
Durchfahrt verboten vs. Einfahrt verboten: Wo liegt der Unterschied?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 14. März 2022
Verbot der Einfahrt – ein enger Verwandter vom Verbot der Durchfahrt?

Eine unbekümmerte Fahrt ohne Zwischenfälle liegt hinter Ihnen und Sie setzen zum Abbiegen in die finale Straße an. Doch was ist das? Ein rascher Blick auf das vor eben jener Straße platzierte Verkehrsschild in roter und weißer Farbe bewegt Sie zum Zögern und schließlich zur Weiterfahrt.
Aber war tatsächlich die Einfahrt verboten oder nur die Durchfahrt? Handelte es sich wirklich um ein Einfahrtsverbotsschild? Wie sieht das Schild, welches das Verbot der Einfahrt anzeigt, aus? Hier erfahren Sie, wann es sich bei dem vorgefundenen Schild um „Durchfahrt verboten“ handelt oder ob es doch das „Einfahrt verboten“-Schild ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Durchfahrt verboten
Das Verkehrszeichen “Einfahrt verboten” ist ein roter Kreis mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Das Schild, das Ihnen die Durchfahrt verbietet, ist ein weißer Kreis mit rotem Rand. Unter Umständen findet sich in der Mitte des Schildes ein Piktogramm der Fahrzeugart, für welche die Durchfahrt verboten ist.
Ist die Einfahrt verboten, gilt das in der Regel nur für eine Fahrtrichtung. Üblicherweise handelt es sich bei der Straße also um eine Einbahnstraße, die aus der anderen Richtung befahren werden darf. Ein Durchfahrtsverbot gilt hingegen in beiden Richtungen.
Es ist möglich, dass bestimmte Personengruppen von dem Verbot ausgenommen werden. Hierzu können etwa Fahrradfahrer und Anwohner zählen. Entsprechendes ist durch ein Zusatzzeichen unter dem Verkehrsschild anzuzeigen.
Im Video: Verkehrszeichen 250 erklärt
Bußgeldtabelle: Durchfahrt verboten
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Trotz Durchfahrtsverbot ... | |
In dem Verkehrsbereich geparkt | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... länger als 3 Stunden | 70 € |
Verkehrsbereich mit Motorrad oder Pkw befahren | 50 € |
Verkehrsbereich mit Pkw mit Anhänger, Wohnmobil oder Bus befahren (Kfz bis 3,5 t) | 55 € |
Verkehrsbereich mit Kfz (über 3,5 t) befahren | 100 € |
Verkehrsbereich mit dem Rad befahren | 25 € |
... mit Behinderung | 30 € |
... mit Gefährdung | 35 € |
... mit Sachbeschädigung | 40 € |
Beschränkungen der Straßennutzung nach Gewicht, Länge und Breite missachtet | 40 € |
Bußgeldtabelle: Einfahrt verboten
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren (Zeichen 267) | 25 € |
In Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung geparkt | 15 € |
Einbahnstraße mit dem Rad in falscher Richtung befahren | 20 € |
...mit Behinderung | 25 € |
...mit Gefährdung | 30 € |
...mit Sachbeschädigung | 35 € |
Kreis oder Balken: Eine runde Sache oder geradewegs in den Verkehrsverstoß?

Das „Einfahrt verboten“-Schild kennzeichnet die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Einbahnstraße“ bezeichneten Straßen. Erkennen können Sie besagtes rundes Schild an seiner roten Farbe mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Dieses Verkehrsschild teilt mit: Einfahrt verboten!
Sollte dieses vor einer Straße stehen, in die Sie abbiegen möchten, haben Sie dies zu unterlassen, da die Einfahrt für Fahrzeuge hier verboten ist. In der Regel ist diese Straße aber aus der anderen Richtung befahrbar, was auf der anderen Seite durch das Verkehrsschild Nr. 220 gekennzeichnet wird.
Das „Durchfahrt verboten“-Schild wiederum hat eine ähnliche Bedeutung wie das Verkehrszeichen für den Verbot der Einfahrt. Auch dieses untersagt die Durchfahrt für Fahrzeuge jeglicher Art. Jedoch handelt es sich dabei um ein Verbot für das Befahren von beiden Seiten der Straße.
Das Verkehrsschild für „Durchfahrt verboten“ zeichnet sich durch einen großen weißen Kreis mit rotem Rand aus. Gegebenenfalls ist in der Mitte dieses weißen Kreises durch Höhen- bzw. Gewichtsangaben in Verbindung mit einer Grafik angezeigt, für welche Fahrzeugarten die Durchfahrt verboten ist.
Irrtümlicherweise Eingefahren? Diese Sanktionen erwarten Sie
Wie bei allen Verstößen gegen die gelten Straßenverkehrsregeln gemäß StVO kann bei Missachtung des Schildes „Einfahrt verboten“ eine Sanktion winken.
Sollten Sie also in eine Straße abgebogen sein, in der eigentlich die Einfahrt verboten ist, kommt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro auf Sie zu. Sollten Sie sich dazu entschlossen haben, in einer Einbahnstraße zu parken, was grundsätzlich nicht verboten ist, haben Ihr Fahrzeug allerdings entgegen der Fahrtrichtung abgestellt, erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
Aber nicht nur bei Missachtung vom Verkehrsschild „Einfahrt verboten“ werden Sie zur Kasse gebeten. Auch ein Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Ist die Durchfahrt verboten, liegt die Strafe für das Befahren mit einem Pkw bei 55 Euro. Das Bußgeld für einen „Durchfahrt verboten”-Verstoß mit dem Fahrrad beläuft sich auf 25 Euro. Wurde dabei auch noch ein Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich die Buße um zehn Euro auf einen Betrag von 35 Euro.
Welche Sanktionen erhoben werden, wenn Sie zum Beispiel in einem Verkehrsbereich parken, in dem die Durchfahrt verboten ist, können Sie dem „Bußgeldkatalog: Durchfahrt Verboten“ entnehmen.

Ausnahmen bestätigen die Regel – auch beim Durchfahrtsverbot Zeichen?
Wie bereits festgehalten, besagt das Verkehrszeichen für „Durchfahrt verboten“, dass die betroffene Straße von keinem bzw. nicht von dem im weißen Kreis des Schildes definierten Fahrzeug befahren werden darf. Doch gibt es auch Ausnahmen, bei denen bestimmte Fahrzeuge von dem Durchfahrtsverbotsschild oder dem Schild „Einfahrt verboten“ absehen können?
Fahrräder & Anlieger: Keine verbotene Einfahrt?
In der Tat, es besteht eine Möglichkeit, dass sowohl das Verkehrszeichen für „Einfahrt verboten“ als auch das „keine Durchfahrt“-Schild nicht für Sie gilt. In diesem Fall befindet sich beispielsweise unter dem runden „Durchfahrt verboten“-Zeichen (Verkehrsschild 250) ein kleineres, rechteckiges, weißes Zusatzschild, welches diese Ausnahme anzeigt.
Wird also Radfahrern das Passieren vom Straßenschild „Durchfahrt verboten“ gewährt, ist auf dem zusätzlichen Schild das Piktogramm eines Fahrrads und die Aufschrift „frei“ abgebildet.
Ähnlich sieht es aus für Anlieger, die das Durchfahrtsverbot des Schildes außer Acht lassen können. In diesem Fall finden Sie auf dem Zusatzschild den Schriftzug „Anlieger frei“. Haben Sie also ein berechtigtes Interesse daran, die Straße zu durchfahren, wird Ihnen dies durch den Zusatz gewährt.
„Durchfahrt verboten“ wird durch „Anlieger frei“ folglich außer Kraft gesetzt und Sie dürfen die Straße passieren.
Motorrad schieben
Wird das Durchfahrtsverbot durch das Schild angezeigt und Sie möchten Ihr Motorrad dennoch mit in eine „Durchfahrt verboten“-Straße nehmen, bleibt nur noch eine Möglichkeit: selbst Hand anlegen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe gilt das Abstellen eines Motorrads in einer Straße, in der die Durchfahrt verboten ist, nicht als ordnungswidriges Verhalten, wenn dieses dorthin geschoben wurde (AZ: 1 Ws 65/08).
Hallo,
wenn man in einen BAB-Tunnel einfährt, der gerade erst wenige Sekunden vorher durch eine rote Ampel gesperrt wurde und dann wenige hundert Meter bis zur nächsten Ausfahrt fährt und die BAB also sogleich wieder verläßt, dabei aber die freie Strecke bis zur Ausfahrt einsehen konnte, da zwischen Ampel und Ausfahrt keinerlei Hindernisse oder PKW waren, ist dies mit einem Rotlichtverstoß wie an einer Kreuzung zu vergleichen oder eher wie eine Einfahrt oder Durchfahrt, die verboten ist? Schließlich hat man keinerlei kreuzenden Verkehr gefährdet und auch keine Kreuzung bei Rot überquert. Weiß dies jemand?
Gruß + Dank
Unsere Gemeinde hat auf einem Wohnmobilstellplatz Ein “Durchfahrt verboten” Schild für LKW aufgrund von “Lärmbelästigung und Beschädigungen” (kleines Zusatzschild unter dem Verbotsschild) aufgestellt.
Mein Wohnmobil wiegt über 3,5 Tonnen. Ich glaube aber, dass man mit dem Schild echte LKW abhalten wollte, dort zu parken, da sie oft Kompressoren u.s.w. betreiben.
Kann man etwas gegen dieses Durchfahrtverbotsschild unternehmen, da es für die Einfahrt mit einem Wohnmobil über 3,5 t keinen zwingenden Grund gibt ?
Sehr geehrte Damen & Herren,
Laut Bkat gesetze-im-internet.de steht auf Bkat 144.2 länger als 3 Stunden Parken 70€? Oder hat gesetze-im-internet falsch geschrieben? Ich wusste auch immer von 35€ und ne Änderung gab es ja bis jetzt eig nicht oder?
Also was ist jetzt richtig? Wenn ich ein Durchfahrt Schild durchfahre und parke mit dem Schild 250 Nr.
Hallo Marvin,
laut der Bußgeldtabelle wird beim Durchfahren und Parken in einer Durchfahrtverbotszone länger als 3 Stunden ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
ich habe für eine Freundin die Stelle im Wald gesucht an der Ihr gekauftes Holz gelagert wurde. Dort bin ich an einem 260 Schild notgedrungen vorbei gefahren- Habe an einem Parkplatz an der Seite geparkt und habe mich auf die suche gemacht, das war nicht ganz einfach weil es mehrere Holzstapel gab der Wald auch matschig und mit höhen und tiefen und unebenem Weg war. Nun hab ich ein Strafzettel. Habe Einspruch eingereicht. Jetzt soll meine Freundin eine Bestätigung schreiben und den Nachweis über die Ersteigerung!!!
Sie befindet sich gerade mit Bestrahlung nach einer Krebs OP in Behandlung, ich möchte sie nicht hiermit belästigen. Kann ich das umgehen?
Gibt es hier Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank für eine Nachricht
Ich bin Anlieger und meine Straße ist ohne vorherige Ankündigung via Post wegen eines Marathon gesperrt.
Darf ich da trotzdem durchfahren und muss lediglich mit 55€ rechnen (Ordnungswidrigkeit) ?
Der Polizist meinte nein, er müsste dann mein Auto anhalten und dürfe nicht weiter fahren, ich glaube dem aber nicht, da ich nichts darüber im Internet finde, dass ich dann nicht mehr weiter fahren darf. Zudem sind auch nur noch wenige Marathonläufer auf der Straße so dass man easy vorbeifahren könnte. Es ist mittlerweile 22.30 Uhr und die Veranstaltung ist seit 17 Uhr … Iwo reicht es langsam.