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Bus überholen: Welches Fahrverhalten ist richtig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Welche Regeln gelten beim Überholen von Bussen?

Beim Überholen eines Busses ist in jedem Fall Vorsicht geboten.
Beim Überholen eines Busses ist in jedem Fall Vorsicht geboten.

Wenn Sie einen Bus überholen möchten, sind laut § 20 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Regeln zu beachten. Busse des Linienverkehrs und als solche gekennzeichnete Schulbusse, die an Haltestellen halten, dürfen laut StVO nur vorsichtig und in manchen Fällen überhaupt nicht überholt werden.

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Autofahrer mit ihrem Auto in Fahrtrichtung des Busses unterwegs sind oder im Gegenverkehr fahren. Die Vorschrift ist auch dann noch einzuhalten, wenn mehrere Fahrstreifen zwischen dem Bus und dem Gegenverkehr liegen.

Einen Linienbus erkennen Sie daran, das er mit Liniennummer und Fahrtziel ausgestattet ist. Schulbusse hingegen sind durch orange Tafeln gekennzeichnet, auf denen Schulkinder abgebildet sind.

FAQ: Bus überholen

Darf ich einen Bus überholen?

Sie dürfen einen fahrenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht überholen. Ein an der Haltestelle stehender Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf hingegen überholt werden.

Wie kann ich einen Bus überholen?

Sie dürfen einen Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit mit einem ausreichend großen Seitenabstand überholen.

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Bus überholen will?

Beim Überholen eines Busses dürfen Sie die ein- und aussteigenden Fahrgäste nicht behindern oder gefährden. Sie sollten Fußgängern Vorrang gewähren, die die Straßenseite wechseln.

Keine Lust zu lesen? Bus überholen im Video erklärt

Video: Bus richtig überholen
Video: Das müssen Sie beim Überholen von Bussen an Haltestellen wissen!

Bus mit eingeschaltetem Warnblinker: Wann und wie dürfen Sie den Bus überholen?

Besondere Vorsicht gilt dann, wenn Sie einen Bus überholen möchten, der seine Warnblinkanlage eingeschaltet hat. Nähert sich dieser mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, dürfen Sie laut StVO in keinem Fall vorbeifahren. Anders ausgedrückt, schaltet ein Busfahrer während der Fahrt seine Warnblinkanlage ein, gilt laut StVO für die anderen Verkehrsteilnehmer ein striktes Überholverbot.

Der Busfahrer schaltet seinen Warnblinker zum Schutz der an der Haltestelle wartenden Fahrgäste ein, die nicht durch überholende Fahrzeuge gefährdet werden sollen. Das heißt, dieser Bus darf dann unter keinen Umständen überholt werden.

Wenn ein Bus allerdings mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle steht, dann ist es erlaubt, diesen zu überholen. Dies gilt für beide Fahrtrichtungen. Beim Vorbeifahren sollten Sie jedoch darauf achten, das Sie nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit (höchstens 4-7 km/h) fahren. Um einen Bus richtig zu überholen, muss außerdem darauf geachtet werden, dass ein ausreichend großer Abstand zu diesem eingehalten wird. Die Fahrgäste dürfen beim Einsteigen und Aussteigen nicht behindert oder gefährdet werden. Im Zweifel sollten Sie als Autofahrer warten und den Fußgängern Vorrang gewähren. Falsches Überholen im Straßenverkehr kann geahndet werden.

Schulbushaltestellen: Wenn Sie hier einen Bus überholen wollen, gilt besondere Vorsicht

Besonders auf Kinder, sollten Sie beim Überholen von Bussen achten.
Besonders auf Kinder, sollten Sie beim Überholen von Bussen achten.

Speziell An Bushaltestellen vor Schulen sollten Sie als Autofahrer achtsam sein. Vor allem jüngere Schüler, die als Teilnehmer im Straßenverkehr noch unerfahren sind, können gefährliche Situationen noch nicht richtig einschätzen.

Wenn die Kinder zum Beispiel in Gruppen aus dem Bus aussteigen, sind sie oftmals abgelenkt und nehmen das Verkehrsgeschehen nicht immer ausreichend wahr. Außerdem kann es vorkommen, dass sich tobende Kinder am Straßenrand aufhalten. Weiterhin könnten Schüler die Straßenseite wechseln, um den Bus zu erreichen.

Auch hier gilt Vorsicht. Da es auch sein kann, dass durch größere Busse Schulkinder komplett verdeckt werden, gilt für Autofahrer erhöhte Achtsamkeit. Nur durch aufmerksames Beobachten können Sie auf unerwartete Situationen rechtzeitig reagieren.

Busse im fließenden Verkehr einfädeln lassen

Beim Anfahren sind Autofahrer dazu verpflichtet, Bussen des Linienverkehrs und Schulbussen die reibungslose Abfahrt zu ermöglichen.

Mit anderen Worten soll es dem Bus so einfach wie möglich gemacht werden, sich in den laufenden Verkehr einzufädeln. Falls nötig sollten Sie als Autofahrer warten.

Lediglich Fernbusse sind in diesem Zusammenhang als Sonderfall zu betrachten. Diese sind von den genannten Regelungen ausgenommen und dürfen, wenn sie an einer Haltestelle am Straßenrand halten, normal überholt werden.

Wie dürfen Sie einen Bus überholen? Die Fahrschule muss Fahrschülern geltende Regeln vermitteln

Insbesondere für Fahrschüler in der Fahrschule gilt: Nur wer sich an die entsprechenden Vorschriften hält, darf einen Bus überholen. Sie sollten daher bei allen Bussen die an Bushaltestellen stehen achtsam sein und die Geschwindigkeit stark reduzieren. Darf man als Fahrschüler einen Bus mit Warnblinklicht überholen? Hier gilt das gleiche wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer: Sie müssen Sich an die geltenden Vorschriften halten, wenn Sie einen Bus mit Warnblinker überholen wollen. Das bedeutet, wenn es die Straßenverkehrsordnung erlaubt, dürfen Sie auch während einer Fahrt in der Fahrschule, einen Bus überholen. Die StVO ist also immer der Maßstab.

Befolgen Sie diese Regel nicht, kann Ihnen dieses ordnungswidrige Verhalten in der Fahrstunde und vor allem in der Prüfungsfahrt im schlimmsten Fall als Gefährdung ausgelegt werden. Stark unangemessenes Fahrverhalten gegenüber Fußgängern und vor allem Kindern kann auch ein Grund zum Nichtbestehen der Fahrprüfung sein.

Diese Verstöße können mit Bußgeld und Punkten geahndet werden

Wenn Sie einen Bus überholen und dabei gegen geltende Verkehrsregeln verstoßen, dann droht ein Bußgeld.
Wenn Sie einen Bus überholen und dabei gegen geltende Verkehrsregeln verstoßen, dann droht ein Bußgeld.

Wenn Sie einen Bus dann überholen, wenn durch die StVO ein Überholverbot besteht, kann dieser Verstoß geahndet werden. Wenn Sie einen als solchen gekennzeichneten Schulbus überholen, der mit eingeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle anfährt, kann dieses Vergehen mit bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Gleiches gilt für Linienbusse. Das heißt, wenn Sie an einem solchen Bus vorbeifahren, machen Sie sich strafbar.

Ebenfalls mit bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg können Sie belangt werden, wenn Sie folgende Verstöße begehen:

  1. Wenn Sie an einer Haltestelle bei einem haltenden Linienbus oder Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen beim Vorbeifahren die Schrittgeschwindigkeit nicht einhalten
  2. Wenn Sie in der gleichen Situation den ausreichenden Abstand zum Bus nicht einhalten
  3. Wenn Sie, obwohl es in der Verkehrssituation nötig ist, nicht anhalten und dadurch einen Fahrgast behindern oder gefährden

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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5 Kommentare

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  1. Neu Gierig
    Am 17. Februar 2023 um 14:49

    Wie verhält es sich, wenn der Bus an der Haltestelle hält und links blinkt? (Kein Warnblinker, sondern der normale Fahrtrichtungsanzeiger)
    Muss dem Bus Vorfahrt gewährt werden, oder darf man langsam vorbeifahren?

    Danke für die Antwort

  2. olaf
    Am 30. Dezember 2021 um 16:35

    Da können alle hinter mir noch so zappeln ich fahre auf keinem Fall an einem stehendem Linienbus vorbei, egal wie lange das dauert.

  3. M. Schulz
    Am 12. März 2021 um 2:55

    In diesem Artikel ist immer die Rede vom Überholen, wenn ein Bus jedoch stillsteht ist es ja eigentlich kein Überholen sondern ein Vorbeifahren nach § 6 StVO. Überholen wäre es ja nur wenn das halten des Buses Verkehrsbedingt wäre. Busse an Haltestellen halten jedoch nicht verkehrsbediengt, sondern auf Grund der Maßgabe des einzuhaltenden Linienplanes bzw. auch um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen.
    Auch in der StVO § 20 (1) heist es: “An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig VORBEIGEFAHREN werden.”

    Zudem gibt es ein Urteil des Arbeitsgericht Montabauer vom 30.04.2013 mit dem Aktenzeichen 5 C 63/13
    Dort heist es: ” Das Umfahren eines nicht lediglich verkehrsbedingt stehenden Fahrzeugs ist kein Überholen i.S.v. § 5 StVO; allerdings trifft grundsätzlich denjenigen, der an einem nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug vorbeifahren will und hierzu ausscheren muss, eine gesteigerte Sorgfaltspflicht nach § 6 StVO.

    Das Vorbeifahren an einem verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug stellt ein Überholen i.S.v. § 5 StVO dar. Wenn der Überholende bereits vorher nach links ausgeschert ist, beginnt das Überholen in diesem Fall mit der deutlichen Verkürzung des Abstands zu dem überholten Wagen.”

    In der StVO § 20 (05) heist es zudem: “Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.”

    Dies alles zeigt, ein Bus der an einer Haltestelle vollständig zum Stillstand gekommen ist, hält bewusst und nicht Verkehrsbedingt, sobald dieser Bus jedoch durch seinen Blinker anzeigt, dass dieser wieder in den fließenden Verkehr einfahren möchte, hällt Verkehrsbedingt und es darf weder überholt noch Vorbeigefahren werden, das einfädeln muss ihm ermöglicht werden notfalls muss man anhalten.

  4. S Brandt
    Am 25. November 2020 um 9:36

    Guten Morgen,
    Frage: Wie verhält man sich als Autofahrer richtig?

    -pro Fahrtrichtung eine Fahrbahn
    -Haltender Schulbus mit Warnblinkanlage in Fahrtrichtung
    -links vom Bus durchgezogene Linie, sehr wenig Abstand
    -vor dem wartenden Bus Kreuzung mit Verkehrsinsel
    -zwischen Bus und Verkehrsinsel nur wenig Abstand

    Der Schulbus steht, im Gegensatz zu den Bussen des ÖPNV, dort etliche Minuten (Zeitfenster zwischen den Linienbussen etwa 15 Minuten).
    Ich darf nicht überholen (durchgezogene Linie, Verkehrsinsel), einige Autofahrer ziehen an wartende Autofahrern, Bus und teilweise links an der Verkehrsinsel vorbei!
    Wenn man dort also nicht Minuten warten kann, der Verkehr hinter sich (schmale, einseitig zugeparkte Straße) sich nicht stauen soll, wie verhält man sich korrekt?

    Warten?
    Wenn möglich, wenden?

    VG, S. Brandt

  5. Andreas
    Am 28. Oktober 2020 um 9:55

    Hallo ! Mich interessiert die Frage ob ich IMMER mit Schrittgeschwindigkeit an einem haltenden Bus vorbeifahren muss. Oder ob das nur gilt wenn der haltende Bus sein Warnblinklicht eingeschaltet hat. Wenn ich den ADAC-Artikel dazu lese gilt Schrittgeschwindigkeit nur bei Warnblinker, in ihrem Artikel steht IMMER Schrittgeschwindigkeit. Deshalb konnte ich meine Frage nicht wirklich sicher beantworten. Ich meine mich zu erinnern, dass es mal eine Unterscheidung gab ob ein Bus auf der Straße hält oder in einer Haltebucht. Zudem irritiert mich in ihrem Artikel die Herausstellung des Verhaltens von Fahrschülern. Man könnte meinen es würden in der Fahrschule andere Regeln gelten als nach bestandenem Führerschein ?!

    Liebe Grüße,
    Andreas

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