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Wechselkennzeichen fürs Motorrad: Lohnt es sich?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 1. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Zwei Krafträder – ein Kennzeichen

Wechselkennzeichen gibt es auch fürs Motorrad.
Wechselkennzeichen gibt es auch fürs Motorrad.

Was in der Schweiz und in Österreich schon seit längerer Zeit Praxis ist, wurde im Juli 2012 auch in Deutschland eingeführt: das Wechselkennzeichen. Seitdem haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, ein gemeinsames Kennzeichen für zwei zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausstellen zu lassen, sofern diese nicht gleichzeitig am Straßenverkehr teilnehmen.

Auch Motorräder können hierzulande mit einem Wechselkennzeichen versehen werden, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Aber wie sehen diese aus? Welche Vorteile bringt das Wechselkennzeichen fürs Motorrad in Deutschland mit sich – und welche Nachteile? Erfahren Sie hier, ob es sich tatsächlich lohnt, ein Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad anzuschaffen.

FAQ: Wechselkennzeichen am Motorrad

Wann ist ein Wechselkennzeichen am Motorrad möglich?

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse verwendet werden. Alles zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Welche Nachteile ergeben sich durch ein Wechselkennzeichen am Motorrad?

Es dürfen nicht beide Fahrzeuge parallel geführt werden. Ohne vollständiges Wechselkennzeichen darf ein Fahrzeug außerdem nicht auf einer öffentliche Straße abgestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welches Bußgeld droht bei nicht vollständigem Wechselkennzeichen am Motorrad?

Nehmen Sie Ihr Motorrad ohne voll­stän­di­ges Wechselkennzeichen auf ei­ner öf­fent­li­chen Stra­ße in Betrieb, kostet das 50 Euro. Stellen Sie es dort ab, droht ein Bußgeld von 40 Euro.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Wie funktioniert das Wechselkennzeichen fürs Motorrad?

Wird ein Wechselkennzeichen ausgestellt, sind die beiden darauf zugelassenen Fahrzeuge – also z. B. ein Motorrad und ein Quad – nicht mit exakt dem gleichen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle eingetragen. Lediglich ein Großteil davon ist gleich und kann z. B. so aussehen: „B –AB 00“. Diese Buchstaben- und Ziffernfolge ist auf dem Wechselelement des Nummernschilds eingeprägt.

Wie der Name vermuten lässt, wird dieser Teil immer an das Fahrzeug montiert, das gerade benutzt werden soll, also z. B. ans Motorrad. Wechselt der Fahrer dann zum Quad, nimmt er das Wechselkennzeichen beim Motorrad ab und befestigt es stattdessen an seinem Quad. Damit dies machbar ist, benötigen Sie einen besonderen Wechselkennzeichenhalter an Ihrem Motorrad (und Ihrem zweiten Fahrzeug).

Neben dem Wechselelement besteht das Nummernschild beim Wechselkennzeichen noch aus einem starren Element. Dieses ist wiederum fest an dem jeweiligen Fahrzeug montiert und weist für jedes eine andere Ziffer auf. Zusammengesetzt mit dem Wechselteil ergibt sich so für beide trotzdem ein individuelles Kennzeichen. So kann z. B. das Motorrad mit „B – AB 004“ bei der Zulassungsstelle eingetragen sein und das Quad mit „B – AB 009“.

Es darf immer nur das aktive Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, also jenes, an dem gerade das Wechselelement des Nummernschildes montiert ist.

Wechselkennzeichen fürs Motorrad: Voraussetzungen

Ein Wechselkennzeichen kann in Deutschland nur für insgesamt zwei Fahrzeuge erworben werden. Diese beiden Fahrzeuge müssen wiederum der gleichen Fahrzeugklasse angehören. Möchten Sie ein Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad nutzen, darf dieses daher nur bei einem weiteren Fahrzeug der Fahrzeugklasse L verwendet werden.

Ein Wechselkennzeichen fürs Motorrad kann auch beim Quad verwendet werden.
Ein Wechselkennzeichen fürs Motorrad kann auch beim Quad verwendet werden.

Es sind demnach folgende Kombinationen möglich:

  • Motorrad und Motorrad
  • Motorrad und Trike
  • Motorrad und Quad
  • Motorrad und Leichtkraftrad

Möchten Sie hingegen ein gemeinsames Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad und Ihr Auto erwerben, müssen wir Sie enttäuschen: Dies ist nicht zulässig, da die beiden unterschiedlichen Fahrzeugklassen angehören.

Wie schon erwähnt darf immer nur eines der beiden zugelassenen Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, niemals beide gleichzeitig. Das bedeutet allerdings auch, dass das passive Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf. Wenn Sie Ihr Motorrad ohne vollständiges Wechselkennzeichen im öffentlichen Raum fahren oder parken, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Bußgeldkatalog: Wechselkennzeichen

Ver­stoßBuß­geld
Sie ha­ben ein Fahr­zeug oh­ne voll­stän­di­ges Wech­sel­kenn­zei­chen auf ei­ner öf­fent­li­chen Stra­ße in Be­trieb ge­nom­men.50 Euro
Sie ha­ben ein Fahr­zeug oh­ne voll­stän­di­ges Wech­sel­kenn­zei­chen auf ei­ner öf­fent­li­chen Stra­ße ab­ge­stellt.40 Euro

Welche Vorteile hat das Wechselkennzeichen fürs Motorrad?

Aufgrund der zahlreichen Beschränkungen ergeben sich im Grunde kaum Vorteile, die für ein Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad sprechen. Die Versicherung kann z. B. dazu gehören, denn hier lässt sich durch das Wechselkennzeichen mitunter tatsächlich etwas sparen. Viele Versicherer bieten Rabatte von 10 bis 25 Prozent an, wenn Sie sich für ein Wechselkennzeichen entscheiden.

Dies ist aber tatsächlich die einzige Ersparnis, die ein Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad möglicherweise mit sich bringen kann.

Diese Nachteile bringt das Wechselkennzeichen fürs Motorrad mit sich

Seit seiner Einführung 2012 ist das Modell des Wechselkennzeichens in Deutschland starker Kritik ausgesetzt. Das liegt daran, dass es für Fahrzeughalter eigentlich mehr Nach- als Vorteile bringt und es daher hierzulande wenig attraktiv ist, sich ein Wechselkennzeichen zuzulegen.

Gerade ein Wechselkennzeichen fürs Motorrad wäre für viele Fahrer nur dann sinnvoll, wenn sie damit zwischen ihrem Kraftrad und ihrem Auto hin und her wechseln könnten. Doch eben dies ist nicht erlaubt, weil das Wechselkennzeichen nur für Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse gültig ist.

Hinzu kommt, dass das passive Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden darf. Daher benötigen Sie immer eine Garage oder eine Stellfläche auf Ihrem Privatgrundstück, um Ihr gerade nicht genutztes Motorrad zu parken.

Darüber ärgern sich Fahrzeughalter vor allem deshalb, weil sie trotzdem für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz zahlen müssen. Dies ist der größte Kritikpunkt, der dem deutschen Wechselkennzeichen angelastet wird. Denn in Österreich und der Schweiz richtet sich die Kfz-Steuer nach dem teureren der zugelassenen Fahrzeuge, während für das andere keine Steuer fällig wird. In Deutschland hingegen müssen Sie bei einem Wechselkennzeichen sowohl fürs Motorrad als auch für Ihr zweites Fahrzeug (Quad, Trike, zweites Motorrad etc.) jeweils die volle Steuer entrichten – und dürfen mit diesen dann trotzdem nicht durchgängig öffentliche Parkplätze nutzen.
Wirklich sparen lässt sich mit dem Wechselkennzeichen fürs Motorrad nicht.
Wirklich sparen lässt sich mit dem Wechselkennzeichen fürs Motorrad nicht.

Und zu guter Letzt sollten auch die Kosten bedacht werden, wenn Sie sich ein Wechselkennzeichen fürs Motorrad zulegen möchten: Zum einen fallen bei der Antragstellung Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und ist damit fallabhängig, bewegt sich in der Regel jedoch um die 60 Euro. Zum anderen sollten Sie die Anschaffungskosten bedenken. Ein Wechselkennzeichen fürs Motorrad sowie die beiden fahrzeugbezogenen Schilder kosten zusammen etwa 30 Euro, die Wechselkennzeichenhalterung kann je nach Hersteller zwischen 30 und 80 Euro kosten.

Falls Sie dann sogar noch einen extra Stellplatz für Ihr passives Fahrzeug anmieten müssen, ist fraglich, ob all diese Ausgaben tatsächlich durch einen kleinen Rabatt bei der Versicherung ausgeglichen werden. Sie sollten daher gut abwägen, ob sich ein Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad wirklich lohnt – oder ob nicht stattdessen lieber ein Saisonkennzeichen in Frage kommt. Sie dürfen Ihr Motorrad zwar dann nur während des angemeldeten Zeitraums nutzen, zahlen dafür aber auch nur für diese Monate Steuern.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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