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Abstand und Abstandsvergehen bei LKW

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

LKW-Bußgeldkatalog: Abstand inner- oder außerorts missachtet

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

LKW-Bußgeldkatalog: Abstandsverstoß auf der Autobahn

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teLohnt ein Einspruch?
Sie unterschreiten bei einer gefahrenen Geschwindig­keit über 50 km/h mit dem Lkw, der mehr als 3,5 t zGM aufweist, den vorgeschriebenen Mindest­abstand von 50 Metern80 €1Hier prüfen **
Sie fahren schneller als 50 km/h und unter­schreiten dabei den Mindest­ab­stand von 50 Me­tern mit einem Kraft­omni­bus mit Fahr­gäs­ten oder einem Fahr­zeug, das der Kenn­zeich­nungs­pflicht unter­liegt und mehr als 3,5 t zGM wiegt120 €1Hier prüfen **

Was LKW-Fahrer zum Sicherheitsabstand wissen müssen

Unfall aufgrund eines zu geringen Abstands.
Unfall aufgrund eines zu geringen Abstands.

Zu dichtes Auffahren gehört auf deutschen Straßen zum Alltag. Doch längst nicht nur im Lager der Auto- und Motorradfahrer wird das Thema Sicherheitsabstand häufig nicht ganz ernst genommen – vor allem auf der Autobahn gibt es viele Drängler, die ein großes Ärgernis und nicht zu unterschätzendes Risiko darstellen. Leider nehmen es auch viele LKW-Fahrer mit dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht immer ganz genau. Doch welchen Sicherheitsabstand müssen LKW einhalten und welche Bußgelder werden bei Missachtung ausgesprochen?

FAQ: Lkw-Abstand

Welche Regeln gelten für den Sicherheitsabstand bei Lkw?

Ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h schreibt der Gesetzgeber für LKW einen Abstand von mindestens 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug vor.

Warum ist ein ausreichender Abstand bei Lkw so wichtig?

Aufgrund der hohen Gesamtmasse verfügen Lkw über einen langen Bremsweg. Um dennoch rechtzeitig bremsen zu können und einen Lkw-Unfall zu vermeiden, ist daher ein ausreichender Sicherheitsabstand unabdingbar.

Was droht für eine Abstandsunterschreitung mit dem Lkw?

Der Bußgeldkatalog sieht für Verstöße mit dem Lkw neben einer Geldsanktion ggf. auch Punkte in Flensburg vor. Welche Sanktionen dabei im Einzelnen drohen, verrät diese Tabelle.

Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt

Mit welchen Konsequenzen müssen Pkw-Fahrer bei zu geringem Abstand rechnen?
Video: So halten Sie den Mindestabstand richtig ein!

Welchen Sicherheitsabstand müssen LKW einhalten?

LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen auf der Autobahn ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten. Diese Regelung gilt laut Verkehrsrecht auch für Omnibusse und Wohnwagen-Gespanne, wobei zudem beim Überholen auf den soeben genannten Mindestabstand zu achten ist. Der Abstand eines LKW zum Vorausfahrenden muss so gewählt sein, dass der Hintermann im Falle einer überraschenden Bremsung noch ausreichend Zeit zum Bremsen hat und sein Fahrzeug zum Stehen bringen kann.

Doch wie lässt sich aus der Fahrerkabine der Sicherheitsabstand feststellen? Hierfür liefern die Leitpfosten am Fahrbahnrand Aufschluss, da diese in einem regelmäßigen Abstand von 50 Meter installiert sind.

Sicherheitsabstand LKW: Das sagt die StVO

In der StVO heißt es in § 4 zum Thema Sicherheitsabstand:

  • Sie müssen den Abstand zu einem Kfz, das vor Ihnen fährt, so groß halten, dass Sie hinter diesem zum Stehen kommen können, wenn der Fahrer plötzlich bremst. Der Fahrer vor Ihnen darf aber nicht ohne Grund stark auf die Bremse treten.
  • Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt sowie Züge, die länger als 7 Meter sind, müssen außerhalb von geschlossenen Orten stets so großen Abstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug wahren, dass ein Kfz, das gerade überholen will, wieder sicher einscheren kann. Dies gilt nicht,
  • wenn Sie zum Überholen ausscheren und das ankündigen,
  • wenn es in der Fahrtrichtung mehr als einen Fahrstreifen gibt und
  • auf Abschnitten, die das Überholen verbieten.
  • Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 Meter einhalten.

Abstandsunfälle: Statistik zu LKW

Unfall aufgrund eines zu geringen Abstands
Unfall aufgrund eines zu geringen Abstands

Trotz der bekannten Risiken, wird der Sicherheitsabstand von LKW-Fahrern oftmals missachtet. Das beweist auch eine Statistik des ACE, nach der die Beteiligung von LKW an Unfällen im Zuge eines zu geringen Sicherheitsabstandes überproportional hoch ausfällt.

  • Zwar handelt es sich nur bei jedem 20. in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug um einen Lastkraftwagen, doch dafür ist jeder zehnte Abstandsunfall dem Fehlverhalten der LKW-Fahrer geschuldet.
  • Über 20 Prozent aller Abstandsunfälle bei LKW ereignen sich auf Autobahnen.
  • Fast ein Drittel aller Abstandsunfälle mit Todesfolge werden von LKW-Fahrer verursacht. 94 Prozent ereignen sich dabei außerhalb geschlossener Ortschaften.

LKW-Fahrer müssen besonders im Baustellenbereich sehr genau auf den richtigen Abstand zum LKW oder PKW vor ihnen und auf eine angepasste Geschwindigkeit mit ihrem LKW achten. Denn hier wird der Verkehrsfluss in der Regel durch Stop-and-Go-Zyklen bestimmt. Wer die Vorgaben beim Sicherheitsabstand und Geschwindigkeitsbeschränkung befolgt, leistet einen großen Beitrag im Sinne der Unfallvermeidung. Und angesichts der Tatsache, dass immer mehr große Transporter und Nutzfahrzeuge auf deutschen Straßen anzutreffen sind, ist das Unfallrisiko entsprechend größer. Daher ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 50 Meter auch als absolut gerechtfertigt anzusehen und im Sinne der Unfallvermeidung und erhöhten Verkehrssicherheit keinesfalls eine überzogene Maßnahme.

Der im Verkehrsrecht festgeschriebene Pflichtabstand zwischen zwei längeren Fahrzeugen dient aber nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern fördert darüber hinaus den Verkehrsfluss. Durch die 50 Meter Abstand vom LKW zum vorausfahrenden Fahrzeug wird ein gefahrloses Überholen erleichtert und eine Staubildung hinter einer LKW-Kolonne verhindert.

Richtig Bremsen: Worauf müssen LKW-Fahrer achten?

Richtiges Bremsen kann Auffahrunfälle bei LKW verhindern
Richtiges Bremsen kann Auffahrunfälle bei LKW verhindern

In direkten Zusammenhang mit dem Thema Sicherheitsabstand steht natürlich auch das Bremsen. Um das Fahrverhalten des eigenen LKW richtig zu kennen und einschätzen zu können, müssen die Fahrer sowohl über die Bremswege mit und ohne Ladung bescheid wissen. Folgende Hinweise klären auf.

  • Für das Bremsen eines LKW gilt: Je schwerer die Ladung, desto länger der Bremsweg! Ist der LKW überladen oder wurde der Ladungssicherung nicht ordnungsgemäß nachgekommen, ist beim Bremsvorgang mit unkontrolliertem Fahrverhalten zu rechnen.
  • Bei Bergabfahrten verlängert sich der Bremsweg deutlich! Befindet sich dabei schweres Transportgut auf der Ladefläche, wird der Bremsweg folgerichtig weiter in die Länge gezogen. Daher lautet die Empfehlung für LKW-Fahrer, bei Bergabfahrten einen niedrigen Gang zu wählen und die Geschwindigkeit zu drosseln. Bei besonders starken Gefällen ist zudem die Motorbremse bzw. die Wirbelstrombremse dringend anzuwenden.
  • Bei Bergauffahrten verkürzt sich der Bremsweg! Das darf aber keinesfalls dazu verleiten, dass man den Sicherheitsabstand vorausfahrenden LKW oder PKW verkürzt und zu dicht auffährt. Der Abstand sollte immer groß genug sein, dass andere Verkehrsteilnehmer beim Überholen der langsameren „Bergfahrer“ problemlos und jederzeit in die Fahrspur wieder einscheren können. Doch die Realität zeigt gerade hierbei oftmals ein ganz anderes Bild und so fahren viele Laster mit einem viel zu kurzem Abstand Steigungen hinauf.
  • Immer bedenken: Mit steigender Geschwindigkeit wird zugleich auch die Aufprallwucht im Falle eines Auffahrunfalls deutlich stärker. So verursacht eine Geschwindigkeitsverdoppelung eine vierfache Energie beim Aufprall. Wesentlicher Faktor bei der Aufprallkraft stellt die Gesamtmasse des LKW inklusive der Masse der transportieren Ladung dar. Bei einer ungesicherten Ladung ist zudem mit wesentlich schlimmeren Unfallfolgen zu rechnen.

Zu geringer Mindestabstand: Bußgeldkatalog für Verstöße

Genau wie für Autofahrer sieht der Bußgeldkatalog beim Verstoß gegen den Mindest- bzw. Sicherheitsabstand auch für LKW-Fahrer entsprechende Konsequenzen vor, die sich auf ein Bußgeldbescheid und Punkte belaufen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für Abstandsvergehen

Achtung! Jenseits der Autobahn gelten für Lkw dieselben Bestimmungen wie für Pkw. Nur auf der Autobahn gelten gesonderte Bestimmungen bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h (siehe Bußgeldkataloge).

25 Kommentare

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  1. O.Beckmann
    Am 1. Februar 2023 um 18:23

    Frage : Wenn ich den Mindestabstand von 50 m einhalte und ein Pkw fährt in die Lücke des Sicherheitsabstandes hinein, muss ich dann den Sicherheitsabstand durch Abbremsen sofort wiederherstellen oder steht mir eine festgelegte Zeitspanne zur Verfügung in der der Sicherheitsabstand wieder hergestellt werden muss ?

  2. Michael R.
    Am 18. Mai 2019 um 9:56

    wie hoch ist die Messtolleranz auf der Autobahn ? 3 oder 7 Km/h.. PKW sind es 7

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 12:52

      Hallo Michael,

      welcher Toleranzwert vom Messergebnis abgezogen wird, hängt vom jeweiligen Messgerät ab. In der Regel sind es 3 km/h bzw. 3 %.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Steven
    Am 26. April 2019 um 10:18

    Hallo
    Ich habe den Mindestabstand von 50m zum vorausfahrenden LKW missachtet. Was droht im schlimmsten Fall ? Fahrverbot ?

    Grüße

  4. Andre
    Am 1. April 2019 um 20:51

    Was passiert wenn man 50m abstand lkw einhält und der vordere lkw bremst und man muss selber bremsen, und zwar wo gemessen wird. Weil der vordermann da bremst?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 17:37

      Hallo Andre,

      die StVO schreibt für Lkw einen generellen Abstand von 50m vor. Sollten Sie wegen eines solchen Szenarios einen Bußgeldbescheid bekommen, sollten Sie sich möglicherweise mit einem Anwalt hinsichtlich der Erfolgsaussichten bei einem Einspruch beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Petr
    Am 23. Januar 2019 um 14:30

    Habe 85km/h und abstand ca. 45m.gehaben. Gilt das als abstand?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2019 um 16:56

      Hallo Petr,

      als Lkw-Fahrer müssen Sie gemäß StVO 50 m zum Vorausfahrenden einhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Jörg
    Am 20. September 2018 um 11:37

    Moin gibt es für Lkw auch Fahrverbot und wenn ja ab wieviel m

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:16

      Hallo Jörg,

      wird mit dem Lkw nicht der Mindestabstand von 50 Metern eingehalten, kann das ein Bußgeld von 80 Euro zur Folge haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. R.W. de Vries
    Am 8. Juli 2017 um 22:35

    Ich fahre mit Tankzuge, damit bremst einer nicht gerne wegen das schaukeln der Flüssigkeit.
    Fast jedes mal nach dem überholt werden muss ich runter vom Gas weil die “Kollegen” innerhalb 10 Meter vor mir wieder einfädeln (egal überholverbod oder nicht).
    Jetzt habe ich zur zweiten mal ein Bußgeld zu zahlen weil ich nicht auf die bremse trete aber der LKW ausrollen lass damit die Abstand wieder großer wird.
    In dem vergangen Jahren wurde ich durch einem streifen wagen von der Straße geholt und die Beamten hatten beobachtet das ich die Mindestabstand schon wieder einhalte. Es erfolgte kein Bußgeld.
    Jetzt mit dem Brücke Kamera geht es nicht mehr ums Sicherheit sondern ums Geld.
    Zwei Kilometer weiter wahre alles wieder in Ordnung gewesen.

    (Entschuldigen Sie mein Deutsch, ich bin Holländer)

  8. Lukas
    Am 14. März 2017 um 12:23

    Autobahn A 61 eine baustelle ca 1km lang und stockende verher,mal 60km/h mal 30km/h und bei brucke wo waren kammeras abstand ca 30 meter,wie wird das bewertet ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 8:20

      Hallo Lukas,

      wenn Sie bei 60 km/h einen Abstand von 30 Meter eingehalten haben, sollte kein Bußgeldbescheid erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Peter1962
    Am 2. Februar 2016 um 9:15

    Obwohl ich ständig mit Abstandstempomat (eingestellt auf 50m) fahre bin ich letztens auf der A1 auch in die Abstandsfalle getappt. Kurz vor einer Tagesbaustelle Abstandsmessung.Finde ich nicht o.k,bin mal auf die Antwort an meinen RA gespannt,er glaubt nicht das es was bringt,weil das sowieso nicht beweisbar ist.Ich finde da muß dringend etwas geschehen,bin nach dem Tod eines Kollegen immer vorsichtig was Abstand betrifft und trotzdem……..

  10. eddy54
    Am 2. Dezember 2015 um 9:39

    Mit den Abstand geht es schnell auf der a2 ist mir auch passiert, durch das rumgeeire von den Kameraden aus den Ostblock , möchte mich nur nicht weiter auslassen, ansonsten wird es falsch verstanden

  11. Hintermayr
    Am 13. Februar 2015 um 11:39

    Hallo,

    Ein Transporter/Sprinter/LKW bis 3,5 to mit Anhänger 3 to
    Gesamtlänge ca. 10 Meter
    Wird hierfür das Bußgeld PKW oder LKW angewandt.

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2015 um 9:15

      Hallo Hintermayr,

      hierfür wird der Bußgeldkatalog für Pkw angewandt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • ivan
        Am 23. Juli 2017 um 9:04

        Hallo ,ich bin LKW Fahrer und heute bekomen eine Strafe dass ich mit LKW habe kein 50 m abstand von eine PKW.Kann ich ein Anschprusch schreiben oder das stimt so in Gesetzt?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 24. Juli 2017 um 7:48

          Hallo Ivan,

          es stimmt, dass der Gesetzgeber vorgibt, dass LKW (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) auf der Autobahn ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zum Vordermann einhalten müssen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. matti
    Am 1. Oktober 2014 um 9:59

    “Nichteinhalten des erforderlichen Mindestabstandes von 50 m bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Bundesautobahn mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht/Kraftomnibusses mit Fahrgästen”
    Ist es hier entscheidend ob Fahrgäste im Bus waren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 11:15

      Hallo Matti,

      ja, nur mit Fahrgästen wird eine höhere Strafe ausgesprochen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. AxBxCx
    Am 1. Oktober 2014 um 9:00

    hallo,
    gibt es eine Formel mit der ich den Bremsweg berechnen kann- finde das Interessant

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 11:19

      Hallo,

      da der Bremsweg von verschiedenen Faktoren abhängig ist, ist das Ergebnis schwer zu ermitteln. Näherungsweise erhalten Sie den Bremsweg durch die Rechnung: (Geschwindigkeit in km/h/10)²

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Willi Brack
    Am 7. September 2014 um 12:40

    Ich erlebe es Tag für Tag, das Kollegen in den 50m. Sicherheitsabstand rücksichtslos einfahren.Hauptsächlich sind es Osteuropäischen Fahrer.Es sind auch Deutsche darunter. Kollege von mir kassierte vor kurzem wegen einer solschen Artake ein Bußgeld & 1-Punkt.obwohl er nichts dazu konnte. Meine Meinung dazu: Da muß dringend vom Gesetzesgeber was geändert werden.

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Abstand und Abstandsvergehen bei LKW
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