
Nummernschild verloren: Was nun?
Es ist kein Weltuntergang, wenn ein Kfz-Kennzeichen verloren geht
Wenn das Nummernschild verloren geht, muss das Kennzeichen neu beantragt werden.
Jeder Verkehrsteilnehmer, der ein Auto besitzt, ist sich der Nummernschilder bewusst, die hinten und vorne am Fahrzeug angebracht sind. Diese bestehen entweder aus Aluminium oder Kunststoff und reflektieren, wenn Schweinwerfer auf sie gerichtet werden. Die darauf abgebildeten Buchstaben und Zahlen dienen der Identifikation des Fahrzeughalters und fungieren als Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs.
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Nummernschild verloren geht. „Was kann ich tun?“, fragen sich dann die betroffenen Fahrzeugführer. In diesem Ratgeber erhalten Sie Tipps zur besten Vorgehensweise, für den Fall dass Sie Ihr vorderes oder hinteres Kennzeichen verloren haben oder es gar gestohlen wurde. Dazu verraten wir Ihnen, welche Dinge Sie benötigen, wenn Sie ein Autokennzeichen, welches verloren gegangen ist, bei der Zulassungsstelle neu beantragen wollen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Polizei hilft, wenn Sie Ihr Nummernschild verloren haben
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr vorderes oder hinteres Nummernschild verloren haben. Gerade bei Diebstahl dürfen Sie in keinem Fall untätig bleiben. Sobald Sie feststellen, dass Ihr Kennzeichen verloren gegangen ist, sollten Sie sich direkt bei der Polizei melden.
Bei der Polizei können Sie eine Anzeige aufgeben. Das sorgt dafür, dass Ermittlungen gegen die Diebe aufgenommen werden, die das Schild von Ihrem Auto entwendet haben. Auf dem Revier sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher auch Fahrzeugschein genannt, und einen Personalausweis vorlegen können. Letzterer kann auch alternativ durch einen Reisepass ersetzt werden.
Kennzeichen vorne verloren: Kosten können bei der Zulassung zwischen 70 und 100 Euro schwanken.
Können Sie nicht selbst bei der Polizei vorstellig werden und den Diebstahl an Ihrem Auto melden, besteht auch die Möglichkeit, einer anderen Person eine Vollmacht auszustellen. Wurde die Anzeige ordnungsgemäß aufgegeben, wird Betroffenen für gewöhnlich eine Bescheinigung darüber ausgestellt.
Die alte Zeichenkombination ist weg
Haben Sie durch eigenes Verschulden das Nummernschild vom Auto verloren, brauchen Sie nicht zur Polizei zu gehen. Der fehlende Teil Ihres Kfz muss in diesem Fall der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden. Dort werden Sie verpflichtet, eine sogenannte eidesstattliche Versicherung abzugeben, die als Nachweis des unfreiwilligen Verlusts funktioniert. Mit Ihrer Unterschrift unter der Erklärung geben Sie außerdem an, keine Informationen zu verschweigen.
Geht ein Kennzeichen im Ausland verloren, kann sich die Lage besonders kompliziert gestalten. Tritt dieser Fall ein, sollten sich Betroffene an die lokale Polizei wenden und den Vorfall anzeigen. Haben Sie im Urlaub vorne und hinten die Nummernschilder verloren, dürfen Sie mit dem Kfz auch nicht mehr nach Hause fahren.
Oft bleibt den kennzeichenlosen Fahrern in diesem Fall nichts anderes übrig, als ein Unternehmen mit dem Rücktransport per Hänger oder Autozug zu beauftragen. Doch egal, ob Sie im In- oder Ausland Ihr Nummernschild verloren haben: Beachten Sie, dass nachgemalte Kfz-Kennzeichen auch bei temporärer Nutzung nicht immer akzeptiert werden. Die Entscheidung obliegt hier stets den Polizeibeamten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Beifahrer für den Fahrer aussagt.
Beim Amt um ein neues Kennzeichen bitten
Geht ein Autokennzeichen verloren, kann es im schlimmsten Fall für Straftaten genutzt werden.
Geht das eigene Nummernschild verloren, sind Autobesitzer oft erst einmal geschockt. Doch Betroffene sollten sich nicht zu lange mit der Frage plagen, warum Diebe sich überhaupt für ihre Autokennzeichen interessieren. Sie sollten sich darum bemühen, ihr Auto so schnell wie möglich wieder fit für die Straße zu machen. Und dafür benötigt es ein neues zugelassenes Nummernschild.
Wer ein verlorengegangenes Schild neu beantragen will, kann das bei der zuständigen Zulassungsstelle tun. Je nachdem, wem das Auto gehört, müssen dafür jedoch einige Unterlagen und Gegenstände vorgelegt werden. Es folgt eine Übersicht:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I, welche auch als Fahrzeugschein bezeichnet wird
- die Zulassungsbescheinigung Teil II, auch bekannt als sogenannter Fahrzeugbrief
- der Personalausweis oder alternativ der Reisepass inklusive Meldebescheinigung
- die Vollmachtbescheinigung, wenn der Antragsteller das Nummernschild für eine andere Person beantragen möchte
- gehört das betroffene Fahrzeug einem Verein, ist die Vorlage des Auszuges aus dem Vereinsregister in beglaubigter Kopie oder im Original notwendig
- gehört das Kfz ohne Autokennzeichen einem Unternehmen, ist der Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung in beglaubigter Kopie oder im Original vorzulegen
Ist ein Nummernschild verloren gegangen und soll neu beantragt werden, ist nach Möglichkeit auch das zweite Kennzeichen und die Diebstahlanzeige bei der Behörde einzureichen. Darüber hinaus darf der Bericht zur letzten Hauptuntersuchung nicht vergessen werden. Sind alle notwendigen Dokumente vorhanden, kann dem Antrag von der zuständigen Behörde stattgegeben werden. Der Kostenaufwand kann je nach Behörde zwischen 75 und 100 Euro betragen, da der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein ebenfalls neu ausgestellt werden. Es kommt quasi zu einer Neuzulassung.
Verfasse einen neuen Kommentar