Abstandsunterschreitung: Sind Sie zu dicht aufgefahren?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Abstandsunterschreitung: Unser Rechner hilft weiter

Wird der vorgeschriebene Abstand unterschritten, können verschiedene Sanktionen verhängt werden
Wird der vorgeschriebene Abstand unterschritten, können verschiedene Sanktionen verhängt werden

Auf der Straße soll nach vorne Platz bleiben

Geschwindigkeitsbegrenzungen, Beschilderungen, Lichtzeichenanlagen, andere Verkehrsteilnehmer: Autofahrer müssen im Verkehrsfluss auf vielerlei Gesetze und äußere Einflüsse achten.

Das ist nicht immer einfach; gerade dann, wenn es schnell gehen muss oder die Situation unübersichtlich ist, wird schon mal die eine oder andere Vorschrift nicht ganz genau befolgt.

Eine dieser Regeln, die beim Fahren gerne hin und wieder vergessen wird, ist der richtige Sicherheitsabstand – und das, obwohl eine Abstandsunterschreitung neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot nach sich ziehen kann.

FAQ: Abstandsunterschreitung

Wozu dient der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug?

Der Sicherheitsabstand soll gewährleisten, dass der dahinter fahrende Fahrer in der Lage ist, im Notfall rechtzeitig anzuhalten, ohne aufzufahren.

Wann liegt eine Abstandsunterschreitung vor?

Wer sein Fahrzeug bei einer plötzlichen Notbremsung nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen kann, hat gegen den Sicherheitsabstand verstoßen. Wie groß dieser sein muss, lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Welche Sanktionen drohen, wenn jemand den Sicherheitsabstand nicht einhält?

Dies hängt von der Höhe der Abstandsunterschreitung und der gefahrenen Geschwindigkeit. Näheres können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Das sagt der Bußgeldkatalog zur Abstandsunterschreitung

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1 Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1 Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1 Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

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Warum ist ein Abstand nach vorn vorgeschrieben?

Um zu klären, warum eine Abstandsunterschreitung zum Teil mit recht strengen Sanktionen belegt ist, hilft zunächst einmal ein Blick ins Gesetz. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt in § 4 Abs. 1 Folgendes fest:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Um eine Abstandsunterschreitung auf Autobahn und Co. nachzuweisen, werden verschiedene Verfahren eingesetzt
Um eine Abstandsunterschreitung auf Autobahn und Co. nachzuweisen, werden verschiedene Verfahren eingesetzt

Das Platzhalten soll also hauptsächlich garantieren, dass ein Nachfolger bei plötzlichen Bremsmanövern genug „Puffer“ hat, um dem anderen nicht von hinten aufzufahren. Deshalb ist eine Abstandsunterschreitung auf der Autobahn besonders gefährlich, da Verkehrsteilnehmer hier mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind und dementsprechend einen teils enorm verlängerten Bremsweg haben.

Abgesehen von diesem Sicherheitsfaktor fühlt sich wohl kein Autofahrer sonderlich wohl, wenn der Nachfahrende ständig dicht auffährt. Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch solches Verhalten konstant gestresst werden, sind diese häufig unaufmerksam, verängstigt und zu spontanen Handlungen verleitet. Nicht umsonst wird eine Nötigung laut § 240 Strafgesetzbuch auch im Verkehr anerkannt. Wer nun beständig eine Abstandsunterschreitung begeht, dem kann schnell ein solches Drängeln unterstellt werden.

Der zu haltende Abstand richtet sich nach den Umständen

Welchen Sicherheitsabstand Fahrer einhalten sollten, hängt davon ab, wo sich dieser befindet und welches Kfz er fährt.

  • Innerorts bei den regelmäßig festgelegten 50 km/h Höchstgeschwindigkeit soll mindestens eine Sekunde Abstand zum Vordermann gehalten werden. Gerade in der Fahrschule wird auch die Faustformel drei Autolängen oder etwa fünfzehn Meter gelehrt.
  • Um außerorts keine Abstandsunterschreitung zu begehen, sind zwei Sekunden Abstand bzw. etwa der halbe Wert in Metern gefordert, der auf dem Tacho zu sehen ist. Wer also mit 120 Stundenkilometern unterwegs ist, sollte zum Vordermann mindestens 60 Meter Platz lassen.

Eine Sonderregelung gilt für große und schwere Gefährte auf der Autobahn. Hier bestimmt die StVO in § 4 Abs. 3:

Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Eine Abstandsunterschreitung liegt bei Lkw-Fahrern also immer dann vor, wenn diese bei erlaubten Geschwindigkeiten ab 50 km/h keine 50 Meter Abstand halten.

Um Verkehrsteilnehmer eines unterschrittenen Abstands zu überführen, werden verschiedene, technische Methoden der Abstandsmessung angewandt. Gängig ist z. B. die Brückenmessung, bei welcher von einer Autobahnbrücke Fotos erstellt werden. Auch Sensorenmessungen oder Videostoppuhren kommen zum Einsatz.

Diese Sanktionen können bei zu dichtem Auffahren drohen

Bei einer Abstandsunterschreitung von weniger als 4/10 des Tachos werden meist 100 Euro und ein Punkt fällig
Bei einer Abstandsunterschreitung von weniger als 4/10 des Tachos werden meist 100 Euro und ein Punkt fällig

Die Strafe bzw. Sanktion bei einer Abstandsunterschreitung kann von Geldbußen bis zum Fahrverbot reichen. Wurden weniger als 80 km/h gefahren und der vorgegebene Abstand unterschritten, dann ist hierfür im Normalfall lediglich ein geringes Verwarngeld vorgesehen. Mit zunehmender Geschwindigkeit steigert sich auch die Strenge des Strafmaßes.

Im Regelfall werden für eine Abstandsunterschreitung dann Punkte in Flensburg verhängt, wenn bei erlaubten Geschwindigkeiten ab 80 km/h weniger als 5/10 bzw. weniger als die Hälfte des Tachostandes in Metern eingehalten wurde. Häufig wird dann auch ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.

Wie bereits angedeutet, kann eine beständige Abstandsunterschreitung – meist in Kombination mit Schneiden oder ständigem Aufblenden – als ein Drängeln und somit eine Nötigung definiert werden. In solch einem Fall bleibt es dann natürlich nicht bei den hier genannten Sanktionen. Denn dann ist die Sache nämlich nicht mehr „nur“ eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dementsprechend sind auch strenge Maßnahmen, wie etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht auszuschließen. Wie tatsächlich sanktioniert wird, entscheidet sich im Einzelfall.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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