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Der Krankenfahrstuhl: Elektromobil für Gehbehinderte

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Elektrischer Krankenfahrstuhl: Welche Regeln gelten laut Verkehrsrecht?

Ein Elektromobil für Gehbehinderte erleichtert die Fortbewegung.
Ein Elektromobil für Gehbehinderte erleichtert die Fortbewegung.

Ein Leben mit Einschränkungen am Bewegungsapparat ist häufig schwierig und anstrengend. Nicht selten sind gehbehinderte Personen auf die Hilfe von ihrer Umwelt oder einen Rollstuhl angewiesen. Momente, in denen selbstbestimmt gehandelt werden kann, sind daher besonders kostbar. Dies gilt auch bei der Überwindung von Wegstrecken, welche selbstständig und ohne Hilfe durch z. B. einen Krankentransport zurückgelegt werden können.

Um Personen mit Handicap ein Höchstmaß an Flexibilität und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber Kfz für den Straßenverkehr zugelassen, welche als Krankenfahrstuhl verwendet werden können. Die Scooter, welche oft auch als Seniorenmobil bezeichnet werden, sind praktische Helfer, wenn es darum geht, Einkäufe zu erledigen, Freunde zu besuchen oder den Arzttermin wahrzunehmen.

Motorisierte Krankenfahrstühle sind praktisch. Dennoch gibt es häufig noch Verwirrung darüber, unter welchen Voraussetzungen solche Fahrzeuge bewegt werden dürfen. Wer ist überhaupt berechtigt, ein solches Gefährt zu führen? Benötigen Interessierte für den Krankenfahrstuhl eine Fahrerlaubnis, einer Versicherung oder eine Zulassung? Und ist der Krankenfahrstuhl bis 25 km/h (ohne Führerschein) eigentlich noch auf deutschen Straßen zulässig? All diese Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Krankenfahrstühle

Müssen Voraussetzungen erfüllt werden, um einen Krankenfahrstuhl fahren zu dürfen?

Es sind weder ein Behindertenausweis noch ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung notwendig. Für Krankenfahrstühle, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet, gilt ein Mindestalter ab 15 Jahren.

Sind Krankenfahrstühle versicherungspflichtig?

Für Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wo darf ich mit einem Krankenfahrstuhl fahren?

Rechtlich gesehen gilt der Führer eines Krankenfahrstuhls als Fußgänger. Er darf bzw. muss somit auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, allerdings ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit.

Was ist eigentlich ein Krankenfahrstuhl?

Die Definition für Krankenfahrstühle hat sich in den letzten Jahrzehnten mehrfach gewandelt. Aktuell versteht der Gesetzgeber gemäß § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darunter Kfz, die nur einen Sitz, eine Leermasse unter 300 kg (einschließlich der Batterien aber ohne Fahrer) sowie einen Elektroantrieb haben und ihrer Bauart gemäß für den Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt sind. Außerdem muss das zulässige Gesamtgewicht unter 500 kg liegen. Die Breite ist auf maximal 110 cm beschränkt und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 15 km/h betragen.

Vor dem 1. September 2002 war es gemäß FeV auch zulässig, wenn der Krankenfahrstuhl mit Benzin betrieben wurde und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h aufwies.

Brauche ich für den Krankenfahrstuhl einen Führerschein?

Anders als beim PKW wird für einen Krankenfahrstuhl kein Führerschein benötigt.
Anders als beim PKW wird für einen Krankenfahrstuhl kein Führerschein benötigt.

Ein Krankenfahrstuhl kann ohne Führerschein gefahren werden. Für das Elektromobil muss also keine Fahrschule besucht werden. Es darf auch von jedem gefahren werden. Ein Behindertenausweis ist also nicht zwingend notwendig. Anders als in der alten Regelung müssen die Fahrer für den Krankenfahrstuhl auch keine Prüfbescheinigung nachweisen.

Gemäß § 10 FeV beträgt das Mindestalter für einen Elektro-Krankenfahrstuhl 15 Jahre, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet. Darunter gibt es allerdings keine Beschränkungen, wenn das Fahrzeug durch ein behindertes Kind geführt wird.

In der bis September 2002 gültigen Version der FeV war zwar der Krankenfahrstuhl führerscheinfrei, aber wie beim Mofa musste für Fahrzeuge mit über 10 km/h Höchstgeschwindigkeit eine Fahrschule besucht und mit Prüfbescheinigung abgeschlossen werden.

Mindestalter beachten!

Es gilt ein Mindestalter – auch ohne Führerschein: Ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden. Ein Krankenfahrstuhl unter 10 km/h darf auch von jüngeren behinderten Kindern gefahren werden.

Besteht für den Krankenfahrstuhl eine Versicherungspflicht?

Grundsätzlich muss für einen Krankenfahrstuhl mit über 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Versicherung abgeschlossen werden. Notwendig ist eine Haftpflicht, welche im Falle eines durch den Fahrer des Elektromobils verursachten Schadens die Kosten übernimmt. Insofern ist also eine Versicherungspflicht wie beim Mofa oder Roller gegeben.

Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 6 km/h, entfällt die Versicherungspflicht.

Versicherungskennzeichen ab 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Wer einen Krankenfahrstuhl ohne Versicherung führt, verstößt gegen den § 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Ist für den Krankenfahrstuhl eine Zulassung notwendig?

Für einen Krankenfahrstuhl muss eine Versicherung gezahlt werden. Er ist aber steuer- und zulassungsfrei.
Für einen Krankenfahrstuhl muss eine Versicherung gezahlt werden. Er ist aber steuer- und zulassungsfrei.

Ein motorisierter Krankenfahrstuhl nach aktuellem Recht ist zulassungsfrei und somit auch steuerfrei. Es ist also nicht notwendig, das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden. Sollten allerdings technische Veränderungen vorgenommen werden, wodurch die zulassungsbefreienden Voraussetzungen nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Folglich ist der Scooter durch die Behörde neu einzuordnen.

Dadurch wird nicht nur die Zulassungs- bzw. Steuerbefreiung aufgehoben. Möglicherweise ändert sich die Fahrzeugklasse – dann wird sogar eine entsprechende Fahrerlaubnis zum Führen des baulich veränderten Krankenfahrstuhls notwendig. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Höchstgeschwindigkeit erhöht wird.

Wo dürfen Sie mit einem Krankenfahrstuhl laut StVO fahren?

Einen Krankenfahrstuhl mit Elektro-Motor (nach gegenwärtigen Bestimmungen) dürfen Sie auf öffentlichen Wegen und Plätzen führen. Gemäß § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist darüber hinaus das Fahren auf Gehwegen erlaubt, wenn dabei die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

Verkehrsrechtlich ist eine Person auf einem Krankenfahrstuhl, obwohl sie ein elektrisches Kfz führt, dann anzusehen, als wäre sie ein Fußgänger. Entsprechend dürfen alle für Fußgänger freigegebenen Wege wie z. B. Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. An Zebrastreifen muss den Personen auf einem solchen Elektromobil Vorrang eingeräumt werden.

Krankenfahrstuhl: Mit dem Auto bis maximal 25 km/h darf nicht mehr jeder fahren

Trotz Neuregelung der Bestimmung der FeV zum Krankenfahrstuhl gelten die alten Regelungen unter bestimmten Umständen fort. Geregelt wird dies im § 76 FeV, dem sogenannten Übergangsrecht. Dieses beschreibt einen gewissen Bestandsschutz. Unter Nummer 2 steht:

Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen. Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 1. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung.”

Übergangsregel der FeV: Unter Umständen ist ein Krankenfahrstuhl (Auto) mit 25 km/h noch zulässig.
Übergangsregel der FeV: Unter Umständen ist ein Krankenfahrstuhl (Auto) mit 25 km/h noch zulässig.

Demnach darf ein Krankenfahrstuhl mit 25 km/h auch weiterhin führerscheinfrei geführt werden, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. (Die maximale Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.)

Heute kann diese Bescheinigung allerdings nicht mehr erworben werden. Darüber hinaus ist es zulässig, einen zweisitzigen Krankenfahrstuhl bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (einem Auto ähnlich, sogenannte „25er“) zu führen, wenn diese bis zum 30. Juni 1999 erstmals in den Verkehr genommen worden sind.

Die Fahrzeugführer müssen aber gebrechlich oder behindert sein.

Ebenfalls zulässig gemäß Übergangsrecht sind Krankenfahrstühle im Sinne der Vorschriften der DDR– vorausgesetzt sie sind bereits vor dem 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen.

Die sogenannten 25er gelten heute als vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bzw. als Kleinst-Pkw. Für sie wird die Führerscheinklasse AM benötigt. Bauartbedingt dürfen sie nicht schneller als 45 km/h fahren und der Hubraum muss unter 50 ccm liegen. Die Leistung ist auf 4 kW begrenzt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Der Krankenfahrstuhl: Elektromobil für Gehbehinderte
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160 Kommentare

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  1. Marc
    Am 26. April 2020 um 15:59

    Hallo,
    darf ein 11jähriges Kind ohne Behinderung ein Seniorenmobil bis 6km/h auf dem Bürgersteig fahren?

  2. Herbert M.
    Am 26. Februar 2020 um 16:35

    Muss bei einem Dreiradkabinenroller jeweils seitlich und hinten ein 25 km/h Schild sein ?, oder reicht nur hinten?

  3. Günter
    Am 18. Februar 2020 um 20:11

    Hallo,

    möchte mir, schwerbehindert, ein Elektromobil welches die Kriterien eines Krankenfahrstuhls (bis 15 km/h) erfüllt anschaffen.
    Angedacht war ein Elektromobil mit 12 km/h und zusätzlicher Zulassung für Bus/Bahn.
    Befahren möchte ich Straßen aber auch Gehwege (Fußgängerzone, Bürgersteige) mit Schrittgeschwindigkeit.
    Das wäre, nachdem ich hier den Bericht über Krankenfahrstühle gelesen habe, auch möglich.
    Mein Händler sagt mir nun, dass Gehwege nur bis zu einer maxialen Geschwindigkeit des Elektromobils von 6 km/h zulässig sei.
    Hat sich da was in der Gesetzgebung wieder verändert?

  4. enjot
    Am 30. Januar 2020 um 15:28

    Guten Tag,
    darf ein Krankenfahrstuhl 6 und 15km/h anstatt einer Heckmarkierungstafel nach ECE69 auch mit einer stark reflektierenden Heckmarkierungsfolie (z.B. Orafol VC 104+) und entsprechender Größe gekennzeichnet werden, da einerseits keine Möglichkeit besteht, die Warntafel am Fahrzeug ordentlich anzubringen bzw. auch um Verletzungen im Alltag aufgrund der scharfkantigen Seiten der Tafel zu vermeiden.
    Wer kann mir weiterhelfen?
    Vielen Dank im voraus.

  5. Tina
    Am 22. Januar 2020 um 1:13

    Was für ein Wirrwar,mal ja mal Nein…
    Was darf ich denn nun ?
    Möchte mir einen Kabinenroller kaufen mit 25Kmh 4 Rädig,Prüfbescheinigung Mofa brauche ich nicht bin 1955 geboren
    Fahre jetzt eine Ape mit 3 Rädern,dass ist ja erlaubt…
    Geht es wirklich nur um 4 Statt 3 Räder ,Verkäufer sagt,ich darf das führen als Mofa,ja,was denn nun ?

  6. Uwe
    Am 9. Januar 2020 um 19:00

    Hallo
    Ich habe meine Mofaprüfbescheinigung 2013 gemacht
    Ich möchte jetzt ein Mofa auto kaufen ein Ligier 25 KM/H Krankenfahrstuhl mit Bestandsschutz erstzullasung Mai 1998
    darf ich den mit Mofaprüfbescheinigung fahren
    in meine prüfbescheinigung steht nicht 2oder 3 oder 4 räder

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 14:11

      Hallo Uwe,

      mit einer Mofaprüfbescheinigung dürfen in der Regel elektrische Mobilitätshilfen mit einer bauartbedingten Höchtsgeschwindigkeit bis 20 km/h geführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. D.
    Am 29. Oktober 2019 um 15:59

    Hallo,

    Ich besitzte den Krankenfahrstuhl CHARLY (Elektro, 15km/h, BESCHEINIGUNGSFREI/Führerscheinfrei)

    ist es mir erlaubt mit einen Anhänger zu Fahren?

    Danke

    D.

  8. holzner
    Am 19. Oktober 2019 um 11:56

    Guten Morgen,

    ich hoffe ich kann auf mein Anliegen ein Antwort erhalten.
    Mein ist 100 % Schwerbehindert mit Merkzeichen B G und aG. Er hat einen E-Scooter (Seniorenmobil), 25 km/h, 70 Jahre alt. Das „Fahrzeug ist versichert und hat selbstverständlich die Betriebserlaubnis/TüV.
    Aufgrund seiner Polyneuropathie auch in den Händen ist die Fortbewegung mit Schieberollstuhl, den hat er zusammen mit einem elektrischen Zuggerät, auch 25 km/h, von der Kasse erhalten.
    Mein Mann hat auch einen Pflegegrad, ich bin seine Pflegekraft.
    Nun meine Frage und mein dringliches Anliegen.
    Vergangene Woche wurde er durch den Securiti im Krankenhaus, ich war zur Behandlung, angehalten. Er durfte nicht mehr das Haus verlassen, es wurde durch den Securiti die Polizei gerufen.
    Begründung.: weil das Gerät ein „Nummernschild“ hat darf es im Krankenhaus nicht betrieben werden.
    Mein Mann ist aber darf angewiesen, er kann wegen seiner vielen Erkrankungen nicht einmal mehr als 10 Meter mit Unterstützung von Krüken gehen.
    Wie verhält sich die Aussage des Sicherheitsmannes.
    Im SGB IX ist geregelt, dass diese Hilfsmittel der Fortbewegung wie zum Einkaufen, Freunde besuchen, Arzttermine wahrnehmen und aufsuchen öffentlicher Einrichtungen dient.
    Was ist nun richtig.
    Vielen Dank
    M. Holzner

  9. Lars
    Am 7. Oktober 2019 um 14:13

    Hallo, ich habe einen Erad Agora welcher 25kmh Fährt und so eingetragen ist. Er stammt aus dem Jahr 1998. Darf ich diesen mit einem AM führerschein auch zu zweit fahren? Ich bin weder gebrechlich noch krank. Viele Grüße Lars

  10. Franze
    Am 26. September 2019 um 9:44

    Hallo darf mann ein 45Kmh Leichtfahrzeug noch heute drosseln auf 25kmh und dann ohne Fahrerlaubniss Fahren so wie wenn ich einen 50ziger Roller kaufe und den Drossel auf 25Kmh. Ich Fahre zurzeit einen ERAD Spacia von Gammafahrzeuge baujahr 1989.

  11. Andreas
    Am 6. August 2019 um 2:41

    Hallo, ich kann aufgrund meiner Krankheit nicht mehr als 30 Meter gehen, ich möchte mir einen Elektro Scooter ( Seniorenmobil ) zulegen , mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ( Ein Eco Engel 501 ) der Scooter hat 3 Fahrstufen ( 6, 15, und 25 km/h ) muss ich einen Helm tragen?
    Ich bin im Besitz der Fahrerlaubnis für PKW.

    Vielen Dank für ihr bemühen.

  12. Horst D.
    Am 5. August 2019 um 12:06

    Besitze einen Eco Engel 501 Elektrodreirad.weiß nicht ob ich einen Sturzhelm brauche und ob ich auf Gehwegen fahren kann.

  13. Monika
    Am 15. Juli 2019 um 17:29

    Ich habe mir ein Vierrad-Elektroroller Econolo j4000 gekauft. Fährt bis 25 km/h. Ich möchte den Roller versichern, kann man mir sagen in welcher Kategorie der Roller eingestuft wird?? Als Mofa oder als Krankenfahrzeug ??? Ich blicke nicht mehr durch. Jeder erzählt mir etwas anderes.
    Selbst die Versicherungen sind unterschiedlicher Meinung. Wer weiss etwas genaues. Wäre für eine Auskunft sehr dankbar. Mfg Monika

  14. Monika P.
    Am 5. Juli 2019 um 17:16

    Besitze 1 kl. Seniorenscooter mit 6 kmh. Bin 70 % schwerbehindert und gehbehindert.Sitze gerne mal bei 1 Tasse Kaffee in einer Ladenstrasse
    ( wo etliche Geschäfte sind ). Aber auch Ärzte. Leider bin ich einem Ladenbesitzer ein Dorn im Auge, obwohl ich meinen Scooter so abstelle,
    das ich niemanden behindere. Lt. dem dortigen Hauswart ist das ganze Areal dort incl. U-BAHN Station -Ausgang angeblich Privatbesitz. Der
    Hauswart hat sich von dem einen Ladenbesitzer derart anstacheln lassen, das er mir für das ganze Areal Hausverbot erteilen möchte. Auf meine Bitte, diese doch schriftlich mit Begründung mir zu geben, schrie er nur rum.
    Meiner Meinung nach ist er im Unrecht, oder nicht ?
    Können Sie mir helfen ?

  15. eFan
    Am 2. Juli 2019 um 12:52

    Hallo, da ich gebehindert bin möchte ich mir gern einen alltags- und allwettertaugliches Elektromobil Biro Estrima mit 10-15 km/h zulegen.
    Das Fahrzeug hat die Abmessungen L 1740mm/B 1030mm/H 1565mm und wiegt im fahrbereiten Zustand 450 kg (inkl. Batterie und Fahrer).
    Das Fahrzeug hat eigentlich 2 Sitze und das max. zulässige Gewicht beträgt 545 kg und würde somit nicht als motorisierter Krankenfahrstuhl im Sinne des §4 Abs.2 der FEV gelten. Die Nutzlast von 95 kg würde ich nicht benötigen.
    Gibt es in Deutschland eine Möglichkeit der behördlichen Ausnahme/Einzelfallentscheidung dieses Fahrzeug auf einen Sitz umzubauen und das Fahrzeug auf 500 kg abzulasten/ zu begrenzen (ggfs. entsprechender Abnahme durch TÜV o.ä.).
    In der Schweiz kann diese Fahrzeug mit der Geschwindigkeit von 10 km/h sogar ohne Führerschein gefahren werden .
    Können Sie mir weiterhelfen?
    Vielen Dank!

  16. Peter F.
    Am 26. Juni 2019 um 9:07

    Guten Tag,

    Wir haben meinem Großvater (Jhrg. 1930) ein Elektro 3-Rad (Eco Engel 501) mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (regulierbar auf 6km/h, 15 km/h, 25 km/h) gekauft. Leider bekommen wir keine richtige Auskunft ob es ihm gestattet ist, damit auf Gehwegen oder Radwegen zu fahren und ob dafür eine Helmpflicht besteht.
    Können Sie mir weiterhelfen?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2019 um 10:13

      Hallo Peter F.,

      eine Helmpflicht besteht nicht, je nach Geschwindigkeit darf auf Rad- und Gehwegen gefahren werden. Beachten Sie, dass die Geschwindigkeit dann angepasst werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jens S.
    Am 7. Juni 2019 um 18:14

    Darf ich mit einem E-Scooter maximal 20 kmh als Gehbehinderter mit Merkzeichen G,aG und 100% überall fahren ?
    ( Gehwege und Fußgängerzonen )

  18. Sonder
    Am 24. April 2019 um 9:44

    Hallo, mein Mann ( 74 Jahre ) hat sich ein dreirädiges EMobile gekauft. Es fährt 6 – 20 km/H. Braucht er dafür eine offizielle Genemigung.
    Er fährt damit zum Arzt auf dem Geweg mit 6 km/H und wenn wir zusammen unterwegs sind auf dem Radweg oder Strasse dann bis 20 km/H.
    Gibt es eine offizielle Bescheinugung zum führen eines Seniorenmobils.
    Im Britzer Garten will mann eine Bescheinigung um im Park mit 6 km/H zu fahren ( wenn wir dort spazieren gehen wollen, ich gehe dann neben ihm )

    mfG Sonder

  19. Jessica
    Am 23. April 2019 um 0:14

    Hallo ich habe eine Frage:

    Ich darf auf Grund Behinderung keinen Führerschein machen. Jetzt ist die Frage darf ich ein Elektro Mobile ( offen und auch geschlossen) fahre, mit Max.geschwindigkwit von 20 km/h oder braucht man dafur schon einen Führerschein wenn auf öffentlichen Straßen gefahren wird

  20. Lars
    Am 17. März 2019 um 18:48

    Hallo, Ich habe eine ERAD Mofaauto/Krankenfahrstuhl bj1994. Er läuft 25 und hat das auch so in den Papieren. Ich bin 15 und habe letztes Jahr meine Mofa Prüfbescheinigung gemacht. Darf ich das Auto mit meinem Führerschein Fahren?

  21. André
    Am 5. März 2019 um 14:00

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich besitze einen dreirädrigen Krankenfahrstuhl der Firma Petri +Lehr von 1958.
    Er ist mit einem Sachsmotor mit 150ccm , 6,5PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h laut KFZ Brief ausgerüstet.
    Es ist ein altes Mopedkennzeichen von 1970 verbaut.
    Nun zu meinen Fragen:
    Darf ich dieses Gefährt noch mit einem Mopedkennzeichen betreiben oder bedarf es einer anderen Zulassung?
    Darf ich es ohne Helm fahren obwohl es kein Dach hat.
    Ein ähnliches Modell ist auch im Internet zu finden.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen vorab.
    Mit freundlichen Grüßen
    André

  22. Bernd
    Am 20. Februar 2019 um 11:54

    Hallo, ich wurde heute mit meinem 15km/h Seniorenmobil im Wald von einem Förster belehrt dass ich damit nicht auf Waldwegen fahren darf! War das korrekt?

    • Jürgen D
      Am 25. November 2021 um 7:04

      Da sollte sich der Förster mal besser informieren.
      Du darf überall hin wo auch ein Fussgänger hin darf.

  23. Armin
    Am 9. Februar 2019 um 16:24

    Hallo, ich möchte einen elektrischen Krankenfahrstuhl umbauen und einen elektrischen Sessel daraus machen. Er läuft nur 6 km/h und der Sessel würde nur über den Rahmen des Krankenfahrstuhls gebaut. Ist dies möglich?

  24. Wolfgang L.
    Am 7. Februar 2019 um 19:43

    Ein Fahrzeug mit Elektroantrieb (Krankenfahrstuhl wohl genannt), hupte mich gestern (ich als Fussgänger) auf dem Gehweg zur Seite und überholte mit wirklich rasantem Tempo (tippe auf 30 kmh). Dieses Fahrzeug war mit einem so genanntem Versicherungskennzeichen ausgestattet.
    Frage: darf dieses Gefährt eigentlich Fusswege benutzen, wenn es doch eine Straßenzulassung durch dieses Kennzeichen besitzt?

  25. Richard
    Am 31. Januar 2019 um 19:11

    hallo, mein Führerschein ist zur Zeit aufgrund angeblichen Medikamantenmissbrauch sichergestellt. Aufgrund meiner Behinderung 100 Grad aG würde ich gerne auf einen 25er ausweichen als Zweisitzer für Begleitperson. Darf ich überhaupt einen fahren ohne jegliche Fahrerlaubnis ? geb 1961.

  26. Klaus
    Am 4. November 2018 um 0:52

    Ich bin 77 und habe vor zwei Jahren meinen Führerschein abgegeben.vor einem Jahr habe ich die Erlangung des Führerscheins wieder beantragt.500 € hat das Gutachten gekostet dass ihr gestellt worden ist.das Gutachten basierte auf den Entlassungspapiere eines Krankenhauses. Welche Fahrzeuge darf ich überhaupt noch fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 16:40

      Hallo Klaus,

      fragen Sie am besten bei der Führerscheinstelle nach. Das hängt ab, welche Klassen zugeteilt sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. wiltschka
    Am 3. November 2018 um 1:49

    Erad mit 10 km/h bbH ist fahrerlaubnisfrei, wenn er vor 01.09.2002 erstmals in den Verkehr kam. Kann man im § 76 FeV nachlesen. Trotzdem muss der versichert werden. Mopedkennzeichen reicht. Aber sie müssen beim Versichern eine Betriebserlaubnis vorlegen und natürlich bei Polizeikontrollen, der den Krankenfahrstuhl auch als solchen ausweist und der darf natürlich nicht getuned sein (Die Kippschalterversion ist bei der Rennleitung bekannt). Für die Frage der Fahrerlaubnis ist nämlich die tatsächliche Geschwindigkeit ausschlaggebend, nicht was in den Papieren steht, wenn das mit der realen Geschwindigkeit nicht übereinstimmt.

    • Olaf
      Am 22. September 2021 um 22:39

      Hallo,
      Ich hatte nie ein Führerschein und habe auch keine MPU Auflagen.
      Ich habe eine Mofaprüfbescheinigung, da es mir immer reichte.
      Ich möchte mir nun weil’s mir mit vier Räder sicherer erscheint ein
      “So. kFZ Krankenfahrstuhl” Erstzulassung vor Juni 1999 , 2sitze, 25kmh, Maximalgeschwindigkeit, 4räder
      Kaufen, ich möchte keinen Führerschein machen.
      Ist es mir möglich mit einer Mofaprüfbescheinigung ein Krankenfahrstuhl auf öffentlichen Straßen zu führen?
      Wenn ja gibt es vorgaben über die Hubraumgröße?
      Danke im voraus, hoffe auf Antwort

      • Uwe W
        Am 23. März 2023 um 16:15

        nein – für vierrädrige reicht deine Mofaprüfbescheinigung nicht, auch nicht wenn die nur 25 km/h laufen. Egal mit welchem Hubraum.

        Lediglich die alten Krankenfahrstühle bis 10 km/h oder die neuen elektrischen bis 15 km/h sind fahrerlaubnisfrei – da brauchst du auch keine Prüfbescheinigung.

  28. Jenny
    Am 19. Oktober 2018 um 6:51

    Hallo,
    Meine Mutter ist am 31.05.1954 geboren und hat keinen Führerschein und auch keinen Behindertenausweis und da Sie vor 1965 geboren braucht Sie kein Mopedführerschein laut Straßenverkehrsordnung. Ich will ein Erad (2 Sitze, Automatik, mit Diesel oder Benzin) bis 25 km/h mit Bestandsschutz kaufen, bzw. eventuell sogar nur bis 10kmh. Darf Sie mit beiden Erads fahren?

  29. Klaus
    Am 4. Oktober 2018 um 11:20

    Guten Tag,

    können Sie mir sagen, ob ein bauartbedingter 6 km/h Elektrorollstuhl gem. der StVO als Fahrzeug gilt?

    Gem. §16 Abs. 2 der StVZO gilt er nicht als Fahrzeug.

    Hintergrund ist, ob der Nutzer, der nach Auskunft des Herstellers und des Sanitätshauses das Gerät nicht auf Radwegen und nicht auf der Fahrbahn, sondern ausschließlich auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nutzen darf, rechtlich als Fußgänger gilt oder als Nutzer eine Fahrzeuges.

    Besten Dank für Ihre Unterstützung.

    Gruß Klaus

  30. Oliver S.
    Am 12. September 2018 um 10:35

    Hallo, darf ich auch einen Erad Agora in Berlin mit 25 kmh ohne Mofaführerschein fahren? Oder brauche ich einen AM Führerschein? Muß er KFZ-Versicherung haben? Habe einen Behindertenaus von 80 Prozent,ohne Merkzeichen. Wann muß der Erad Agora SOKFZ zugelassen sein,damit ich ihn in Berlin fahren darf?

    • wiltschka
      Am 3. November 2018 um 2:23

      Mit 25 km/h kommt es seit dem 01.09.2002 auf die Motorgröße an. 50 ccm-Sachsmotor reicht AM, bei einem 163 oder 164 ccm Viertakter brauchst du sogar B! Die bis 10 km/h, siehe oben, sind frei.

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