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Parken auf einer Grünfläche: Ist das erlaubt?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Vielerorts herrscht ein Mangel an Parkplätzen

Wird das Parken auf der Grünfläche in der StVO erwähnt?
Wird das Parken auf der Grünfläche in der StVO erwähnt?

Durch unterschiedliche Maßnahmen sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, auf klimafreundlichere Alternativen zum eigenen Kfz umzusteigen. Allerdings funktioniert das noch nicht in dem Umfang, dass es auf den Straßen leerer werden würde.

Für Kfz-Fahrer ist es oft schwierig, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Doch dürfen sie eigentlich auf einer Grünfläche parken?

Wann drohen Sanktionen für das Parken auf einer Grünfläche? Kann das Auto abgeschleppt werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Parken auf der Grünfläche laut StVO

Ist das Parken auf einem Grünstreifen erlaubt?

Sowohl das Parken auf einem Grünstreifen als auch das Parken auf Grünflächen ist in Deutschland verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie auf dem Grünstreifen parken?

Wenn Sie verbotenerweise auf einer Grünfläche parken, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro rechnen. Wie sich die Sanktionen bei einer zusätzlichen Gefährdung oder Behinderung erhöhen, zeigt Ihnen unsere Tabelle.

Was droht fürs Parken auf einer Grünfläche in Berlin?

Werden Sie in Berlin dabei erwischt, wie Sie auf einer Grünfläche bzw. einer Grünanlage parken, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Sie müssen zudem damit rechnen, dass der Wagen abgeschleppt wird.

Auf einer Grünfläche ist das Parken verboten

Das Parken auf einem Grünstreifen ist in aller Regel verboten.
Das Parken auf einem Grünstreifen ist in aller Regel verboten.

Konkrete Regelungen zum Parken auf einer Grünfläche finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. § 12 Absatz 4 definiert, wo Sie Ihr Fahrzeug grundsätzlich abstellen dürfen:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Da hierbei das Parken auf einer Grünfläche nicht explizit erlaubt wird, ist auch davon auszugehen, dass es an diesen Stellen verboten ist, sofern keine entsprechende Beschilderung die Nutzung ausdrücklich erlaubt.

Parken auf einer Grünfläche: Mögliches Bußgeld

Werden Sie dabei erwischt, wie Sie Ihr Fahrzeug an einer Stelle, an welcher ein Parkverbot herrscht, abstellen, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Für das Parken auf einer Grünfläche kommen die nachfolgenden Bußgelder in Betracht:

VerstoßBußgeld in Euro
Parken auf einem Grünstreifen55
... mit Behin­derung70
... mit Gefähr­dung80
... mit Sachbe­schädigung100
... über 1 Stunde70
... über 1 Stunde mit Behin­­derung80

Parken auf dem Grünstreifen in Berlin

Das Parken auf einer Grünfläche kann nicht nur durch den Bußgeldkatalog geahndet werden. Viele Bundesländer haben zudem ihre eigenen Vorschriften. So heißt es in § 8 Absätze 1 und 2 (Grünanlagengesetz – GrünanlG) der Hauptstadt Berlin:

(1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die ohne Genehmigung in einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage abgestellt werden, können sofort auf Kosten des Halters aus der Anlage entfernt werden.

(2) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Befahr- oder Abstellverstoßes nach § 7 Abs.1 Nr. 6 der Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeuges oder Anhängers oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

Parken Sie in Berlin ein Fahrzeug auf einer Grünfläche, kann das schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Ein Verstoß gegen die Regelungen aus dem GrünanlG kann Bußgelder bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Zudem müssen Sie sich darauf einstellen, dass Ihr Wagen abgeschleppt wird und Sie die Kosten übernehmen müssen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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5 Kommentare

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  1. Richard L
    Am 7. Februar 2024 um 4:26

    Wenn Kraftfahrzeuge auf Geh- und Radwegen, Grünstreifen oder gar im Naturschutzgebiet abgestellt werden, dann muss man den rücksichtslosen Fahrern bzw. Haltern der Fahrzeuge mit
    betreutem Parken
    (Anzeigen) solange helfen, bis diese Leute es verstehen. Dabei achtet man natürlich ebenfalls darauf, ob das Fahrzeug beispielsweise entgegen der Fahrtrichtung abgestellt wurde oder sonstige Möglichkeiten der Hilfe aus dem Bußgeldkatalog zur Verfügung stehen. Nicht ärgern, sondern mit Spaß helfen.

  2. M.M.M.
    Am 10. November 2023 um 7:02

    Was gilt als Parken auf Grünfläche? explizite Frage: Wieviel vom Rad muss auf der “Fläche” stehen?
    Wir haben ein extrem fleißiges Ordnungsamt in der Gemeinde Hoppegarten bei Berlin, wo halbe Räder auf Grünfläche sanktioniert werden.
    Es gibt aber keinen Bordstein, so dass man eben mit überstehendem Rad über der Fläche stehen kann…, Rest auf Straße. Kein Bord.
    Wo ist die Grenze?

  3. Uwe T
    Am 26. April 2023 um 12:05

    Ich habe auf die Schnelle nichts gefundenen.
    Was droht, wenn überhaupt, wenn man Klimaklebern über den begrünten Mittelstreifen ausweicht? Habe heute Bilder am Ernst Reuter Platz gesehen. ich hoffe, alle Autofahrer fahren sanktionsfrei weiter.
    Beste Grüße

  4. Eberhatd V
    Am 12. Februar 2023 um 2:13

    Radstreifen zu Gunsten der Radfahrer schön und gut . Aber Ladearbeiten (gewerbliche), wo und wie macht man diese?
    Da hat man die Erlaubnis im Parkverbot stehen zu dürfen ,gewöhnt sich dran,plötzlich ein Radstreifen ,schon hat man eine Ordnungswiedrichkeit begangen. Schon macht man sich Gedanken,welche Lösungsmöglichkeiten es für solche Probleme es geben könnte.
    —-Für größere Reperaturen an Gebäuten(Baustoffe sind nötig,Steine Ziegel und Co) eine Baustellenregelung einrichten
    —-Parktaschen ,einige davon, als Ladepunkte nutzen,wenn s geht soche dafür herstellen.
    —-In Seitenstraßen am Anfang einen Parkplatz LKW oder LKW Mit Hänger Länge als Ladepunkt reservieren
    —–oder andere Möglichkeiten suchen
    ——Auf die Möglichkeiten hinweisen
    Lastenverkehr bleibt auch mit H2 LKWs.

  5. Klein H
    Am 19. Januar 2023 um 19:44

    seit 2005 wohne ich in 12589 Berlin.Vor unserem Haus befindet sich ein Grünstreifen den ich jahrelang gepflegt habe.Rasensamen gestreut,Wiesenblumen für die Bienen angepflanzt u.v.m.Er sah jeden Sommer sehr schön aus.Seit einem Jahr parken ständig PKW und auch z.T.LKW auf diesem Grünstreifen und haben ihn zerstört.Was kann ich unternehmen,damit die Fahrzeuge nicht mehr parken und der Grünstreifen wieder
    hergestellt werden kann.
    Für Ihren Rat wär ich sehr dankbar.
    Mit freundlichem Gruß
    Helga K

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