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Veräußerungsanzeige bei einem Kfz-Verkauf

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was ist eine Veräußerungsanzeige für das Auto?

Nach dem Autoverkauf folgt die Veräußerungsanzeige.
Nach dem Autoverkauf folgt die Veräußerungsanzeige.

Wenn Sie ihr Auto verkaufen, müssen Sie bestimmte Formalitäten beachten. Denn das Kraftfahrzeug geht ja durch den Verkauf in den Besitz eines Anderen über.

Da der Halter bzw. Besitzer eines Kfz Pflichten hat, z. B. die Entrichtung der Kfz-Steuer oder das Zahlen von Bußgeldern, ist es logisch, dass einige Stellen über den Verkauf informiert werden müssen. Dies geschieht mittels einer sogenannten Veräußerungsanzeige.

Ist beim Verkauf eines Kfz immer eine Veräußerungsanzeige erforderlich? Existiert für die Veräußerungsanzeige ein vorgefertigtes Formular?

Welche Angaben muss eine Veräußerungsanzeige enthalten? Antworten finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Veräußerungsanzeige

Was ist eine Veräußerungsanzeige?

Die Veräußerungsanzeige ist gemäß FZV vorgeschrieben, um die zuständigen Zulassungsstelle und den Kfz-Versicherer über den Verkauf eines Autos zu informieren.

Was muss die Veräußerungsanzeige enthalten?

Eine Veräußerungsanzeige muss unter anderem Angaben zum bisherigen und künftigen Halter beinhalten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gibt es für die Anzeige des Verkaufes einen Vordruck?

Ja, Vorlagen können dafür grundsätzlich genutzt werden. Als Orientierungshilfe stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster zur Verfügung.

Wo steht die gesetzliche Regelung zur Veräußerungsanzeige?

Seit dem 1. März 2007 sind die Regeln bezüglich der Veräußerungsanzeige in § 13 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert. Davor standen sie in § 27 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Doch § 27 StVZO ist im Jahr 2007 zusammen mit anderen Paragraphen aus dem Bereich Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung gestrichen worden.

Wann ist eine Veräußerungsanzeige notwendig?

Es ist gesetzlich festgelegt, wann eine Veräußerungsmitteilung wegen des Kfz zu erfolgen hat. In § 13 Absatz 4 Satz 1 (FZV) heißt es:

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen; […].

Allerdings entfällt diese Pflicht für den Halter, falls der Erwerber des Kfz bereits eine neue Zulassungsbescheinigung und, wenn nötig, ein neues Kennzeichen für das Auto beantragt haben sollte.

Gemäß § 5 FZV ist eine Veräußerungsanzeige für den PKW auch nicht notwendig, wenn das betroffene Fahrzeug außer Betrieb gesetzt worden ist. Die Anzeige der Veräußerung erübrigt sich ebenfalls, sollte der Zulassungsbehörde bereits ein Verwertungsnachweis vorliegen.

Welche Folgen hat eine unterbliebene Veräußerungsanzeige?

Wann eine Veräußerungsanzeige erstellt werden muss, ist gesetzlich definiert.
Wann eine Veräußerungsanzeige erstellt werden muss, ist gesetzlich definiert.

Erstellt der Halter keine Veräußerungsanzeige, muss das von Seiten der Zulassungsstelle noch keine Folgen haben. Dies ist erst der Fall, wenn auch der Erwerber keine neue Zulassungsbescheinigung beantragt. In der Regel erlischt dann nach einer Frist von vier Wochen die Zulassung des Kfz. Die Zulassungsbehörde informiert den früheren Halter des Kfz über diese Maßnahme.

Die Zulassung des Fahrzeugs kann auch beendet werden, wenn die Veräußerungsanzeige erfolgt ist, diese aber falsche Daten enthält.

Bevor die Zulassung endet, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung zur Vorlage im Verkehrsblatt aufbieten. Beim Verkehrsblatt aus dem Verkehrsblatt-Verlag handelt es sich um das Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Eine nicht erfolgte Anzeige der Veräußerung hat jedoch noch andere Folgen. So muss z. B. der vorige Halter nach wie vor die Kfz-Steuer für das verkaufte Auto zahlen. Zur Kasse gebeten wird er außerdem, sollte gegen den neuen Besitzer aufgrund eines Verkehrsverstoßes ein Bußgeld drohen. Dies gilt auch, wenn bei einem Unfall mit dem Fahrzeug ein Schaden entsteht.

Welche Stellen erhalten eine Veräußerungsanzeige?

Neben der Zulassungsbehörde ist der Verkauf außerdem unverzüglich entweder vom bisherigen Halter oder Erwerber durch eine Veräußerungsanzeige bei der Kfz-Versicherung anzugeben. Dies ist in § 97 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt. Dort steht in Satz 2 auch, was geschieht, falls die Veräußerungsanzeige bei der Versicherung unterbleibt:

Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.

Demnach entfällt also nach einem Monat der Versicherungsschutz, wenn der Verkauf nicht innerhalb dieses Zeitraums mittels einer Veräußerungsanzeige bekannt gegeben wird.

Die Zulassungsstelle benachrichtigt seit dem Jahr 2014 nicht mehr nach Erhalt der Veräußerungsanzeige das Finanzamt, sondern das Hauptzollamt. Dieses verwaltet nämlich mittlerweile die Kfz-Steuer.

Was muss in einer Veräußerungsanzeige stehen?

In der Veräußerungsanzeige sollte unter anderem das Datum des Verkaufs stehen.
In der Veräußerungsanzeige sollte unter anderem das Datum des Verkaufs stehen.

Die erforderlichen Angaben in einer Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle sind in der Regel wie folgt:

  • Daten des Kfz (amtliches Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Hersteller, Typ)
  • Angaben zum Verkäufer (Name, Vorname und Anschrift, Personalausweisnummer)
  • Angaben zum Käufer (Name, Vorname und Anschrift, Personalausweisnummer)
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe des Kfz
  • Bestätigung des Käufers über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Bestätigung des Käufers über den Erhalt der Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • Unterschriften des Käufers und des Verkäufers

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (kurz FIN) wird umgangssprachlich auch Fahrgestellnummer genannt. Erstere Bezeichnung hat die zweite jedoch ab 1981 ersetzt. Bei der FIN handelt es sich um die Seriennummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifizieren lässt.

Die Veräußerungsanzeige für die Versicherung muss keine Bestätigung über den Erhalt von Zulassungsbescheinigung und HU-Bescheinigung enthalten. Dafür ist jedoch die Angabe der Kraftfahrt-Versicherungsnummer erforderlich.

Gibt es für die Veräußerungsanzeige für das Kfz ein Muster?

Es gibt kein festes verbindliches Muster für die Veräußerungsanzeige. Wichtig ist, darauf zu achten, dass sämtliche Felder für die notwendigen Angaben enthalten sind. Die Veräußerungsanzeige für das Kfz ist als Formular hier verfügbar. Dies ist ein Vordruck der Veräußerungsanzeige für die Kfz-Zulassungsstelle:

Kostenloser Vordruck für eine Veräußerungsanzeige: Muster zum Download

veraeusserungsanzeige-muster

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als Word-Dokument und PDF
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen
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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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7 Kommentare

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  1. Erna
    Am 22. Februar 2023 um 18:59

    Habe noch nie ein angemeldetes KFZ verkauft, auf so blöde Gedanken komm ich gar nicht erst. Wenig bis gar kein Mitleid

  2. Bilal A
    Am 3. August 2021 um 0:51

    Hallo,

    Ich habe mein Auto verkauft und es wurde immer noch nicht vom Käufer abgemeldet oder umgemeldet und das schon seid 3 knapp 4 Monate.
    Ich bekomme fast täglich Ordnungswidrigkeiten die ich nicht begangen hab.

  3. Andreas
    Am 6. September 2020 um 11:23

    wenn es nicht zu weit weg ist hinfahren kennzeichen abschrauben fertig

  4. Manfred T.
    Am 24. Februar 2020 um 15:04

    Leider ist mir das gleiche passiert und ich finde den Käufer trotz Mahnung u.s.w.nicht anseiner Anschrift wieder!

  5. Frerichs
    Am 12. August 2019 um 11:22

    Alles schön und gut mit der Veraüsserungsanzeige.
    Nur wenn der neue Besitzer das Fahrzeug nicht abmeldet und er dann noch sein Wohnsitz abgemeldet hat ist er nach den netten neuen Datenschutzgesetz nichtmehr auffindbar.
    Noch besser wird es dann wenn Erden Wagen dann nochmal weiterverkauft.
    Der zweite Käufer den Wagen an den dritten verkauft, die Zulassungsstelle eine Kopie vom Kaufvertrag bekommt aber der dritte sagt er hat es nie gekauft?????
    Diesen Fall habe ich jetzt.
    Versicherung ist gekündigt nach 3 Monaten rennerei .
    Steuer darf ich Zahlen.
    Rechtsanwalt hat das Mandat abgelegt da er nicht in der Lage war irgendwas zu erreichen.
    Polizei gibt sich verhalten, sieht keinen Anlass….muss wohl erst Tote geben oder so?
    Zulassungstelle kann nicht abmelden da keine Papiere oder Kennzeichen vorhanden sind.
    Alles liegt bei der Staatsanwaltschaft vor…..aber auch diese Mühlenalrn langsam….
    Läuft alles schon über 8 Monate.
    Wenn jemand Noch Tips hat gerne her damit
    Gruß

  6. Sperl
    Am 18. Juli 2019 um 14:43

    Kann man die Veräußerungsanzeige auch online an die Zulassungsstelle schicken?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2019 um 13:59

      Hallo Sperl,

      bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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