Anhörungsbogen: Verstoß zugeben oder nicht?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Soll ich auf dem Anhörungsbogen meinen Verstoß zugeben?
Wer geblitzt wurde, erwartet normalerweise, dass irgendwann ein Bußgeldbescheid eintrifft. Doch vorher kommt in der Regel noch ein Anhörungsbogen, mit dem das Bußgeldverfahren eröffnet wird. In diesem Schreiben wird der Betroffene über die Vorwürfe informiert.
Doch es dient nicht nur der Information: Es soll dem Betroffenen auch rechtliches Gehör verschaffen. D.h. er kann Angaben zur Sache machen, also sich zum Verstoß äußern. Dies führt viele zu der Frage: Soll ich meinen Verstoß auf dem Anhörungsbogen zugeben oder nicht?
Im Folgenden Ratgeber soll zunächst die Frage geklärt werden, ob der Betroffene die Verpflichtung hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dann soll es darum gehen, inwiefern sich eine solche Äußerung auf das Verfahren auswirken kann. Letztlich geht es hier um die Frage, ob das Zugeben des Verstoßes wegen möglicher Nachteile vielleicht eher unterlassen werden sollte.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Im Anhörungsbogen einen Verstoß zugeben
Der Anhörungsbogen wird Ihnen zugestellt, um Sie über darüber zu informieren, dass Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Ebenfalls dient er dazu, dass Sie sich rechtliches Gehör verschaffen können. Es steht Ihnen frei, sich zur vorgeworfenen Tat zu äußern.
Nein. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Nein. Auch wenn Sie den Verstoß tatsächlich begangen haben und ihn reumütig zugeben, hat das keine Vorteile für Sie. Unter Umständen können sich die Sanktionen stattdessen verschärfen, wenn Sie gegenüber der Behörde Details benennen, die dieser bislang unbekannt waren.
Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt
Muss ich auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben?
Wer einen Anhörungsbogen bekommt, erhält die Möglichkeit, sich zu äußern. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass dies auch tatsächlich nur eine Möglichkeit ist. Der Betroffene ist nicht gezwungen, Angaben zur Sache zu machen. Sein Schweigen kann ihm nicht negativ ausgelegt werden.
Hintergrund ist, dass keiner gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten. Auch wenn völlig klar ist, dass Sie den Verstoß begangen haben und dies vielleicht auch zugeben möchten, besteht keine gesetzliche Verpflichtung hierfür: Es steht Ihnen frei, ob Sie auf dem Anhörungsbogen Ihren Verstoß zugeben oder nicht.
Sollte ich auf dem Anhörungsbogen den Verstoß lieber nicht zugeben?
Eines ist klar: Wenn Sie auf dem Anhörungsbogen Ihren Verstoß zugeben, erwachsen Ihnen hieraus keine Vorteile. Sie erhalten also weder eine Sanktionsminderung noch sonstige Vergünstigungen.
Stattdessen können Ihnen durch ungeschickte Angaben eher Nachteile drohen. Wenn Sie etwa Details angeben, die den Behörden noch nicht bekannt waren, aber die Konsequenzen, die Ihnen mit dem Bußgeldbescheid drohen, verschärfen können, so ist dies ein eher unerwünschtes Resultat.
Daher kann es durch aus sinnvoll sein, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und im Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben, sondern die entsprechenden Angaben freilassen.
Ein Anwalt kann im Einzelfall helfen
Im Einzelfall kann die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich sein. Dieser kann Ihnen bereits bei der Anhörung helfen und Sie bei den Angaben beraten, z. B. wie Sie den Anhörungsbogen ausfüllen sollten. Durch seine Kenntnis und seine Erfahrungen mit dem Bußgeldverfahren kann er einschätzen, welches Verhalten angemessen ist und nicht in Nachteilen resultiert.
Dadurch, dass Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben, halten Sie dem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht alle Optionen einer möglichen Verteidigungsstrategie offen. Möglicherweise ergeben sich hieraus dann Ansatzpunkte, die einen späteren Einspruch aussichtsreicher werden lassen.
Naja wenn man keine Angaben macht und den Vorfall nicht zugibt obwohl man es getan hat kommt ein neuer Bescheid mit Gebühren…
Sind die Angaben zum Führerschein auf einem Anhörungsbogen zwingend auszufüllen?
Auf meinem Anhörungsbogen ist die PLZ der angegebenen Straße in der ich zu schnell war, nicht richtig angegeben!Ist ein ganz anderer Stadtteil!Kann ich das zu meinem Vorteil nutzen?
Diese Komentare haben mir über meine Entscheidung sehr geholfen, man sollte sich wirklich Erkundigen bevor man etwas zu schnell äußert.
Am Ende ist man der Dumme.
Vielen Dank für die Hilfe, es hat mir weitergeholfen, wie ich mich verhalten soll im Regelfall.