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Sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar?

Können falschen Angaben im Anhörungsbogen strafbar sein?

Ja. Wenn Sie einen anderen Fahrer fälschlicherweise angeben, um selbst den Sanktionen zu entgehen, können Sie sich der falschen Verdächtigung nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. Welche Folgen das für Sie haben kann, erfahren Sie in dieser Tabelle.

Welche Fragen muss ich im Anhörungsbogen beantworten?

Sie müssen im Anhörungsbogen lediglich Angaben zu Ihrer Person ergänzen oder korrigieren, aber nichts zum Tatvorwurf selbst aussagen. Hiervon raten Experten stattdessen regelmäßig ab. Machen Sie stattdessen als Beschuldigter von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.

Muss ich den Anhörungsbogen überhaupt beantworten?

Sofern die Angaben zu Ihrer Person bereits korrekt sind, müssen Sie auf den Anhörungsbogen nicht weiter reagieren. Wollen Sie gegen die Sanktionen vorgehen, können Sie stattdessen einen Einspruch gegen folgenden Bußgeldbescheid erheben.

Strafenkatalog: Falsche Verdächtigung

TatbestandStrafe
falsche VerdächtigungGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre

Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt

Video zum Anhörungsbogen
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

Falsche Angaben im Anhörungsbogen können strafbar sein!

Falsche Angaben im Anhörungsbogen: Kann das strafbar sein?
Falsche Angaben im Anhörungsbogen: Kann das strafbar sein?

Der Anhörungsbogen ist der erste Hinweis, den Verkehrssünder erhalten, wenn ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird. Der Blutdruck steigt bei dem einen oder anderen beim Anblick des Briefes dann schon mal an: “Was soll ich nun tun? Ich kann mir keinen weiteren Punkt leisten. Ich geb’ einfach an, dass jemand anderes zu dem Zeitpunkt mit dem Fahrzeug gefahren ist. Problem gelöst!” Oder etwa doch nicht?

Ganz so einfach ist das nicht, denn: Falsche Angaben im Anhörungsbogen können durchaus strafbar sein! Wollen Sie die angedrohten Sanktionen umgehen, indem Sie einen anderen der Tat bezichtigen, kann das ordentlich ins Auge gehen. Sie sollten in jedem Fall im Hinterkopf behalten, dass die Polizei ggf. über ein Blitzerfoto verfügt, auf dem Sie eindeutig identifiziert werden können.

Wenn Sie die Tat nun auf jemand anderen abwälzen, weil Sie anderenfalls den Verlust Ihres Führerscheins befürchten, kann das weit mehr Probleme verursachen. Denn: Falsche Angaben im Anhörungsbogen können strafbar sein, wenn Sie eine dritte Person fälschlicherweise einer Tat beschuldigen, die sie gar nicht begangen hat. Der Tatbestand der falschen Verdächtigung ist kein Kavaliersdelikt. Er kann nach § 164 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis fünf Jahre einbringen. Welche Strafe im Einzelfall droht, entscheidet dann das zuständige Gericht.

Welche Angaben sind im Anhörungsbogen Pflicht?

Wann sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar?
Wann sind falsche Angaben im Anhörungsbogen strafbar?

Wichtig für Sie: Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, müssen Sie als Beschuldigter zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf selbst machen. Die meisten Experten raten sogar davon ab, denn die hier gemachten Einlassungen können sich natürlich auch auf mögliche Einspruchsverfahren auswirken, da sie in den Ermittlungsakten der Behörden landen.

Da falsche Angaben im Anhörungsbogen durchaus strafbar sein können, nehmen Sie aber besser Abstand davon, einen anderen der Tat zu beschuldigen. Sie müssen im Anhörungsbogen lediglich Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, sofern hier Fehler oder Leerstellen vorhanden sind. Bei allen weiteren Angaben müssen Sie zunächst keine Hinweise geben. Als Beschuldigter können Sie nämlich von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Sind Sie zu dem Zeitpunkt nachweislich nicht selbst mit dem Tatfahrzeug gefahren, können Sie den eigentlichen Fahrer natürlich benennen. Hierbei handelt es sich dann nicht um eine falsche Angabe im Anhörungsbogen, die strafbar wäre, sondern Ihre Angaben ließen sich im Zweifel über das Blitzerfoto bestätigen.

Hinweis: Wenn Sie lediglich einen Zeugenfragebogen erhalten, dann gehen die Behörden bereits davon aus, dass Sie selbst nicht Beschuldigter sind. Ist der betroffene Fahrer aber ein naher Angehöriger, können Sie ggf. von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Hieraus verweist dann auch die entsprechende Belehrung im Fragebogen selbst hin.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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2 Kommentare

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  1. Tien Nguyen
    Am 8. Dezember 2023 um 20:11

    Hallo,

    ich habe im Fragebogen falsche Angabe gemacht.
    Wie sollte ich diese zurück nehmen?
    Geht es überhaupt noch?

    Mit freundlichen Grüßen

    Tien

  2. Michael H
    Am 23. April 2021 um 11:24

    Ich finde die kurzen Erläuterungen auf dieser Seite sehr hilfreich, um sich in die Materie einzulesen.

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