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Falsches Überholen mit dem LKW: Bußgelder

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

LKW-Bußgeldkatalog Überholen

BeschreibungBußgeldPunkte
Missachten des Verkehrszeichen 277 StVO (Überholverbot für LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)70 €1
Überholen, obwohl die gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war (sog. Elefantenrennen)80 €1
Überholen mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug120 €1

Ratgeber zum Überholen mit LKW: Was ist zu beachten?

Der Bußgeldkatalog zum Überholen mit LKW
Der Bußgeldkatalog zum Überholen mit LKW

Auch LKW müssen dann und wann überholen, was vor allem auf Autobahnen schnell zum Ärgernis für andere Verkehrsteilnehmer wird. Stichwort: Elefantenrennen. Denn setzt der Transporter den linken Blinker, müssen sich Autofahrer oftmals auf eine Geduldsprobe gefasst machen, da es mitunter Minuten dauern kann, bis der Überholvorgang abgeschlossen ist und der linke Fahrstreifen wieder frei wird.

Doch was müssen LKW-Fahrer beachten, damit das Überholen regelkonform ist? Mit welcher Gefahr muss beim Überholen gerechnet werden? Und wie ahndet der Bußgeldkatalog ein falsches Überholen bzw. eine Missachtung des Überholverbot von LKW?

FAQ: Überholen mit dem Lkw

Wann darf ein Lkw überholen?

Das Überholen mit dem Lkw ist grundsätzlich immer dann erlaubt, wenn Verkehrsregeln oder -zeichen dies nicht verbieten. Dabei ist grundsätzlich auf einen zügigen Überholvorgang (maximal 45 Sekunden) zu achten, durch welchen der Gegenverkehr nicht behindert wird.

Was ist ein Elefantenrennen?

Überholen sich Lkw gegenseitig, dauert der Vorgang aufgrund der geringen Geschwindigkeitsunterschiede verhältnismäßig lang. Dabei werden zwei Spuren blockiert und andere Verkehrsteilnehmer werden dadurch behindert. Umgangssprachlich wird dies als Elefantenrennen bezeichnet.

Welche Sanktionen drohen für Überholverstöße beim Lkw?

Für ein Elefantenrennen sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Welche Konsequenzen ein unerlaubter Überholvorgang ansonsten nach sich ziehen kann, verrät diese Tabelle.

Worauf müssen LKW-Fahrer beim Überholen achten?

Wohl jedem Kraftfahrer dürfte dieses Szenario bekannt sein: Sie fahren auf der Autobahn auf dem zweiten Fahrstreifen und vor Ihnen schert ein LKW zum Überholen aus. Und plötzlich ist man mittendrin im Elefantenrennen, wie der Überholvorgang eines LKW durch einen anderen LKW bei nicht wesentlich unterschiedlichen Geschwindigkeiten passenderweise bezeichnet wird. Entsprechend lange dauert es, bis der Überholvorgang über die Bühne gegangen ist. In der StVO stellen solche Elefantenrennen ein ordnungswidriges Verkehrsverhalten dar, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt werden

Doch was ist eigentlich zumutbar? Worauf müssen LKW-Fahrer achten, damit es sich um ein regelkonformes Überholen handelt?

Hierfür gibt es eine Faustregel:

Demnach darf der Überholvorgang eines LKW auf einer zweispurigen Autobahn nicht länger als 45 Sekunden dauern. Damit diese Vorgaben eingehalten werden, muss die Differenzgeschwindigkeit zwischen den beiden LKW 10 km/h betragen. Laut Berechnungen muss der überholende LKW mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fahren, während das überholte Fahrzeug mit 70 km/h unterwegs sein müsste.

Doch hier gibt es ein Problem. Denn LKW können den für einen zügigen und regelkonformen Überholvorgang erforderlichen Tempounterschied im Verkehr von 10 km/h nicht bzw. nur schwer erreichen oder die Fahrer müssten die für LKW geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h verbotenerweise überschreiten. Entsprechend schwierig ist es, Elefantenrennen einzudämmen.

Dennoch gilt für LKW-Fahrer die Regel, dass ein Überholvorgang auf zweispurigen Autobahnen mit einer Dauer von mehr als 45 Sekunden (Siehe Urteil: OLG Hamm, 29.10.2008 – 4 Ss OWi 629/08) bzw. einem zu geringen Tempounterschied von unter 10 km/h laut StVO zu unterlassen, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer deutlich und erwartungsgemäß behindert werden. Andernfalls sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe vor und Verstöße werden mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 80 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet.

Überholverbot LKW: Das sagt die StVO

In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) heißt es entsprechend zum Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse):

Das Zeichen soll nur auf Straßen mit erheblichem und schnellem Fahrverkehr angeordnet werden, wo der reibungslose Verkehrsablauf dies erfordert. Das kommt z. B. an Steigungs- und Gefällstrecken in Frage, auf denen Lastkraftwagen nicht mehr zügig überholen können; dabei ist maßgeblich die Stärke und Länge der Steigung oder des Gefälles; Berechnungen durch Sachverständige empfehlen sich.

Bevor LKW-Überholverbote auf Autobahnen (und autobahnähnlichen Kraftstraßen), müssen die zuständigen Behörden der VwV-StVO zufolge noch weitere Aspekte beachten. Insbesondere auf Autobahnen mit nur zwei Fahrstreifen sollte ein LKW-Überholverbot immer dann eingerichtet werden, wenn es durch überholende LKW bei ohnehin hohem Verkehrsaufkommen insgesamt zu einer Verminderung der Geschwindigkeit bzw. des Verkehrsflusses kommt. Ratsam ist das LKW-Überholverbot auf solchen Strecken besonders dann, wenn infolge des verminderten Verkehrsflusses auch noch zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kommt.

Falsches Überholen als häufige Ursache für LKW-Unfälle

Unfall mit LKW aufgrund falschen Überholens
Unfall mit LKW aufgrund falschen Überholens

Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) sind LKW überdurchschnittlich häufig in folgenschwere Unfälle verwickelt. Mit 25 Prozent aller LKW-Unfälle stellt das Überholen dabei eine der häufigsten Unfallursachen dar, aber auch ein zu geringer Sicherheitsabstand zwischen LKW ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Zugleich geht aus der Statistik hervor, dass bei jedem dritten LKW-Unfall Schwerverletzte und Todesopfer zu beklagen sind. Ferner fühlen sich Autofahrer gefährdet, wenn ein schwerer, großer LKW plötzlich zum Überholen ausschert und somit gefährlich Bremsmanöver auslöst.

Angesichts dieser Zahlen und Risiken, sollten sich LKW-Fahrer immer vor Augen führen, dass gerade Überholmanöver mit äußerster Umsicht und größter Sorgfalt vorbereitet und absolviert werden sollten.

Falsches Überholen/Überholverbot LKW: Bußgeldkatalog für Verstöße

Im Bußgeldkatalog zum Thema Überholverbot für LKW ist das Strafmaß für Verstöße geregelt. Demnach drohen Betroffenen neben einem Bußgeld auch noch Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot muss seitens der LKW-Fahrer jedoch nicht befürchtet werden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

23 Kommentare

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  1. frankk49
    Am 8. Oktober 2020 um 11:54

    Danke für die Antwort.
    Der Sachverhalt ist also: Es darf generell mit LKW > 7,5 t zGG überholt werden, außer bei den in § 18 Abs. 11 beschriebenen Situationen??
    Ich habe festgestellt, dass es in der Fahrlehrerschaft darüber “unterschiedliche” Auffassungen gibt.
    MfG…

  2. frankk49
    Am 27. Dezember 2019 um 12:30

    Es geht um das Überholen mit LKW > 3.5 t zGG auf dem äußersten linken Fahrstreifen einer dreistreifigen Autobahn.
    Mein bisheriger Kenntnisstand war, dass gem. § 7 Abs. 3c (3.Satz) den äußersten linken Fahrstreifen “außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen (dürfen), wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.“
    Nun liegt aber vor mir das Buch “StVO – Kommentar zur Straßenverkehrsordnung mit VwV-StVO” von Roland Schurig 14.Auflage Kirschbaumverlag Bonn.
    Auf Seite 124 wird unter Ziff. 2.6 das “Befahren von drei und mehr Fahrstreifen außerorts” beschrieben. Mit einem Bild (S. 124 unten) wird illustriert, dass ein LKW > 3,5 t zGG den äußersten linken Fahrstreifenauf Autobahnen zum Überholen nutzen darf. Auf Seite 125 wird in Ziff. 2.6 Buchst. b die Auslegung des § 7 Abs. 3 c erläutert.
    Ich nutze in Ausbildungsfragen bzw. Informationsveranstaltungen dieses Buch. Was gilt jetzt?
    Für eine Antwort per mail wäre ich Ihnen danbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Januar 2020 um 16:23

      Hallo Frank,

      nach § 18 Abs. 11 StVO gilt:

      “Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.”

      Anderenfalls wird ein >Überholverbot für Lkw in aller Regel durch entsprechende Verkehrsschilder angekündigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Harald Z.
    Am 11. Mai 2019 um 13:28

    Hallo,ich habe da mal eine Frage.auf der Autobahn überfuhr ich eine links von mir durchgehende Linie um einem anderen Fahrzeug das zügige und gefahrenlose einfahren zu ermöglichen.Es wurde niemand behindert noch gefährdet.Wie bewertet die Behörde den Fall ? Vielen Dank

  4. Stefan W.
    Am 12. September 2018 um 19:16

    Ich persönlich finde diese Strafen als Lächerlich , diese sind nach Meinung noch viel zu Tief angesetzt und sie sollten weit aus höher Bestraft werden .

  5. Heike P.
    Am 2. August 2018 um 19:44

    Hallo,
    heute fuhr ich auf der A8 Pforzheim Ost Richtung Karlsruhe.
    Nach der der Auffahrt zur A8 scherte ein LKW im Überholverbot auf die 2 Spur, mein Vordermann musste stark abbremsen und ich dann auch.
    Nach ca. 200m begann dann die 3 Spur, mein Vorderman und ich überholten den LKW.
    Mein Vorderman hatte etwas gebraucht um wieder auf Touren zu kommen so fuhren wir dann an den LKW vorbei.
    Kurz Vor den besagten LKW wann dann auch noch ein anderer LKW der auch im Überholverbot überholt hatten, denn haben wir dann auch überholt, als ich dann in meinen Rückspiegel schaute sah ich den Sattelzug hinter mir auf der 3. Spur, auch er hatte den LKW mit seinen Sattel auf der 3. Spur überholt.
    Nach dem überholen fuhr ich dann wieder auf die 2 Spur, der Sattelzug folgte mir. Dann kam noch ein LKW auf der 2. Spur, ich zog auf die 3. Spur und der Sattelzug hengte schon wieder hinter mir auf der 3. Spur.
    Nun wollte ich mal fragen kann ich den LKW anzeigen (es war ein Deutscher)
    Denn er hat einen PKW ausgebremst, fuhr 2 mal auf der 3. Spur an einer Stelle wo die Fahrbahn verengt war.
    Somit war er auch einen Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer.

    Meiner Meinung nach, muss man diesen Fahrer den Führerschein nehmen, denn das ist unverantwortlich.

    Was kann ich dagegen tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2018 um 10:15

      Hallo Heike,

      die Möglichkeit einer Anzeige besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Pascal V.
    Am 30. Dezember 2017 um 16:53

    Guten Tag liebes Busgeldkatalog.org Team.

    Ich schildere die Situation kurz…

    Ich habe am 27.12.17 richtung Fulda auf der A7 einen LKW überholt berg auf.
    Jetzt kommt der klue, ich war 15 km/h schneller als der kollege und kurz vor der kuppe hat dieser wieder gas gegeben. Da war alles noch ohne Überholverbot die Strecke! Kurz bevor ich wieder hinter dem kollegen einscheren wollte bremst der Kollege. und kurz bevor man den Pommer wieder unter fährt beginnt das überholverbot. Der Kollege hat mich nicht mehr rüber gelassen und hat auch jedes mal wieder Gas gegeben und gebremst also so das ich nicht mehr auf meinen Fahrstreifen wechseln konnte. Nun wurde ich geblitzt und weiss nicht was mich erwartet da ich ja nicht mehr rüber konnte auf meine Fahrspur. Das schlimme ist ich habe seid letztem Jahr aus gelernt und habe aber in meinem 2 Lehrjahr schon einmal in meiner Probezeit ein aufbauseminar bekommen und einen Punkt. Jetzt habe ich angst das meine existenz grundlage gefährdet ist.

    Was erwartet mich denn jetzt ?

    Lg Pascal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:32

      Hallo Pascal,

      die entsprechenden Sanktionen können Sie der Tabelle unter dem Reiter “Bußgeldkatalog” entnehmen. Unter Umständen lohnt es sich in Ihrem Fall, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. jürgen
    Am 15. Juni 2017 um 12:14

    warum wird in den kasselen bergen , wo 3 spuren sind, das überholverberot nachts nicht aufgehoben? ich kann mit 70 km/h die steigung hochfahren, darf es aber nicht, weil überholverbot ist. pkw mit anhänger bzw. mit wohnwagen dürfen mit 60 km/h überholen.
    ich frage mich wer solche gesetze macht. nur theoretiker, in der praxis lassen sie sich fahren bzw. nehmen das flugzeug

  8. Detlef O.
    Am 23. April 2017 um 13:35

    Ich habe gestern im Überholverbot überholt- Fehler von mir. sehhe ich ein. Ich kriege ein Punkt dafür. Wie lange dauert es bis der Punkt wieder gelöscht wird?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 8:43

      Hallo Detlef,

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, verjähren nach 2,5 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. andi
    Am 30. März 2017 um 10:13

    Welche Strafen drohen eigentlich den ausländischen LKW-Fahrern? Scheinbar ga keine, denn diese LKW fahren ständig wie die S..
    Und der Hammer – die Polizei fährt hinterher, überholt dann den LKW und ist – weg! Die deutschen Fahrer werden abgezockt und die Ausländer dürfen tun und lassen, was sie wollen?!?
    Ich bin jetzt Rentner und habe 35 Jahre LKW gefahren – was ich täglich erleben durfte und musste, geht auf keine Kuhhaut! Und es wird immer schlimmer; gerade die Fahrzeuge aus I, PL, RO, HR, E und SP scheinen geradezu Narrenfreiheit in Deutschland zu genießen. Mit welchem Recht???
    Hier sind der Gesetzgeber und die EU mehr denn je gefordert einzugreifen anstatt sich um die deutsche PKW-Maut zu streiten!

  10. Autofaher
    Am 22. Dezember 2016 um 17:48

    Die Strafe ist doch lächerlich.
    Alleine wenn ich auf meinem täglichen Weg mindestens 20 LKW sehe,
    die im Ruhrgebiet A40, A57, A61das Überholverbot missachten.
    Leider führ das immer wieder zu Verkehrsstörungen und schweren Unfällen.
    Dann wird noch gefragt: „was passiert wenn ich zwei mal erwischt werde?“
    ……….
    Hier kann man sich nur stärkere Kontrollen wünschen!

  11. Trucker.Werner
    Am 7. November 2016 um 18:19

    Was passiert wenn ich innerhalb eines Jahres zum zweiten mal mit dem 40 Tonner ein überholverbot missachtet habe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 8:08

      Hallo Werner,

      Sie erhalten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt. Wird zudem von einer beharrlichen Pflichtverletzung ausgegangen, könnte auch ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet werden. Dies liegt aber im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Alex
    Am 26. April 2016 um 11:26

    Darf ich einen Radlader, der mit ca. 25 km/h auf der Landstraße fährt, trotz LKW Überholverbotes mit meinem 40 Tonner überholen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 6:40

      Hallo Alex,

      sofern ein striktes Lkw-Überholverbot gilt, darf auch nicht auf der Landstraße überholt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. camper
    Am 24. Juni 2015 um 11:16

    Ist das Überholen mit SO.KFZ WERKSTATTFZ (3,3 To) und Anhänger (1,75 To) erlaubt ??? Ist ja kein LKW ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2015 um 7:51

      Hallo,

      prüfen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, ob Ihr Fahrzeug als LKW oder PKW eingeordnet ist. Mit einem LKW dürfen Sie nicht überholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. paris-berlin-moskau
    Am 1. Oktober 2014 um 10:00

    Welche Strafe fällt bei elefantenrennen an

    danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 11:15

      Hallo,

      ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. ronald
    Am 1. Oktober 2014 um 9:01

    Die Überholregelungen der Bundesregierung sind utopisch! Als LKW fahrer in 100 Sekunden zu überholen, wie soll das denn gehen! Die Herren sind selbst noch nie LKW gefahren, und das sollte man vielleicht mal bevor man solche REgelungen aufstellt!

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