Kfz-Steuer für Anhänger: Berechnung und Tipps

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Muss für jeden Autoanhänger Steuer bezahlt werden?

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Anhänger?
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Anhänger?

Sobald ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen – also angemeldet – wird, ist es in der Regel steuerpflichtig. Dies gilt nicht nur für motorbetriebene Kfz, sondern auch für Anhänger. Allerdings können diese mitunter auch von der teuren Steuerpflicht befreit werden.

Doch wie hoch ist überhaupt die Kfz-Steuer für Anhänger? Und wie erlangen Sie die begehrte Steuerfreiheit für Ihren Hänger?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Kfz-Steuer für einen Anhänger berechnen können. Informationen und Tipps zu den besonderen Bestimmungen zur Steuerbefreiung erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.

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FAQ: Kfz-Steuer für Anhänger

Müssen für Anhänger Steuern gezahlt werden?

Ja, auch für Anhänger ist eine Steuer zu bezahlen, da diese wie Fahrzeuge zugelassen werden und ein Kennzeichen erhalten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass diese von der Steuer befreit werden.

Wie hoch ist die Steuer für Anhänger?

Die Höhe der Steuer für den Anhänger richtet sich nach dem Gewicht. Je 200 Kilo Gewicht muss jährlich eine Steuer von 7,46 Euro gezahlt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie kann ein Anhänger von der Steuer befreit werden?

Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen, sind von der Steuer befreit. Anhänger, die Sport- oder Hobbyzwecken dienen und Arbeitsmaschinen erhalten dieses sofort. Für Anhänger, die in der Forst- oder Landwirtschaft oder zum Milchtransport eingesetzt werden, kann ein solches beantragt werden.

So hoch ist die Steuer für einen Pkw-Anhänger

Die Berechnung der Kfz-Steuer ist bei Anhängern denkbar einfach: Je 200 Kilo Gewicht müssen Sie 7,46 Euro jährlich entrichten. Die zulässige Gesamtmasse des Hängers dient hierbei als Basis. Zudem bezieht die Berechnung nicht das exakte Gewicht ein, sondern setzt schlicht pro angefangenen 200 kg den Pauschalbetrag fest.

Ein Anhänger mit 750 kg kostet somit genauso viel wie ein 800- oder 650-kg-Hänger.

Beispielrechnungen: Die Steuern für einen Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht berechnen Sie folgendermaßen:

750/200 = 3,75 aufgerundet 4
4 x 7,46 = 29,84

Es fallen also 29,84 Euro Steuern pro Jahr für diesen Hänger an. Bei einem deutlich schwereren Anhänger mit beispielweise 2.500 kg Gesamtgewicht sind bereits 96,98 Euro fällig.

Zudem greift eine jährliche Höchstgrenze von 373,24 Euro. Dieser Betrag ist für einen Anhänger mit 10.000 kg zulässigem Gesamtgewicht angesetzt. Schwerere Hänger kosten aus steuerlicher Sicht also nicht mehr.

Für diese Lkw- und Pkw-Anhänger ist keine Steuer zu zahlen

Bestimmte Hänger sind bereits generell von der Steuerpflicht befreit. Dazu gehören insbesondere:

  • Anhänger, welche zu Sport- oder Hobbyzwecken gebraucht werden. Darunter fallen Pferdeanhänger, Hundetransporter, Bootstrailer oder etwa Segelflugzeughänger
  • Arbeitsmaschinen, welche als Anhänger konzipiert sind. Hier sind Asphaltkocher oder Baumaschinen als Beispiel zu nennen.

Geben Sie die entsprechenden Zwecke bei der Zulassung des Hängers an, wird dieser von Beginn an als steuerfrei eingestuft.

Sie müssen ebenfalls keine Kfz-Steuer für Anhänger zahlen, die 25 km/h oder langsamer fahren, wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden. In dieser Konstellation gilt der Hänger nämlich als zulassungsfrei.

Bedenken Sie jedoch: Dann dürfen Sie den Anhänger zu keinem anderen Zweck benutzen. Führen Sie beispielsweise einen Umzug mit Hilfe eines steuerfrei zugelassenem Pferdehängers durch, begehen Sie Steuerhinterziehung.

Einen Anhänger von der Kfz-Steuer befreien: So geht’s!

Sie müssen keine Kfz-Steuer für Pferdeanhänger zahlen.
Sie müssen keine Kfz-Steuer für Pferdeanhänger zahlen.

Wie motorisierte Fahrzeuge auch, müssen Anhänger zugelassen werden und tragen daher ein Kennzeichen. Erfolgt die Zulassung ohne Steuerbefreiung, erhält Ihr Hänger ein gewöhnliches Kennzeichen, weiß mit schwarzer Schrift.

Das sogenannte „grüne Kennzeichen“ (weiß mit grüner Schrift) bekommen hingegen jene Anhänger, welche von der Kfz-Steuer befreit wurden.

Oben genannte Anhängertypen erhalten das besondere Kennzeichen sofort.

Für andere Arten von Anhängern können Sie eine Steuerbefreiung und dementsprechend auch ein grünes Kennzeichen auf Antrag erhalten.

Folgende Hängertypen kommen hierfür in Betracht:

  • Anhänger, welche ausschließlich in der Forst- oder Landwirtschaft genutzt werden
  • Anhänger, welche Milch transportieren

Der entsprechende Antrag auf Steuerbefreiung für den Anhänger ist an das Hauptzollamt Ihres Kreises zu richten. In dem Schreiben müssen Sie plausibel darlegen, weshalb eine Steuerbefreiung in Ihrem spezifischen Fall greifen sollte.

Doch Achtung! Sie sparen dabei nur auf den ersten Blick die Kraftfahrzeugsteuer für Ihren Anhänger. Es gelten nämlich in diesem Fall weitere Bedingungen. Insbesondere der sogenannte „Anhängerzuschlag“ macht die erhofften Gewinne schnell zunichte.

Einen Anhänger steuerfrei zulassen: Der Anhängerzuschlag ist zu beachten!

Das begehrte grüne Kennzeichen ist in manchen Zusammenhängen an zusätzliche Auflagen gekoppelt: Ein Hänger mit diesem Kennzeichen darf nur von bestimmten Fahrzeugen gezogen werden. Diese müssen steuerlich mit einem Anhängerzuschlag belastet sein.

§ 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetztes hält hierzu fest:

(1) Auf schriftlichen Antrag wird die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern nicht erhoben, solange die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist außerdem, dass den Anhängern ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.

Nicht nur für Pkw-Anhänger ist eine Kfz-Steuer fällig!
Nicht nur für Pkw-Anhänger ist eine Kfz-Steuer fällig!

Es wird deutlich: Eine Beantragung des grünen Kennzeichens beim Hauptzollamt wie oben beschrieben ist hier Voraussetzung. Doch wie sinnvoll ist es, die Kfz-Steuer auf Anhänger auf diesem Wege zu „umgehen“?

Der Anhängerzuschlag für Kfz beträgt in Deutschland 373,24 Euro. Dieser Betrag entspricht dem jährlichen Höchststeuersatz für Anhänger in Deutschland. In diesem Fall findet also lediglich eine Verschiebung der Steuer vom Anhänger hin zum Zugfahrzeug statt.

Liegt das zulässige Gesamtgewicht Ihres Anhängers unter 10.000 kg, stellt diese Variante sogar ein Verlustgeschäft dar.

Zudem wartet die Anhängerzuschlag-Methode mit einem erheblichen Nachteil auf: Sie dürfen den auf diese Weise zugelassenen Hänger nicht mit einem gewöhnlichen Auto ziehen. Geht es also um einen handelsüblichen Hänger für Privatpersonen – zwischen 750 und 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht – ist dies von vorneherein ausgeschlossen.

Es wird deutlich: Die Umgehung der Kfz-Steuer für Anhänger lohnt sich auf diesem Wege nur für größere Unternehmen, welche über mehr Anhänger als Zugfahrzeuge verfügen und dadurch sparen können.

Die Steuern für den Pkw-Anhänger nicht bezahlt, obwohl er nicht steuerfrei ist?

Erkundigen Sie sich genau, ob und inwieweit in Ihrem spezifischen Fall eine Befreiung von der Steuer möglich ist. Grundsätzlich lohnt es sich in den meisten Fällen nicht, die Kfz-Steuer für Pkw-Anhänger – 750 bis 3.500 kg – zu umgehen.

Die verschiedenen, oben genannten Optionen bergen nämlich allesamt gewisse Gefahren. Die Steuerbefreiung ist nämlich stets eng an die jeweiligen Bestimmungen geknüpft – halten Sie sich auch nur ausnahmsweise nicht daran, begehen Sie eine Straftat: Steuerhinterziehung.

Die Steuer für einen Autoanhänger ist vergleichs­weise gering.
Die Steuer für einen Autoanhänger ist vergleichs­weise gering.

Dies gilt im Übrigen auch, wenn Sie einen Sport-Anhänger – also etwa einen Bootstrailer oder Pferdetransporter – zweckentfremdet nutzen. Auch in diesem Fall machen Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig.

Möchten Sie dies grundsätzlich vermeiden, können Sie die Eintragung Ihres Hängers bei der Zulassungsstelle ändern lassen. Damit entscheiden Sie sich aktiv beispielsweise dazu, die Kfz-Steuer für Ihren Anhänger in der Landwirtschaft zu bezahlen, obwohl dies nicht zwingend notwendig wäre.

Dann erhalten Sie für den Anhänger ein gewöhnliches schwarz-weißes Kennzeichen. Auf diesem Weg können Sie den entsprechenden Anhänger auch für nicht-landwirtschaftliche Zwecke nutzen, ohne strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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15 Kommentare

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  1. Karle D
    Am 7. Januar 2024 um 10:49

    Warum sind Boots-Pferdeanhänger Steuerbefreit, ich hole mit meinem 600kg Anhänger auch nur als Hobby mein Holz vom Wald .oder fahre 2-3 mal im Jahr zum Häckselplatz ? ist alles nur Hobby , nicht Beruflich verdiene auch kein Geld damit!!!☹😠

  2. Maren
    Am 16. Mai 2023 um 14:20

    @Timo, Du verwechselst da etwas. Steuern sind nicht zweckgebunden. Mit der Kfz-Steuer wird also nicht für die Straßenabnutzung gezahlt. Damit hat sich der Rest Deines Kommentars erübrigt. Wenn man sich ein Hobby nicht leisten kann, weil man nur an einen Teil der entstehenden Kosten denkt, dann kann man es sich eben nicht leisten.

  3. gerd s
    Am 21. August 2022 um 10:38

    Warum sind Sportanhänger (für Boot, Segelflieger, Motorrad usw.) steuerfrei, normale Autoanhänger aber nicht ???
    Die Sportanhänger fahren doch auch den gleichen Straßen… Die Leute, die sich teure Hobbys leisten können, bekommen wieder mal einen Bonus, ähnlich wie bei der Kerosinvergünstigung beim Fliegen ! Wieder mal ein Zeichen, dass reiche Leute bevorzugt werden !

    • Timo
      Am 26. Oktober 2022 um 20:23

      Sorry, aber einfach mal mitdenken! Sportgeräte fährt man nicht jeden Tag durch die Gegend, weder Boote noch Flugzeuge, folglich gibt es auch so gut wie keine Straßenabnutzung (welche durch die kfz Steuer bezahlt werden soll).
      Die Anhänger meines Flugvereines werden wenn es hoch kommt 2-3 mal höchstens im Jahr auf der Straße bewegt, und der Name sagt es Verein = eine Vereinigung von Gleichgesinnten um das gemeinsame Hobby bezahlbar ausüben zu können, die wenigsten “Hobby” Piloten sind reich! Genauso sieht es bei allen anderen Hobbys auch aus, wo teils am Essen gespart wird damit man seinem Hobby nachgehen kann!

      • Wolfgang
        Am 19. November 2022 um 12:21

        Wo will man da die Grenze ziehen. Wenn ich einen Anhänger hätte , würde ich ihn vielleicht auch nur zwei , dreimal im Jahr benutzen um Holz zu holen. Und das ihr diesen Anhänger nur so wenig benutzt ….naja…wer es glaubt . Auch einfach mal mitdenken. Was Gert sagt , ist völlig richtig und dem schließe ich mich an.

  4. Fabian
    Am 25. Januar 2021 um 14:46

    Hallo,
    wie hoch ist die Strafe, wenn ich mit einem Pferdeanhänger Güter transportiert habe, obwohl dieser ein grünes Kennzeichen hat und nur für Sportzwecke zugelassen ist?

    • Leemann E
      Am 19. April 2022 um 14:35

      Habe einen Pferdeanhänger gekauft und mich diesbezüglich schlau gemacht.
      Laut Angaben meines Profi verkäufers zahlt man 25.– Euro Strafe. Es ist Steuerbetrug.
      Deshalb mache ich ein schwarzes Kennzeichen.
      Gruss E Leemann

  5. Frank A.
    Am 13. Februar 2020 um 23:26

    Ein Anhänger ist KEIN Kraftfahrzeug,warum Kfz-Steuer?

  6. Andreas
    Am 11. Januar 2020 um 3:43

    Es ist alles so verwirrend !!!

  7. Dirk S
    Am 18. August 2019 um 12:23

    Ich habe eine Frage.
    Ich möchte einen alten Miststreuer hinter meine. Alten schlepper der 20kmh läuft und ein schwarzes Kennzeichen hat ziehen.
    Darf ich ein folgekennzeichen benutzen oder muss ich den Anhänger anmelden?

    • Nobby
      Am 18. Dezember 2021 um 17:33

      Der Anhänger benötig ein schwarzes Kennzeichen.

  8. Christian S.
    Am 25. April 2019 um 6:54

    Warum muss man eigentlich für einen Anhänger “KRAFTFAHRZEUG” Steuern bezahlen. ein Anhänger ist doch kein KRAFTfahrzeug. Es ist nicht Selbstständig in der Lage sich fort zu bewegen?? Ich glaube ich war zu lange im Ausland für so einen Quatsch.

  9. Christian S.
    Am 3. Dezember 2018 um 0:05

    Guten Tag,

    was ist das für ein kompletter Unsinn, bei einem 750 Kg Bootstrailer zahle ich knapp 30 Euro Steuer. Und dann behaupten Sie, quasi als ´Umkehrschluss` oder wie Sie es nennen `Verschiebung´, man den Trailer unter der Variante Anhängerzuschlag angemeldet hätte, würde es also mehr als das 12fache kosten. Einfach lächerlich

  10. Gerhard
    Am 20. Juni 2018 um 19:38

    Ich habe die alte Fahrerlaubnis 4 + 3 auf A1, B, C1, BE, C1E,M, L, im Jahr 2000 umschreiben lassen. Welchen Anhänger kann ich hinter dem Traktor zul. Gesamtgewicht 7400 Kg mit schwarzer Nummer 40 km/h und Luftdruckbremsen anhängen. ? Achszahl, zul. Gesamtgewicht. Zugelassene Anhänger mit 20 Km. Mit freundlichen Grüßen Gerd.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:38

      Hallo Gerd,
      wenden Sie sich für eine Einschätzung an den TÜV oder die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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