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Rechts überholen: Wann ist das auf deutschen Straßen erlaubt?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Dürfen Sie immer nur links überholen?

Rechts zu überholen ist per Definition nicht in jedem Fall untersagt. Wann gelten entsprechende Ausnahmen?
Rechts zu überholen ist per Definition nicht in jedem Fall untersagt. Wann gelten entsprechende Ausnahmen?

In der Fahrschule lernt ein jeder: “Ein anderes Fahrzeug von rechts zu überholen ist verboten.” Die Grundlage für diese Vorschrift finden sich in Paragraph 5 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hier heißt es:

“Es ist links zu überholen.”

Doch gilt dies wirklich immer und überall? Dürfen Sie beim Überholen nie auf der rechten Fahrbahnseite ein anderes, links von Ihnen fahrendes Fahrzeug einholen und passieren?

Wie in jedem Fall, gibt es auch bei dieser Regel Ausnahmen. Wann ist rechts zu überholen in Deutschland erlaubt? Dies erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Rechts überholen

Ist es erlaubt, rechts zu überholen?

Gemäß Straßenverkehrsordnung muss links überholt werden.

Wann darf ich dennoch rechts überholen?

Bei mehrere Fahrstreifen innerorts, bei fehlender Fahrbahnmarkierung, bei unterschiedlichen Spurrichtungen, in Ampelbereichen, auf dem Beschleunigungsstreifen und bei Stau und zähfließendem Verkehr auf der Autobahn dürfen Sie rechts überholen.

Welche Strafe droht, wenn ich rechts überhole?

Innerorts kann ein Bußgeld von 30 Euro und außerorts ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen, wenn Sie rechts überholen. Das Bußgeld erhöht sich, wenn es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.

Spezifische Ratgeber zum Thema “Rechts überholen”

Wann handelt es sich um einen Überholvorgang?

Droht eine Anzeige, wenn Sie rechts überholen an einer durch Lichzeichenanlagen gelenkten Kreuzung?
Droht eine Anzeige, wenn Sie rechts überholen an einer durch Lichzeichenanlagen gelenkten Kreuzung?

Der Irrglaube, dass das Überholen an einen Ausscher- und Einschervorgang gebunden ist, hält sich bei dem ein oder anderen hartnäckig.

Dabei handelt es sich auch dann um einen Überholvorgang, wenn Sie zum Beispiel auf der Autobahn langfristig auf dem linken Fahrstreifen fahren und rechts von Ihnen fahrende Fahrzeuge passieren.

Das Aus- und Einscheren vor dem überrundeten Auto ist also nicht maßgeblich für die Definition des Überholens, sondern allein das Einholen und Passieren eines anderen Kfz. Das ist – wie bereits oben angemerkt – nach § 5 StVO grundsätzlich nur links zulässig, in der Regel.

Per Definition meint rechts zu überholen damit auch, wenn Sie etwa auf der Autobahn die ganze Zeit dem Rechtsfahrgebot folgen, aber schneller fahren als die Fahrzeuge in der linken Spur und diese entsprechend dauerhaft passieren.

Wann darf man rechts überholen?

Die berühmten Ausnahmen dürfen natürlich auch bei diesem Gebot nicht fehlen. In den folgenden Fällen dürfen Sie entgegen der Vorgabe in § 5 StVO rechts überholen:

Keine Lust zu lesen? Wann Sie rechts überholen dürfen, erfahren Sie auch in unserem Video:

Video: Rechts überholen, wann ist das erlaubt?
Rechts überholen: Wann ist es erlaubt und wann ist es verboten?

Mehrere Fahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (§ 7 Absatz 3 StVO)

Wenn in einer Ortschaft mehrere Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden und auch als solche markiert sind, dürfen Autos mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch auf der rechten Spur schneller fahren und damit innerorts rechts überholen. Fehlt die Markierung, ist dies hingegen nicht gestattet. Und in jedem Fall muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Stadtgebiet auch dann eingehalten werden.

Bei fehlender Fahrbahnmarkierung (§ 5 Absatz 7 StVO)

Wie hoch ist die Strafe für Fahrer: Rechts zu überholen ist vor allem außerorts mit hohen Bußgeldern verbunden.
Wie hoch ist die Strafe für Fahrer: Rechts zu überholen ist vor allem außerorts mit hohen Bußgeldern verbunden.

Will ein vorausfahrendes Fahrzeug links abbiegen und ordnet sich nach dem Blinken entsprechend weit links ein, können die nachfolgenden Fahrzeuge dies vorsichtig und mit dem nötigen seitlichen Sicherheitsabstand rechts überholen, selbst wenn nicht mehrere Fahrspuren markiert sind. Das geht selbstverständlich nur auf breiteren Fahrspuren, die das Nebeneinander von zwei Fahrzeugen zulassen.

Bei unterschiedlichen Spurrichtungen

Befinden sich in gleicher Fahrtrichtung unterschiedliche Spuren, die durch Richtungspfeile in verschiedene Richtungen weisen, ist es ebenfalls zulässig von rechts zu überholen. Befinden Sie sich also zum Beispiel in der mittleren Spur, die geradeaus weiterführt, dürfen Sie rechts an den in der Linksabbiegerspur befindlichen Fahrzeugen vorbeiziehen.

In Ampelbereichen (§ 37 Absatz 4 StVO)

Ähnlich wie bei dem vorangegangenen Punkt dürfen Sie auch im Falle der Verkehrsregelung durch Ampeln rechts überholen. Dies gilt hier jedoch auch unabhängig davon, ob sich unterschiedliche Spurrichtungen ergeben oder nicht.

Im Übrigen gilt in Städten mit Straßenbahnverkehr eine Besonderheit: Die Trams dürfen von Auto, Fahrrad & Co. grundsätzlich nur von rechts überholt werden (§ 5 Absatz 7 StVO). Sind die Straßenbahnschienen auf der rechten Fahrbahnseite oder handelt es sich um eine Einbahnstraße, gilt dieses Gebot jedoch ausnahmsweise nicht.

“Wann darf ich außerorts rechts überholen?”

Bei Stau kann rechts zu überholen gestattet sein - sofern das Tempo angemessen ist.
Bei Stau kann rechts zu überholen gestattet sein – sofern das Tempo angemessen ist.

Außerorts gibt es nur wenige Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen nicht verboten ist. Grundsätzlich gilt hier das Rechtsfahrgebot und die Vorschrift, nur links zu überholen.

In den folgenden Fällen ist es jedoch ausnahmsweise zulässig rechts zu überholen:

Rechts überholen auf dem Beschleunigungsstreifen

Wenn Sie zum Beispiel auf eine Autobahn auffahren, befinden Sie sich nach der Einfahrt zunächst direkt auf dem Beschleunigungsstreifen.

Auf diesem soll die Geschwindigkeit des Fahrzeuges an die der auf der Schnellstraße fahrenden Fahrzeuge angepasst werden, um Auffahrunfälle zu vermeiden.

Befindet sich etwa links neben Ihnen auf dem am weitesten rechts gelegenen Fahrstreifen der Autobahn ein Lkw, der nur mit 80 km/h unterwegs ist, dürfen Sie auf eine höhere Geschwindigkeit beschleunigen, den Lkw noch auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen und vor diesem auf die Autobahn auffahren – vorausgesetzt der Abstand nach hinten reicht aus.

Auf dem Verzögerungsstreifen ist das Rechtsüberholen hingegen grundsätzlich nicht gestattet. Wenn Sie von der Autobahn abfahren, gilt auf dem Ausfädelungsstreifen in aller Regel eine wesentlich geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit als auf den Autobahnspuren. Sie müssen das Fahrzeug auf dem Verzögerungsstreifen vor der Ausfahrt auf diese Geschwindigkeit nach und nach drosseln.

Bei Stau und zähfließendem Verkehr (§ 7 Absätze 2, 2a StVO)

Bildet sich ein Stau auf einer mehrspurigen Fahrbahn – etwa auf der Autobahn – oder ist der Verkehr zumindest zähfließend, kann das Rechtsüberholverbot ebenfalls aufgehoben sein. Dies gilt jedoch in einem vergleichsweise engem Rahmen: In der Rechtsprechung hat sich herauskristallisiert, dass das Überholen rechts nur dann zulässig ich, wenn die linke Spur höchstens 60 km/h fährt und die überholenden Fahrzeuge nicht mehr als 20 km/h schneller fahren.

Rechts überholen: Welche Strafe droht den Verkkehrssündern?

Einen Moment nicht aufgepasst, schon werden Sie von Polizisten aus dem Verkehr gezogen und mit dem Vorwurf des widerrechtlichen Rechtsüberholens konfrotiert. Doch was kostet es Sie, rechts zu überholen? Das Bußgeld und weitere Sanktionen richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Rechts zu überholen kann mitunter teuer werden.

In der folgenden Bußgeldtabelle sehen Sie, was beim verbotswidrigen Rechtsüberholen als Strafe drohen kann:

VerstoßBußgeldPunkte
verbotswidriges Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften30 €-
... und Unfall verursacht35 €-
verbotswidriges Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften100 €1
... und andere gefährdet120 €1
... und Unfall verursacht145 €1

Aus der Bußgeldtabelle ergibt sich, dass das Bußgeld, wenn Sie rechts überholen, obwohl dies unter den gegebenen Umständen nicht gestattet ist, besonders bei einem Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften ins Geld gehen kann. Schon allein der verbotswidrige Überholvorgang auf der Autobahn kann Sie 100 Euro kosten. Zudem erhalten Sie, wenn Sie außerorts entgegen den Vorschriften rechts überholen in jedem Fall auch Punkte in Flensburg – genauer: stets eine zusätzliche Eintragung im Zentralen Fahrerlaubnisregister.

Haben Sie mit Ihrem Auto verbotswidrig rechts überholt und eine Anzeige erhalten? Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um den Vorwurf genau prüfen zu lassen und ggf. einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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70 Kommentare

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  1. Markus
    Am 19. Mai 2018 um 9:16

    Macht Spaß. Linke Spur besetzen und Dashcam an, dann könnt ihr eine Menge Autofahrer wegen unerlaubtem Rechtsüberholen anzeigen :-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:06

      Hallo Markus,

      denken Sie aber auch daran: Wer mit seinem Auto auf der linken Fahrspur unterwegs ist, ohne jemanden zu überholen, muss ebenfalls Bußgeld bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Anton L
    Am 9. Mai 2018 um 20:24

    Ich würde mich gerne Interessieren, wie es bei 3- oder 4-spurigen Autobahnen aussieht. Ich fahre sehr oft auf der A3/A5 bei Frankfurt. Auf der A5, die zum Teil 4 spurig ist, wechseln die LKW’s oft mehrere Kilometer bevor sich die Autobahn zu A5 und A67 splittet auf die zweite Spur von links, während auf den beiden rechten Spuren kein (!) LKW oder PKW fährt. Das bedeutet der LKW fährt mit seinen 85 km/h auf der zweiten Spur von links, während noch keine “fetteren” Fahrbahnmarkierungen zu sehen sind, welche offiziell die zwei Autobahnen kennzeichnen würde. Diese sind erst ca. 1 km vor Gabelung angebracht worden. Man selbst fährt mit der max. erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h auf der rechten Spur, die Linke Spur ist oft durch noch schnellere Autos besetzt.
    Wie soll hier vorgegangen werden? Wenn ich mich von der rechten Spur auf die komplette linke Spur bewegen muss, riskiere ich ja eventuell einen Unfall zu bauen oder eventuell die Gabelung der Autobahn zu verpassen. Man hört ja leider oft, dass das wechseln mehrerer Spuren auf einmal zu häufigen Unfällen führen kann. Wenn ich jedoch am LKW mit einer kompletten leeren Zwischenspur vorbeifahre dann wäre das ja erstmal perse ein Verstoß. Aber inwieweit hilft diese Gesetzgebung, wenn hier weder jemand gefährdet noch genötigt wird und einem klar ist, dass der LKW-Fahrer aufgrund des mehrfachen Spurwechsel Richtung A67 fahren will und nicht aufgrund eines Überholmanövers dorthin wechselte. Oder gibt es hierzu eine Sonderregelung?
    Leider passieren mir solche Fälle täglich (!), also wäre das für mich kein Sonderfall…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 10:25

      Hallo Anton,

      eine Sonderregelung ist uns nicht bekannt. Grundsätzlich gilt, dass auf Autobahnen nur dann rechts überholt werden kann, wenn es zur Kolonnenbildung kommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marcus.
    Am 4. Mai 2018 um 19:39

    Darf ich außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht rechts überholen? Gilt diese Regel auch bei 2spurigen normalen Straßen? Keine Autobahn.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:45

      Hallo Marcus,

      außerorts gilt in der Regel ein strenges Überholverbot für die rechte Spur. Lediglich auf dem Beschleunigungsstreifen beim Auffahren auf die Autobahn oder bei Stau und stockendem Verkehr ist es erlaubt, ein links fahrendes Fahrzeug zu überholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Mario
    Am 26. April 2018 um 22:52

    Hey wie wäre es mal mit einer Neuordnung der Gesetze/ Verordnungen?

    Jeden Tag seit zwanzig Jahren (außer wenn ich Fahrrad fahre) bin ich ca. 8km auf der A8 unterwegs und ca. 6km auf der Südtangente in Karlsruhe (4spurig). Es vergeht kein Tag an dem ich mich nicht über die Linksschnarcher aufregen muss und eigentlich bin ich ein sehr entspannter Autofahrer.
    Besonders nervig ist es auf der Südtangente. Erlaubte Geschwindigkeit 80km/h, zwei stationäre Starenkästen bis ich runter muss. Wenn mal nichts los ist stelle ich den Tempomat auf 85 und fahre locker durch. Meistens jedoch fahre ich auf der rechten Spur 75-80, muss aber immer wieder bremsen damit ich nicht rechts überhole und straffällig werde.
    An den Blitzern ist äußerst häufig zu beobachten, dass selbst ortskundige kurz vor dem Fotogerät von turbulenten 75km/h plötzlich auf ca. 50-60km/h notbremsen, auf der linken Spur versteht sich. Das ist sehr gefährlich, letztens gab es einen Beinaheauffahrunfall als ein nichtortskundiger fast einem PKW mit Karlsruher Kennzeichen reingeballert wäre. War aber nicht das erste Mal dass ich so etwas bewundern durfte… und wer wäre schuld wenn es nicht gereicht hätte? In meinen Augen der Falsche.
    Inklusive Mofaprüfbescheinigung war ich in meinem Leben vier Mal in der Fahrschule. PKW, LKW und Motorradführerschein habe ich gemacht. Drei verschiedene Fahrschulen habe ich besucht und jedes Mal wurde mir eingetrichtert dass wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Aber warum eigentlich? Es passiert ja nichts wenn ich links fahre und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit um meinen Bock- Faktor unterschreite!? Dabei kann ich noch jedem frech ins Gesicht grinsen und werde nicht bestraft. Ist doch nur ein Gebot, gilt nur für streng Gläubige.

    Bestraft wird derjenige, der zwischen Kinder in die Schule bringen und zur Arbeit fahren nur wenig Zeit zur Verfügung hat, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ausnutzen kann, obwohl die rechte Spur meist gottverlassen ist, außer ab und zu mal ein LKW oder zwei die da auch fahren.

    Entweder wird er/ sie erwischt weil er/ sie zu dicht auffährt oder Lichthupe gibt um dem Vordermann zu zeigen das man gerne vorbeifahren würde und es gibt schimpfe wegen Nötigung. Oder man muss die verlorene Zeit wieder einholen und es gibt schimpfe wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Rotlichtverstoß. Vielleicht entscheidet man sich dann doch eher für´s vorbeifahren auf der rechten Spur, was das gibt…siehe oben.
    Bestraft wird also immer der Verkehrsrowdy der vielleicht oft gar keiner wäre, wenn sich jeder an die Gebote halten würde.
    Ich habe nichts dagegen wenn die Verwarnungen und Bußgelder so bleiben für die oben genannten Verstöße. Wenn man was falsch macht muss man erzogen werden, ganz klar. Aaaaber man sollte auch die bestrafen die ständig eine Spur mit zu geringer Geschwindigkeit blockieren. Würde hier eine prozentuale Regelung vorschlagen… wer bei erlaubten 100km/h langsamer als 95 auf der linken Spur fährt sollte vielleicht nicht ganz so hart bestraft werden wie jemand der 80 fährt. Auch die Starenkästen könnte man bestimmt per Software anpassen, so hat auch der Staat was davon. Bei Staus überschlagen sie sich bestimmt, aber was soll’s!?

    Für unsere Verschwörungstheoretiker: Rechts überholen gibt es nicht, weil es gar nicht geht. Man muss ja rechts fahren wenn die Fahrspur frei ist, also ist da ja schon jemand durch den man ja nicht einfach durchfahren kann ;-)

    • Kim
      Am 25. September 2018 um 16:33

      Danke, Danke! Für diesen glorreichen Text.

  5. Oliver F.
    Am 13. März 2018 um 0:09

    Hallo ! Ich habe Anfang Februar auch das “Vergnügen” gehabt ,heute kam der Bescheid 128,50€ und ein Punkt.Ich bin mir nicht im Klaren ob das nun im meinem Fall ein Überholen in dem Sinne war oder auch nicht.Ich bin auf die A4 Dresden Richtung Berlin aufgefahren.Jedenfalls von zwei auf einen Beschleunigungsstreifen dann Direkt auf die Autobahn,die dort 4 Spurig ist.In der linken Spur war Zähfliessender Verkehr.So ca.100 m vor mir wechselte ein Schwertransport mit Begleidfahrzeug von der links neben mir gelegennen Spur in die Spur die ich befuhr.Ich denke mal,das durch diesen Schwertransport der Zähfliessende Verkehr zustande kam.Jedenfalls wechselte ich in eine Lücke in die linke Spur und setzte mich genau vor ein Fahrzeug der Stadtwirtschaft und hinter ein Polizeifahrzeug .Nach ca.10 Sekunden konnte ich dann den Schriftzug Bitte folgen im Heckfenster lesen.Jedenfalls wird mir vorgeworfen ich habe das Fahrzeug der Stadtwirtschaft rechts überholt.Zumal das Polizeifahrzeug den Fahrer von der Stadtwirtschaft anhalten wollte da dieser nicht angeschnallt war.Ich fahre seit 35 Jahren Unfallfrei habe auch keine Punkte.Und das mit dem rechts überholen auf der Autobahn ist mir auch klar.Nur weiss ich in diesem Fall nicht ob die Strafe für mich Berechtigt ist.Die Welt dreht sich mit 130,-€ weniger auf dem Konto und ein Punkt genau so weiter.Mfg.Oliver

  6. Arnold
    Am 7. März 2018 um 14:20

    Hallo,

    „Rechts überholen auf dem Beschleunigungsstreifen“: Sie sagen, dass dort LKW überholt werden darf.
    Wie ist das nun, wenn man eine Parkplatzbeschleunigungsstreifen dazu nutzt, rechts an einem LKW vorbeizukommen, obwohl man nicht vom Parkplatz kommt. Der Anlass wäre, dass beide Fahrspuren bereits mehrere Kilometer weit durch nebeneinander fahrende LKW blockiert werden und der “überholende” LKW absehbar auch weiterhin nicht vorbei kommt.
    Ist dies in so einer Situation zulässig, oder wird dies ebenfalls als verbotenes Rechtsüberholen mit 100€ und einem Punkt geahndet?
    Für eine Aufklärung danke ich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 12:18

      Hallo Arnold,

      vermutlich ist dies nicht zulässig. Denn der Parkplatzbeschleunigungsstreifen dient eben den Fahrern, welche aus einem Parkplatz auf die Autobahn auffahren wollen. Würden ihn andere Fahrer verwenden, könnte dies eine Gefährdung des Verkehrs für die Ausfahrenden darstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Stefan
    Am 6. März 2018 um 19:56

    Der Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren ist einfach erklärt:

    – An einem stehenden Hindernis auf der Fahrbahn fährt man vorbei (parkendes/wartendes Fahrzeug, Baustelle, Engstelle…)
    – ein in gleicher Richtung auf derselbenFahrbahn fahrendes Fahrzeug überholt man.

    Die Bewegung macht den Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren.

  8. Steffen
    Am 18. Februar 2018 um 14:37

    Zum vorherigen Beispiel und die Antwort der Redaktion:

    Grundsätzlich gilt hier §5 Absatz 7 StVO, wie oben hinlänglich beschrieben. Die Antwort der Redaktion würde §9 Abs. 3 der StVO ad absurdum führen. D.h. also, wer Links Abbiegen will, hat die Vorfahrt zu beachten. Ist die Straße einspurig, kann sehr wohl an den Linksabbiegern vorsichtig(!) und mit Abstand vorbeigefahren werden. In der Regel sind die Fahrspuren auch breit genug.

  9. Andreas
    Am 2. Februar 2018 um 1:20

    Hallo,

    Ein Beispiel.

    Ich fahre auf der rechten Spur bei 3 Spuren, keine Geschwindikeitsbeschränkung und normale Sichtverhältnisse.
    Ich sehe, dass ein LKW auf der rechten Spur fährt und setze an zum Überholen, beschleunige dabei und fahre auf die Mittelspur. In der Mittelspur fährt ein Schleicher. Beim Versuch in die linke Spur zu wechseln fällt mir auf, dass ein sehr viel schnelleres Fahrzeug auf der linken Spur ankommt und ich durch meine Beschleunigung sehr viel schneller bin, als der Mittelspurschleicher. Der LKW ist soweit überholt, dass genügend Platz auf der rechten Spur wäre um sich wieder einzuordnen, jedoch den Mittelspurschleicher nun rechts zu überholen…

    Was tun?

    -> Sehr stark Abbremsen und abwarten bis die linke Spur wieder frei zum Überholen ist.
    -> Rechts überholen, da man ja nicht voll in die Eisen steigen will und damit niemanden (eingeschlossen sich selbst) in Gefahr bringt?
    -> Links rausziehen und den Schnellfahrer auf der Linken Spur extrem ausbremsen?!

    • Rolf
      Am 12. April 2018 um 15:19

      Rechts überholen ist in dem obigen Beispiel genauso klar verboten wie sonst auch, da es in der Situation das größte Risiko schafft.
      Es wird jedem Führerscheinbesitzer beigebracht, dass nicht rechts überholt werden darf. Somit ist davon auszugehen, dass ein Mittelspurschleicher davon ausgehen kann, dass von rechts niemand verkehrswidrig vorbeigebrettert bekommt und er somit auf die rechte Spur wechseln wird.

      Zur ersten – richtigen – Lösung: Wenn sehr stark abgebremst werden muss, wurde schon im Vorfeld die Sorgfaltspflicht verletzt, indem eine Situation geschaffen wurde, in der man nur noch durch starkes Abbremsen einen Unfall verhindern kann. Wenn auf der Mittelspur ein Schleicher unterwegs ist, rechts ein LKW fährt und nur die linke Spur bleibt, ist mit entsprechender Sorgfalt zu beschleunigen, sodass gar nicht erst eine solche “Voll in die Eisen steigen” – Situation entsteht. Ist dies trotzdem schon passiert, so ist dies die vorzuziehende Variante, da hier die geringste Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, einschließlich sich selbst besteht.

      Rechts überholen:
      Verboten (siehe oben). Es mag sein, dass die Spur so schön frei aussieht und es auch immer häufiger so praktiziert wird. Das geht so lange gut, bis sich der Mittelspurfahrer entscheidet, Ihnen ggf. Platz machen zu wollen, da er auch das herannahende Auto auf der linken Spur bemerkt hat. Da sie in dieser Situation eine Geschwindigkeit gewählt haben, die nur noch mit einer Vollbremsung eine Kollision abwenden kann, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Vordermann sich – gesetzeskonform – entschließen könnte nach rechts zu ziehen, während Sie – gesetzteswidrig – rechts vorbeiziehen wollen. In diesem Fall verursachen Sie einen Unfall mit hohem Risiko für Personenschäden.
      Das wird dann natürlich gerne diskutiert, weil die rechte Spur so schön frei aussah, bis der lästige Schleicher herübergezogen ist, das Gesetz spricht hier aber eine klare Sprache. Würden sich alle daran halten, dass Überholen nur von links stattzufinden hat, würde das Risiko gar nicht erst entstehen.

      Links herüberziehen:
      Auch hier gefährden Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer unmittelbar, indem Sie ihn dazu nötigen, auf Ihr Verhalten plötzlich reagieren zu müssen. Inwieweit die Geschwindigkeit des Autos auf der linken Spur ggf. überhöht ist, spielt für die Beurteilung keine Rolle. Sie erkennen, dass hier eine Gefahrensituation entsteht, wenn sie dem Linksfahrer in den Weg fahren, also tun Sie es nicht und halten sich damit an die Sorgfaltspflicht.

      Abschließend: Wählen Sie Ihre Geschwindigkeit so, dass sie keine Vollbremsungen unternehmen müssen, indem Sie möglichst vorausschauend fahren. Entsteht doch einmal eine solche Situation, sind Sie angehalten, möglichst wenig “Kettenreaktion” auszulösen, indem Sie andere Verkehrsteilnehmer in Ihr “Manöver” miteinbeziehen. Im obigen Beispiel wäre das tatsächlich ein – natürlich meist ungeliebtes – Abbremsen, gefolgt von einem Abwarten hinter dem Linksschleicher und anschließendes Überholen. Idealerweise ohne diesen aufgrund von Verärgerung zu schneiden und damit eine weitere Gefahrensituation zu schaffen.

    • Andreas
      Am 17. März 2018 um 2:40

      Ich würde sagen die Situation ist so geschildert, dass nur die Möglichkeit rechts zu überholen als die sinnvollste erscheint :)
      Natürlich ist das “verboten” aber in so einer Situation würde jeder rechts ausweichen.

      Ich bin ja der Meinung Mittelspurschleicher müsste man aus dem Verkehr ziehen, sie sind im Besten Fall für Staus verantwortlich, im Schlimmsten für Unfälle. Jedenfalls tragen sie eine Mitverantwortung.
      Und ich meine die richtigen Schleicher, die bei ihrem Tempo (max 100) problemlos auch auf der rechten Spur fahren könnten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 16:38

      Hallo Andreas,

      leider ist die Verkehrssituation in der Realität oft sehr komplex, sodass es nicht möglich ist, pauschal auf solche “Beispiele” zu antworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Denise
    Am 26. Januar 2018 um 15:40

    Angenommen dort ist eine Ampel und es ist einspurig. Zwei linksabbieger stehen sich gegenüber und wollen voreinander abbiegen, immerhin behindern sie sich nicht gegenseitig. Aber die anderen hinter den linksabbiegern überholen rechts und verursachen dadurch einen Unfall.
    Wer hat recht?

    Ich wollte das unbedingt mal fragen, weil ich in letzter Zeit oft in die Situation gerate mit anderem entgegen kommenden linksabbiegern auf der Kreuzung zu stehen bis rot wird.

    Über eine Aufklärung in diesem Fall würde ich mich sehr freuen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:09

      Hallo Denise,

      solche Dinge können kaum pauschal eingeschätzt werden, da dies stets von den genauen Umständen abhängig ist. Ihren Beschreibungen nach verhalten sich die Linkabbieger korrekt, und da Rechtsüberholen in den meisten Fällen nicht gestattet ist, würde die Überholenden in diesem Fall eine Schuld treffen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. Klemens M.
    Am 24. Januar 2018 um 20:42

    Hallo.

    Ich fahre geradeaus es steht das kleine Überholverbotzeichen (VZ:276).
    In der Mitte der Fahrbahn befindet sich ein “Links Abbieger”
    So das ich Rechts neben ihm genug Platz habe zum? Überholen oder Vorbei Fahren oder Vorbeiziehen?
    Die Definition Überholen sagt das 2 Fahrzeuge in gleicher Richtung unterwegs sind.
    Das wäre dann Überholen.
    Jetzt ist es aber so das der eine Links Abbiegt, somit müsste das kein Überholen sein.
    Bitte was ist es (Überholen, Vorbei Fahren oder Vorbeiziehen) Bitte mit Begründung und Quellenangabe.

    Danke M.f.G. Klemens M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 10:50

      Hallo Klemens M.,

      uns fehlen weitere Informationen, um den Sachverhalt zu beurteilen. Insofern es nur eine Fahrbahn gab und ein besagtes Überholverbot bestand, dann darf auch nicht überholt werden – auch wenn genug Platz dazu wäre. Sie und der andere Wagen dürfen sich also nicht auf gleicher Höhe befinden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Julia
    Am 24. Januar 2018 um 20:24

    Hallo, auf Ihrer Internetseite steht geschrieben, dass § 42 Absatz 6 das “Rechts überholen auf dem Beschleunigungsstreifen” regelt. Ich wurde stutzig und habe in der aktuellen StVO nachgeschlagen und finde da unter den § 42 “Richtzeichen”. Dieser Paragraph besitzt lediglich 3 Absätze und hat meines Erachtens nichts mit Überholen zu tun.
    Bitte klären sie mich auf falls ich daneben liege.

    Mit freundlichen Grüßen

    Julia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 10:41

      Hallo Julia,

      vielen Dank für den Hinweis, offenbar hat sich da ein Fehler eingeschlichen. Wir werden das überprüfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Mortuus
    Am 16. Januar 2018 um 9:44

    Könnten Sie den Satz “Die Trams dürfen Auto, Fahrrad & Co. grundsätzlich nur von rechts überholen (§ 5 Absatz 7 StVO).” abändern? Ich will gar nicht großartig über Grammatik diskutieren, aber für mich erscheint der Satz sehr verwirrend bzw. eventuell sogar falsch. Es sollte besser heißen: “Die Trams dürfen von Auto, Fahrrad & Co. grundsätzlich nur von rechts überholt werden (§ 5 Absatz 7 StVO).”.

    Der ursprüngliche Satz liest sich nämlich so, dass die Trams selbst nur rechts überholen dürfen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 15:50

      Hallo Mortuus,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Quelle Ihrer Verwirrung wurde behoben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Savanne
    Am 5. Januar 2018 um 22:44

    Wie ist es denn bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der AB z.B. 120. Links und mittig fahren sie z.B. 100 und rechts ist frei und ich halte mich innerhalb dieser Geschwindigkeitsbegrenzung. Soweit ich weiss ist vorbeifahren hier erlaubt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 13:20

      Hallo Savanne,

      grundsätzlich dürfen Sie auf der Autobahn nicht rechts überholen – auch nicht, wenn sogenannte Mittelspurschleicher unterwegs sind. Nur im Kolonnenverkehr gelten auf der Autobahn Ausnahmeregelungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Christoph
        Am 5. September 2018 um 9:03

        Also ist die Quintessenz aus dieser Vorschrift, dass alle nicht-linken Spuren abbremsen müssen, wenn links ein Opa mit 100 zuckelt? Vor dem chleicher ist bis zum Horizont ist alle frei, aber alle müssen neben dem Schleicher herzuckeln? Das hieße ja dann ich muss meine Aufmerksamkeit zu großen Teilen auf die Fahrer links neben mir und dessen Geschwindigkeit richten statt auf die Strßae vor mir, weil der links neben mir ja langsamer werden könnte und ich, obwohl ich weder Gas gebe noch ausschere, trotzdem dann absurderweise als Überholer gelte?

        Und um das ganze in die theoretische Spitze zu treiben: Begehe ich ebenfalls eine Verkehrswidrigkeit, wenn ich einen, der verbotenerweise mit 60 auf der linken AB spur fährt (Langsames Fahren ohne triftigen Grund), nicht rechts überhole und auch wegen dieser Vorschrift ebenfalls 60 fahren muss?

        Klar, Sie machen diese Regeln nicht und Gesetz ist Gesetz, aber da sieht man mal wieder wie verworren und abstrus so manche Vorschriften sind :-D

  15. Andreas
    Am 30. Dezember 2017 um 0:47

    Was ist, wenn ich mit Tempomat auf der rechten Spur eine konstante Geschwindigkeit fahre, z.B. 120 und einer auf der linken Spur wird allmählich von z.B. 130 km/h langsamer?

    Muss ich dann etwa auch langsamer werden um ihn nicht rechts zu überholen obwohl ich die ganze Zeit konstant die Geschwindigkeit halte und das Überholen nur dadurch zusatande kommt, dass der auf der linken Spur langsamer wird, also von 130 auf 110 verzögert.

    Eigentlich müsste die Polizei dann den Schnarcher auf der linken Spur raus ziehen weil mit dem stimmt was nicht. Entweder fängt er an zu schlafen oder telefoniert oder ist sonst wie abgelenkt…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 16:12

      Hallo Andreas,

      es gibt eine Ausnahme: Das Vorbeifahren an einem anderen fahrenden Auto ist auf Autobahnen innerhalb zweier Kolonnen erlaubt, wenn beide Kolonnen weniger als 60 km/h an Geschwindigkeit fahren.
      Ob sich ein anderer Fahrer ordnungswidrig verhält, berechtigt nicht dazu, selbst ordnungswidriges Verhalten zu zeigen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

      • Andreas
        Am 22. Januar 2018 um 21:30

        Ich und viele andere sehen es nicht ein, warum man auf der rechten Spur langsamer fahren soll wenn jemand auf der mittleren langsamer wird und NICHT auf die rechte Spur wechselt.
        Klar muss man jederzeit damit rechnen, dass der Mittelspurschleicher plötzlich aufwacht und genau im falschen Moment nach rechts zieht. Da muss man eben aufpassen. Aber ansonsten würde sich wohl fast jeder in der Situation so verhalten:
        Einfach mit der selben Geschwindigkeit weiter fahren

        • Saskia B.
          Am 9. Februar 2018 um 14:37

          Für mich hat das was vom KIGA wenn ich lese “ich sehe es nicht ein”. Sorry, aber das hat nichts mit einsehen zu tun. Gesetz ist Gesetz und Gebot ist Gebot. Man darf es nicht, PUNKT.
          Ja es kann nervig sein, aber es ist so und man sollte sich dran halten.
          Mich nervt sowas auch und ich halte mich dran. ich empfinde es aber wesentlich nerviger die, die im Kofferraum hängen und einen quasi versuchen anzuschieben, obwohl die linke Spur frei wäre…

          • Jochen
            Am 23. Juli 2018 um 10:08

            Ich möchte mal gerne wissen, was die meisten unter der Definiton “Schleicher” verstehen. Ich erlebe es täglich. Maximal erlaubte Geschwindigkeit ist 100 Km/h, man hält sich daran, aber die meisten fahren 110 oder 120 und man selbst gilt als der besagte “Schleicher”. Das Problem ist einfach, dass zu schnell gefahren wird. Wenn jemand bei Tempo 100 nur 80 fährt und das ohne ersichtlichen Grund, kann ich die Definition “Schleicher” verstehen, aber nicht, wenn man sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält.

          • Andreas
            Am 10. Juni 2018 um 15:01

            Ja natürlich KiGa.
            Was machst du, wenn du mit Tempomat auf der rechten Spur konstant 120 fährst und dann einen Schleicher einholst, der mit 100 auf der Mittelspur schleicht?
            Bremst du ab auf 100 um ihn nicht rechts zu überholen oder fährst du einfach weiter?
            Bei 3 Spuren könnte man über 2 Spuren gehen und den Schleicher und Gefährder links überholen, damit läufst du aber gefahr, dass dir einer von hinten mit 200 drauf fährt.

            Klar muss man damit rechnen, dass der schleicher plötzlich aufwacht und im falschen Moment nach rechts rüber zieht. Mit sowas muss man rechnen wenn man solche Manöver durchführt. Bei einem Unfall wäre man der Schuldige.

            Die Rechtslage ist die eine Sache. Die Realität auf Deutschlands Straßen eine andere.
            In einer Fernsehdoku haben sie eine solche Situation gezeigt, wie Polizei hinter einem Schleicher fuhr. Jemand überholte ihn rechts, aber sie haben den Schleicher raus gezogen weil er eine viel größere Gefahr darstellte als der Rechtsüberholer.

            Es ist durchaus ein Unterschied ob ich agressiv rechts überhole um mich vorzudrängeln oder ob ich rechts überhole weil ich die ganze Zeit auf meiner Spur bin aber ein Schleicher auf der mittleren Spur langsamer fährt als ich.

  16. Thorsten
    Am 5. Dezember 2017 um 19:17

    Mich würde interessieren, was bei Verstößen gegen das Rechtsfahrverbot gilt.
    Ich erlebe täglich, dass auf der linken Spur langsam gefahren wird.
    Die Leute telefonieren z.B. Und träumen vors ich hin. Darf ich selbst dann nicht überholen, wenn die linke Spur ohne Grund und Verkehr durch ein langsames Fahrzeug „blockiert“ wird?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:48

      Hallo Thorsten,

      grundsätzlich dürfen Sie auf der Autobahn nicht rechts überholen – auch nicht, wenn ein Schleicher die rechte oder mittlere Spur blockiert. Nur im Kolonnenverkehr gelten auf der Autobahn Ausnahmeregelungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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