
Falsche Verdächtigung – Eine Straftat nach dem StGB
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2023
Was sieht der Tatbestand der falschen Verdächtigung vor?

Das Strafgesetzbuch (kurz: StGB) kennt verschiedene Straftatbestände der unterschiedlichsten Art und Ausgestaltung. Sie unterscheiden sich mitunter in ihren Voraussetzungen, im jeweiligen Strafmaß und in Bezug auf das jeweils zu schützende Rechtsgut.
Neben Vermögensdelikten oder Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person kennt das deutsche Strafrecht auch eine ganze Reihe sogenannter Ehrdelikte. Bei diesen ist, wie der Name schön verrät, die Ehre einer Person eines der geschützten Rechtsgüter. Ebenso wie die falsche Verdächtigung ist die Verleumdung im Sinne des § 187 StGB ein derartiges Ehrdelikt.
Im folgenden Ratgeber wollen wir Sie über das Delikt der falschen Verdächtigung informieren und dabei unter anderem folgenden Fragen für Sie auf den Grund gehen:
Welche Tathandlung fällt im Einzelnen unter den Tatbestand und welche gesetzliche Grundlage im StGB hat die falsche Verdächtigung? Welche Strafe droht einem Täter, der sich einer falschen Verdächtigung schuldig gemacht hat und welche Verjährungsfristen gelten in Bezug auf das Delikt? Außerdem klären wir Sie darüber auf, was Sie ggf. noch im Rahmen eines Zivilprozesses erreichen können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Falsche Verdächtigungen
Gemäß den Bestimmungen in § 164 Strafgesetzbuch (StGB) werden falsche Verdächtigungen als Straftat gewertet.
Laut StGB werden falsche Verdächtigungen entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet.
Unter Umständen kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld begründet sein, wenn falsche Verdächtigungen vorgebracht wurden.
Tathandlung und gesetzliche Grundlage
Wird jemand zu Unrecht bei der Polizei angeschwärzt, reagieren Betroffene häufig mit einer Gegenanzeige. Denn eine falsche Verdächtigung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Doch was genau ist vom Tatbestand erfasst? Und wo ist er gesetzlich verankert?
Zunächst einmal normiert § 164 Absatz 1 StGB die falsche Verdächtigung als Straftatbestand. In der Regel wird danach eine falsche Verdächtigung mittels falscher Anzeige begangen.
Der Norm des § 164 Absatz 1 StGB zufolge macht sich strafbar, wer einen anderen mit Vorsatz
- bei einer Behörde,
- einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten
- oder aber öffentlich
wider besseres Wissen
- einer rechtswidrigen Tat oder
- der Verletzung einer Dienstpflicht
verdächtigt.
Dabei muss der Täter die Absicht verfolgen, gegen den anderen ein behördliches Verfahren oder eine andere behördliche Maßnahme herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Wann ist eine Verdächtigung falsch?

Zunächst einmal gilt eine Verdächtigung dann als falsch, wenn sie objektiv nicht wahr ist. Wenn also beispielsweise jemand behauptet, ein anderer hätte eine bestimmte Sache getan und dies tatsächlich nicht stimmt, so ist die Behauptung falsch.
Sofern die Tat allein subjektiv – also nach der eigenen Wahrnehmung des Täters – unwahr ist, objektiv aber der Wahrheit entspricht, macht sich der Täter nicht nach § 164 Absatz 1 StGB strafbar.
Beispiel: Herr X behauptet, Herr Y habe eine Bank ausgeraubt, obwohl Herr X selbst davon ausgeht, dass dies gar nicht stimmt. Tatsächlich hat aber Herr Y eben jene Bank ausgeraubt.
Diese Behauptung ist somit objektiv wahr. Herr X hat sich mithin weder wegen versuchter noch wegen vollendeter falscher Verdächtigung strafbar gemacht.
Eine versuchte falsche Verdächtigung gibt es nicht. Demnach scheidet also auch eine Strafbarkeit wegen einer Versuchstat in diesem Fall aus.
Was bedeutet „verdächtigen“?
Unter einer Verdächtigung im Sinne des § 164 Absatz 1 StGB ist zunächst einmal das Behaupten von falschen Tatsachen zu verstehen. Falsche Verdächtigungen können jedoch auch aufgrund von jedem anderen Verhalten begangen werden, welches einen falschen Verdacht verursacht oder verstärkt.
Hingegen reicht es nicht aus, wenn jemand Vermutungen äußert oder aber falsche Schlussfolgerungen aus richtigen Tatsachen zieht.
Beispiel: Herr X erzählt der Polizei, er vermute, dass Herr Y jemanden bestohlen hat. Dies ist eine bloße Vermutung und erfüllt nicht den Tatbestand des § 164 Absatz 1 StGB. Ebenso wäre es nicht strafbar, wenn Herr X die Vermutung anstellt, Herr Y sei – was nicht stimmt – in kriminelle Machenschaften verwickelt, weil dieser plötzlich über mehr Geld verfügt als gewöhnlich (was wiederum stimmt). Dies wäre lediglich eine falsche Schlussfolgerung aus den richtigen Tatsachen.
Die Verdächtigung muss sich ferner stets auf eine Straftat beziehen oder aber auf eine dienstpflichtwidrige Handlung. Eine Dienstpflichtverletzung liegt vor, wenn ein Beamter eine Pflicht gegenüber seinem Dienstherrn verletzt.
Nicht ausreichend ist die falsche Verdächtigung wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Beispiel: Wenn also Herr X der Polizei gegenüber angibt, Herr Y habe eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, obwohl dies nicht stimmt, macht sich Herr X nicht wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Absatz 1 StGB strafbar.
Welche Strafe zieht die falsche Verdächtigung nach sich?
Es stellt sich ferner die Frage nach dem Strafmaß. Wer eine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 Absatz 1 StGB begeht, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder aber eine Geldstrafe.
Der Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 Absatz 1 StGB ist mithin – in Abgrenzung zum Verbrechen – als ein Vergehen ausgestaltet.
Welches Rechtsgut schützt die Norm?

Der Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 Absatz 1 StGB schützt nach der allgemein herrschenden Meinung die Rechtspflege sowie die unnötige Belastung und Inanspruchnahme der Strafverfolgungsbehörden. Die Norm soll also die Polizei und Staatsanwaltschaften davor schützen, mit einer Vielzahl nicht der Wahrheit entsprechender Anzeigen überhäuft zu werden. Immerhin müssen die Behörden jeden zur Anzeige gebrachten Vorfall überprüfen, was wiederum einen Arbeitsaufwand nach sich zieht.
Aus diesem Gedanken des Schutzzwecks der Strafrechtspflege ergibt sich wiederum, dass eine rechtfertigende Einwilligung (die zur Strafbefreiung des Täters führen würde) ausgeschlossen ist. Denn besagtes Rechtsgut liegt außerhalb der Dispositionsbefugnis des Opfers. Das bedeutet, dass das Opfer nicht über das Rechtsgut verfügen oder bestimmen kann. Es liegt sozusagen nicht in seinem Herrschaftsbereich.
Zudem schützt die falsche Verdächtigung auch den jeweils einzelnen von der Tat Betroffenen und zu Unrecht Angeschwärzten. Dieser soll davor bewahrt werden, sich mit unbegründeten strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu sehen und verteidigen zu müssen.
Falsche Verdächtigung: Wann tritt Verjährung ein?
Bezüglich der Frage nach der Verjährung einer Straftat, sind zunächst einmal folgende Begriffe voneinander zu trennen: Zum einen der Begriff der Verfolgungsverjährung und zum anderen jener der Vollstreckungsverjährung.
- Verfolgungsverjährung bedeutet, dass ein Täter nach dem Ablauf einer bestimmten – jeweils gesetzlich festgelegten – Zeit nicht mehr behördlich (beispielsweise durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft) verfolgt werden kann. Wird eine Tat also erst nach Ablauf der Frist zur Verfolgungsverjährung entdeckt, so sind den Behörden die Hände gebunden. Sie können also nicht mehr gegen den Täter ermitteln.
- Im Falle der sogenannten Vollstreckungsverjährung hingegen hat eine behördliche Strafverfolgung bereits stattgefunden und es kam zudem auch schon zu einem Gerichtsprozess und einer entsprechenden Verurteilung des Täters. Wird die Strafe dann allerdings nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne vollstreckt, tritt auch hier irgendwann Verjährung ein. Dann ist von der sogenannten Vollstreckungsverjährung die Rede. Diese Frist ist, ebenso wie die Frist zur Verfolgungsverjährung, von Delikt zu Delikt unterschiedlich lang.

Der Beginn der Verjährungsfrist ist stets der Zeitpunkt der Beendigung der Tat. Dies ergibt sich aus § 78a Satz 1 StGB. Für Tatbestände, die einen bestimmten Taterfolg voraussetzen, beginnt die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Erfolg eingetreten ist. Dies wiederum ist § 78a Satz 2 StGB zu entnehmen.
Gemäß § 79 Absatz 3 Nr. 1 StGB beträgt demgegenüber die Vollstreckungsverjährung beim Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 Absatz 1 StGB bis zu zehn Jahre (je nach im Einzelfall verhängten Strafmaß). Dies ergibt sich aus § 79 Absatz 3 Nr. 3-5 StGB.
Auch in Bezug auf die Vollstreckungsverjährung ist entscheidendes Kriterium das jeweilige Höchstmaß einer Strafe. Die Frist zur Vollstreckungsverjährung beginnt gemäß § 79 Absatz 6 StGB ab dem Moment der Rechtskraft des Urteils zu laufen.
Was tun bei einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung?
Was ist zu tun im Falle einer Anzeige? Falsche Verdächtigung sollte keineswegs auf die leichte Schulter genommen werden. Wer eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung am Hals hat, dem kann immerhin im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen.
Unter Umständen kann es von Vorteil sein, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Insbesondere ein Fachanwalt für Strafrecht ist mit der Materie bestens vertraut und kennt sowohl die Abläufe im Strafverfahren als auch die aktuelle Rechtsprechung sowie die zum Teil sehr feinen Differenzierungen in Bezug auf die falsche Verdächtigung. In der Regel gilt hierbei: Je früher Sie sich anwaltlichen Rat einholen, umso besser. So laufen Sie nicht Gefahr, unüberlegte Aussagen zu tätigen, durch die Sie sich unter Umständen massiv selbst belasten.
Umgekehrt kann es sich ferner auch durchaus empfehlen, die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, wenn Sie jemand zu Unrecht bei der Polizei angezeigt hat und Sie mithin zum Opfer werden. So kann unter Umständen die falsche Verdächtigung Ansprüche auf Schmerzensgeld begründen. Allerdings kann darüber keine pauschale und universell gültige Aussage getroffen werden, da hierbei stets die ganz individuellen Umstände entscheidend sind.
Derartige Ansprüche wären dann allerdings im Rahmen eines Zivilprozesses geltend zu machen und sind nicht Teil des Strafverfahrens.
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Vielen Dank für diesen sehr guten Artikel! Es wird zunehmend schwerer, auch bei Rechtsthemen, umfassende und wertfreie Informationen zu finden. Großartig!
Was ist wenn eine naricht falsch ankam zu einen der gleich zur Polizei gerannt ist.
Da stand drinne geblockt wirst in Neun Monaten schon sehen und ich die falsch abgesendet hatte was kann man da gegegen machen ?
Hallo Anne S.,
bei einer objektiv falschen Verdächtigung können Sie eine Gegenanzeige erstatten.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
ich ,werde hier wo ich wohne in stillen angeklagt ,das heist hinter dem rückenich,obwohl ich nichts gemacht habe in diesr hinsicht.ich bvin nun mitlerweile 68.Jahre und möchte in ruhe die letzen tage verleben.man lässt mich nicht .es gibt jeden tag neue geschichten.ich finde auch keine poerson mit der ich sprechen kann.das ich hier bei den leuten einbreche das ist ein falsche anschuldigung,ich wohne erst 2.jAHRE HIER UND ES GING SCHON VOM ERSTEN TAG an.ich weiß wer es ist (beweise)es sind leute zwischen 20+40.jahren
die leute stellen sich dann hin wenn ich bei ihnen vorbei gehe,ich hab ein hund und man kennt meine zeiten.man wird nicht mehr gegrüßt ,man wird bedoht(erhobene hand,der man wird beschimpft…das geht weiter bis zu bösen aussprchen
oder mit ein stock.ich weiß nicht ob ich bei ihnen richtig bin,nämlich es interessiert sich keiner dafüralles zu gefährlich….!!
Hallo Harald S.,
wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine Behörde. Wenn Sie derart unter der Behandlung Ihrer Nachbaren leiden, dann sollten Sie sich umgehend bei der Polizei, Ihrem Vermieter oder einem Anwalt Hilfe suchen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Meine ex Frau, hat mich wegen dealerei von kokain angezeigt. Was nicht stimmt! Sie behauptete der Polizei gegenüber das ich mit einem Kumpel von mir, mit 1kg Kokainhandeln würden, kurz darauf kamen 5 Beamte mit einem Durchsuchungsbeschluss um 6 Uhr morgens zu mir und konfrontierten mich mit diesen Vorwürfen. Während die Beamten meine Wohnung, meine Garage meinen angemieteten Kellerraum sowie mit Spürhunden mein Auto durchsuchten las ich im Beschluss, dass man mir unterstellt das ich mit 1kg kokain handeln würde und sie sicher seien würden bei mir etwas zu finden. Falls keine Drogen zu finden wären dann aber Verpackungsmaterialien sowie eine Feinwaage oder größere Summen an Bargeld und außerdem das parallel auch eine Durchsuchung bei meinem Kumpel stattfinden würde. Nach der Durchsuchung die negativ ausfiel ( habe auch nichts anderes erwartet, denn mit Drogen habe ich nichts am hut) wurde ich mit zur Wache genommen und erkennungsdienstlich behandelt. Mein Kumpel nach seiner Aussage auch. Und auch ihm konnte man solch eine tat nicht nachweisen.
Außerdem muss ich mit erwähnen das wir derzeit im sorgerechtsstreit sind, warf sie mir noch Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch vor, dass vor Gericht und das Gericht entschied das ich einen drogensreening sowie alkoholtest machen solle, nur bei negativen Test Ergebnissen könnte mir das Gericht ein aktives Umgangsrecht zu sprechen. Ich tat diese und die Ergebnisse waren negativ wie erwartet, ich konsumiere keinerlei Drogen!
Meine frage ich habe Gegenanzeige gestellt und auch Anwälte eingeschaltet, da dies ein erstvergehen von ihr ist aber in solch großen Umfang, was für eine Strafe würde meine ex hierbei erwarten?
MfG
Coskun
Ähnlicher Fall bei mir, + Sorgerecht. Wie ging es aus?
Hallo Coskun,
Wer eine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 Absatz 1 StGB begeht, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder aber eine Geldstrafe. Wir können jedoch in diesem Fall keine pauschale Antwort geben, da das immer individuell entschieden wird.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo
Scheidet die Strafbarkeit von §164 I aus wenn der Beschuldigte bereits in Haft sitzt und das auch zu recht ? Sprich A. begeht einen versuchten Mord, und wird dafür festgenommen, B. der alles mitbekommen hat sagt bei der Polizei aus das er gehört hätte wie A zum Opfer sagte ”dich mache ich kalt”, was unwahr ist.
Hallo Maram,
für konkrete juristische Fragen müssten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was ist wenn die falsche Verdächtigung von einem Ausländer begangen würde? Kann es dann zu einer Ausweisung kommen auch wenn der Ausländer schon über 20 Jahre in Deutschland lebt, mit einem Deutschen verheiratet ist aber nie die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.
Hallo Erwin L.,
solche Fragen können nicht pauschal beantwortet werden, da dies stets vom Einzelfall abhängig ist. Gleichwohl falsche Verdächtigung eine Straftat ist, scheint eine Ausweisung doch etwas drastisch.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vielen Dank für die Ausführungen.
Bezüglich ihrer Ausführungen zur Verfolgungsverjährung des § 164 StGB Falsche Verdächtigung schreiben sie:
“Die Verfolgungsverjährung findet ihre gesetzliche Grundlage in den Paragraphen 78 folgende des StGB. In Bezug auf die falsche Verdächtigung beträgt die Verjährungsfrist hier beispielsweise fünf Jahre. Dies ergibt sich wiederum aus § 78 Absatz 3 Nr. 4 StGB. Entscheidend ist hierbei stets das jeweilige Höchstmaß des Strafrahmens. Bei der falschen Verdächtigung beträgt es fünf Jahre.”
Die Aussage “…Entscheidend ist hierbei stets das jeweilige Höchstmaß des Strafrahmens. Bei der falschen Verdächtigung beträgt es fünf Jahre.”
Ist nicht korrekt, der Wortlaut Strafgesetzbuch (StGB) § 78 § 78 Absatz 3 Nr. 4 Verjährungsfrist besagt:
“… fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind…”
Bei das Strafmaß § 164 StGB Falsche Verdächtigung ist jedoch (nur) bis zu fünf Jahren:
“…Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Vielmehr gilt daher Strafgesetzbuch (StGB) § 78 § 78 Absatz 3 Nr. 5. “drei Jahre bei den übrigen Taten.”
Somit ist die Frist drei Jahre, statt der fünf Jahren die sie beschrieben haben.
Besten Gruß
Hallo Ensonia D.,
vielen Dank für den ausführlichen Hinweis! Wir haben das entsprechend im Text angepasst.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Vermieter hat mich beim Veterenäramt angezeigt und behauptet ich würde für meine Hunde oder Tiere im allgemeinen keine Nahrung kaufen können die Tiere seien Verwahrlost, würden nicht Gassi geführt werden.
Gut der Herr hat sich vom Gegenteil überzeugt und die Anschuldigung gegen mich als nicht gerechtfertigt angesehen.
Er sprach von Anzeige machen.
Kann ich eine solche Anzeige gegen den Vermieter machen???
Hallo Sandra,
da wir keine Rechtsberatung bieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt zu wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich finde die Infos hier sehr gut. Eine Frage hätte ich trotzdem. Ich wurde wegen übler Nachrede angezeigt zu Unrecht. Nun wurde das Verfahren eingestellt. Ich möchte nun eine Anzeige wegen falscher Verdächtigungen machen, da ich seit dem in psychischer Behandlung bin. Auch möchte ich ein Schmerzensgeld. Muss ich zur Polizei oder zum Anwalt?
Hallo Uta J,
die Anzeige kann bei der Polizei gemacht werden, es ist aber dringend ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, insbesondere wegen des Schmerzensgeldes.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geerte Damen und Herrn,
Mir wurde vom Ordnungsamt meine Veranstaltung untersagt, weil eine Person mich beim Amt unter falschen anschuldigungen belangt, zb. sie werde von Gästen bedroht die sich mit mir unterhalten. obwohl mein Lokal seit Januar geschlossen ist. Wegen Umbau Arbeiten. Dazu kommt noch Lärmbelästigung. Und angebliche Beleitigungen die von meinen Gästen aus gehen sollen. Sie hat mir auch gedroht mich fertig zu machen. Schickte auch öffentlich Nachrichten auf mein Acount. Dadurch entstehen mir erhebliche kosten. Bekamm auch schon mal ein schreiben von einen Rechtsanwalt wo ich die kosten übernehmen sollte. Anderen Nachbarn schrieb sie ein schreiben wenn sie sich nicht bei ihr Endschuldigen, geht sie zum Anwalt und ich sollte das bezahlen. Für mich ist das Geschäfts schädigung oder liege ich da Falsch. Mfg G.
Hallo Georg,
für eine entsprechende Einschätzung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie ggf. auch bei möglichen Maßnahmen helfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das freut mich das ihr größten Teils eure Probleme gelöst habt. Bei meiner Familie hat man noch das Problem. Mein Vater wird verdächtigt eine ehemals beste Freundin von mir angefahren zu haben. Aber da ist nichts dran das haben auch meine anderen Freunde und Freundinnen bestätigt. Meine ehemals beste Freundinnen heißen M. und M. die meinen Vater beschuldigen. Was kann man dagegen tun?? Wir sind total ratlos. Mein Vater wird schon als gewaltsames Arsch…. bezeichnet wegen der falschen Verdächtigungen und der Verleumdung. Meike und Michelle müssten bestraft werden. Helft mir bitte!!!!!
Guten Tag,
sie schreiben:
“Die Verdächtigung muss sich ferner stets auf eine Straftat beziehen […] Nicht ausreichend ist die falsche Verdächtigung wegen einer Ordnungswidrigkeit.”
Dafür kann ich keinen Beleg finden, in § 164 Absatz 1 StGB ist nur von einer “rechtswidrigen Tat” die Rede. Und das schließt doch Ordnungswidrigkeiten mit ein, oder nicht?
Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn sie mir eine entsprechende Quelle nennen könnten, auf die ich mich beziehen kann.
MfG
H.
guten tag obwohl meiner nicht so gut begann,bin in die nettofiliale gegangen um pflaumen zu kaufen,da diese nicht vorhanden waren ging ich schnurstracks durch den tiernahrungsgang dann links zum ausgang und wurde von einem mitarbeiter verfolgt der mich beschuldigte eine tafel schokolade mitgenommen zu haben ohne zu bezahlen.
ich war nicht mal in der nähe von schokolade und verdachtsmomente gab es auch nicht. ist der mitarbeiter mir zu recht nachgelaufen? ich glaube nicht denn es gab keinen grund,habe selber bei tengelmann gelernt und habe mich nie eines diedstahls schuldig gemacht.
soll ich den mitarbeiter anzeigen?
mit freundlichen gruß
frau monika
Ich habe nun 2018 die Akte von den Ermitlungen 2000 über Anwalt zu Gesicht bekommen und musste feststellen das die Kripo mit allen möglichen Mitteln versuchten Einen Unschuldigen zu Täter zu machen um bei der Presse sich zu Präsentieren zu können und somit Ihre Gelogene Qotte im Jahr zu Erreichen zu können .
Nun sind fast 18 Jahre vergangen und ich so Wütend wo ich die Akte gelesen habe wo vieles Falsch niedergeschrieben wurde und wo mit aller Gewalt dem Opfer Eingeredet wurde Ihre Aussage so zu sagen wie es die Polizei gerne möchte um mich endlich Festnehmen zu können . Und somit sich als Erfolgreicher Kripobeamter zu Präsendtieren zu können .
Meine Frage nun ;;
Kann ich nun noch etwas tun um die Richtig Stellung der Akte ?
Kann ich gegen die Anzeigerin nun noch Anzeige wegen Falscher Verdächtigung machen ?
Kann ich nun noch etwas gegen die Kripobeamten wegen Falscher Aktenführung sowie Falscher Ermitlungsvorgehen etwas machen ??
Kann ich nun noch Schadensersatz von der Anzeigerin verlangen ?
Wo finde ich nun Einen Anwalt der nicht zu Feige ist dieses für mich Durch zu setzen ??
Ich bin nun in der Sychartrie gewesen da mich diese Sache bis heute noch beschäftigt und ich mich seidem Vorwurf von allen Sozialen – Verwanden – Freunde total zurück gezogen habe.
Danke für jede Hilfe Robert
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Strafe könnte man bekommen, wenn man eine falsche Anzeige(Mord- Bedrohung) absichtlich bei der Polizei angezeigt hätte?
wenn der Beschuldigter die Gegenanzeige wegen Verleumdung gemacht hätte,müsste der Anzeigenerstatter das Anwaltkosten und Schmerzengeld bezahlen ?
Vielen Dank für Ihre Anwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Strafbarkeit bekommt man, wenn man eine falsche Anzeige wegen Mord Bedrohung mit Absicht bei der Polizei gemacht hat und danach die Gegenanzeige wegen Verleumdung bekommen wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
mfG
Hallo Khai,
wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen die Rechtslage dazu erläutern.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Die Erklärungen sind hier zwar sehr gut erklärt, dennoch bin ch mir nicht sicher ob ich meinen ex freund nun wegen falscher Verdächtigung anzeigen kann oder nicht.
Mein ex hat im Frühjahr behauptet ich hätte Kontakt zu seiner Tochter über Handy aufgenommen. Ich hatte nie die Handy Nummer der Tochter. Von daher war meinerseits keine Kontaktaufnahme möglich. Er hat mir nicht geglaubt also bin ich selbst der Sache nachgegangen. Soweit ich das noch wusste hat mein ex sich ein huawei Handy (android) gekauft und scheinbar sein altes Appel Handy, welches mit seiner Appel id verknüpft war, an seine Tochter abgegeben. Als ich nun im Frühjahr seine Kontaktdaten auch auf meinem iPad gelöscht habe, wurde ich nach der standortfreigabe gefragt. Diese hatte ich ihm mal gegeben. Seine Tochter hatte dann eine Mitteilung auf ihrem Handy erhalte , das ich die Standortfreigabe von ihr anforder. Habe auch die Appel Hotline zu diesem Vorgang angerufen, wie es technisch sein kann das ich jemanden nach seiner Standort Freigabe frage obwohl ich die Nummer der betreffenden Person gar nicht habe. Appel gab mir die Auskunft die Weitergabe eine Handys kann schon dazu führen waren sich aber selbst nich 100% sicher. Habe das Ergebnis auch meinem ex mitgeteilt. Aber er hat mich statt dessen wegen Belästigung/nachstellen angezeigt. Das Verfahren wurde nun nach über 3 Monate gemäß §170 Abs2StPO eingestellt.
Meine Frage nun. Erfüllt der obenstehende Fall nun den Tatbestand einer falschen Verdächtigungen und könnte ich ihn anzeigen?
Meine Vermieterin unterstellt mir Betrugsabsicht.
Ich hätte versucht einen feuchten Fleck mit” Elefantenhaut” zu vertuschen..und Intrigen verbreite ich auch….. Natürlich voll der Quatsch
Rat beim RA einholen?
Betrugsabsicht will ich nicht auf mir sitzen lassen.
Was tun……
Darf mich die Polizei bei einer Verkehrskontrolle fragen ,,haben sie Drogen genommen und woher kommen Sie grad,, dürfen die so eine Fragen stellen? Es war an einen Montag um 13 Uhr. Ich bin 45 Jahre alt, hab noch nie Drogen genommen. Die Polizisten waren auch aggressiv, hatte ziemlich Angst vor denen! Ist das auch nicht strafbar nach Paragraph Ehrdelikte und Verleumdung im Sinne des § 187 StGB ein Ehrdelikt.
Hallo Angelika A.,
derartige Fragen sind zulässig, allerdings sind Sie normalerweise nicht verpflichtet zu antworten. Inwieweit das Verhalten der Polizei inkorrekt war, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Nachdem mir ein ausländischer Mitbürger die Vorfahrt genommen hatte und mir in die Seite des Autos gefahren ist behauptete dieser mein Sohn (16), welcher auf dem Beifahrersitz sass, sei gefahren (Falschaussage). Ich beauftragte einen Rechtsanwalt, nun wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ich sehe aber nicht ein die Kosten des Rechtsanwalts zu tragen (Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine). Kann ich den Unfallgegner auf Schadenersatz, falsche Verdächtigung oder Verleumdung verklagen um die Rechtsanwaltskosten rauszubekommen.?
Was kann ich tun …..
Hallo Sabine,
dies sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde vor 2 Tagen auf der arbeit in ein Gespräch gerufen und beschuldigt Drogen bei der arbeit zu konsumieren dies habe ich verweigert ,weil ich so etwas nicht mache das habe ich auch gesagt. In dem Gespräch wurde mir gesagt ich muss unverzüglich einen Test machen das habe ich gemacht und alles ist Negativ also hatte ich recht mit meiner Aussage. Was kann ich dagegen unternehmen da ich mit Unrecht beschuldigt wurde?
MfG
W.Peters
Ich werde zu unrecht beschuldigt das ich mit geklauten Fahrräder handle und mit Cannabis ich habe noch nie Cannabis verkauft geschweige Fahrräder gestern morgen um 7.34 Uhr stehen 5 Beamte vor der Tür und wollen die Wohnung dursuchen mit Beschluss …. weil die Nachbarin erzählt ich würde dealen weil ich immer mit Freunde in der Waschküche Hocke und rauche Polizei hat nix gefunden haben sogar meine Handys beschlagnahmt nix gefunden…… meine Frage ist erstmal kann Mann ohne handfeste Beweise einfach so eine Wohnung stürmen nur eine Zeugin steht im Beschluss …. warum geht man nicht den bewiesen erstmal nach und prüft die Quelle hätten doch meine Wohnung beschatten können dann hätten sie gemerkt das es nicht stimmt weil keine Leute bei mir waren nur einer das ist bester Freund mit dem bin ich immer nach der Arbeit in Waschküche….. ich bin mir zu 1000000% das ich nix damit zu tun habe ….. was kann ich machen ich kann nicht mehr schlafen
Hallo,2017 verstarb meine Mutter unerwartet,sie war 73 Jahre und war nicht krank.Seit einem Jahr lebte sie in der Wohnung neben meiner Schwester.Das Verhältnis wurde schon nach 2Wochen gestört,die Schwester warf meine Mutter mitten in Köln mit Rollator aus dem Auto.Sie beschimpfte Sie,und warf ihr ihre angebliche schlechte Kindheit vor.Das kann ich nicht bestätigen,wir hatten eine schöne Kindheit. Meine Schwester fiel leider aus der Rolle.Sie lügte,klaute,ging in die Hilfsschule,weil sie als Kind eine schwere Meningitis hatte.Man sagt bei 90% bleibt etwas zurück.Heißt,sie blieb schwererziehbar,obwohl meine Mutter ihr immer wieder verzieh..Nun gut,ich fuhr jede Woche 3 Tage zu. mein er Mutter,u. half ihr einzukaufen,Ärzte ,Behörden.Die Schwester redete nur noch schlecht.Klaute den Whg.Schlüssel,beschimpfte Sie,schubste sie mehrmals und bedrohte Sie.Nach 4 Monaten kündigte sie ihr die untervermietete Whg. Das Verhältnis war nicht mehr zu ändern.Meine Mutter litt sehr darunter,und wir beschlossen,sie zieht zu mir nach D,dorf.Ihre Sachen befanden sich sowieso noch in Kartons.Sie versuchte meine Mutter immer wieder bei mir schlecht zu machen,doch wir beide hatten immer ein gutes Verhältnis.Obwohl die Schwester auch bei Freunden und Bekannten meine Mutter schlecht machte.Also,ich war zuletzt v. Dienstag bis Samstag bei ihr.Die Schwester rief a. Freitag an und sagte zu mir,wenn Die Mutter nicht aufhört zu Lügen,klatsch ich sie an die Wand!! Ich sagte ,wie redest du denn,komm mal runter.Sie betrat die Whg wann Sie wollte,mit geklautem Schlüssel,stritt es aber ab und meinte die hat doch Alzheimer..Sm Sonntag Mittag telefonierte ich mit meiner Mutter,und verblieben so das sie ans Handy geht. Am Abend konnte ich sie schon nicht mehr erreichen..Da war sie schon tot.Bis Donnerstag rief ich sie mehrmals am Tag an,auch das muss meine Schwester gehört haben.Am Donnerstag rief die Freundin am Abend an,deine Mutter ist tot.Als ich in Köln ankam,lag meine Mutter verfault im Bett.Die Schwester verhielt sich eiskalt mir gegenüber.Auf Nachfrage war sie am Montag noch heimlich in der Whg.und sagte,der Kopf lag oben,da hat sie noch gelebt.Lüge!!
Ich hätte sie ja sonst erreicht.Sie hätte sie am Donnerstag gefunden.Die Polizei und der Arzt waren schon da.Sogar das Bestattungsunternehmen war schon da,obwohl ich Vollmacht,Testament und Betreuungsvollmacht hatte.Sie sagte,das war ein natürlicher Tot.Ich sagte ,ja was denn sonst?
Als sie mir dann noch sagte,ihre Freundin war da um die Katze einzufangen,wurde mir ganz schlecht.Denn wie sich herraus stellte,fehlten die 3000€ die unter der Matratze lagen.Nicht ein Wort der Trauer,eiskalt.Warum wurde ich als letze informiert??? Wo ich ihr doch am nächsten stand?? Da meine Schwester,Botox u.andere Sachen spritzt,bin ich fest davon überzeugt das Sie ihre Finger im Spiel hatte.Sie hat bei den anderen Geschwister nur Lügen erzählt,so das keiner was mit mir zu tun hben wollte.Das Verhältnis ist auf ewig gestört.Ich konnte weder meine Sicht erklären,noch war einer meiner Geschwister auf der Beisätzung.Die Schwester bedroht mich massiv,nimmt aber keine Stellung zu den Vorwürfen das Sie meine Mutter umgebracht hat..Ich habe lange mit mir gerungen und bin zu dem Entschluss gekommen,zur Polizei zu gehen.
Ich bin fest davon überzeugt das Sie meine Mutter umgebracht hat. Kann ich jetzt noch zur Polizei und Anzeige erstatten??
Viele Grüße und danke
Sabine W.
Ein Jugendamt Mitarbeiter der für den Umgang zuständig ist den ich aufgesucht hat um Umgang zu bekommen hat in einem gewaltschutzbeschluss angegeben. Er hätte mich angezeigt weil ich laut und ausfallend bei meinem Besuch es gab nur einen Besuch ihm gegenüber gewesen bin. Um einen gewaltschutzbeschluss zu unterstützen mit meiner Ex-Frau zusammen der so wahrscheinlich nicht zustande gekommen wäre es steht ganz klar drin dass er mich angezeigt hat. ich war auch nicht laut und ausfallend ihm gegenüber ich hätte keinen Sinn wenn ich wegen dem Umgang dorthin gehe und den Mann an brülle. Die Anfrage bei der Polizei hat ergeben und das ist weder in der Vergangenheit noch bis zum heutigen Tage irgendeine anzeige gegeben hat. das Gericht hat beschlossen dass ich meinen Sohn nur noch stundenweise unter Aufsicht dieses Jugendamt Mitarbeiters sehen darf Termine wurden platzen gelassen wurde schriftlich belogen in E-Mails und der Umgang ist eingestellt worden. Seitdem verweigert man mir gegenüber jeglicher Stellungnahme. meine Exfrau hat kurz zuvor die Schlösser ausgetauscht als ich auf der Arbeit war und anschließend den Umgang verweigert daher kam diese Situation. Man unterstellt mir ich sei Alkoholiker was nicht der Fall ist ich trinke nicht einmal. der wahre Hintergrund ist ich wurde betrogen und sie lebten alle neuen Beziehung alles schön und gut ich bin nur leider immer noch obdachlos und habe aufgrund der Umstände auf meiner Arbeit verloren mittlerweile wie auch den Kontakt zu zu meinem Sohn Frage meinerseits wie verhält es sich in so einem Fall bezüglich eines Schmerzensgeldes es ist oft genug von meiner Seite angemerkt worden dass die Unterstellung meiner Frau nicht korrekt sind dass ich in den meisten Fällen das Gegenteil belegen kann es wurde sich aber überhaupt nichts angeguckt oder angehört selbst die Polizei hält es nicht für nötig obwohl sie über die Umstände informiert ist und das ist meines Erachtens eine Amtspflichtverletzung da es sich um Paragraph 164 handelt und das ist ja nicht unbedingt ein anzeigepflichtiger Straftatbestand sondern müsste automatisch verfolgt werden es muss kein Strafantrag gestellt werden ich bin der Auffassung das in so einem Fall wenn Kenntnis vorhanden ist sowas doch wenigstens überprüft werden muss immerhin ist mein ganzes Leben wie es den Bach runter das Verhältnis zu meinem Sohn momentan und freiwilliger Weise auf Eis gelegt
Hallo in die Runde,
vor einem Jahr hatten wir wegen angeblichem Drogenbesitz Besuch von der Polizei, die unsere ganze Wohnung auf den Kopf stellten. Wir waren ganz schön schockiert, denn wir hatten nichts mit Drogen zu tun. Mein Bruder hat mir empfohlen, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu nehmen um rauszukriegen, wer hinter dieser Sache steckt und konnten so feststellen, dass es Personen aus unserem Freundeskreis waren. Da wir auch geschäftlich miteinander zu tun haben, wussten wir zunächst nicht, was wir tun sollen und haben diese Leute bis heute nicht darauf angesprochen, weil wir unser Geschäft nicht zerstören wollten. In der Akte ging auch hervor, dass noch viele weitere Lügen über uns verbreitet wurden, die sogar eine Telefonabhörung und eine 4-wöchige Observierung mit sich zog. Es konnte aber alles widerlegt werden, aber es wurden auch Ämter und Behörden zur Befragung mit einbezogen, weil mein Mann beruflich mit denen zu tun hatten. Natürlich liegt da jetzt ein Schatten über uns, obwohl überhaupt nichts dran war! Zwischenzeitlich ist unser Verhältnis mit den Anzeigeerstattern noch schlechter geworden und es ist uns zu Ohren gekommen, dass diese Leute weiter über uns lästern. Nun unsere Frage: wie lange haben wir noch Zeit, eine Verleumdungsklage zu tätigen? Und sollen oder können wir auf Schmerzensgeld klagen? Bitte um Antwort!
LG Kerstin
Mit welcher Strafe kann man rechnen, wenn es sich um eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft handelt, dies aber das erste vergehen ist und man demnach Ersttäter ist?
Hallo,
Zum Sachverhalt:
Mein Mann wurde mehrfach von seiner Ex Freundin bei der Polizei zu Unrecht beschuldigt.
6 mal wurde laut ihr gegen ihn ermittelt Wegen Betrug aber alles sofort eingestellt, so das wir davon keine Kenntnis hätten. (Sie zeigte ihm die schreiben der Polizei)
Das 7. Mal gab es wegen Ausspähung von Daten, eine vorladung damit er sich dazu äußert, dieses wurde vor kurzem von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Kann er sie jetzt wegen falscher Verdächtigungen anzeigen oder muss er das alles auf sich sitzen lassen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mfg
Ich möchte wissen wenn 2 Personen eine falsche Anzeige an eine Behörde machen ,mit dem Hintergrund uns zu schädigen das mit Absicht
der eine ist Polizist , die andere seine Frau . Es werden ständig falsche Anzeigen geschrieben ,es laufen auch anzeigen wegen falscher Verdächtigung gegen die beiden , alle anzeigen von denn gegen mich wurden ohne Nachweis eingestellt , die beiden Filmen mich dauernd und verfolgen mich stellen mir nach ,
Welche rechts habe ich ,
Wie kann ich mich wehren ,
Wie sieht die ev. Verurteilung aus ,
Wie schütze ich mich vor denen
Hallo Mary,
bitte wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie eine Anzeige stellen wollen. Ggf. kann Sie auch ein Anwalt bezüglich möglicher Schritte beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ,
Mein Sachverhalt.
Ich werde nun seit einigen Jahren von immer wieder der gleichen Personen beschuldigt , zb. wegen Urkundenfälschung,Diebstahl und 2x wegen schweren Einbruchs hier gaben diese Personen Foto und video´s bei der Polizei ab, auf den meine Person gar nicht zu erkennen ist.Da ich keines der Dinge gemacht habe. Stelle ich mir jetzt die frage da gerade Aktuell wieder eine Anzeige wegen Einbruch vorliegt . Ob ich nun endlich eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, Unterstellen einer Straftat stellen soll..
Hallo Wilhelm,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Welche anzeige kann ich noch machen auser falscher verdächtigung und beleidigung?
Ich hab lrobleme mit meine alter nachbarin dich bechaubtet das ich zu sie am nacht rein gekomm ins haus und klaue verschidnere sachen.
Ich hab versucht mit seine famlie reden die famile sagt das ich schuld bin weill ich beleidige sie. Auser dem die die alte nachbarin versucht mir angst machen wegen das sie hat eine auser famile bekante die welche arbeitet bei polizei. Ich hab versucht sie in ruche lassen und mit sie nix reden und dise oma beleidicht mich weiter. Ich hab schön mein fermitor informirt seid demm wachr 1 woche ruche und dann feng die oma weiter.
Ich hab keine lust mehr das jeden tag hören weill ich schwanger bin und brauche meine ruche antwoten sie mir bitte was kann ich genau machen
Hallo meine Sache ist nicht so Dramatisch , meine Mutter ist 74 und sie erzählt rum ich hätte ihre Simkarte gestohlen, 1. ich hab das Handy ihr mal eingerichtet vor 7- 8 Jahren…danach vielleicht 2x in der Hand gehabt um nach dem rechten zu schauen. Das letzte mal vor 3 Jahren .
2. Ich besitze selbst 2 Handys. Firma und Privat. Was soll ich denn mit ihrer Karte? und das private nutze ich kaum. Wollt schon mal abmelden. Dies Jahr bestimmt. Sie behauptet zum Wiederholten male das ich es habe, also gestohlen…sie hätte auch Bekannte informiert. Ich gehe davon aus sie hat es irgendwann mal in den letzten 3 Jahren heraus genommen damit sie nicht verfolgt werden kann. Mich nervt es und ich möchte ohne Stress ihre Wohnung wieder verlassen und zufrieden nach Hause gehen.
Ich möchte ihr gerne etwas zeigen was passiert wenn man solche Anschuldigungen ausspricht
Danke für die Hilfe, wenn sie kommt.
Ich habe die Frage, wenn in einer Anzeige Details wissentlich (z.B. Dauer) falsch benannt werden, wie wird so etwas benannt?
Es geht in der Anzeige um Stalking. Durch die falschen Zeitangaben wird der Täter bewusst anders dar gestellt.
Wer kann mir sagen wie ich vor gehen muß:
Meine Ex Freundin, mit der ich zwei kinder ( 5+7) habe, hat mich am 07.02.2020 bei der Polizei angezeigt. Ich Wäre bei ihr gewesen und hätte gesagt, ich würde an dem wochenende meine Kinder töten wollen. Am selben Abend waren 3 Beamte bei mir in der Wohnung und haben mit mir eine Gefärderansprache abgehalten, die ich auch Unterschrieben habe. Die Anzeige ist mittlerweile eingestellt, da 100% bewiesen ist, ich kann nicht bei ihr gewesen sein und ich würde auch sowas nicht sagen oder geschweige denken. Mittleiweile kam auch heraus, das sie über ihren Anwalt am 06.02.2020, sprich einen Tag vor der Anzeige, Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt über ihren Anwalt halt. Es läuft auch schon eine Gegenanzeige , das Familiengericht ist auch eingeschaltet. Sie wird mit dem Sorgerecht nicht durch kommen. Zumal sie 2016 schon einmal eine Anzeige auf Lügen gemacht hat die eingestellt worden ist. Meine Frage, wie kann ich mich in Zukunft vor solchen Aktionen Schützen. kann ich sie auf Schadensersatz verklagen? Weil ich jedesmal die ganzen Kosten vor Gericht mit Tragen musste, und dies in die tausende Euros schon geht.
Vielen Dank im vorfeld für eine Antwort.
Ich wurde von einen Mann wütend angegangen, weil er von jemandem erfahren habe, dass ich im Sommer 2019 auf einem Siedlerfest (der Mann war nicht mit dabei), zu diesem mich mehrere Bekannte herzlich eingeladen hatten, dort sämtlichen Leuten erzählt hätte, das ich nun jetzt mit ihm zusammen wäre und somit seine neue Freundin bin. Dies habe ich jedoch niemals getan und wäre mir auch nie im Traum eingefallen, zumal seine Ex-Partnerin auf diesem Fest war, um die er noch gekämpft hatte, da er in Trennung lebt. Wer da in meinem Namen gelogen hat weiß ich leider nicht. Wie schaffe ich es, den Mann von meiner Unschuld zu bezeugen und was kann ich generell tun in so einem Fall?
Hallo, wie verhält sich das ganze wenn man z.b von der Polizei selbst eine Straftat unterstellt bekommt?
Ist es in diesem falle auch möglich gegen einen Beamten vorzugehn?
Falls ja wie genau? Zivielrechtlich?
Mfg Sören D.
Hallo….ich habe von meiner großen Tochter eine Anzeige wegen Verleumdung bekommen….ich soll angeblich die Polizei zu ihr geschickt haben weil ihr Freund sie schlägt….ich war so geschockt weil ich gar nichts damit zutun habe und mein Name oder sonst was gar nicht bei der Polizei aufgetaucht ist….habe aber auch schon einen Anwalt genommen der jetzt erstmal auf die Akte wartet…Sie ist auch zum Jugendamt gerannt und hat lügen erzählt weil sie wahrscheinlich der Meinung ist das ich das wirklich war ….was ich aber nicht gemacht habe….ich bin so am Ende und traurig darüber….kann nicht mehr richtig schlafen und nur am weinen weil es sich anfühlt als würde sie mir mein ganzes rückraht rausreißen….lg jenny
Und somit bedenke..Sofern du eine Stratat begehst zbs Diebstahl oder Raub kan dich jeder überall und auf jahrzehnte lang an den pranger stellen..Auch eine Arbeit wirst du nie wieder kriegen da man dem Arbeitgeber mitteilen darf was du tatest…Also bleib ein ehrlicher mensch!
Es kam zu einem Streit zwischen mir und meinem Mann, und er schlug mich mit einem Eisenstab, und ich reichte einen Bericht bei der Polizei ein. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, wenn ich sagte, dass ich bei der Anklage gelogen habe … Kann ich inhaftiert werden?
Ich lebe jetzt mit meinem Mann und meinen Kindern
Ich wurde bei der Polizei angezeigt, seine Tunia Hecke vergiftet zu haben. Er benennt die Anzeige mit Datum und Uhrzeit. Ich hab der Polizei mitgeteilt, dass ich davon nichts weiß. Ich war auch zu dieser Zeit auf Arbeit. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Nun bleibt aber der bittere Nachgeschmack, dass er mich verleumdet hat.
Meine Frage: Ist das nach dem Gesetz eine Verleumdung? Und was kann ich tun, um meine Ehre wieder herzustellen.
Denn der Nachbar(Verleumder) hat im gesamtem Dorf Aushänge gemacht. Und er hat 2 Kameras auf seinem Grundstück installiert, die auf uns gerichtet sind. Ebenfalls befindet sich ein Aushang an seinem Zaun, welcher auf die Strasse zeigt.
Auf den Aushängen ist mein Name nicht genannt.
Wie ist hier die rechtliche Lage.?
Vielen Dank Reinhard T
Ich will fragen was ist wann wie wism nicht das jemanden hat drogen genomem mit sindma auch dabei schuldig wie jetzt mein man wa in einem lkv andere kolege hat das gehapt ist er auch schuldig a er hat uberhaupt nicht gewust da ist da do bis wann er kempft fur jedes zent wann ich sein frau ligt ins bett gelen t und braucht geld fur medikament und er ist gespert ohne zum wisen warum wieso und nich gewust gehabt von die sache ist das rech ist er auch dazu schuld oder nicht
Hallo, ich habe in den letzten fünf Jahren mit meinem Mann , unsere kranken Eltern gepflegt. Wir haben uns um alles gekümmert was im Alltag so anfiel, darunter auch um die finanzielle Dinge, für die ich eine Vollmacht hatte .Nun , nachdem unsere Eltern verstorben sind und es um das Erbe geht, werde ich von meinem Bruder beschuldigt einen größeren Geldbetrag hinterzogen zu haben. Dies will ich auf keinen Fall auf mir beruhen lassen,
da es nicht stimmt. Ich wollte mir schon einen Anwalt holen, aber ich will keinen Streit.
Hallo, meine Schwester Arbwetet bei der Diakoni als Haushalts Hilfe bei 7 verschiedene alten Leuten und das bereits schon 15 Jahren immer zuverlässig und fleißig Bei einem alten Ehepaar ist die 7 Jahre im Haushalt .Die sind beide 90 Jahrr alt und Heute ruft die Frau Martn meine Schwester an und behauptet sie hätte geklaut eine Gold Münze , was nicht stimmt Das hat sie noch nie gesehen und die Frau Martin schließt alles ab . Meine Schwester hat sich sehr aufgeräumt über dieser Fall die Weint und Zitert weil mit dieser Unterstellung wirt Sie nicht fertig .Was soll Sie tun , wie soll Sie sich verhalten?
Hallo
Ich(15) werde von einer Person(?) beschuldigt deren Cousin(11) mit einem Messer bedroht zu haben und von ihm Geld verlangt zu haben.
Dies stimmt nicht und ich hab weder ein Messer mitgeführt oder einen kleinen Jungen an dem Tag angesprochen .
Außerdem können meine Freunde bestätigen dass ich die ganze Zeit bei ihnen war und nichts dergleichen getan hab .
Der Cousin(11) wurde angeblich gestern am 14 Mai bedroht und behauptet dass ich und ein Freund ihn bedroht etc. haben .
Ich und mein Freund haben nichts gemacht und können dies auch beweisen .
LG Nicolas
Guten Tag. Ich habe am 30.04.2021 ein Brief Bekommen und drin Steht Beschuldigte Anhörung: §223 Körperverlätzung. Der Geschädigte Person kenne ich nicht und der Tatzeitpunkt war ich sogar ein andere Stadt. Wegen Corona wollte der Polizei Beamter von mir ein schriftliche antwort haben. Ich habe die Situation geschrieben. Sogar habe ich auch Zeuge und Selfies vom Handy.
20 Tage später habe ich von gleiche Beamter noch ein Brief bekommen. Beschuldigte Anhörung. Der Geschädigte ist wieder gleiche Person und ein neue Tatzeitpunkt. §241 Bedrohung, §185 Beleidigung. Ic war bei diese Tatzeitpunkt zu hause und gearbeitet. Danach habe ich direkt der Pilizei-Bemter angerufen und gefragt. ob Sie mein erster Brief bekommen haben. Er hat gesagt “ja! und wir haben der Brief Staatsanwaltschaft Weitergeleitet”
Ich kenne der geschädigte Person nicht. Ich bin ein sehr friedlicher Person und so was habe ich in mein Leben nie gemacht. Beim 1. Brief habe ich gedacht, dass es eine Verwechslung gibt. Das hat mir natürlich Stress gemacht und viel Zeit gekostet. Und ich bekomme wieder so ein Brief, und das belastet mich sehr.
Ich wollte fragen, was kann man dagegen machen. Kann man auch eine Gegenanzeige stellen? Oder wenn ich mit ein/e Rechanwalt/in arbeite, kann ich danach für Schmerzgeld zu Gericht gehen? Letzte Frage, was würden Sie mir empfählen.
Liebe Grüße
Danke für den Artikel, der ist umfassend geschrieben. Somit könnte ich einiges klären und hole mir gerne jeder Zeit wieder Rat.
Was passiert wenn man mit 15 beschuldigt wird eine wand in der Schule angemalt zu haben. Aber man dies gar nicht getan hat. Die schule hat keine beweise will den 15—jährigen eine 500-1000€ geldstrafe geben. Was könnte man in diesem fall tun?
Danke im voraus für die hilfe.
Habe eine Frage
Mein ex hat mich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wegen verläumung also falscher Behauptungen. Er ist der jenige was mich geschlagen hat und die Kinder kontrolliert hat per Kamera und seine agressiv jezt Mus ich eine Niederschrift bei der Polizei machen. Wierd es dan zu ein provez kommen oder kann das Verfahren eingestelt werden
Bedanke mich jezt schon herzlichst für die Antwort
Danke
Sachverhalt :
Eine Politesse sieht, das ein Fahrzeug falsch parkt. Geht irrig oder bewusst davon aus, das das Fahrzeug auf dem Gehweg parkt. Der Halter bekommt ein Bußgeld in Hohe von 50 statt 10 Euro (für parken im Kreizungsbereich) hat sich die Politesse wegen 164 StGB strafbar gemacht ? Woran scheitert es hier ?
My Neighbour is secretly calling to the school and ask about my kids details. How can I stop it in legal method?