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Warum Elefantenrennen auf der Autobahn gefährlich sind

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Überholen mit dem LKW ist nicht in jeder Situation gestattet

Beteiligen sich LKW an Elefantenrennen, ist mit Sanktionen zu rechnen.
Beteiligen sich LKW an Elefantenrennen, ist mit Sanktionen zu rechnen.

Der Begriff „Elefantenrennen“ hat sich im allgemeinen Sprachgebraucht bereits fest etabliert. Fast jeder Autofahrer weiß, was es damit auf sich hat. Der Großteil der Autofahrer in Deutschland assoziiert damit auch etwas Negatives.

Dass es sich dabei um das Überholen mit dem LKW, zumeist auf der Autobahn, handelt, ist auch allgemeinhin bekannt. Doch wird es geahndet, wenn diese LKW bei einem Elefantenrennen erwischt werden?

Wie sieht hier die rechtliche Situation aus? Welche Konsequenzen drohen, wenn LKW-Fahrer solch einen Überholvorgang ausführen?

Diese Fragen betrachtet der folgende Ratgeber näher, sodass ein Überblick zum Thema zur Verfügung steht.

FAQ: Elefantenrennen

Was ist ein Elefantenrennen?

Ein Elefantenrennen findet statt, wenn ein Lkw einen anderen überholt. Aufgrund des geringen Geschwindigkeitsunterschiedes dauert dieser Vorgang relativ lang, sodass der restliche Verkehr ggf. behindert wird.

Welche Vorgaben gibt es für ein Überholmanöver bei Lkw?

Die Verkehrsregeln schreiben vor, dass nur überholt werden darf, wenn ein Fahrzeug deutlich schneller ist. Der Unterschied sollte dabei mindestens 10 km/h betragen. Zudem ist die Dauer des Überholvorganges auf 45 Sekunden beschränkt.

Zieht ein Elefantenrennen Sanktionen nach sich?

Für ein ordnungswidriges Überholmanöver sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

LKW-Elefantenrennen: Was ist das genau?

Von einem Elefantenrennen wird gesprochen, wenn ein LKW einen anderen LKW überholt und dabei zwischen den Fahrzeugen nur ein geringer Geschwindigkeitsunterschied besteht. Dieser Überholvorgang kann auf der Autobahn oder einer anderen mehrspurigen Straße stattfinden.

So ein Vorgang zwischen LKW dauert dann mehrere Minuten und blockiert so die Fahrspuren für den nachfolgenden und meist auch schnelleren Verkehr. Besonders lange LKW und Sattelzüge benötigen aufgrund Ihrer Ausmaße und dem vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen den Fahrzeugen sehr lange um andere zu überholen.

Hier wird nicht nur das Überholen an sich berechnet, sondern auch das Ausscheren sowie Einschwenken davor und danach. Darüber hinaus dürfen LKW die Höchstgeschwindigkeit auch bei einem Elefantenrennen nicht überschreiten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW liegt bei 80 km/h. Will ein LKW einen anderen überholen, muss der zu Überholende seine Geschwindigkeit so reduzieren, dass die Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h beträgt.

Dies ist jedoch in fast keinem Fall gegeben, sodass die Differenzgeschwindigkeit zwischen den LKW bei einem Elefantenrennen meist deutlich unter 10 km/h liegt. Auch darf, nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, ein Überholvorgang zwischen LKW nicht länger als 45 Sekunden dauern (29.10.2008 – 4 Ss OWi 629/08)

Ist die Differenzgeschwindigkeit jedoch zu niedrig, ist absehbar, dass ein solcher Vorgang wesentlich mehr Zeit in Anspruch nimmt. Dies hat Sanktionen zur Folge.

Welche Sanktionen drohen bei einem Elefantenrennen?

Sogenannte Elefantenrennen sind in Deutschland nicht gestattet.
Sogenannte Elefantenrennen sind in Deutschland nicht gestattet.

Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung handelt es sich bei einem LKW-Elefantenrennen um „Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit“. Ein LKW-Fahrer darf also das Überholen nicht ausführen, wenn die Differenz unter 10 km/h beträgt und der Vorgang länger als 45 Sekunden dauern würde.

Dies muss erst recht dann unterlassen werden, wenn durch das Elefantenrennen – den Überholvorgang an sich – andere Verkehrsteilnehmer deutlich behindert oder sogar gefährdet werden.

Wer also mit einem Elefantenrennen den Verkehrsfluss in unangemessener Weise behindert, begeht ein ordnungswidriges Überholmanöver. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall Sanktionen vor. Es muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg gerechnet werden.

Auch hier kann ein Kraftfahrer zum Wiederholungstäter werden. Wer mehrmals bei einem Elefantenrennen erwischt wird und eventuell darüber hinaus auch noch andere Verkehrsteilnehmer deutlich behindert oder gefährdet, muss mit einem erhöhten Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.

Um Elefantenrennen zwischen LKW zu unterbinden und so die Gefährdung anderer Autofahrer zu minimieren, gelten auf vielen Autobahnabschnitten in Deutschland Überholverbote für LKW. Darüber hinaus steht es auch jedem Bundesland frei, regionale Überholverbote für LKW zu verhängen. Elefantenrennen werden so meist schon vor ihrem Entstehen unterbunden.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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6 Kommentare

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  1. Truckerboy
    Am 2. September 2023 um 15:42

    Leider es jetzt üblich das die, Kollegen der Landstraße zuerst langsam fahren, und dann wenn man überholt auf einmal das Gaspedal finden!!

  2. Wolfgang
    Am 5. Mai 2020 um 21:48

    Ich habe selten größeren Schwachsinn gelesen, als die Forderung, der ÜBERHOLTE sollte die Strafe für ein Elefantenrennen zahlen.

    Sind Sie mit der Familie Trump verwandt? Dann könnte ich eine solche Idee evtl noch verstehen…

    Neue LKW sind (fast) alle auf 85km/h begrenzt und auf dem Prüfstand elektronisch nach Drehzahl des Motors exakt kalibriert. Unterschiede in der später wirklich gefahrenen Geschwindigkeit ergeben sich durch den Grad der Abnutzung der Reifen, die “zufällig” vor dem Kalibrieren aufgezogen wurden. Nach der Begrenzung werden dann wieder die neuen Reifen aufgezogen, und schon sind aus den kalibrierten 85km/h vielleicht 87,5km/h geworden sind.

    Da sitzt man also am Steuer, hat seine 85km/h am Tempomat eingestellt, und wird in einem 3 Minuten dauernden Vorgang von einem Fahrzeug mit etwas besseren Reifen überholt. Und dann soll der ÜBERHOLTE die Strafe für dieses Elefantenrennen bezahlen?

    Ja, ne, is klar! Als Opfer einer Schießerei sollte man auch die Strafe für den Schützen wegen des unerlaubten Besitz einer Waffe zahlen müssen!

    Überhaupt sollten stets die Opfer die Strafen für das zahlen, was die Täter anstellen. Das wäre mal eine wirkliche Verschlankung des Justizapparates, und Richter und Anwälte hätten endlich wieder mehr Zeit für wirklich wichtige Dinge.

  3. Jedermann
    Am 26. September 2019 um 14:36

    Die Gefahren, die von Elefantenrennen ausgehen, sind enorm und ein rechtmäßiger Überholvorgang unter LKW-Fahrern kommt quasi nicht vor.
    Als Folge dessen kommt es regelhaft zum Rückstau und zur Verstopfung ganzer Autobahnabschnitte. Auf einmal kann auf der mittleren Spur, statt wie im Normalfall ca 120 kmh, nur noch 80 kmh gefahren werden, Pkw-Fahrer, die mit Geschwindigkeiten von 150 kmh oder höher auf der linken Spur unterwegs sind müssen teilweise brenzliche Bremsmanöver ausführen, weil sich der gesamte normale Verkehr um eine Spur nach links verlagert und wenn dann noch ein Bus den überholenden Lkw überholen will , kommt der Verkehr nahezu zum Erliegen.

    Dennoch begegnet man auf der Autobahn in regelmäßigen Abständen Elefantenrennen.
    Der Grund hierfür ist, dass eine Überprüfung durch die Polizei nicht hinreichend stattfindet und dass die Strafen für die überholenden LKW-Fahrer nicht hoch genug sind. Die Präsenz der Polizei auf der Autobahn ist generell erschreckend niedrig. Dies ist nicht nur mit dem Personalmangel der Polizei zu erklären, sondern auch Produkt der Prioritätensetzung der Polizei.

    Natürlich darf der Überholte, also derjenige der sich rechtmäßig verhält, nicht für das Verhalten des Überholenden, also desjenigen der sich rechtswidrig verhält, bestraft werden.
    Als Prävention für Ermüdungserscheinungen sind regelmäßige Pausen vorgesehen und kein Ausflug auf die Mittelspur.

    Auch die Argumentation: würden alle Lkw-Fahrer auf der rechten Spur fahren, hätten PKW Fahrer Probleme mit dem Einfädeln, trägt selbstverständlich nicht.
    Das Problem ist auch hier, dass sich ein Großteil der Lkw-Fahrer dauerhaft illegal verhält, indem der vorgeschriebene Abstand nicht gewahrt wird. Auch hier wäre die Lösung die vorhandene Gesetzeslage durchzusetzen (Polizei) bzw sich an die Gesetzeslage zu halten (Lkw-Fahrer) statt eine Übertretung dauerhaft hinzunehmen.

    Nicht zuletzt, ist es ein Einstellungsproblem der Lkw-Fahrer. Die Idee mag verrückt klingen, aber würden sich alle Fahrer an die StVO halten, wären auch alle Fahrer sicherer unterwegs. Sollte tatsächlich einmal ein LKW mit 70 kmh oder weniger unterwegs sein, so ist es selbstverständlich in Ordnung ihn in einem vorsichtigen und nicht länger als 45 Sekunden dauernden Vorgang zu überholen. Ansonsten, sollte man es unterlassen!

  4. Alfonz
    Am 15. August 2019 um 11:14

    Wann werden endlich mal LKW zu LKW überholen verboten? Auser LKW zu Gefahrgüter, wer nicht schneller als 60km/h Fähren dürfen? Öftesmal erlebe ich das Polnische LKW Fahrer missachten diese Regel.

  5. Hans
    Am 27. Mai 2019 um 14:04

    Sorry, aber das ist Schwachsinn. Niemand zwingt einen LKW, einen anderen zu überholen! Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für LKW 80 KM/h. JEDER LKW (im unbeschädigten Zustand und auf gerader Strecke) fährt etwas schneller, das weiß auch jeder LKW-Fahrer. Die Differenz zwischen verschiedenen LKW beträgt real und LEGAL wenige (!) KM/h. Zusammen mit dem Mindestabstand ist ein Überholen unter 45 Sekunden somit oftmals UNMÖGLICH und somit VERBOTEN. Wer es dennoch tut, ist der alleinige Verursacher des Elefantenrennens und gehört somit bestraft.

    Leider ist es wie mit Mittelspurschläfern und Blinkmuffeln – es interessiert keine Sau und daher fahren sich manche LKW-Fahrer (wie auch PKW-Fahrer natürlich) einen Stiefel zusammen, der auf keine Kuhhaut geht. 70 bei 60 in einer Baustelle auf der rechten Spur? Niemals, der Brummi hinten hat es ja eilig. Da wird dann auch schon mal aufgeblendet, die Hupe eingesetzt und auf 3 Meter aufgefahren. Offensichtlich lassen sich Abstandswarner zu leicht deaktivieren oder sie sind nicht verbreitet genug!

  6. Raimo
    Am 13. März 2019 um 14:52

    Aus dem Bricht geht nicht hervor wer das Bußgeld zahlen muss. Ich denke das sogar NUR der Überholte zahlen sollte! Er hat es in der Hand. Und er ist es auch der bei der nächsten Gelegenheit GENAUSO langsam bei einem Überholmanöver ist. Aber da denkt er nicht daran! Ich fahre seit fast 40 Jahren LKW und früher war es so, das vermehrt auch nachgegeben wird, wenn man bemerkt das der Überholende sehr wohl schneller ist, auch wenn die 10 kmh Unterschied nicht drin sind. Das Überholen hat SEHR WOHL einen Sinn!! DAS bedenken fast alle NICHT LKW Fahrer nicht. Wenn man sehr lange hinter einem LKW hinter her fährt ermüdet man schneller!! Nur eben die Kultur des Nachgebens, die ich noch praktiziere, ist verloren gegangen. DAS ist die Misere und deshalb sollte der Überholte EMPFINDLICHER bestraft werden!
    Noch was zu dem angedachten generellen Überholverbot für LKW auf unseren Straßen. DAS wäre für die PKW Fahrer die sich beim Auffahren auf die Autobahn einordnen, oder die Autobahn verlassen wollen “russisches Roulette”, weil wenige LKW den geforderten Abstand einhalten und somit WESENTLICH gefährlicher. Und das Kontrollieren der LKW Abstände wird auch NIE funktionieren, weil unsere Polizei hoffnungslos unterbesetzt ist.

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