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Der Krankenfahrstuhl: Elektromobil für Gehbehinderte

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 4. Mai 2023

Elektrischer Krankenfahrstuhl: Welche Regeln gelten laut Verkehrsrecht?

Ein Elektromobil für Gehbehinderte erleichtert die Fortbewegung.
Ein Elektromobil für Gehbehinderte erleichtert die Fortbewegung.

Ein Leben mit Einschränkungen am Bewegungsapparat ist häufig schwierig und anstrengend. Nicht selten sind gehbehinderte Personen auf die Hilfe von ihrer Umwelt oder einen Rollstuhl angewiesen. Momente, in denen selbstbestimmt gehandelt werden kann, sind daher besonders kostbar. Dies gilt auch bei der Überwindung von Wegstrecken, welche selbstständig und ohne Hilfe durch z. B. einen Krankentransport zurückgelegt werden können.

Um Personen mit Handicap ein Höchstmaß an Flexibilität und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber Kfz für den Straßenverkehr zugelassen, welche als Krankenfahrstuhl verwendet werden können. Die Scooter, welche oft auch als Seniorenmobil bezeichnet werden, sind praktische Helfer, wenn es darum geht, Einkäufe zu erledigen, Freunde zu besuchen oder den Arzttermin wahrzunehmen.

Motorisierte Krankenfahrstühle sind praktisch. Dennoch gibt es häufig noch Verwirrung darüber, unter welchen Voraussetzungen solche Fahrzeuge bewegt werden dürfen. Wer ist überhaupt berechtigt, ein solches Gefährt zu führen? Benötigen Interessierte für den Krankenfahrstuhl eine Fahrerlaubnis, einer Versicherung oder eine Zulassung? Und ist der Krankenfahrstuhl bis 25 km/h (ohne Führerschein) eigentlich noch auf deutschen Straßen zulässig? All diese Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Krankenfahrstühle

Müssen Voraussetzungen erfüllt werden, um einen Krankenfahrstuhl fahren zu dürfen?

Es sind weder ein Behindertenausweis noch ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung notwendig. Für Krankenfahrstühle, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet, gilt ein Mindestalter ab 15 Jahren.

Sind Krankenfahrstühle versicherungspflichtig?

Für Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wo darf ich mit einem Krankenfahrstuhl fahren?

Rechtlich gesehen gilt der Führer eines Krankenfahrstuhls als Fußgänger. Er darf bzw. muss somit auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, allerdings ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit.

Was ist eigentlich ein Krankenfahrstuhl?

Die Definition für Krankenfahrstühle hat sich in den letzten Jahrzehnten mehrfach gewandelt. Aktuell versteht der Gesetzgeber gemäß § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darunter Kfz, die nur einen Sitz, eine Leermasse unter 300 kg (einschließlich der Batterien aber ohne Fahrer) sowie einen Elektroantrieb haben und ihrer Bauart gemäß für den Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt sind. Außerdem muss das zulässige Gesamtgewicht unter 500 kg liegen. Die Breite ist auf maximal 110 cm beschränkt und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 15 km/h betragen.

Vor dem 1. September 2002 war es gemäß FeV auch zulässig, wenn der Krankenfahrstuhl mit Benzin betrieben wurde und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h aufwies.

Brauche ich für den Krankenfahrstuhl einen Führerschein?

Anders als beim PKW wird für einen Krankenfahrstuhl kein Führerschein benötigt.
Anders als beim PKW wird für einen Krankenfahrstuhl kein Führerschein benötigt.

Ein Krankenfahrstuhl kann ohne Führerschein gefahren werden. Für das Elektromobil muss also keine Fahrschule besucht werden. Es darf auch von jedem gefahren werden. Ein Behindertenausweis ist also nicht zwingend notwendig. Anders als in der alten Regelung müssen die Fahrer für den Krankenfahrstuhl auch keine Prüfbescheinigung nachweisen.

Gemäß § 10 FeV beträgt das Mindestalter für einen Elektro-Krankenfahrstuhl 15 Jahre, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet. Darunter gibt es allerdings keine Beschränkungen, wenn das Fahrzeug durch ein behindertes Kind geführt wird.

In der bis September 2002 gültigen Version der FeV war zwar der Krankenfahrstuhl führerscheinfrei, aber wie beim Mofa musste für Fahrzeuge mit über 10 km/h Höchstgeschwindigkeit eine Fahrschule besucht und mit Prüfbescheinigung abgeschlossen werden.

Mindestalter beachten!

Es gilt ein Mindestalter – auch ohne Führerschein: Ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden. Ein Krankenfahrstuhl unter 10 km/h darf auch von jüngeren behinderten Kindern gefahren werden.

Besteht für den Krankenfahrstuhl eine Versicherungspflicht?

Grundsätzlich muss für einen Krankenfahrstuhl mit über 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Versicherung abgeschlossen werden. Notwendig ist eine Haftpflicht, welche im Falle eines durch den Fahrer des Elektromobils verursachten Schadens die Kosten übernimmt. Insofern ist also eine Versicherungspflicht wie beim Mofa oder Roller gegeben.

Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 6 km/h, entfällt die Versicherungspflicht.

Versicherungskennzeichen ab 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Wer einen Krankenfahrstuhl ohne Versicherung führt, verstößt gegen den § 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Ist für den Krankenfahrstuhl eine Zulassung notwendig?

Für einen Krankenfahrstuhl muss eine Versicherung gezahlt werden. Er ist aber steuer- und zulassungsfrei.
Für einen Krankenfahrstuhl muss eine Versicherung gezahlt werden. Er ist aber steuer- und zulassungsfrei.

Ein motorisierter Krankenfahrstuhl nach aktuellem Recht ist zulassungsfrei und somit auch steuerfrei. Es ist also nicht notwendig, das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden. Sollten allerdings technische Veränderungen vorgenommen werden, wodurch die zulassungsbefreienden Voraussetzungen nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Folglich ist der Scooter durch die Behörde neu einzuordnen.

Dadurch wird nicht nur die Zulassungs- bzw. Steuerbefreiung aufgehoben. Möglicherweise ändert sich die Fahrzeugklasse – dann wird sogar eine entsprechende Fahrerlaubnis zum Führen des baulich veränderten Krankenfahrstuhls notwendig. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Höchstgeschwindigkeit erhöht wird.

Wo dürfen Sie mit einem Krankenfahrstuhl laut StVO fahren?

Einen Krankenfahrstuhl mit Elektro-Motor (nach gegenwärtigen Bestimmungen) dürfen Sie auf öffentlichen Wegen und Plätzen führen. Gemäß § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist darüber hinaus das Fahren auf Gehwegen erlaubt, wenn dabei die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

Verkehrsrechtlich ist eine Person auf einem Krankenfahrstuhl, obwohl sie ein elektrisches Kfz führt, dann anzusehen, als wäre sie ein Fußgänger. Entsprechend dürfen alle für Fußgänger freigegebenen Wege wie z. B. Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. An Zebrastreifen muss den Personen auf einem solchen Elektromobil Vorrang eingeräumt werden.

Krankenfahrstuhl: Mit dem Auto bis maximal 25 km/h darf nicht mehr jeder fahren

Trotz Neuregelung der Bestimmung der FeV zum Krankenfahrstuhl gelten die alten Regelungen unter bestimmten Umständen fort. Geregelt wird dies im § 76 FeV, dem sogenannten Übergangsrecht. Dieses beschreibt einen gewissen Bestandsschutz. Unter Nummer 2 steht:

Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen. Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 1. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung.”

Übergangsregel der FeV: Unter Umständen ist ein Krankenfahrstuhl (Auto) mit 25 km/h noch zulässig.
Übergangsregel der FeV: Unter Umständen ist ein Krankenfahrstuhl (Auto) mit 25 km/h noch zulässig.

Demnach darf ein Krankenfahrstuhl mit 25 km/h auch weiterhin führerscheinfrei geführt werden, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. (Die maximale Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.)

Heute kann diese Bescheinigung allerdings nicht mehr erworben werden. Darüber hinaus ist es zulässig, einen zweisitzigen Krankenfahrstuhl bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (einem Auto ähnlich, sogenannte „25er“) zu führen, wenn diese bis zum 30. Juni 1999 erstmals in den Verkehr genommen worden sind.

Die Fahrzeugführer müssen aber gebrechlich oder behindert sein.

Ebenfalls zulässig gemäß Übergangsrecht sind Krankenfahrstühle im Sinne der Vorschriften der DDR– vorausgesetzt sie sind bereits vor dem 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen.

Die sogenannten 25er gelten heute als vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bzw. als Kleinst-Pkw. Für sie wird die Führerscheinklasse AM benötigt. Bauartbedingt dürfen sie nicht schneller als 45 km/h fahren und der Hubraum muss unter 50 ccm liegen. Die Leistung ist auf 4 kW begrenzt.
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156 Kommentare

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  1. Wolfgang L. sagt:

    Ein Fahrzeug mit Elektroantrieb (Krankenfahrstuhl wohl genannt), hupte mich gestern (ich als Fussgänger) auf dem Gehweg zur Seite und überholte mit wirklich rasantem Tempo (tippe auf 30 kmh). Dieses Fahrzeug war mit einem so genanntem Versicherungskennzeichen ausgestattet.
    Frage: darf dieses Gefährt eigentlich Fusswege benutzen, wenn es doch eine Straßenzulassung durch dieses Kennzeichen besitzt?

  2. Armin sagt:

    Hallo, ich möchte einen elektrischen Krankenfahrstuhl umbauen und einen elektrischen Sessel daraus machen. Er läuft nur 6 km/h und der Sessel würde nur über den Rahmen des Krankenfahrstuhls gebaut. Ist dies möglich?

  3. Bernd sagt:

    Hallo, ich wurde heute mit meinem 15km/h Seniorenmobil im Wald von einem Förster belehrt dass ich damit nicht auf Waldwegen fahren darf! War das korrekt?

  4. André sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich besitze einen dreirädrigen Krankenfahrstuhl der Firma Petri +Lehr von 1958.
    Er ist mit einem Sachsmotor mit 150ccm , 6,5PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h laut KFZ Brief ausgerüstet.
    Es ist ein altes Mopedkennzeichen von 1970 verbaut.
    Nun zu meinen Fragen:
    Darf ich dieses Gefährt noch mit einem Mopedkennzeichen betreiben oder bedarf es einer anderen Zulassung?
    Darf ich es ohne Helm fahren obwohl es kein Dach hat.
    Ein ähnliches Modell ist auch im Internet zu finden.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen vorab.
    Mit freundlichen Grüßen
    André

  5. Lars sagt:

    Hallo, Ich habe eine ERAD Mofaauto/Krankenfahrstuhl bj1994. Er läuft 25 und hat das auch so in den Papieren. Ich bin 15 und habe letztes Jahr meine Mofa Prüfbescheinigung gemacht. Darf ich das Auto mit meinem Führerschein Fahren?

  6. Jessica sagt:

    Hallo ich habe eine Frage:

    Ich darf auf Grund Behinderung keinen Führerschein machen. Jetzt ist die Frage darf ich ein Elektro Mobile ( offen und auch geschlossen) fahre, mit Max.geschwindigkwit von 20 km/h oder braucht man dafur schon einen Führerschein wenn auf öffentlichen Straßen gefahren wird

  7. Sonder sagt:

    Hallo, mein Mann ( 74 Jahre ) hat sich ein dreirädiges EMobile gekauft. Es fährt 6 – 20 km/H. Braucht er dafür eine offizielle Genemigung.
    Er fährt damit zum Arzt auf dem Geweg mit 6 km/H und wenn wir zusammen unterwegs sind auf dem Radweg oder Strasse dann bis 20 km/H.
    Gibt es eine offizielle Bescheinugung zum führen eines Seniorenmobils.
    Im Britzer Garten will mann eine Bescheinigung um im Park mit 6 km/H zu fahren ( wenn wir dort spazieren gehen wollen, ich gehe dann neben ihm )

    mfG Sonder

  8. Jens S. sagt:

    Darf ich mit einem E-Scooter maximal 20 kmh als Gehbehinderter mit Merkzeichen G,aG und 100% überall fahren ?
    ( Gehwege und Fußgängerzonen )

  9. Peter F. sagt:

    Guten Tag,

    Wir haben meinem Großvater (Jhrg. 1930) ein Elektro 3-Rad (Eco Engel 501) mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (regulierbar auf 6km/h, 15 km/h, 25 km/h) gekauft. Leider bekommen wir keine richtige Auskunft ob es ihm gestattet ist, damit auf Gehwegen oder Radwegen zu fahren und ob dafür eine Helmpflicht besteht.
    Können Sie mir weiterhelfen?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter F.,

      eine Helmpflicht besteht nicht, je nach Geschwindigkeit darf auf Rad- und Gehwegen gefahren werden. Beachten Sie, dass die Geschwindigkeit dann angepasst werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. eFan sagt:

    Hallo, da ich gebehindert bin möchte ich mir gern einen alltags- und allwettertaugliches Elektromobil Biro Estrima mit 10-15 km/h zulegen.
    Das Fahrzeug hat die Abmessungen L 1740mm/B 1030mm/H 1565mm und wiegt im fahrbereiten Zustand 450 kg (inkl. Batterie und Fahrer).
    Das Fahrzeug hat eigentlich 2 Sitze und das max. zulässige Gewicht beträgt 545 kg und würde somit nicht als motorisierter Krankenfahrstuhl im Sinne des §4 Abs.2 der FEV gelten. Die Nutzlast von 95 kg würde ich nicht benötigen.
    Gibt es in Deutschland eine Möglichkeit der behördlichen Ausnahme/Einzelfallentscheidung dieses Fahrzeug auf einen Sitz umzubauen und das Fahrzeug auf 500 kg abzulasten/ zu begrenzen (ggfs. entsprechender Abnahme durch TÜV o.ä.).
    In der Schweiz kann diese Fahrzeug mit der Geschwindigkeit von 10 km/h sogar ohne Führerschein gefahren werden .
    Können Sie mir weiterhelfen?
    Vielen Dank!

  11. Monika P. sagt:

    Besitze 1 kl. Seniorenscooter mit 6 kmh. Bin 70 % schwerbehindert und gehbehindert.Sitze gerne mal bei 1 Tasse Kaffee in einer Ladenstrasse
    ( wo etliche Geschäfte sind ). Aber auch Ärzte. Leider bin ich einem Ladenbesitzer ein Dorn im Auge, obwohl ich meinen Scooter so abstelle,
    das ich niemanden behindere. Lt. dem dortigen Hauswart ist das ganze Areal dort incl. U-BAHN Station -Ausgang angeblich Privatbesitz. Der
    Hauswart hat sich von dem einen Ladenbesitzer derart anstacheln lassen, das er mir für das ganze Areal Hausverbot erteilen möchte. Auf meine Bitte, diese doch schriftlich mit Begründung mir zu geben, schrie er nur rum.
    Meiner Meinung nach ist er im Unrecht, oder nicht ?
    Können Sie mir helfen ?

  12. Monika sagt:

    Ich habe mir ein Vierrad-Elektroroller Econolo j4000 gekauft. Fährt bis 25 km/h. Ich möchte den Roller versichern, kann man mir sagen in welcher Kategorie der Roller eingestuft wird?? Als Mofa oder als Krankenfahrzeug ??? Ich blicke nicht mehr durch. Jeder erzählt mir etwas anderes.
    Selbst die Versicherungen sind unterschiedlicher Meinung. Wer weiss etwas genaues. Wäre für eine Auskunft sehr dankbar. Mfg Monika

  13. Horst D. sagt:

    Besitze einen Eco Engel 501 Elektrodreirad.weiß nicht ob ich einen Sturzhelm brauche und ob ich auf Gehwegen fahren kann.

  14. Andreas sagt:

    Hallo, ich kann aufgrund meiner Krankheit nicht mehr als 30 Meter gehen, ich möchte mir einen Elektro Scooter ( Seniorenmobil ) zulegen , mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ( Ein Eco Engel 501 ) der Scooter hat 3 Fahrstufen ( 6, 15, und 25 km/h ) muss ich einen Helm tragen?
    Ich bin im Besitz der Fahrerlaubnis für PKW.

    Vielen Dank für ihr bemühen.

  15. Franze sagt:

    Hallo darf mann ein 45Kmh Leichtfahrzeug noch heute drosseln auf 25kmh und dann ohne Fahrerlaubniss Fahren so wie wenn ich einen 50ziger Roller kaufe und den Drossel auf 25Kmh. Ich Fahre zurzeit einen ERAD Spacia von Gammafahrzeuge baujahr 1989.

  16. Lars sagt:

    Hallo, ich habe einen Erad Agora welcher 25kmh Fährt und so eingetragen ist. Er stammt aus dem Jahr 1998. Darf ich diesen mit einem AM führerschein auch zu zweit fahren? Ich bin weder gebrechlich noch krank. Viele Grüße Lars

  17. holzner sagt:

    Guten Morgen,

    ich hoffe ich kann auf mein Anliegen ein Antwort erhalten.
    Mein ist 100 % Schwerbehindert mit Merkzeichen B G und aG. Er hat einen E-Scooter (Seniorenmobil), 25 km/h, 70 Jahre alt. Das „Fahrzeug ist versichert und hat selbstverständlich die Betriebserlaubnis/TüV.
    Aufgrund seiner Polyneuropathie auch in den Händen ist die Fortbewegung mit Schieberollstuhl, den hat er zusammen mit einem elektrischen Zuggerät, auch 25 km/h, von der Kasse erhalten.
    Mein Mann hat auch einen Pflegegrad, ich bin seine Pflegekraft.
    Nun meine Frage und mein dringliches Anliegen.
    Vergangene Woche wurde er durch den Securiti im Krankenhaus, ich war zur Behandlung, angehalten. Er durfte nicht mehr das Haus verlassen, es wurde durch den Securiti die Polizei gerufen.
    Begründung.: weil das Gerät ein „Nummernschild“ hat darf es im Krankenhaus nicht betrieben werden.
    Mein Mann ist aber darf angewiesen, er kann wegen seiner vielen Erkrankungen nicht einmal mehr als 10 Meter mit Unterstützung von Krüken gehen.
    Wie verhält sich die Aussage des Sicherheitsmannes.
    Im SGB IX ist geregelt, dass diese Hilfsmittel der Fortbewegung wie zum Einkaufen, Freunde besuchen, Arzttermine wahrnehmen und aufsuchen öffentlicher Einrichtungen dient.
    Was ist nun richtig.
    Vielen Dank
    M. Holzner

  18. D. sagt:

    Hallo,

    Ich besitzte den Krankenfahrstuhl CHARLY (Elektro, 15km/h, BESCHEINIGUNGSFREI/Führerscheinfrei)

    ist es mir erlaubt mit einen Anhänger zu Fahren?

    Danke

    D.

  19. Uwe sagt:

    Hallo
    Ich habe meine Mofaprüfbescheinigung 2013 gemacht
    Ich möchte jetzt ein Mofa auto kaufen ein Ligier 25 KM/H Krankenfahrstuhl mit Bestandsschutz erstzullasung Mai 1998
    darf ich den mit Mofaprüfbescheinigung fahren
    in meine prüfbescheinigung steht nicht 2oder 3 oder 4 räder

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Uwe,

      mit einer Mofaprüfbescheinigung dürfen in der Regel elektrische Mobilitätshilfen mit einer bauartbedingten Höchtsgeschwindigkeit bis 20 km/h geführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Tina sagt:

    Was für ein Wirrwar,mal ja mal Nein…
    Was darf ich denn nun ?
    Möchte mir einen Kabinenroller kaufen mit 25Kmh 4 Rädig,Prüfbescheinigung Mofa brauche ich nicht bin 1955 geboren
    Fahre jetzt eine Ape mit 3 Rädern,dass ist ja erlaubt…
    Geht es wirklich nur um 4 Statt 3 Räder ,Verkäufer sagt,ich darf das führen als Mofa,ja,was denn nun ?

  21. enjot sagt:

    Guten Tag,
    darf ein Krankenfahrstuhl 6 und 15km/h anstatt einer Heckmarkierungstafel nach ECE69 auch mit einer stark reflektierenden Heckmarkierungsfolie (z.B. Orafol VC 104+) und entsprechender Größe gekennzeichnet werden, da einerseits keine Möglichkeit besteht, die Warntafel am Fahrzeug ordentlich anzubringen bzw. auch um Verletzungen im Alltag aufgrund der scharfkantigen Seiten der Tafel zu vermeiden.
    Wer kann mir weiterhelfen?
    Vielen Dank im voraus.

  22. Günter sagt:

    Hallo,

    möchte mir, schwerbehindert, ein Elektromobil welches die Kriterien eines Krankenfahrstuhls (bis 15 km/h) erfüllt anschaffen.
    Angedacht war ein Elektromobil mit 12 km/h und zusätzlicher Zulassung für Bus/Bahn.
    Befahren möchte ich Straßen aber auch Gehwege (Fußgängerzone, Bürgersteige) mit Schrittgeschwindigkeit.
    Das wäre, nachdem ich hier den Bericht über Krankenfahrstühle gelesen habe, auch möglich.
    Mein Händler sagt mir nun, dass Gehwege nur bis zu einer maxialen Geschwindigkeit des Elektromobils von 6 km/h zulässig sei.
    Hat sich da was in der Gesetzgebung wieder verändert?

  23. Herbert M. sagt:

    Muss bei einem Dreiradkabinenroller jeweils seitlich und hinten ein 25 km/h Schild sein ?, oder reicht nur hinten?

  24. Marc sagt:

    Hallo,
    darf ein 11jähriges Kind ohne Behinderung ein Seniorenmobil bis 6km/h auf dem Bürgersteig fahren?

  25. Florian B. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Aufgrund meiner Schwerbehinderung ist mir vom Verständnis her, nicht alles ganz klar und schlüssig. Ich habe mit 16 Jahren einen schweren Verkehrsunfall gehabt und habe seitdem eine Schwerbehinderung, ich habe noch nie einen Führerschein gemacht und würde aufgrund meiner ua kognitiven Fähigkeiten keinen machen wollen. Reaktion und Aufmerksamkeit ist bei mir deutlich verlangsamt und mit meiner Vorgeschichte, könnte ich mir einen Unfall nicht verzeihen, deshalb meine Frage: ich möchte einen Krankentransport bis 25 kmh fahren, für mich ist nun nicht eindeutig ersichtlich ob ich einen Führerschein benötige oder nicht, wenn ich damit selbstverständlich nicht auf offener Straße fahren werde sondern nur auf Gehwege bzw Fahrradwege. Innerorts dann auch nicht mit 25kmh sondern nur auf längeren Landstraßen mit wenig bis gar kein Verkehr, wie ist es in so einem Fall? Allein aufgrund meiner Behinderung ist es mir gar nicht möglich, physisch einen Roller bzw Mofa zu fahren, muss ich dennoch trotzdem einen Führerschein machen? Wie soll dann der praktische Teil aussehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian B.

  26. Hans-Jürgen sagt:

    Habe ein 25 km H schnelles Dreirad E-mobil (Eco-Engel). Frage: Auf welchen Wegen darf ich damit fahren.??? Das Fahrzeug hat drei Gänge
    6-15-25 Kmh .

  27. Dieter R. sagt:

    Guten Tag zusammen,

    ich bin 31 Jahre alt und sitze im Rollstuhl. Ich tüftle gerne in meiner privaten Werstatt und plane aktell ein elektrisch motorisiertes Bike mit drei Rädern das ggf. auch als Krankenfahrstuhl definiert werden kann (2x 20″ Vorderräder, 1x 26″ Hinterrad, aufrechte Sitzposition, nach vorne ausgestreckte Beine, Fahrradlenker).

    Wichtig ist das für mich, da ich nach erfolgreicher Prototyp-Phase vor habe, dieses “e-Trike” zu vertreiben und nun einige Fragen bzgl. Deklaration sowie deren Rechte und Pflichten aufkommen.

    Bei der definition eines kassischen e-Bikes gilt u. a. folgende Regelung:
    • maximal 45 km/h
    • Motor: max. 4KW
    • Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrzeugbundesamt
    • e-Bikes sind keine Fahrräder sondern Krafträder
    • Fahrradwege, Wald, etc. sind Tabu

    Die ersten drei Punkte wird mein Gefährt zukünftig erfüllen (45 km/h, Motor: 3KW, Betriebserlaubnis, 75cm breit, 200cm lang, Hüftgurt, etc.).

    Beim vierten und fünften Punkt wird es allerdings schwierig. Ich baue diese e-Trike nicht primär für die Straße sondern hauptsächlich um als gehändicapte Person mehr Freiheit zu erlangen und um beispielsweise Orte in der Natur zu erlangen, die mit einem klassischen Rollstuhl nicht oder nur mit hohem Aufwand zugänglich sind. Sprich: Wälder, Gelände und Mountainbike-Trails. Die ausgeklügelte Mechanik und deren Dämpfer liesen dies ohne Probleme zu. Nur eben das Gesetz nicht.

    Nun meine Frage:

    Im Beitrag steht: “Demnach darf ein Krankenfahrstuhl mit 25 km/h auch weiterhin führerscheinfrei geführt werden, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. (Die maximale Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.) Heute kann diese Bescheinigung allerdings nicht mehr erworben werden. ”

    Man könnte die Geschwindigkeit meines Gefährts durchaus elektronisch auf 30 bzw. 25 km/h drosseln. Wie jedoch steht es um die Regularien einen Krankenfahrstuhl nach o.g. Kriterien zuzulassen und was nützt es, wenn es mit einer Prüfbescheinigung, die man heute gar nicht mehr erwerben kann, erlaubt wäre. Oder habe ich etwas falsch verstanden? Greift dann der Führerschein AM oder B? Und wie verhält es sich mit Fahren Abseits der Straßen und Städten?

    Ich hoffe jemand kann mir da Auskunft geben. Ich danke herzlich im voraus!

    Dieter R.

  28. reiner sagt:

    darf ich mit einem elektro krankenstuhl, 3 rädrig ins geschäft fahren, oder in einkaufszentren?

  29. Bernd K. sagt:

    Liebes Bußgeldteam,
    ich bin 77 Jahre alt und möchte mir ein dreirädiges Rolektro Elektromobil »E-Carrier 25 mit bis zu 25 km/h kaufen. Zum Fahren erforderlich sei der Führerschein AM, Seit 1963 habe ich in 1997er Zweitausfertigung den Pkw-Führerschein Klasse 3, Klasse 2 und Klasse 1B, brauche ich nun eine Neuausfertigung in Klasse AM um mit dem E-Mobil im Straßenverkehr fahren zu können und darf ich in Schrittgeschwindigkeit ggfs. auch auf Geh- und Parkwegen fahren? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit
    den besten Grüßen
    Bernd K.

  30. Christian sagt:

    Guten Tag,

    ich bin ein bisschen verwirrt von den widersprüchlichen Informationen verschiedener Quellen darüber, was ich nun fahren darf und was nicht.
    Nun meine Frage zu dem folgenden angebotenen Fahrzeug auf Ebay-Kleinanzeigen:
    Dürfte ich diesen Krankenfahrstuhl oder Mofa Auto oder was auch immer ohne Führerschein bzw. mit einer Mofa Prüfbescheinigung fahren oder nicht?
    Wenn nein, warum nicht?

    [Link entfernt]

    Vielen Dank für die Hilfe!

  31. Heinz sagt:

    Guten Tag. Ich habe aus Altersgründen mein Auto verkauft. Dafür habe ich mir einen dreirädrigen elektrobetriebenen Krankenfahrstuhl für 2 Personen bis 25 km gekauft gekauft. Meine Frage ist folgende. Kann ich dieses Gefährt mit meinem Führerschein der Klasse 3 fahren . Ferner besteht da Helmpflicht. Genügt da ein geschlossener Fahrradhelm? Ich möchte ja nicht gerade mit einem Motorradhelm auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor umherfahren. vielen Dank Heinz

  32. hey sagt:

    Hallo ich habe ein Zuggerät für mein Rollstuhl der bis zu 24kmh fährt, muss ich jetzt auch Kennzeichen besorgen und muss ich dann auf der Straße fahren, weil ich die SchrittGeschwindigkeit überschreite?

  33. Wiltschka sagt:

    Hallo Bernd K.
    Mit dem alten 3er kannst du alles fahren, was unter 7,5 Tonnen hat! :-)

  34. Wiltschka sagt:

    Krankenfahrstühle bis 25 km/h brauchst du seit dem 01.09.2002 wieder eine Fahrerlaubnis, so wie vor dem 01.01.1999 auch schon. Da du im Zeitraum vom 01.01.1999 bis 31.08.2002 die damals erhältliche Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung nicht erworben hast, gibt es da auch keine Ausnahme. Was ohne Fahrerlaubnis geht: Krankenfahrstühle egal welche Antriebsart bis 10 km/h oder elektrisch betrieben nach den Auflagen des § 2 FZV bis 15 km/h.

  35. Wiltschka sagt:

    Das Fahrzeug kannst du mit jeder Fahrerlaubnis fahren, gedrosselt auf 25 km/h benötigst du aber keine FE. Durch dein Alter benötigst du für die 25-km/h-Version auch keine Prüfbescheinigung.

  36. Wiltschka sagt:

    Du kannst das Fahrzeug, wenn es die Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl hat, auf dem Gehweg fahren, wenn du die 6-km/h-Einstellung gewählt hast. Schrittgeschwindigkeit eben.

  37. Svenja sagt:

    Hallo Liebes Team
    Seh mir auf YouTube die tollen Videos zum Thema Krankenfahrstüle bis 25 kmh an wo drauf hingewiesen wird sind alle Fahrerlaubnis frei wen bis 2002
    Im Verkehr gebracht worden sind unter anderem
    Ligier Ambra Erad Spacia / Agora. CANTA AMICA.
    mit den entsprechenden Voraussetzungen sind ja einige Firmen die das behaupten wer lügt da denn jetzt oder ist das Unwissenheit die der Kunde teuer bezahlt ? Nun noch was zum Thema warum wird immer behauptet eine kombi
    Prüfbescheinigung zum führen von Mofas und Krankenfahrstühlen bis 25 kmh gibts nicht ich bin im Besitz so einer Bescheinigung dafür müsste ich einen Verkehrskurs besuchen a 2 Stunden 48 Sitzungen mit Abschließender Prüfung durch einen TÜV Prüfer und das Dokument wir wie folgt beschrieben
    Prüfbescheinigung
    Zum Führen von
    Mofas und Motorisierten
    Krankenstühle bis 25 kmh.
    Damit ist es doch völlig in Ordnung so ein Fahrzeug zu führen ohne diese Bescheinigung leider nicht
    Und das war in den 90 Jahren schon so mit 25 kmh.

    • Melanie sagt:

      ich habe die Polizei angerufen und wenn die vor 2002 erstmal in Betrieb genommen wurden gilt ohne Führerschein. Aber die müssen die Grünen Papiere haben ,dann gehh es mit 25 kmh

  38. Cete sagt:

    Hallo, ich bin Krebs krank habe einen 100 % tigen Behinderten ausweis,
    meine frage :
    ich habe den führerschein abgenommen bekommen und muss mpu machen,. darf ich ein fahrzeug mit 4 rädern ob batterie betrieben oder benzin betrieben bis 25 km/h fahren, oder welche fahrzeuge darf ich überhaupt fahren,

  39. Franzi sagt:

    Hallo. Darf ich auch ein kabinenroller fahren wenn ich nicht alt bin und ich ihn eigentlich nicht bräuchte? Oder ist das nur für Senioren? Und bräuchte ich einen Führerschein?

  40. Lonile sagt:

    Guten Morgen,

    ich möchte ein sog. Seniorenmobil kaufen, mit drei Rädern und bis 25 km/h. Aus gesundheitlichen Gründen fahre ich nicht mehr mit dem PKW, habe aber noch den ganz normalen Führerschein, bin Jg 1961.

    Geht das? Ein hinzugezogener Anwalt für Verkehrsrecht meinte, ich könne alles fahren, wofür man keinen Führerschein braucht. Da es aber einen 10 Jahre alten Rehabericht gibt, in welchem etwas von nicht verkehrs- bzw. fahrtauglich steht, bin ich mir nicht sicher. Mein Neurologe sieht es genauso wie der Anwalt.

    Andererseits muss ich mobil sein, da ich meinen alten und gebrechlichen Vater mitbetreue und Busse meist dann nicht fahren, wenn man sie benötigt. Man will ja nichts falsch machen.

  41. helms sagt:

    bin ein Auge etwas eingeschränkt, und haut ein Führerschein machen kann, ältern Krankenstuhl vor 2002 in verkehr gebracht sind, darfür brauche ich ein Gutachten weil die bis 25 km/h fahren, weil ich mit mein Pedelc 25 Km/h Fahre 250 w Mittelmotor, E Krankenstuhl bis 15 km/h sind nichts für mich.

  42. Leon M sagt:

    Nun ich habe eine Frage, warum dürfen eigentlich die Roller nur 45 km/h fahren?
    In der Stadt dürften doch alle Fahrzeuge 50 km/h fahren.

  43. Paul sagt:

    Hallo, ich habe ein Benzin Krankenfahrstuhl, nun wollte ich mal wissen, unter welchen Umständen er was fahren darf (leider ist die 25kmh Regelelung hier nicht zutreffend)

    Desweiteren wollte ich wissen, ob ein Krankenfahrstuhl Licht bzw Reflektoren benötigt?

    Lg

  44. Susanne W sagt:

    Ich würde mir gerne ein Rolektro E-Trike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h kaufen. Hat auch eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl. Es wiegt weniger als 100 KG. Bin nach 1965 geboren. Bin Schwerbehindert.
    Mein Führerschein wurde vor 3 Jahren entzogen. Darf ich das fahren oder benötige ich dafür eine Prüfbescheinigung?

  45. Pflegender Ehemann sagt:

    Hallo zusammen.
    Meine Frau ist schwerbehindert, hat den Führerschein Klasse 3 und fährt auch noch mit unserem PKW.
    Oft machen wir Touren wobei ich radle und sie mit dem Krankenfahrstuhl Comet Pro fährt. Ich (Schlossermeister) habe eine Vorrichtung geschweißt die es ermöglicht einen Fahrradanhänger an den Scooter zu hängen und so Reservebatterien mitzunehmen.
    Ist das eigentlich erlaubt? Invacare gibt keine Anhängelast an.

  46. Reiner sagt:

    Hallo ich bin im Jahr 1957 Geboren Hab mir ein 25 er MOFAUTO gekauft Das Fahrzeug Fährt auch nur 25 KMH ist ein Krankenfahrstuhl Bruch Mann eine Fahrerlaubis dafür

  47. Steffen S sagt:

    Hallo, ich habe einen alten (ca. 1950) Oldtimer, motorisierter Krankenselbstfahrer mit 50 cm2 (1,5 PS SR 1 Motor) von Luis Krause (Leipzig) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und dem Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Kleinkraftrad. Ich besitze den entsprechenden Führerschein und würde das Frz. gerne als Oldtimer fahren. Darf ich dies? Unter welchen Umständen darf ich dies und darf ich dies auch, wenn ich nicht gebrechlich bin, da es sich um einen Oldtimer mit Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad handelt?

  48. Andi sagt:

    Hallo Team Bußgeldkatalog,

    ich vermisse Angaben zu ECE 69 bzw. 69.01 bzgl. Warnschild für langsame Fahrzeuge.
    Braucht das ein 15km/h Krankenfahrstuhl? Warum brauchen es keine Mofas oder E-Scooter?
    Vielen Dank!
    Gruß Andi

  49. Wolfgang K sagt:

    Das darf – aus meiner Einschätzung – zu 100% dieser “Huproller” wenn es zu mindestens Schrittgeschwindigkeit auf dem Bürgersteig einhält (6km/h). Mein 3-Radroller hat einen 3stufenantrieb (6,10 und 20 km/h). Aber ich würde niemals hupen ob Bürgersteig oder Fußgängerzone hupen. Ich finde Radfahrer auf dem Bürgersteig sind bereits eine Karastrophe. Handy raus: filmen mit Kennzeichen und ab zum Ordnungsamt. Im zweifelsfall muß der “Fahrtenbuch” führen. Sorgen wegen Verletzung des Rechts wegen Verletzung der Persönlichkeit würde ich weniger bejahen da ggf. der Verdacht einer Nötigung aufkommt. Im übrigen wenn der Bürgersteig eng ist müssen Sie nicht “platzen” und er “rollert” hinter Ihnen her oder nutzt die nächste Bürgersteig absenkung um sich entsprechen und vorrausschauend in den Straßenverkehr einzufädeln. (dafür hat er das Versicherungskennzeichen! Beleiben Sie bitte unaufgeregt. lG aus Köln!

  50. Wolfgang S sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wo kann ich die allgemeine Betriebserlaubnis für Elektromobile ST4D der Firma Drive Medical beantragen?

    Leider hat der Gutachter Ausnahmen an den Krankenfahrstühlen festgestellt. Haben die Ausnahmen Einfluß auf die Betriebserlaubnis?

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang S

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