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Anhänger fahren ohne entsprechenden Führerschein: Was droht?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahren ohne Anhängerführerschein: Keine Ordnungswidrigkeit

Anhänger ziehen ohne erforderlichen Führerschein: Das ist ein Verstoß gegen § 21 StVG.
Anhänger ziehen ohne erforderlichen Führerschein: Das ist ein Verstoß gegen § 21 StVG.

Das Fahren mit einem schweren Anhänger will gelernt sein, zumal das zusätzliche Gewicht ein nicht unerhebliches Risiko für unerfahrene Autofahrer birgt. Wird die zulässige Gesamtmasse (zGM) von Anhänger oder Pkw überschritten, drohen Bußgelder für Überladung. Dabei ist zu beachten, dass je nach Gewicht des Anhängers eine bestimmte Führerscheinklasse erforderlich ist.

Wer nicht über die „erforderliche“ Fahrerlaubnis verfügt, macht sich nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Damit liegt keine einfache Ordnungswidrigkeit mehr vor. Außerdem droht nicht nur dem Fahrer eine Strafe. Einen Anhänger einer Person ohne erforderlichen Führerschein zur Verfügung zu stellen oder dies gar anzuordnen, hat ebenso für den Halter Konsequenzen. Auch er kann nach § 21 StVG belangt werden.

Doch ab wann liegt bei einer Kombination aus Auto und Anhänger ein „Fahren ohne Anhängerführerschein“ vor? Dieser Frage sind wir auf den Grund gegangen und haben die Antworten für Sie zusammengefasst.

FAQ: Anhänger fahren ohne passenden Führerschein

Ist es möglich Anhänger auch ohne Führerschein zu ziehen?

Ja, sofern die vorhandene Fahrerlaubnis einen Anhänger beinhaltet und dieser das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet, wird keine gesonderten Führerschein benötigt.

Was passiert, wenn ein Anhänger ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren wird?

Liegt keine passende Fahrerlaubnis vor oder ist der Anhänger für die vorhandene zu schwer, wird dies gemäß Bußgeldkatalog bzw. StGB geahndet.

Welche Konsequenzen hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis bei einem Anhänger?

Zunächst kann die Überladung durch Bußgelder geahndet werden. Liegt keine Fahrerlaubnis vor, entscheidet sich nach Einzelfall, wie hoch das Strafmaß ist. Geldstrafen und Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr sind möglich.

Bußgeldkatalog: Verstöße gegen § 21 StVG

Ver­stoßStra­fe
Kfz oh­ne er­for­der­li­che Fahr­er­laub­nis ge­führt.Frei­heits­stra­fe bis zu ein Jahr, Geld­stra­fe
... durch Hal­ter zu­ge­las­sen o­der an­ge­ord­netFrei­heits­stra­fe bis zu ein Jahr, Geld­strafe
Fahr­läs­sig o­der vor­sätz­lich Kfz oh­ne er­for­der­li­che Fahr­er­laub­nis ge­führt.Frei­heits­stra­fe bis 6 Mo­na­te, Geld­stra­fe bis 180 Ta­ges­sät­ze
... durch Hal­ter zu­ge­las­sen o­der an­ge­ord­net.Frei­heits­stra­fe bis 6 Mo­na­te, Geld­stra­fe bis 180 Ta­ges­sät­ze
Kfz trotz Fahr­ver­bot o­der Führ­er­schein­sper­re ge­führt.Kfz kann ein­ge­zo­gen wer­den.
... durch Hal­ter zu­ge­las­sen o­der an­ge­ord­net.Kfz kann ein­ge­zo­gen wer­den.
Wie­der­hol­ungs­tä­ter (in den let­zten drei Jah­ren vor der Tat schon ein­mal ver­ur­teilt)Kfz kann ein­ge­zo­gen wer­den.

Bußgeldtabelle: Überladung von Pkw und Anhänger

BeschreibungBuß­geldPunk­te
Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter
...um über 5 %10 €
...um über 10 %
30 €
...um über 15 %35 €
...um über 20 %95 €1
...um über 25 %140 €1
...um über 30 %235 €1

Fahren mit Anhänger ohne erforderlichen BE-Führerschein

Anhänger ziehen ohne Anhängerführerschein für z. B. Wohnwägen hat Konsequenzen.
Anhänger ziehen ohne Anhängerführerschein für z. B. Wohnwägen hat Konsequenzen.

Allgemein spielt es für das Fahren mit einem Anhänger eine Rolle, welche Führerscheinklasse Sie besitzen. Relevant ist außerdem, wie schwer der Anhänger bzw. das Zugfahrzeug ist. Im Verkehrsrecht ist genau vorgeschrieben, wann Sie mit einem Anhänger fahren dürfen ohne eine Prüfung bzw. eine spezielle Fahrerlaubnis (z. B. Klasse BE oder B96) dafür erworben zu haben.

§ 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt, wann ein Anhänger ohne BE-Führerschein geführt werden darf. Genau gesagt gibt der Paragraf einen Überblick über alle Fahrerlaubnisklassen und stellt klar, was als „erforderliche Fahrerlaubnis“ im Sinne des § 21 StVG einzustufen ist.

Grundsätzlich gilt: Der (leere) Anhänger darf nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug. In der Zulassungsbescheinigung können Sie nachsehen, wie schwer das Auto ist, das Sie fahren. Ohne den Führerschein für Anhänger eines bestimmten Gewichts sollten Sie nicht fahren. Nachfolgender Tabelle können Sie Genaueres entnehmen:

Klas­seZug­fahr­zeugzGM: An­häng­erzGM: Kom­bi­na­tion (Ge­spann)
BKfz bis 3.500 kg *bis 750 kg-
BKfz bis 3.500 kg *ü­ber 750 kgbis 3.500 kg
BEKlas­se B750 - 3.500 kg-
B96Klas­se B750 - 3.500 kg3.500 - 4.250 kg
C1**Kfz von 3.500 - 7.500 kg *bis 750 kg3.500 - 7.500 kg
C1E**Klas­se Bü­ber 3.500 kgbis 12.000 kg
C1E**Klas­se C1750 - 3.500 kgbis 12.000 kg
C**Kfz mit mehr als 3.500 kg *bis 750 kgüber 3.500 kg
* Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
** Berechtigt auch zum Führen von Kfz ab 3.500 bis 7.500 kg, für Kfz mit besonderer Zweckbestimmung (z. B. Einsatzfahrzeuge, Leichenwagen, Wohnmobile).

Es handelt sich dann um ein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ wenn der Anhänger oder das gesamte Gespann nicht den erforderlichen Fahrerlaubnisklassen aus § 6 FeV entspricht.

Sie dürfen natürlich keinen Wohnwagen ohne entsprechenden Anhängerführerschein hinter Ihr Kfz spannen. Dabei kommt es, wie bei allen Anhängern, auf das Gewicht an. Mit einem Pkw dürfen Sie einen Wohnwagen über 750 kg ziehen, sofern das Gespann insgesamt die 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet. Gegebenenfalls ist auch die Klasse B96 oder BE erforderlich.

Welche Anhänger darf ich fahren ohne BE-Führerschein?

Auto mit Anhänger: Fahren ohne Anhängerführerschein zieht eine Strafe nach sich.
Auto mit Anhänger: Fahren ohne Anhängerführerschein zieht eine Strafe nach sich.

Die Führerscheinklasse BE gilt allgemein als „Anhängerführerschein“. Wie Sie bereits obiger Tabelle entnehmen konnten, gibt es allerdings auch Anhänger, die ohne BE-Führerschein hinter den Pkw gespannt werden dürfen.

Sie dürfen mit Ihrem Pkw auch mit einem Anhänger fahren, ohne BE-Führerschein, wenn Sie Folgendes beachten:

  • Sie Verfügen mindestens über einen Führerschein der Klasse B
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers liegt bei bis zu 750 kg.
  • Falls der Anhänger eine zGM über 750 kg hat, darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns insgesamt (einschließlich Zugfahrzeug) 3.500 kg nicht überschreiten. Außerdem darf der Anhänger nicht schwerer sein, als das Zugfahrzeug.
  • Das Zugfahrzeug ist zur Beförderung von maximal acht Personen (Fahrzeugführer nicht eingeschlossen) gebaut bzw. ausgelegt.

Es sollte daher kein Problem sein, kleinere Autoanhänger ohne speziellen Führerschein, anzuspannen. Das zulässige Gesamtgewicht von Anhänger und Fahrzeug können Sie jeweils der zugehörigen Zulassungsbescheinigung entnehmen.

Fahren mit Anhänger ohne Anhängerführerschein: Strafe

Anhänger fahren ohne Fahrerlaubnis: Dabei kommt es auch auf das zulässige Gesamtgewicht an.
Anhänger fahren ohne Fahrerlaubnis: Dabei kommt es auch auf das zulässige Gesamtgewicht an.

Wie bereits erwähnt ist es keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, wenn Sie mit einem Anhänger ohne erforderlichen Führerschein fahren. Das bedeutet, dass mehr droht als nur ein Bußgeld. Einen Anhänger zu fahren ohne BE-Führerschein, bedeutet Strafe.

Weil es sich de facto um das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ handelt, droht nach § 21 StVG eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei der Geldstrafe kommt es stark auf den Einzelfall an. Außerdem ist für die Strafe für das Fahren ohne Anhängerführerschein wichtig, ob der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Wenn Sie einen Anhänger ohne entsprechenden Führerschein fahren oder dies als Halter zulassen oder anordnen, kann je nach Einzelfall Folgendes drohen:

  • Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und Geldstrafe
  • Geldstrafe in 180 Tagessätzen und eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten (bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
  • Das Fahrzeug wird eingezogen

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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40 Kommentare

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  1. Steven
    Am 15. Mai 2023 um 19:06

    Hallo zusammen,
    Meine Frage ist ob es okay ist so zu fahren, wenn mein Fahrzeug ein zGM von 2210kg hat und der Wohnwagen eine zGM von 1300kg hat, also das Gespann 3,51 t hat.
    Brauch in nun zwingend einen neuen Führerschein?
    Da es nur 10kg drüber ist ?

    • Daniel
      Am 30. Juli 2023 um 12:08

      Die gleiche Frage habe ich auch bzw. würde es bei mir 45 kg zu viel sein. Ich frage mich, ob das wirklich keine Toleranzgrenze gibt.

      • Dennis
        Am 12. März 2024 um 7:50

        Für diese Frage interessiere ich mich auch.

        mein Fahrzeug hat zGM 2060kg + Anhänger zGM 1500 = 3560kg (zGm demnach 60kg zu hoch)
        Leer ist die Kombi jedoch unter 3to – Darf ich das dann noch mit meinem normalen B Führerschein fahren?

        Wenn sich das Gewicht tatsächlich auf die zGM vom Gespann bezieht dürfte man ja auch keinen leeren Autoanhänger ziehen. Die sind ja i.d.R. sehr leicht haben aber eine hohe zGM. Z.B.: Auto 1650kg (zGM2060kg) Autoanhänger 800kg (zGM2000kg) = Gewicht tatsächlich 2450kg (zGM4060).

        Ich bin hier sehr vorsichtig da das ja dann direkt “fahren ohne Führerschein” wäre.
        Gibt es eine offizielle Stelle die sowas beantworten kann?

        Kann mich jemand aufklären?

  2. Ernst Haft
    Am 6. September 2021 um 10:50

    Diese ganze Angänger-Reglung ist ein Witz.
    Das kann sich nur jemand überlegt haben, der keinen Bezug zu dieser Materie hat.
    Hiernach dürfen Gespanne, die sich schlechter fahren lassen und oder größere Abmessungen haben (kleiner Pkw mit 1100 kg Anhänger oder Wohnmobil mit 750kg Anhänger) ohne Führerschein gefahren werden. Gutmütige Kombinationen wie ein Transporter mit dem 1100kg Anhänger gehen nicht weil das Gespann über 3500 kg ist. Wo bei dieser Ausnahmen der Sinn ist, versteht wohl nur der Politiker, der nicht einmal weiß wie man ein Stützrad hochkurbelt.

    Just my 2 cents…

  3. Wael B
    Am 15. April 2021 um 22:12

    Guten Tag,
    ich habe die Führerscheinklasse B, ein Zugfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von 2030kg und möchte einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von genau 1500kg fahren. Darf ich mit meinem B Führerschein fahren? wenn nicht was ist die Strafe?

  4. Hermi
    Am 25. Januar 2021 um 15:13

    Hallo! Ich wünsche mir von allen Beteiligten eine eindeutige Definierung von “schwer sein” ! Tatsächliches Gewicht? zulässiges Gesamtgewicht? Leergewicht ? ein Beispiel: zGM Zugfahrzeug= 2600kg (Leergewicht1800kg) . zGM des Anhängers=2000kg (Leergewicht 450kg) . Ladung= 350kg !
    Ziehe ich nun mit 1800kg 800kg oder mit 2600kg 800kg oder mit 1800kg 2000kg oder mit 2600kg 2000kg ??? Bis jetzt konnte das KEINER eindeutig beantworten (nicht Fahrlehrer, nicht Internet, nicht LKW-Fahrer, nicht Busgeldkatalog etc.) Fakt ist: wenn das zulässige Gesamtgewicht (zGM) des Anhängers gerechnet werden muß, dann darf ich diesen mit B nicht ziehen- auch nicht ohne Ladung- weil ich immer über 3500kg zGM komme !

    • Siggi
      Am 17. August 2023 um 16:10

      Nunja eigentlich sollte dies jeder relativ schnell beantworten können.
      Es zählt nur das zulässige gesamtgewicht.
      das Tatsächliche gewicht ist nicht von bedeutung.
      Darüber hinaus steht dies sogar hier im text.

    • Ines
      Am 1. Juli 2022 um 11:07

      Das wüsste ich auch gerne! Alles total schwammig…

  5. Michael F
    Am 4. Januar 2021 um 21:23

    (entfernt von der Redaktion)
    Für Handwerker wie unsereins kostet dieser Irrsinn jede Menge Geld!
    Schon tausende von Euro versenkt, weil keiner mehr einen richtigen Führerschein hat!
    Da kannst nicht mal eben einen Mitarbeiter los schicken, weil der Mitarbeiter hat keinen Anhängerführerschein!
    Da fährt der Chef plötzlich selber!!!???
    Und als Arbeitgeber kannst nicht jeden temporären Mitarbeiter alle Führerscheine finanzieren!!
    Zwei Fahrstunden mit Anhänger für jeden und gut wärs!!
    Ganz abgesehen von dem Trend zu immer grösseren Transportern! Und dann 3,5 Tonnen Führerscheine?
    Für Pizza-Fahrer und Politiker vielleicht ausreichend..

  6. Marcus W
    Am 3. November 2020 um 20:12

    Hallo zusammen, mein Fahrzeug wiegt leer 1,4 Tonnen und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,9 Tonnen. Wenn Wohnwagen wiegt 1,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. So wie ich das verstanden habe liegt mein Gespann dann wenn alles richtig beladen ist höchstens 3,4 Tonnen und ich darf es mit Führerschein Klasse B fahren ist das korrekt?
    VG
    Marcus

  7. Marcus W
    Am 3. November 2020 um 20:03

    Hallo zusammen, also mein PKW hat ein Leergewicht von knapp 1,4 Tonnen und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,9 Tonnen. Mein Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,5 Tonnen. Gehe ich also richtig in der Annahme, dass ich dieses gespannt fahren darf, wenn der Wohnwagen nicht überladen ist? Denn selbst wenn mein Fahrzeug und mein Wohnwagen das zulässige Gesamtgewicht erreicht haben, wiegt mein Gespann nur 3,4 Tonnen.

  8. Manuel M
    Am 5. Oktober 2020 um 17:56

    Ich habe die Klasse B und haben mit meinen PKW (1400kg Anhängerlast) einen Trailer (leer 690kg) gezogen .
    Der Trailer hat eine zGM 2400kg . Hab ich mich strafbar gemacht oder ist es rechtens ?

  9. Marie Sophie
    Am 7. September 2020 um 21:01

    Hallo, darf ich also nun mit meinem Führerschein Klasse B einen Pferdeanhänger (700kg) + Pferd (600kg) mit meinem PKW (1500kg) ziehen? Ohne Hängerführerschein?

    Liebe Grüße

  10. Julian
    Am 14. August 2020 um 12:20

    Guten Tag,

    ich habe die Führerscheinklasse B, ein Zugfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von 3000kg und möchte einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von genau 750kg fahren. Darf ich das oder darf das Gespann auch mit einem Anhänger unter bzw. gleich 750kg nicht die 3500kg überschreiten?

    Vielen dank vorab und schöne Grüße,
    Julian

  11. Johanna
    Am 23. Juli 2020 um 19:50

    Moin,
    ich möchte einen Pferdeanhänger ziehen. Mein Auto wiegt 1490kg (zul. Gesamtgewicht 2000kg) und mein Anhänger leer 750kg plus 500kg Pferd (zul. Gesamtgewicht 2000kg) Ich komme also auf ein Gewicht des Gespanns von ca 2740kg. Darf ich das mit der Führerscheinklasse B fahren oder muss ich das zul. Gesamtgewicht von Hänger und Auto addieren?
    MfG
    Johanna

  12. Pia
    Am 21. Juli 2020 um 12:18

    Moin,

    ich habe den B96. Was passiert, wenn ich angehalten werde und das Gespann mehr wiegt als 4250? Geht es dann nur um die Strafe wegen Überladung oder auch um die Strafe wegen Fahrens eines zGG ohne Führerschein?

    Danke!

  13. David
    Am 13. Juli 2020 um 17:08

    Hallo,

    ich fahre einen T6 und habe den Führerschein B96.
    Ich stelle gerade fest, dass er eine riesige zul. Gesamtmasse von 3080kg hat (leer knapp 2t). Kann ich dennoch meinen Wohnwagen (1500kg) dran hängen, da ich die 4250kg Gesamtmasse des Zuges in der Praxis niemals erreiche. Falls nein, was wären die Folgen?

    Danke und Gruß

    • Sven
      Am 3. April 2023 um 15:23

      Hey David,

      ich stehe gerade vor der gleichen Situation.
      Liege mit dem Gespann bei 4.450KG, statt der im B96 erlaubten 4.250KG.
      Tatsächliches Gewicht ist bei uns auch definitiv unter 4.250KG. Ich denke aber Ausschlaggebend ist ja die zulässige Gesamtmasse oder?

      Wie ist hier nun die Rechtslage? Überladung unter 10% oder fahren ohne Fahrerlaubnis?

      Danke & Grüße

    • Chris
      Am 17. Mai 2022 um 21:56

      Die Antwort würde mich in der Tat auch interessieren!!

  14. Tobias
    Am 6. Juli 2020 um 13:28

    Hallo und zwar habe ich vor mir einen Wohnwagen zu zu legen. Ich selbst besitze nur die Führerschein Klasse B.
    Mein Auto hat ein Leergewicht von 1257kg und ein zul. Gesamtgewicht von 1830kg und eine Anhängelast von 1400kg.
    Meine frage ist also jetzt nach was muss ich mich richten?
    Wenn ich mir jetzt einen Wohnwagen mit einer zul. Gesamtmasse von 1350kg kaufe? Somit ist mein Kompletter Zug unter den 3500kg (1830kg+1350kg=3180kg) somit noch alles okay, aber das zul. Gesamtgewicht des Wohnwagens (1350kg) ist höher als das Leergewicht meines Autos (1257kg) und somit nicht zulässig oder richtet sich das nach dem zul. Gesamtgewicht des Autos wenn der Hänger schwerer ist?

    Und was hat es dann mit der 100km/h oder 80km/h Zulassung des Wohnwagens auf sich, gibt es da auch noch etwas zu beachten?

    Ich hoffe mit kann jemand weiter helfen???

  15. Sascha
    Am 26. Juni 2020 um 21:40

    Servus ich habe einen Ford Ranger (Pick Up) 2,1 Tonnen und einen 3,5 Tonnen Autoanhänger der leer 1,1 Tonnen hat darf ich den Anhänger leer mit meinen B Führerschein fahren ?

  16. Nick
    Am 25. Juni 2020 um 13:56

    Ich habe eine Frage. Der LKW-Führerschein enthält ja die Anhänger-Klassen. Nun bin ich nicht im Besitz eines LKW-Scheins, besitze allerdings die Fahrerlaubnisklasse T, sprich Traktoren bis 60 Km/H. Da ist der Anhängerschein wie es aussieht ja nicht inklusive. Wo liegt denn der Sinn dass ich zwar ein 40 Tonnen schweres Gespann Traktor + Silowagen fahren aber das Pferd meiner Schwester nicht transportieren darf?
    Ich meine wenn es so ist ok. Aber wer hat sich das dann überlegt und auf welcher Grundlage? Ist ja eigentlich sinnbefreit?
    Mfg

  17. Marco
    Am 16. April 2020 um 18:48

    Hallo,
    in der Beschreibung steht wenn ein Anhänger mehr als 750 Kg auf die WAAGE bringt gilt die Regelung dass das Gespann 3,5 t nicht übersteigen darf (mit Klasse B). Das liest sich für mich so, als würde es sich um das tatsächlich vorhandene Gewicht handeln!?
    Gilt also nun die zulässige Gesamtmasse oder das tatsächliche Gewicht eines Zuges?

    Gruß Marco

  18. Teresa
    Am 23. August 2019 um 13:47

    Hallo zusammen,

    ich habe bereits den für mich nötigen B96 Führerschein abgelegt. Die Bescheinigung der Fahrschule liegt vor und die neue Plastikkarte beantragt. Leider wird diese durch extrem späte Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr rechtzeitig ankommen.

    Ich muss mit dem Hänger durch Italien und Griechenland. Ist das nun fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Führerschein? Also Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

    Vielen Dank für eine Auskunft.

    LG

  19. Melanie
    Am 13. August 2019 um 14:17

    Hallo,
    meine Cousine hat einen B96 Führerschein und wir wollten zusammen mit meinem Pferd zum Turnier. Sie soll dafür unser Auto Fahren, der ein zulässiges Gesamtgewicht von 2320 kg hat. Der Pferdeanhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg. Wir wären also über de 4250 kg. Sind die 70 kg schlimm oder gibt es eine Toleranzgrenze?
    LG Melanie

    • Lothar
      Am 23. Januar 2023 um 18:12

      Beim Anhänger zählt das tatsächliche Gewicht ( Masse).
      ein Vorschlag: Leermasse des Hängers plus Pferdegewicht plus Wasser und Futter und Sattel wiegen. wenn dann mit dem Pkw das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird ist alles ok.
      Je nach Überladung ist halt ein Bußgeld fällig.
      viel Erfolg auf dem Turnier.(Das war ja schon!)

      • Ellen
        Am 19. April 2023 um 7:06

        das würde mich auch interessieren, ob man den mit B96 ohne Strafe dann ziehen darf. Da ist ja ein Unterschied von 70kg. Leider gibt Lothars Antwort dazu keinen Aufschluss. Der beantwortet nur die Frage zur tatsächlich angehaängten Masse. Was ja definitiv ein anderes Thema ist.
        Kann man in so einem knappen Falle auch sein Auto beim TÜV um eben diese 70kg ablasten lassen?

  20. Thorsten
    Am 12. August 2019 um 20:44

    Fahre ich mit Fahrzeug und Anhänger nur mit Anhängerführerschein bis 3,5Tonnen und bin dann überladen ist das fahren ohne Gültige Fahrerlaubnis?

  21. Christian
    Am 16. Juli 2019 um 10:08

    Nein. Zur Bestimmung der Führerscheinklasse gelten die zulässigen Gesamtmassen. Unabhängig davon, was der Zug tatsächlich wiegt. Die Anhängelast hingegen bezieht sich auf die tatsächlichen Gewichte.

  22. David
    Am 5. Juli 2019 um 3:07

    Hallo,
    man muss beim Anhänger immer davon ausgehen,was könnte ich maximal beladen. Das zulässige Gesamtgewicht zählt. Ich selbst habe auch nur Klasse B und darf mit meinen Auto max. einen 1300kg Anhänger ziehen. 1400kg darf ich nicht ziehen,auch nicht wenn er leer ist.

  23. Frank
    Am 21. Juni 2019 um 9:50

    Hallo,
    das würde mich auch interessieren, mein PKW hat eine ZGM von 2,51T und der Wohnwagen eine ZGM von 1,17T, wenn das Gespann komplett beladen ist sind wir aber unterhalb der 3,5T.
    Ist das dann mit BE noch zulässig?

  24. Kris
    Am 10. Juni 2019 um 21:06

    Hallo.
    Und zwar ist meine frage. Wenn ich ein fahrzeug habe was eine zgm von 2270 kg hat und einen anhänger mit einer zgm von 1400 kg anhänge, diesen aber jedoch so belade, das das gewicht des gespanns nicht über 3,5 tonnen befindet, darf ich das dann mit führerscheinklasse B fahren?

  25. Kai
    Am 22. April 2019 um 13:54

    Ich bin ein wenig verwirrt, auf der einen Seite steht dort, dass ich “natürlich keinen Wohnwagen ohne entsprechenden Führerschein” ziehen darf (ich habe den normalen B), auf der anderen Seite darf ich aber doch einen ziehen, wenn die zGm des Gespanns nicht über 3500kg ist. Da ich einen GTI fahre mit einer zGm von 1880kg, darf ich also einen bis zu 1600kg schweren Wohnwagen ziehen? Das würde ja im Grunde genommen schon 80% aller Wohnwagen einschließen, die ich ohne BE oder B96 fahren dürfte, BE wäre für mich also quasi überflüssig? Hab ich da irgendwo einen Denkfehler oder ist es tatsächlich so?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2019 um 13:37

      Hallo Kai,
      möchten Sie mit einem Führerschein der Klasse B Anhänger ziehen, die mehr wiegen als 750 kg, muss der gesamte Zug unter 3,5 Tonnen bleiben. Sollte der Hänger maximal 750 kg schwer sein, ist ein Gesamtgewicht des Zuges von 4,25 Tonnen erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Peter W
        Am 3. August 2022 um 21:34

        Hallo,
        ich bin genauso verwirrt wie Kai.
        “FAQ: Anhänger fahren ohne passenden Führerschein
        Ist es möglich Anhänger auch ohne Führerschein zu ziehen?
        Ja, sofern die vorhandene Fahrerlaubnis einen Anhänger beinhaltet und dieser das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet, wird keine gesonderten Führerschein benötigt.”
        Wenn ich nun den Führerschein der Klasse B besitze und NUR den darf ich dann trotzdem ein Gespann bis insgesammt 3,5t bewegen?
        Mein Fahrzeug wiegt leer 1730kg, zulässiges Gesamtgewicht 2370kg und maximale Achslast gebremst 2000kg – wie viel darf der Wohnwagen nun wiegen und wer soll da bitte durchblicken? (da ist doch im “Vergehensfall” keine Strafe gerechtfertigt)
        Grüße

        • Lothar
          Am 23. Januar 2023 um 18:41

          im Feld O.1 des Fahrzeugscheins findest du die Angaben zur Anhängelast bei gebremstem Anhänger, plus zgM. des Pkw nicht mehr als 3,5Tonnen Masse.

        • M W
          Am 18. August 2022 um 8:59

          Hallo Peter,
          3500 kg -2370 kg machen = 1130 kg zulässiges Gesamtgewicht für einen Anhänger….

  26. Cerden
    Am 1. April 2019 um 23:06

    Wenn ich meinen CE-Führerschein nicht verlängere, habe ich dann FS-Klasse B oder BE

    • Andy
      Am 2. August 2022 um 3:51

      Hallo ich habe den B96 gemacht und fahre meist an der Grenze zu 4250kg mit meinem Gespann. Wieviel kostet es mich wenn ich es mal z.B. um 10% überlade?

  27. Kay
    Am 27. März 2019 um 12:21

    Moin, moin.
    Ich beabsichtige, meinen Wohnwagen ohne Zulassung 25 km zum Campingplatz zu ziehen.
    Was würde mich das kosten, wenn ich angehalten werden würde.
    MfG
    Kay

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