Knöllchen aus dem Ausland: Das ungewollte Reiseandenken
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Beachten Sie die ausländischen Parkvorschriften
Das Urlaubsland mit dem Auto zu erkunden, bietet einige Vorteile. Sie sind als Autofahrer unabhängig und können selbst bestimmen, wann Sie welches Ziel besuchen. Sie müssen sich weder an die Vorgaben eines Reiseleiters halten noch sind Sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.
Denken Sie dabei jedoch immer daran, dass jedes Land seine eigenen Verkehrsregeln hat. Dies gilt auch für die Vorschriften zum Halten und Parken. Wenn Sie diese nicht kennen oder Sie missachten, können Sie schnell einen Strafzettel an Ihrem Auto finden. Und der kann ein ganz schönes Loch in die Reisekasse fressen, denn ein Knöllchen aus dem Ausland ist mitunter wesentlich teurer als in Deutschland.
Wir verraten Ihnen, welche Bußgelder Sie in Europa fürs Falschparken erwarten und ob Sie ein Knöllchen aus dem Ausland tatsächlich bezahlen müssen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Knöllchen aus dem Ausland
Nein, die jeweiligen Regelungen bestimmten die Länder selbst. Wie hoch Parkverstöße geahndet werden können, zeigen die Beispiele in der Übersicht hier.
Das sollten sich Betroffene gut überlegen. Auch kleine Summen, die nicht vollstreckt werden, können bei einer erneuten Einreise zu Problemen führen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.
Bezüglich der Verjährung gilt im Ausland immer das Recht des jeweiligen Landes in dem der Verstoß begangen wurde.
Teures Knöllchen: Falschparken im Ausland kostet häufig mehr als in Deutschland
Wenn Sie zum ersten Mal ein Knöllchen wegen Falschparkens aus dem Ausland erhalten, werden Sie vielleicht ganz schön heftig schlucken müssen. Denn während hier in Deutschland für einen Parkverstoß in der Regel 10 bis 35 Euro – maximal 55 Euro – anfallen, müssen Sie in vielen anderen Ländern deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Der folgende Bußgeldkatalog zeigt, wie teuer ein Knöllchen in einigen Ländern Europas sein kann:
Land | Verwarngeld/Bußgeld in Euro |
---|---|
Belgien | ab 55 |
Bosnien-Herzegowina | 25 |
Bulgarien | ab 5 |
Dänemark | ab 70 |
Estland | ab 40 |
Finnland | 20 bis 80 |
Frankreich | ab 15 |
Griechenland | 80 |
Großbritannien und Nordirland | ab 50 |
Irland | ab 40 |
Island | ab 20 |
Italien | ab 40 |
Kroatien | ab 40 |
Lettland | ab 30 |
Litauen | ab 20 |
Luxemburg | ab 25 |
Malta | ab 25 |
Mazedonien | ab 45 |
Montenegro | ab 60 |
Niederlande | ab 90 |
Norwegen | ab 80 |
Österreich | ab 20 |
Polen | ab 25 |
Portugal | ab 30 |
Rumänien | ab 50 |
Schweden | ab 20 |
Schweiz | ab 35 |
Serbien | ab 50 |
Slowakei | ab 30 |
Slowenien | ab 40 |
Spanien | bis 200 |
Tschechien | ab 60 |
Türkei | ab 25 |
Ungarn | bis 325 |
Zypern | 85 |
Vermeiden Sie das Knöllchen: Parkregeln im Ausland
Damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können, sollten Sie es vermeiden, überhaupt erst ein Knöllchen im Ausland zu bekommen. Informieren Sie sich deshalb vor Antritt Ihrer Reise unbedingt über die Verkehrsregeln in Ihrem Urlaubsland. Eine qualifizierte Auskunft dazu erhalten Sie beim zuständigen Fremdenverkehrsamt; aber auch Reisebüros und Automobilclubs können oft hilfreiche Hinweise geben.
Je nach Land können Sie auf Parkvorschriften stoßen, die für uns deutsche Autofahrer fremd oder sonderbar anmuten. Dazu einige Beispiele:
- In Frankreich gibt es Straßen, die das Parken auf nur einer Straßenseite erlauben – diese kann aber wechseln: mal wöchentlich, mal täglich und manchmal findet der Wechsel auch nach der Hälfte des Monats statt. Wann Sie auf welcher Seite bei einem solchen „Stationnement alterné semi-mensuel“ parken dürfen, kennzeichnet ein entsprechendes Schild.
- Ähnliche Regeln gelten auch in einigen Straßen in Griechenland: Ein Schild, das aussieht wie ein Halteverbotsschild mit einem Strich, verbietet das Parken in diesem Bereich in einem ungeraden Monat. Zwei Striche wiederum bedeuten, dass Sie hier nicht während eines geraden Monats parken dürfen.
- In England kennzeichnet eine einfache gelbe Linie ein Parkverbot an Werktagen, eine doppelte gelbe Linie bedeutet ein generelles Park- bzw. Halteverbot und eine unterbrochene gelbe Linie verbietet das Parken zu bestimmten Zeiten. Zudem gibt es weiße Doppellinien, die auf ein Halteverbot hinweisen. In London werden diese zusätzlich durch eine rote Linie am Straßenrand verstärkt, um das Halteverbot zu verschärfen.
- In den USA gibt es ebenfalls farbliche Markierungen. Diese befinden sich auf dem Bordstein. Rot bedeutet ein absolutes Halteverbot, Gelb oder Schwarz kennzeichnet eine Ladezone und Blau einen Behindertenparkplatz. Bei einer weißen Markierung dürfen Sie während der Geschäftszeiten bis zu 5 Minuten parken, bei einer grünen bis zu 10 Minuten.
Müssen Sie einen Strafzettel aus dem Ausland überhaupt bezahlen?
Angesichts der hohen Bußgelder stellen sich viele Autofahrer die Frage, ob sie für ein Knöllchen aus dem Ausland tatsächlich zahlen müssen. Kann denn ein ausländischer Bußgeldbescheid in Deutschland tatsächlich vollstreckt werden?
Dies hängt davon ab, ob das entsprechende Land ein sog. Vollstreckungsabkommen mit Deutschland hat. So kann das Bußgeld für ein Knöllchen aus dem EU-Ausland deshalb auch bei uns eingetrieben werden, denn zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten besteht ein solches Abkommen. Voraussetzung für die Vollstreckung ist, dass der Betrag der Geldbuße die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigt. Für ein Knöllchen aus Österreich können aber aufgrund eines separaten Abkommens auch schon Beträge ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Besteht mit dem jeweiligen Land kein solches Vollstreckungsabkommen, haben Sie nicht viel zu befürchten, denn weder die ausländische Behörde noch ein möglicherweise beauftragtes Inkassobüro können das Bußgeld in Deutschland auftreiben. Wollen Sie allerdings erneut in das Land einreisen, kann Sie das nicht bezahlte Knöllchen aus dem Ausland teuer zu stehen kommen. Denn nicht nur, dass Sie die Geldbuße dann letztendlich doch noch zahlen müssen, Ihnen können je nach Nation auch noch weitere Strafen blühen, evtl. sogar eine Haftstrafe.
Wann erfolgt eine Verjährung für einen Strafzettel aus dem Ausland?
Oftmals dauert es sehr lange, bis ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im deutschen Briefkasten landet – in manchen Fällen sogar Jahre! Der Verkehrssünder hat seinen Verstoß dann meist längst vergessen und fragt sich, ob die Tat nicht längst verjährt ist.
Ich habe ein Parkknöllchen in Polen, über 20,-€, bekommen.
Ich lese z.T., dass Bußgelder ab 70,-€ verfolgt werden.
Soll ich die 20€ zahlen oder nicht?
Hallo ich würde in Tschechien geblitzt jedoch ist der Strafzettel auf Tschechisch und ich kann da weder den Verwendungszweck noch die IBAN erkennen und wollte fragen was ich da jetzt tun soll
Danke im voraus.