Höhenkontrolle durch nicht ordnungsgemäß befestigte Ladung oder Abdeckung ausgelöst
160 €
eher nicht
FAQ: LKW-Abmessungen
Gibt es gesetzliche Vorschriften für die Fahrzeugmaße beim LKW?
§ 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt vor, welche Dimensionen in Deutschland erlaubt sind. So sind Maximalwerte für die Ladehöhe beim LKW genauso bestimmt wie die zulässigen Breiten und Längen der Fahrzeuge. Die Tabelle bietet einen Überblick zu möglichen Bußgeldern, wenn die Maße beim LKW überschritten werden.
Wie breit und wie lang darf ein LKW sein?
Ein LKW ohne Anhänger darf maximal 12 Meter lang sein, mit Anhänger 18,75 Meter. Ein Sattelzug, Zugmaschine und Auflieger, darf höchstens 16,50 Meter messen. Die maximal erlaubte Breite liegt bei 2,55 Meter, bei klimatisierten Fahrzeugen 2,60 Meter. Welche Sonderregelungen gelten können, erfahren Sie hier.
Welcher Standard bei der Ladehöhe gilt beim LKW?
LKW dürfen eine Höhe von 4 Metern nicht überschreiten. Beim LKW ist die Ladehöhe auf den Innenraum bzw. die Ladefläche bezogen. Der Standard bei der Ladehöhe für LKW liegt zwischen 2,30 Meter und 2,37 Meter. Sattelzüge können eine Ladehöhe von bis zu 2,70 Meter haben. Wichtig sind hier beim LKW also die Innenmaße.
Inhaltsverzeichnis:
Spezielle Informationen zum Thema LKW-Abmessungen:
Die zulässigen LKW-Abmessungen und Gewichte sind in Deutschland gesetzlich reguliert. Vorgegebene Maximalhöhen verhindert, dass Fahrzeuge unter Brücken oder in Tunneln steckenbleiben, sofern Fahrer die Angaben zu den Mindesthöhen beachten. Regulierte Standardwerte für Breiten stellen sicher, dass die Abstände auf Fahrspuren, in Baustellen oder eben auch in Tunneln nicht zu knapp werden.
Standardmaße dienen nicht nur der Sicherheit, sondern auch dazu, einen genormten Zugang zum Straßenverkehr und somit einen Verkehrsfluss zu ermöglichen. Welche Abmessungen LKW-Fahrer bzw. Unternehmen berücksichtigen müssen, welchen Größe beim LKW überhaupt erlaubt ist, und welche Normen für bestimmte LKW-Typengelten, erläutern wir im nachfolgenden Ratgeber.
Gesetzliche Vorgaben zur Höhe, Länge und Breite von LKW
Die LKW-Abmessungen für die Ladefläche und weitere Dimensionen des Fahrzeugs ergeben sich in Deutschland aus § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin sind Maximalwerte für Standard-LKW und ihre Abmessungen in Höhe, Breite und Länge festgelegt.
Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. […] Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
Fahrzeug und Ladung zusammen dürfen also eine Höhe von vier Metern nicht überschreiten. Ausnahmen bilden hier Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge, allerdings dürfen sie diese Höhe nur dann überschreiten, wenn sie beladen sind.
Wichtig ist, dass viel Brücken und auch Tunnel meist nur minimal höher sind als 4 Meter. Deshalb kann für Fahrzeuge, die diese Höhe übersteigen, oft nicht garantiert werden, dass sie eine zu fahrende Strecke auch passieren können.
Ebenfalls von Bedeutung im Zusammenhang mit der Höhe beim LKW ist die Ladehöhe. Hierbei spielen dann die LKW-Abmessungen innen eine Rolle. Die gesetzlich vorgegebene Maximalhöhe bedeutet nicht, dass ein LKW auch 4 Meter hoch beladen werden kann. Hier müssen Fahrer und Verlader beim LKW auf die Innenmaße achten.
Da die Ladefläche sich bereits in einiger Höhe über der Fahrbahn befindet und die Höhe des Planenaufbaus oder der Containerwände mit berechnet werden muss, liegt die Standardladehöhe bei einem LKW in der Regel zwischen 2,30 Meter und 2,30 Meter. Sattelzüge, die etwas tieferliegen, können oft auch mit einer Ladehöhe von 2,70 Meter dienen. Die Ladehöhe, wenn der LKW einen Auflieger hat, beginnt üblicherweise bei 1,40 Meter bis 1,50 Meter über dem Boden bzw. Grund. Denn hier befindet sich in der Regel dann die Ladefläche. Aber dieser Höhe darf die dann bis auf maximal 4 Meter hoch geladen werden.
Die Höhen beim LKW und beim Sattelzug sind also immer von der Konstruktion und der Ausstattung des Fahrzeugs abhängig. Beachten Sie beim Beladen des LKW die Innenmaße bei der Höhe nicht, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Folgende Vorgaben zu den Höhen sind also zu beachten:
Maximalhöhe von 4 Metern
Standard Ladehöhe bei LKW von 2,30 Meter bis 2,37 Meter
Ladehöhe bei Sattelzügen von bis zu 2,70 Meter
LKW-Typen und ihre Abmessungen: Die maximale Länge hängt von der Art des Fahrzeugs ab
Welche LKW-Abmessungen bei der Länge zu beachten sind, hängt davon ab, welchen LKW-Typ Sie fahren. So gibt es ein Längenmaß für LKW, für Gespanne und für Sattelzüge.
Ein Sattelzug ist ein Gespann aus LKW und Auflieger. Zu den Sattelzügen gehören auch die meisten Tieflader. Die Abmessungen für LKW mit Auflieger fallen etwas geringer aus, als die für Lastzüge. Das komplette Gespann darf maximal 16,50 Meter lang sein.
Ein Lastzug oder auch LKW-Hängerzug hat Abmessungen von maximal 18,75 Metern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Solofahrzeug, also ein einzelner LKW ohne Anhänger, hier nur maximal 12 Meter lang sein darf. Die 18,75 Meter gelten für das Gespann samt Anhänger.
Zusammengefasst gelten also folgende Vorgaben:
LKW bis 12 Meter
LKW mit Anhänger bis maximal 18,75 Meter
Sattelzug bis maximal 16,50 Meter
Besonders bei der Fahrzeuglänge wird im Bezug auf zulässige LKW-Abmessungen auch wieder die Ladung wichtig. Denn es gelten ebenfalls Grenzen dafür, wie weit die Ladung aus dem Fahrzeug hinausragen darf. Hier ist die Höhe des Fahrzeugs entscheidend: Bis zu einer Höhe von 2,50 Metern darf die Ladung überhaupt nicht nach vorne über das Fahrzeug hinausragen. Bei höheren Fahrzeugen beträgt der maximale Überstand 50 cm.
Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 Metern über den LKW hinausragen. Bei kurzen Strecken von maximal 100 Kilometern sind es sogar drei Meter.
Maximale Breite eines LKW
Bei der Breite gilt in der Regel für beide Typen derselbe Standard für LKW-Abmessungen. Hier gilt eine Maximalbreite von 2,55 Metern.
Allerdings gibt es auch dabei Ausnahmen: Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen bis zu 3 Metern breit sein, wenn sie Erzeugnisse aus der Land- und Forstwirtschaft transportieren. Dies liegt daran, dass diese Güter, wie zum Beispiel Baumstämme, oft sehr sperrig sind.
Auch für klimatisierte Fahrzeuge, wie z. B. Kühltransporte, gilt eine Ausnahme. Diese dürfen 2,60 Meter breit sein, wenn ihre Seitenwände samt Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind.
Die Sondergenehmigung – wenn das Maß überschritten wird
§ 29 der Straßenverkehrsordnung regelt die sogenannte “Übermäßige Straßenbenutzung”. Wenn bei einem LKW für die Abmessungen die zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten werden, dann gilt seine Straßennutzung als übermäßig. In diesem Fall ist zum Fahren eine Sondergenehmigung für einen Schwertransport einzuholen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart kein ausreichendes Sichtfeld lassen. Dazu gehören beispielsweise Kräne oder Mähdrescher.
Nach der StVO zählt auch die LKW-Masse zu den Abmessungen für einen Transport, die gesetzlich durch Vorschriften reguliert werden. Hierbei ist die Achszahl entscheidend. Es gelten folgende Höchstgewichte:
18 t für zweiachsige Anhänger
25 t für dreiachsige Anhänger
36 t für vierachsige Lastzüge oder Sattelkraftfahrzeuge
40 t für Fahrzeugkombinationen mit fünf oder sechs Achsen
Entspricht z. B. Ihr LKW-Auflieger diesen Abmessungen nicht, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 € rechnen. Vergewissern Sie sich deshalb vor der Fahrt, dass Ihr LKW den Abmessungen nach StVO entspricht.
Sanktionen bei Missachtungen von LKW-Abmessungen
In Nummer 104 des Bußgeldkatalogs im Anhang der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) wird für die Überschreitung der zulässigen LKW-Abmessungen ein Bußgeld von 20 € verhängt. Beträgt die Höhe des Fahrzeugs über 4,20 Meter, erhöht sich die Sanktion auf 60 €.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Im Bussgeldkatalog wird nur von der Überschreitung der Höhe gesprochen. Könnte mir mal jemand sagen, wie die Strafen bei Überschreitung der Länge eines Lastzuges sind. Gibt es da eventuell Toleranzen?
Im Bussgeldkatalog wird nur von der Überschreitung der Höhe gesprochen. Könnte mir mal jemand sagen, wie die Strafen bei Überschreitung der Länge eines Lastzuges sind. Gibt es da eventuell Toleranzen?