
Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Wann wird es eröffnet?
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Die verschiedenen Stadien eines Bußgeldverfahrens nach einem Tempoverstoß
Ein Bußgeldverfahren ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Seltenheit.
Auf eine solche folgt in Deutschland in der Regel ein Bußgeldverfahren. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im deutschen Straßenverkehr ist dies demnach der Fall. Doch wie sieht der weitere Verlauf nun aus? Wann kann beispielsweise Einspruch eingelegt werden und wie geht es danach weiter?
Antworten auf diese Fragen sowie wichtige Informationen zur Verjährung in einem Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
Wie läuft ein Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab?
Den Startschuss für das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt normalerweise bereits das Erfassen des Verstoßes an sich. In diesem Fall geschieht dies meist durch einen Blitzer. Der Ablauf des Verfahrens ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgehalten und gestaltet sich wie folgt:
- Zunächst wird ein Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeugs verschickt, mit dem der Tempoverstoß begangen wurde. Da Fahrzeughalter und Verkehrssünder nicht immer ein und dieselbe Person sind, hat Ersterer lediglich die Pflicht, Angaben zu seiner Person zu machen. Er kann den wahren Täter zwar benennen, muss dies jedoch nicht tun. Auch sich selbst muss er bei dieser Anhörung nicht belasten.
- Der nächste Schritt im Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung besteht darin, einen Bußgeldbescheid an den Fahrer zu versenden, der zu schnell unterwegs war. Es müssen dann jedoch die Angaben im Anhörungsbogen dazu geführt haben, dass dieser identifiziert werden konnte. War dem nicht so, hat die zuständige Behörde im Regelfall drei Monate Zeit, um diesen ausfindig zu machen.
- Ein Bußgeldbescheid enthält unter anderem Angaben zum auffällig gewordenen Kraftfahrer, zur Ordnungswidrigkeit an sich (inkl. Zeit und Ort) sowie zu den Ahndungen, die laut Bußgeldkatalog drohen. Bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung können diese aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot bestehen.
- Der betroffene Fahrer hat nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Möglichkeiten: Er kann das Bußgeld überweisen, womit er zugibt, die ihm vorgeworfene Tat begangen zu haben. Mit dieser Zahlung gilt das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung als abgeschlossen.
- Nachdem der Bescheid seine Rechtskraft erhalten hat, muss das Bußgeld innerhalb von zwei Wochen gezahlt werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
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Bei einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein Bußgeldbescheid versendet.
Wann können Betroffene Einspruch einlegen?
Empfindet die betroffene Person das Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung als ungerecht – etwa, weil sie die ihr vorgeworfene Ordnungswidrigkeit überhaupt nicht begangen hat – so besteht die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Gemäß § 67 OWiG hat sie dazu zwei Wochen Zeit:
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“
Es ist durchaus eine Überlegung wert, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wenn Sie sich dazu entscheiden, Einspruch im Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung einzulegen. Dieses Vorhaben sollte gut durchdacht sein, denn die zuständige Behörde verlangt handfeste Gründe, die einen Einspruch rechtfertigen.
Ist beispielsweise das sogenannte „Blitzerfoto“ verschwommen oder die Angaben zum Fahrer sind so fehlerhaft, dass eine zweifelsfreie Identifizierung dessen nicht mehr möglich ist, könnten Sie Erfolg haben. Es handelt sich dabei jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung, ob dem Einspruch stattgegeben wird oder nicht.
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Wie geht es nach dem Einspruch im Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung weiter?
Wird Einspruch eingelegt, dauert das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung länger.
Nachdem alle Beweise noch einmal überprüft wurden, sind zwei Optionen möglich:
- Stellt sich heraus, dass Sie den Verstoß nachweislich begangen haben, findet eine Hauptverhandlung statt. Im Zuge dieser können Sie sich zu den Vorwürfen äußern. Auch Zeugen können angehört werden. Nach Vorlage aller Beweise wird ein Urteil gesprochen, welches in diesem Fall die Ahndungen aus dem Bußgeldbescheid erneut bestätigt.
- Kommt bei der abermaligen Überprüfung heraus, dass Sie wirklich unschuldig sind, wird das Bußgeldverfahren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt.
Wie sieht es mit der Verjährung aus?
Nicht nur der betroffene Verkehrssünder muss sich an gewisse Fristen halten, sondern auch die Behörde, die den jeweiligen Verstoß ahndet. So hat sie beispielsweise nur eine gewisse Frist lang Zeit, um dem Fahrer mitzuteilen, dass ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung gegen ihn eingeleitet wurde.
Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten gestaltet sich gemäß § 26 StVG (Straßenverkehrsgesetz) wie folgt:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“
Vergehen mehr als drei Monate, bis der Bußgeldbescheid beim jeweiligen Kraftfahrer eintrifft, gilt dieser in der Regel als verjährt. Betroffene können in diesem Fall Einspruch dagegen einlegen – mit der Begründung, dass bei der besagten Ordnungswidrigkeit längst eine Verjährung eingetreten ist.
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