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Wechselkennzeichen: Rechnet sich das für Zweitwagen & Co.?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Das Wechselkennzeichen in Deutschland

Fürs Wechselkennzeichen gelten genaue Bedingungen.
Fürs Wechselkennzeichen gelten genaue Bedingungen.

Viele Familien kommen heutzutage nicht ohne Zweitfahrzeug aus. Sei es ein zweiter Pkw, damit alle Familienmitglieder mobil sein können oder ein zusätzliches Motorrad oder Quad, um in der Freizeit auszuspannen: Mehrere Kraftfahrzeuge pro Haushalt sind in vielen Gegenden Usus. Das bedeutet für die Betroffenen aber doppelte Kosten und ein erhöhter Aufwand. Versicherung, Zulassung, Steuer… alles muss zweimal beantragt und bezahlt werden – oder etwa nicht?

Seit Juli 2012 gibt es in Deutschland das sogenannte Wechselkennzeichen, oder Wechselnummernschild. Dieses ist für zwei Fahrzeuge gültig und verspricht so, eine praktische Alternative zur Einzelzulassung zu ermöglichen.

Folgender Artikel erläutert Ihnen, was beim Wechselkennzeichen an Kosten auf Sie zukommt, welche steuerlichen Anpassungen möglich sind und was die Versicherung vom Wechselkennzeichen hält.

FAQ: Wechselkennzeichen

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Das Wechselkennzeichen ist für zwei Fahrzeuge gültig, sodass dass diese nicht einzeln zugelassen werden müssen. Wie dieses aussieht, erfahren Sie hier.

Welche Fahrzeuge erhalten ein Wechselkennzeichen?

Nur Fahrzeuge der Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem wechselnden Kennzeichen ausgestattet werden

Welche Nachteile hat ein Wechselkennzeichen?

Beide Fahrzeuge dürfen nicht parallel geführt werden. Ein Fahrzeug mit Teilkennzeichen darf nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Mehr zu den Bedingungen erfahren Sie hier.

Die Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem Wechselkennzeichen ausgestattet werden.
Die Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem Wechselkennzeichen ausgestattet werden.
Wechselkennzeichen hinten

Wieso wurde das Wechsel-Kfz-Kennzeichen eingeführt?

Ursprünglich stand der Gedanke im Vordergrund, elektrische Kraftfahrzeuge durch die Einführung des Kennzeichens zu fördern. Der gemeine Autofahrer würde, so die Hoffnung der Gesetzgeber, eher über den Kauf eines kostensparenden und umweltschonenden Elektrofahrzeugs für kurze Fahrtstrecken nachdenken, wenn er für beide Autos nur ein Kennzeichen bräuchte.

Zudem sollte die Autoindustrie angekurbelt werden, in dem so mehr Autokäufe zustande kämen. Allerdings scheint die Rechnung bisher nicht aufzugehen, da sich die Vorteile des Wechselkennzeichens nur in ganz bestimmten Fällen bezahlt machen.

Welche Fahrzeuge bekommen ein Wechselnummernschild?

Grundsätzlich klingt es sehr verlockend, all seine Fahrzeuge mit einem einzigen Nummernschild zu führen. Doch die Gesetzgebung sieht Beschränkungen für die Zulassung vor. Zum einen ist das Wechselkennzeichen nicht unbegrenzt gültig: Es gilt lediglich für zwei Kfz.

Und zum anderen nicht für irgendwelche Kfz! Nur Fahrzeuge aus bestimmten Fahrzeugklassen bekommen ein wechselbares Nummernschild. Seit 1970 sind Fahrzeuggruppen bzw. –klassen von der Europäischen Gemeinschaft (EG) europaweit einheitlich festgelegt. Die Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem Wechselkennzeichen ausgestattet werden. Diese Fahrzeugklassen sind wie folgt definiert:

  • L: Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (bis zu 550 kg Leergewicht).
  • M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Neben Autos gehören also auch Wohnmobile in diese Klasse.
  • O1: Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 7,5 t nicht überschreitet.

Haben Sie zwei Kraftfahrzeuge aus zwei verschiedenen oben genannten Klassen gibt es eine schlechte Nachricht: Eine weitere Begrenzung bestimmt, dass sich nur Fahrzeuge derselben Klasse ein Kennzeichen teilen dürfen.

Diese Regelung kann also für zwei Motorräder oder zwei Kraftfahranhänger oder ein Pkw und in Kombination mit einem Wohnmobil angewandt werden. Besitzen Sie aber ein Auto und ein Motorrad, ist das Wechselkennzeichen keine Option für Sie.

Wechselkennzeichen für Motorrad und Auto: So sehen sie aus

Wechselkennzeichen gibt es auch fürs Motorrad.
Wechselkennzeichen gibt es auch fürs Motorrad.

Da jedes Fahrzeug nach wie vor einzeln zur Hauptuntersuchung muss, ist das Nummernschild zweigeteilt. Ein großer mobiler Teil enthält das Landeswappen und alle Zeichen bis auf das letzte. Oberhalb der Landesplakette definiert ein „W“ das Nummernschild als Wechselkennzeichen.

An den Fahrzeugen ist zudem noch ein fester Teil angebracht. Dieser enthält die letzte Ziffer des Kennzeichens sowie die Prüfplakette der HU. Obwohl von einem Kennzeichen für zwei Fahrzeuge gesprochen wird, ist die Ziffer auf dem festen Teil des Schildes für beide Kfz unterschiedlich.

Besitzen Sie einen Oldtimer, ist der Zusatz H ebenfalls an letzter Stelle auf dem festen Element des Nummernschildes notiert.

Als Beispiel: Sie besitzen zwei Autos, die Sie mit Wechselschild zulassen wollen. Auf demWechselelement stehen beispielsweise die Zeichen HH AB 123. Auf dem fest angebrachten Schild des ersten Autos steht eine 4, auf dem des zweiten eine 5. Auf der Zulassungsstelle sind also zwei Autos registriert, eines mit dem Kennzeichen HH AB 1234, ein zweites mit der Kennzeichnung HH AB 1235. Das Wechselkennzeichen fürs Motorrad funktioniert auf die gleiche Weise.

Besitzen Sie einen Oldtimer, ist der Zusatz H ebenfalls an letzter Stelle auf dem festen Element des Nummernschildes notiert.

Kennzeichen wechsle dich: Diese Bedingungen gelten

Die Entscheidung, zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen anzumelden, will wohl überlegt sein: Wenn bestimmte Voraussetzungen nicht gegeben sind, können sich einige Nachteile entwickeln.

Die vielleicht wichtigste Einschränkung zuerst: Beide Fahrzeuge können nicht parallel gefahren werden. Auf deutschen Straßen darf sich nur ein Kfz mit kompletter Identifizierung bewegen.

Des Weiteren ist die komplette Straßenbenutzung für das Fahrzeug, welches nur über ein Teilkennzeichen verfügt, verboten. Das bedeutet, dass Sie es auch nicht auf der Straße parken dürfen. Dies stellt für Besitzer, die über keine eigene Garage oder Abstellmöglichkeit verfügen, einen großen Nachteil dar: Sie müssen einen Platz auf einem Privatgrundstück anmieten.

Es drohen sonst Strafen laut Bußgeldkatalog 2024: Fahren Sie mit unvollständigen Kennzeichen, gibt es ein Bußgeld von 50 Euro. Parkt das Kraftfahrzeug ohne das komplette Wechselkennzeichen beträgt das Bußgeld 40 Euro.

Das Wechselkennzeichen: Versicherung und Steuer

Anhänger können seit 2012 auch ein Wechselnummernschild bekommen.
Anhänger können seit 2012 auch ein Wechselnummernschild bekommen.

Viele Autofahrer haben das Wechselkennzeichen aus Österreich vor Augen, wenn sie über ein solches nachdenken. Die Regelung bei unseren Nachbarn bietet in der Tat einige entscheidende Vorteile. Zum einen dürfen dort bis zu drei Fahrzeuge einer selben Klasse mit demselben Nummernschild registriert sein. Zum anderen macht sich das Wechselnummernschild bei den Steuerabgaben bemerkbar. Lediglich das teuerste der zwei oder drei Fahrzeuge wird besteuert. So können Österreicher eine beachtliche Summe jährlich sparen. Der ADAC setzte sich dafür ein, dieses Modell zu übernehmen.

Hierzulande greift diese Regelung allerdings nicht. Zwar hatte der Gesetzgeber das Österreichische Modell wohl vor Augen, als er die Regelung für Deutschland entwarf – doch die steuerlichen Vorteile wurden abgelehnt. Laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hätte eine Übernahme dieses Vorbilds zu massiven Verminderungen der Steuereinnahmen geführt. Er legte deshalb ein entschiedenes Veto gegen die Steuervergünstigungen ein.

Sie sparen also mit dem Wechselkennzeichen keine Steuer. Für beide Fahrzeuge muss entgegen der damaligen Empfehlung des ADAC jeweils der volle Satz bezahlt werden.

So reagieren Versicherungen auf das besondere Nummernschild

Bei Versicherungen können Sie durch das Wechselkennzeichen unter Umständen einige Euro im Jahr einsparen. Da sich von beiden Kfz jeweils nur eines auf der Straße und im Straßenverkehr unterwegs sein darf, vermindert sich das Risiko der Versicherungen. Dieses wäre deutlich höher, wenn beide Autos beispielsweise einzeln angemeldet wären. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer einen Rabatt für Besitzer eines Wechselkennzeichens an.

Obwohl sich das Risiko des Versicherers durch das Doppelkennzeichen faktisch halbiert (von zwei versicherten Fahrzeugen ist zu jedem gegebenen Zeitpunkt höchstens eines in Benutzung), liegen die Ermäßigungen deutlich unter 50 Prozent. Meist werden Rabatte zwischen 10 und 25 Prozent angeboten.

Auch die verringerte Fahrleistung pro Fahrzeug wird von manchen Versicherungen berücksichtigt. Die Angebote der Versicherer in Deutschland variieren stark – es lohnt sich, verschiedene Kostenvorschläge anzufordern, bevor Sie sich entscheiden.

Versicherungen haben jedoch ebenfalls einen etwas erhöhten Bearbeitungsaufwand durch die Wechselkennzeichen.

So werden Sie zum Wechselkennzeichenhalter

Ein Wechselkennzeichen ist nicht immer sinnvoll.
Ein Wechselkennzeichen ist nicht immer sinnvoll.

Wenn Sie Ihre Kfz mit einem Wechselkennzeichen anmelden wollen, müssen Sie folgende Schritte befolgen, damit die Zulassung reibungslos verläuft.

Als erstes benötigen beide Fahrzeuge eine gültige Versicherung. Diese wird durch die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) nachgewiesen. Jedes Fahrzeug braucht eine eigene Nummer.

Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, können Sie sich online ein Wunschkennzeichen reservieren. Dies ist beim Wechselkennzeichen sehr beliebt, da sich Fahrzeughalter so zwei fortlaufende Nummern sichern können. Dieser Schritt ist aber nicht zwingend: Ihnen wird auf dem Landratsamt ein Kennzeichen zugewiesen, wenn Sie keines reserviert haben.

Zur korrekten Anmeldung legen Sie folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vor:

  • Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) für beide Kfz
  • Den Fahrzugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) für beide Kfz
  • Die Kennzeichen beider Kfz
  • Die Nachweise zur HU und Abgasuntersuchung beider Kfz
  • Ihren Personalausweis oder Pass
  • Die eVB-Nummern beider Kfz

Haben Sie das Wechselkennzeichen angemeldet, müssen Sie umgehend die entsprechenden Schilder besorgen. Sie bekommen dabei pro Kennzeichen drei einzelne Schilder ausgehändigt: den mobilen Teil des Schilds und die beiden festen Elemente. Befestigen Sie den mobilen Teil immer an das Fahrzeug, das Sie gerade benutzen möchten.

Das Kfz-Wechselkennzeichen in Deutschland: Für Pkw-Fahrer möglich, aber sinnlos?

Welche Vorteile bringt nun das doppelt benutzbare Kennzeichen fürs Auto? Zwar gibt es keine genauen Zahlen für Deutschland, doch die Möglichkeit, ein Wechselkennzeichen zu beantragen, wird sehr wenig genutzt. Der Staat rechnete mit circa 54.000 Kunden pro Jahr, doch die Nachfrage blieb weit hinter den Erwartungen zurück. So wurden in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2012 lediglich 2.115 Wechselkennzeichen ausgegeben.

In der Tat verfügt das sogenannte Pärchenkennzeichen über kaum nutzbare Pluspunkte für viele Auto- oder Motorradbesitzer.

Insbesondere die Regelung das Parken betreffend, wird von vielen Motorrad- und Autofahrern als unfair empfunden. Immerhin zahlen sie für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz. Dieser berechtigt normalerweise das Abstellen des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße.

Das auswechselbare Nummernschild wird oft als Alternative zum Saisonkennzeichen vorgeschlagen. Dies ist aber auch nur in sehr bestimmten Situationen sinnvoll. Viele Fahrer nutzen ein Saisonkennzeichen für ein Motorrad. Das bedeutet, dass sie im Winter mit dem Pkw fahren und im Sommer das Kraftrad zusätzlich anmelden. Da das Wechselkennzeichen ob nicht klassenübergreifend vergeben wird, ist es für diese Fahrer nicht relevant.

Haben Sie einen Oldtimer, könnte das Wechselkennzeichen interessant sein: Diese verfügen in der Regel über eine Garage, in welcher der Wagen geschützt stehen kann. Darin kann also dasjenige Fahrzeug stehen, dessen Nummernschild nicht komplett ist. Hinzu kommt, dass Oldtimer oft nur in den Sommermonaten und bei guten Wetterbedingungen bewegt werden. Sie sind meist zusätzlich zur „normalen Fahrflotte“ angeschafft worden und werden deshalb selten parallel genutzt.

Hänger, Motorräder und Wohnmobile: Lohnt sich ein Wechselkennzeichen?

Ob sich das Wechselkennzeichen lohnt, sollten Sie gut abwägen.
Ob sich das Wechselkennzeichen lohnt, sollten Sie gut abwägen.

Es wird deutlich, dass das auswechselbare Nummernschild eher in Sonderfällen nützlich sein könnte.

Besitzen Sie zum Beispiel ein Auto und ein Wohnmobil sowie eine Parkmöglichkeit auf Ihrem privaten Gelände, kann das Wechselzeichen eine gute Alternative bieten. Denn das Auto bleibt in diesem Fall sowieso stehen, wenn Sie mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren.

Hier müssen die Vorteile und Nachteile gegenüber dem Saisonkennzeichen abgewogen werden. Letzteres ist sowohl in der Steuer als auch in der Versicherung günstiger. Allerdings beschränkt es die Nutzung eines der Fahrzeuge auf einen festgelegten Zeitraum. Spontane Urlaube sind mit dem Wechselkennzeichen aber möglich.

Auch, wenn Sie mehrere Hänger unter 750 kg, aber nur ein Zugfahrzeug besitzen, ist das Doppelkennzeichen lohnenswert. Dann ist es nämlich ausgeschlossen, dass Sie beide Fahrzeuganhänger zeitgleich benutzen.

Doch auch in diesen Fällen ist ein Wechselnummernschild nicht immer ratsam. Denn auch dann muss ein Platz für das Fahrzeug, das nicht benutzt wird, vorhanden sein. Sie können Ihr Wohnmobil oder Ihren Hänger nämlich nicht mehr auf der Straße stehen lassen. Müssen Sie allein deshalb einen Parkplatz auf einem Privatgrundstück mieten, kehrt sich der Vorteil des Kennzeichens schnell in das Umgekehrte.

Ob sich das Doppelkennzeichen lohnt, hängt also allein an der Versicherung, die Sie wählen und an den Konditionen, die sie für diesen Sonderfall bietet. Darin liegt der einzige finanzielle Vorteil des besonderen Kennzeichens.

Durch die Vergünstigungen der Versicherungen kann sich das Wechselkennzeichen für große Unternehmer lohnen, die über eine größere Flotte verfügen. Bedingung ist hier allerdings ebenfalls, dass die Fahrzeuge nicht zeitgleich benötigt werden – ein seltener Umstand, verlangt er doch vom Besitzer doppelt so viele Kfz wie notwendig.

Auch der ADAC stellt fest, dass die Bestimmung – oft auch “kleine Wechselzeichenlösung” genannt – seine Wirkung nicht erreichen konnte. Die große Anzahl an Bestimmungen und vor allem die Abweichung vom Österreichischen Modell in Bezug auf die steuerlichen Vergünstigungen schlagen negativ zu Buche. Dabei entstanden bei der Einführung der Regelung Kosten von mindestens 20 Millionen Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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24 Kommentare

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  1. S. Nikstat
    Am 11. Mai 2023 um 16:54

    Ich möchte zwei Pkw mit einem Wechselkennzeichen benutzen. Ist das für folgende Situation möglich bzw. ratsam?
    Ich habe und behalte meinen festen Wohnsitz in Deutschland und werde einen Pkw garantiert nur während der zulässigen 6-monatigen Aufenthaltsdauer, nicht ganzjährig, in Portugal nutzen können. Den Rest des Jahres steht jedes Fahrzeug wohlbehütet in einer Garage. Das eine in Deutschland, das andere in Portugal.
    Nebenbei entfällt das Risiko einer zusätzliche km-Leistung von mindestens ca. 5500 km für die Fahrt von Deutschland nach Portugal und zurück. Die Umwelt wäre dabei auch weniger belastet.

  2. Norbert
    Am 18. Juli 2021 um 11:18

    Wurde gerade von einem Freund aufmerksam gemacht auf die Möglichkeit, Wechselkennzeichen zu nutzen. Gehört hatte ich bisher noch nichts davon. Ich habe zwei Pkws. Den einen, der in meiner Garage steht, fahre ich nur im Sommerhalbjahr, und zwar dann auf langen Strecken, jedenfalls nicht im Stadtverkehr…. Da scheint sich doch eher ein Saisonkennzeichen anzubieten oder eine Abmeldung des Fahrzeugs während des Winterhalbjahrs. ? Das hätte ich eigentlich schon lange tun sollen, hätte viel Geld für die Versicherung (auch Vollkasko) gespart.

    In irgendeiner Form muss ich mich dann aber wohl um die Batterie kümmern. Ein gelegentlicher Anschluss an ein Ladegerät dürfte notwendig sein. Bisher hatte ich das Fahrzeug nur zum Aufladen gelegentlich auch im Winter bei trockenen Straßenverhältnissen gefahren. Auf einen Reifenwechsel (Montage von Winterreifen) habe ich seit einigen Jahren verzichtet.

  3. Franka
    Am 11. September 2020 um 9:21

    Völlig richtig! Ich hab mich so gefreut, damals, und dann das!

  4. Werner
    Am 11. September 2020 um 9:19

    Ich hab mich damals so gefreut, dass es endlich Wechselkennzeichen gibt. Und dann dieser Schwachsinn. Irgendjemand hat wohl nicht gewollt, dass die Leute freude daran haben. Im Landkreis Augsburg gibt es genau 2 Wechselkennzeichen. Das sagt wohl alles.

  5. Hartmut
    Am 10. September 2020 um 17:06

    Nun haben wir eine Coronapadimie ! Die Zulassungsstellen, möchten vernünftiger Weise nicht so viel Puplikumsverkehr !
    Deshalb kann man KFZ`auch online an- und abmelden !
    Nur bei Wechselkennzeichen geht das nicht.
    Technisch müsste das kein Problem sein ?? Das Fahrzeug, wird erkannt !! dann kommt aber die Meldung : ” bei Wechselkennzeichen ist keine An- und Abmeldung möglich ” ??
    Das kann eigentlich nur Schikane sein ??
    Dann muss man ebend unter Gesundheitsrisko zum Verkehrsamt In langen Schlangen , bei Wind und Wetter draußen stehnne um sein Auto an- oder ab zu melden ??
    Schilda lässt grüßen

  6. Thomas J.
    Am 24. Mai 2019 um 20:32

    Hallo
    Es sollte vielmehr über dieses Thema berichtet werde , der absolute Schwachsinn,
    20Mio Euro für nichts.
    Jeder vernünftig denken und handelnder Bürger hat sowas vorausgesehen
    Und wann kommt die Anpassung.
    Aber irgendeine Lobbi wird schon dahinter Stecken
    Ich jedenfalls bin beim Verkehrsministerium auf taube Ohren gestoßen

  7. Wolfgang H.
    Am 1. Mai 2019 um 18:49

    Ich bin 2011 in einen Stadtteil von Hanau gezogen. Seit dieser Zeit muss ich feststellen, dass hier abgemeldete PKW stehen-oder besser gesagt ohne Kennzeichen. Kennzeichen werden von anderen Fahrzeugen abmontiert und auf Auto ohne montiert. Auf diesen Kennzeichen ist kein “w” darauf also kein Wechselkennzeichen. Das geht schon seit Jahren so – auch heute. Das sollte angezeigt werden oder gibt es da noch einen Trick den ich nicht kenne? Diese PKW werden ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum abgestellt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 10:16

      Hallo Wolfgang H.,

      es besteht die Möglichkeit, dies bei der Polizei oder beim Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gibt jedoch keine Garantie, dass tatsächlich ein Verfahren aufgenommen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jörg
    Am 19. April 2019 um 15:21

    Nachtrag:

    Nicht nur Wochenend und Feiertag, sondern auch Brückentag

  9. Jörg
    Am 19. April 2019 um 15:13

    Nach vielen Kommentaren zum Wechselkennzeichen kann ich mir auch ein gänzlich neues Modell vorstellen.
    Für mich wäre es interessant, ein Fahrzeug NUR werktags (in die Firma – also Alltagsauto) und das andere Fahrzeug an Wochenenden plus Feiertagen zu fahren (niemand der Kollegen/Innen brauch zu interessieren, was ich sonst noch fahre).

  10. Michael S.
    Am 1. September 2018 um 10:05

    Was passiert eigentlich, wenn ein nur Fahrzeug abgemeldet wird und ein Neues angemeldet wird ?
    Wird bei dem nochverbleibenden Fahrzeug die Zulassung erhalten ?
    Welche Kosten Nummernschild und Neuzulassung ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:07

      Hallo Michael S.

      in solch einem Fall sollte auch der andere Wagen abgemeldet werden. Die Kosten variieren je nach Stelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hpk
        Am 6. November 2018 um 18:36

        Hallo, ist das wirklich so? Habe mein Wohnmobil abgemeldet und fahre mit meinem Pkw und dem zugehörigen Wechselkennzeichen weiter. Die Versicherung für den Pkw habe ich mittlerweile ohne Bonus „Wechselkennzeichen“ gewechselt und demnächst das Wohnmobil ohne Wechselkennzeichen-Bonus zulassen.
        Darf ich das Kennzeichen am Pkw belassen oder bin ich verpflichtet, dieses gegen ein normales auszutauschen?
        Zur Zeit genieße ich den Vorteil, dass die Politessen mit dem Wechselkennzeichen nichts anfangen können. Daran hat Hr. Schäuble wohl nicht gedacht.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 16. November 2018 um 17:10

          Hallo Hpk,

          bitte erkundigen Sie sich final bei der Zulassungsstelle.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Abel
    Am 15. Juli 2018 um 22:05

    Normal.
    Hier ist Deutschland
    Immer steur bezhalen egal was und wie😁

  12. P.W.G.
    Am 24. Oktober 2017 um 23:53

    Einen großen Nachteil sehe ich auch wenn ich ein Fahrzeug dass ein Wechselkennzeichen hat verkaufen oder abmelden will und nur noch Eines fahren will. Wenn ich das richtig verstehe muss ich dann beide Fahrzeuge abmelden und das verbliebene wieder mit einen normalen Kennzeichen zulassen. Das Ganze ist dann wieder mit Kosten und Aufwand verbunden.

  13. Alex434
    Am 20. Oktober 2017 um 22:06

    Moin, ja typisch Politiker unser Geld verschwenden ist normal, und nicht mal schlechtes Gewissen haben!!!!!!!!!

    MfG Alex

  14. horst
    Am 21. März 2017 um 0:59

    War doch klar dass da nix sinnvolles bei rauskommt. Dieses Modell ist genau so …….. wie der Rundfunkbeitrag

  15. Ben
    Am 1. Dezember 2016 um 10:18

    Ich kann mich nur an die zuvor geschrieben komentare anschließen wollte auch sparen aber das geht wohl doch besser mit einem saisonkennzeichen…

  16. Egbert
    Am 16. November 2016 um 13:45

    Ich hatte eigentlich vor mir ein Cabrio mit Wechselkennzeichen zuzulegen, aber mit zwei mal Steuern ist mir das doch
    etwas zu teuer. Werde wohl warten ob wir doch irgendwann ein vernünftiges Modell bekommen oder es sein lassen.

  17. Yilmaz
    Am 22. Juli 2016 um 17:06

    Hallo,
    ich muss sagen, dass die Rechnung des Finanzministers mit dem Wechselkennzeichen Mehreinnahmen zu erzielen nicht aufgegangen ist (s. Zulassungszahlen). Grund dafür ist die Verfehlte Gestaltung (Nicht Übernahme des österreichischen Models).
    Im Gegenteil: Das österreichische Model hätte vermehrten Anreize dazu gegeben sich ein 2. oder 3. Fahrzeug zuzulegen.
    So zum Beispiel in meinem Fall. Geplant war, dass ich mir einen Bulli zulege, den ich dann und wann mal fahre, am WE in den Ferien etc. Doch wo ich doch von diesen sehr rigiden Regelung gelesen habe werde ich das nicht tun.

    Wie sagt der deutsche Volksmund Herr Schäuble: Lieber ´nen Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Lieber die Wirtschaft (Autoindustrie) ankurbeln und damit indirekt die Staatskasse füllen als so ein unattraktives Gesetzt auf den Weg zu bringen und eher Kosten produziert zu haben (20 Mio.). Die Zahlen sprechen ja für sich 2115 statt prognostizierter 54 000 Neuzulassungen pro Jahr.
    Gratulation, super Sache!!!

  18. Peter G.
    Am 2. Juni 2016 um 11:11

    Hallo, ich habe das Wechselkennzeichen für Pkw in Verbindung mit Wohnmobil. Meiner Meinung nach ist die Kfz-Steuer für beide Fahrzeuge nicht gerecht, da ich nur mit einem Fahrzeug fahren darf.
    Meine Frage: wissen sie, ob die Verfassungsmäßigkeit dieser Steuer mal vom Verfassungsgericht bzw. vorm europäischen Gerichtshof geprüft wurde?
    Übrigens, ich wohne im Saarpfalzkreis mit ca. 43.000 Eonwohnern und bin der einzige Inhaber eines Wechsekennzeichens, wo liegt da denn noch der Sinn dieses Gesetzes.
    Ich habe mal bei einem hohen Politiker (meiner Couleur) vom Verkehrsministerium interveniert, er meinte, wer sich einen Pkw und ein Wohnmobil leisten kann, der darf sich auch nicht über die doppelte Steuer beschweren.

    MfG

    • Hartmut S.
      Am 11. März 2018 um 15:34

      Wissen tue ich das auch nicht, ungerecht ist es aber alle mal, aber die Wirtschaft regiert uns, nicht die Politiker. Nach Protesten der Versicherungen und der staatlichen Finazbehörde wurde von dem erheblich besseren und logischeren Model anderer Länder die die Variante des Wechselkennzeichens auch haben, abgesehen. Was den Komentar des Politikers betrifft das wer sich solche Fahrzeuge leisten kann, kann auch für Beide volle Steuer bezahlen, zeugt von der Arroganz und masslosen Habgier der sogenannten Volksvertreter. Solange wir ja und A,em sagen mache die genauso weiter.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 9:41

      Hallo Peter,
      das wissen wir leider nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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