Durchfahrt verboten vs. Einfahrt verboten: Wo liegt der Unterschied?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verbot der Einfahrt – ein enger Verwandter vom Verbot der Durchfahrt?

Hier ist die Durchfahrt für Fahrzeuge überhalb der abgebildeten Höhe untersagt.
Hier ist die Durchfahrt für Fahrzeuge oberhalb der abgebildeten Höhe untersagt.

Eine unbekümmerte Fahrt ohne Zwischenfälle liegt hinter Ihnen und Sie setzen zum Abbiegen in die finale Straße an. Doch was ist das? Ein rascher Blick auf das vor eben jener Straße platzierte Verkehrsschild in roter und weißer Farbe bewegt Sie zum Zögern und schließlich zur Weiterfahrt.

Aber war tatsächlich die Einfahrt verboten oder nur die Durchfahrt? Handelte es sich wirklich um ein Einfahrtsverbotsschild? Wie sieht das Schild, welches das Verbot der Einfahrt anzeigt, aus? Hier erfahren Sie, wann es sich bei dem vorgefundenen Schild um „Durchfahrt verboten“ handelt oder ob es doch das „Einfahrt verboten“-Schild ist.

FAQ: Durchfahrt verboten

Wie sehen die Verkehrsschilder für “Einfahrt verboten” und “Durchfahrt verboten” aus?

Das Verkehrszeichen “Einfahrt verboten” ist ein roter Kreis mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Das Schild, das Ihnen die Durchfahrt verbietet, ist ein weißer Kreis mit rotem Rand. Unter Umständen findet sich in der Mitte des Schildes ein Piktogramm der Fahrzeugart, für welche die Durchfahrt verboten ist.

Wodurch unterscheiden sich die beiden Verkehrszeichen?

Ist die Einfahrt verboten, gilt das in der Regel nur für eine Fahrtrichtung. Üblicherweise handelt es sich bei der Straße also um eine Einbahnstraße, die aus der anderen Richtung befahren werden darf. Ein Durchfahrtsverbot gilt hingegen in beiden Richtungen.

Gilt das Durchfahrtsverbot immer?

Es ist möglich, dass bestimmte Personengruppen von dem Verbot ausgenommen werden. Hierzu können etwa Fahrradfahrer und Anwohner zählen. Entsprechendes ist durch ein Zusatzzeichen unter dem Verkehrsschild anzuzeigen.

Im Video: Verkehrszeichen 250 erklärt

Video zum Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten"
Verkehrszeichen 250: Mehr zum Verkehrszeichen “Durchfahrt verboten” erfahren Sie in unserem Video.

Bußgeldtabelle: Durchfahrt verboten

VerstoßBußgeld
Trotz Durchfahrtsverbot ...
In dem Verkehrsbereich geparkt55 €
... mit Behinderung70 €
... länger als 3 Stunden70 €
Verkehrsbereich mit Motorrad oder Pkw befahren50 €
Verkehrsbereich mit Pkw mit Anhänger, Wohnmobil oder Bus befahren (Kfz bis 3,5 t)55 €
Verkehrsbereich mit Kfz (über 3,5 t) befahren100 €
Verkehrsbereich mit dem Rad befahren25 €
... mit Behinderung30 €
... mit Gefährdung35 €
... mit Sachbeschädigung40 €
Beschränkungen der Straßennutzung nach Gewicht, Länge und Breite missachtet40 €

Bußgeldtabelle: Einfahrt verboten

Beschrei­bungBuß­geld
Einbahn­straße in falscher Rich­tung befahren (Zeichen 267)50 €
...mit Sachb­eschädigung70 €
In Einbahn­straße entgegen der Fahrt­richtung geparkt15 €
Einbahn­straße mit dem Rad in falscher Rich­tung befahren20 €
...mit Behin­derung 25 €
...mit Gefähr­dung30 €
...mit Sachb­eschädigung35 €

Kreis oder Balken: Eine runde Sache oder geradewegs in den Verkehrsverstoß?

Die durchfahrt ist für die abgebildeten Fahrzeuge verboten.
Die Durchfahrt ist für die abgebildeten Fahrzeuge verboten.

Das „Einfahrt verboten“-Schild kennzeichnet die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Einbahnstraße“ bezeichneten Straßen. Erkennen können Sie besagtes rundes Schild an seiner roten Farbe mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Dieses Verkehrsschild teilt mit: Einfahrt verboten!

Sollte dieses vor einer Straße stehen, in die Sie abbiegen möchten, haben Sie dies zu unterlassen, da die Einfahrt für Fahrzeuge hier verboten ist. In der Regel ist diese Straße aber aus der anderen Richtung befahrbar, was auf der anderen Seite durch das Verkehrsschild Nr. 220 gekennzeichnet wird.

Das „Durchfahrt verboten“-Schild wiederum hat eine ähnliche Bedeutung wie das Verkehrszeichen für den Verbot der Einfahrt. Auch dieses untersagt die Durchfahrt für Fahrzeuge jeglicher Art. Jedoch handelt es sich dabei um ein Verbot für das Befahren von beiden Seiten der Straße.

Das Verkehrsschild für „Durchfahrt verboten“ zeichnet sich durch einen großen weißen Kreis mit rotem Rand aus. Gegebenenfalls ist in der Mitte dieses weißen Kreises durch Höhen- bzw. Gewichtsangaben in Verbindung mit einer Grafik angezeigt, für welche Fahrzeugarten die Durchfahrt verboten ist.

Irrtümlicherweise Eingefahren? Diese Sanktionen erwarten Sie

Wie bei allen Verstößen gegen die gelten Straßenverkehrsregeln gemäß StVO kann bei Missachtung des Schildes „Einfahrt verboten“ eine Sanktion winken.

Sollten Sie also in eine Straße abgebogen sein, in der eigentlich die Einfahrt verboten ist, kommt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro auf Sie zu. Sollten Sie sich dazu entschlossen haben, in einer Einbahnstraße zu parken, was grundsätzlich nicht verboten ist, haben Ihr Fahrzeug allerdings entgegen der Fahrtrichtung abgestellt, erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.

Aber nicht nur bei Missachtung vom Verkehrsschild „Einfahrt verboten“ werden Sie zur Kasse gebeten. Auch ein Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Ist die Durchfahrt verboten, liegt die Strafe für das Befahren mit einem Pkw bei 55 Euro. Das Bußgeld für einen „Durchfahrt verboten”-Verstoß mit dem Fahrrad beläuft sich auf 25 Euro. Wurde dabei auch noch ein Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich die Buße um zehn Euro auf einen Betrag von 35 Euro.

Punkte in Flensburg gibt es beim Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ nicht. Ebenso wenig haben Sie ein Fahrverbot beim Missachten eines „Durchfahrt Verboten“-Schildes zum Bußgeld zu befürchten.

Welche Sanktionen erhoben werden, wenn Sie zum Beispiel in einem Verkehrsbereich parken, in dem die Durchfahrt verboten ist, können Sie dem „Bußgeldkatalog: Durchfahrt Verboten“ entnehmen.

Einfahrt verboten: Eine Ausnahme bildet der Zusatz "Anlieger frei".
Einfahrt verboten: Eine Ausnahme bildet der Zusatz „Anlieger frei“.

Ausnahmen bestätigen die Regel – auch beim Durchfahrtsverbot Zeichen?

Wie bereits festgehalten, besagt das Verkehrszeichen für „Durchfahrt verboten“, dass die betroffene Straße von keinem bzw. nicht von dem im weißen Kreis des Schildes definierten Fahrzeug befahren werden darf. Doch gibt es auch Ausnahmen, bei denen bestimmte Fahrzeuge von dem Durchfahrtsverbotsschild oder dem Schild „Einfahrt verboten“ absehen können?

Fahrräder & Anlieger: Keine verbotene Einfahrt?

In der Tat, es besteht eine Möglichkeit, dass sowohl das Verkehrszeichen für „Einfahrt verboten“ als auch das „keine Durchfahrt“-Schild nicht für Sie gilt. In diesem Fall befindet sich beispielsweise unter dem runden „Durchfahrt verboten“-Zeichen (Verkehrsschild 250) ein kleineres, rechteckiges, weißes Zusatzschild, welches diese Ausnahme anzeigt.

Wird also Radfahrern das Passieren vom Straßenschild „Durchfahrt verboten“ gewährt, ist auf dem zusätzlichen Schild das Piktogramm eines Fahrrads und die Aufschrift „frei“ abgebildet.

Ähnlich sieht es aus für Anlieger, die das Durchfahrtsverbot des Schildes außer Acht lassen können. In diesem Fall finden Sie auf dem Zusatzschild den Schriftzug „Anlieger frei“. Haben Sie also ein berechtigtes Interesse daran, die Straße zu durchfahren, wird Ihnen dies durch den Zusatz gewährt.

Durchfahrt verboten“ wird durch „Anlieger frei“ folglich außer Kraft gesetzt und Sie dürfen die Straße passieren.

Motorrad schieben

Wird das Durchfahrtsverbot durch das Schild angezeigt und Sie möchten Ihr Motorrad dennoch mit in eine „Durchfahrt verboten“-Straße nehmen, bleibt nur noch eine Möglichkeit: selbst Hand anlegen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe gilt das Abstellen eines Motorrads in einer Straße, in der die Durchfahrt verboten ist, nicht als ordnungswidriges Verhalten, wenn dieses dorthin geschoben wurde (AZ: 1 Ws 65/08).

Ist also das Verbot der Einfahrt durch ein Schild angezeigt oder die Durchfahrt verboten, sollten Sie das mögliche Verwarngeld im Hinterkopf bewahren. In einigen Fällen wird das Durchfahr- oder Einfahrverbot durch ein Schild, das zusätzlich angebracht ist, für bestimmte Verkehrsteilnehmer außer Kraft gesetzt und Sie müssen nicht mit Sanktionen aus dem geltenden Bußgeldkatalog rechnen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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16 Kommentare

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  1. Andreas W
    Am 4. Januar 2024 um 0:49

    Ich habe an der Elbe geparkt auf einen öffentlichen Parkplatz der vor kurzer Zeit wegen Hochwasser gesperrt war die Absperrungen waren bei Seite stand nur noch das Schild Durchfahrt Verbot nun soll ich 55 Euro bezahlen und die anderen die aus Meißen sind nicht ich bin der Meinung es darf keiner an den Schild vorbeifahren Danke für Info

  2. Justin
    Am 31. Oktober 2023 um 0:23

    Wird das als a oder b Verstoß gewertet

    Weil hatte schon ein Verstoß und jetzt ist es quasi das 2 mal und bin in der Probezeit

  3. Janne W
    Am 10. September 2023 um 8:14

    Wir haben gestern eine Radtour gemacht und sind durch eine Straße, in der das Schild Durchfahrt verboten mit Zusatz land-und Forstwirtschaft frei.
    Wir sind durch gefahren, weil wir uns nicht sicher waren ob es auch für Fahrräder gilt.
    Allerdings wurden wir nicht erwischt.

    viele Grüße janne

  4. Azar
    Am 4. Juli 2023 um 16:49

    Ich musste durch ein Straßenschild links abbiegen. Dahinter gab es entweder nur die Möglichkeit, auf der Straße zu wenden oder in eine Durchfahrt verboten Zone zu fahren. Ich wurde zweimal hintereinander geblitzt, weil 30 Metet weiter ein weiteres Durchfahrt verboten Schild stand. Zudem musste ich dann rechts abbiegen, obwohl nur Verkehr geradeaus erlsubt war. Geradeaus war nämlich eine weitere Zone mit Durchfahrt verboten. Mit was muss ich rechnen?

  5. Emrehan S
    Am 3. November 2022 um 16:54

    Wenn das „Durchfahrt Verboten“ Schild zwischen 22-6 Uhr gilt und ich mein Auto vor 22 Uhr da parke, ist das strafbar? Es hat keine Durchfahrt stattgefunden als dies verboten war.

  6. maggi
    Am 30. Juni 2022 um 10:27

    Guten Tag!
    Bei uns gibt es eine kleine Straße mit dem Schild “Einfahrt verboten” (mit dem Zusatz “Fahrräder frei”). Am anderen Ende der Straße gibt es allerdings KEIN Einbahnstraßenschild.
    Meine Fragen:
    Wurde das Einbahnstraßenschild vergessen?
    Dürfen die Anwohner dennoch “verkehrt herum” aus ihren Einfahrten und gegen den Strich fahren?!
    Auf welcher Straßenseite darf geparkt werden? Die Straße ist schmal, sie hat Platz für parkende Vehikels, sodass eine Seite zum Befahren frei bleibt.
    Einige Anwohner parken verkehrt herum auf der anderen Straßenseite, sodass man mit dem Rad Slalom fahren muss und Autos auch mal
    Schwierigkeiten haben passieren zu können.

    Für mein Verständnis:
    Wäre dort ein “Einbahnstraßen”-Schild, würde diese eine Fahrt- und Parkrichtung auch für Anwohner gelten?
    Wäre unter dem “Einfahrt verboten”-Schild ein “Anlieger frei”-Schild, dürften die Anwohner in beide Richtungen fahren und parken?

    Vielen Dank.

  7. Reinhard W
    Am 4. Juni 2022 um 2:07

    Ist ein blaues Schild mit Mutter und Kind und unter einem waagrechtem Strich ein Fahrrad ausreichend um ein Durchfahrt- Weiterfahrtsverbot für ein PKW zu signalisieren oder müsste in jedem Fall ein rundes weiß-rotes Durchfahrt Verboten Schild Falle dabei sein?

    • Claudius
      Am 30. September 2023 um 10:40

      Blaue runde Schilder sind „Gebotsschilder“.
      Die Fußgänger und Fahrradfahrer MÜSSEN diesen Weg oder diese Spur benutzen.

      Die Durchfahrt eines anderen Fahrzeugtyps wird zwar m.E. damit nicht explizit verboten, denn dafür ist das rot-umrandete Rundschild da, aber in der Praxis stehen diese nur an Fuß- oder Fahrradwegen. Für diese gilt in der Regel ein Durchfahrtverbot für Pkw und Motorräder mit baulicher Erkennung.

  8. Nils N
    Am 14. Mai 2022 um 22:22

    Ich bin Anlieger und meine Straße ist ohne vorherige Ankündigung via Post wegen eines Marathon gesperrt.
    Darf ich da trotzdem durchfahren und muss lediglich mit 55€ rechnen (Ordnungswidrigkeit) ?
    Der Polizist meinte nein, er müsste dann mein Auto anhalten und dürfe nicht weiter fahren, ich glaube dem aber nicht, da ich nichts darüber im Internet finde, dass ich dann nicht mehr weiter fahren darf. Zudem sind auch nur noch wenige Marathonläufer auf der Straße so dass man easy vorbeifahren könnte. Es ist mittlerweile 22.30 Uhr und die Veranstaltung ist seit 17 Uhr … Iwo reicht es langsam.

  9. Marion
    Am 11. Mai 2022 um 10:35

    Hallo zusammen,
    ich habe für eine Freundin die Stelle im Wald gesucht an der Ihr gekauftes Holz gelagert wurde. Dort bin ich an einem 260 Schild notgedrungen vorbei gefahren- Habe an einem Parkplatz an der Seite geparkt und habe mich auf die suche gemacht, das war nicht ganz einfach weil es mehrere Holzstapel gab der Wald auch matschig und mit höhen und tiefen und unebenem Weg war. Nun hab ich ein Strafzettel. Habe Einspruch eingereicht. Jetzt soll meine Freundin eine Bestätigung schreiben und den Nachweis über die Ersteigerung!!!
    Sie befindet sich gerade mit Bestrahlung nach einer Krebs OP in Behandlung, ich möchte sie nicht hiermit belästigen. Kann ich das umgehen?
    Gibt es hier Ausnahmeregelungen?
    Vielen Dank für eine Nachricht

  10. Marvin
    Am 16. Oktober 2021 um 3:49

    Sehr geehrte Damen & Herren,

    Laut Bkat gesetze-im-internet.de steht auf Bkat 144.2 länger als 3 Stunden Parken 70€? Oder hat gesetze-im-internet falsch geschrieben? Ich wusste auch immer von 35€ und ne Änderung gab es ja bis jetzt eig nicht oder?

    Also was ist jetzt richtig? Wenn ich ein Durchfahrt Schild durchfahre und parke mit dem Schild 250 Nr.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2022 um 11:36

      Hallo Marvin,

      laut der Bußgeldtabelle wird beim Durchfahren und Parken in einer Durchfahrtverbotszone länger als 3 Stunden ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Holger
        Am 23. November 2024 um 17:31

        Ich habe mein Auto irrtümlich in einem „Anlieger frei“- Bereich geparkt und bin die nächsten 14 Tage nicht vor Ort. Würde in dem Fall nur einmalig das Verwarnungsgeld zu zahlen sein? Leider kann in der Zwischenzeit niemand das Fahrzeug von dort wegfahren.

      • Andi
        Am 17. August 2022 um 14:34

        Hallo, hier in der Gemeinde ist die Einfahrt verboten (mit Außnahme Linienbus) (Zeichen 267). Am Ende der Straße steht ein fester Blitzer laut Tabelle werden für mich jetzt 25 € fällig (mit dem Auto durchgefahren). Auf anderen Seiten im Internet steht aber das die Strafen für beide Schilder gleich sind, also 50 € . Was stimmt denn jetzt? LG

  11. Uwe
    Am 25. März 2021 um 0:26

    Unsere Gemeinde hat auf einem Wohnmobilstellplatz Ein “Durchfahrt verboten” Schild für LKW aufgrund von “Lärmbelästigung und Beschädigungen” (kleines Zusatzschild unter dem Verbotsschild) aufgestellt.
    Mein Wohnmobil wiegt über 3,5 Tonnen. Ich glaube aber, dass man mit dem Schild echte LKW abhalten wollte, dort zu parken, da sie oft Kompressoren u.s.w. betreiben.
    Kann man etwas gegen dieses Durchfahrtverbotsschild unternehmen, da es für die Einfahrt mit einem Wohnmobil über 3,5 t keinen zwingenden Grund gibt ?

  12. ARO
    Am 14. November 2020 um 17:51

    Hallo,

    wenn man in einen BAB-Tunnel einfährt, der gerade erst wenige Sekunden vorher durch eine rote Ampel gesperrt wurde und dann wenige hundert Meter bis zur nächsten Ausfahrt fährt und die BAB also sogleich wieder verläßt, dabei aber die freie Strecke bis zur Ausfahrt einsehen konnte, da zwischen Ampel und Ausfahrt keinerlei Hindernisse oder PKW waren, ist dies mit einem Rotlichtverstoß wie an einer Kreuzung zu vergleichen oder eher wie eine Einfahrt oder Durchfahrt, die verboten ist? Schließlich hat man keinerlei kreuzenden Verkehr gefährdet und auch keine Kreuzung bei Rot überquert. Weiß dies jemand?

    Gruß + Dank

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