Rechts abbiegen: Vorschriften und Bußgelder zum Abbiegevorgang

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Rechts abbiegen lernen

Rechtsabbieger müssen aufpassen, dass Sie beim Abbiegen niemanden gefährden.
Rechtsabbieger müssen aufpassen, dass Sie beim Abbiegen niemanden gefährden.

Im Straßenverkehr gehört das Abbiegen zu den Herausforderungen, mit denen jeder Fahrer mehrmals täglich konfrontiert wird. Daher wird beispielsweise das Rechtsabbiegen in den Fahrstunden der Fahrschule erklärt und eine Anleitung gegeben, wie dieser Vorgang nach Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) korrekt ausgeführt wird.

Ein Rechtsabbieger muss einige Dinge beachten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Vor allem auf Fußgänger und Radfahrer muss besonders Rücksicht genommen werden. Zusätzlich existiert ein Verkehrszeichen, welches „rechts abbiegen“ anordnet.

Was es damit auf sich hat, wer an einer Kreuzung Vorrang hat, wenn Sie rechts abbiegen und wann auch an einer roten Ampel rechts abgebogen werden darf, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Rechts abbiegen

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich nach rechts abbiegen möchte?

Ordnen Sie sich so früh wie möglich ein und beachten Sie während des gesamten Vorgangs die Verkehrslage. Setzen Sie rechtzeitig den Blinker. Biegen Sie erst ab, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Was muss ich noch beim Rechtsabbiegen beachten?

Schauen Sie in den Spiegel, ob sich Fußgänger oder Radfahrer nähern. Diese haben Vorrang beim Überqueren der Straße. Nutzen Sie auch den Schulterblick, um auch den toten Winkel einsehen zu können.

Wie funktioniert das Rechtsabbiegen an der Ampel mit dem Zusatzschild “grün‌er Pfeil”?

Steht die Ampel auf Rot, dürfen Sie bei einem grünen Blechpfeil rechts abbiegen, sofern es die Verkehrslage zulässt. Ist diese unübersichtlich, können Sie warten, bis die Ampel auf Grün schaltet.

Nach rechts abbiegen – darauf sollten Sie achten

Möchten Sie nach rechts abbiegen mit dem Auto, so darf dieser Vorgang nur ausgeführt werden, wenn dabei kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Dabei ist besonders auf Fußgänger und Radfahrer zu achten.

Daher sollten Sie beim Rechtsabbiegen folgende Punkte beherzigen:

  • Ordnen Sie sich möglichst früh auf der rechten Spur ein. Beachten Sie bei einem Spurwechsel, dass dieser nur vollzogen werden kann, wenn es die Verkehrslage zulässt.
  • Betätigen Sie den Blinker um den nachfolgenden Verkehr auf Ihre Abbiegeabsicht aufmerksam zu machen.
  • Werfen Sie stets einen Blick in den Seitenspiegel, so können Sie Radfahrer und Fußgänger erkennen.
  • Biegen Sie erst ab, wenn Radfahrer an Ihnen vorbei gefahren sind und Fußgänger die Straße, in die Sie einfahren wollen, passiert haben.
  • Wichtig: Wenn Sie nach rechts abbiegen, haben Fußgänger und Radfahrer, die die Straße überqueren, Vorrang.

Für Lkw-Fahrer bzw. Fahrer eines Kfz über 3,5 Tonnen gilt künftig beim Rechtsabbiegen innerorts eine zusätzliche Regelung: Ist auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrenden Radfahrern oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit Fußgängerverkehr zu rechnen, muss das Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit erfolgen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Verkehrsschild „rechts abbiegen“

In einigen Situationen kann ein Autofahrer auch zum Rechtsabbiegen gezwungen werden. Das Verkehrszeichen 209-20 (Kreis mit blauem Hintergrund und einem weißen Pfeil, der nach rechts zeigt) gibt eine Fahrtrichtung vor.

Diese muss dann von dem Kfz-Fahrer eingeschlagen werden, die Weiterfahrt in eine andere Richtung wird untersagt. Dasselbe Schild lässt sich auch mit einem durchgestrichenen Pfeil vorfinden. Dieses bedeutet: Rechts abbiegen verboten.

In Deutschland existieren dutzende Verkehrszeichen laut StVO. Jeder Verkehrsteilnehmer hat diese zu befolgen.

Das Rechtsabbiegen bei Rot mit dem Grünpfeil

Das Rechtsabbiegen bei Rot ist gestattet, wenn ein Grünpfeil vorhanden ist.
Das Rechtsabbiegen bei Rot ist gestattet, wenn ein Grünpfeil vorhanden ist.

Einen Sonderfall bezüglich des Rechtsabbiegens stellen Kreuzungen mit dem Zusatzschild „Grünpfeil“ dar. Während ohne dieses Schild nur abgebogen werden darf, wenn die Ampel auf Grün schaltet, darf hier auch bei roter Ampel der Rechtsabbiegevorgang eingeleitet werden.

Dabei darf der Fahrer langsam auf die Kreuzung fahren und den Verkehr beobachten. Lässt es die Verkehrslage zu, kann der Autofahrer rechts abbiegen. Wichtig: Vergessen Sie nicht zu Blinken!

Ein Grünpfeil als Verkehrszeichen verpflichtet Sie allerdings nicht zum Abbiegen. Ist Ihnen die Kreuzung zu unübersichtlich und Sie haben Bedenken, so können Sie mit dem Rechtsabbiegen warten, bis die Ampel auf Grün schaltet.

Anders verhält es sich bei einem grünen Pfeil an einer Ampelanlage. Leuchtet dieser auf, sind Sie verpflichtet, die Kreuzung unverzüglich zu räumen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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13 Kommentare

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  1. ralf
    Am 18. August 2024 um 11:03

    hallo erst mal,

    Habe dazu mit Google nichts gefunden. daher mal die Frage:
    darf ein von rechts kommender PKW mit beliebiger Geschwindigkeit rechts abbiegen ungeachtet auf von links eventuell kommende Fahrzeuge
    die zudem durch eine sehr hohe Hecke nicht sichtbar sind. Man kann von links kommend kaum die Strasse einsehen erst wenn man schon halb auf der Einmündung ist.
    Schauplatz : Innerhalb der Ortschaft ohne weitere Verkehrszeichen.

    LG Ralf

  2. flo987sa
    Am 26. Oktober 2022 um 22:19

    Ich bin letztens auf einer Landstraße gefahren die auf eine Kreuzung zuging. Links war so etwas wie ein Landweg (aber halt befahrbar nur nicht geteert) als Einbahnstraße richtung Kreuzung, also man konnte nur geradeaus und rechts abbiegen. Geradeaus war nach der Kreuzung eine Baustelle und nur eine Fahrspur befahrbar. An der Kreuzung stand nur eine Baustellenampel zwischen der Geradeausspur und der Abbiegespur die voneinander durch eine 3eckige hohe “Bordsteininsel” getrennt sind. Gilt dann die Baustellenampel auch für die Abbiegespur wenn da keine 2. Ampel extra für die Abbiegenden steht, weil man ja sonst eine extra Ampel für die getrennte Abbiegespur oder ein Schild mit Grünpfeil rechts oder etc. steht, weil da war nichts weiter aufgestellt und ich wusste nicht ob ich jetzt beim abbiegen die Baustellenampel (links von mir) beachten muss oder nicht. Ich habe erst gewartet und dann drängelten sich schon die ersten an mir vorbei, immerhin ohne Hupkonzert, und bin dann auch gefahren weil in 3 Minuten einfach kein Auto von links oder vorne kam.

    Mfg Flo

  3. Ralf S.
    Am 25. Januar 2021 um 14:37

    Moin ich würde gerne mal den vollenden Sachverhalt geklärt bekommen
    Wir fahren innerhalb geschlossener Ortschafften und wollen rechts abbiegen. An dieser Kreuzung müssen wir vorfahrtgewären geregelt Dorn VZ 205
    Der Gegenüber kommende Verkehr hat eine lichtzeichenanlage (Ampel)
    Muss ich jetzt als rechts abbiegen mir vz 205 den längs abbiegenden Gegenverkehr mit Ampel Vorrang geben ?
    Ja warum?
    Ich kann die ampelschaltung vom Gegenverkehr ja nicht sehen und ich denke das ich auch nicht drauf achten muss das der Gegenverkehr eine Ampel hat
    Ich freue mich auf ihre Antwort

  4. Tej
    Am 23. Januar 2021 um 15:30

    Guten Tag, ich war in einer Kreuzung, wo beim rechts abbiegen eine Ampel gibt. Die Ampel hat Pfeil in Richtung geradeaus beim Rot gezeigt. Muss man in dem Fall anhalten und auf grün warten, oder darf man vorsichtig abbiegen?
    Mfg

  5. Tina
    Am 20. Juli 2020 um 21:18

    Ich habe einmal eine Frage. Wie ist die Regelung zum Rechtsabbiegen in diesem Fall: Die Straße ist 3 geteilt. 1 Spur für Linksabbieger mit entsprechenden Pfeil auf der Straße und Pfeil auf der Ampel. Die Spur in der Mitte ist mit Pfeil auf der Straße für geradeaus. Die Ampeln oben über der Spur und am rechten Rand weisen keine Pfeile auf. Die dritte, rechte Spur ist mit Pfeil auf der Straße als Rechtsabbiegerspur kenntlich. Die zweite Ampel rechts ist mit einem Pfeil nach rechts versehen. Leuchtet Rechtspfeil ist klar, ich darf rechts abbiegen. Aber was ist, wenn die Ampeln ohne Pfeile leuchten? Darf ich dann auch rechts abbiegen? Mir ist mal gesagt worden, dass das ginge. Nur dass jetzt auch auf Fußgänger/ Radfahrer zu achten sei. Beim reinen Rechtspfeil sei der Unterschied, dass die Fußgängerampel auf Rot stünde. Stimmt das?

  6. Tina
    Am 20. Juli 2020 um 21:12

    Ich habe einmal eine Frage. Wie ist die Regelung zum Rechtsabbiegen in diesem Fall: Die Straße ist 3 geteilt. 1 Spur für Linksabbieger mit entsprechenden Pfeil auf der Straße und Pfeil auf der Ampel. Die Spur in der Mitte ist mit Pfeil auf der Straße für geradeaus. Die Ampeln oben über der Spur und am rechten Rand weisen keine Pfeile auf. Die dritte, rechte Spur ist mit Pfeil auf der Straße als Rechtsabbiegerspur kenntlich. Die zweite Ampel rechts ist mit einem Pfeil nach rechts versehen. Leuchtet Rechtspfeil ist klar, ich darf rechts abbiegen. Aber was ist, wenn die Ampeln ohne Pfeile leuchten? Darf ich dann auch rechts abbiegen? Mir ist mal gesagt worden, dass das ginge. Nur dass jetzt auch auf Fußgänger/ Radfahrer zu achten sei. Beim reinen Rechtspfeil sei der Unterschied, dass die Fußgängerampel auf Rot stünde. Stimmt das?

  7. Lorenz
    Am 29. Februar 2020 um 14:09

    Ohje Ohje , also wenn Autoren Autorrinen nicht richtig ihr Kommentar oder die Schilderung ihres Tatvorganges nicht richtig beschreiben können -sollten sie es bitte bitte lassen .
    Warscheinlich wiederspiegelt es sich auch bei dem Autofahren der Teilnehmer

  8. Tobias
    Am 24. Oktober 2019 um 17:23

    Aber was ist, wenn es eine Rechtsabbiegespur gibt, die zu einer zweispurigen Straße führt. Neben der Rechtsabbiegespur verläuft eine normale Straße mit Pfeilrichtung geradeaus. Nun benutzen viele diese geradeaus Straße, um rechts abzubiegen. Ist das erlaubt? Müssen die nicht wenigstens warten, bis die Rechtsabbieger weg sind?

  9. Sascha
    Am 7. Juli 2019 um 0:53

    Guten Morgen… ich weiß nicht wie ich hier eine neue Frage überhaupt stellen kann… mich würde interessieren ohne jetzt gleich ein doofes Kommentar zu bekommen ob ich ein Auto was rechts vor mir abbiegt aber sehr langsam… ob ich das Auto in der Ortschaft links überholen darf.
    Heute ist es mir passiert das jenes Auto was vor mir gefahren ist, rechts abgebogen ist und das sehr langsam und ich das Auto dann überholen wollte. Dabei ist das Auto dann auf die linke Fahrbahn gefahren vor mir und ich hatte keine Chance trotz Vollbremsung als in die Seite bei Ihr reinzufahren.
    Es enstand Lackschaden und leicher Blechschaden.

    Um es deutlicher zu machen.
    Das Auto vor mir und ich sind rechts abgebogen und ich wollte dann links überholen beim Abbiege Vorgang in der Ortschaft.
    Nur hat die Frau vor mir die linke Fahrbahn mitgenutzt beim rechts abbiegen.

  10. Dr. S
    Am 7. Mai 2019 um 13:56

    Als in Berlin lebender Mensch werde ich täglich mit der Verwahrlosung und Rückentwicklung der Verkehrsteilnehmerinnen konfrontiert. Die Leute sind schlicht zu dumm, den Grünen Pfeil als Sonderregel einzustufen und biegen ohne Blick nach rechts ab. Das passiert mir mehrfach am Tag als Fußgänger oder auch als Fahrradfahrer.
    Wenn ich hier etwas zu sagen hätte, würde ich Sonderkontrollen durchführen und JEDEM, welcher Nation auch immer, der so mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad so unterwegs ist, sofort den Führerschein abziehen und eine Nachschulung auf seine Kosten anordnen.
    Zu einem gebildeten, kultivierten Menschen gehört es, die Verkehrsregeln zu beherrschen und jederzeit anzuwenden.

  11. Robin G.
    Am 2. Dezember 2017 um 11:08

    Gilt diese Fußgänger-Regel auch, wenn ein Fußgänger erst einige Meter vor Überquerung der Straße ist oder muss er schon den ersten Schritt auf die Straße gemacht haben? Ab welchem genauen Zeitpunkt beginnt diese Regel?

    • Wolfgang L.
      Am 30. Oktober 2018 um 18:54

      Hallo,

      die Frage ist recht einfach zu beantworten. Sie dürfen den Fußgänger weder gefährden noch behindern. Heißt – der Fussgänger muss seinen Gang ungehindert fortsetzen können. Egal ob Sie vor ihm oder hinter ihm Abbiegen.

      Viele Grüße,

      WL

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 13:13

      Hallo Robin,

      eine genaue gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht. Ist davon auszugehen, dass ein Fußgänger die Straße überqueren will, sollten Fahrzeugführer langsamer werden und ihn vorlassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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