Versicherungskennzeichen für Moped, Mofa, Roller & Co.

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Welche Informationen enthält das Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient.

Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht. Wie ein Versicherungskennzeichen aussieht, veranschaulicht die nachfolgende Grafik:

Die Farben beim Versicherungskennzeichen wechseln jedes Jahr.
Die Farben beim Versicherungskennzeichen wechseln jedes Jahr.

Kleines Schild mit großer Bedeutung

Versicherungskennzeichen: Was müssen Halter von Kleinkrafträdern wissen?
Versicherungskennzeichen: Was müssen Halter von Kleinkrafträdern wissen?

Wer auf der Suche nach einer günstigen Alternative zum Auto ist, wird vermutlich schnell auf Kleinkrafträder und E-Scooter stoßen. Zwar müssen Sie bei diesen Fahrzeugen auf Stauraum verzichten, allerdings ist weder eine Zulassung notwendig noch fällt die Kfz-Steuer an.

Allerdings schreibt der Gesetzgeber auch für diese den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Damit die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr möglich ist, wird zudem ein sogenanntes Versicherungskennzeichen benötigt.

Doch welche Fahrzeuge müssen über ein solches Kennzeichen verfügen? Wo können Sie ein Versicherungskennzeichen beantragen? Welche Kosten fallen dafür an? Ist die Gültigkeit begrenzt? Und lässt sich ein Versicherungskennzeichen umschreiben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Versicherungskennzeichen

Wozu dient das Versicherungskennzeichen?

Dabei handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben.

Welche Sanktionen drohen für das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen?

Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro vor. Welches Fehlverhalten beim Versicherungskennzeichen außerdem geahndet wird und wie hoch die Sanktionen ausfallen, verrät diese Tabelle.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Versicherungskennzeichen

TatbestandBußgeld
Sie führten die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mit.
10 €
Sie nutzen ein Fahrzeug, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
10 €
Sie händigten bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen aus.
10 €
Sie fuhren ohne gültiges Versicherungskennzeichen.
40 €
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dieses über kein Versicherungskennzeichen verfügte, bzw. ließen sie zu.
40 €

Wann ist ein Versicherungskennzeichen notwendig?

Bei welchen Fahrzeugen müssen Sie ein Versicherungskennzeichen anbringen?
Bei welchen Fahrzeugen müssen Sie ein Versicherungskennzeichen anbringen?

Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, der gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei verschiedenen zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten vorgeschrieben ist. In § 26 Abs. 1 FZV heißt es dazu:

Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflicht­versicherungs­gesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen. Darüber hinaus ist dieses für Quads und Trikes vorgeschrieben, wenn diese über die gleichen Vorgaben verfügen.

Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt. Beachten Sie dabei aber, dass nicht alle im Handel angebotenen Modelle der elektrischen Tretroller auch tatsächlich für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Übrigens! Wer mit seinem Moped oder Roller unsere europäischen Nachbarn besuchen möchte, kann dies in der Regel ohne Probleme tun. Denn das Versicherungskennzeichen behält im Ausland seine Gültigkeit. Allerdings können ein Länderkennzeichen sowie das Mitführen einer grünen Versicherungskarte vorgeschrieben sein.

Benötige ich ein Versicherungskennzeichen für mein E-Bike?

Im Alltag werden meist alle Elektrofahrräder pauschal als E-Bike bezeichnet. Tatsächlich lassen sich dabei aber verschiedene Typen differenzieren, für die unterschiedliche Vorgaben gelten. Am verbreitetsten ist das sogenannte Pedelec. Dessen Motor unterstützt die Tretbewegung des Fahrers, sodass dieser damit maximal 25 km/h erreicht. Bei einer höheren Geschwindigkeit schaltet der Motor aus, weshalb das Pedelec rechtlich mit dem normalen Fahrrad gleichgestellt ist.

Beim S-Pedelec arbeitet die Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und somit gilt dieses als Kleinkraftrad. Fahrer benötigen daher einen Führerschein der Klasse AM und es greift die gesetzliche Helmpflicht. Zudem ist ein Versicherungskennzeichen beim S-Pedelec vorgeschrieben.

Wo bekomme ich ein Versicherungskennzeichen her?

Um das Versicherungskennzeichen zu beantragen, wenden Sie sich an die entsprechende Versicherung.
Um das Versicherungskennzeichen zu beantragen, wenden Sie sich an die entsprechende Versicherung.

Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Ihren Roller oder Mofa? Mit diesem Anliegen wenden Sie sich direkt an eine Kfz-Versicherung. Beim Antrag für ein Versicherungskennzeichen sind dabei unter anderem folgende Informationen anzugeben:

  • Hersteller
  • Baujahr
  • Fahrgestell-Nummer
  • Antriebsart

Diese Angaben können Sie der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) entnehmen. Ein gültiger Vertragsschutz entsteht aber grundsätzlich nur, wenn die Angaben der Wahrheit entsprechen. Dies kann dazu führen, dass bei getunten Fahrzeugen der Versicherungsschutz erlischt.

Wie hoch die Kosten für ein Versicherungskennzeichen ausfallen, kann je nach Versicherung und Fahrzeugart variieren. Allerdings können Sie bei einem Mofa oder Moped in der Regel von Ausgaben unter 100 Euro rechnen.

Haben Sie den Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, sendet Ihnen die Versicherung das Kennzeichen zu. Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März.

Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor. In welchem Jahr (beginnend ab dem 01. März) welche Farbe gemäß § 27 FZV vorgeschrieben ist, zeigt die nachfolgende Tabelle:

JahrFarbe
2019Grün
2020Schwarz
2021Blau
2022Grün
2023Schwarz
2024Blau
Wichtig! Kleinkrafträder dürfen bereits von Minderjährigen geführt werden, allerdings gelten diese noch nicht als voll geschäftsfähig. Aus diesem Grund müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Versicherungskennzeichen beantragen und den Vertrag der Versicherung unterzeichnen.

Versicherungskennzeichen anbringen: Welche Vorschriften gelten?

Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs – möglichst unter der Schlussleuchte – anzubringen. Dabei muss sich der untere Rand mindestens 20 cm über der Fahrbahn befinden.

Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden. Diese gilt grundsätzlich von beiden Seiten.

Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.

In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben. Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Einige Versicherungen erlauben es aber auch, dass Käufer die Versicherungskennzeichen übernehmen. Ob diese Option tatsächlich besteht, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen besprechen.

Was droht fürs Fahren ohne Versicherungskennzeichen?

Fehlt das Versicherungskennzeichen am Roller, kann nicht nur ein Verwarngeld drohen.
Fehlt das Versicherungskennzeichen am Roller, kann nicht nur ein Verwarngeld drohen.

Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht.

Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht. So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie das Versicherungskennzeichen nicht richtig angebracht haben.

Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet. Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss. Gerade durch mögliche Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld können dabei hohe Summen zusammenkommen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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6 Kommentare

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  1. Nadia
    Am 23. Mai 2024 um 11:43

    Hi,

    Leider hatte ich versäumt direkt zum 1.3. den Versicherungsschutz zu verlängern.

    Ich erhielt nun vor ein paar Tagen (Versicherung wurde mittlerweile, bevor ich das Bußgeld per Post erhalten habe, verlängert und ordnungsgemäß angebracht.) ein Bußgeld per Post. Sage und schreibe 175€.

    Ist das so korrekt oder kann ich dagegen angehen und „nur“ die 40€ „fordern“?

    Lg
    Nadia

  2. Peter
    Am 1. März 2024 um 14:12

    Heute ist wieder mal der 1 März, und ein neues Versicherungskennzeichen nötig.

    Habe dieses schon in der Tasche , muss aber woandershin fahren weil kein Werkzeug hier.
    Gilt das als “Fehlendes Versicherungskennzeichen” auch wenn ich es bereits in der Tasche habe,
    bzw im Rücksack inkl. Versicherungsbescheinigung alt/neu ?
    Oder sollte ich es an die Sitzbank klemmen, damit es höchstens als “nicht richtig angebracht” zählt ?

    Grüße

    • KaSchnei
      Am 12. April 2024 um 13:39

      Hallo, das hat mich gestern 40 Euro gekostet – Fahren ohne Kennzeichen. Ich hatte es noch im Rucksack. Das Kennzeichen MUSS ordnungsgemäß (hinten) angebracht werden und MUSS lesbar sein. Vielleicht ist klemmen nch grenzwertig erlaubt, wenn Du da alte nicht mehr dran hast.

  3. Atiq M
    Am 8. März 2021 um 13:45

    Für moped 50kmh

  4. Uwe S
    Am 16. Februar 2021 um 17:44

    Guten Tag,

    werden die Buchstabenkombinationen jedes Jahr neu an die Versicherungen vergeben oder bleiben diese unverändert ? Wenn ja, kann man
    schon VOR Beginn des neuen Versicherungsjahres sehen, welche Versicherung welche Buchstaben bekommt ?

    Danke & Gruss

  5. Maurice
    Am 4. September 2020 um 21:56

    Werden Mofas bei Verkehrsdelikten genauso bestraft wie Fahräder?

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