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Motorrad parken: So vermeiden Sie Strafzettel!

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Worauf ist bei der Parkplatzsuche mit dem Kraftrad zu achten?

Wo dürfen Sie gemäß den geltenden Verkehrsregeln Ihr Motorrad parken?
Wo dürfen Sie gemäß den geltenden Verkehrsregeln Ihr Motorrad parken?

Da gerade in den Großstädten langsam der Platz ausgeht und Parkplätze Mangelware sind, erfreuen sich Motorrad, Motorroller, Mofa und Co. an Beliebtheit. So stieg die Anzahl der neu zugelassenen Krafträder deutschlandweit laut der Jahresbilanz des Kraftfahrt-Bundeamts (KBA) im Jahr 2018 um 10 Prozent zum Vorjahr.

Eine Entwicklung die nicht unbedingt verwundert, denn schließlich ist mit dem Motorrad das Parken auf dem Gehweg möglich und es entfällt die lästige Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Oder handelt es sich bei dieser Annahme um einen weit verbreiteten Irrglauben?

Darf man mit dem Motorrad überall parken oder gelten dabei Einschränkungen? Welche Vorschriften gilt es zu berücksichtigen, wenn Sie Ihr Motorrad richtig abstellen wollen? Und wann müssen Sie mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Motorrad parken

Darf ein Motorrad auf dem Gehweg parken? 

In der Regel ist es nicht zulässig, ein Motorrad auf dem Bürgersteig abzustellen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg erlaubt.

Gilt auch für Krafträder die Parkscheibenpflicht?

Wenn Sie Ihr Motorrad auf einem Parkplatz abstellen, auf welchem die Parkdauer mithilfe einer Parkscheibe angegeben werden muss, besteht diese Verpflichtung auch für Krafträder.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie Ihr Motorrad ordnungswidrig parken?

Die Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog für das vorschriftswidrige Parken drohen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Aktueller Bußgeldkatalog zum Parken auf dem Gehweg

Bußgelder seit 09.11.2021:

ParkverstoßBußgeldPunkte
Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg55 Euro
... es kam zu einer Behinderung70 Euro1
... es kam zu einer Gefährdung80 Euro1
... es kam zu einer Sachbeschädigung100 Euro1
Sie parkten länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg.70 Euro1
... es kam zu einer Behinderung80 Euro1

Bußgeldrechner zum Halten und Parken

Keine Lust zu Lesen? Mehr zum Parken von Motorrädern im Video

Video: Motorrad richtig parken
Was ist beim Parken vom Motorrad zu beachten? In unserem Video erfahren Sie das Wichtigste dazu.

Parken mit dem Motorrad: Welche Vorschriften gelten?

Auf dem Gehweg ist das Parken mit dem Motorrad eigentlich nur bei diesem Zeichen erlaubt.
Auf dem Gehweg ist das Parken mit dem Motorrad eigentlich nur bei diesem Zeichen erlaubt.

Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Vorschriften zum Halten und Parken unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher gelten grundsätzlichen bei Motorroller, Mofa und Pkw die gleichen Regelungen. Dies bedeutet, dass ein Motorrad eigentlich auf der Straße parken muss.

Demnach müssten alle Fahrzeughalter, die Ihr Motorrad auf dem Bürgersteig parken, grundsätzlich mit Sanktionen rechnen. Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden. Eine Garantie, dass Sie ohne Strafzettel davon kommen, gibt es allerdings nicht.

Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf.

Möchten Sie Ihr Kraftrad in einem Parkhaus unterstellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen informieren. Denn die Betreiber verbieten teilweise das Abstellen von Motorrädern.

Motorrad abstellen: Sind Parkscheibe bzw. Parkschein notwendig?

Stellen Sie das Motorrad zum Parken auf einen Pkw-Parkplatz ab, müssen Sie sich auch dort an die geltenden Vorschriften halten. Ist zum Beispiel die Nutzung einer Parkscheibe vorgesehen, müssen Sie diese auslegen. Möglich ist die mit einer gelochten Parkscheibe und Kabelbinder.

Wählen Sie, um Ihr Motorrad zu Parken, einen Stellplatz mit Parkraumbewirtschaftung, müssen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt die Möglichkeit haben, den Parkschein zu kontrollieren. Um sicherzustellen, dass dieser nicht weggeweht wird, sollten Sie diesen mit Klebeband festkleben.

Wichitg! Decken Sie Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller beim Parken mit einer Plane ab, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Kennzeichen weiterhin sichtbar ist. Hierfür erhalten Sie im Handel spezielle Planen, die über ein entsprechendes Fenster aus durchsichtiger Folie verfügen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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25 Kommentare

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  1. Elke
    Am 30. Januar 2024 um 21:27

    Hallo,

    wie sieht es beim Motorrad mit dem Parken beim Anwohnerparken aus. Dürfen die mir einen Bußgeldbescheid ausstellen? Zulässig ist es 1 Stunde mit Parkscheibe dort zu parken.

    Die Stadt stellt keine Parkausweise für Motorräder aus

    Vielen Dank schon mal

  2. Gert aus Holland
    Am 9. Mai 2023 um 17:48

    Habe in Daun einen Strafzettel bekommen, weil ich mein Motorrad auf einem Parkplatz abgestellt habe ohne zu bezahlen. Aber es gibt ein Schild mit der Aufschrift “P nur PKW”. und darunter Gebuhrenspflichtig.
    Hätte ich da gar nicht parken sollen? Es war kein spezieller Motorradparkplatz zu finden. Oder zahlen, obwohl ich nicht mit einem PKW dabei war?
    Die Frage ist also: bezieht sich “NUR” auf nur PKW’s darfen hier parken, oder auf nur PKW’s sind Gebuhrenspflichtig?

    • Achim
      Am 25. Juni 2023 um 11:17

      @ Gert: Diese Beschilderung erlaubt das Parken ausschließlich für Personenkraftwagen. Ein Personenkraftwagen ist ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
      Krafträder dürfen dort nur dann parken, wenn das Zusatzschild 1010-62 angebracht ist.

  3. Stephan
    Am 25. Januar 2023 um 9:52

    Vielleicht wäre ein Artikel voll, was gilt, wenn Fahrradbügel von Motorrädern zugestellt werden, sodass man sein Fahrrad nicht mehr anschließen kann. Denn bei diesen Flächen ist häufig nicht so ganz ersichtlich, ob Bürgersteig oder Teil des Parkstreifens. Ich frage als Radfahrer.

  4. Frank
    Am 15. November 2022 um 14:19

    was ist wenn der Parkschein geklaut wird?? oder müssen wir Sekundenkleber benutzen??

  5. Heidi
    Am 30. April 2022 um 14:28

    Wohne in einer Sackgasse mit Wendehammer. Vorne ist ein Schild angebracht “Parken nur in den ausgewiesenen Parkbuchten erlaubt”
    Die Anwohner belegen mit ihren eigenen Autos diese Parkenplätze, so daß der Besuch keine Möglichkeit hat. Wird ein Auto weggefahren, kommt ein Familiemitglied und setzt schnell sein Auto dort ab. Abends und am Wochenende wird auch trotz Parkverbotschild ausserhalb der Parkzonen geparkt.
    Ich habe einen Motorroller und stelle diesen direkt an meiner Hauswand, da meine Garage und davor mit 2 Autos besetzt ist.
    Auf Nachfrage wurde mir das Parken mit dem Roller verboten. Die Autos werden nicht beachtet. Das Amt kommt immer dann, wenn keiner Falschparkt.
    Soll ich meinen Roller in die vorgesehene Parkbucht stellen und einem Auto den Parkplatz wegnehmen?

    • Andreas
      Am 22. August 2022 um 21:28

      Ja sollst du, nun hör auf herum zu flennen. Warum der Roller nicht in der Garage abgestellt wird bleibt wohl weiterhin dein Geheimnis.

  6. Jan
    Am 13. April 2022 um 10:52

    Bin nun auch in diese Falle getappt und darf unverhältnismäßig hohe 55€ an die Stadt Solingen spenden, weil anstatt mit dem VW Bus aus Rücksicht auf die Umwelt und die begrenzte Parkplatzanzahl in den Innenstadtbereich des Stadtteils Wald, mit dem Roller gefahren.

    Geparkt wurde, wie es seit vielen Jahren problemlos möglich war, auf dem Teil des großzügigen Gehwegs mit Blumenbeeten und PKW-Parkplätzen, wo niemals je Fußgänger unterwegs sind.

    Von nun an ist man hier gezwungen, einen kompletten der raren PKW- Parkplätze zu blockieren, um nicht einen Strafzettel zu riskieren, der teurer ist, als Steuer und Versicherung zusammengenommen für den 250 ccm Roller für ein ganzes Jahr. Zudem sinkt auch erheblich die Motivation, den Roller anstatt des großen Transporters zu nutzen. Super Taktik der Stadtverwaltung zum Nachteil der Bürger, die diese schlaue Strategie mit ihren Steuern schließlich finanzieren.

    • Angela T
      Am 13. Juni 2023 um 7:13

      Hallo, wie lange darf ein Motorrad auf der öffentlichen Straße stehen bleiben ohne das es bewegt wird in einer öffentlichen Wohnanlage.

      • Klaus M
        Am 30. September 2023 um 19:40

        Es darf so lange stehen bleiben, solange es angemeldet ist und gültigen TÜV hat.
        Hab` das auch schon durch (mit einem Wohnmobil).

  7. Uwe
    Am 19. März 2022 um 9:11

    Da das parken immer teurer wird und die Regeln immer undurchsichtiger empfehle ich euch bleibt zu Hause. Die Stadt wird schnell erkennen das Bürgernähe nicht aus aus Strafzetteln besteht. Gerade mit einem Roller und abstellen auf dem Gehweg ohne Behinderung löst doch einen teil des Parkplatzproblems.
    Ich habe auch in Stralsund ständig Probleme mit PKW und Roller . Selbst arbeiten und liefern wird zum Spießrutenlauf. Und die Forderungen um fast 400% anzuheben erfüllt laut Gesetz den Tatbestand (Wucher 15€ auf 55€ )
    Fahrrad fahren ist auch nicht die Lösung, da das nicht alle aus gesundheitlichen Gründen können.

  8. Frank K
    Am 24. August 2021 um 11:02

    Ich habe in Wetter an der Ruhr in der Kaiserstraße auf einem breiten Gehweg ,mit meinem M.Roller geparkt. Der Weg ist breit und behinderte Personen können ihn mühelos, weider benutzen. Trotzdem habe ich ein Knöllchen von 50 Euro bekommen.
    Die Stadt ist Rot reagiert, jegliche Industrie bricht zur Zeit weg, was auf ein Mangel von Führung spricht.
    Frank

  9. Sieghard G
    Am 19. August 2021 um 11:10

    Danke, jetzt erspare ich mir die Knölchen, denn das Parken meines KKRades unterliegt den gleichen Regeln wie die PKWs. Ich glaubte, ich könnte fast überall parken.

  10. Marion
    Am 26. Juni 2021 um 8:09

    Hallo,
    bei uns vor der Haustür auf dem Gehweg befindet sich ein Fahrradständer, an dem seit über einem Jahr ein Motorroller eines Mitbewohner angeschlossen ist (also parkt) und das kaum bewegt wird. Der Fahrradständer ist blockiert, da bei Nutzung desselben durch Fahrräder Lackschäden am Motorroller nicht auszuschließen sind. Abgesehen davon verliert der Roller offensichtlich Öl (dunkler Fleck unter dem Motorblock). Bin ich im Recht, wenn ich den Mieter auffordere, den Motorroller zu entfernen? Danke für die Antwort.

    • Ulrich V
      Am 2. September 2021 um 22:56

      Hallo, den Mieter würde ich nicht ansprechen. Das bringt dir nur Ärger. Ein Anruf beim Ordnungsamt wegen des Ölverlust ist hier weitaus sinnvoller.

  11. Holger
    Am 4. Juni 2021 um 15:20

    Habe letzte Woche eine schriftliche Verwarnung von der Stadt erhalten , mit der Aufforderung ein Verwarngeld von Euro 10,- zu zahlen , da ich meinen 125er Roller in einem Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein und quer zur Fahrtrichtung geparkt hatte . Auf dieser Strasse sind keine Parkflächen eingezeichnet , es gibt nur Hinweisschilder , das Parkscheinpflicht gilt !!
    Bis jetzt , seit 2 Jahren !! , hatte Ich mit dieser Art zu Parken in dieser Strasse noch nie Probleme , d.h. Ich musste bis jetzt kein Verwarngeld zahlen , obwohl dort regelmäßig konttrolliert wird !!
    Es scheint wohl ein neuer Mitarbeiter bei der Ordnungsbehörde zu sein , der wohl sehr “penibel” ist !
    Als ich nämlich das erste mal in dieser Strasse parkte , also vor 2 Jahren , fragte Ich nämlich eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes , welche dort gerade ihrer Tätigkeit nach Parksündern ausschau zuhalten nachging , ob Ich einen Parkschein bräuchte und erhielt von dieser Dame folgende Antwort : Zitat: Man kann ja an diesem Fahrzeug gar keinen Parkschein anbringen , es sei außerdem kein Auto , bräuchte daher auch keinen PKW Stellplatz und es parke ja eh quer zur Fahrtrichtung wo es eh wenig Platz bräuchte ! Es wäre alles OK !
    Dann werde ich wohl ab jetzt in dieser Strasse auch nur noch in Fahrtrichtung parken , mich mit dem Roller also richtig breit machen , den PKWs also den Platz wegnehmen und schön artig immer irgendwie diebstahl- , wind- und regensicher einen Parkschein an dem Roller befestigen !!

  12. Christfried B
    Am 14. Februar 2021 um 19:08

    Darf ich bei Bezahlung desPKW Parkplatzesauch 2bzw.mehr Motorräderabparken?

    • ralle
      Am 10. November 2021 um 22:33

      ja, aber jedes bike brauch einen eigenen zettel

  13. Klaus M
    Am 29. Januar 2021 um 16:36

    Hatte das Problem auch mal. 10m breiter Gehweg, immer zwei Motorräder platzsparend dort abgestellt. Nach Jahren!! dann plötzlich Tickets wg. Falschparkens. Anruf Behörde, Auskunft – wie im Artikel beschrieben – je Motorrad ein offizieller Parkplatz zu nutzen. Gemacht. Danach ca. eine Woche jeden Tag von Nachbarn böse angegangen worden, was das soll. Habe es immer freundlich erklärt. Nach dieser Woche wurde es mir zu blöde, habe an jedes Motorrad einen Zettel mit dem Sachverhalt und der Rufnummer der netten Ordnungsamtsdame geklebt. Dann war erstmal ca. 7 Tage Ruhe. ..und schwupps, nach gut einer Woche wurde auf dem ultrabreiten Gehweg ein Motorradstellplatz für fünf Motorräder aufgepinselt. Und natürlich ein schönes, neues blaues Schild dazu, dass dies nun ein offizieller Motorradparkplatz ist. ….hat der genervten Seele dann ganz gut getan ;-)

  14. JOCHEN
    Am 31. Oktober 2020 um 15:24

    Ich werde auch angewiesen einen Pkw Parkplatz zu benutzen , weil ich in einer Spielstraße wohne , Irsinn !?
    Arme Autofahrer , die darauf angewiesen sind!

  15. Donald
    Am 2. Oktober 2020 um 6:49

    Hallo Rainer, ja du darfst soviele Fahrzeuge auf der Parkfläche abstellen wie es die Begrenzung zulässt, da man mit dem Bezahlen die gesamte Parkfläche “mietet” und somit der Raum voll ausgenutzt werden darf.

    Liebe Grüße :-)

  16. Markus
    Am 9. Juli 2020 um 21:45

    Gut, dann muss ich eben ab sofort immer einen PKW Parkplatz mit meinem Moped besetzen. Ich bin gerade richtig sauer. Hauptsache GELD fließt in die Staatskassen. Wir Bürger werden immer um Vernunft gebeten. Sind diese Parkplatzregeln dem Bürger gegenüber (Motorrad-/ und Autofahrer) vernünftig?

  17. Franziska
    Am 16. Juni 2020 um 12:50

    Bei den Vorschriften der StVO Parken von Motorroller/Motorrad sehe ich kein Sinn wenn Zweiräder ein Pkw Parkplatz benutzen sollen,wenn der Parkraum immer weniger wird. Obendrein wird man von Parkplatzsuchende Pkw Fahrer angepöbelt.

  18. Rainer
    Am 31. Mai 2020 um 20:41

    Es wird ein Particket für einen PKW Stellplatz bezahlt.
    Darf ich auf den bezahlten PKW Stellplatz z.B. 3 Motorräder abstellen oder muss jedes Motorrad einen eigenes Particket nachweisen?
    Gruss

    • Ralf
      Am 8. April 2022 um 18:46

      Jedes Motorrad braucht ein eigenes Parkticket

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