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Ein Auto im Ausland anmelden: Das sollten Sie beachten!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Zulassung eines Fahrzeugs innerhalb der EU

Mit dem Auto im Ausland: Das Anmelden ist in Europa nicht vereinheitlicht.
Mit dem Auto im Ausland: Das Anmelden ist in Europa nicht vereinheitlicht.

Die Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland stellt in der Regel selten ein Problem dar. Mit den entsprechenden Unterlagen ist dies schnell erledigt. Doch im Ausland stehen deutsche Kraftfahrer häufig vor vielen Fragen. Insbesondere die Sprachbarriere und die verschiedenen Arten der Organisation bürokratischer Verfahren können problematisch sein.

Obwohl die Europäische Union bereits in vielen Punkten einheitliche Standards und Regelungen erlassen hat, gibt es bisher kein gemeinsames Zulassungsrecht. Daher verbleibt die Anmeldung vom Fahrzeug im Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes.

Im nachfolgenden Beitrag informieren wir Sie darüber, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Auto im Ausland anmelden möchten. Wir klären, wann dies überhaupt notwendig ist und was Sie bei der Überführung berücksichtigen müssen.

FAQ: Auto im Ausland anmelden

Welche Unterlagen muss bei der Zulassungsstelle im Ausland vorlegen?

Neben den üblichen relevanten Dokumenten (z. B. Versicherung) ist außerdem die EU-Konformitätsbescheinigung (eine Art europäische Betriebserlaubnis) vorzulegen, sofern es sich um das EU-Ausland handelt.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Kfz im Ausland anmelden will?

Sie müssen das Kfz in Deutschland zunächst abmelden.

Wie bringe ich das Kfz ins Ausland, wenn es in Deutschland bereits abgemeldet ist?

In diesem Fall können Sie (innerhalb Europas) ein Überführungskennzeichen nutzen.

Wann müssen Sie Ihr Kfz im Ausland anmelden?

Nach einem halben Jahr müssen Sie Ihr Kfz im Ausland anmelden.
Nach einem halben Jahr müssen Sie Ihr Kfz im Ausland anmelden.

Es gibt verschiedene Szenarien für eine Zulassung vom Auto in Europa. Das Ausland macht das Anmelden allerdings nicht gerade leicht, denn noch immer gibt es keine einheitlichen Verfahren diesbezüglich.

Die klassische Situation, das Auto im Ausland anmelden zu wollen, ist der Umzug. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Land, müssen Sie entsprechend auch die Zulassung vom Auto vor Ort veranlassen.Wer dies unterlässt, verstößt gegen geltendes Recht und begeht möglicherweise sogar eine Steuerhinterziehung. Zudem könnte es Probleme mit der Versicherung geben.

Fahren Sie aber nur in den Urlaub und verlegen nicht Ihren Wohnsitz, müssen Sie das Auto allerdings nicht im Ausland anmelden. Durch europäische Verträge ist geregelt, dass die PKW der Unionsländer ohne Weiteres am Straßenverkehr teilnehmen können, solange ein gewisses Maß an Verkehrssicherheit gewahrt bleibt.

Anders ist dies aber wenn der Aufenthalt länger als ein halbes Jahr beträgt. Dann wird die Zulassung obligatorisch. Eine Ausnahme bilden allerdings Studierende. Sind diese bei einer Bildungseinrichtung eingeschrieben und haben keine Nebentätigkeit aufgenommen, müssen sie in der Regel das Auto nicht im Ausland anmelden.

Das Auto im Ausland anmelden und in Deutschland wohnen: Ist das erlaubt?

Manch ein Kraftfahrer, der Probleme mit dem TÜV oder mit anderen Zulassungsbeschränkungen hat, sehnt sich nach der Gesetzgebung des Nachbarlands. Auch dann drängt sich die Frage auf, ob sie das Auto im Ausland anmelden können. Dies ist aber nicht möglich. Das Fahrzeug muss stets am Wohnsitz registriert werden. Das gilt auch für Grenzgänger, die im Nachbarland arbeiten.

Wie können Sie Ihr Auto im Ausland anmelden?

Beim Urlaub unter sechs Monaten müssen Sie Ihr Auto im Ausland nicht anmelden.
Beim Urlaub unter sechs Monaten müssen Sie Ihr Auto im Ausland nicht anmelden.

Autos bei den europäischen Nachbarn anzumelden, kann durchaus kompliziert werden. Es ist daher zwingend zu empfehlen, sichvorher über die notwendigen Dokumente zu informieren. Außerdem müssen Sie das Fahrzeug im Vorfeld in Deutschland abmelden. In einigen Fällen kann dies aber auch beim örtlichen Konsulat erfolgen.

In der Regel brauchen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung, wenn Sie Ihr Auto im Ausland anmelden wollen. Darin bestätigt der Hersteller, dass die europäischen Normen eingehalten worden sind. Notwendig kann auch eine technische Überprüfung wie beim TÜV sein.

Sinnvoll ist auch, das Vorlegen des deutschen Fahrzeugscheins. Durch diesen wird der Anmeldeprozess wesentlich vereinfacht. Zwingend notwendig ist dagegen der Nachweis des Versicherungsschutzes. Zu beachten ist, dass die Versicherung im entsprechend Land ihren Sitz haben bzw. dort zur Leistungserbringung berechtigt sein muss. Möglicherweise ist auch der Nachweis der Eigentümerschaft zu erbringen.

Bitten beachten!

Wenn Sie Ihr Auto im Ausland anmelden, müssen Sie möglicherweise das Fahrzeug aus Deutschland in das Zielland überführen. Innerhalb von Europa müssen Sie dazu Überführungskennzeichen nutzen. Kurzzeitkennzeichen werden dagegen nicht in jedem Staat Europas akzeptiert.

Sie müssen darüber hinaus damit rechnen, dass überprüft wird, ob Sie auch die Mehrwertsteuer korrekt bezahlt haben. Dies ist besonders beim Neuwagen von Belang. Als Neufahrzeug gilt ein PKW, der weniger als 6.000 km/h gefahren oder maximal sechs Monate in Gebrauch ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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8 Kommentare

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  1. Anke N.
    Am 6. November 2023 um 10:04

    Die Hauptuntersuchung mit ASU sind mir zu teuer geworden. Fahre Suzuki Swift 3 Zyl.+E-Motor (Mild-Hybrid) und 500er 2 Jahre altes Motorrad. Kann ich mich auf eine Briefkastenadresse im EU-Ausland anmelden oder die Prüfungen im Ausland durchführen lassen? Die können doch nicht mit uns machen, was die wollen. Das übertrifft die durchschnittliche Inflation bei weitem.

  2. Kafkoulas i
    Am 15. Oktober 2023 um 23:04

    Guten Tag,
    ich habe mich in deutschland abgemeldet am 10.08.23. Am 1.10. bin ich für immer mit dem auto nach gr gefahren. Nach welchem datum darf ich noch das Auto in gr fahren? Bis 10.02. oder bis Ende April?
    Danke

  3. Spandl J
    Am 14. Oktober 2022 um 15:25

    Du kannst dein Auto angemeldet lassen ohne Probleme wenn es schon gemeldet ist .
    Wenn du dich abgemeldet hast kannst du ein Fahrzeug zulassen auf dich musst aber eine Adresse benennen Kind oder Freund.

  4. Boian N
    Am 10. August 2022 um 23:09

    Ich möchte gerne nach Frankreich umzhien, meine frage nach ist: 1.kann ich noch provisorisch die Deutsche kennzeichen trauf lassen obwohl ich keinne anmeldung in Deutschland haben werde?
    2.ich arbeite in der Schweiz und ich will nicht 40% nur steuer zhalen… Ist es möglich ohne deutsche anmeldung nur provisorisch(bis 6 monaten***ich brauche es nur 1-2 Monate maximum) die deutsche kennzeichen behalten?
    Danke!

  5. "Josef S
    Am 6. August 2022 um 13:41

    Habe in Indien 1 Fabriksneue Vespa 125cc gekauft und nach Europa mitgenommen.Habe weder in Deutschland noch in Österreich eine Chance für eine Anmeldung oder ein Anmeldegutachten.Man kann mehrfach im Internet ersehen von ” Anmeldegutachten ” nur machen tut es keuner.
    Ersuche höflichst um einen Typ in welchen Druttland es Ihres Wissens nach möglich ist eine ” Kurzanmeldung ” zu erlangen.(gutes Trinkgeld wäre includiert) Vielleicht können sie uns helfen.

  6. Berliner
    Am 16. Dezember 2020 um 15:35

    Hallo !
    Habe PKW in PL zugelassen, Baujahr 2006, PL TÜV Vorhanden…wurde durch Polizei in D erwischt, ..muß ich unmelden, weil ich in Bln wohne….seit…25 Jahren…Was soll ich machen ??

    Danke voraus

  7. Zulasser
    Am 26. Dezember 2018 um 9:02

    Wie auch?

    Das ist nicht nur in jedem Land anders, sondern dort auch innerhalb der Kommunen. Man meckert zwar immer über deutsche Bürokratie, doch ist sie in Süd-Europa meist viel schlimmer, langwieriger, sinnloser und teurer.

    Für jede Variante das Vorgehen zu beschreiben, wäre unmöglich. Also einfach, mit dem Wissen, dass es sein muss, bei der Kommune im Gastland nachfragen. In Italien wird dies für “Residenti” nun, wegen des “discreto siccureza” zum Muss – sonst wird es sehr teuer…

  8. Lothar M.
    Am 23. November 2017 um 15:05

    Toller Bericht. Im Ergebnis wird nicht mit EINER Silbe darüber berichtet, wie denn eine Zulassung im Ausland funktioniert.

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