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Bußgeldverfahren – Der Ablauf ist gesetzlich geregelt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Bußgeldbescheid ist nur ein Bestandteil des Verfahrens

In einem Bußgeldverfahren ist der Ablauf immer gleich.
In einem Bußgeldverfahren ist der Ablauf immer gleich.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden in Deutschland nach dem Verkehrsrecht in einem Bußgeldverfahren geahndet. Autofahrer gehen üblicherweise davon aus, dass solch ein Verfahren erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt.

Das dem nicht so ist, wird deutlich, wenn der für ein Bußgeldverfahren vorgesehene Ablauf näher betrachtet wird.

Denn bereits mit der Erfassung der Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht, wird der Prozess des Bußgeldverfahrens in Gang gesetzt.

Was der Ablauf von einem Bußgeldverfahren beinhaltet und welche Möglichkeiten Betroffenen während eines laufenden Verfahrens haben, soll im nachstehenden Ratgeber näher betrachtet und erläutert werden.

FAQ: Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Wir haben den Ablauf eines Bußgeldverfahrens in unserer Infografik für Sie vereinfacht dargestellt.

Bei welchen Verkehrsverstößen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet?

Das Verfahren beginnt, sobald die Polizei die Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit aufnimmt. Bei einer Straftat hingegen wird ein Strafverfahren eingeleitet, welches gewöhnlich ebenfalls mit den Ermittlungen der Polizei beginnt.

Was passiert, wenn ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlege?

Zunächst prüft die Behörde, ob sie den Bescheid zurücknehmen oder bei ihrer Entscheidung bleiben will. Hierfür kann sie weitere Ermittlungen vornehmen oder veranlassen. Bleibt sie bei ihrem bisherigen Bußgeldbescheid, so landen die Akten letztendlich vor Gericht, das nun über den Sachverhalt zu entscheiden hat.

Ablauf vom Bußgeldverfahren – im Video erklärt

Video: Das passiert bei einem Bußgeldverfahren!

Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens vereinfacht dargestellt

Die folgende Grafik zeigt Ihnen die unterschiedlichen Schritte in einem Bußgeldverfahren vereinfacht auf einen Blick:

Wie gestaltet sich der Ablauf von einem Bußgeldverfahren? Unsere Grafik zeigt es Ihnen.
Wie gestaltet sich der Ablauf von einem Bußgeldverfahren? Unsere Grafik zeigt es Ihnen.

Was beinhaltet ein Bußgeldverfahren?

Nach einem erfassten Verstoß, sei es ein falsch geparktes Fahrzeug, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel, ist der Ablauf des Bußgeldverfahrens generell immer gleich. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, folgt ein Bußgeldverfahren. Bei einer Straftat findet in der Regel auch eine gerichtliche, strafrechtliche Verfolgung statt.

Auch ein Einspruch gehört zum Ablauf von einem Bußgeldverfahren.
Auch ein Einspruch gehört zum Ablauf von einem Bußgeldverfahren.

Bei geringfügigen Verstößen, wie bei einem Parkverstoß, wird üblicherweise ein Verwarngeld angeordnet. Ein Verwarngeld beinhaltet keine zusätzlichen Gebühren und hat für das Bußgeldverfahren und dessen weiteren Ablauf nur dann eine Bedeutung, wenn es nicht bezahlt wird.

Wird nicht gezahlt, versendet die zuständige Behörde entweder einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid. Im Anhörungsbogen und auch im Bescheid findet, gemäß des angewendeten Gesetzes zu Ordnungswidrigkeiten (OWiG), die Benennung des Verstoßes statt. Ein Anhörungsbogen dient der Ermittlung des Fahrers zum Zeitpunkt des Verstoßes und wird immer an der Halter des betroffenen Fahrzeugs gesandt.

Hier müssen Halter, falls dies nicht bereits geschehen ist, korrekte Angaben zu ihren Personalien machen und diese an die zuständige Behörde zurücksenden. Angaben zum Tatvorwurf oder zum Ablauf müssen nicht gemacht werden.

Wird gleich ein Bußgeldbescheid per Post zugesandt, hat der Beschuldigte nun zwei Möglichkeiten auf diesen Bescheid zu reagieren. Er kann die Schuld anerkennen und das veranschlagte Bußgeld bezahlen sowie eventuelle Punkte in Flensburg akzeptieren. In diesem Fall ist das Bußgeldverfahren mit der Anerkennung und Zahlung der Geldbuße abgeschlossen.

Die zweite Möglichkeit ist das Einlegen eines Einspruchs. Ob sich ein Einspruch lohnt, wenn der Bußgeldbescheid zum Beispiel fehlerhaft, das Blitzerfoto unscharf ist oder der Angeschriebene nicht der Fahrer des Wagens war, kann meist nur zusammen mit einem Rechtsanwalt geklärt werden und ist oft vom Einzelfall abhängig.

Betroffene haben zwei Wochen nach Eingang des Bescheids Zeit, Einspruch einzulegen. Dieser muss in der genannten Frist bei der Behörde eingehen. Geschieht dies nicht, wird der Bescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Hier hat der Fahrer wiederum zwei Wochen Zeit, das Bußgeld zu bezahlen.

Ist drei Monate nachdem der Verstoß begangen wurde, kein Bescheid eingetroffen, hat die Verjährung eingesetzt und es kann kein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

So sieht der Ablauf von einem Bußgeldverfahren nach einem Einspruch aus

Der Ablauf vom Bußgeldverfahren nach einem Einspruch ist gesetzlich vorgegeben.
Der Ablauf vom Bußgeldverfahren nach einem Einspruch ist gesetzlich vorgegeben.

Wurde Einspruch eingelegt, beeinflusst dies das Bußgeldverfahren und dessen Ablauf insofern, als dass es die Dauer des Verfahrens verlängert und die Rechtskraft des Bescheids hinauszögert. Nach dem Einspruch beginnt das sogenannte Zwischenverfahren, während dem die Behörde den Einspruch an sich prüft und kontrolliert, ob dieser ordentlich sowie fristgerecht erfolgte.

Es werden alle vorliegenden Beweise ausgewertet oder auch neue Beweise ermittelt, sodass sie zur Klärung des Falls herangezogen werden können. Kann durch diese Beweise die Schuld des Betroffenen dargelegt werden, kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung.

Während dieser Verhandlung kann der Beschuldigte, zum zweiten Mal im Bußgeldverfahren und dessen Ablauf, Stellung zu Tat beziehen und eine Aussage machen. Sind alle Beweise vorgelegt und alle Aussagen aufgenommen, erfolgt ein Urteil.

Das Urteil beziehungsweise ein Beschluss bestätigt entweder die Sanktion des Bußgeldbescheids oder hebt diese auf. Ob gegen ein Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt werden kann, muss je nach Einzelfall und mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes geklärt werden.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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7 Kommentare

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  1. Sven
    Am 6. September 2023 um 21:59

    Hi,

    ich habe einen Bußgeldbescheid bzgl Gehwegparken und zu geringem Abstand zum angrenzenden Gelände bekommen.
    Dieser Vorfall war am 07.07.
    ich habe 3 Tage nach Erhalt beim zuständigen Ordnungsamt angerufen und das Beweisfoto verlangt.
    Dieses ist nun 9 Wochen danach noch nicht angekommen, dafür allerdings eine Fahrerfeststellung.
    Darauf hin habe ich noch einmal angerufen und ich bekomme das Bild erneut zugeschickt.

    ist mein Initialer Anruf als Einspruch zu werten?
    Werde ich nun definitiv zahlen müssen?
    Was wenn bis 7.10. dieses Foto nun wieder nicht bekomme, werde ich dann einen erneuten Bußgeldbescheid bekommen?
    Werde ich dem widersprechen können?

    Viele Grüße
    Sven

  2. hayri.mengi
    Am 8. Januar 2019 um 4:37

    Foto zu sehen

  3. Barth
    Am 11. Dezember 2018 um 19:02

    Am 7.9 18 habe ich die Vorfahrt missachtet. Die Polizei hat diesen Unfall aufgenommen Heute am 11.12.18 habe ich einen gelben Brief mit Unterschrift des Postzusteller erhalten. Der Bußgeldbescheid hat das Datum vom 6.12.18.
    Ist dieses nun verjährt?

  4. Timmo S.
    Am 20. November 2018 um 1:18

    Wie lange kann die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids erfahrungsgemäß durch einen Einspruch hinausgezögert werden, bzw. wie lange dauert ein Zwischenverfahren in der Regel?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:48

      Hallo Timmo S.,

      das kommt ganz auf den Fall drauf an. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. m.j. s.
    Am 4. April 2018 um 11:52

    ich wolten zahlen maar der iban nummer stimt nicht
    bitte gerne die richtige nummer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 16:29

      Hallo M.J. S.,

      wir sind nicht die Bußgeldstelle. Bitte kontaktieren Sie diese, um die richtige IBAN-Nummer zu bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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