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Ein Bußgeld aus Finnland kann den Urlaub teuren Ausflug machen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Finnland mit dem Auto zu erkunden, heißt sich an Regeln zu halten

Urlauber sollten wissen, dass ein Bußgeld aus Finnland in Deutschland vollstreckbar sein kann.
Urlauber sollten wissen, dass ein Bußgeld aus Finnland in Deutschland vollstreckbar sein kann.

Auf Reisen bietet das eigene Auto oder ein Mietwagen die Möglichkeit, unabhängiger von Fahrplänen und Zeitvorgaben unterwegs zu sein. Auch das Erlebnis, Teile des Landes selbst zu entdecken, wie beispielsweise die Burg in Turku, die Schanzen in Lahti oder das Weihnachtsdorf in Rovaniemi, machen das Auto zu einem beliebten Transportmittel im hohen Norden. Wer mit dem Auto nach Finnland reist, befasst sich in der Regel schon vor der Reise mit den gültigen Vorgaben, die es im Straßenverkehr zu beachten gilt. Keiner möchte als Urlaubsmitbringsel ein Bußgeld in Finnland erhalten.

Zu den wichtigsten Verkehrsregeln gehören in Finnland, wie fast überall, Vorgaben zur zulässigen Geschwindigkeit, zur Promillegrenze und zum allgemeinen Verhalten bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Welche Geschwindigkeit in Finnland erlaubt ist, welche Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung dann in Finnland drohen und welche weiteren Regelungen zu beachten sind, erläutert der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Verkehrsregeln in Finnland

Gibt es in Finnland ein Tempolimit?

Ja, in Finnland gelten auf allen Straßen bestimmte Geschwindigkeitsvorgaben. Wie diese aussehen, lesen Sie hier.

Welche Promillegrenze gilt in Finnland?

Alle Kraftfahrer müssen in Finnland eine Promillegrenze von 0,5 beachten.

Werden finnische Bußgelder in Deutschland vollstreckt?

Ja, Bußgelder ab 70 Euro (inklusive aller Gebühren) können aufgrund des Vollstreckungsabkommens in Deutschland über das BfJ eingefordert werden.

Unterscheidet sich die Bußgeldberechnung in Finnland von der in Deutschland?

Teilweise ja. Nicht alle Ordnungswidrigkeiten werden mit festen Bußgeldern geahndet, bei manchen berechnet sich deren Höhe nach Tagessätzen und dem Einkommen des Verkehrssünders.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Finnland:

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Finnland

Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden in Finnland gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet.
Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden in Finnland gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet.

Die Bußgeldberechnung in Finnland findet anhand des Einkommens des Verkehrssünders sowie auf Basis von Tagessätzen statt. Das heißt, ein Bußgeld aus Finnland ist in bestimmten Fällen nicht durch einen festgelegten Betrag definiert, sondern kann variieren. Wer beispielsweise geblitzt wurde, muss in Finnland mit vergleichsweise hohen Sanktionen rechnen.

In Finnland zu schnell zu fahren, hat für einheimische Verkehrsteilnehmer dann auch zur Folge, dass auch Informationen aus dem Steuerregister zur Ermittlung von einem Bußgeld herangezogen werden. Finnland bewertet zudem auch, ob eine Gefährdung bestand, was zu höheren Sanktionen führt. Bußgelder für ausländische Fahrer werden nur anhand der Tagessätze ermittelt.

Der nachfolgende Auszug aus dem Bußgeldkatalog beinhaltet einige der möglichen Bußgelder bei Verstößen gegen die geltenden Verkehrsregeln in Finnland:

VerstoßSanktion
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h200 EUR
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/hab 14 Tagessätze
Promillegrenze missachtetab 15 Tagessätze
Rotlichtverstoß100 EUR
Handy am Steuer100 EUR
Gurt nicht angelegt70 EUR
Falsch geparktab 20 EUR

(Stand 03/2023)

Finnland: Diese Verkehrsregeln sind die wichtigsten

Um in Finnland kein Bußgeld zu riskieren, sollte ein Autoreise gut vorbereitet sein. Egal, ob es von Espoo über Turku nach Rauma geht oder die Route ganz in den Norden nach Inari führt, die gesetzlichen Regelungen gelten überall. Wer also alle wichtigen Informationen hat, kann sicher fahren und sich den Bedingungen vor Ort anpassen.

Sich an das Tempolimit in Finnland zu halten oder die geltende Promillegrenze zu beachten, verhindert einen unliebsamen Bußgeldbescheid aus dem Ausland bzw. einen teuren Urlaubsgruß in Form von einem Bußgeld. Um in Finnland überhaupt fahren zu dürfen, müssen Fahrer allerdings mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen. Als Mitglied der Europäischen Union erkennt Finnland den EU-Führerschein natürlich an. Des Weiteren muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein und alle wichtigen Papiere bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Finnland: Ein Bußgeld für überhöhte Geschwindigkeit kann die Urlaubskasse stark belasten.
Finnland: Ein Bußgeld für überhöhte Geschwindigkeit kann die Urlaubskasse stark belasten.

Fahrer riskieren ein Bußgeld in Finnland, wenn sie Personen ungesichert befördern. Alle Insassen müssen angeschnallt und gegebenenfalls durch einen Kindersitz oder Sitzerhöhung gesichert sein. Sanktionen drohen auch, wenn Verkehrsteilnehmer mit dem Handy am Steuer erwischt werden oder die ganzjährige Lichtpflicht missachtet wird. In Finnland darf ein Kfz nur mit eingeschaltetem Abblendlicht oder Tagfahrleuchten gefahren werden. Das Bußgeld beträgt in Finnland im Fall einer Missachtung 50 Euro.

Eine weitere Pflicht besteht im Zusammenhang mit den Reifen, die verwendet werden müssen. Von Dezember bis März gilt, dass Winter- bzw. Allwetterreifen aufgezogen sein müssen. In Lappland besteht diese Pflicht von Mitte Oktober bis Ende April. Spikereifen und Schneeketten sind im Winter erlaubt. Spikes dürfen allerdings nur vom 01. November bis 31. März bzw. Ostern verwendet werden.

Wichtige Sicherheitsvorkehrungen, die es zu beachten gilt

Auch Fußgänger müssen bestimmte Vorgaben beachten. Zwar gibt es kein Bußgeld in Finnland, die Warnwestenpflicht sollte jedoch nicht missachtet werden. Sind Verkehrsteilnehmer zu Fuß außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs, müssen sie entweder eine Warnweste tragen oder reflektieren Streifen an der Kleidung anbringen. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall außerorts verlassen wird.

Ist es zu einem Unfall gekommen, muss bei größeren Sach- und bei Personenschäden die Polizei verständigt werden. Auch bei einem Wildunfall muss diese immer hinzugerufen werden. Hier kann tatsächlich ein Bußgeld in Finnland drohen, wenn das verletzte oder tote Tier nicht gemeldet wird. Alle Rettungsdienste und auch die Polizei sind in Finnland unter der 112 erreichbar.

Höchstgeschwindigkeit in Finnland: Was ist erlaubt?

Wie zuvor bereits beschrieben, kann ein Bußgeld in Finnland beispielsweise dann drohen, wenn die zulässigen Geschwindigkeiten überschritten werden. Die allgemeinen Vorgaben gelten auch in Finnland immer dann, wenn die Geschwindigkeiten nicht durch Verkehrszeichen definiert sind.

Innerorts liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung in Finnland bei 50 km/h, außerorts bei 80 km/h. Auf einigen Straßen sind teilweise auch 100 km/h erlaubt, dies wird jedoch in der Regel durch Verkehrszeichen angezeigt. In Finnland gibt es Autobahnen meist nur im Umkreis von größeren Städten und als Verbindung zwischen diesen. Auf den Autobahnen liegt das Tempolimit dann bei 120 km/h.

Gültige Promillegrenze in Finnland

Zur Begrüßung oder zum Abendessen kann es in Finnland vorkommen, das Vodka gereicht wird. Allerdings ist das traditionelle Heimbier (kotikalja) wesentlich beliebter und darf auf keinem Fest fehlen. Ob sich Fahrer nach dem Genuss hinters Steuer setzen dürfen, sollten sie vorab klären. Denn Alkohol am Steuer ist gefährlich und daher auch in Finnland nicht gern gesehen.

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 und sollte besser nicht missachtet werden. Denn wie erwähnt, wird das Bußgeld in Finnland nach Tagessätzen bemessen. So beginnen die Sanktionen für einen Alkoholverstoß bei 15 Tagessätzen und fallen damit in der Regel höher aus als es Fahrer aus Deutschland gewohnt sind.

Wie funktioniert die Bußgeldberechnung in Finnland?

Bußgeldberechnung in Finnland: Bei einem g Geschwindigkeitsverstoß bestimmt auch die Geschwindigkeit die Höhe.
Bußgeldberechnung in Finnland: Bei einem g Geschwindigkeitsverstoß bestimmt auch die Geschwindigkeit die Höhe.

Die Bußgeldberechnung in Finnland unterscheidet sich bei groben Verstößen erheblich von der in Deutschland, sodass es ratsam ist, sich damit vor dem Urlaub zu befassen. Bei geringfügigen Verstößen, wie dem Missachten des Handyverbots, der Licht- oder Anschnallpflicht gibt es auch im Land der Rentiere festgelegte Bußgelder, welche sich etwa bei 50 bis 100 Euro ansiedeln. Ebenfalls starre Beträge werden bei geringen Geschwindigkeitsverstößen fällig.

Das Besondere bezüglich der Bußgeldberechnung in Finnland wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 50 km/h, bei Rotlichtverstößen oder beim Missachten der Promillegrenze augenscheinlich. Denn dann sind es keine festen Summen mehr, sondern anhand von Tagessätzen und dem Einkommen des Verkehrssünders ermittelte Sanktionen.Je nach Verstoß und Gehalt betragen die Bußgelder dann unterschiedliche hohe Summen, die jedoch hunderte oder auch tausende Euros umfassen können.

In Finnland werden maximal 120 Tagessätze verhängt. So sind Bußgelder ab 15 Tagessätzen möglich, wenn Fahrer beispielsweise die Promillegrenze überschreiten.

Diesen Sätzen werden dann anhand des ermittelten Einkommens Summen zugeordnet. Nachfolgend findet sich ein Beispiel, wie ein solches Bußgeld dann aussehen kann. Durch diese Bußgeldberechnung kann in Finnland auch ein geringes Gehalt zu relativ hohen Sanktionen führen und zwar dann, wenn eine hohe Anzahl an Tagessätzen vorgesehen ist.

Es werden aufgrund des Verstoßes 120 Tagessätze verhängt. Das Gehalt des Verkehrssünders bestimmt dann, dass ein Tagessatz 25 Euro beträgt. Es müssen für die Gesamtsumme also 25 Euro mit 120 multipliziert werden. Das Bußgeld würde sich auf 3.000 Euro belaufen. Werden jedoch nur 15 Tagessätze verhängt, müssten Betroffene bei 25 Euro pro Tagessatz 375 Euro zahlen.

Ist ein Bußgeld aus Finnland in Deutschland vollstreckbar?

Die Promillegrenze liegt in Finnland bei 0,5.
Die Promillegrenze liegt in Finnland bei 0,5.

Haben Urlauber ein Bußgeld in Finnland erhalten, stellt sich oft die Frage, ob dieses auch in Deutschland vollstreckt werden kann. Die Antwort lauter hier eindeutig ja. Denn durch den EU- Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) können die finnischen Behörden Vollstreckungshilfe in Deutschland beantragen.

Dies gilt, wenn das Bußgeld aus Finnland mindestens 70 Euro beträgt. Zum eigentlichen Betrag werden jedoch auch Verwaltungs- und Mahngebühren gezählt, sodass die Grenze oft schnell erreicht ist. Der Bußgeldbescheid aus dem Ausland wird dann durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt. Dies kann allerdings nur für Geldsanktionen erfolgen. Fahrverbote zum Beispiel sind dann nur in Finnland gültig.

Auch bei der Wiedereinreise kann ein nicht bezahltes Bußgeld in Finnland zu Schwierigkeiten führen. Wird bei einer Kontrolle eine ausstehende Zahlung erfasst, kann die Ein- bzw. Weiterreise so lange untersagt werden, bis der Betrag beglichen ist.

Finden Betroffene das Bußgeld nicht gerechtfertigt oder weist der Bescheid Fehler auf, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Hier empfiehlt es sich einen Anwalt zu konsultieren. Hilfreich ist es in diesem Fall, wenn es sich um einen deutschsprachigen Anwalt für Verkehrsrecht mit Sitz in Finnland handelt.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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