Stilllegungsbescheinigung fürs Kfz: Was ist das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Stilllegungsbescheinigung

Was ist der Unterschied zwischen Stilllegung und Abmelden eines Fahrzeugs?

Bis 2007 wurde zwischen einer Stilllegung (dauerhaft) und einer Abmeldung (temporär) von Fahrzeugen noch unterschieden. Seither können Fahrzeuge entweder angemeldet, oder außer Betrieb gesetzt sein. Dabei wird nun nicht mehr zwischen einem vorübergehenden oder dauerhaften Zustand unterschieden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert bei einer Stilllegung?

Bei einer Stilllegung wird ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend außer Betrieb gesetzt. Dieser Prozess erfolgt, im Gegensatz zu einer Zwangsstilllegung, freiwillig. Innerhalb der darauffolgenden sieben Jahre ist eine erneute Anmeldung des Fahrzeugs problemlos möglich.

Was ist eine Stilllegungsbescheinigung?

Bei der Stilllegungsbescheinigung für ein Fahrzeug handelt es sich tatsächlich um keine separate Bescheinigung. Die Stilllegung wird lediglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I, zum Beispiel durch einen Stempel der Zulassungsstelle, vermerkt. Welche Folgen das hat, erfahren Sie hier.

Ist stilllegen gleich abmelden?

Eine Stilllegungsbescheinigung unterscheidet sich von einer Zwangsstilllegung, da sie freiwillig beantragt wird.
Eine Stilllegungsbescheinigung unterscheidet sich von einer Zwangsstilllegung, da sie freiwillig beantragt wird.

Mit der Stilllegungsbescheinigung kann ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden. Zwei weitere Optionen der Außerbetriebsetzung sind eine Abmeldung oder eine unfreiwillige Zwangsabmeldung durch die Polizei. Ob Sie eine Stilllegung oder lieber eine Abmeldung vornehmen sollten, war bis 2007 abhängig davon, wie das Fahrzeug weiterhin genutzt werden soll. Eine Abmeldung diente einer vorübergehenden Nichtnutzung, eine Stilllegung einer längerfristigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.

Seit 2007 gibt es nur noch eine generelle Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Da eine erneute Anmeldung bzw. Zulassung in den nächsten sieben Jahren ohne Probleme bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden kann, gibt es keinen Grund mehr zwischen Stilllegung und Abmeldung zu unterscheiden.

Bei einer Stilllegung handelt es sich nicht um eine Zwangsabmeldung. Ein Stilllegungsbescheid für Ihr Auto wird ausgestellt, wenn das Fahrzeug temporär oder dauerhaft abgemeldet wird. Eine Zwangsabmeldung hingegen erfolgt unfreiwillig durch die Behörden, wenn beispielsweise die Versicherung oder Kfz-Steuer nicht bezahlt wurden oder der TÜV des Fahrzeugs abgelaufen ist.

Eine Außerbetriebsetzung dient zum Beispiel einem Verkauf, woraufhin das Fahrzeug nach kurzer Zeit wieder angemeldet wird. Aber auch, wenn der weitere Verbleib des Fahrzeugs noch unklar ist, kann in der Regel eine Stilllegung und damit die Stilllegungsbescheinigung für das Auto ausgestellt werden.

Tatsächlich ist die Stilllegungsbescheinigung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung nur ein Vermerk
Tatsächlich ist die Stilllegungsbescheinigung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung nur ein Vermerk

Um den Vermerk einer Stilllegungsbescheinigung in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I zu erhalten, brauchen Sie das Dokument im Original sowie die amtlichen Kennzeichen. Bei vielen Zulassungsstellen in Deutschland ist es bereits möglich, eine Stilllegung auch online vorzunehmen.

Die Kosten einer Stilllegungsbescheinigung variieren. Sie sollten im Normalfall jedoch höchstens mit Gebühren von insgesamt knapp 20 Euro rechnen.

Das passiert nach Erhalt der Stilllegungsbescheinigung für Ihr Kfz

Was muss ich nach einer Stilllegung beachten und welche Konsequenzen hat eine Kfz-Stilllegungsbescheinigung?

  • Eine Stilllegung bzw. eine solche Außerbetriebsetzung nehmen Sie freiwillig vor.
  • Gründe hierfür können unter anderem sein: Verkauf, Verschrottung, dauerhafte Nichtnutzung des Fahrzeugs.
  • Eine Stilllegungsbescheinigung bzw. einen entsprechenden Vermerk erhalten Sie von der Zulassungsstelle.
  • Nach der Ausstellung einer Stilllegungsbescheinigung besteht keine Bindung mehr zwischen Kennzeichen und Fahrzeug.
  • Das bedeutet: Sollten Sie die Kombination Ihres Kennzeichens behalten wollen, können Sie diese nur durch eine kostenpflichtige Reservierung vorerst behalten.
  • In der Regel übermittelt die Zulassungsbehörde eine Abmeldung an die Versicherung.
  • Innerhalb der nächsten sieben Jahre kann das Fahrzeug wieder angemeldet werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Ramona C
    Am 22. November 2024 um 8:08

    Hallo!
    Wir haben unser Auto an einen Polen verkauft und ihm den Fahrzeugschein und Brief mitgegeben! Wir dachten die Nummernschilder reichen zum abmelden aber dem ist leider nicht so.
    Der Pole hat gesagt,das er das Auto dort schon zugelassen hat.
    Ich habe ihm auch gebeten uns die abgemeldeten Papiere zu schicken aber es kam keine Reaktion.
    Vielleicht können sie mir helfen und sagen was ich am besten machen kann.

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