, wenn ich einen Anhänger verbotswidrig zur Personenbeförderung nutze?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro rechnen.

Mitfahren auf dem Anhänger? Das ist häufig verboten!

Ein Pklw-Anhänger ist nicht für die Personenbeförderung zugelassen.
Ein Pklw-Anhänger ist nicht für die Personenbeförderung zugelassen.

Wenn der Platz im Auto nicht für alle Mitfahrenden ausreicht, kommt so mancher Fahrzeugbesitzer auf kreative Lösungen. Die überzähligen Personen aber einfach auf einen Anhänger zu verfrachten, ist keine gute Idee. Schließlich gibt es hier keine Sitzgelegenheiten und somit auch keine Sicherheitsgurte, weshalb eine Fahrt auf oder in einem Anhänger für die Betroffenen alles andere als sicher ist. Obendrein ist es aber auch verboten, einen Anhänger zum Personentransport zu nutzen. Dies geht unmissverständlich aus § 21 Abs. 2 Satz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor, wo es unter anderem heißt:

Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden.

Dies gilt wohlgemerkt nicht nur für Lastenanhänger. Auch in Wohnwagen dürfen während der Fahrt keine Personen mitgenommen werden (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 StVO). Verstöße können ein Verwarnungsgeld von 5 Euro nach sich ziehen.

Ausnahmen: Wann ist der Personentransport auf dem Anhänger doch erlaubt?

Es gibt eine Ausnahme von dem Verbot, die in § 1 Abs. 3 der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (StVOuaVsAusnV 2) festgehalten ist. Bei örtlichen Brauchtumsveranstaltungen darf ein Anhänger nämlich doch für die Personenbeförderung benutzt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

Personentransport auf landwirtschaftlichen Anhängern ist erlaubt.
Personentransport auf landwirtschaftlichen Anhängern ist erlaubt.
  • Die Ladefläche ist eben, tritt- und rutschfest.
  • Jeder Sitz- und Stehplatz ist ausreichend gegen Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers gesichert.
  • Die Aufbauten sind sicher gestaltet und fest am Anhänger angebracht.
  • Die Fahrt ist versichert.
  • Es wird nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren.

§ 21 Abs. 2 StVO sieht außerdem eine weitere Ausnahmeregelung vor: Wird ein Anhänger für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt, dürfen Personen auf diesem mitgenommen werden, sofern geeignete Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Dies kann in diesem Fall auch die Ladefläche sein. Hauptsache ist, dass die Mitfahrenden während der Fahrt sicher sitzen können. Das Stehen während der Fahrt ist wiederum verboten, es sei denn, es dient der Begleitung der Ladung oder ist für Arbeiten auf der Ladefläche erforderlich.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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1 Kommentar

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  1. Andreas
    Am 23. Oktober 2021 um 9:26

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Wir möchten an einen alten Traktor, der nur für die Arbeit im Wald eingesetzt wird (LoF, grünes Kennzeichen) einen versicherten und gebremsten Anhänger (normales schwarzes Kennzeichen) anhängen, auf dem eine – mit Spanngurten sicher befestigte – Sitzbank mit Armlehnen zum Personentransport befestigt werden soll. Sicherheitsgurte sind zwar nicht vorhanden, jedoch ist ein Herunterfallen von Personen meines Erachtens ausgeschlossen und der Transport soll lediglich während der Arbeit im Wald und für die Hin- und Rückfahrt erfolgen.
    Nach ihrer Definition sollte in diesem Fall der Transport ja sogar “nur” auf der Ladefläche erlaubt sein und wohl erst recht auf einer Sitzbank,
    oder müsste der Anhänger dann auch zwingend ein LoF-Kennzeichen haben?
    Es dürfte doch unzweifelhaft ersichtlich sein, dass ein Anhänger hinter einem LoF-Fahrzeug auch zur entsprechenden Arbeit genutzt wird!?
    Leider konnte (oder wollte?) uns bisher niemand, von dem man eigentlich eine verlässliche Aussage erwarten dürfte, etwas Verbindliches
    zum Sachverhalt sagen.
    Wir wären daher sehr an einer Einschätzung aus Ihrer Sicht interessiert, vielleicht können Sie uns ja weiterhelfen?

    Herzlichen Dank vorab und freundliche Grüße – A.P

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