Sie haben einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus oder einen entsprechenden Anhänger in Betrieb genommen, obwohl von dessen Zustand eine maßgebliche Beeinträchtigung für die Verkehrssicherheit ausging
180 €
1
Sie haben als Halter eines Lkw oder Busses das Fahrzeug nicht zur Sicherheitsprüfung vorgeführt
... und die Frist des Vorführtermins wurde bis zu 2 Monate versäumt
15 €
... und die Frist des Vorführtermins wurde zwischen 2 und 4 Monate versäumt
25 €
... und die Frist des Vorführtermins wurde zwischen 4 und 8 Monate versäumt
60 €
1
... und die Frist des Vorführtermins wurde über 8 Monate versäumt
75 €
1
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Lkw-Sicherheitsprüfung
Was ist die Lkw-Sicherheitsprüfung?
Im Rahmen der Lkw-Sicherheitsprüfung wird das Kfz auf seine Verkehrstauglichkeit geprüft. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit dem TÜV für einen Pkw.
Welche Bußgelder drohen im Zusammenhang mit der Lkw-Sicherheitsprüfung?
Unsere Tabelle verrät Ihnen, welche Sanktionen drohen, wenn Sie Ihren Lkw nicht rechtzeitig zur Sicherheitsprüfung vorstellen.
Wann muss eine Lkw-Sicherheitsprüfung erfolgen?
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von zwischen 7,5 und 12 t müssen in aller Regel alle sechs Monate zur Sicherheitsprüfung. Hier können Sie nachlesen, welche Fristen für andere Lkw gelten.
Der TÜV für den LKW
Ob das Fahrzeug gewisse Mängel aufweist, die die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls erhöhen können, das bemerken Fahrer oft erst, wenn es zu spät ist. Schließlich macht sich der Verschleiß bestimmter Bauteile des Fahrzeugs erst bemerkbar, wenn sich ein LKW-Unfall bereits anbahnt; wenn beispielsweise die Bremsanlage versagt oder die Reifen den Halt auf dem Fahrbelag verlieren.
Um ein solches Horrorszenario zu vermeiden, ist für LKW- und Omnibus-Halter der regelmäßige Besuch einer Sicherheitsprüfung (auch “SP-Prüfung” genannt) Pflicht: In der Sicherheitsprüfung werden Nutzfahrzeuge gründlich auf Mängel in ihrer Funktion untersucht. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei auf jene Bauteile gelegt, deren Versagen zu einem Unfall führen kann.
Prüfintervalle für die Sicherheitsprüfung (LKW, Bus, Anhänger)
Durch eine engmaschige Überwachung der Kraftfahrzeuge kann gewährleistet werden, dass Verschleiß und Beschädigung der Bauteile der Fahrzeuge nicht unbemerkt bleiben. Um die Halter der Kraftfahrzeuge zum regelmäßigen Besuch der Sicherheitsprüfung zu animieren, hat der Gesetzgeber Bußgelder für die Missachtung der Prüfintervalle für die Sicherheitsprüfungen festgelegt. Um einen Bußgeldbescheid zu vermeiden, müssen Fahrzeughalter laut Verkehrsrecht (Anlage VIII der StVZO) in folgenden Abständen zur Sicherheitsprüfung:
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von zwischen 7,5 und 12 t: Die erste Sicherheitsprüfung findet hier 42 Monate nach der Erstzulassung statt. Danach muss das Fahrzeug alle 6 Monate zur LKW-Sicherheitsprüfung.
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 t: Nach der Erstzulassung findet die erste Sicherheitsprüfung nach 30 Monaten statt; anschließend ist der Besuch der LKW-Sicherheitsprüfung auch hier alle 6 Monate vorgeschrieben. Sonst erwarten Bußgelder den Fahrzeughalter.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 10 t: 30 Monate nach der Erstzulassung findet hier die erste Sicherheitsprüfung statt, danach heißt es alle 6 Monate zur TÜV-SP.
Busse, die Platz für mehr als 8 Fahrgäste bieten: Wenn in einem Fahrzeug Fahrgäste transportiert werden sollen, muss dies natürlich besonders sicher sein. Aus diesem Grund müssen Busse oft zur Sicherheitsprüfung. Nach der Erstzulassung heißt es zunächst alle 6 Monate zum Check-Up. Danach sogar alle 3 Monate. Dafür entfällt jedoch der Termin zur Hauptuntersuchung, wenn im entsprechendem Zeitraum bereits die Sicherheitsprüfung Bus besucht wurde.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Zugmaschinen: Diese Fahrzeuge müssen alle 6 Monate zur Sicherheitsprüfung.
Den nächsten Termin für die Sicherheitsprüfung können Sie der Prüfmarke entnehmen. Der Pfeil verweist auf den Monat, in dem diese erneut stattfinden muss. Falls die Werkstatt keine Termine frei hat, kann die Sicherheitsprüfung um einen Monat verschoben werden. Anmelden müssen Sie sich jedoch rechtzeitig innerhalb der Frist!
Wie läuft die Sicherheitsprüfung (Kfz) ab?
Bei der Kfz-Sicherheitsprüfung werden verschiedene Bauteile des Fahrzeugs inspiziert. Dabei wird ein Prüfprotokoll angefertigt. Festgestellte Mängel werden dort notiert, damit der Halter sie beheben kann – dazu ist er verpflichtet. Ansonsten drohen hohe Bußgelder: Wer beispielsweise die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs anordnet, obwohl – wie es im Bußgeldkatalog heißt – der LKW oder der Bus, oder ein Anhänger, in einen “nicht vorschriftsmäßigen Zustand” war, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt war, muss ein Bußgeld von 270 Euro zahlen, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Vermuten die Behörden hier einen Vorsatz, kann der Bußgeldbescheid noch höher ausfallen. Mit einem Fahrverbot für den Halter ist jedoch nicht zu rechnen. Teurer wird es auch, wenn es unter diesen Umständen zu einem Unfall kam. Die Kfz-Versicherung kann hier Leistungen verweigern!
Um die Prüfmarke zu erhalten, muss das Fahrzeug frei von Mängeln sein. Sollten noch Mängel bestehen, erhält der Fahrzeughalter die Plakette bei der Nachuntersuchung, welche einen Monat nach der Sicherheitsprüfung stattfindet. Missachtet der Fahrzeughalter die Frist, so fallen neben den Bußgeldern auch noch weitere Kosten an, denn neben der Sicherheitsprüfung muss in diesem Fall auch eine Hauptuntersuchung vorgenommen werden. Dazu kommt auch noch das Bußgeld für die Überschreitung der Frist; dieses können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. Jedoch zeigt die Werkstatt Fahrzeughalter nicht aus Eigeninitiative bei der Bußgeld-Stelle an und darf auch keine Bußgelder eintreiben.
Es empfiehlt sich, das Prüfprotokoll bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzuheben. Es gilt als Nachweis für den fristgerechten Besuch der Prüfung für den Fall, dass die Prüfmarke oder das Prüfbuch unleserlich wird oder verloren geht.
Welche Bauteile werden geprüft?
Es werden bei der SP-Prüfung jene Bauteile geprüft, die schnell verschleißen und bei Funktionsfehlern zu Unfällen führen: Die Räder sowie Reifen, die Bremsanlage, die Lenkeinrichtungen genauso wie Fahrgestell, Fahrwerk und Verbindungseinrichtungen. Die Untersuchungen finden nach einem standardisiertem Verfahren statt, welches in der StVZO gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zu Beginn wird eine Probefahrt durchgeführt. Aus diesem Grund muss die verantwortliche Person im Besitz eines Führerscheins der entsprechenden Klasse sein und darf selbstverständlich kein Fahrverbot haben! Im Unterschied zu einer HU werden bei einer Sicherheitsprüfung nur die sicherheitsrelevanten Teile geprüft; bei der HU findet eine vollständige Überprüfung der Fahrzeugfunktionen statt.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.