Menü

Anhörungsbogen: Wann die Verjährung eintritt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Verjährung von Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Verkehrsverstößen

Wann tritt beim Anhörungsbogen die Verjährung ein?
Wann tritt beim Anhörungsbogen die Verjährung ein?

Wer geblitzt wurde, steht oft in unangenehmer Erwartung der Konsequenzen. Wann kommt Post von der Behörde? Anders als viele vermuten, kommt in der Regel nicht direkt ein Bußgeldbescheid, sondern zunächst ein Anhörungsbogen, mit dem das Verfahren eröffnet wird.

Viele Verkehrssünder hoffen, dass bei einem langen Ausbleiben eines Briefes der Verstoß verjährt. Doch was sehen hier die gesetzlichen Vorschriften genau vor? Wann tritt beim Anhörungsbogen die Verjährung ein? Und was ist eigentlich maßgeblich: die Zustellung des Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids?

Diese Fragen sollen im folgenden Ratgeber geklärt werden. Insbesondere soll es auch um den Sonderfall gehen, wenn der Halter des Wagens nicht der Fahrer war, als der Verstoß geschah. Wie sieht in diesem Fall rund um den Bußgeldbescheid und den Anhörungsbogen die Verjährung aus?

FAQ: Fragen zum Anhörungsbogen und seiner Verjährung

Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?

In der Regel muss eine Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb von drei Monaten ab dem Tattag geahndet werden. Allerdings gibt es Fälle, in denen sich diese Verjährungsfrist verlängert.

Ist die Tat verjährt, wenn innerhalb von drei Monaten kein Bußgeldbescheid eintrifft?

Nicht zwingend. Bekommen Sie während der drei Monate einen Anhörungsbogen, gilt die Verjährungsfrist als unterbrochen und beträgt ab diesem Moment erneut drei Monate.

Ist die Unterbrechung der Verjährungsfrist nur einmal möglich?

Nein. Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist kann aus verschiedenen Gründen stattfinden, allerdings ist es nur einmal möglich, sie durch einen Anhörungsbogen zu verlängern.

Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt

Video zum Anhörungsbogen
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

Wann kommt der Anhörungsbogen? Verjährung und Fristen

Nach der Begehung eines Verkehrsverstoßes erfolgt die Ahndung mittels eines Bußgeldverfahrens, das darin mündet, dass ein Bußgeldbescheid dem Betroffenen die Sanktion, also das Bußgeld und eventuell Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot mitteilt. Es gilt jedoch eine Verjährungsfrist von drei Monaten ab dem Tattag. Innerhalb dieser Zeit muss die Behörde tätig geworden sein.

Die Verjährung kann bei Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid unterbrochen werden.
Die Verjährung kann bei Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid unterbrochen werden.

Vor dem Erlass des Bußgeldbescheids muss jedoch eine Anhörung stattfinden. Diese dient dazu, dem Betroffenen rechtliches Gehör zu verschaffen. Wichtig zu wissen ist: Bereits mit seiner Zustellung unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährung des Verstoßes von drei Monaten. Wer also gehofft hatte, dass sein Verstoß verjährt, weil kein Bußgeldbescheid eingetroffen ist, muss enttäuscht werden: Es reicht, wenn vor der Verjährung der Anhörungsbogen rechtzeitig eintrifft.

Was heißt beim Anhörungsbogen „Unterbrechung“ der Verjährung?

In § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist die sogenannte Verfolgungsverjährung geregelt. Neben einer genauen Festlegung der Umstände, die eine Unterbrechung auslösen, gibt es in Absatz 3 eine Regelung, die die konkrete Umsetzung einer solchen unterbrochenen Verjährung betrifft. Es heißt dort:

Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem.

Konkret heißt das also: Mit dem Verstoß beginnt die Frist von drei Monaten, innerhalb derer dieser geahndet werden kann. Der Anhörungsbogen unterbricht diese Verjährung und lässt sie neu beginnen. Ein neuer Verjährungszeitraum von drei Monaten fängt also mit der Anhörung an. Nun hat die Behörde dank der Unterbrechung wieder mehr Zeit, um den Bußgeldbescheid auszustellen.

Anhörungsbogen: Verjährung bei abweichendem Fahrer

Bedeutung gewinnen kann beim Anhörungsbogen die Verjährung, wenn der Halter des Fahrzeugs nicht der Fahrer war, der den Verstoß begangen hat. In diesem Fall muss die zuständige Behörde nämlich zunächst den Fahrer ausfindig machen.

Anders als in vielen anderen Ländern gilt in Deutschland nicht die Halterhaftung bei Verkehrsverstößen, sondern die Fahrerhaftung.

Der Anhörungsbogen setzt die Verjährung des Verstoßes nur für die Person aus, die dort genannt wird. Sollte jemand anders gefahren sein, so läuft für diese Person weiterhin trotz der Anhörung die normale Verjährung ab dem Tattag.

Wenn Sie rund um den Bußgeldbescheid, den Anhörungsbogen und die Verjährung Zweifel oder Fragen haben, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann für Sie prüfen, ob in Ihrem Einzelfall alle Formalitäten eingehalten wurden oder ob eventuell Anlass besteht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (128 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Anhörungsbogen: Wann die Verjährung eintritt
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

44 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Steffi
    Am 23. Dezember 2023 um 17:29

    Habe heute am 23.12.2023 einen Anhörungsbogen erhalten …ist er am 01.01.2024 verjährt?

  2. Andre
    Am 8. Februar 2023 um 10:50

    Hallo, ich habe einen Anhoerungsbogen bekommen, dieser wurde zwar nach ca. 2 Monaten nach Vergehen verschickt, kam aber erst 3.5 Monate nach Vergehen an, da ich in zwar in DE (mit Mitwagen, dauerte wohl 2 Monate meinen Namen in Erfahrung zu bringen) geblitzt wurde, aber in China lebe (Postweg von fast 2 Monaten hat mich ueberrascht, das bekommen andere in 7 Tagen hin).
    Theoretisch darf ich Einspruch zwecks spaeter Zustellung einlegen, richtig?
    Muss ich das jetzt tun oder ignoriere ich den Anhoerungsbogen, warte auf den Bussgeldbescheid und lege dann gegen diesen Einspruch ein?
    Vielen Dank!

  3. Ingo C
    Am 19. Januar 2023 um 12:38

    Wurde am 3.10 2022 Geblitzt 56 Km/h nach Toleranzabzug, also 6 Km/h zu schnell. Die schriftliche Verwarnung ging bei mir am 10.01.2023 ein, ist da nicht die Verjährung von 3 Monate schon eingetreten?
    Würde mich freuen von jemanden eine brauchbare Antwort zu bekommen.
    Mit freundlichen Gruß
    INGO C.

  4. Theo P
    Am 20. Dezember 2022 um 14:15

    Guten Tag, mein PKW wurde mit einem Fahrer aus meiner Familie bei 24 kmh (Autobahn) zu schnell, geblitzt. Ich habe nun ein Schreiben mit der Anhörung zum Bußgeldverfahren bekommen. Beplitzt wurde am 07.09.22, der Anhörungsbogen kam am 25.10.22 . Der Fahrer ist bis dato, 20.12.22, nicht ermittelt und hat demnach noch keinen Anhörungsbogen erhalten. Die Behörde weis mittlerweile (Bild), dass ich nicht der Fahrer sein kann!
    Ist die Verjährung von 3Monaten, also die Verjährung gegen den noch nicht ermittelten Fahrer, bereits eingetreten?
    Meine Aussage, da ich als Zeuge bei der Polizei geladen bin, werde ich durch das Aussageverweigerungsrecht verweigern und dadurch wird die Auffindung des Fahrer und die notwendige Übermittlung eines Anhörungsbogens, noch weiter Tage andauern.

    Bedanke mich im Vorfeld bereits für Ihre Beantwortung.

  5. Dr. Meurs G.
    Am 8. November 2022 um 18:45

    Guten Tag, ich habe nach Erhalt eines Bußgelbescheides wegen angebl. Temposünde gegen diesen Einspruch mit Einrede der Verjährung eingelegt: Die Frist ist zweifellos ausreichend, die Behörde behauptet aber, es hätte eine “Anhörung” gegeben, bzw ein “Anhörungsbogen” sei an mich geschickt worden: Die hätte die Verjährung unterbrochen. Anfragen, Anhörungen etc. sind hier weder schriftlich noch mündlich erfolgt bzw zugegangen.
    Frage: Unterbricht alleine die behördenseitige BEHAUPTUNG, eine Anhörung sei angestrebt worden die Verjähung? ODER ist die Behörde für deren Zustellung beweispflichtig?

    Danke für Info und beste Grüße

    G. Meurs

  6. Melanie H.
    Am 16. Oktober 2022 um 8:04

    Am 14.07. habe ich einen Unfall verursacht und am 15.10. erhielt ich nun einen Anhörungsbogen. Es gibt keinen Poststempel, nur der Brief trägt den 13.10. als Datum.
    Außerdem wurde ich am Unfallort vernommen und habe meine Aussage nicht verweigert. Kann ich Einspruch einlegen und auf Verjährung plädieren?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  7. Srbastian D.
    Am 14. Oktober 2022 um 6:00

    Hallo.

    Ich habe eine Frage zu dem erhalt eines Anhörungsbogens.
    Am 13.06.22 wurde ich geblitzt, außerorts.
    Am 13.10.22 wurde mir die Anhörung zu geschickt (Briefdatum ist 30.09.22).
    Zum 01.07. bin ich umgezogen, ist die Verjährungfrist damit trotzdem rum?
    LG

  8. Martin W
    Am 25. August 2022 um 11:54

    Ich habe einen Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot erhalten, beim Online-Zugang heißt es auf einmal Online-Anhörung, auch beim Absenden. Ist das die klassische Anhörung, die die Verjährung unterbricht? Ich habe ja nur die Personalien des Fahrers einer “roten Nummer” mitgeteilt.

  9. Sandra
    Am 15. Juni 2022 um 13:06

    Ein – wie ich glaube – ganz einfacher Fall:
    Ich wurde am 03.03.2022 innerorts (zulässig 50 km/h) mit 70 km/h (nach Toleranzabzug) mit dem Fahrzeug meines Freundes geblitzt. Dieser hat als Halter 3 Wochen später einen Anhörungsbogen erhalten, er hat jedoch zunächst keine Angaben zum Fahrer gemacht. Erst jetzt, kurz vor Ablauf von 3 Monaten nach dem Ereignis, hat er der Ordnungsbehörde mich als Fahrerin sowie meine Anschrift mitgeteilt.

    Nunmehr erhalte ich erstmalig einen Anhörungsbogen zu dem Verstoß. Das Schreiben der Ordnungsbehörde datiert vom 03.06.2022 und lag in meinem Briefkasten am 04.06.2022. Ich sehe das doch richtig, dass ich mich auf die Verjährung nach § 26 (3) StVG berufen kann, oder? Der Verstoß war wie gesagt am 03.03.2022, damit tritt die Verjährung doch am 02.06.2022 ein, oder?

  10. Franz
    Am 9. Juni 2021 um 8:53

    Servus.

    Ich wurde am 26.02. außerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelasert und habe am 03.03. einen Anhörungsbogen erhalten, den ich nicht beantwortet habe. Heute ist der 09.06.
    Sehe ich das richtig, dass eine 3 Monatige Verjährungsfrist mit dem Anhörungsbogen “zurückgesetzt” wurde und vom 03.03. an drei Monate beträgt (bzw. betragen hat ) und dass die Ordnungswidrigkeit am 03.06. verjährt ist?

    Vielen Dank für die Info.

  11. Duda
    Am 8. Juni 2021 um 19:17

    Ich wurde einfach vor meiner Haustür angehalten und musste einen Drogentest machen , hätte ich gewusst , dass ich das nicht muss , hätte ich mich richtig verhalten . Das war am 29.1.21 und am 2.6 .21 bekomme ich einen Anhörungsbogen , ist die Frist verjährt ?

  12. Susanne
    Am 17. November 2020 um 9:21

    Ich wurde am 19.02.20 bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert und ich musste mit auf die Wache. Mit Poststempel 03.04.20 erhielt ich einen anhörungsbogen, welche ich meinem Anwalt übermittelte. Dieser beantragte Akteneinsicht. Wir haben uns nicht dazu geäußert und bis heute habe ich nichts mehr gehört bzw. auch kein Bußgeld Bescheid erhalten. Also sind nun insgesamt am 19.11.20 9 Monate seit der Tat vergangen und 7 Monate seit Zeitpunkt des Anhörungsbogen. Mein Führerschein wurde nicht einbehalten und ich konnte mein Auto am nächsten Tag wieder abholen. Meine Frage ist, ob ich noch mit einem Bußgeldbescheid rechnen muss oder ob die Tat längst verjährt ist?
    Vielen Dank
    Susanne

  13. Frank
    Am 2. November 2020 um 21:36

    Habe am 31.10.2020 einen Bussgeldbescheid für zwei Owi vom 13.10.2019. Es geht um Wildpinkeln und in diesem Zusammenhang noch um Angabe von falschen Personalien. In dem Bußgeldbescheid wurde auch einmal das Datum 13.10.2020 angeben. Auch war von einem Anhörungsbogen die Rede der mir angeblich Ende Dezember 2019 versandt wurde. Diesen Anhörungsbogen habe ich nie erhalten.
    Was raten Sie mir zu tun. Ist die Angelegenheit nicht lange verjährt?

    Mit besten Grüßen
    Frank

  14. Wobikom
    Am 9. September 2020 um 20:49

    Sonderfall wenn zb 120euro Busse owi in raten abgezählt wird da auch anderes Anstand ist das jetzt 3bis 4 Jahre alt . Verjährt oder nicht..weil ratenzahlung Verjährung unterbricht oder ist das egal?

  15. kramer
    Am 13. August 2020 um 14:27

    Moin ich wurde mit meinem Roller am 03.04.20 angehalten und ich habe jetzt erst mit Datum vom 06.08.20 einen Anhörungsbogen im Bußgeldbescheid erhalten somit ist doch dieser verjährt, oder ?

    Vielen Dank

  16. Rolf K.
    Am 16. Juli 2020 um 10:07

    Hallo,
    mir wurde am 02.03.20 ein Bussgeldbescheid zugestellt, gegen diesen habe ich am 18,03.20 form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. Zwischenzeitlich habe ich ein Schreiben bekommen (Datum 23.06.20), dass ich meinen Einspruch zurücknehmen kann, da wohl ein erneuter Passbildvergleich stattgefunden hat und mich als Fahrer identifiziert.
    Gilt hier nun auch die 3 Monate Verjährungsfrist, zwischen meinem Einspruch am 18.03. 20 und dem neuen Schreiben der Behörde vom 23.06.20 ??
    Dazwischen gab es keinen weiteren Schriftwechsel.
    Vielen Dank im Voraus

  17. Jens
    Am 14. Juli 2020 um 8:46

    Hallo,

    ich parkte am 05.12.2019 im absoluten Halteverbot (Verkehrszeichen 283), erhielt dazu zunächst den Bescheid über die Ordnungswidrigkeit. Diesen habe ich umgehend bezahlt. Parallel dazu wurde eine Abschleppmaßnahmen eingeleitet (und noch bei meinem Eintreffen abgebrochen). Ein Schreiben zur Anhörung erhielt ich am 20.01.2020, dem ich schriftlich am 29.01.2020 widersprach. Am 03.07.2020 erhielt ich nun den Leistungsbescheid, mit welchem ich die An- und Abfahrtskosten von je 55 Euro netto bezahlen soll. Ist dies rechtmäßig bei einer abgebrochenen Maßnahme und ist hier evtl. schon eine Verjährung eingetreten?

    Viele Grüße, Jens!

  18. Juan
    Am 18. Juni 2020 um 10:38

    Ich fuhr mit dem Auto meiner Partnerin zu schnell und wurde geblitzt. Der Anhörungsbogen ging bei ihr als normaler Brief ein.

    Ich wohne in einem anderen Land der EU und war nur zu Besuch.

    Fragen:
    1. Wie kann die Verwaltung nachweisen, dass der Anhörungsbogen tatsächlich bei der Halterin einging und damit die 3-monatige Frist neu beginnt?
    2. Sie gibt meine ausländische Adresse auf dem Anhörungsbogen an: Wie möchte die Verwaltung nachweisen, dass ich jemals einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten habe? (Einwurfeinschreiben sind in diesem EU-Land unbekannt und ich nehme grundsätzlich keine Einschreiben per Unterschrift an)

  19. M K
    Am 11. März 2020 um 17:20

    Hallo,

    ich wurde am 11.12.2019 geblitzt.

    Am 11.03.2020 war die Anhöhrung im Bußgeldverfahren der STadtverwaltung ohne Einschreiben etc. in meinem Briefkasten.

    Verjährung eingetreten?

  20. Sarah H
    Am 9. März 2020 um 12:38

    Hallo,
    Ich hab am. 13.2. den Anhörungsbogen online beantwortet, aber nun am 2.3. den gleichen Anhörungsbogen nochmal erhalten. Da ich den ersten bereits beantwortet habe, sehe ich meine Pflicht damit erfüllt? Oder muss ich den gleichen Bogen nochmal beantworten? Ich hoffe, die haben hier irgendwie einen Fehler im System, aber hoffe, die Verjährungsfrist läuft für die trotzdem?

    Danke!
    Sarah

  21. Harald
    Am 15. November 2019 um 0:13

    Nach dem Anhörbogen sollte man die Buussgeldstelle auffordern, erstmal die Rechtmäßigkeit des Vorwurfs nachzuweisen. Dazu muß sie die Kopie einer Anordnungsverfügung zum fraglichen Verkehrszeichen vorweisen. In ca.90 Prozent aller Fälle können sie es nicht.
    In meinem Freundeskreis gewinnen wir gegen die Buussgeldstelle.

  22. Wolfgang
    Am 19. September 2019 um 16:19

    Frage – ich habe am 25.4. eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen – den Anhörungsbogen habe ich am 25.7. erhalten – datiert am 23.7. – Postzustellung ohne Urkunde – kann da schon Verjährung sein – muss ein Nachweis über die Zustellung geführt werden ..

    Gruss

  23. Yalcin
    Am 29. August 2019 um 13:41

    Hallo,
    ich habe am 30.07.2018 eine Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 31kmh bekommen. Diesen habe ich online ausgefüllt und wurde ein paar Tage später wieder gebeten, den online Antrag auszufüllen. Da habe ich nach bestem Wissen und Gewissen alles ausgefüllt und eine Kommentierung geschrieben, dass ich mich selbst auf dem Bild nicht erkennen kann.
    Danach war Funkstille. Ich habe nie wieder was gehört und wohne auch seit Januar 2019 nicht mehr unter der damaligen Adresse.
    Nun ist ja genau 1 Jahr vergangen – ist die Sache erledigt?
    Herzliche Grüße
    Yalcin

  24. Peter
    Am 22. August 2019 um 13:23

    Was sagt uns das? Deine Tochter sollte die Strafe kassieren und draus lernen…

  25. Siegbert R.
    Am 12. Juli 2019 um 13:36

    Meine Tochter ist mit meinem Wagen Geblitz worden Anhörung auf ihren Namen kam am 3.05.2019.
    Seither ist nichts mehr gekommen ?
    Sie ist noch in der Probezeit und war 30er Zone um 25 KMH zu schnell.
    nach Toleranzabzug 55 kmh

  26. Micha
    Am 6. Mai 2019 um 14:09

    Hallo,

    meine Tochter wurde im Dezember mit meinem Auto geblitzt. Zunächst habe ich einen Anhörungsbogen bekommen mit dem Vermerk, dass ich augenscheinlich nicht der Fahrer war. Diesen habe ich ohne eine Stellungnahme zurück gesendet.
    Da meine Tochter aber nicht mehr bei uns wohnt, versucht die Polizei durch Befragung der Nachbarn ihren Wohnort herauszufinden. Sie hat bis heute (6.5.19) noch keine Post bekommen. Ist der Fall dann nicht verjährt? Warum versuchen die Beamten weiterhin herauszufinden, wer die Person auf dem Foto ist?

    Gruß
    Micha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 11:13

      Hallo Micha,

      die Verjährungsfrist kann auch durch Aktionen unterbrochen (und somit auf bis zu sechs Monate “verlängert” werden), von denen der Beschuldigte nicht nichts mitbekommt. Trotzdem könnten Sie sich in dieser Situation an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Akteneinsicht beantragen und somit die Einhaltung der Fristen überprüfen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Thomas
    Am 2. März 2019 um 2:53

    Hallo,
    zu der Verjährung der Owi wegen geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung – hier 25,-€ – gilt jetzt was: Ausstellungddatum des Bescheid oder Zustellungsdatum?
    Hier gibt es Aussagen, das ggf. nochmal drei Tage hinzukommen können.
    Konkreter Fall: Tat: 23.11. – Austellung 22.02. (Fr.) – Zustellung 25.02. (Ohne Stempel auf dem Umschlag)
    M.f.g.
    Th.

  28. Peter
    Am 24. Februar 2019 um 10:47

    Hallo ich habe einen Anhörungsbogen erhalten über meinen Anwalt [edit. v. d. Red.] Einspruch eingelegt und nach 3 Monaten immer noch kein Bußgeld Bescheid erhalten oder was anderes gehört ist die Sache jetzt vorbei da seit dem Eintreffen des Anhörungsbogen die 3 Monate vorbei ist
    Ich bedanke mich

  29. Marco
    Am 20. Februar 2019 um 11:02

    Hallo,
    Ich wurde am 18.10. Geblitzt (Firmenwagen), am 14.11. habe ich den Anhörungsbogen ausgefüllt (Nur die Pflichtangaben (meine Daten) zur Person, sonst nichts angekreuzt und auch nichts zum Fahrer angegeben). Bis heute 20.2. kam keine weitere Reaktion seitens der Behörde. Ist dann die Sache am 14.2. Verjährt?

  30. Jan
    Am 14. Februar 2019 um 12:57

    Schilderung des Vorgangs.

    Tat am 10.11.2018 (Blitzer auf der Autobahn)
    1. Anhörung zum Halter nicht an den Fahrer (Brief ausgestellt am 19.11.2018)
    2. Anhörung zum Fahrer (Brief ausgestellt am 11.02.2019 angekommen am 13.02.2019)

    Ist die Verjährung schon eingetroffen?

    Ich habe beim Landkreis angerufen und die meinen die Verjährung wurde verlängert, weil die Verfügung zur Anhörung bei denen schon am 08.02.2019 abgeschlossen war.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.