Veräußerungsanzeige bei einem Kfz-Verkauf
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Was ist eine Veräußerungsanzeige für das Auto?
Wenn Sie ihr Auto verkaufen, müssen Sie bestimmte Formalitäten beachten. Denn das Kraftfahrzeug geht ja durch den Verkauf in den Besitz eines Anderen über.
Da der Halter bzw. Besitzer eines Kfz Pflichten hat, z. B. die Entrichtung der Kfz-Steuer oder das Zahlen von Bußgeldern, ist es logisch, dass einige Stellen über den Verkauf informiert werden müssen. Dies geschieht mittels einer sogenannten Veräußerungsanzeige.
Ist beim Verkauf eines Kfz immer eine Veräußerungsanzeige erforderlich? Existiert für die Veräußerungsanzeige ein vorgefertigtes Formular?
Welche Angaben muss eine Veräußerungsanzeige enthalten? Antworten finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Veräußerungsanzeige
Die Veräußerungsanzeige ist gemäß FZV vorgeschrieben, um die zuständigen Zulassungsstelle und den Kfz-Versicherer über den Verkauf eines Autos zu informieren.
Eine Veräußerungsanzeige muss unter anderem Angaben zum bisherigen und künftigen Halter beinhalten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ja, Vorlagen können dafür grundsätzlich genutzt werden. Als Orientierungshilfe stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster zur Verfügung.
Wo steht die gesetzliche Regelung zur Veräußerungsanzeige?
Seit dem 1. März 2007 sind die Regeln bezüglich der Veräußerungsanzeige in § 13 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert. Davor standen sie in § 27 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Doch § 27 StVZO ist im Jahr 2007 zusammen mit anderen Paragraphen aus dem Bereich Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung gestrichen worden.
Wann ist eine Veräußerungsanzeige notwendig?
Es ist gesetzlich festgelegt, wann eine Veräußerungsmitteilung wegen des Kfz zu erfolgen hat. In § 13 Absatz 4 Satz 1 (FZV) heißt es:
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen; […].
Allerdings entfällt diese Pflicht für den Halter, falls der Erwerber des Kfz bereits eine neue Zulassungsbescheinigung und, wenn nötig, ein neues Kennzeichen für das Auto beantragt haben sollte.
Welche Folgen hat eine unterbliebene Veräußerungsanzeige?
Erstellt der Halter keine Veräußerungsanzeige, muss das von Seiten der Zulassungsstelle noch keine Folgen haben. Dies ist erst der Fall, wenn auch der Erwerber keine neue Zulassungsbescheinigung beantragt. In der Regel erlischt dann nach einer Frist von vier Wochen die Zulassung des Kfz. Die Zulassungsbehörde informiert den früheren Halter des Kfz über diese Maßnahme.
Die Zulassung des Fahrzeugs kann auch beendet werden, wenn die Veräußerungsanzeige erfolgt ist, diese aber falsche Daten enthält.
Bevor die Zulassung endet, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung zur Vorlage im Verkehrsblatt aufbieten. Beim Verkehrsblatt aus dem Verkehrsblatt-Verlag handelt es sich um das Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Eine nicht erfolgte Anzeige der Veräußerung hat jedoch noch andere Folgen. So muss z. B. der vorige Halter nach wie vor die Kfz-Steuer für das verkaufte Auto zahlen. Zur Kasse gebeten wird er außerdem, sollte gegen den neuen Besitzer aufgrund eines Verkehrsverstoßes ein Bußgeld drohen. Dies gilt auch, wenn bei einem Unfall mit dem Fahrzeug ein Schaden entsteht.
Welche Stellen erhalten eine Veräußerungsanzeige?
Neben der Zulassungsbehörde ist der Verkauf außerdem unverzüglich entweder vom bisherigen Halter oder Erwerber durch eine Veräußerungsanzeige bei der Kfz-Versicherung anzugeben. Dies ist in § 97 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt. Dort steht in Satz 2 auch, was geschieht, falls die Veräußerungsanzeige bei der Versicherung unterbleibt:
Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Demnach entfällt also nach einem Monat der Versicherungsschutz, wenn der Verkauf nicht innerhalb dieses Zeitraums mittels einer Veräußerungsanzeige bekannt gegeben wird.
Was muss in einer Veräußerungsanzeige stehen?
Die erforderlichen Angaben in einer Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle sind in der Regel wie folgt:
- Daten des Kfz (amtliches Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Hersteller, Typ)
- Angaben zum Verkäufer (Name, Vorname und Anschrift, Personalausweisnummer)
- Angaben zum Käufer (Name, Vorname und Anschrift, Personalausweisnummer)
- Datum und Uhrzeit der Übergabe des Kfz
- Bestätigung des Käufers über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Bestätigung des Käufers über den Erhalt der Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- Unterschriften des Käufers und des Verkäufers
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (kurz FIN) wird umgangssprachlich auch Fahrgestellnummer genannt. Erstere Bezeichnung hat die zweite jedoch ab 1981 ersetzt. Bei der FIN handelt es sich um die Seriennummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifizieren lässt.
Gibt es für die Veräußerungsanzeige für das Kfz ein Muster?
Es gibt kein festes verbindliches Muster für die Veräußerungsanzeige. Wichtig ist, darauf zu achten, dass sämtliche Felder für die notwendigen Angaben enthalten sind. Die Veräußerungsanzeige für das Kfz ist als Formular hier verfügbar. Dies ist ein Vordruck der Veräußerungsanzeige für die Kfz-Zulassungsstelle:
Kostenloser Vordruck für eine Veräußerungsanzeige: Muster zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF und Word-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als Word-Dokument und PDF
- Vor Gebrauch überprüfen lassen
Naja wenn ich einen ordentlichen Kaufvertrag besitze/abgebe und alle Daten kontrolliere (bspw. die Personalausweisnummer), dann ist die Person bekannt und kann angeklagt werden. Durch die Veräußerungsanzeige ist man selbst aus der Haftung, was mit dem Auto passiert, trifft die Person, die das Auto erworben hat.
Ich lese hier also nur Fälle, bei denen das Auto verkauft wurde und die Daten nicht richtig kontrolliert oder die Verträge nicht vollständig waren.
Wer seine Hausaufgaben macht, kann auch ein angemeldetes Auto ohne Probleme verkaufen.
Oder von Fällen in denen keine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsbehörde und Versicherung abgeben wurde. Denn dann würde der Erwerber ja haften.
Habe noch nie ein angemeldetes KFZ verkauft, auf so blöde Gedanken komm ich gar nicht erst. Wenig bis gar kein Mitleid
Hallo,
Ich habe mein Auto verkauft und es wurde immer noch nicht vom Käufer abgemeldet oder umgemeldet und das schon seid 3 knapp 4 Monate.
Ich bekomme fast täglich Ordnungswidrigkeiten die ich nicht begangen hab.
wenn es nicht zu weit weg ist hinfahren kennzeichen abschrauben fertig
Leider ist mir das gleiche passiert und ich finde den Käufer trotz Mahnung u.s.w.nicht anseiner Anschrift wieder!
Alles schön und gut mit der Veraüsserungsanzeige.
Nur wenn der neue Besitzer das Fahrzeug nicht abmeldet und er dann noch sein Wohnsitz abgemeldet hat ist er nach den netten neuen Datenschutzgesetz nichtmehr auffindbar.
Noch besser wird es dann wenn Erden Wagen dann nochmal weiterverkauft.
Der zweite Käufer den Wagen an den dritten verkauft, die Zulassungsstelle eine Kopie vom Kaufvertrag bekommt aber der dritte sagt er hat es nie gekauft?????
Diesen Fall habe ich jetzt.
Versicherung ist gekündigt nach 3 Monaten rennerei .
Steuer darf ich Zahlen.
Rechtsanwalt hat das Mandat abgelegt da er nicht in der Lage war irgendwas zu erreichen.
Polizei gibt sich verhalten, sieht keinen Anlass….muss wohl erst Tote geben oder so?
Zulassungstelle kann nicht abmelden da keine Papiere oder Kennzeichen vorhanden sind.
Alles liegt bei der Staatsanwaltschaft vor…..aber auch diese Mühlenalrn langsam….
Läuft alles schon über 8 Monate.
Wenn jemand Noch Tips hat gerne her damit
Gruß
Die Zulassungsstelle wäre am Zug, wenn Sie eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle und an die Versicherung gegeben haben. Denn die Zulassungsstelle müsste eigentlich dann das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen. Die Versicherung wäre nach der Veräußerungsanzeige auch automatisch gekündigt.
Wenn es natürlich keine Veräußerungsanzeige gab oder die Daten nicht mithilfe eines Personalausweises kontrolliert wurde, dann haften Sie als Halter weiterhin.
Kann der Anwalt beim zuständigen Zivilgericht nicht beantragen, dass das Fahrzeug bis zur Neuzulassung außer Betrieb gesetzt wird? Dann könnte ein Gerichtsvollzieher mithilfe der Polizei das Auto zur Fahndung ausschreiben und ansachließend außer Betrieb setzen lassen.
Kann man die Veräußerungsanzeige auch online an die Zulassungsstelle schicken?
Hallo Sperl,
bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org