Strafenkatalog für den Straßenverkehr: Straftaten im Überblick
Letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Der Strafenkatalog in Deutschland
Unzählige Regeln sind in unterschiedlichen Verordnungen zum öffentlichen Verkehr aufgestellt worden. Sie alle sollen den Verkehrsfluss regulieren und für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen sorgen. Der Strafenkatalog, der in diesem Zusammenhang auch häufig Bußgeldkatalog genannt wird, gibt dabei vor – so sagt es bereits sein Name -, mit welcher Strafe derjenige rechnen kann, der gegen diese Regeln verstößt.
Dazu zählen Verstöße gegen die festgesetzten Regelungen in den folgenden Verordnungen:
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Insbesondere Sanktionen für Verstöße gegen letzteres – die Straßenverkehrsordnung – listet der Strafenkatalog dabei auf. Darauf wollen wir auch im Folgenden den Fokus legen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafenkatalog
Als Strafenkatalog wird in Deutschland umgangssprachlich der Bußgeld- bzw. Tatbestandskatalog über Verkehrsordnungswidrigkeiten bezeichnet. Mitunter verstehen Laien unter diesem Begriff Straftaten, die jemand im Straßenverkehr begeht.
Typische Straftaten sind z. B. die Straßenverkehrsgefährdung oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine Übersicht zu den Verkehrsstraftaten sowie den hierfür vorgesehenen Strafen finden Sie in dieser Tabelle.
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Handy am Steuer, rechts überholen oder unter Umständen die Fahrt unter Einfluss von Alkohol.
Strafenkatalog für Straftaten im Straßenverkehr
Straftat | Strafe* | Punkte | Nebenstrafe |
---|---|---|---|
fahrlässige Tötung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Nötigung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr | Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
verbotenes Autorennen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Fahrerflucht | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Trunkenheit im Verkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Vollrausch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Fahren ohne (gültige) Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Kennzeichenmissbrauch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
* für den Grundtatbestand ** bei Fahrverbot 2, bei Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte |
Der “Strafenkatalog” gemäß der StVO
Die StVO ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht. Wer gegen die darin vorgeschriebenen Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Wann welche Sanktionen in Betracht kommen, regelt der zur StVO dazugehörige Strafenkatalog bzw. Bußgeldkatalog.
Typische Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind z. B.:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Missachtung der Vorfahrt
- Rotlichtverstoß
- Fahren unter Alkoholeinfluss
Normalerweise gelten die besagten Zuwiderhandlungen lediglich als Ordnungswidrigkeit, weil sie nicht so schwerwiegend angesehen werden. Deswegen sieht die Verkehrsordnung laut “Strafenkatalog” auch keine wirklichen Strafen vor, sondern lediglich die soeben bereits erwähnten Sanktionen.
Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten gemäß Strafenkatalog: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Die Sanktionen im Strafenkatalog für den Verkehr können je nach Verstoß Folgende sein:
- Verwarngeld (5-55 Euro) für besonders geringfügige Verstöße
- Bußgeld (60 Euro) – führt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens
- Punkte in Flensburg (je nach Schwere der Tat ein bis drei Punkte)
- Fahrverbot (mind. ein Monat, gemäß Strafenkatalog zunächst höchstens drei Monate)
Gefährdung des Straßenverkehr – Strafenkatalog des § 315c StGB
Bestimmte Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern sind jedoch so rücksichtslos, gefährlich und schwerwiegend, dass der Gesetzgeber diese unter Strafe stellt. Er hat hierfür verschiedene Straftatbestände, die vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) festgeschrieben sind.
Nach diesem “Strafenkatalog” kann eine Geschwindigkeitsverletzung als strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB eingestuft werden – und zwar dann, wenn der Täter …
- “grob verkehrswidrig und rücksichtslos”
- “an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt” und
- dadurch andere Menschen oder wertvolle Sachen gefährdet werden.
Auch die anderen drei oben benannten typische Verstöße gegen die StVO – Missachtung der Vorfahrt, Rotlichtverstoß und Trunkenheitsfahrt – können sogar strafbar sein. Der Strafenkatalog des § 315c StGB sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Strafenkatalog für zu schnelles Fahren: Illegale Autorennen
Weil in der jüngsten Vergangenheit immer wieder unbeteiligte Menschen bei illegalen Autorennen zu Tode kamen, schuf der Gesetzgebers hierfür einen eigenen Straftatbestand: § 315d StGB stellt nun Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ausdrücklich unter Strafe. Dieser Paragraphen beinhaltet folgenden Strafenkatalog (Auszug):
- Ausrichten oder Durchführen eines verbotenen Rennens: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (gilt auch bei einem Versuch)
- Teilnahme an einem Rennen als Fahrer: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit, “um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Gefährdung anderer Menschen oder wertvoller Sachen im Falle von Nr. 2 oder 3: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
- fahrlässiges Verursachen dieser Gefahr: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
- Tod oder schwere Verletzung eines anderen Menschen verursacht: Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren
Auch Fahrerlaubnis und Führerschein können laut Strafenkatalog für eine Straftat im Straßenverkehr entzogen werden. Dies hat außerdem drei Punkte in Flensburg zur Folge. Welche Konsequenzen im Fall eines illegalen Autorennens noch auf Sie zukommen können, erfahren Sie im Video:
Weitere typische Verkehrsstraftaten
Weitere häufig vorkommende Straftaten im öffentlichen Straßenverkehr laut Strafenkatalog des StGB sind:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) – Achtung: Eine solche Straftat begeht auch, wer dem geschädigten Unfallgegner nur einen Zettel hinter der Windschutzscheibe hinterlässt.
- Unterlassene Hilfeleistung nach eine Unfall: Auch Unbeteiligte und Zeugen sind verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und mindestens einen Notruf abzusetzen.
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung: Mit diesem Vorwurf sieht sich gewöhnlich jeder Unfallverursacher konfrontiert, wenn durch seinen Verkehrsverstoß ein Mensch (tödlich) verletzt wurde.
Wer ahndet die Verkehrssünder gemäß Strafenkatalog?
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es hinsichtlich der Verfolgung dieser eine Besonderheit: Während andere Ordnungswidrigkeiten von den Verwaltungsbehörden geahndet werden, wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit anhand der Vorschriften im Strafenkatalog von der Polizei verfolgt. Kann sie den Täter ermitteln, erlässt die zuständige Bußgeldbehörde einen entsprechenden Bußgeldbescheid.
Bei einer Ordnungswidrigkeit landet die Angelegenheit nur beim Staatsanwalt und vor Gericht, wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bescheid einlegt und die Verkehrsbehörde bei ihrer Entscheidung bleiben will.
Für Straftaten ist neben der Polizei auch die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde zuständig. Erhebt sie Anklage gegen den Täter, kommt es zur Hauptverhandlung vor einem Strafgericht. Dieses legt die Strafe individuell fest – innerhalb des Strafrahmens des jeweiligen Straftatbestands.
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Ich kann nicht erkennen wer den Bußgeldkatalog erstellt.
Es steht in keinem Verhältnis für zu schnelles Fahren Ausserorts mit 150€ ( + Gebühren 25€ :-( ) bei 28km/h zuviel auf einer Strecke die man nicht jeden Tag fährt (nur Schild übersehen) und Innerorts 180€ bei 28km/h zuviel.
Da hat man die Tempos im Kopf!!!
Einfach ungerecht!!!