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Zulassungsfreie Fahrzeuge laut § 4 FZV: Was zeichnet sie aus?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 1. Juni 2023

Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge – diese Voraussetzungen gelten

Kann ein PKW mit Anhänger als zulassungsfrei gelten?
Kann ein PKW mit Anhänger als zulassungsfrei gelten?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt unter anderem, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen und welche ohne eine solche im deutschen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Doch auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gelten Regeln und Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Wird Ihnen keine Betriebserlaubnis erteilt, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt für zulassungfreie als auch für zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Wann es sich um zulassungsfreie Kraftfahrzeuge handelt, ob auch Anhänger existieren, die zulassungsfrei sind, und welche Bußgelder fällig werden können, wenn Sie sich nicht an die in § 4 FZV festgesetzten Bedingungen halten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: Zulassungsfreie Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge gelten als zulassungsfrei?

Welche Fahrzeugtypen und -modelle von der Zulassungspflicht befreit sind, lesen Sie hier.

Existieren auch Anhänger, die zulassungsfrei sind?

Ja. Solche Anhänger müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen und welche Anhänger keine Zulassung im Straßenverkehr benötigen, erfahren Sie hier.

Was haben zulassungspflichtige und zulassungsfreie Kraftfahrzeuge gemeinsam?

Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei oder zulassungspflichtig ist, muss es in jedem Fall über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten darf es nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.

Was bedeutet zulassungsfrei?

Nicht alle Fahrzeuge sind von der Pflicht der Zulassung im Straßenverkehr betroffen. Ausgenommen sind unter anderem folgende Fahrzeugtypen und -modelle:

  • Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
  • Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
  • Leichtkrafträder
  • elektronische Mobilitätshilfen
  • Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
In der Regel benötigen Sie demnach beispielsweise für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine keine Zulassung und müssen sich keinem Zulassungsverfahren stellen. Zwar ist für zulassungsfreie Fahrzeuge keine Zulassungsbescheinigung nötig, allerdings müssen Sie in gewissen Fällen (z. B. bei Leichtkrafträdern, Arbeitsmaschinen oder Staplern) gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 FZV trotzdem ein Versicherungskennzeichen anbringen, wenn mit den Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen gefahren werden soll. Besteht keine Versicherungspflicht, muss ein Kennzeichen gemäß § 8 FZV angebracht werden.

Gibt es auch zulassungsfreie Anhänger?

Ein zulassungsfreier Anhänger muss gewisse Bedingungen erfüllen.
Ein zulassungsfreier Anhänger muss gewisse Bedingungen erfüllen.

Nicht nur zulassungsfreie KFZ sind in der FZV benannt. Wenn Sie z. B. eine Betriebserlaubnis für landwirtschaftliche Anhänger benötigen, müssen diese den Bestimmungen in § 4 FZV entsprechen.

Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:

  • einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
  • Anhänger, die dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr dienen
  • Spezialanhänger, mit denen Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke befördert werden
  • Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
  • Packwagen im Schaustellergewerbe sowie Wohnwagen, bei denen die Zugfahrzeuge ebenfalls nur maximal 25 km/h fahren können
Es gibt zwar demnach zulassungsfreie Anhänger in der Landwirtschaft, allerdings dürfen diese nur dann geführt werden, wenn das Zugfahrzeug an eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gebunden ist. Das Gleiche gilt für Packwagen im Schaustellergewerbe und Wohnwagen. Für diese wird ebenfalls keine Zulassungsbescheinigung benötigt

Weiterhin besagt die Verordnung in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger

„dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.“

Der jeweilige Führer des Fahrzeugs hat die Pflicht, diese Bescheinigungen stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.

Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen § 4 FZV möglich?

§ 4 FZV bestimmt, wann zulassungsfreie Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erhalten. Diese bleibt jedoch nur bestehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nicht dagegen verstoßen wird.

Liegt beispielsweise keine Einzel- oder Typgenehmigung vor und Sie führen das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fehlt hingegen das notwendige Kennzeichen, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig.

Bewegen Sie sich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr und können keine Betriebserlaubnis vorweisen, so kostet Sie das ein Bußgeld von 50 Euro.

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157 Kommentare

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  1. wiltschka sagt:

    Schon den auf 25 km/h begrenzten Pkw darfst du mit Mofaprüfbescheinigung nicht fahren!

  2. Manuela sagt:

    Hallo, an meinem Traktor mit schwarzem Kennzeichen habe ich ab und an einen Holzrückewagen mit Kran.
    Ist das mit einem 25 km/h am Hänger noch ohne Zulassung i.O. ? Gibt es da Unterschiede zwischen privat und Gewerbe?

  3. Ralf sagt:

    Ich will meinen Traktor Schlüter750s ummelden auf schwarzes Kennzeichen, und habe mir einen alten Ladewagen gekauft,den ich als Bauwagen umbauen will und zu Traktortreffen fahren.Bekomme ich den zugelassen obwohl er eine Sibra bremse hat und keine Auflaufbremse?

  4. moppedfahrer sagt:

    Hallo,

    was ist mit “die gewöhnliche Zulassung (ohne Ermäßigungen)” genau gemeint?

    Danke und Gruß

  5. Nick sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine Frage: erlischt die Haftpflichtversicherung, wenn ich mit dem Ladewagen (Landwirtschaft) fahre und in zu Hause feststelle, dass ich das Nummernschild des Ladewagens auf der Wiese verloren habe (§ 6 PflVG).

    Und welche Strafen drohen?

    Besten Dank im Voraus

  6. Futterknecht W. sagt:

    Hallo vielleicht kann mir einer helfen. Habe einen Traktor (Privat, Schwarze Nummer) und einen Anhänger der aus Oma’s ehemaliger Landwirtschaft stammt. Garantiert schon 60Jahre alt und von mir restauriert wurde. Frage: darf ich den an meinen Schlepper ranhängen und was muss ich beachten! 25KM/h Schild, schwarze Nummer des Zugfahrzeug?? Habe keine ABE .
    Man hört und liest soviel aber was ist richtig!! Wäre nett von euch zu hören. Gruß WFB

    • Frank sagt:

      Hallo Herr Futterknecht

      Du musst mit dein Anhänger eine Abnahme machen und genau so anmelden wie ein Fahrzeug bekommst ein Gutachten ausgestellt. Dann eine Zulassung vom Amt für den Hänger ,schwarze Nummernschild-bezahlt deine Steuern und Versicherung darauf .- genau so wie ein PKW Anhänger. TÜV aller 2 Jahre. Dann kannst du ihn nutzen!!

  7. Arthur sagt:

    Hallo zusammen!

    Wir haben einen innerbetrieblichen Transport (sog. Milkrun) im Einsatz, welcher bislang nur einen Anhänger inkl. Beleuchtung zieht. Die Geschwindigkeit des Elektroschleppers ist auf 6km/h begrenzt.
    Der Weg kreuzt an zwei Stellen auch den öffentlichen Straßenverkehr, hier liegen allerdings für das Fahrzeug und sämtliche Stapler Sondergenehmigungen vor.

    Der Milkrun soll nun auch dafür verwendet werden mehrere Müllgroßbehälter zu schleppen.
    Eine Beleuchtungsanlage kann hier nicht installiert werden.

    a) reicht es aus, wenn die MGB entsprechend reflektierend beklebt werden? Evtl inkl. einem magnetischen Rundumlicht am letzten MGB?
    b) wie viele MGB dürfen auf einmal geschleppt werden?
    c) reicht ein Führerschein Klasse B?

    Besten Dank im Voraus!

    Gruß

  8. Verena sagt:

    Hallo,
    Wir möchten uns einen Kubota Kleintraktor kaufen. Höchstgeschwindigkeit 14 km/h. Soll nur zur Forstarbeit und zum Schneeräumen auf Privatgrund verwendet werden.
    Muß der Traktor angemeldet und versichert werden? Wenn ja, wie?
    Viele Grüße

  9. Michael sagt:

    Hallo.
    Ich habe ein Traktor (max. 20 Km/h) mit schwarzem Kennzeichen. Ich nutze ihn Hobby mässig. Und einen Anhänger habe ich auch. Der Anhänger hat aber keine Zulassung oder sonstige Papiere. Kann ich mir den Anhänger einfach hinterhängen und im öffentlichen Strassenverkehr nutzen? Zum Beispiel Holz fahren oder sonstige Güter. Wie gesagt als privat. Reicht da ein Kennzeichen wie beim Traktor + 25 Km/h Schild?

    MfG Michael

  10. Kay sagt:

    ich habe eine eigenbau trecker der nur 6 km h fährt ist der zulasungsfrei

  11. Joe sagt:

    Möchte mir einen “zulassungsfreien” Hafentrailer / Sportgerätetrailer (Leergewicht 800 kg; zul. ges Gewicht 8.000 kg) kaufen.
    Frage 1: Welches Kennzeichen muss da drauf oder gar keines?
    Frage 2: Hab “graue Pappe” vor 2 Jahren getauscht und alle Einträge übernommen (auch Nachweis für gelegentliche Mitarbeit in Landwirtschaft / Anhänger). Muss ich jetzt, da ich jetzt über 50 bin, die Gesundheitsprüfung machen um diesen Anhänger fahren zu dürfen oder fällt der da gar nicht darunter?
    Frage 3: Ziehen mit 7,5 to Klein LKW erlaubt oder nur mit Traktor mit schwarzer Nummer?
    Frage 4: Habe Adapterkupplung für PKW-Anhängekupplung – darf ich den Trailer mit PKW (max. Anhängelast 3,5 to) leer mit den 25 km/h ziehen? Vielen Dank!

  12. Thomas sagt:

    Ich möchte auf einem Motorboot was auf einem zugelassenen Anhänger (Trailer) liegt, 2 Personen befördern (Hochzeit) wenn ich den zugelassenen Trailer hinter einem PKW schleppe wie mache ich mich da u. U. strafbar finde nichts in den einschlägigen Vorschriften? Möglich ist auch ein Trailer mit 25km Zulassung oder roter Nummer!

  13. Simvog sagt:

    Hallo
    Darf ich an einer Landwirtschaftlichen zugmschine einen ungebremsten Anhänger mit führen wenn ja bis wie viel kg
    Danke

  14. Peter sagt:

    Welche Konsequenzen könnten mir drohen wenn ich mit einem Einachser(6kmh) mit Anhänger am Straßenverkehr teilnehme ,ohne forst- oder landwirtschaftlichen Grund ?

  15. Rene' sagt:

    Hallo.
    Ich habe einen 7,5t lkw mit H Kennzeichen.
    An diesen will ich jetzt einen ehemaligen Bauwagen anhängen mit einleiter druckluftbremsanlage. Mein Dekra man erklärte mir das dies geht mit 25km/h Zulassung und er würde ihn mir wegen meinem Umbau auch eine Abnahme als Wohnwagen machen.
    Ich habe einen Traktor mit grünem Kennzeichen wegen Forstbetrieb.
    Darf ich den Anhänger auch mit dem grünen folgekennzeichen vom Traktor und einer 25 hinten dran zulassungsfrei an meinen lkw anhängen und zum Oldtimer treffen fahren ?
    Beleuchtung ist dran und er hat ein Gewicht von ca 3t leer und zwei Achsen. Was gibt es denn sonst für möglichkeiten?

  16. Matthias sagt:

    Ich habe einen Traktor mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und möchte den normal mit schwarzem Kennzeichen zulassen. Nun meine Frage: darf ich einen Hänger ca. 3,5 to zulassungsfrei an den Traktor hängen wen ich keinen Betrieb habe, den aber für Waldarbeit und Landwirtschaft im Hobbybereich nutzen möchte?

  17. hennak sagt:

    hallo,
    ich möchte mir einen bauwagen zulegen um damit mit meinem traktor durch deutschland zu reisen. der traktor ist mit einem schwarzen kennzeichen zugelassen und <25km/h. (bj. 1965)
    muss ich diesen anhänger zulassen?
    braucht er eine eigene versicherung?
    braucht er tüv?
    braucht er ein (nachlauf-)kennzeichen?
    lg hennak

  18. Kevin sagt:

    Hallo,

    Wir haben seit einigen Jahren einen Multicar M25. Dieser ist bisher ohne Zulassung mit einem 6km/h Schild herum gefahren, neulich hat uns die Polizei damit angehalten und meinte das dies so nicht mehr möglich wäre, wir mussten keine Strafe oder so zahlen, sie haben uns allerdings darauf hingewiesen, dass es nötig sei ein M25 als LKW zuzulassen um ihn auf unseren Straße fahren zu dürfen. Das der Tag irgendwann kommt war uns bewusst, da er ja deutlich schneller fährt wie 6km/h.

    Meine Frage wäre jetzt: Gibt es eine andere Möglichkeit ihm im Straßenverkehr zu fahren außer ihn als LKW anzumelden….dies käme für uns nicht in Frage, da wir ihn für unsere Forsttätigkeiten modifiziert haben. Er stellt kein Risiko für den Straßenverkehr meiner Meinung nach dar, da wir Bremsen, Beleuchtung etc. alles in Ordnung halten, aber schon allein aufgrund der Bereifung werden wir kein TÜV auf ihn bekommen, da er mit V-Bereifung ausgestattet ist…die man sonst nur von Schleppern kennt.

    Gibt es eine andere Möglichkeit ihn weiter zu nutzen oder was müssten Wir umbauen damit er weiter mit den 6km/h fahren darf?

    MfG

  19. Marcus sagt:

    Haben einen Bagger auf 6 km/h gedrosselt,muss ich damit zum TÜV wegen Eintragen?

  20. Volker sagt:

    Ich habe einen LoF Betrieb, den ich allerdings nicht mehr selber bewirtschafte. Alle Äcker sind verpachtet. Lediglich knapp ein Hektar Wald sowie ein Waldrecht sind noch zum Brennholz machen da. Hierfür benötige ich weiterhin den Traktor. Muss ich den nun auf schwarze Kennzeichen ummelden? Was ist mit den Anhängern, die bisher mit einem grünen Folgekennzeichen liefen? Müssen die nun auch angemeldet werden?

  21. Wolfgang B. sagt:

    Hallo, habe einen Traktor mit H-Kennzeichen max. Geschwindigkeit 25 km/h. Nun meine Frage, habe zwei Anhänger gebaut, die keine Zulassung haben. Es exestieren auch keine Typenkennzeichen für Achse, Zugvorrichtung usw. Darf ich diese Anhänger auf öffentlichen Strassen bewegen ? (Beleuchtung vorhanden, beide durch Auflaufvorrichtung gebremst)

  22. Gemsjäger sagt:

    Darf ich mit meinem Schlepper 20km/h einen Selbstbau Anhänger ziehen mit Folgekennzeichen des Schleppers?

  23. Ralf sagt:

    ich habe ein E-Fzg (John Deere Gator TE) mit max 24 km/h ohne Strassenzulassung und ohne Betriebserlaubnis. Was muß ich mache, wenn der auf öffentlichen Wegen bewegt werden soll?

  24. Torsten sagt:

    Hallo, Ich habe mir für den Bootstransport ( 2x im Jahr 16km zum Hafen und zurück) einen Sattelschlepper 7,49to mit Sattelauflieger gekauft und möchte diese nun auf 6kmh zulassen. Der Auflieger hat eine Zulassung zum Bootstransporter. Was muss ich dazu tun und bei wem bekomme ich diese Zulassung? Ein Tüvprüfer sagte mir.. 6kmh Schild dran und nicht schneller fahren! Kann ich mir ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen.

  25. Käthe sagt:

    Wie wäre es wenn ich einen Anhänger gar nicht benutzen, sondern ihn erstmal nur auf dem eigenen Grundstück stehen lassen will? Bei einem Tiny House beispielsweise? Wennn also der Anhänger direkt auf mein Grundstück geliefert werden würde (mit Überführungskennzeichen, dasja noch die Firma betrifft) muss ich es dann überhaupt zulassen, oder reicht es wenn ich das mache, wenn ich zum ersten Mal fahen will?
    Danke!

  26. Chris sagt:

    Wie ist des wenn man einen Einachstracktor mit Anhänger zu Privater Land- und Forstwirtschaft über öffentliche Straßen bewegt muss man den dann irgendwie beim TüV abnehmen lassen und ne art Beschreit mit sich führen oder?

  27. James sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist es zulässig, einen Holder (Einachser) mit Anhänger für Spazierfahrten zu nutzen? Es sitzen Personen ungesichert auf einem Anhänger, der am Holder angebracht ist. Der Anhänger besitzt keine Verkehrssicherung (Licht etc.) und wird nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt, sondern ausschließlich für Spazierfahrten. Muss das Fahrzeug über ein Versicherungskennzeichen verfügen? Darf diese Gefährt auf dem Gehweg geparkt werden und wenn ja wie lange? Wie sieht es aus, wenn Öl auf den Gehweg tropft?
    Für eine Antwort wäre ich dankbar!

  28. Jan sagt:

    Es geht um eine Simson S51.

    An dem KKR wurden u.a. Umbaumaßnahmen am Fahrwerk vorgenommen ohne ABE oder eine Abnahme durch einen Sachverständigen. (längere Federgabel vorn, gekürzte scharfkantige Schutzbleche, Crosslenker,) Alles in allem, nichts leistungssteigerndes.
    Erlischt somit die Betriebserlaubnis?
    Wenn ja, nach der StVZO oder FZV und mit welcher Strafe ist zu rechnen?
    Was wäre die Folge, wenn auch der Luftfilter oder die Abgasanlage verändert würde ohne eine ABE, EG-TYP Genehmigung, Teilegutachten oder eine Einzelabnahme?

  29. Manuel sagt:

    Hallo, ich besitze einen Traktor mit schwarzen Kennzeichen.
    Mein bekannter hat ein landwirtschaftlichen Betrieb und Traktor und Anhänger alles auf grünes Kennzeichen zugelassen..
    Meine Frage.. Kann ich einen Anhänger mit grünen Kennzeichen an meinen Traktor mit schwarzen Kennzeichen Anhängen und mit Ernte einfahren?
    Brauch ich ein Schriftstück?

  30. Schuh sagt:

    Hallo
    Ist es erlaubt mit einem Traktor (grünes Kennzeichen) 25 kmh einen Bagger mit einem Anhänger auch 25 kmh Schild für Landwirtschaftliche Zwecke zu transportieren oder braucht man für den Anhänger eine Betriebserlaubnis .

    Vielen Dank im Vorraus

  31. JOE sagt:

    Ich fahre eine PIAGGIO APE 50ccm
    mit Drosselung auf 25kmh.

    Ich habe nun einen kleinen FOOD-TRUCK
    Anhänger gebaut, ohne Papiere, etc. usw.!

    Das Zugfahrzeug, APE hat eine entsprechende
    Anhängerkupplung und E-Dose verbaut und
    der Anhänger hat eine entsprechende Lichtanlage.

    Beide Fahrzeuge sind mit einem 25kmh Schild versehen.
    Kann ich jetzt den Anhänger auf öffentlicher Straße
    fahren, oder muss ich trotzdem dass Gespann dem
    TÜV vorstellen?!

    Mir wurde aber gesagt, das es sich ja rechtlich um
    ein dreirådriges Moped/Mofa handelt, das ich das
    Gespann so fahren kann und nicht vorstellig werden muss.

    Hier wäre mal eine Rückinfo erforderlich.

    Dankeschön im voraus.

  32. Sandy sagt:

    Hallo, wir wollen uns einen Einachser anschaffen. So einen mit dem man Fräsen kann aber eben auch mit einem Anhänger fahren kann. Wir brauchen ihn für die pferdehaltung und für die Imkerei. Die Agria ist von ca. 1960 und fährt nicht schneller als 25km/h. Was muss ich beachten um damit fahren zu dürfen? Müsste ich evt. Ein sogenantes Mofa Kennzeichen besorgen?
    LG Sandy

  33. Patrick sagt:

    Hallo. Ich habe mir eine alte Wohnwagen Achse gekauft. Also nur das nackte Gestell. Dort habe ich eine heuraufe für Pferde aus Holz drauf gebaut. Ich in Fahrtrichtung 2.40m breit und knapp 3 Meter hoch. Das wohnwagengestell hab ich abgeschnitten. Und ist jetzt ca 1m kürzer. Papiere für den wohnkasten waren nicht bekannt. Und auch kein Typenschild mehr an der Achse. Allerdings muss ich dieses Geschütz mal ein paar km Richtung Geburtstag befördern auf eigener Achse wenn möglich. Aber wie stelle ich das am besten an? 6kmh Schild und dann in Schritt Geschwindigkeit da hin knuddeln? Was für Möglichkeiten habe ich?
    Grüße!

  34. Maurice sagt:

    Hallo,
    darf ich mit einem 50 ccm Roller einen alten Mofa Anhänger ziehen und wenn ja was muss ich beachten?

  35. Maurice sagt:

    Darf ich mit meinem 50ccm einen Anhänger ziehen und wenn ja was muss ich beachten?

  36. Johannes sagt:

    Hallo
    Darf ich ein komplett selbstgebautes moped (zweirad) mit 50ccm motor auf der straße fahren wenn ich es auf 6km/h drossle.
    Mei gefährt besitzt ein licht vorne ein licht hinten und ein bremslicht.

  37. Thomas sagt:

    Hallo
    Darf ich mit einem Aufsitzrasen fahren ,(teilweise mit Anhänger) ,auf der öffentlichen strasse.?.,keine Mäharbeiten

  38. Andre L. sagt:

    Hallo,
    sehe ich es richtig, dass ein handelsüblicher Anhänger, der zum Transport eines Wasserfasses für die Pferdekoppel als landwirtschaftlicher Anhänger Zulassungs- und HU-frei ist, sofern er nur zwischen Hof (Wasseranschluss) und Koppel mit maximal 25km/h bewegt wird?

  39. Sabine sagt:

    Darf ich mit einem selbstgebauten Fahrgestell für einem IBC Wassertank, der von einem PKW gezogen wird, im Strassenverkehr teilnehmen, um Wasser auf die Weide zubringen?

  40. Horst Josef W sagt:

    Ich habe ein Wohnmobil. Ich darf auch damit fahren. Vorher hatte ich einen Caravan und einen Ford als Zugmaschine. alles war in Ordnung. Doch vor ca. 26 Jahren habe ich mir einen leichten Anhänger gekauft, Der hat nur 100 € beim Baustoffmann gekostet. Beim Tüv Kosten für die Abnahme, ein neues Nummernschild , eine Fahrzeugversicherung, die Anhängerkupplung für meinen Zugwagen usw. allein alles weit über 2000 € . Dabei wollte ich nur hin und wieder einmal Hausmüll wegbringen oder ähnliche Aktionen durchführen. Was ist passiert! Der neue Anhänger steht seitdem in meiner Garage herum. über 25 Jahre. Wer ist schuld? Das sind die Deutschen Bürokraten, die sich immer neue Gesetze ausdenken um uns das Geld zu stehlen und unsere Nerven strapazieren. Früher genügte ein altes Nummernschild vom Auto und schon durftest du mit dem Anhänger losfahren. Übrigens der Anhänger wiegt höchstens 50 kg und ist von der Fläche weniger als 1 qm. Oh, wenn ihr wisst wie arm ihr seid ihr armen, armen Bürokraten. Das Wort Freiheit ist in diesen Kreisen unbekannt. (Es sei denn, es nutzt der eigenen Freiheit.)

  41. Robert sagt:

    Muss mein PKW Anhänger zugelassen sein, auch wenn ich ihn zu Fuß von A nach B schieben möchte?
    Z.b. zum TÜV oder in die Werkstatt?

  42. Leins sagt:

    Hey,
    Is it ok to buy DIY hub motor of 250W and install it myself? Do I need more papers for that? Testing or just CE on the product itself?
    Thanks

  43. Didi sagt:

    Ich besitze einen Platten P4 mit Höchstgeschwindigkeit 25 und im Fahrzeugschein steht “Zugmaschine”. Ich benutze ihn ausschließlich um im Wald Holz zu holen. Dummerweise muss ich hierfür wenige 100Meter auf der Strasse fahren. Muss ich diesen zulassen oder gibt es auch einen Weg ihn als zulassungsfrei zu bewegen? Vielen Dank und Grüße

  44. Marvin sagt:

    Habe einen Elektrokarren der 15km schnell fährt und 2 Anhänger. Diese stammen von der Bundesbahn.

    Darf dieser mit entsprechender Beleuchtung nach StVO an Zugfahrzeug und Anhängern auf der Straße gefahren werden?

    Wenn eine ABE oder Einzelbetriebserlaubnis dafür her muss, wer ist da der Ansprechpartner um diese zu erlangen?

    LG

  45. Marvin sagt:

    Habe einen Einachsschlepper mit Hänger erworben der ca. 20km fährt. Darf dieser ohne Zulassung Privat auf der Straße gefahren werden?
    Beleuchtung nach StVO muss vorhanden sein was klar ist.

  46. Frank sagt:

    Guten Tag,
    wir haben auf dem Vereinsgelände ein Golfcar eingesetzt, dass wir dort als Arbeitsmaschine für den Transport diverser Sachen einsetzen. Laut den Papieren fährt es max. 24 km/h. Mir wurde jetzt gesagt, dass das Vereinsgelände kein Privatgelände sondern beschränkt öffentliches Gelände ist und ich demnach eine Zulassung für das Fahrzeug benötige.
    Ist das so?
    Im Voraus vielen Dank.
    Frank

  47. Holger B sagt:

    Hallo,

    darf ich an meine Traktor(Privat) mit schwarzen Kennzeichen(H) ein Anhänger vom Bauern mit grünen Kennzeichen anhängen oder nicht?

    Mfg
    Holger B

  48. Ute sagt:

    Wunderschönen guten Morgen, habe ich es richtig verstanden, wenn ich einen Schauwagen Zirkuswagen) ohne TÜV, zu seinem Standort bringen möchte, benötige ich ein 25 Km Schild?
    Ute

  49. Josef H sagt:

    Hallo wie ist das,

    Was würde passieren wenn man mit einem gummiwagen ( Landwirtschaft) am Auto mit einer selbstgeschweißten Konstruktion (anhängerzugmaul angeschweist) verwischt wird?
    Was kostet das und Punkte mäßig ?

    Mein Vater sagt das ich nicht so viel . Hätten sie mir da eine Antwort mfg Tobi

  50. Peter B sagt:

    Guten Tag,
    wie sieht es aus wenn Fahrzeuge, die noch nicht zugelassen sind (ohne Nummernschild), im öffentlichen Verkehrsraum von Autotransportern abgeladen und durch den öffentlichen Verkehrsraum auf ein Betriebsgelände gefahren werden.

    Vielen Dank im Voraus
    VG Peter

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