Menü

Zulassungsfreie Fahrzeuge laut § 4 FZV: Was zeichnet sie aus?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge – diese Voraussetzungen gelten

Kann ein PKW mit Anhänger als zulassungsfrei gelten?
Kann ein PKW mit Anhänger als zulassungsfrei gelten?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt unter anderem, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen und welche ohne eine solche im deutschen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Doch auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gelten Regeln und Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Wird Ihnen keine Betriebserlaubnis erteilt, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt für zulassungfreie als auch für zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Wann es sich um zulassungsfreie Kraftfahrzeuge handelt, ob auch Anhänger existieren, die zulassungsfrei sind, und welche Bußgelder fällig werden können, wenn Sie sich nicht an die in § 4 FZV festgesetzten Bedingungen halten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: Zulassungsfreie Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge gelten als zulassungsfrei?

Welche Fahrzeugtypen und -modelle von der Zulassungspflicht befreit sind, lesen Sie hier.

Existieren auch Anhänger, die zulassungsfrei sind?

Ja. Solche Anhänger müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen und welche Anhänger keine Zulassung im Straßenverkehr benötigen, erfahren Sie hier.

Was haben zulassungspflichtige und zulassungsfreie Kraftfahrzeuge gemeinsam?

Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei oder zulassungspflichtig ist, muss es in jedem Fall über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten darf es nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Was bedeutet zulassungsfrei?

Nicht alle Fahrzeuge sind von der Pflicht der Zulassung im Straßenverkehr betroffen. Ausgenommen sind unter anderem folgende Fahrzeugtypen und -modelle:

  • Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
  • Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
  • Leichtkrafträder
  • elektronische Mobilitätshilfen
  • Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
In der Regel benötigen Sie demnach beispielsweise für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine keine Zulassung und müssen sich keinem Zulassungsverfahren stellen. Zwar ist für zulassungsfreie Fahrzeuge keine Zulassungsbescheinigung nötig, allerdings müssen Sie in gewissen Fällen (z. B. bei Leichtkrafträdern, Arbeitsmaschinen oder Staplern) gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 FZV trotzdem ein Versicherungskennzeichen anbringen, wenn mit den Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen gefahren werden soll. Besteht keine Versicherungspflicht, muss ein Kennzeichen gemäß § 8 FZV angebracht werden.

Gibt es auch zulassungsfreie Anhänger?

Ein zulassungsfreier Anhänger muss gewisse Bedingungen erfüllen.
Ein zulassungsfreier Anhänger muss gewisse Bedingungen erfüllen.

Nicht nur zulassungsfreie KFZ sind in der FZV benannt. Wenn Sie z. B. eine Betriebserlaubnis für landwirtschaftliche Anhänger benötigen, müssen diese den Bestimmungen in § 4 FZV entsprechen.

Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:

  • einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
  • Anhänger, die dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr dienen
  • Spezialanhänger, mit denen Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke befördert werden
  • Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
  • Packwagen im Schaustellergewerbe sowie Wohnwagen, bei denen die Zugfahrzeuge ebenfalls nur maximal 25 km/h fahren können
Es gibt zwar demnach zulassungsfreie Anhänger in der Landwirtschaft, allerdings dürfen diese nur dann geführt werden, wenn das Zugfahrzeug an eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gebunden ist. Das Gleiche gilt für Packwagen im Schaustellergewerbe und Wohnwagen. Für diese wird ebenfalls keine Zulassungsbescheinigung benötigt

Weiterhin besagt die Verordnung in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger

„dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.“

Der jeweilige Führer des Fahrzeugs hat die Pflicht, diese Bescheinigungen stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.

Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen § 4 FZV möglich?

§ 4 FZV bestimmt, wann zulassungsfreie Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erhalten. Diese bleibt jedoch nur bestehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nicht dagegen verstoßen wird.

Liegt beispielsweise keine Einzel- oder Typgenehmigung vor und Sie führen das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fehlt hingegen das notwendige Kennzeichen, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig.

Bewegen Sie sich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr und können keine Betriebserlaubnis vorweisen, so kostet Sie das ein Bußgeld von 50 Euro.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (189 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Zulassungsfreie Fahrzeuge laut § 4 FZV: Was zeichnet sie aus?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

157 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Volker
    Am 16. Mai 2019 um 15:38

    Ich habe einen LoF Betrieb, den ich allerdings nicht mehr selber bewirtschafte. Alle Äcker sind verpachtet. Lediglich knapp ein Hektar Wald sowie ein Waldrecht sind noch zum Brennholz machen da. Hierfür benötige ich weiterhin den Traktor. Muss ich den nun auf schwarze Kennzeichen ummelden? Was ist mit den Anhängern, die bisher mit einem grünen Folgekennzeichen liefen? Müssen die nun auch angemeldet werden?

  2. Marcus
    Am 7. Mai 2019 um 14:12

    Haben einen Bagger auf 6 km/h gedrosselt,muss ich damit zum TÜV wegen Eintragen?

  3. Kevin
    Am 13. April 2019 um 12:57

    Hallo,

    Wir haben seit einigen Jahren einen Multicar M25. Dieser ist bisher ohne Zulassung mit einem 6km/h Schild herum gefahren, neulich hat uns die Polizei damit angehalten und meinte das dies so nicht mehr möglich wäre, wir mussten keine Strafe oder so zahlen, sie haben uns allerdings darauf hingewiesen, dass es nötig sei ein M25 als LKW zuzulassen um ihn auf unseren Straße fahren zu dürfen. Das der Tag irgendwann kommt war uns bewusst, da er ja deutlich schneller fährt wie 6km/h.

    Meine Frage wäre jetzt: Gibt es eine andere Möglichkeit ihm im Straßenverkehr zu fahren außer ihn als LKW anzumelden….dies käme für uns nicht in Frage, da wir ihn für unsere Forsttätigkeiten modifiziert haben. Er stellt kein Risiko für den Straßenverkehr meiner Meinung nach dar, da wir Bremsen, Beleuchtung etc. alles in Ordnung halten, aber schon allein aufgrund der Bereifung werden wir kein TÜV auf ihn bekommen, da er mit V-Bereifung ausgestattet ist…die man sonst nur von Schleppern kennt.

    Gibt es eine andere Möglichkeit ihn weiter zu nutzen oder was müssten Wir umbauen damit er weiter mit den 6km/h fahren darf?

    MfG

  4. hennak
    Am 5. April 2019 um 18:46

    hallo,
    ich möchte mir einen bauwagen zulegen um damit mit meinem traktor durch deutschland zu reisen. der traktor ist mit einem schwarzen kennzeichen zugelassen und <25km/h. (bj. 1965)
    muss ich diesen anhänger zulassen?
    braucht er eine eigene versicherung?
    braucht er tüv?
    braucht er ein (nachlauf-)kennzeichen?
    lg hennak

  5. Matthias
    Am 11. März 2019 um 21:56

    Ich habe einen Traktor mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und möchte den normal mit schwarzem Kennzeichen zulassen. Nun meine Frage: darf ich einen Hänger ca. 3,5 to zulassungsfrei an den Traktor hängen wen ich keinen Betrieb habe, den aber für Waldarbeit und Landwirtschaft im Hobbybereich nutzen möchte?

  6. Rene'
    Am 25. Februar 2019 um 9:21

    Hallo.
    Ich habe einen 7,5t lkw mit H Kennzeichen.
    An diesen will ich jetzt einen ehemaligen Bauwagen anhängen mit einleiter druckluftbremsanlage. Mein Dekra man erklärte mir das dies geht mit 25km/h Zulassung und er würde ihn mir wegen meinem Umbau auch eine Abnahme als Wohnwagen machen.
    Ich habe einen Traktor mit grünem Kennzeichen wegen Forstbetrieb.
    Darf ich den Anhänger auch mit dem grünen folgekennzeichen vom Traktor und einer 25 hinten dran zulassungsfrei an meinen lkw anhängen und zum Oldtimer treffen fahren ?
    Beleuchtung ist dran und er hat ein Gewicht von ca 3t leer und zwei Achsen. Was gibt es denn sonst für möglichkeiten?

  7. Peter
    Am 22. Februar 2019 um 1:08

    Welche Konsequenzen könnten mir drohen wenn ich mit einem Einachser(6kmh) mit Anhänger am Straßenverkehr teilnehme ,ohne forst- oder landwirtschaftlichen Grund ?

  8. Simvog
    Am 21. Februar 2019 um 8:23

    Hallo
    Darf ich an einer Landwirtschaftlichen zugmschine einen ungebremsten Anhänger mit führen wenn ja bis wie viel kg
    Danke

  9. Thomas
    Am 18. Februar 2019 um 23:45

    Ich möchte auf einem Motorboot was auf einem zugelassenen Anhänger (Trailer) liegt, 2 Personen befördern (Hochzeit) wenn ich den zugelassenen Trailer hinter einem PKW schleppe wie mache ich mich da u. U. strafbar finde nichts in den einschlägigen Vorschriften? Möglich ist auch ein Trailer mit 25km Zulassung oder roter Nummer!

  10. Joe
    Am 4. Februar 2019 um 17:13

    Möchte mir einen “zulassungsfreien” Hafentrailer / Sportgerätetrailer (Leergewicht 800 kg; zul. ges Gewicht 8.000 kg) kaufen.
    Frage 1: Welches Kennzeichen muss da drauf oder gar keines?
    Frage 2: Hab “graue Pappe” vor 2 Jahren getauscht und alle Einträge übernommen (auch Nachweis für gelegentliche Mitarbeit in Landwirtschaft / Anhänger). Muss ich jetzt, da ich jetzt über 50 bin, die Gesundheitsprüfung machen um diesen Anhänger fahren zu dürfen oder fällt der da gar nicht darunter?
    Frage 3: Ziehen mit 7,5 to Klein LKW erlaubt oder nur mit Traktor mit schwarzer Nummer?
    Frage 4: Habe Adapterkupplung für PKW-Anhängekupplung – darf ich den Trailer mit PKW (max. Anhängelast 3,5 to) leer mit den 25 km/h ziehen? Vielen Dank!

  11. Kay
    Am 28. Januar 2019 um 21:45

    ich habe eine eigenbau trecker der nur 6 km h fährt ist der zulasungsfrei

  12. Michael
    Am 27. Januar 2019 um 17:43

    Hallo.
    Ich habe ein Traktor (max. 20 Km/h) mit schwarzem Kennzeichen. Ich nutze ihn Hobby mässig. Und einen Anhänger habe ich auch. Der Anhänger hat aber keine Zulassung oder sonstige Papiere. Kann ich mir den Anhänger einfach hinterhängen und im öffentlichen Strassenverkehr nutzen? Zum Beispiel Holz fahren oder sonstige Güter. Wie gesagt als privat. Reicht da ein Kennzeichen wie beim Traktor + 25 Km/h Schild?

    MfG Michael

  13. Verena
    Am 20. Januar 2019 um 14:46

    Hallo,
    Wir möchten uns einen Kubota Kleintraktor kaufen. Höchstgeschwindigkeit 14 km/h. Soll nur zur Forstarbeit und zum Schneeräumen auf Privatgrund verwendet werden.
    Muß der Traktor angemeldet und versichert werden? Wenn ja, wie?
    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 11:40

      Hallo Verena,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Arthur
    Am 7. Januar 2019 um 12:24

    Hallo zusammen!

    Wir haben einen innerbetrieblichen Transport (sog. Milkrun) im Einsatz, welcher bislang nur einen Anhänger inkl. Beleuchtung zieht. Die Geschwindigkeit des Elektroschleppers ist auf 6km/h begrenzt.
    Der Weg kreuzt an zwei Stellen auch den öffentlichen Straßenverkehr, hier liegen allerdings für das Fahrzeug und sämtliche Stapler Sondergenehmigungen vor.

    Der Milkrun soll nun auch dafür verwendet werden mehrere Müllgroßbehälter zu schleppen.
    Eine Beleuchtungsanlage kann hier nicht installiert werden.

    a) reicht es aus, wenn die MGB entsprechend reflektierend beklebt werden? Evtl inkl. einem magnetischen Rundumlicht am letzten MGB?
    b) wie viele MGB dürfen auf einmal geschleppt werden?
    c) reicht ein Führerschein Klasse B?

    Besten Dank im Voraus!

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:43

      Hallo Arthur,

      wenden Sie sich am besten direkt an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Futterknecht W.
    Am 26. Dezember 2018 um 13:51

    Hallo vielleicht kann mir einer helfen. Habe einen Traktor (Privat, Schwarze Nummer) und einen Anhänger der aus Oma’s ehemaliger Landwirtschaft stammt. Garantiert schon 60Jahre alt und von mir restauriert wurde. Frage: darf ich den an meinen Schlepper ranhängen und was muss ich beachten! 25KM/h Schild, schwarze Nummer des Zugfahrzeug?? Habe keine ABE .
    Man hört und liest soviel aber was ist richtig!! Wäre nett von euch zu hören. Gruß WFB

    • Frank
      Am 1. Februar 2019 um 14:45

      Hallo Herr Futterknecht

      Du musst mit dein Anhänger eine Abnahme machen und genau so anmelden wie ein Fahrzeug bekommst ein Gutachten ausgestellt. Dann eine Zulassung vom Amt für den Hänger ,schwarze Nummernschild-bezahlt deine Steuern und Versicherung darauf .- genau so wie ein PKW Anhänger. TÜV aller 2 Jahre. Dann kannst du ihn nutzen!!

  16. Nick
    Am 7. November 2018 um 14:41

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine Frage: erlischt die Haftpflichtversicherung, wenn ich mit dem Ladewagen (Landwirtschaft) fahre und in zu Hause feststelle, dass ich das Nummernschild des Ladewagens auf der Wiese verloren habe (§ 6 PflVG).

    Und welche Strafen drohen?

    Besten Dank im Voraus

  17. moppedfahrer
    Am 6. November 2018 um 14:20

    Hallo,

    was ist mit “die gewöhnliche Zulassung (ohne Ermäßigungen)” genau gemeint?

    Danke und Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 17:02

      Hallo moppedfahrer,

      Ermäßigungen können bspw. für Menschen mit Handicap infrage kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Ralf
    Am 18. Oktober 2018 um 10:22

    Ich will meinen Traktor Schlüter750s ummelden auf schwarzes Kennzeichen, und habe mir einen alten Ladewagen gekauft,den ich als Bauwagen umbauen will und zu Traktortreffen fahren.Bekomme ich den zugelassen obwohl er eine Sibra bremse hat und keine Auflaufbremse?

  19. Manuela
    Am 17. Oktober 2018 um 18:52

    Hallo, an meinem Traktor mit schwarzem Kennzeichen habe ich ab und an einen Holzrückewagen mit Kran.
    Ist das mit einem 25 km/h am Hänger noch ohne Zulassung i.O. ? Gibt es da Unterschiede zwischen privat und Gewerbe?

  20. wiltschka
    Am 14. Oktober 2018 um 11:15

    Schon den auf 25 km/h begrenzten Pkw darfst du mit Mofaprüfbescheinigung nicht fahren!

  21. Simone
    Am 11. Oktober 2018 um 12:38

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    beim Durchlesen hab ich wirklich schon einiges gelernt – vielen Dank dafür.
    Ich habe folgende Frage:
    Wenn ein Brennholzbetrieb ein 25km/h Schild auf seinem neuen Kubota hat, auf sämtlichen Anhängern ebenfalls 25km/h Schilder angebracht sind, dieser aber eigentlich immer mit 45km/h vor mir her fährt, handelt es sich zum einen dann noch um die richtige Zulassung – da die Hänger offensichtlich alle nicht zugelassen sind?
    Liegt bei einem solchen umfangreichen Gewerbe noch eine landwirtschaftliche Tätigkeit vor, da der größte Teil der Tätigkeit eigentlich im Handel besteht und müsste der Schlepper dann nicht ein schwarzes Kennzeichen haben?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Simone

  22. David
    Am 7. Oktober 2018 um 9:23

    Hallo,

    Ich besitze einen Traktor mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit schwarzes Kennzeichen, keine landwirtschaftliche Nutzung, Zulassung als Zugmaschine /Ackerschlepper.

    Nun möchte ich einen einachsigen Bauwagen Baujahr 1993 ohne Kennzeichen anhängen um damit auf ein Traktortreffen zu fahren.

    Darf ich das bzw. was benötige ich? Kennzeichen? Betriebserlaubnis?

    Danke für Ihre Antwort.

  23. friedvoller Krieger
    Am 23. September 2018 um 12:25

    Hallo,
    besteht die Möglichkeit bei einem ausgesprochenen Fahrverbot trotzdem zulassungsfrei Fahrzeuge im Straßenverkehr zu benutzen?

  24. Andreas W.
    Am 12. September 2018 um 15:29

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben samt unserem Haus einen Einachsschlepper Typ Hakorette samt Anhänger gekauft. Die Hakorette ist laut Typenschild Baujahr 1980, auf dem Anhänger ist keine Plakette zu finden. Bauartbedingt sollte die Hakorette nicht schneller als 6km/h fahren. Eine Betriebserlaubnis ist nicht vorhanden.

    Welchen Bedingungen unterliegt dieses Gespann?
    Was müsste eingehalten werden, um am öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen?
    (z.B. fahrt zum Wertstoffhof)

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas W.

  25. Karl
    Am 7. September 2018 um 14:23

    Ich (Geb. 1963) muss 3 Monate den Führerschein abgeben!
    Jetzt habe ich folgende Möglichkeiten, während der Zeit mobil zu bleiben:

    1. Pedelec (Fahrrad) mit Elektromotor 36V/300W
    2. Zugelassener Scooter mit kleinem Nummernschild, max. 24km/h laut Betriebserlaubnis
    3. Krause-Simson-DUO4.1 (ehem. DDR-Krankenfahrzeug) zugelassen mit 50ccm-Verbrennermotor

    Mit welchem der angegebenen KFZ darf ich mich bedenkenlos auf den Weg machen?

    Rathjan

  26. Sven
    Am 6. August 2018 um 15:43

    Hallo,

    ich bräuchte mal eure Hilfe/Rat
    ich habe den Traktor von meinem Vater geerbt, dieser hat derzeit noch ein grünes Kennzeichen.
    Mein Vater hat bis vor kurzem Landwirtschaft betrieben.
    Seit kurzer Zeit nicht mehr – zum Besitz gehört jedoch 1 HA Ackerland.

    Ich gehe davon aus, das ich das grüne Kennzeichen nicht halten kann, da ich selbst keine Forstwirtschaft oder Landwirtschaft betreibe (jedoch das Ackerland) behalten möchte?!
    Oder denkt Ihr ich habe eine Chance?

    Mein Vater hat auch einen Lenkachskipper für seinen Traktor (Klöckner-Deutz D45 06-S) (Höchstgewschwindigkeit 25 km/h).

    Dieser Kipper hat ein grünes (gleiche Nummer wie Traktor)Kennzeichen.

    Wenn ich nun die grüne Nummer verliere für den Traktor – wie läuft dies dann mit dem Lenkachskipper?
    Ich habe für diesen Hänger, weder Papiere noch sonstiges bei meinem Vater gefunden.

    Ich freue mich von euch zu hören.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 12:16

      Hallo Sven,

      wird das Fahrzeug nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt, kann es nicht mit grünem Kennzeichen zugelassen werden. Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h dürfen ein grünes Kennzeichen erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Frank
    Am 2. August 2018 um 13:19

    Zum Thema Anhänger habe ich Fragen.
    Mein Traktor hat ein schwarzes Kennzeichen und ist als Zugm. Ackerschlepper mit max 20 Km/h zugelassen.
    1. Darf ich einen Anhänger ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen der an diesem Traktor angekoppelt ist benutzen wenn ein 25 km/h Schild gekennzeichnet ist?
    2. Ist es erlaubt wenn ein der Anhänger ein schwarzes Folgekennzeichen hat (ich meine damit das gleiche wie das Zugfahrzeug)
    3. Was hat es mit der Bezeichnung Folgekennzeichen bis 14961 auf sich?, gibt es für Anhänger die vor 1.7.1961 zugelassen worden sind andere Vorschriften?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2018 um 9:47

      Hallo Frank,

      bis 25 km/h sind land- oder forstwirtschaftliche (lof) Anhänger nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Betriebsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h eingesetzt werden und mit “25”-Schild gekennzeichnet sind (§§ 3, 4 FZV). Geschwindigkeitsschild nach Vorgabe § 58 StVZO (Durchmesser 200 mm, Schriftgröße 120 mm, etc.). Diese Anhänger benötigen ein Folgekennzeichen. Die Kennzeichen müssen den Vorschriften nach § 10 FZV Abs. 2 entsprechen und dürfen z. B. nicht selbst geschrieben sein. Alte Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 in Verkehr gebracht wurden und seither nicht umgebaut wurden, brauchen keine Betriebserlaubnis für den lof Verkehr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. WH
    Am 15. Juli 2018 um 3:22

    Hallo,
    Ich fahre regelmäßig einen Trecker (40 km/h und schwarze Nummer) dahinter einen Anhänger( mit Schwarzem Folgekennzeichen, 25 km/h ) für eine Baumschule. Mache ich mich strafbar ? Wenn ja welche Strafen drohen mir?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 10:49

      Hallo WH,

      Bis 25 km/h sind land- oder forstwirtschaftliche (lof) Anhänger nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Betriebsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h eingesetzt werden und mit einem “25”-Schild gekennzeichnet sind (Durchmesser 200 mm, Schriftgröße 120 mm).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Maxi
    Am 11. Juli 2018 um 16:22

    Darf mann mit einem Aufsitzrasenmäher auf öfentlichen strasen fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 8:56

      Hallo Maxi,
      da dieser in der Regel keine Straßenzulassung hat, ist davon eher nicht auszugehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Hans
    Am 2. Juli 2018 um 12:32

    Hallo, ich möchte mit meinem alten auf grün zugelassenen 25kmh Traktor zu einem Traktor Treffen fahren und hinten einen auf schwarz zugelassenen PKW-Anhänger dran hängen, ist das erlaubt? Falls ja, wäre es auch erlaubt zwei auf schwarz zugelassene hänger hintereinander dran zu hängen, wenn der vordere auflaufgebremst ist und der hintere ungebremst? Zum besseren Verständnis, es handelt sich dabei um 2 Autos, die abgeschnitten zum Anhänger umgebaut sind, aber mit KugelKopf AHK noch hinten dran. Alles ordnungsgemäß abgenommen und zugelassen. Bin sehr gespannt, Gruß, Hans.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:47

      Hallo Hans,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.