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Lkw-Fahrverbot: Welche Regeln gelten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Bußgeldkatalog: LKW-Fahrverbot

BeschreibungBußgeldPunkte
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren120 €-
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen570 €-
Ferienfahrverbot am Samstag: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten geführt25 €-
Ferienfahrverbot am Samstag: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt60 €-
Ferienfahrverbot am Samstag: Als Halter das Führen eines Kraftfahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten zugelassen150 €-
Nachtfahrverbot: Vorschriftswidrig ein Verkehrsverbot (Zeichen 253) nicht beachtet mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse75 €1

Für welche Fahrzeuge und zu welchen Zeiten ein Fahrverbot für Lkw gilt

Wann und wo gilt auf Deutschlands Straßen ein Lkw-Fahrverbot, das Sie beachten müssen?
Wann und wo gilt auf Deutschlands Straßen ein Lkw-Fahrverbot, das Sie beachten müssen?

Sie sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft: Lastkraftwagen, die im Jahr 2014 mit 463 Milliarden Tonnenkilometern insgesamt 70,8 Prozent des Güterverkehrs in Deutschland abwickelten (A. Hütter 2016: “Güterverkehr in Deutschland 2014”). Auch wenn die Politik versucht, aus ökologischen Gründen mehr Verkehr auf die Schiene und auf Wasserwege zu verlagern: Die große Bedeutung des Lkw-Verkehrs ist nach wie vor ungebrochen.

Allerdings dürfen die schweren Maschinen nicht zu jeder Zeit über Deutschlands Straßen rollen: An bestimmten Tagen im Jahr müssen Lkw-Fahrer darauf verzichten, Ihre Güter durchs Land zu fahren. Wenn Sie selber Lastkraftwagen steuern, müssen Sie diese Regeln beachten, um kein Bußgeld zu kassieren. Aber auch als Halter eines Lkw, der sich nicht selber hinters Lenkrad setzt, können Sie belangt werden, wenn Sie eine Lkw-Fahrt trotz Fahrverbot anordnen oder zulassen.

Deshalb fragen Sie sich: Zu welchen Uhrzeiten und auf welchen Straßen gilt ein Lkw-Fahrverbot in Deutschland? Und nimmt die Straßenverkehrs-Ordnung beziehungsweise die Ferienreiseverordnung (FerReiseV) manche Fahrten von diesen Verboten aus? Wir klären Sie in unserem Ratgeber über alles auf, was Sie als Lkw-Fahrer auf Deutschlands Straßen über Fahrverbote wissen müssen!

FAQ: Lkw-Fahrverbot

Wann dürfen Lkw in Deutschland nicht fahren?

Der Gesetzgeber sieht für Sonn- und Feiertage Fahrverbote für Lkw vor. Je nach Bundesland gilt es dabei bei den Feiertagen unterschiedlich Vorgaben zu beachten.

Gibt es Ausnahmen für das Lke-Fahrverbot?

Sonderregelungen gelten zum Beispiel für Lkw, die leicht verderbliche Güter transportieren. Über weitere Ausnahmen informieren wir hier.

Was droht beim Verstoß gegen bestehende Lkw-Fahrverbote?

Für das unerlaubte Fahren an einem Sonn- oder Feiertag droht dem Fahrer laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro. Darüber hinaus muss der Unternehmer, der diese Fahrt angeordnet oder zugelassen hat mit einem Bußgeld von 570 Euro rechnen. Weitere Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Welche Fahrverbote für Lkw gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es nicht ein einziges Fahrverbot für Lkw, sondern drei verschiedene Fahrverbote. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie in dieser Übersicht zusammengefasst, bevor wir die einzelnen Fahrverbote in den folgenden Abschnitten genauer erklären:

Übersicht Lkw-Fahrverbot in Deutschland

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

  • Zeiten: von 0 bis 22 Uhr
  • Strecken: gesamtes Straßennetz
  • Fahrzeuge: Lkw mit zul. Gesamt­gewicht von über 7,5 t oder Lkw mit Anhängern
  • Rechtliche Grundlage: § 30 Abs. 3 u. 4 StVO

Samstagsfahrverbot

  • Zeiten: von Juli bis August jeden Samstag von 7 bis 20 Uhr
  • Strecken: bestimmte Strecken mit hohem Verkehrs­aufkommen, meist Auto­bahnen
  • Fahrzeuge: Lkw mit zul. Gesamt­gewicht von über 7,5 t oder Lkw mit Anhängern
  • Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 1 u. 2 FerReiseV

Nachtfahrverbot

  • Zeiten: meist von 22 bis 6 Uhr
  • Strecken: bestimmte, mit Schildern markierte Strecken
  • Fahrzeuge: Lkw mit zul. Gesamt­gewichten von 3,5 bis 12 t
  • Rechtliche Grundlage: § 45 Abs. 1 S. 1 StVO (d.h. Anord­nung der zustän­digen Straßen­verkehrs­behörde)

Es ist jedoch nicht so, dass diese Fahrverbote für alle Lastkraftwagen mit einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht gelten. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, welche nur für bestimmte Fahrzeuge oder nur für manche Arten von Transportfahrten gelten.

Für welche Fahrzeuge gilt ein Lkw-Fahrverbot?

Das Lkw-Fahrverbot gilt meist für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Das Lkw-Fahrverbot gilt meist für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Nicht alle Fahrzeuge, die als Lastkraftwagen zugelassen sind, müssen sich an Lkw-Fahrverbote halten. Während für Nachtfahrverbote auf jeder Strecke unterschiedliche Bestimmungen gelten können, sind vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie Samstagen folgende Fahrzeuge betroffen (§ 30 Abs. 3 S. 1 StVO bzw. § 1 Abs. 1 FerReiseV):

  • Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen (eine Zugmaschine mit Sattelaufleger gilt dabei als ein Lkw, eine Zugmaschine ohne Aufleger hingegen nicht)
  • Fahrzeuge, die als Lastkraftwagen zugelassen sind und nicht mehr als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben, aber einen Anhänger ziehen

Vom zweiten Punkt können auch Personenkraftwagen wie Pick-Ups mit Ladefläche oder Lieferwägen betroffen sein, die rechtlich als Lastkraftwagen zugelassen sind, weil deren Halter so Steuern sparen können.

Von daher ist es möglich, dass ein bestimmtes Fahrzeug am Sonntag mit einem Anhänger fahren kann, weil es als Pkw zugelassen ist, aber nicht ein anderes Fahrzeug desselben Modells, wenn dies eine Lkw-Zulassung besitzt. Laut Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (BayObLG) vom 14.4.1997 ist ein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch dann als Lkw zu werten, wenn es eine Pkw-Zulassung hat,  sofern es in erster Linie der Güterbeförderung dient, was unter anderem am Umfang der Ladefläche festzumachen ist (2 ObOWi 116/97). In manchen Bundesländern gibt es für solche Fälle jedoch Ausnahmen, die an anderer Stelle erklärt werden.

Auch wenn so vieles in unserem Alltag von Brüssel aus bestimmt wird: Geht es um ein Fahrverbot für Lkw, macht jeder Staat der Europäischen Union sein eigenes Ding. Von daher müssen Sie sich als Lkw-Fahrer vor jedem Grenzübertritt aufs Neue informieren, welche speziellen Regeln beispielsweise zum Wochenendfahrverbot in diesem Land gelten.

Welche Fahrten sind von einem Lkw-Fahrverbot ausgenommen?

Allerdings müssen nicht alle Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen beziehungsweise einem Anhänger zu den Zeiten, an denen ein Lkw-Fahrverbot gilt, stehen bleiben. Für die Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und Samstagen – sowie meist auch für Nachtfahrverbote – gelten folgende Ausnahmen gemäß § 30 Absatz 3 Satz 2 der StVO und § 3 Absatz 1 FerReiseV:

Ein Lkw-Fahrverbot kann auch Wohnwagen betreffen, wenn diese offiziell als Lastkraftwagen zugelassen sind.
Ein Lkw-Fahrverbot kann auch Wohnwagen betreffen, wenn diese offiziell als Lastkraftwagen zugelassen sind.
  • Lkw-Verkehr, der Teil des kombinierten Schiene-Straße-Güterverkehrs ist. Solche Fahrten sind jedoch nur dann zulässig, wenn jeweils der nächstgelegene Verladebahnhof angesteuert wird oder wenn die Güter so weit wie möglich mit der Bahn transportiert werden, bevor das letzte Stück auf der Straße zurückgelegt wird. Dabei darf die Strecke auf der Straße an Sonn- und Feiertagen nicht länger als 200 Kilometer sein (Nr. 1).
  • Lkw-Verkehr, der Teil des kombinierten Hafen-Straße-Güterverkehrs ist. Solche Fahrten sind jedoch nur dann zulässig, wenn jeweils die nächstgelegene Verladestelle angesteuert wird oder wenn die Güter so weit wie möglich auf dem Wasserweg transportiert werden, bevor das letzte Stück auf der Straße zurückgelegt wird. Dabei darf die Strecke auf der Straße nicht länger als 150 Kilometer sein (Nr. 1a).
  • Transporte von leicht verderblichen Gütern, wie frische Milch und Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse, frischer Fisch und Fischerzeugnisse sowie Obst und Gemüse, wenn es sich um leicht verderbliche Sorten handelt (Nr. 2). Auch Leerfahrten sind zulässig, wenn sie zu Fahrten gehören, bei denen solche Güter transportiert werden (Nr. 3).

Um nachzuweisen, dass ein Lastkraftwagen auf solch einer erlaubten Fahrt unterwegs ist, muss der Lkw-Fahrer die entsprechenden Fracht- oder Begleitpapiere mitführen und bei einer polizei vorzeigen (§ 3 Abs. 2 FerReiseV).

Welche Fahrzeuge sind von einem Lkw-Fahrverbot ausgenommen?

Doch nicht nur diese speziellen Fahrten sind von den einzelnen Lkw-Fahrverboten ausgenommen. Auch bestimmte Arten von Lastkraftwagen dürfen fahren, wenn eigentlich ein Fahrverbot für Lkw herrscht:

Von einem Lkw-Fahrverbot sind Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr ausgenommen.
Von einem Lkw-Fahrverbot sind Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr ausgenommen.
  • Lkw von Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Truppen von EU- und NATO-Staaten im Falle dringender militärischer Erfordernisse (§ 35 Abs. 1 u. 5 StVO, § 2 Abs. 1 FerReiseV). An Samstagen dürfen außerdem Fahrzeuge des öffentlichen Straßendienstes der Verwaltung unterwegs sein (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 FerReiseV).
  • Fahrten von privaten Lastkraftwagen, welche im Rahmen des Bundesleistungsgesetzes verpflichtet werden. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es zu Manövern oder Kriegshandlungen auf deutschem Boden kommt (§ 30 Abs. 3 Nr. 4 StVO, § 2 Abs. 1 Nr. 6 FerReiseV).
  • Auch Lastkraftwagen des Rettungsdienstes dürfen sich über Fahrverbote hinwegsetzen, um “Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden” (§ 35 Abs. 5a StVO).
  • Von jeglichem Lkw-Fahrverbot sind außerdem Fahrzeuge ausgenommen, wenn diese für den Straßenbau, die Straßenreinigung oder für die Müllabfuhr eingesetzt werden, allerdings nur dann, wenn ihr Einsatz dies auch wirklich erfordert (§ 35 Abs. 6 S. 1 StVO).
  • Dasselbe gilt für Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 35 Abs. 7 StVO).

Weitere Ausnahmen vom Fahrverbot für Lkw

In der Verwaltungsvorschrift zu § 30 Absatz 3 StVO finden sich weitere, bundesweit gültige Ausnahmen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot, welche über die Bestimmungen in der StVO hinausgehen. Im Einzelnen sind dies:

  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Kraftfahrzeuge, deren beförderte Gegenstände zum Inventar gehören (bspw. Ausstellungs- oder Filmfahrzeuge)

Bei einer Konferenz in Merseburg im Oktober 2007 einigten sich die Verkehrsminister der Bundesländer auf weitere Ausnahmen für das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Diese wurden zwar nicht in das Bundesgesetz oder die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften übernommen, jedoch flossen Sie in die Gesetze einiger Bundesländer ein:

Das Lkw-Fahrverbot gilt in vielen Bundesländern nicht für Abschleppfahrzeuge.
Das Lkw-Fahrverbot gilt in vielen Bundesländern nicht für Abschleppfahrzeuge.
  • Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
  • Bergungs-, Abschlepp- oder Reparaturfahrzeuge, wenn diese für einen Einsatz gefahren werden müssen
  • Wohnwägen und sonstige Anhänger, wenn diese zu Sport- oder Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen gezogen werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Autokräne oder Baumaschinen. Diese Fahrzeuge zeichnen sich alle dadurch aus, dass sie nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern geeignet sind, aber mit festen Einrichtungen versehen sind, mit denen sich bestimmte Arbeiten erledigen lassen (§ 2 Nr. 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV.

Besonders interessant dürfte für viele Personen die Tatsache sein, dass Personenkraftwagen (also Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht), die jedoch als Lkw zugelassen sind, auch feiertags Wohnwägen oder andere Freizeitanhänger wie beispielsweise Bootstransporter ziehen dürfen.

Diese Absprachen wurden bisher von folgenden Bundesländern in verbindliche Regulierungen umgesetzt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein (ADAC 2014). Wenn Sie an einem Sonn- oder Feiertag eines der oben genannten Fahrzeuge bewegen wollen, sollten Sie sich sicherheitshalber dennoch nach den aktuellen Regeln in Ihrem Bundesland erkunden.

Was bedeutet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw?

Im Ausland gilt das Lkw-Fahrverbot oft an anderen Feiertagen als in Deutschland.
Im Ausland gilt das Lkw-Fahrverbot oft an anderen Feiertagen als in Deutschland.

Das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen, welches seit 1956 besteht, hat zwei Gründe. Zunächst einmal soll die Natur wenigstens einen Tag pro Woche eine “Verschnaufpause” von den Abgasen der Lastkraftwagen bekommen. Aber auch die Menschen sollen die Gelegenheit dazu haben, am Sonntag keinen Lärm durch Lkw-Verkehr ertragen zu müssen.

Davon profitieren besonders die Anwohner von Durchfahrtsstraßen, auf die Lkw-Fahrer seit gut zehn Jahren ausweichen, um keine Autobahn-Maut bezahlen zu müssen. Seitdem beklagten sich die Bewohner vieler Städte über erhöhte Lärmbelastung durch den Transitverkehr von Lkw.

Auch der Reise- und Ausflugsverkehr mit seinen Pkw kann am Sonntag besser fließen, wenn keine schweren Transporter die Straßen blockieren. In Paragraph 30 Absatz 3 Satz 1 der StVO steht dazu folgendes:

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.”

Das Sonntagsfahrverbot für Lkw gilt für sämtliche öffentliche Straßen in Deutschland, also nicht nur für Autobahnen, sondern auch für Bundesstraßen, Landstraßen und innerhalb von Städten.

Gilt das Lkw-Fahrverbot auch an Feiertagen?

Dieses Fahrverbot gilt für Sonn- und Feiertage gleichermaßen, wobei jedoch nicht an allen gesetzlichen Feiertagen automatisch ein Fahrverbot für Lkw herrscht. Feiertage für Lastkraftwagen sind gemäß § 30 Absatz 4 StVO folgende:

Neujahr (1. Januar)Christi HimmelfahrtReformationstag (31. Oktober, nur manche Bundesländer)
KarfreitagPfingstmontagAllerheiligen (1. November, nur manche Bundesländer)
OstermontagFronleichnam (nur manche Bundesländer)1. Weihnachtstag
Tag der Arbeit (1. Mai)Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)2. Weihnachtstag

Damit herrscht an den meisten Tagen, die im jeweiligen Bundesland als gesetzlicher Feiertag gelten, ein Fahrverbot für Lkw. Ausgenommen sind vom Lkw-Fahrverbot jedoch der Dreikönigstag, Mariä Himmelfahrt, der Buß- und Bettag sowie das bayerische Friedensfest. Selbst in den Bundesländern, in denen dies gesetzliche Feiertage sind, dürfen Lastkraftwagen an diesen Tagen fahren.

In Berlin herrscht kein Fahrverbot für Lkw am Reformationstag, im Gegensatz zu seinen benachbarten, ostdeutschen Bundesländern wie Brandenburg. Damit die Bundeshauptstadt an diesem Tag nicht völlig von der Lkw-Versorgung abgeschnitten ist, schloss Berlin mit seinen Nachbarländern ein spezielles Abkommen.

Demnach wird zumindest in den Jahren 2018 bis 2020 am 31. Oktober ein Transitverkehr von und nach Berlin auf bestimmten Autobahnen erlaubt sein, wie es bereits 2016 der Fall war.

Gibt es ein Samstagsfahrverbot in Deutschland?

Für eine bestimmte Zeit im Jahr wird das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen um ein Samstagsfahrverbot für Lkw ergänzt. Dieses liegt in der Sommerzeit und deckt die großen Schulferien je nach Bundesland ganz oder mindestens zum Teil ab, weshalb es auch “Ferienfahrverbot” heißt. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen zu den Schulferien in den einzelnen Bundesländern können jedoch nicht alle Pkw-Fahrer in Deutschland gleichermaßen von dem Fahrverbot profitieren.

Das Samstagsfahrverbot im Juli und August dient in erster Linie dazu, wichtige Straßen während der Urlaubszeit zu entlasten, damit der Urlaubsverkehr mit seinen Pkw schneller ans Reiseziel gelangen kann. Dieses Fahrverbot für Lkw gibt es seit 1985.

Dessen Regeln werden nicht in der StVO, sondern in einer eigenen “Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße”, auch “Ferienreiseverordnung” (FerReiseV) genannt, festgelegt. Diese besagt in § 1 Absatz 1 Folgendes:

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verkehren.”

Damit haben Lkw-Fahrer – im Gegensatz zum Sonntagsfahrverbot – samstags einen größeren Spielraum, ihre Güter in den Morgen- oder Abendstunden zu transportieren. Ein weiterer Unterschied ist, dass beim samstäglichen Fahrverbot für Lkw nicht alle Straßen in Deutschland betroffen sind, sondern nur ausgewählte Autobahnen und Bundesstraßen, welche für den Reiseverkehr als besonders wichtig angesehen werden.

Welche Strecken das im Einzelnen sind, können Sie § 1 Absatz 2 und 3 FerReiseV entnehmen, wobei Sie jedoch darauf achten müssen, dass es sich um eine aktuelle Version handelt. Die Liste der Strecken, welche von einem samstäglichen Lkw-Fahrverbot betroffen sind, kann nämlich jedes Jahr geändert werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt außerdem jedes Jahr eine eigene Liste mit den Fahrverboten heraus, welche in der jeweiligen Saison gelten.

In einzelnen Ländern Europas herrscht nicht nur zur Ferienzeit, sondern das ganze Jahr über ein Fahrverbot für Lkw an Samstagen. So gilt beispielsweise in Österreich ein Fahrverbot jeden Samstag von 15 bis 24 Uhr. Zu diesen Zeiten dürfen in der Alpenrepublik keine Lastkraftwagen fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten.

Wann und wo gilt das Nachtfahrverbot für Lkw?

Ein nächtliches Lkw-Fahrverbot wird durch dieses Verkehrszeichen und ein Zusatzschild mit Zeiten und zulässigen Gewichten kenntlich gemacht.
Ein nächtliches Lkw-Fahrverbot wird durch dieses Verkehrszeichen und ein Zusatzschild mit Zeiten und zulässigen Gewichten kenntlich gemacht.

Seit Lastkraftwagen die Autobahnmaut entrichten müssen, verlegten viele Transportunternehmen ihre Routen auf kostenfreie Landstraßen. Das Problem ist, dass dort – im Gegensatz zu Autobahnen – häufig Anwohner vom Lärm der Lkw-Fahrer belästigt werden. Um diesen Anwohnern wenigstens nachts Ruhe zu geben, wurde seit Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2005 auf vielen Straßen in Deutschland ein nächtliches Fahrverbot für Lkw verhängt.

Dies geschah entweder durch Straßenverkehrsbehörden oder auf Beschluss der Landesverkehrsministerien. Für welche Fahrzeuge dieses nächtliche Lkw-Fahrverbot konkret gilt, ist jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt, wie dies bei den Wochenendfahrverboten der Fall ist. Die zulässige Gesamtmasse der erlaubten Lastkraftwagen kann von 3,5 bis 12 Tonnen variieren.

Normalerweise gelten für Nachtfahrverbote dieselben Ausnahmen wie für Sonn- und Feiertagsfahrverbote und das Ferienfahrverbot, so dass es zulässig ist, leicht verderbliche Waren zu transportieren und Fahrten im Rahmen des kombinierten Verkehrs durchzuführen. Auch spezielle Lkw wie von der Feuerwehr oder Polizei dürfen Nachtfahrverbote ignorieren, wenn es für deren Einsätze unvermeidlich ist. Auch wenn die Zeiten, in denen nachts ein Fahrverbot für Lkw gilt, von Strecke zu Strecke variieren können, sind sie meistens auf 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens festgesetzt.

Die Straßen, auf denen ein Nachtfahrverbot herrscht, werden mit dem Verkehrszeichen Nummer 253 (schwarzer Lkw in rotem Kreis) kenntlich gemacht, wobei auf Zusatzschildern die Uhrzeiten sowie die zulässigen Gesamtgewichte stehen, für die das Fahrverbot genau gilt. Meistens handelt es sich dabei um Bundesstraßen, an denen Anwohner leben, während der Nachtverkehr auf Autobahnen als weniger problematisch angesehen wird.

Obwohl auch schon ein bundesweites Nachtfahrverbot für Lkw im Gespräch war, konnte sich diese Idee nicht durchsetzen. Wenn nachts überhaupt keine Lastkraftwagen mehr fahren dürften, so wäre der Lkw-Verkehr tagsüber noch stärker und Läden könnten morgens zum Teil nur schwer mit frischen Waren und Presseerzeugnissen beliefert werden.

In den jeweiligen Landesgesetzen sind von den Nachtfahrverboten häufig Lastkraftwagen ausgenommen, welche einheimische Unternehmen beliefern. Dadurch wird lediglich der Transitverkehr eingeschränkt, welcher der Region wirtschaftlich sowieso nichts nützt.

Wie können Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot beantragt werden?

Sie können von einem Lkw-Fahrverbot eine Ausnahme beantragen, wenn Sie einen triftigen Grund dafür haben.
Sie können von einem Lkw-Fahrverbot eine Ausnahme beantragen, wenn Sie einen triftigen Grund dafür haben.

Wenn Sie einen besonderen Grund haben, trotz Fahrverbot eine Lkw-Fahrt in Auftrag zu geben, ist es rechtlich möglich, bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot (§ 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StVO) sowie vom Samstagsfahrverbot (§ 4 Absatz 1 FerReiseV) zu beantragen. Für so eine Sondergenehmigung ist es normalerweise nötig, eine Gebühr zu bezahlen.

Gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, wenn Sie erfolgreich eine Ausnahmegenehmigung beantragen wollen:

  • Es muss ein dringender Fall vorliegen, beispielsweise wenn Seeschiffe termingerecht be- und entladen oder wenn öffentliche Versorgungseinrichtungen betrieben werden müssen. Wenn Sie sich durch einen Transport trotz Lkw-Fahrverbot lediglich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen, gilt dies nicht als triftiger Grund.
  • Sie müssen Güter transportieren, die sich nur mit Lkw von mehr als 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichtes befördern lassen.
  • Es ist nicht möglich, dass Sie Ihre Güter zum größten Teil auf der Schiene transportieren, wenn die Straßenstrecke mehr als 100 Kilometer beträgt.
  • Handelt es sich um grenzüberschreitenden Warenverkehr, so müssen die Zollstellen Deutschlands und des Auslands den Transport zu der jeweiligen Zeit abwickeln können.

Wenn Sie eine Dauerausnahmegenehmigung beantragen wollen, muss es nachgewiesenermaßen unbedingt notwendig sein, dass bestimmte Güter regelmäßig an Tagen befördert werden, an denen ein Fahrverbot für Lkw herrscht.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum § 46 StVO müssen Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde alle Papiere einreichen, die belegen, welche Fracht zwischen welchen Orten transportiert werden soll. Außerdem benötigen Sie eine Bescheinigung der Güterabfertigung am Versandort, welche belegt, dass ein Transport mittels Eisenbahn auf dieser Strecke nicht möglich ist.

Für so eine Ausnahmegenehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder wo der Antragssteller seinen Wohnort beziehungsweise Firmensitz hat. Soll die Ladung im Ausland aufgenommen werden, ist für eine Ausnahmegenehmigung die Straßenverkehrsbehörde zuständig, innerhalb deren Bezirk der Grenzübergang liegt, den der Lkw benutzen soll (§ 4 Absatz 2 FerReiseV).

Nicht nur die einzelnen Straßenverkehrsbehörden, sondern auch die obersten Landesbehörden, welche für den Straßenverkehr zuständig sind, und das BMVI dürfen Sondergenehmigungen erteilen, auch für bestimmte Arten von Transporten (§ 4 Absatz 3 FerReiseV). Deshalb sollten Sie sich vor Antrag einer Ausnahmegenehmigung immer darüber informieren, welche Ausnahmen in Ihrem Bezirk oder Bundesland bereits gelten.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen ein Lkw-Fahrverbot?

Bei Verstößen gegen das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot (§ 49 Abs. 1 Nr. 25 StVO), Samstags- oder Ferienfahrverbot (§ 5 FerReiseV) sowie das durch Verbotszeichen kenntlich gemachte Nachtfahrverbot handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, bei denen Bußgeldbescheide drohen. Mit Ausnahme des Nachtfahrverbotes sind jedoch keine Punkte zu erwarten, weil bei Verstößen gegen das Lkw-Fahrverbot nicht direkt die Verkehrssicherheit gefährdet wird.

Beim Sonntags- und Samstagsfahrverbot wird unterschieden, ob ein Fahrer gegen ein Lkw-Fahrverbot verstößt oder ob der Halter des Lastkraftwagens so einen Verstoß zulässt. Die Halter haben dabei mit deutlich höheren Bußgeldern zu rechnen, weil sie eine besondere Verantwortung tragen und ihre Fahrer häufig soweit unter Druck setzen, dass diese gegen Verbote verstoßen.

Ebenfalls gilt es als Ordnungswidrigkeit, wenn Sie auf einer erlaubten Fahrt (beispielsweise dem Transport leicht verderblicher Waren) keine entsprechenden Fracht- oder Begleitpapiere beziehungsweise eine Ausnahmegenehmigung mit sich führen oder sich weigern, diese bei einer Kontrolle auszuhändigen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

1 Kommentar

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  1. Goran
    Am 5. November 2019 um 14:11

    i need help& information,
    have prohibition for drive LKW in directions : road A9 TRABOCH to Liezen and road 320?
    if have prohibition please give me info whats the time is this prohibition,
    becouse today my truck drive in this directions lake too many another trucks who drive in same road ,hi pay theare penalty 435 eur.

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