Anhörung im Bußgeldverfahren: Das müssen Sie wissen
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2021
Bußgeldverfahren: Wichtiges zur Anhörung
Wer einen Verstoß im Straßenverkehr begeht, muss in der Regel mit Konsequenzen rechnen. Diese erscheinen dann in Form eines Bußgeldbescheids im Hause des Delinquenten – auf diese Weise erfährt er, welches die genauen Sanktionen sind.
Bevor dieser Bescheid aber verschickt wird, kommt es meist zu einer Anhörung im Bußgeldverfahren. Dies geschieht durch die Übersendung eines entsprechenden Formulars. Ob die Anhörung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder wegen eines anderen Verstoßes erfolgt, ist unerheblich: Der Ablauf des Bußgeldverfahrens ist immer gleich.
Was bedeutet nun diese Anhörung im Bußgeldverfahren? Wie sollte ich mich verhalten? Soll ich in der Anhörung zum Bußgeldverfahren den Verstoß besser nicht zugeben? Muss ich überhaupt reagieren? Im folgenden Ratgeber sollen solche Fragen geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Anhörung im Bußgeldverfahren
Mit der Anhörung wird dem Betroffenen/Beschuldigten rechtliches Gehör verschafft. Er wird über den ihm zur Last gelegten Verkehrsverstoß informiert und bekommt die Gelegenheit, sich zu dieser Sache zu äußern.
Die Bußgeldbehörde schickt dem Betroffenen einen Anhörungsbogen, der sämtliche Informationen zur Tat enthält – einschließlich Blitzerfoto, sofern vorhanden.
Nein, der Betroffene muss dafür nichts bezahlen. Kosten entstehen erst mit dem Bußgeldbescheid. Dann werden neben dem verhängten Bußgeld auch Gebühren fällig.
Was ist die Anhörung im Bußgeldverfahren genau?
Die Anhörung eröffnet das Bußgeldverfahren und dient dazu, dem Fahrer rechtliches Gehör zu verschaffen. Er wird darin über seinen Verstoß informiert und erhält damit den konkreten Vorwurf. Geschmückt ist der Anhörungsbogen mit einem Foto des Fahrers, das den Verstoß dokumentiert.
Der Fahrer erhält mit der Anhörung im Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich selbst zu äußern. Auf dem Bogen kann er zum Beispiel ankreuzen, ob er den Verstoß zugibt. Außerdem kann er Angaben zu seiner Person und der Sache machen.
Sollte er nicht selbst gefahren sein, kann er hier zum Beispiel den tatsächlichen Fahrer angeben.
Anhörung im Bußgeldbescheid: Frist, Kosten, Einspruch
Während die Anhörung im Bußgeldverfahren nicht mit Kosten verbunden ist, kommen diese erst mit dem richtigen Bußgeldbescheid auf Sie zu. Dort wird dann nicht nur das Bußgeld, sondern auch die Verwaltungsgebühr fällig.
Mit der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren wird zudem die Verjährung des Verstoßes ausgesetzt. In der Regel muss der Bußgeldbescheid nämlich spätestens nach drei Monaten eingehen.
Sollten Sie überlegen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, sollten Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht dahingehend beraten lassen, wie Sie den Anhörungsbogen ausfüllen. Ungeschickte Angaben können möglicherweise zu einer schlechteren Ausgangslage für den Einspruch führen.
Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen
Wie können Sie nun vorgehen, wenn Sie eine solche Anhörung zur Ordnungswidrigkeit erhalten? Die Anhörung im Bußgeldverfahren enthält Angaben zur Sache und Angaben zur Person. Sollten letztere fehlerhaft sein, müssen Sie diese korrigieren und die Anhörung im Bußgeldverfahren zurücksenden.
Die übrigen Fragen auf dem Anhörungsbogen, also die Angaben zur Sache, sind freiwillig. Es steht Ihnen also frei, sich dahingehend zu äußern. Insbesondere müssen Sie in der Anhörung im Bußgeldverfahren den Verstoß nicht zugeben.
Welche Angaben muss oder kann ich in der Bußgeld-Anhörung machen?
Darf ich in der Anhörung im Bußgeldverfahren einen anderen Fahrer angeben? Grundsätzlich dürfen Sie nur wahre Angaben machen. Sie dürfen also keine andere Person angeben, wenn diese nicht gefahren ist, weil Sie dann wegen der Straftat der falschen Verdächtigung (§164 Strafgesetzbuch) belangt werden könnten.
Sie sind aber auch nicht verpflichtet, in der Anhörung im Bußgeldverfahren Angaben hierzu zu machen. Ein Schweigen kann Ihnen – entgegen einer verbreiteten Annahme – nicht negativ ausgelegt werden. So wie Sie in der Anhörung die Ordnungswidrigkeit nicht zugeben müssen, können Sie sich auch hier mit einer Aussage zurückhalten.
Kann ich die Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren?
Sofern die Angaben zur Person auf dem Anhörungsbogen korrekt sind, besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit zurückzuschicken. Erst auf den Bußgeldbescheid sollten Sie dann reagieren. Da Sie in der Anhörung die Ordnungswidrigkeit aber nicht zugeben müssen, können Sie diese auch unbeantwortet lassen.
Anhörung im Bußgeldverfahren: Muster eines Anhörungsbogens
Straße
Telefon, FaxName des Kfz-Halters
Straße
PLZ
Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Sehr geehrte/r Herr/Frau XX
Ihnen wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Stadt, Straße, Abschnitt als Führer/in des Pkw, Fabrikat XX, Kennzeichen XXXXXX folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach § XX StVO begangen zu haben:
Kennzahl und Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung:
XXXXXXX Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um XX km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): XX km/h
Verletzte Vorschriften:
§ XXX, Abs. XXX
Bemerkungen (insbesondere Tatfolgen):
Messtoleranz von XX km/h wurde berücksichtigt
Archiv XXX
Geschwindigkeitsmessanlage XXXXXXXX
Beweismittel:
Foto
Zeugen:
XXXX und XXXX
Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog:
Bußgeld: XX Euro
Punkte: X
Fahrverbot: XX Monat(e)
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.
Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden. Sie betragen im Regelfall: XX Euro.
Beispiel eines Anhörungsbogens zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF-Dokument
- Beispielhafte Vorlage
Bildnachweise: Fotolia.com/Peter Maszlen (Header)
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Ich habe auf einem Anhörungsbogen eines Ampelblitzers den Verstoss zugegeben, allerdings gibt es jetzt erhebliche Zweifel, ob der Blitzer überhaupt korrekt funktioniert hat. Ein Bussgeldbescheid ist noch nicht eingegangen. Kann ich die Zugabe des Verstosses widerrufen?
Hallo
Ich bin aufgrund handy Verstoß in der verlängerten Probezeit und wurde am 07.06.20 in geschlossener Ortschaft gelasert. Zugelassene Geschwindigkeit 60, gefahren bin ich 76 kmh, also 16 zu viel.
Jetzt hab ich eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen und es steht keine rechnung da sonst wird es ja immer mit gesendet.
So jetzt ist meine frage 16 kmh zu viel heisst kein punkt oder Fuhrerscheinentzug trotz Verlängerung der probezeit nur geldstrafe oder?
Habe eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in geschlossener Ortschaft von 12 km/h,
und einem Verwarnungsgeld von 50,00 € bekommen.
lt. eines heutigen Zeitungsberichtes soll der neue Bußgeldkatalog nicht mehr gelten, sondern der alte wieder in Kraft treten.
Soll ich das Verwarnungsgeld trotzdem bezahlen oder Einspruch einlegen ?
Bitte diesbezüglich um kurze Rückantwort.
Hallo Erika,
bislang ist der neue Bußgeldkatalog noch nicht außer Kraft getreten. In der Tat gibt es jedoch an einigen Änderungen erhebliche Zweifel in Bezug auf deren Rechtswirksamkeit. Ob es sich lohnt gegen das Verwarngeld vorzugehen, können wir an dieser Stelle jedoch nicht bewerten. Wenden Sie sich hierzu im Zweifel an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org