Abstandsunterschreitung: Sind Sie zu dicht aufgefahren?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Abstandsunterschreitung: Unser Rechner hilft weiter
Auf der Straße soll nach vorne Platz bleiben
Geschwindigkeitsbegrenzungen, Beschilderungen, Lichtzeichenanlagen, andere Verkehrsteilnehmer: Autofahrer müssen im Verkehrsfluss auf vielerlei Gesetze und äußere Einflüsse achten.
Das ist nicht immer einfach; gerade dann, wenn es schnell gehen muss oder die Situation unübersichtlich ist, wird schon mal die eine oder andere Vorschrift nicht ganz genau befolgt.
Eine dieser Regeln, die beim Fahren gerne hin und wieder vergessen wird, ist der richtige Sicherheitsabstand – und das, obwohl eine Abstandsunterschreitung neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot nach sich ziehen kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Abstandsunterschreitung
Der Sicherheitsabstand soll gewährleisten, dass der dahinter fahrende Fahrer in der Lage ist, im Notfall rechtzeitig anzuhalten, ohne aufzufahren.
Wer sein Fahrzeug bei einer plötzlichen Notbremsung nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen kann, hat gegen den Sicherheitsabstand verstoßen. Wie groß dieser sein muss, lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Dies hängt von der Höhe der Abstandsunterschreitung und der gefahrenen Geschwindigkeit. Näheres können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Das sagt der Bußgeldkatalog zur Abstandsunterschreitung
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 30 € | eher nicht | ||
... mit Sachbeschädigung | 35 € | Hier prüfen ** | ||
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt
Warum ist ein Abstand nach vorn vorgeschrieben?
Um zu klären, warum eine Abstandsunterschreitung zum Teil mit recht strengen Sanktionen belegt ist, hilft zunächst einmal ein Blick ins Gesetz. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt in § 4 Abs. 1 Folgendes fest:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Das Platzhalten soll also hauptsächlich garantieren, dass ein Nachfolger bei plötzlichen Bremsmanövern genug „Puffer“ hat, um dem anderen nicht von hinten aufzufahren. Deshalb ist eine Abstandsunterschreitung auf der Autobahn besonders gefährlich, da Verkehrsteilnehmer hier mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind und dementsprechend einen teils enorm verlängerten Bremsweg haben.
Abgesehen von diesem Sicherheitsfaktor fühlt sich wohl kein Autofahrer sonderlich wohl, wenn der Nachfahrende ständig dicht auffährt. Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch solches Verhalten konstant gestresst werden, sind diese häufig unaufmerksam, verängstigt und zu spontanen Handlungen verleitet. Nicht umsonst wird eine Nötigung laut § 240 Strafgesetzbuch auch im Verkehr anerkannt. Wer nun beständig eine Abstandsunterschreitung begeht, dem kann schnell ein solches Drängeln unterstellt werden.
Der zu haltende Abstand richtet sich nach den Umständen
Welchen Sicherheitsabstand Fahrer einhalten sollten, hängt davon ab, wo sich dieser befindet und welches Kfz er fährt.
- Innerorts bei den regelmäßig festgelegten 50 km/h Höchstgeschwindigkeit soll mindestens eine Sekunde Abstand zum Vordermann gehalten werden. Gerade in der Fahrschule wird auch die Faustformel drei Autolängen oder etwa fünfzehn Meter gelehrt.
- Um außerorts keine Abstandsunterschreitung zu begehen, sind zwei Sekunden Abstand bzw. etwa der halbe Wert in Metern gefordert, der auf dem Tacho zu sehen ist. Wer also mit 120 Stundenkilometern unterwegs ist, sollte zum Vordermann mindestens 60 Meter Platz lassen.
Eine Sonderregelung gilt für große und schwere Gefährte auf der Autobahn. Hier bestimmt die StVO in § 4 Abs. 3:
Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Eine Abstandsunterschreitung liegt bei Lkw-Fahrern also immer dann vor, wenn diese bei erlaubten Geschwindigkeiten ab 50 km/h keine 50 Meter Abstand halten.
Diese Sanktionen können bei zu dichtem Auffahren drohen
Die Strafe bzw. Sanktion bei einer Abstandsunterschreitung kann von Geldbußen bis zum Fahrverbot reichen. Wurden weniger als 80 km/h gefahren und der vorgegebene Abstand unterschritten, dann ist hierfür im Normalfall lediglich ein geringes Verwarngeld vorgesehen. Mit zunehmender Geschwindigkeit steigert sich auch die Strenge des Strafmaßes.
Im Regelfall werden für eine Abstandsunterschreitung dann Punkte in Flensburg verhängt, wenn bei erlaubten Geschwindigkeiten ab 80 km/h weniger als 5/10 bzw. weniger als die Hälfte des Tachostandes in Metern eingehalten wurde. Häufig wird dann auch ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
Wie bereits angedeutet, kann eine beständige Abstandsunterschreitung – meist in Kombination mit Schneiden oder ständigem Aufblenden – als ein Drängeln und somit eine Nötigung definiert werden. In solch einem Fall bleibt es dann natürlich nicht bei den hier genannten Sanktionen. Denn dann ist die Sache nämlich nicht mehr „nur“ eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dementsprechend sind auch strenge Maßnahmen, wie etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht auszuschließen. Wie tatsächlich sanktioniert wird, entscheidet sich im Einzelfall.