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Rechts überholen: Wann ist das auf deutschen Straßen erlaubt?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. Februar 2023

Dürfen Sie immer nur links überholen?

Rechts zu überholen ist per Definition nicht in jedem Fall untersagt. Wann gelten entsprechende Ausnahmen?
Rechts zu überholen ist per Definition nicht in jedem Fall untersagt. Wann gelten entsprechende Ausnahmen?

In der Fahrschule lernt ein jeder: “Ein anderes Fahrzeug von rechts zu überholen ist verboten.” Die Grundlage für diese Vorschrift finden sich in Paragraph 5 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hier heißt es:

“Es ist links zu überholen.”

Doch gilt dies wirklich immer und überall? Dürfen Sie beim Überholen nie auf der rechten Fahrbahnseite ein anderes, links von Ihnen fahrendes Fahrzeug einholen und passieren?

Wie in jedem Fall, gibt es auch bei dieser Regel Ausnahmen. Wann ist rechts zu überholen in Deutschland erlaubt? Dies erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Rechts überholen

Ist es erlaubt, rechts zu überholen?

Gemäß Straßenverkehrsordnung muss links überholt werden.

Wann darf ich dennoch rechts überholen?

Bei mehrere Fahrstreifen innerorts, bei fehlender Fahrbahnmarkierung, bei unterschiedlichen Spurrichtungen, in Ampelbereichen, auf dem Beschleunigungsstreifen und bei Stau und zähfließendem Verkehr auf der Autobahn dürfen Sie rechts überholen.

Welche Strafe droht, wenn ich rechts überhole?

Innerorts kann ein Bußgeld von 30 Euro und außerorts ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen, wenn Sie rechts überholen. Das Bußgeld erhöht sich, wenn es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.

Spezifische Ratgeber zum Thema “Rechts überholen”

Wann handelt es sich um einen Überholvorgang?

Droht eine Anzeige, wenn Sie rechts überholen an einer durch Lichzeichenanlagen gelenkten Kreuzung?
Droht eine Anzeige, wenn Sie rechts überholen an einer durch Lichzeichenanlagen gelenkten Kreuzung?

Der Irrglaube, dass das Überholen an einen Ausscher- und Einschervorgang gebunden ist, hält sich bei dem ein oder anderen hartnäckig.

Dabei handelt es sich auch dann um einen Überholvorgang, wenn Sie zum Beispiel auf der Autobahn langfristig auf dem linken Fahrstreifen fahren und rechts von Ihnen fahrende Fahrzeuge passieren.

Das Aus- und Einscheren vor dem überrundeten Auto ist also nicht maßgeblich für die Definition des Überholens, sondern allein das Einholen und Passieren eines anderen Kfz. Das ist – wie bereits oben angemerkt – nach § 5 StVO grundsätzlich nur links zulässig, in der Regel.

Per Definition meint rechts zu überholen damit auch, wenn Sie etwa auf der Autobahn die ganze Zeit dem Rechtsfahrgebot folgen, aber schneller fahren als die Fahrzeuge in der linken Spur und diese entsprechend dauerhaft passieren.

Wann darf man rechts überholen?

Die berühmten Ausnahmen dürfen natürlich auch bei diesem Gebot nicht fehlen. In den folgenden Fällen dürfen Sie entgegen der Vorgabe in § 5 StVO rechts überholen:

Keine Lust zu lesen? Wann Sie rechts überholen dürfen, erfahren Sie auch in unserem Video:

Video: Rechts überholen, wann ist das erlaubt?
Rechts überholen: Wann ist es erlaubt und wann ist es verboten?

Mehrere Fahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (§ 7 Absatz 3 StVO)

Wenn in einer Ortschaft mehrere Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden und auch als solche markiert sind, dürfen Autos mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch auf der rechten Spur schneller fahren und damit innerorts rechts überholen. Fehlt die Markierung, ist dies hingegen nicht gestattet. Und in jedem Fall muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Stadtgebiet auch dann eingehalten werden.

Bei fehlender Fahrbahnmarkierung (§ 5 Absatz 7 StVO)

Wie hoch ist die Strafe für Fahrer: Rechts zu überholen ist vor allem außerorts mit hohen Bußgeldern verbunden.
Wie hoch ist die Strafe für Fahrer: Rechts zu überholen ist vor allem außerorts mit hohen Bußgeldern verbunden.

Will ein vorausfahrendes Fahrzeug links abbiegen und ordnet sich nach dem Blinken entsprechend weit links ein, können die nachfolgenden Fahrzeuge dies vorsichtig und mit dem nötigen seitlichen Sicherheitsabstand rechts überholen, selbst wenn nicht mehrere Fahrspuren markiert sind. Das geht selbstverständlich nur auf breiteren Fahrspuren, die das Nebeneinander von zwei Fahrzeugen zulassen.

Bei unterschiedlichen Spurrichtungen

Befinden sich in gleicher Fahrtrichtung unterschiedliche Spuren, die durch Richtungspfeile in verschiedene Richtungen weisen, ist es ebenfalls zulässig von rechts zu überholen. Befinden Sie sich also zum Beispiel in der mittleren Spur, die geradeaus weiterführt, dürfen Sie rechts an den in der Linksabbiegerspur befindlichen Fahrzeugen vorbeiziehen.

In Ampelbereichen (§ 37 Absatz 4 StVO)

Ähnlich wie bei dem vorangegangenen Punkt dürfen Sie auch im Falle der Verkehrsregelung durch Ampeln rechts überholen. Dies gilt hier jedoch auch unabhängig davon, ob sich unterschiedliche Spurrichtungen ergeben oder nicht.

Im Übrigen gilt in Städten mit Straßenbahnverkehr eine Besonderheit: Die Trams dürfen von Auto, Fahrrad & Co. grundsätzlich nur von rechts überholt werden (§ 5 Absatz 7 StVO). Sind die Straßenbahnschienen auf der rechten Fahrbahnseite oder handelt es sich um eine Einbahnstraße, gilt dieses Gebot jedoch ausnahmsweise nicht.

“Wann darf ich außerorts rechts überholen?”

Bei Stau kann rechts zu überholen gestattet sein - sofern das Tempo angemessen ist.
Bei Stau kann rechts zu überholen gestattet sein – sofern das Tempo angemessen ist.

Außerorts gibt es nur wenige Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen nicht verboten ist. Grundsätzlich gilt hier das Rechtsfahrgebot und die Vorschrift, nur links zu überholen.

In den folgenden Fällen ist es jedoch ausnahmsweise zulässig rechts zu überholen:

Rechts überholen auf dem Beschleunigungsstreifen

Wenn Sie zum Beispiel auf eine Autobahn auffahren, befinden Sie sich nach der Einfahrt zunächst direkt auf dem Beschleunigungsstreifen.

Auf diesem soll die Geschwindigkeit des Fahrzeuges an die der auf der Schnellstraße fahrenden Fahrzeuge angepasst werden, um Auffahrunfälle zu vermeiden.

Befindet sich etwa links neben Ihnen auf dem am weitesten rechts gelegenen Fahrstreifen der Autobahn ein Lkw, der nur mit 80 km/h unterwegs ist, dürfen Sie auf eine höhere Geschwindigkeit beschleunigen, den Lkw noch auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen und vor diesem auf die Autobahn auffahren – vorausgesetzt der Abstand nach hinten reicht aus.

Auf dem Verzögerungsstreifen ist das Rechtsüberholen hingegen grundsätzlich nicht gestattet. Wenn Sie von der Autobahn abfahren, gilt auf dem Ausfädelungsstreifen in aller Regel eine wesentlich geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit als auf den Autobahnspuren. Sie müssen das Fahrzeug auf dem Verzögerungsstreifen vor der Ausfahrt auf diese Geschwindigkeit nach und nach drosseln.

Bei Stau und zähfließendem Verkehr (§ 7 Absätze 2, 2a StVO)

Bildet sich ein Stau auf einer mehrspurigen Fahrbahn – etwa auf der Autobahn – oder ist der Verkehr zumindest zähfließend, kann das Rechtsüberholverbot ebenfalls aufgehoben sein. Dies gilt jedoch in einem vergleichsweise engem Rahmen: In der Rechtsprechung hat sich herauskristallisiert, dass das Überholen rechts nur dann zulässig ich, wenn die linke Spur höchstens 60 km/h fährt und die überholenden Fahrzeuge nicht mehr als 20 km/h schneller fahren.

Rechts überholen: Welche Strafe droht den Verkkehrssündern?

Einen Moment nicht aufgepasst, schon werden Sie von Polizisten aus dem Verkehr gezogen und mit dem Vorwurf des widerrechtlichen Rechtsüberholens konfrotiert. Doch was kostet es Sie, rechts zu überholen? Das Bußgeld und weitere Sanktionen richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Rechts zu überholen kann mitunter teuer werden.

In der folgenden Bußgeldtabelle sehen Sie, was beim verbotswidrigen Rechtsüberholen als Strafe drohen kann:

VerstoßBußgeldPunkte
verbotswidriges Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften30 €-
... und Unfall verursacht35 €-
verbotswidriges Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften100 €1
... und andere gefährdet120 €1
... und Unfall verursacht145 €1

Aus der Bußgeldtabelle ergibt sich, dass das Bußgeld, wenn Sie rechts überholen, obwohl dies unter den gegebenen Umständen nicht gestattet ist, besonders bei einem Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften ins Geld gehen kann. Schon allein der verbotswidrige Überholvorgang auf der Autobahn kann Sie 100 Euro kosten. Zudem erhalten Sie, wenn Sie außerorts entgegen den Vorschriften rechts überholen in jedem Fall auch Punkte in Flensburg – genauer: stets eine zusätzliche Eintragung im Zentralen Fahrerlaubnisregister.

Haben Sie mit Ihrem Auto verbotswidrig rechts überholt und eine Anzeige erhalten? Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um den Vorwurf genau prüfen zu lassen und ggf. einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

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68 Kommentare

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  1. Thorsten sagt:

    Mich würde interessieren, was bei Verstößen gegen das Rechtsfahrverbot gilt.
    Ich erlebe täglich, dass auf der linken Spur langsam gefahren wird.
    Die Leute telefonieren z.B. Und träumen vors ich hin. Darf ich selbst dann nicht überholen, wenn die linke Spur ohne Grund und Verkehr durch ein langsames Fahrzeug „blockiert“ wird?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thorsten,

      grundsätzlich dürfen Sie auf der Autobahn nicht rechts überholen – auch nicht, wenn ein Schleicher die rechte oder mittlere Spur blockiert. Nur im Kolonnenverkehr gelten auf der Autobahn Ausnahmeregelungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Andreas sagt:

    Was ist, wenn ich mit Tempomat auf der rechten Spur eine konstante Geschwindigkeit fahre, z.B. 120 und einer auf der linken Spur wird allmählich von z.B. 130 km/h langsamer?

    Muss ich dann etwa auch langsamer werden um ihn nicht rechts zu überholen obwohl ich die ganze Zeit konstant die Geschwindigkeit halte und das Überholen nur dadurch zusatande kommt, dass der auf der linken Spur langsamer wird, also von 130 auf 110 verzögert.

    Eigentlich müsste die Polizei dann den Schnarcher auf der linken Spur raus ziehen weil mit dem stimmt was nicht. Entweder fängt er an zu schlafen oder telefoniert oder ist sonst wie abgelenkt…

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      es gibt eine Ausnahme: Das Vorbeifahren an einem anderen fahrenden Auto ist auf Autobahnen innerhalb zweier Kolonnen erlaubt, wenn beide Kolonnen weniger als 60 km/h an Geschwindigkeit fahren.
      Ob sich ein anderer Fahrer ordnungswidrig verhält, berechtigt nicht dazu, selbst ordnungswidriges Verhalten zu zeigen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

      • Andreas sagt:

        Ich und viele andere sehen es nicht ein, warum man auf der rechten Spur langsamer fahren soll wenn jemand auf der mittleren langsamer wird und NICHT auf die rechte Spur wechselt.
        Klar muss man jederzeit damit rechnen, dass der Mittelspurschleicher plötzlich aufwacht und genau im falschen Moment nach rechts zieht. Da muss man eben aufpassen. Aber ansonsten würde sich wohl fast jeder in der Situation so verhalten:
        Einfach mit der selben Geschwindigkeit weiter fahren

        • Saskia B. sagt:

          Für mich hat das was vom KIGA wenn ich lese “ich sehe es nicht ein”. Sorry, aber das hat nichts mit einsehen zu tun. Gesetz ist Gesetz und Gebot ist Gebot. Man darf es nicht, PUNKT.
          Ja es kann nervig sein, aber es ist so und man sollte sich dran halten.
          Mich nervt sowas auch und ich halte mich dran. ich empfinde es aber wesentlich nerviger die, die im Kofferraum hängen und einen quasi versuchen anzuschieben, obwohl die linke Spur frei wäre…

          • Jochen sagt:

            Ich möchte mal gerne wissen, was die meisten unter der Definiton “Schleicher” verstehen. Ich erlebe es täglich. Maximal erlaubte Geschwindigkeit ist 100 Km/h, man hält sich daran, aber die meisten fahren 110 oder 120 und man selbst gilt als der besagte “Schleicher”. Das Problem ist einfach, dass zu schnell gefahren wird. Wenn jemand bei Tempo 100 nur 80 fährt und das ohne ersichtlichen Grund, kann ich die Definition “Schleicher” verstehen, aber nicht, wenn man sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält.

          • Andreas sagt:

            Ja natürlich KiGa.
            Was machst du, wenn du mit Tempomat auf der rechten Spur konstant 120 fährst und dann einen Schleicher einholst, der mit 100 auf der Mittelspur schleicht?
            Bremst du ab auf 100 um ihn nicht rechts zu überholen oder fährst du einfach weiter?
            Bei 3 Spuren könnte man über 2 Spuren gehen und den Schleicher und Gefährder links überholen, damit läufst du aber gefahr, dass dir einer von hinten mit 200 drauf fährt.

            Klar muss man damit rechnen, dass der schleicher plötzlich aufwacht und im falschen Moment nach rechts rüber zieht. Mit sowas muss man rechnen wenn man solche Manöver durchführt. Bei einem Unfall wäre man der Schuldige.

            Die Rechtslage ist die eine Sache. Die Realität auf Deutschlands Straßen eine andere.
            In einer Fernsehdoku haben sie eine solche Situation gezeigt, wie Polizei hinter einem Schleicher fuhr. Jemand überholte ihn rechts, aber sie haben den Schleicher raus gezogen weil er eine viel größere Gefahr darstellte als der Rechtsüberholer.

            Es ist durchaus ein Unterschied ob ich agressiv rechts überhole um mich vorzudrängeln oder ob ich rechts überhole weil ich die ganze Zeit auf meiner Spur bin aber ein Schleicher auf der mittleren Spur langsamer fährt als ich.

  3. Savanne sagt:

    Wie ist es denn bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der AB z.B. 120. Links und mittig fahren sie z.B. 100 und rechts ist frei und ich halte mich innerhalb dieser Geschwindigkeitsbegrenzung. Soweit ich weiss ist vorbeifahren hier erlaubt.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Savanne,

      grundsätzlich dürfen Sie auf der Autobahn nicht rechts überholen – auch nicht, wenn sogenannte Mittelspurschleicher unterwegs sind. Nur im Kolonnenverkehr gelten auf der Autobahn Ausnahmeregelungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Christoph sagt:

        Also ist die Quintessenz aus dieser Vorschrift, dass alle nicht-linken Spuren abbremsen müssen, wenn links ein Opa mit 100 zuckelt? Vor dem chleicher ist bis zum Horizont ist alle frei, aber alle müssen neben dem Schleicher herzuckeln? Das hieße ja dann ich muss meine Aufmerksamkeit zu großen Teilen auf die Fahrer links neben mir und dessen Geschwindigkeit richten statt auf die Strßae vor mir, weil der links neben mir ja langsamer werden könnte und ich, obwohl ich weder Gas gebe noch ausschere, trotzdem dann absurderweise als Überholer gelte?

        Und um das ganze in die theoretische Spitze zu treiben: Begehe ich ebenfalls eine Verkehrswidrigkeit, wenn ich einen, der verbotenerweise mit 60 auf der linken AB spur fährt (Langsames Fahren ohne triftigen Grund), nicht rechts überhole und auch wegen dieser Vorschrift ebenfalls 60 fahren muss?

        Klar, Sie machen diese Regeln nicht und Gesetz ist Gesetz, aber da sieht man mal wieder wie verworren und abstrus so manche Vorschriften sind :-D

  4. Mortuus sagt:

    Könnten Sie den Satz “Die Trams dürfen Auto, Fahrrad & Co. grundsätzlich nur von rechts überholen (§ 5 Absatz 7 StVO).” abändern? Ich will gar nicht großartig über Grammatik diskutieren, aber für mich erscheint der Satz sehr verwirrend bzw. eventuell sogar falsch. Es sollte besser heißen: “Die Trams dürfen von Auto, Fahrrad & Co. grundsätzlich nur von rechts überholt werden (§ 5 Absatz 7 StVO).”.

    Der ursprüngliche Satz liest sich nämlich so, dass die Trams selbst nur rechts überholen dürfen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mortuus,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Quelle Ihrer Verwirrung wurde behoben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Julia sagt:

    Hallo, auf Ihrer Internetseite steht geschrieben, dass § 42 Absatz 6 das “Rechts überholen auf dem Beschleunigungsstreifen” regelt. Ich wurde stutzig und habe in der aktuellen StVO nachgeschlagen und finde da unter den § 42 “Richtzeichen”. Dieser Paragraph besitzt lediglich 3 Absätze und hat meines Erachtens nichts mit Überholen zu tun.
    Bitte klären sie mich auf falls ich daneben liege.

    Mit freundlichen Grüßen

    Julia

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Julia,

      vielen Dank für den Hinweis, offenbar hat sich da ein Fehler eingeschlichen. Wir werden das überprüfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. Klemens M. sagt:

    Hallo.

    Ich fahre geradeaus es steht das kleine Überholverbotzeichen (VZ:276).
    In der Mitte der Fahrbahn befindet sich ein “Links Abbieger”
    So das ich Rechts neben ihm genug Platz habe zum? Überholen oder Vorbei Fahren oder Vorbeiziehen?
    Die Definition Überholen sagt das 2 Fahrzeuge in gleicher Richtung unterwegs sind.
    Das wäre dann Überholen.
    Jetzt ist es aber so das der eine Links Abbiegt, somit müsste das kein Überholen sein.
    Bitte was ist es (Überholen, Vorbei Fahren oder Vorbeiziehen) Bitte mit Begründung und Quellenangabe.

    Danke M.f.G. Klemens M.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Klemens M.,

      uns fehlen weitere Informationen, um den Sachverhalt zu beurteilen. Insofern es nur eine Fahrbahn gab und ein besagtes Überholverbot bestand, dann darf auch nicht überholt werden – auch wenn genug Platz dazu wäre. Sie und der andere Wagen dürfen sich also nicht auf gleicher Höhe befinden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. Denise sagt:

    Angenommen dort ist eine Ampel und es ist einspurig. Zwei linksabbieger stehen sich gegenüber und wollen voreinander abbiegen, immerhin behindern sie sich nicht gegenseitig. Aber die anderen hinter den linksabbiegern überholen rechts und verursachen dadurch einen Unfall.
    Wer hat recht?

    Ich wollte das unbedingt mal fragen, weil ich in letzter Zeit oft in die Situation gerate mit anderem entgegen kommenden linksabbiegern auf der Kreuzung zu stehen bis rot wird.

    Über eine Aufklärung in diesem Fall würde ich mich sehr freuen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Denise,

      solche Dinge können kaum pauschal eingeschätzt werden, da dies stets von den genauen Umständen abhängig ist. Ihren Beschreibungen nach verhalten sich die Linkabbieger korrekt, und da Rechtsüberholen in den meisten Fällen nicht gestattet ist, würde die Überholenden in diesem Fall eine Schuld treffen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  8. Andreas sagt:

    Hallo,

    Ein Beispiel.

    Ich fahre auf der rechten Spur bei 3 Spuren, keine Geschwindikeitsbeschränkung und normale Sichtverhältnisse.
    Ich sehe, dass ein LKW auf der rechten Spur fährt und setze an zum Überholen, beschleunige dabei und fahre auf die Mittelspur. In der Mittelspur fährt ein Schleicher. Beim Versuch in die linke Spur zu wechseln fällt mir auf, dass ein sehr viel schnelleres Fahrzeug auf der linken Spur ankommt und ich durch meine Beschleunigung sehr viel schneller bin, als der Mittelspurschleicher. Der LKW ist soweit überholt, dass genügend Platz auf der rechten Spur wäre um sich wieder einzuordnen, jedoch den Mittelspurschleicher nun rechts zu überholen…

    Was tun?

    -> Sehr stark Abbremsen und abwarten bis die linke Spur wieder frei zum Überholen ist.
    -> Rechts überholen, da man ja nicht voll in die Eisen steigen will und damit niemanden (eingeschlossen sich selbst) in Gefahr bringt?
    -> Links rausziehen und den Schnellfahrer auf der Linken Spur extrem ausbremsen?!

    • Rolf sagt:

      Rechts überholen ist in dem obigen Beispiel genauso klar verboten wie sonst auch, da es in der Situation das größte Risiko schafft.
      Es wird jedem Führerscheinbesitzer beigebracht, dass nicht rechts überholt werden darf. Somit ist davon auszugehen, dass ein Mittelspurschleicher davon ausgehen kann, dass von rechts niemand verkehrswidrig vorbeigebrettert bekommt und er somit auf die rechte Spur wechseln wird.

      Zur ersten – richtigen – Lösung: Wenn sehr stark abgebremst werden muss, wurde schon im Vorfeld die Sorgfaltspflicht verletzt, indem eine Situation geschaffen wurde, in der man nur noch durch starkes Abbremsen einen Unfall verhindern kann. Wenn auf der Mittelspur ein Schleicher unterwegs ist, rechts ein LKW fährt und nur die linke Spur bleibt, ist mit entsprechender Sorgfalt zu beschleunigen, sodass gar nicht erst eine solche “Voll in die Eisen steigen” – Situation entsteht. Ist dies trotzdem schon passiert, so ist dies die vorzuziehende Variante, da hier die geringste Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, einschließlich sich selbst besteht.

      Rechts überholen:
      Verboten (siehe oben). Es mag sein, dass die Spur so schön frei aussieht und es auch immer häufiger so praktiziert wird. Das geht so lange gut, bis sich der Mittelspurfahrer entscheidet, Ihnen ggf. Platz machen zu wollen, da er auch das herannahende Auto auf der linken Spur bemerkt hat. Da sie in dieser Situation eine Geschwindigkeit gewählt haben, die nur noch mit einer Vollbremsung eine Kollision abwenden kann, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Vordermann sich – gesetzeskonform – entschließen könnte nach rechts zu ziehen, während Sie – gesetzteswidrig – rechts vorbeiziehen wollen. In diesem Fall verursachen Sie einen Unfall mit hohem Risiko für Personenschäden.
      Das wird dann natürlich gerne diskutiert, weil die rechte Spur so schön frei aussah, bis der lästige Schleicher herübergezogen ist, das Gesetz spricht hier aber eine klare Sprache. Würden sich alle daran halten, dass Überholen nur von links stattzufinden hat, würde das Risiko gar nicht erst entstehen.

      Links herüberziehen:
      Auch hier gefährden Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer unmittelbar, indem Sie ihn dazu nötigen, auf Ihr Verhalten plötzlich reagieren zu müssen. Inwieweit die Geschwindigkeit des Autos auf der linken Spur ggf. überhöht ist, spielt für die Beurteilung keine Rolle. Sie erkennen, dass hier eine Gefahrensituation entsteht, wenn sie dem Linksfahrer in den Weg fahren, also tun Sie es nicht und halten sich damit an die Sorgfaltspflicht.

      Abschließend: Wählen Sie Ihre Geschwindigkeit so, dass sie keine Vollbremsungen unternehmen müssen, indem Sie möglichst vorausschauend fahren. Entsteht doch einmal eine solche Situation, sind Sie angehalten, möglichst wenig “Kettenreaktion” auszulösen, indem Sie andere Verkehrsteilnehmer in Ihr “Manöver” miteinbeziehen. Im obigen Beispiel wäre das tatsächlich ein – natürlich meist ungeliebtes – Abbremsen, gefolgt von einem Abwarten hinter dem Linksschleicher und anschließendes Überholen. Idealerweise ohne diesen aufgrund von Verärgerung zu schneiden und damit eine weitere Gefahrensituation zu schaffen.

    • Andreas sagt:

      Ich würde sagen die Situation ist so geschildert, dass nur die Möglichkeit rechts zu überholen als die sinnvollste erscheint :)
      Natürlich ist das “verboten” aber in so einer Situation würde jeder rechts ausweichen.

      Ich bin ja der Meinung Mittelspurschleicher müsste man aus dem Verkehr ziehen, sie sind im Besten Fall für Staus verantwortlich, im Schlimmsten für Unfälle. Jedenfalls tragen sie eine Mitverantwortung.
      Und ich meine die richtigen Schleicher, die bei ihrem Tempo (max 100) problemlos auch auf der rechten Spur fahren könnten.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      leider ist die Verkehrssituation in der Realität oft sehr komplex, sodass es nicht möglich ist, pauschal auf solche “Beispiele” zu antworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Steffen sagt:

    Zum vorherigen Beispiel und die Antwort der Redaktion:

    Grundsätzlich gilt hier §5 Absatz 7 StVO, wie oben hinlänglich beschrieben. Die Antwort der Redaktion würde §9 Abs. 3 der StVO ad absurdum führen. D.h. also, wer Links Abbiegen will, hat die Vorfahrt zu beachten. Ist die Straße einspurig, kann sehr wohl an den Linksabbiegern vorsichtig(!) und mit Abstand vorbeigefahren werden. In der Regel sind die Fahrspuren auch breit genug.

  10. Stefan sagt:

    Der Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren ist einfach erklärt:

    – An einem stehenden Hindernis auf der Fahrbahn fährt man vorbei (parkendes/wartendes Fahrzeug, Baustelle, Engstelle…)
    – ein in gleicher Richtung auf derselbenFahrbahn fahrendes Fahrzeug überholt man.

    Die Bewegung macht den Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren.

  11. Arnold sagt:

    Hallo,

    „Rechts überholen auf dem Beschleunigungsstreifen“: Sie sagen, dass dort LKW überholt werden darf.
    Wie ist das nun, wenn man eine Parkplatzbeschleunigungsstreifen dazu nutzt, rechts an einem LKW vorbeizukommen, obwohl man nicht vom Parkplatz kommt. Der Anlass wäre, dass beide Fahrspuren bereits mehrere Kilometer weit durch nebeneinander fahrende LKW blockiert werden und der “überholende” LKW absehbar auch weiterhin nicht vorbei kommt.
    Ist dies in so einer Situation zulässig, oder wird dies ebenfalls als verbotenes Rechtsüberholen mit 100€ und einem Punkt geahndet?
    Für eine Aufklärung danke ich.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Arnold,

      vermutlich ist dies nicht zulässig. Denn der Parkplatzbeschleunigungsstreifen dient eben den Fahrern, welche aus einem Parkplatz auf die Autobahn auffahren wollen. Würden ihn andere Fahrer verwenden, könnte dies eine Gefährdung des Verkehrs für die Ausfahrenden darstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Oliver F. sagt:

    Hallo ! Ich habe Anfang Februar auch das “Vergnügen” gehabt ,heute kam der Bescheid 128,50€ und ein Punkt.Ich bin mir nicht im Klaren ob das nun im meinem Fall ein Überholen in dem Sinne war oder auch nicht.Ich bin auf die A4 Dresden Richtung Berlin aufgefahren.Jedenfalls von zwei auf einen Beschleunigungsstreifen dann Direkt auf die Autobahn,die dort 4 Spurig ist.In der linken Spur war Zähfliessender Verkehr.So ca.100 m vor mir wechselte ein Schwertransport mit Begleidfahrzeug von der links neben mir gelegennen Spur in die Spur die ich befuhr.Ich denke mal,das durch diesen Schwertransport der Zähfliessende Verkehr zustande kam.Jedenfalls wechselte ich in eine Lücke in die linke Spur und setzte mich genau vor ein Fahrzeug der Stadtwirtschaft und hinter ein Polizeifahrzeug .Nach ca.10 Sekunden konnte ich dann den Schriftzug Bitte folgen im Heckfenster lesen.Jedenfalls wird mir vorgeworfen ich habe das Fahrzeug der Stadtwirtschaft rechts überholt.Zumal das Polizeifahrzeug den Fahrer von der Stadtwirtschaft anhalten wollte da dieser nicht angeschnallt war.Ich fahre seit 35 Jahren Unfallfrei habe auch keine Punkte.Und das mit dem rechts überholen auf der Autobahn ist mir auch klar.Nur weiss ich in diesem Fall nicht ob die Strafe für mich Berechtigt ist.Die Welt dreht sich mit 130,-€ weniger auf dem Konto und ein Punkt genau so weiter.Mfg.Oliver

  13. Mario sagt:

    Hey wie wäre es mal mit einer Neuordnung der Gesetze/ Verordnungen?

    Jeden Tag seit zwanzig Jahren (außer wenn ich Fahrrad fahre) bin ich ca. 8km auf der A8 unterwegs und ca. 6km auf der Südtangente in Karlsruhe (4spurig). Es vergeht kein Tag an dem ich mich nicht über die Linksschnarcher aufregen muss und eigentlich bin ich ein sehr entspannter Autofahrer.
    Besonders nervig ist es auf der Südtangente. Erlaubte Geschwindigkeit 80km/h, zwei stationäre Starenkästen bis ich runter muss. Wenn mal nichts los ist stelle ich den Tempomat auf 85 und fahre locker durch. Meistens jedoch fahre ich auf der rechten Spur 75-80, muss aber immer wieder bremsen damit ich nicht rechts überhole und straffällig werde.
    An den Blitzern ist äußerst häufig zu beobachten, dass selbst ortskundige kurz vor dem Fotogerät von turbulenten 75km/h plötzlich auf ca. 50-60km/h notbremsen, auf der linken Spur versteht sich. Das ist sehr gefährlich, letztens gab es einen Beinaheauffahrunfall als ein nichtortskundiger fast einem PKW mit Karlsruher Kennzeichen reingeballert wäre. War aber nicht das erste Mal dass ich so etwas bewundern durfte… und wer wäre schuld wenn es nicht gereicht hätte? In meinen Augen der Falsche.
    Inklusive Mofaprüfbescheinigung war ich in meinem Leben vier Mal in der Fahrschule. PKW, LKW und Motorradführerschein habe ich gemacht. Drei verschiedene Fahrschulen habe ich besucht und jedes Mal wurde mir eingetrichtert dass wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Aber warum eigentlich? Es passiert ja nichts wenn ich links fahre und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit um meinen Bock- Faktor unterschreite!? Dabei kann ich noch jedem frech ins Gesicht grinsen und werde nicht bestraft. Ist doch nur ein Gebot, gilt nur für streng Gläubige.

    Bestraft wird derjenige, der zwischen Kinder in die Schule bringen und zur Arbeit fahren nur wenig Zeit zur Verfügung hat, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ausnutzen kann, obwohl die rechte Spur meist gottverlassen ist, außer ab und zu mal ein LKW oder zwei die da auch fahren.

    Entweder wird er/ sie erwischt weil er/ sie zu dicht auffährt oder Lichthupe gibt um dem Vordermann zu zeigen das man gerne vorbeifahren würde und es gibt schimpfe wegen Nötigung. Oder man muss die verlorene Zeit wieder einholen und es gibt schimpfe wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Rotlichtverstoß. Vielleicht entscheidet man sich dann doch eher für´s vorbeifahren auf der rechten Spur, was das gibt…siehe oben.
    Bestraft wird also immer der Verkehrsrowdy der vielleicht oft gar keiner wäre, wenn sich jeder an die Gebote halten würde.
    Ich habe nichts dagegen wenn die Verwarnungen und Bußgelder so bleiben für die oben genannten Verstöße. Wenn man was falsch macht muss man erzogen werden, ganz klar. Aaaaber man sollte auch die bestrafen die ständig eine Spur mit zu geringer Geschwindigkeit blockieren. Würde hier eine prozentuale Regelung vorschlagen… wer bei erlaubten 100km/h langsamer als 95 auf der linken Spur fährt sollte vielleicht nicht ganz so hart bestraft werden wie jemand der 80 fährt. Auch die Starenkästen könnte man bestimmt per Software anpassen, so hat auch der Staat was davon. Bei Staus überschlagen sie sich bestimmt, aber was soll’s!?

    Für unsere Verschwörungstheoretiker: Rechts überholen gibt es nicht, weil es gar nicht geht. Man muss ja rechts fahren wenn die Fahrspur frei ist, also ist da ja schon jemand durch den man ja nicht einfach durchfahren kann ;-)

  14. Marcus. sagt:

    Darf ich außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht rechts überholen? Gilt diese Regel auch bei 2spurigen normalen Straßen? Keine Autobahn.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marcus,

      außerorts gilt in der Regel ein strenges Überholverbot für die rechte Spur. Lediglich auf dem Beschleunigungsstreifen beim Auffahren auf die Autobahn oder bei Stau und stockendem Verkehr ist es erlaubt, ein links fahrendes Fahrzeug zu überholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Anton L sagt:

    Ich würde mich gerne Interessieren, wie es bei 3- oder 4-spurigen Autobahnen aussieht. Ich fahre sehr oft auf der A3/A5 bei Frankfurt. Auf der A5, die zum Teil 4 spurig ist, wechseln die LKW’s oft mehrere Kilometer bevor sich die Autobahn zu A5 und A67 splittet auf die zweite Spur von links, während auf den beiden rechten Spuren kein (!) LKW oder PKW fährt. Das bedeutet der LKW fährt mit seinen 85 km/h auf der zweiten Spur von links, während noch keine “fetteren” Fahrbahnmarkierungen zu sehen sind, welche offiziell die zwei Autobahnen kennzeichnen würde. Diese sind erst ca. 1 km vor Gabelung angebracht worden. Man selbst fährt mit der max. erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h auf der rechten Spur, die Linke Spur ist oft durch noch schnellere Autos besetzt.
    Wie soll hier vorgegangen werden? Wenn ich mich von der rechten Spur auf die komplette linke Spur bewegen muss, riskiere ich ja eventuell einen Unfall zu bauen oder eventuell die Gabelung der Autobahn zu verpassen. Man hört ja leider oft, dass das wechseln mehrerer Spuren auf einmal zu häufigen Unfällen führen kann. Wenn ich jedoch am LKW mit einer kompletten leeren Zwischenspur vorbeifahre dann wäre das ja erstmal perse ein Verstoß. Aber inwieweit hilft diese Gesetzgebung, wenn hier weder jemand gefährdet noch genötigt wird und einem klar ist, dass der LKW-Fahrer aufgrund des mehrfachen Spurwechsel Richtung A67 fahren will und nicht aufgrund eines Überholmanövers dorthin wechselte. Oder gibt es hierzu eine Sonderregelung?
    Leider passieren mir solche Fälle täglich (!), also wäre das für mich kein Sonderfall…

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Anton,

      eine Sonderregelung ist uns nicht bekannt. Grundsätzlich gilt, dass auf Autobahnen nur dann rechts überholt werden kann, wenn es zur Kolonnenbildung kommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Markus sagt:

    Macht Spaß. Linke Spur besetzen und Dashcam an, dann könnt ihr eine Menge Autofahrer wegen unerlaubtem Rechtsüberholen anzeigen :-)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Markus,

      denken Sie aber auch daran: Wer mit seinem Auto auf der linken Fahrspur unterwegs ist, ohne jemanden zu überholen, muss ebenfalls Bußgeld bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Andreas sagt:

    Wenn ich innerorts auf einer normalen Straße den Blinker meines LKWs setze und dann ausschere um in en Hof zu kommen, und beim Vorgang von rechts überholt werde, wer ist dann beim Kontakt schuld?

  18. Heinz H. sagt:

    In manchen Orten z.B. Berlin führen Autobahnen direkt durch den Ort. Der Ortsbeginn ist aber durch Ortseingangsschild beidseitig gekennzeichnet. Darf ich nun rechts an einem auf der linken Spur fahrenden Fahrzeug vorbeifahren, da ich mich ja trotz Autobahn innerhalb eines Ortes befinde.

  19. Sandra S. sagt:

    Hallo, Situation auf der Autobahn. Der rechte Fahrstreifen ist frei. Jeder fährt auf den linken beiden Streifen. Geschwindigkeit ist auf 120km/h begrenzt. Der Verkehr fließt zäh mit 110km/h. Ich möchte vorbildlich rechts fahren in der Hoffnung dass es mir die anderen Autofahrer gleich tun und ich die langsamen Autofahrer dann irgendwann links überholen kann. Daher halte ich mich brav hinter den links fahrenden Autos. Dann kommt der Verkehr ins stocken und die Fahrer der linken Spuren bremsen ab. Muss ich dann auch abbremsen wenn der Verkehr stockt? Vorallem wenn ein Fahrzeug hinter mir mit Anhänger fährt und sich vielleicht beim Sicherheitsabstand verschätzt, scheint solch ein unnötiger bremsvorgang gefährlich. Ich habe auch beobachtet dass Fahrer plötzlich stark abbremsen weil sie vielleicht einen Abstandsmesser entdecken. Ich reagiere zu langsam und prompt habe ich mit 120 km/h rechts überholt. Bin ich dann der Verkehrssünder obwohl ich vorbildlich fahren möchte und zudem Rücksicht auf den mir folgenden Verkehr nehme?

  20. Kim sagt:

    ich störe mich allgemein an der diskussion rechts
    Überholen ja nein vorallem in verbindung mit der aussage “in der fahrschule hat das jeder beigebracht bekommen dass es verboten ist rechts zu überholen. In der Fahrschule bekommt man auch erklärt das in deutschland das rechtsfahrgebot gilt und das es rechtswidrig ist dieses nicht einzuhalten. Höre ich irgendjemanden fragen:” wie schlimm ist es gegen das rechtsfahrgebot zu verstossen?” Nein! Weil sich das schon so eingebürgert hat. Also den groben unwillen nach rechts zu wechseln. Seht ihr was ich sagen will? Wenn es jeder macht kann man eigentlich nicht belangt werden. Also wenn ihr nächstes mal überlegt ob ihr hinter der schlange auf der linken spur abbremsen sollt obwohl rechts alles frei ist, dann fackelt nicht lange sondern macht es einfach. Das muss jetzt nur noch jeder anständige autofahrer so machen und bald gibt es keine 100 € plus ein punkt mehr fürs rechts überholen sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit über 20 €. Wir deutschen sind viel zu sehr orientiert was erlaubt ist und was nicht. Macht euch das nicht müde? Ich sage euch steht auf und scheisst da drauf bzw wehrt euch gegen solch schwachsinnige gesetze nur so können wir unsere probleme lösen und zwar alle!

  21. Axel sagt:

    Rechts überholen ist lt. Gesetz verboten und wir bestraft.
    Wenn die Mittelspur oder die linke Fahrspur durch einen gemütlichen Fahrer blockiert wird, (ohne überholabsicht)weil er das Rechtsfahrgebot missachtet, sollte der Fahrer vom Gesetzgeber bestraft werden.
    Man sollte die Ursache bekämpfen, damit man nicht auf den Gedanken kommt rechts zu überholen.

    Beispiel:
    Tropft Wasser von der Decke im Keller, kann die Versicherung dem Kunden sagen du hast keinen Bodenablauf im Keller, dein Problem, selber schuld.
    Es sollte aber die Ursache bekämpft werden, eine undichte Leitung in der oberen Etage, die repariert werden muß.

    Es wird alles kompliziert und umständlich gemacht.
    Ich verstehe die Gesetzeslage auch nicht genau, auf den Autobahnen soll langsamer gefahren werden, aber auf den Autobahnen passieren die wenigsten Unfälle lt. Statistik.

  22. Max B. sagt:

    Hallo,

    mir ist folgende Situation nicht klar…
    Von der Autobahn gehen 2 Spuren ab, die dann an eine zweispurige Bundesstrasse münden. Die Bundesstrasse ist also für kurze Zeit vierspurig. Nach ca. 500m wird die Bundesstrasse mittels Reisverschlussverfahren der ganz rechten Spur dreispurig.

    Frage 1. Darf man auf dem zweispurigen Autobahn-Abfahrt rechts schneller fahren, wenn Fahrzeuge auf der linken Spur 70 km/h fahren?

    Frage 2. Darf ich vor der Reißverschluss Mündung auch rechts schneller fahren?

  23. Darius sagt:

    Ich habe ein Auto in der 80er zone rechts überholt weil es konstant 70 fährt und nicht rechts fährt obwohl genug Platz da war

  24. Christian L. sagt:

    Innerorts B51 Tempolimit 50:
    Mich würde interessieren ob ich bei einem Unfall mit Schuld wäre wenn ich beim Temp knapp über 50 Rechts Blinke und mit dem Spurwechseln nach links beginne, vorab hinter mich schaue und ein Auto mindestens 8 Wagenlängen hinter mir ist.
    Mein Aumerksamkeit auf die vorigen Wagenkolonne lenke und dann als ich halb drüben bin das hinter mir fahrende Fahrzeug beim Rechtsüberholvorgang bereits auf die rechtabbieger Spur ausgewichen ist um nicht mit mir zu kollidieren.
    Ich bin ganz sicher nicht unter 50 km/h gefahren. habe aber wüste Schimpfgesten bekommen. Bin mir aber keiner Schuld bewusst, zudem ich nicht erwartet habe das jemand so deutlich beschleunigt und rechts überholt, dabei auch meinen Blinker völlig ignoriert.
    Wer ist im Falle eine eines Unfalls schuld. (Der Vorgang ist mit Vor- und Rückkamera aufgezeichnet.)

    Danke für Eure Meinung
    Christian

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,

      wer Schuld an einem Unfall hat, können und dürfen wir als Redaktion leider nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Fabian sagt:

    Hallo!

    Folgende Situation, erlebe ich sehr häufig bein Auffahren auf die Autobahn:

    Vor mir ist ein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen. Ich gebe Vollgas, um auf Geschwindigkeit zu kommen. Der Fahrer vor mir zieht mit etwa 50 – 60 km/h auf die Autobahn.

    Welches Verhalten ist nun “richtig”?
    – stark abbremsen und mich hinter ihm einordnen und dabei riskieren, dass mir hinten jemand reinfährt oder
    – weiter Vollgas geben und rechts überholen, um dann sicher mit 100 – 120 km/h aufzufahren?

    Danke für die Meinung,

    Fabian

  26. Hans-Dieter sagt:

    wie kann es sein das mann in einer baustelle wegen rechtsüberholen zahlen soll ist doch kolonenverkehr

  27. Tanja sagt:

    Hallo,
    wie ist das geregelt, wenn eine Autobahn mit drei Spuren beginnt?

    Die mittlere und die rechte Spur kommen von anderen Autobahnen, die linke aus einem Verteilerkreisel der Stadt.

    Es gibt keine Tempobeschränkung, alle drei Spuren können zügig befahren werden.

    Wenn ich mit meinem Roller (fährt max 130kmh) auf der linken Spur auffahre, setze ich frühzeitig den Blinker, um den Fahrzeugen auf der mittleren bzw. rechten Spur meinen Wechselwunsch anzuzeigen.

    Trotzdem werde ich regelmäßig rechts überholt. Die Autos besitzen dann mehr Ressourcen zum Beschleunigen und ich blockiere gezwungenermaßen so lange die linke bzw mittlere Spur, bis ich endlich wechseln kann.

    Ich habe schon einige nicht ganz ungefährlich Situationen dadurch erlebt und muss extrem aufpassen, um nicht abgeschossen zu werden.

    Ich bin gespannt, ich selbst konnte dazu nichts genaues finden….

    Vielen Dank im Voraus
    Tanja

  28. Lars sagt:

    Wieso reden alle von einem überholen, es betrifft eine andere Spur.. Wenn ich also rechts an wem vorbei fahre, bin ich vorbei gefahren.. Solange ich nicht sofort den Blinker setze und auf dessen Spur fahre..
    Wenn ich normal überhole fahre ich auch von rechts nach links und hab ich den Vorgang abgeschlossen auch wieder von links nach rechts.. Kein Spurwechel nur vorbei fahren.. Ihr solltet mal beim Gesetzgeber bessere Gesetze her bekommen..

  29. Tim sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage zu der Folgenden Situation:

    Auf der Autobahn, 3 Spurig fährt auf der linken Spur ein Fahrzeug mit 70KM/h, die Autobahn ist aber nicht begrenzt. Wenn ich nun auf der Rechten Spur 130 Fahre, muss ich dann Bremsen und so lange hinter dem Schleicher warten, bis dieser Platz macht?

  30. Christian sagt:

    Wie sieht es aus, wenn sich jemand auf der mittleren Spur aufhält, ich auf der rechten Spur bin und im Bereich seines Toten Winkels bleibe? Ich überholte nicht und bremse wenn er bremst. Ist das erlaubt? Er hat auch keinen blinker gesetzt um einen spurwechsel anzuzeigen.

  31. M. sagt:

    Ich befinde mich mit meinem PKW innerorts (mit Wechsel von 50km/h auf 70km/h) auf einer 2-spurigen Straße, welche auf eine Autobahn führt. Ich fahre auf der linken Spur und werde rechts von vielen Fahrzeugen überholt (über 70km/h), die nach dem Überholvorgang links wieder einscheren. Ist dieses Verhalten strafbar?

  32. Abrams sagt:

    Ich befahre täglich eine zweispurige Landstraße außerorts. Darf man dort jemanden auf der rechten Spur überholen?

  33. Joachim sagt:

    Was ist, wenn ein Superschleicher vor einem unvermittelt die Spur wechselt und man sicher einen Unfall nur durch rechts überholen oder vorbeifahren vermeiden kann, bin ich auch dann der Dumme oder darf ich den Unfall vermeiden und weiter?

  34. Peter sagt:

    Das Überholen außerorts wird immer nur ausdrücklich in Verbindung mit Autobahnen behandelt. Gibt es für Straßen außerorts, mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung andere Regelungen? Oder wie verhält es sich hier? Folgende Situation: 2 Fahrspuren außerorts; Tempo auf 60 begrenzt; an einem Fahrzeug auf der linken Spur, das genau 60 fährt, fährt man mit 70 auf der leeren rechten Spur vorbei. Rechtliche Konsequenzen? Kein knappes Einscheren, keine Gefährdung/Nötigung o.ä.

  35. Ulrike sagt:

    Darf man auf einer 2 spurigen bundesstraße außerorts ein streufahrzeug , das auf der linken Spur fährt ,rechts überholen?

  36. Tim sagt:

    Ich habe aus der Fahrschule in Erinnerung, wenn sich die Autobahn aufteilt, darf man dann auf dem rechten Spur schneller als links fahren? Oder immer wenn die dicken oder durchgezogen Linien kommen. Und wie ist das, wenn die, die links abfahren wollen stehen, darf ich dann schneller als 20 rechts vorbei fahren?

  37. Rohit sagt:

    Hallo,

    Wie ist es auf der Autobahn bei einer Gabelung. Ich nehme die Gabelung rechts, links neben mit fährt z.B. ein Lkw geradeaus mit 80. Zwischen uns Dicke linie. Darf man in dem Fall rechts schneller als der LKW sein? Zudem wenn die Gabelung zweispurig ist (d.h. zwei Spuren gehen geradeaus, dann dicke Linie und dann zwei Spuren für die rechte Gabelung), und ich im rechtesten Fahrstreifen der rechts-Gabelung bin, darf ich schneller sein als der geradeaus fahrende LKW?
    Danke.

  38. Florian sagt:

    mich würde die Definition von “überholen” interessieren.
    Gilt es schon als rechts “überholen”, wenn ich nur mit meiner Motorhaube auf Höhe seines Seitenspiegels bin.
    Ich betone, dass ich hier NICHT weiter Gas gebe, sondern mich dann hinter ihn zurückfallen lasse um ihn links zu überholen.
    (2te Frage, die damit einhergeht. Muss ich einen Sicherheitsabstand zu dem auf der Mittelspur fahrenden KFZ halten?)

  39. Daniel Düsentrieb sagt:

    Erstaunlicherweise können wir das rechts überholen nur in Deutschland nicht. In anderen Ländern gilt “bleib lieber in deiner Spur” (USA) .
    Ich bin für mehr Kontrollen gegen Mittelspurschleicher.

  40. Frédéric sagt:

    Hallo liebes Bußgeldkatalog.de-Team,

    zunächst einmal Danke für die vielen geduldigen und qualifizierten Antworten zum Thema.

    An dieser Stelle möchte ich (U30) einen, meines Erachtens fehlenden, Kommentar in die Diskussion “Rechts überholen” zur Stärkung des Rechtsfahrgebots einfügen.

    Als regelmäßiger, zügiger Autobahnfahrer beobachte auch ich immer häufiger zunehmend gefährliche Situationen im Straßenverkehr. Ich teile die Einschätzung der Vielfahrer, dass insbesondere unerfahrenere Autobahnfahrer verstärkt zu vermeidbaren Fehlern neigen (Missachtung Rechtsfahrgebot – insbesondere und unnötigerweise sonntags, fehlende Kontrollblicke in Rück- und Außenspiegel inkl. Fehleinschätzung für Geschwindigkeiten, allgemeine enorme Konzentrationsschwächen).
    Ich beobachtete, dass vor Allem junge Frauen extrem unsicher auf den deutschen Autobahnen fahren und auch nur dann, wenn sie “wirklich müssen”. Sobald eine männliche Person mit im Auto sitzt, fährt meistens der Mann (> 80% der Fälle). Aber auch junge Männer neigen immer häufiger zur Missachtung des Rechtsfahrgebots. Alternativ fallen sie mit draufgängerischem Fahrstil auf.
    Wiederholt habe ich in verschiedenen Artikeln in den Kommentaren von der Forderung zur “Aufhebung des Rechtsüberholverbots” gelesen. Vermutlich versprechen sich die Befürworter davon, dass sich die Verkehrssituation damit entspannen würde, wenn sie ordnungsgemäß rechts überholen dürften, ganz nach amerikanischem Vorbild. Eine konsequentere Einhaltung des Rechtsfahrgebots mit mehr polizeilichen Kontrollen und medialer Präsenz fände ich hier zielführender (vergleiche “Rettungsgasse”).

    In der Vergangenheit habe ich mal von “Überholvorgängen, wenn sich hin und wieder auf dem benachbarten rechten Fahrstreifen ein Fahrzeug befindet” und “bis zu 30 Sekunden bis zum nächsten Fahrzeug auf dem rechts benachbarten Fahrstreifen” gelesen. Die StVO könnte hier präziser formuliert werden, z.B. mit Formulierungen wie “[..], um nachfolgenden Verkehrsteilnehmern einen umgehenden Überholvorgang gelassen sowie schnellstmöglich – je nach Verkehrslage – zu ermöglichen”. Ich denke, dass man mit derartigen Anpassungen den “typisch deutsch-liberalen Autobahnfahrstil” beibehalten könnte, ohne unerfahrenere Verkehrsteilnehmer zu vielen und sprunghaften Spurwechseln zu zwingen oder schneller fahrenden Fahrzeugen einen Vorteil einzuräumen. Auch in Bezug auf autonome Fahrsysteme wäre eine Präzision des Rechtsfahrgebots von Vorteil wegen technischer Umsetzbarkeit und könnte einen neuen europäischen bzw. internationalen Standard hervorbringen und gleichermaßen die Konkurrenzfähigkeit mit dem amerikanischen System, welches auch seine ganz eigenen Vorteile mit sich bringt, beweisen.

    Ich schließe ab mit dem Wunsch bei generelleren Punkten nach
    – noch gewissenhafteren Rettungsgassen
    – mehr aber kürzeren Bauabschnitten auf (hochfrequentierten) Bundesautobahnen
    – mehr dynamischen Höchstgewischwindigkeitsbegrenzungen
    – Verzicht auf Kennzeichenerfassung aus allgemeinen Sicherheitsgründen, zur Terrorismusbekämpfung oder zur Verfolgung von Pädophilen (auch, und besonders, in umgekehrter Reihenfolge)
    – Verzicht auf PKW-Maut für in Deutschland angemeldete PKW
    – “Wiedereinführung” des Reißverschlussverfahrens
    – mehr Umsicht und mehr Rücksichtnahme im Hochgeschwindigkeitsstraßenverkehr

    Dank und Gruß
    Ein anderer Verkehrsteilnehmer

  41. Marcus K sagt:

    Moin Community,
    da ich als Kraftfahrer unterwegs bin sehe ich in letzter Zeit auf Autobahnen mit Staus an Baustellen eine immer wiederkehrende Unsitte, das Verkehrsteilnehmer(Lkw´s) aus purer Zeitnot an Ausfahrten von Autobahnen so tun als wenn sie runterfahren wollen, mit hoher Geschwindigkeit am Stau vorbei fahren und sich vorne wieder reinquetschen wollen bzw. das auch tun. Wie heute morgen auf der A4 Dresden-Erfurt an der AS Chemnitz-Mitte.
    Ist das Rechtswidriges Überholen, oder ist das erlaubt???? In dem Punkt bin ich nämlich unsicher, ob das Erlaubt ist oder Verboten ist.
    Ich meine das das ein verbotenes Rechtsüberholen ist. Oder doch nicht?????
    Wäre super wenn mir jemand in dem Punkt Licht ins Dunkel bringen würde.
    Danke und einen schönen Tag.

  42. Adam-René sagt:

    Wie ist es wenn ich auf der Autobahn bin mit einer richtgeschwindichkeit von 120 km/h.
    Beispiel es sind drei Spuren ich komme von rechts im mittelstreifen fort eine ersichtlich ca. 80-90km/h muss ich dann schauen das ich auf dem linken fahrstreifen komme um zu überholen oder darf man dann auch von rechts überholen so lange man bei der richtgeschwindichkeit bleibt ?

  43. Jens S sagt:

    Hallo ich habe heute eine Anzeige von der Polizei erhalten wegen angeblich folgendem Tatbestand. Wir standen im Stau und hinter mir war die Polizei. Rechts neben mir war ein einfädelungsstreifen ca 50 Meter von der eigentlichen Ausfahrt entfernt. Da ich im Gespräch mit der Frau war habe ich rechts rüber geschert in den einfädelungsstreifen und habe dann sofort gemerkt, daß dies nicht die Ausfahrt ist. Ich bin mit 10 km/h an 4 Autos vorbei und hab mich dann wieder links eingeordnet.

    Die Polizei ist mir gefolgt und prompt eine Anzeige wegen Rechts Überholen. Kann das so richtig sein?

  44. Monika W sagt:

    Wenn ich die Autobahn verlassen möchte und deshalb rechts fahre, muss ich dann meine Geschwindigkeit drosseln, um langsamer zu sein als das links neben mir fahrende Auto, nicht zu überholen? Viele Grüße Monika

  45. Peter L. sagt:

    Ich habe zwei Fragen:

    1) Wie schnell darf man auf dem Verzögerungsstreifen rechts überholen bei Stau/stehendem Verkehr. Gilt hier ebenfalls die maximale Geschwindigkeitsdifferenz von 20 km/h?

    2) Wie sieht es bei dem Rechtsüberholen stehender Schlangen innerorts aus, z.B. bei sich stauenden Linksabbiegern oder bei freien Rechtsabbiegerspuren (analog zu meiner ersten Frage)? Gilt hierbei auch eine maximale Geschwindigkeitsdifferenz?

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