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Auto ummelden und altes Kennzeichen behalten: Funktioniert das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann Sie sich nicht von ihrem Nummernschild verabschieden müssen

Können Sie, wenn Sie Ihr Auto ummelden, das Kennzeichen behalten oder müssen Sie es wechseln?
Können Sie, wenn Sie Ihr Auto ummelden, das Kennzeichen behalten oder müssen Sie es wechseln?

In Deutschland werden tagtäglich Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht begangen. Auch wenn in der Bundesrepublik die sogenannte Fahrerhaftung Anwendung findet, wird zuerst einmal der Halter des Kfz ermittelt, mit dem die jeweilige Zuwiderhandlung begangen wurde. Schließlich lässt sich dadurch wohl in den meisten Fällen der wahre Fahrer ausfindig machen.

Das Ganze funktioniert allerdings nur, wenn jedes Kraftfahrzeug ein entsprechendes Kennzeichen aufweist. Doch muss dieses bei jeder Ummeldung gewechselt werden oder gibt es auch Situationen, in denen Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten können? Im Ratgeber erfahren Sie es!

FAQ: Auto ummelden und altes Kennzeichen behalten

Wann können Sie Ihr Kfz ummelden, ohne einen Kennzeic‌henwechsel durchzuführen?

Seit dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn Sie umgezogen sind.

Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie nach einem Umzug Ihr Kfz-Kennzeichen behalten möchten?

Einige Fahrzeughalter gehen davon aus, Sie müssten, wenn Sie Ihr Auto ummelden, das alte Kennzeichen mitbringen, sollten Sie dieses weiterhin nutzen wollen. Dem ist jedoch nicht so. Was Sie im Detail brauchen, lesen Sie hier.

Ist die Kennzeichenmitnahme auch bei einem Halterwechsel möglich?

Ja, seit dem 1. Oktober 2019 bedarf es bundesweit keines Kennzeichenwechsels mehr, wenn sich der Fahrzeughalter ändert. Dazu muss das Kfz allerdings noch angemeldet sein. Sie können es also nicht im alten Zulassungsbezirk abmelden, um es daraufhin im neuen Zulassungsbezirk mit dem vorherigen Nummernschild wieder anzumelden.

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Video: Kennzeichen umschreiben
Video: Wann müssen Sie Ihr Kennzeichen umschreiben?

Bei einem Umzug können Sie Ihr Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten

So oder so müssen Sie bei einem Umzug Ihr Auto ummelden: Egal ob gleiches Kennzeichen oder nicht.
So oder so müssen Sie bei einem Umzug Ihr Auto ummelden: Egal ob gleiches Kennzeichen oder nicht.

Bis vor einigen Jahren bestand für Fahrzeughalter die Pflicht, das Kennzeichen ihres Kfz im Zuge einer Ummeldung zu ändern, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen waren. Mit der Aktualisierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 1. Januar 2015 entfiel diese Pflicht jedoch. Seitdem heißt es in § 13 Absatz 3 FZV:

Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich

1. bei der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens, einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und die Berichtigung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen oder

2. der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.“

Daraus ergibt sich: Umgezogene Fahrzeughalter müssen ihr Auto immer noch ummelden, dürfen ihr Kennzeichen allerdings behalten. Möchten sie ihr Fahrzeug ummelden und das Kennzeichen nicht behalten, steht ihnen dies ebenfalls frei. Wichtig ist jedoch, dass es sich bei der Ummeldung immer noch um einen verpflichtenden Schritt handelt.

Schließlich müssen die hinterlegten Daten im Fahrzeugregister stets auf dem neuesten Stand sein. Sollte dem nicht so sein, wäre es für die zuständige Behörde logischerweise problematisch, einen Bußgeldbescheid an die korrekte Adresse zu versenden.

Sie möchten Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten? Diese Unterlagen brauchen Sie

Wenn Sie sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen, sollten Sie die folgenden Unterlagen parat haben, um Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten zu können:

Sie müssen, wenn Sie Ihr Kfz ummelden, die Nummernschilder nicht mitnehmen, wenn Sie diese behalten möchten.
Sie müssen, wenn Sie Ihr Kfz ummelden, die Nummernschilder nicht mitnehmen, wenn Sie diese behalten möchten.

Gut zu wissen: Sie müssen, wenn Sie Ihr Auto ummelden, die alten Nummernschilder nicht mitbringen, wenn Sie diese weiterhin verwenden möchten. Sie können wie gewohnt am Kfz verbleiben, ohne dass sich daraus Probleme für Sie ergeben würden.

Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten: Bei einem Halterwechsel ebenfalls möglich

Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie auch dann ein Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn sich der Halter des Kfz ändert. Dies funktioniert in der Regel bundesweit. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass das Fahrzeug noch angemeldet sein muss. Es kann also nicht im alten Zulassungsbezirk abgemeldet und anschließend im neuen Bezirk mit dem vorherigen Nummernschild wieder angemeldet werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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26 Kommentare

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  1. A.Holler
    Am 3. Januar 2024 um 19:58

    Guten Abend, ich freue mich so Ihre Seite gefunden zu haben. Denn zu meiner Frage habe ich in meiner bisherigen Recherche leider nichts gefunden. Ich habe nach meiner bestandenen Führerschien Prüfung mein erstes Auto über meinen Papa zugelassen, er wurde somit zum Halter meines Autos. Mich haben wir als Fahrer zugelassen. Damit ist er auch Halter meines Kennzeichen. Nun habe ich ein Neues Auto was vom Vorbesitzer auch noch angemeldet ist (sozusagen mit Kennzeichen). Dieses Auto möchte ich nun auf mich zulassen, das ich sowohl Halter als auch Fahrer bin. Jedoch möchte ich nicht sein Kennzeichnen übernehmen sondern am liebsten mein Altes. Ist dies möglich?

    PS: Mein Erstwagen soll abgemeldet und verkauft werden.

  2. Antje
    Am 16. Juni 2023 um 18:38

    Ist es rechtlich möglich mein vorhandes “altes” Kennzeichen ( Saisonkennzeichen) wieder in ganzjährig zurück und nur das H für Historisch ( nach entsprechender TÜV-Prüfung ) umzumelden OHNE das “alte” Kennzeichen aufgeben zu müssen ???
    Ich will ja also eigentlich nur denSaisonzusatz mit dem H wechseln !

  3. Dajana
    Am 22. Februar 2023 um 21:11

    Guten Abend,
    Ist es machbar das alte Auto abzumelden und mit den gleichen Nummernschildern das neue Auto anzumelden?

    • Jennifer
      Am 1. Juni 2023 um 18:12

      Hallo Dajana,

      ja das ist möglich. Dies muss allerdings im selben Zulassungsbezirk stattfinden. Sobald das alte Fahrzeug abgemeldet wird (bundesweit möglich), können die Kennzeichen anschließend nicht mehr auf ein neues Fahrzeug im neuen Zulassungsbezirk übernommen werden.

      LG Jennifer

  4. Werm
    Am 19. August 2022 um 18:52

    Hallo.
    Verstehe ich das richtig…?
    Wenn ich ein zugelassenes Auto aus einem anderen Zulassungsbezirk kaufe, kann ich es mit diesem Kennzeichen (welches ich behalten möchte) auf mich ummelden?
    Mfg

  5. Ivanov
    Am 4. April 2022 um 17:02

    Hallo,
    ich hab von mein Vater das Auto gekauft, nicht abgemeldet.
    Wollte selber ohne mein Vater zulassen auf mich und die Kennzeichen behalten. Brauch ich Vollmacht von mein Vater, und Ausweis oder kann ich selbst alles machen. Oder muss mein Vater dabei sein?
    Danke im voraus.

  6. Andreas
    Am 13. November 2021 um 11:52

    Hallo zusammen,

    ich hab eine Frage bezüglich Kennzeichenmitnahme bei Ummeldung.

    Mein Fahrzeug ist auf mein Vater gemeldet. Momentan wohnen wir beide in Stadt A. Ich ziehe nächstes Jahr in Stadt B. Möchte aber unbedingt das Kennzeichen von Stadt A behalten.
    Solange das Auto auf mein Vater gemeldet bleibt ist das ja kein Problem. Aber was ist wenn in ich das Auto irgendwann auf mich ummelden möchte und dann bereits in Stadt B wohne. Kann ich dann trotzdem das bestehende Kennzeichen mitnehmen oder bekomme ich dann ein Kennzeichen von Stadt B?
    Oder muss ich das Auto auf mich ummelden solange ich noch in Stadt A wohne?

    Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende.

  7. Manuela
    Am 26. Oktober 2021 um 8:38

    Ich möchte mein altes Auto abmelden und das neue Auto ummelden. Ich möchte aber das Nummernschild vom alten Auto behalten. Geht das am gleichen Tag?

  8. Matthias E
    Am 20. Oktober 2021 um 13:24

    Hallo, wenn ich mein Vorführwagen in 2 Monaten aus Hamburg abholen und ich ihn Binz auf Rügen abholen, kann ich dann das alte Nummernschild übernehmen?
    Mit freundlichen Grüßen

  9. Michael P
    Am 24. August 2021 um 15:00

    Kann ich die Kennzeichen aus einem anderen Zulassungbezirk bei Halterwechsel tatsächlich behalten? Das Fahrzeug ist noch zugelassen im fremden Zulassungsbezirk. Ich habe es nach Kauf überführt und muß nun den Halterwechsel bei mir zuhause durchführen.
    Auf dieser Website ist es so formuliert als ginge es nach 2019, aber die meisten Auskünfte sind gegenteiliger Meinung wenn es Bezirksüberschreitend ist. Kann dies bitte eindeutig gesagt werden?

  10. Jürgen S
    Am 6. Juni 2021 um 7:08

    Hallo
    Einmal liest man in den Infos,zur KFZ Ummeldung würde unter anderem der KFZ-Schein,(Zualssungsbescheinigung I) und Brief,(Zulassungsbescheinigung II ) benötigt.Das andere mal wieder,nur der KFZ Schein,( Zulassungsbescheinigung I )würde benötigt.Recht verwirrend.Wäre ja wichtig zu wissen,falls der Brief bei einer Autobank hinterlegt ist während einer Finanzierung.Unterscheidet sich das nochmal ob man im gleichen Zulassungsbezirk ummeldet oder umgezogen ist in einen andern Zulassungsbezirk,welches der beiden Papiere man dann benötigt oder beide?

  11. Andi
    Am 25. März 2021 um 14:36

    Ich habe mir ein neues Fahrzeug gekauft und möchte das Kennzeichen des alten Fahrzeugs für das neue Fahrzeug weiterverwenden.
    Meine Frage ist, wie bekomme ich das Auto, welches ich abgemeldet habe, zum Händler, obwohl ich das neue Auto, das beim Händler steht, schon aufs alte Kennzeichen angemeldet habe?
    Soweit ich weiß, kann ich an einem Tag das alte Auto abmelden und das neue Auto auf dasselbe Kennzeichen anmelden. Auch darf man wohl mit dem alten abgemeldeten Auto am Tag der Abmeldung zum Händler, nach Hause, oder aber auch zur Schrottpresse, fahren. Darf ich das auch, wenn das Kennzeichen schon auf das neue Auto angemeldet ist?

  12. Christa
    Am 5. Januar 2021 um 14:01

    Hallo zusammen, aufgrund der aktuellen coronasituation, habe ich einen Termin am Donnerstag in der zulassungsstelle bekommen. Zum umschreiben meines neuen auto. Aber ich habe erst einen Termin am Freitag zum abmelden meines alten auto. Wollte aber die Schilder von meinem alten nehmen glauben Sie dass geht????

  13. Ives
    Am 29. August 2020 um 12:55

    Hallo,
    Ich hätte folgende Frage! Momentan ist ein Fahrzeug auf meinen Bruder angemeldet, die Versicherung läuft aber über mich, kann ich das Fahrzeug auf mich ummelden und die Kennzeichen behalten? Der Zulassungsbezirk bleibt der gleiche! Danke im Voraus

  14. Genz, M.
    Am 17. August 2020 um 0:16

    Guten abend
    Ich habe da mal eine Frage
    Ich möchte mein altes Auto abmelden und neues Auto anmelden (beides Gleichzeitig am selben Tag). Das neue Auto soll die gleichen Nummernschild von alten Auto bekommen.
    Darf ich die Noch Alten Nummernschildern ans Neue Auto anbringen und zur Zulassungsstelle fahren? Wo ich sie ja denn auf neue Auto umschreiben lasse, so zu sagen?
    Meine Wohn- oder Meldeadresse bleibt die gleiche.
    Oder darf man das nur anders herum?

  15. K. Wolf
    Am 6. Juli 2020 um 8:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bin von Lübeck nach Berlin umgezogen, habe mein Motorrad vorschriftsmäßig in Berlin umgemeldet und mein Lübecker Kennzeichen behalten. Soweit alles gut, will nun aber ein Saisonkennzeichen, beide Zulassungsstellen fühlen sich nicht zuständig und lehnen die Bearbeitung ab. In Berlin sagte man mir, das man ja nicht auf ein neues HL Kennzeichen einen Berliner Bären kleben könne, was mir natürlich auch einleuchtet. Ich sollte also den Vorgang entweder in Lübeck erledigen, oder auf ein neues Berliner Kennzeichen wechseln.
    In Lübeck sagte man mir, das man mit der Ummeldung die Zuständigkeit nach Berlin abgegeben hätte und man mir nicht helfen könne.
    Hab mir den Traum eines Motorrades damals in Lübeck erfüllt und fühle mich auch sonst immer noch mit dieser Stadt verbunden, weswegen ich sehr gern dieses Kennzeichen behalten möchte. Was kann ich tun ?
    Freundliche Grüße,
    K. Wolf

  16. Peter
    Am 19. Juni 2020 um 14:13

    Ich hatte ein längeres Gespräch mit der Zulassungsstelle bei uns, Thema ein Audi US Modell der jetzt 32 cm grosse Kennzeichen dran hat, in der deutschen Zulassung steht davon nichts eingetragen das hier nur da kleine Kennzeichen passt. Die haben für mich dann geschaut für ein Wunschkennzeichen für mich, da nichts dabei war haben die mir gesagt wenn der noch zugelassen ist und Sie melden den um dann können sie auch die alten Kennzeichen behalten. Ich habe dann erklärt das es ein anderer Zulassungsbezirk und ich das Auto so kaufen werden und mit dem Kennzeichen überführen, ja ja das geht das ist nun neu, früher ging das nur wenn Sie als Halter umziehen. Im Internet lese ich aber überall das dies aber nicht geht, genauso ein Anruf beim Zulassungsservice ergab nein das geht nicht, da brauchen Sie neue Schilder. Kann jemand dazu was sagen, ich kann es erst Montag klären mit einem erneuten Anruf bei der Zulassungsstelle, aber wie gesagt die haben das richtig verstanden und sagten dies ist neue jetzt und geht.

  17. Hedi
    Am 28. Mai 2020 um 14:25

    Kann ich das KFZ weiterfahren, wenn die Dokumente Bescheid 1 & 2 beim Zulassungsdienst liegen ? Die Umschreibung dauert aktuell 10 Tage.

    Danke!

  18. W.
    Am 1. Mai 2020 um 21:52

    Wir sieht es den aus wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe und das Nummernschild vom alten Fahrzeug mitnehmen möchte ?
    Noch wichtiger ist, wie bekomme ich das Auto, welches ich abgemeldet habe, zum Händler, obwohl ich das neue Auto was beim Händler steht schon aufs alte Nummernschild gemeldet habe ?
    Zur Verständnis meiner Frage . Soweit ich weiß kann ich an einem Tag das alte Auto abmelden und das neue Auto anmelden ( selber Nummernschild) . Auch darf man wohl mit dem alten angemeldeten Auto nach Hause fahren oder zum Händler . Darf man dies auch wenn das Nummernschild schon aufs neue Auto gemeldet ist oder gibt’s dafür andere Möglichkeiten?

    Vielen Dank für die Antwort

    • Marina
      Am 9. Dezember 2021 um 0:39

      Hallo, war heute bei Zulassungsstelle, hatte das gleiche Problem, man kann schon das alte Auto abmelden und die Kennzeichen für neue Auto übernehmen, nur um zu Händler zukommen mit alte Auto, muss man das Auto mit kurzzeitkenzeichen Anmelden, das war für mich zu große Aufwand, ich hab jetzt neue Auto Angemeldet und die alte Auto meldet der Händler ab.

      Mit freundlichen Grüßen

  19. Selin
    Am 28. April 2020 um 21:02

    Hallo,

    mir erschließt sich nicht ganz, ob es mir jetzt möglich ist, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, meine Kennzeichen von meinem alten, bisher noch angemeldeten Wagen sozusagen auf den neuen Gebrauchtwagen zu übertragen bei der An- und Abmeldung der jeweiligen Fahrzeuge.
    Somit behalte ich nicht die Kennzeichen vom Verkäufer sondern nehme meine Kennzeichen sozusagen mit.

    Liebe Grüße!

  20. Wausl
    Am 21. April 2020 um 12:25

    Ich bin vor ein paar Jahren in einen anderen Zulassungsbereich umgezogen und habe mein Nummernschild behalten. Nun wird es langsam Zeit für ein anderes Auto und würde mein Kennzeichen gern behalten. Ist das möglich, da ja das Nummernschild noch vom alten Bezirk ist?

  21. Daniel
    Am 5. Januar 2020 um 12:57

    Hallo,

    Sie schreiben im letzten Absatz “Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten: Bei einem Halterwechsel existiert diese Option nicht!” und verweisen auf den § 13 Absatz 4 FZV , wo aber folgendes zu finden ist:
    “Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.”
    Also kann doch das Kennzeichen mitgenommen werden, wenn dies entsprechend mitgeteilt wird. Liegt hier ein Irrtum vor? Könnten Sie hier bitte Licht ins Dunkle bringen, vielen Dank!

    Gruß,
    Daniel

    • Adrian
      Am 31. März 2022 um 7:52

      Hallo,
      wie verhält sich das wenn ich ein neues Auto habe und das alte jetzt abmelden will, und die Nummernschilder weiterhin behalten möchte.
      Was mich interessiert ist, muss ich die Nummernschilder dann noch zur Zulassungsstelle mit bringen?
      Oder verhält es sich genauso wie in dem Fall wo man sein “Auto ummelden” will und die Nummernschilder weiterhin verwenden möchte.

      Danke schon mal in voraus für jede hilfreiche Antwort.
      Gruß Adrian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. März 2020 um 10:07

      Hallo Daniel,
      vielen Dank für den Hinweis. Erfolgt nach dem Halterwechsel eine Anmeldung im gleichen Zulassungsbezirk, ist ggf. eine Kennzeichenmitnahme möglich. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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