Verkehrssünder: Unachtsamkeit und Unkenntnis am Steuer
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. November 2020
Was ist unter der Bezeichnung „Verkehrssünder“ zu verstehen?
Wer kennt sie nicht aus seinem Alltag, die Autofahrer, die einem die Vorfahrt nehmen, die am Steuer telefonieren oder die in der zweiten Reihe parken, nur um kurz bei der Bank Geld abzuheben? Umgangssprachlich werden diese Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, auch als Verkehrssünder bezeichnet.
Ihr Fehlverhalten ist in der Regel auf Unachtsamkeit, Ablenkung oder Unkenntnis der Verkehrsregeln zurückzuführen und damit sind sie von den sogenannten Verkehrsrowdys zu unterscheiden, welche wissentlich die Verkehrsregeln und die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme verletzen.
Doch mit welchen Sanktionen müssen Verkehrssünder rechnen? Drohen Strafen auch bei Verstößen im Ausland? Und können Sie selbst Verkehrssünder bei Behörden melden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrssünder
Als Verkehrssünder werden Personen bezeichnet, die aufgrund von Unachtsamkeit, Ablenkung oder Unkenntnis der Verkehrsregeln gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen.
Gehen die Behörden von Beharrlichkeit aus, können sich die Sanktionen erhöhen und ggf. sogar eine MPU drohen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es zudem eine Regelung für Wiederholungstäter.
Sind Sie Zeuge einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr, können Sie diese grundsätzlich bei der Polizei melden.
Verkehrssünden und ihre Folgen
Abhängig vom Tatbestand und den begleitenden Umständen drohen einem Verkehrssünder Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Bei Geldsanktionen kann es sich dabei um Verwarn- oder Bußgelder handeln. Darüber hinaus können bei Verkehrssünden auch Kosten für die Ermittlungsarbeit und die Verwaltungsvorgänge anfallen.
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ziehen für Verkehrssünder meist Punkte im Fahreignungsregister (FAER) nach sich. Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren am 01. Januar 2017 10.100.000 Personen im – umgangssprachlich auch als Verkehrssünderkartei bezeichneten – Register eingetragen.
Bei einer Ordnungswidrigkeit, die eine grobe oder beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers darstellt, kann dem Verkehrssünder auch ein Fahrverbot drohen. Abhängig vom Tatbestand kann dieses gemäß Bußgeldkatalog bis zu drei Monate andauern.
Können Sie Verkehrssünder melden?
In Deutschland sind Privatpersonen grundsätzlich nicht dazu befugt, das Gesetz durchzusetzen. Deshalb können ausschließlich Ordnungsämter, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gegen Verkehrssünder vorgehen.
Allerdings können Sie bei der zuständigen Behörde einen Rechtsverstoß zur Anzeige bringen. Ob diese den Tatvorwurf verfolgt, hängt dann unter anderem vom entsprechenden Verkehrsverstoß, dem notwendigen Aufwand und der zugrundeliegenden Beweislage ab.
Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Verkehrssünder rechtlich belangt wird, sollten Sie daher im Idealfall folgende Informationen angeben:
- Kennzeichen sowie Angaben zu Farbe und Modell des Fahrzeugs
- Beschreibung des Fahrers
- Auskünfte zum Tatort, des Tattages und der Tatzeit
- Aussagen von Zeugen
- Beweisfoto (kann einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild darstellen und deshalb als Beweismittel nicht zugelassen werden)
Hier in Essen kray gibt es andeuern nachts und abends mit wueirschenden Reifen und mit Vollgas auf der busspurfahren.. Mit vollbremsung an der roten Ampel halten und das fast täglich. Einige fahren mit auspuffanlagen die knallen und. Provozieren das knallen noch extra um 3 Uhr morgens.
Bei dem Recht am eigenen Bild geht es doch ausschließlich um die Veröffentlichung des Bildes, daher sind Grundsätzlich derartige Aufnahmen wertvolle Beweismittel. In einem Strafverfahren kann eine Videoaufzeichnung als sogenanntes Objekt richterlichen Augenscheins nach § 86 der Strafprozessordnung (StPO) in den Prozess eingeführt werden.
Hallo, ich habe mich gestern furchtbar über einen Autofahrer auf der A24 geärgert ! ABER wie kann man Leute belehren ?
Gestern 30.06.2019 auf der Autobahn A24 Richtung Berlin ca. 16.00 Uhr Höhe Fehrbellin wie immer im Stau …..neben uns in regelmäßigen Abständen ein weinroter Ford Kennz. [Kennzeichen von Redaktion entfernt]. Im Radio die Durchsagen…heißenster Tag….höchste Waldbrandstufe…..usw usw.
Der Fahrer des genannten PKW aber rauchend und ständig dabei seine Zigarettenasche aus dem Autofenster zu schnippsen…. und genau auf unserer Höhe flog dann zu guter Letzt auch die Zigarettenkippe aus dem Auto….. obwohl links und rechts Getreidefelder nicht zu übersehen waren…. unglaublich.!!!!!
Soviel Unvernunft sollte bestraft werden……
Hallo ich habe meinen Führerschein seit 1998 nicht mehr wegen alkehol ich hatte 1,63, 2003 wurde ich mit dem roller erwischt ohne den schein jetzt sind 20 jahre vergangen und ich würde gerne meinen führerschein wieder haben 2003 hatte ich kein alkehol getrunken,brauch ich jetzt immer noch die MPU oder reicht es eine prühfung abzulegen??